2016/0113
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute
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2016/0113
3078 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0113
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute
Vorlage vom: 12.0 4.2016
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute und
deren Stellvertreter neu zu wählen.
1. Der Magistrat wählt wie aus der Begründung ersichtlich seine Vertreter in die
Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute und leitet die Vorlage zur
Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversa mmlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in
die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 1 wirtschaftlich
besonders erfahrene Person.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016
Nach § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kulturinstitute gehören der
Betriebskommission an:
a) – der Oberbürgermeister Kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des
Magistrats,
– der für das Finanzwesen zuständige Dezernent,
– sowie 2 weitere Magistratsmitglieder
Die Wahlen für die weiteren Magistratsmitglieder erfolgen nach dem Prinzip der
Listenwahl.
b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren persönliche V ertreter.
- Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung -
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende
Nachrücker zur Verfügung stehen.
c) 1 wirtschaftlich besonders erfahrene Person
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist diese Person
durch das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.
Die HEAG Holding AG schlägt Herrn Dr. Markus Hoschek v or.
Die Mitglieder des Personalrates sind an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunden. Sie
bleiben, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des
Personalrates Mitglieder der Betriebskommission.
Darmstadt, 12.04.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0113
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00