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RAT/164/2025

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Wann gibt sich die Stadt Düsseldorf eine Anlagerichtlinie?

Anfrage Die Linke 16.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.05.2025, TOP 4.9

Anfrage

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Anfrage

4446 Zeichen

RAT/164/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 14.05.2025 
An den 
Oberbürgermeister 
Herrn Dr. Stephan Keller 
 
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates 
am 28.05.2025 
 
Betrifft: 
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Wann gibt sich die Stadt Düsseldorf eine 
Anlagerichtlinie? 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
zur Sitzung des Stadtrates am 28. Mai 2025 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion 
Düsseldorf folgende Anfrage: 
 
Kommunen können Kapital anlegen, das nicht sofort und uneingeschränkt zur 
Verfügung steht, wie im Runderlass des Ministeriums für Inneres und 
Kommunales 34 - 48.01.01/16 - 416/12 festgehalten wird:  
 
„Die Gemeinden und Gemeindeverbände können liquide Mittel, die nicht zur 
Sicherung der Liquidität und zur Zahlungsabwicklung benötigt werden, 
längerfristig anlegen. Sie haben bei der Anlage dieses Kapitals auf eine 
ausreichende Sicherheit und einen angemessenen Ertrag zu achten (vgl. § 90 
Absatz 2 Satz 2 GO NRW). Bei der Auswahl der Anlageformen und bei der 
Anlagedauer muss die Verpflichtung zur Sicherstellung der Liquidität ausreichend 
berücksichtigt werden (vgl. § 75 Absatz 6 GO NRW).” 
 
Die Kommunen sind jedoch gehalten, die Rahmenbedingungen der Kapitalanlage 
selbst zu definieren: 
 
“Für die Anlage von längerfristigem Kapital sollen die Gemeinden und 
Gemeindeverbände sachgerechte und vertretbare Rahmenbedingungen in 
eigener Verantwortung und unter Beteiligung ihrer Vertretungskörperschaft 
schaffen. Sie können auch Dritte mit der Anlage von Kapital sowie mit der 
Bewertung der Chancen und Risiken von Anlageformen beauftragen. Diese 
Beauftragung entbindet jedoch die Gemeinden und Gemeindeverbände nicht von 
der Gesamtverantwortung für die Anlage ihres Kapitals.“

Seite 2 
Eine geeignete Rahmenbedingung ist die Aufstellung einer Anlagerichtlinie. Mit 
einer Anlagerichtlinie lassen sich finanzielle Risiken für Kommunen senken. 
Gleichzeitig können mit einer Anlagerichtlinie inhaltliche Bedingungen für 
Vergaben erstellt werden. Im “Düsseldorfer Kodex” ist u.a. das Kriterium der 
Nachhaltigkeit vorgesehen. Mit einer konkreten Anlagerichtlinie würden die 
Bedingungen des Düsseldorfer Kodex’ für nachhaltige Geldanlagen der LHD 
bindend. 
 
Der Entwurf einer Richtlinie wurde dem Rat für seine Sitzung am 04.07.2019 
angekündigt, aber dann zurückgezogen. Der zurückgezogene Entwurf der 
Anlagerichtlinie (001/ 24/2019) besagte u.a.:  
 
„Bei der Kapitalanlage sind neben den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Rendite 
zusätzlich die nicht-ökonomischen Ziele der Ethik, Moral und Nachhaltigkeit zu 
berücksichtigen. 
 
Ausgeschlossen sind Kapitalanlagen bei Unternehmen, die zu mehr als zehn 
Prozent ihres Konzernumsatzes 
- an der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb von 
Rüstungsgütern und Waffen beteiligt sind, 
- in den Geschäftsfeldern Tabak, Alkohol, Pornographie, Glücksspiel, 
Atomkraft, Erdöl oder Kohle erwirtschaften, 
- Produkte herstellen, die unter Unterstützung oder Tolerierung 
menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit produziert 
werden, 
- Produkte herstellen, die die Menschenwürde verletzen sowie bei 
Staaten, die 
- die Todesstrafe praktizieren 
- als kriegstreibend oder korrupt einzustufen sind 
 
Ferner sollen Kapitalanlagen nur getätigt werden, wenn diese den sogenannten 
„ESG“- Kriterien entsprechen. Die Abkürzung steht für die englischen Begriffe 
Environment (Umwelt/Ökologie), Social (Gesellschaft/Soziales) sowie 
Governance (Unternehmensführung/Ökonomie). 
 
Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien ist kontinuierlich zu überwachen.“ 
 
Im Haupt- und Finanzausschuss wurden am 06.12.2021 und 21.02.2022 erneut 
Vorlagen eingebracht und wieder zurückgezogen. Bis heute wurde dem Rat keine 
Anlagerichtlinie zum Beschluss vorgelegt. 
 
 
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:  
  
1. Warum wurden die Entwürfe der Anlagerichtlinie (zuletzt 2022) 
zurückgezogen? 
  
2. Wird eine neue Anlagerichtlinie für die Stadt Düsseldorf erstellt? 
Wenn ja, wann wird diese in die Gremien eingebracht? Wenn Nein, 
warum nicht? 
  
3. Wie viel Finanzkapital der Stadt Düsseldorf ist bei 
Finanzinstituten, in Aktien, ETFs, Unternehmen (städtische 
Tochterunternehmen und andere) angelegt bzw. hinterlegt? (Bitte 
aufgeschlüsselt in kurz-, mittel, und langfristige Anlagen)

Seite 3 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Julia Marmulla   Anja Vorspel  
 
 
 
F.d.R. Sönke Voigt

Beratungsverlauf (1)

28.05.2025 Rat
TOP 4.9 - Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/164/2025
Typ
Anfrage Die Linke
Datum
16.05.2025
Erstellt
14.05.2025 16:37