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2016/0113

Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute

Magistratsvorlage 12.04.2016

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2016/0113

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2016/0113

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0113 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute  
 
Vorlage vom: 12.0 4.2016 
 
Beschlussvorschlag : 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue 
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute und 
deren Stellvertreter neu zu wählen.  
 
1. Der Magistrat wählt wie aus der Begründung ersichtlich seine Vertreter in die 
Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute und leitet die Vorlage zur 
Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
2. Die Stadtverordnetenversa mmlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in 
die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 1 wirtschaftlich 
besonders erfahrene Person.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016 
 
Nach § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kulturinstitute gehören der 
Betriebskommission an:  
 
a) –  der Oberbürgermeister Kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des  
    Magistrats, 
–  der für das Finanzwesen zuständige Dezernent,  
–  sowie 2 weitere Magistratsmitglieder  
 
Die Wahlen für die weiteren Magistratsmitglieder erfolgen nach dem Prinzip der 
Listenwahl. 
  
b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren persönliche V ertreter. 
 
 - Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung - 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen.  
 
c) 1 wirtschaftlich besonders erfahrene Person  
 
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -   
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist diese Person 
durch das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.  
Die HEAG Holding AG schlägt Herrn Dr. Markus Hoschek v or. 
 
Die Mitglieder des Personalrates sind an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunden. Sie 
bleiben, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des 
Personalrates Mitglieder der Betriebskommission.  
 
 
Darmstadt, 12.04.2016 
772/da  
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0113
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00