Ausschreibung "Geschäftsführende Direktion MOK und RJM"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2966/2024 vom 04.11.2024
Stand: Am 05.11.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 VII-4 Vorlagen-Nummer 04.11.2024 2966/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 05.11.2024 Ausschreibung "Geschäftsführende Direktion MOK und RJM" Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Volt im Ausschuss Kunst und Kultur bitten mit Da- tum vom 10.09.2024 um Beantwortung der folgenden Fragen (AN/1232/2024): Für das Museum für Ostasiatische Kunst und für das Rautenstrauch-Joest-Museum wird je- weils eine neue Stelle als geschäftsführende*r Direktor*in (m/w/d) im Sinne einer Co-Direktion ausgeschrieben. Beide Häuser haben bereits Direktorinnen. Wir bitten daher um die Beant- wortung der folgenden Fragen: 1. Wieso sieht die Verwaltung die Notwendigkeit zusätzlich eine geschäftsführende Di- rektion auszuschreiben? 2. Wo findet sich diese Stelle im Stellenplan? 3. Wie sieht die Finanzierung dieser zusätzlichen Stelle aus? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 1. Die Verwaltung beabsichtigt mit der Stelle der Geschäftsführenden Direktion die Ent- lastung der Museumsleitungen bisherigen Formats bzw. deren Fokussierung auf den künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Teil der Museumsarbeit. Im Leitfaden des Deutschen Museumsbundes wird ausdrücklich die Aufteilung einer Museumsleitung in eine geschäftsführende und eine wissenschaftliche bzw. künstleri- sche Direktion empfohlen. Die Stelle der Geschäftsführenden Direktion soll vor dem Hintergrund sich stetig wan- delnder und wachsender Herausforderungen, denen sich Kultureinrichtungen stellen müssen (u.a. im Spannungsfeld kuratorisches Programm, finanzielle/personelle Res- sourcen, gesellschaftliche Erwartungen, Veränderungen des Arbeitsumfeldes, Ent- wicklung neuer Berufsfelder), zunächst als Pilotprojekt innerhalb der Kölner Museen eingeführt werden. Die geschäftsführende Direktion zeichnet in enger Abstimmung mit der künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Leitung des Museums verantwortlich für Aufgaben aus dem administrativen Bereich (betriebswirtschaftliche, rechtliche, organisatorische und tech- nische Aufgabenstellungen). Der künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Direktion ob- liegt insbesondere die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung des Hauses (Sammlungs-, Forschungs-, Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit etc.). 2 Die künstlerische bzw. wissenschaftliche Direktion und die geschäftsführende Direk- tion leiten das jeweilige Haus gemeinsam. Im Rahmen des auf zunächst fünf Jahre angelegten Pilotprojektes soll insbesondere evaluiert werden, ob in der Museumsarbeit die Bearbeitung von Themen wie Prozess- und Projektmanagement, Compliance und Finanzplanung mit einer Geschäftsführen- den Direktion als gleichberechtigter Partnerin der künstlerischen bzw. wissenschaftli- chen Direktion nachweisbar professionalisiert und damit verbessert werden kann. 2. Die Stelle der Geschäftsführenden Direktion findet sich als 0,5-Anteil im Stellenplan des jeweiligen Museums. 3. Die finanzielle Kompensation erfolgt über das sog. Mehrstellenbudget 2023/2024 Gez. Charles
Beratungsverlauf
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05.11.2024
TOP 10.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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