0533/2020
GAG Immobilien AG: Satzungsänderung; GAG Servicegesellschaft mbH: Änderung Gesellschaftsvertrag
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0533/2020 Freigabedatum 02.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GAG Immobilien AG: Satzungsänderung GAG Servicegesellschaft mbH: Änderung Gesellschaftsvertrag Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit den Änderungen a) der Satzung der GAG Immobilien AG, und b) des Gesellschaftsvertrages der GAG Servicegesellschaft mbH gemäß den dieser Beschlussvorlage beigefügten Anlagen einverstanden. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen des Gesell- schaftsvertrages als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird. Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Historie Ende 2017 hatten die RheinEnergie und die GAG SG zu gleichen Teilen die cowelio GmbH gegrün- det. Ziel dieses Joint Ventures zwischen RheinEnergie und GAG war es, Leistungen der Stadtwerke (Energie, Telekommunikation, Dienstleistungen) und der GAG SG (Wohnungswirtschaftliche Dienst- leistungen/Produkte) gebündelt der institutionellen Wohnungswirtschaft anzubieten. Hierbei sollte die cowelio im ersten Schritt den Kölner Wohnungsmarkt erschließen. Darüber hinaus war ein Wachstum im gesamten Wohnungsmarkt im Wirtschaftsraum Köln intendiert (vgl. hierzu auch Vorlagen-Nummer 3773/2017 sowie 3774/2017). Angesichts des Marktwachstums, welches deutschlandweit in der Bündelung energiewirtschaftlicher und wohnungswirtschaftlicher Leistungen zu verzeichnen ist, sowie der damit prinzipiell verbundenen Chancen für die cowelio, wurden Ende 2018 Gespräche mit dem Ziel geführt, die strategische Aus- richtung der Gesellschaft zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass die GAG die Konzentration auf das Kern- geschäft Wohnungsbau in den Mittelpunkt stellen muss und die RheinEnergie die Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder in den Vordergrund rücken wird. Vor diesem Hintergrund hatten sich GAG und RheinEnergie auf eine Übertragung der Geschäftsan- teile der GAG Servicegesellschaft mbH an der cowelio GmbH auf die RheinEnergie AG verständigt und der Rat hatte dieser Übertragung mit Beschluss vom 09.07.2019 zugestimmt (Vorlagen-Nummer 2188/2019). Nach erfolgter Veräußerung der cowelio GmbH sind nun noch Anpassungen der Satzung der GAG Immobilien AG und des Gesellschaftsvertrages der GAG Servicegesellschaft mbH vorzu- nehmen. Die Änderungen sind den beigefügten Synopsen zu entnehmen. Anlagen
Anlage 2 Synopse Satzung 2020 GAG AG
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Anlage: Synopse Satzung GAG Immobilien AG Bisherige Satzung GAG Immobilien AG Neue Fassung § 2 Gegenstand § 2 Gegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen. (2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands kann die Gesellschaft Grundstücke er- werben, belasten, bebauen, verwalten und veräußern. (3) Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufga- ben übernehmen. Hierzu gehören auch die Betreuung von Bauvorhaben, die Sanierung von Bauten, die Betreuung von Sanierungsvorhaben sowie die Durchführung städtebaulicher Maßnah- men im Zusammenhang mit der Erneue- rung oder Entwicklung von Wohngebie- ten. (4) Die Gesellschaft kann Gemein- schaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbe-bauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtun- gen und Dienstleistungen bereitstellen. (5) Die Gesellschaft kann darüber hin- aus im Zusammenhang mit der Tätig- keit der cowelio GmbH insbesondere folgende Aufgaben übernehmen: (a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sowie die Bereitstellung von Ausstattungen und Einrichtungsgegen- ständen zur Versorgung von Mietern mit Wärme und Energie. (b) Erbringung und Vermittlung energie- wirtschaftlicher Dienstleistungen, insbe- sondere Energielieferung, Mieterstrom, Energieeffizienz-Maßnahmen, Energie- speicherbewirtschaftung. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, Toch- terunternehmen oder Zweigniederlas- sungen zu errichten, (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen. (2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands kann die Gesellschaft Grundstücke er- werben, belasten, bebauen, verwalten und veräußern. (3) Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städte- baus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Betreuung von Bauvorhaben, die Sanierung von Bauten, die Betreu- ung von Sanierungsvorhaben sowie die Durchführung städtebaulicher Maßnah- men im Zusammenhang mit der Erneue- rung oder Entwicklung von Wohngebie- ten. (4) Die Gesellschaft kann Gemein- schaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbe-bauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtun- gen und Dienstleistungen bereitstellen. (5) Die Gesellschaft kann darüber hinaus insbesondere folgende Aufga- ben übernehmen: (a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sowie die Bereitstellung von Ausstattungen und Einrichtungsgegen- ständen zur Versorgung von Mietern mit Wärme und Energie. (b) Erbringung und Vermittlung energie- wirtschaftlicher Dienstleistungen, insbe- sondere Energielieferung, Mieterstrom, Energieeffizienz-Maßnahmen, Energie- speicherbewirtschaftung. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, Toch- terunternehmen oder Zweigniederlas- sungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. (7) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gegenstand (mittelbar und unmittelbar) dienlich sind. sich an solchen zu beteiligen. (7) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gegenstand (mittelbar und unmittelbar) dienlich sind.
Anlage 1 Synopse GAG SG 2020 GV
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Anlage: Unternehmensgegenstand der GAG Servicegesellschaft mbH Bisherige Fassung Neue Fassung § 2 Gegenstand des Unternehmens § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und städtebaulicher Ziel- setzungen, für die Gesellschaften des GAG Konzerns oder begleitend zu de- ren Hauptgeschäft auch für Mieter fol- gende Aufgaben zu übernehmen: a. die Bewirtschaftung sowie die Ver- mietung und Verpachtung von Grund- besitz und Immobilienbeständen sowie die Vermittlung von Grundstücksankäu- fen, Grundstücksverkäufen und von grundstücksgleichen Rechten jeder Art; b. die Baubetreuung, die Errichtung und Veräußerung von Ein- und Mehrfamili- enhäusern, Eigentumswohnungen, Mietwohngebäuden und gewerblichen Bauten sowie die Erschließung und Parzellierung von Grundstücken; c. der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und der Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sowie die Bereitstellung von Aus- stattungen und Einrichtungsgegen- ständen zur Versorgung von Mietern und Gesellschaften des GAG Kon- zerns mit Wärme, Energie und sons- tigen Dienstleistungen; d. die Erbringung von Hausmeister-, Wohnverwaltungs- und sonstigen Dienstleistungen mit eigenem oder fremdem Personal für Mieter und Gesellschaften des GAG Konzerns; (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und städtebaulicher Ziel- setzungen, für die Gesellschaften des GAG Konzerns oder begleitend zu de- ren Hauptgeschäft auch für Mieter fol- gende Aufgaben zu übernehmen: a. die Bewirtschaftung sowie die Ver- mietung und Verpachtung von Grund- besitz und Immobilienbeständen sowie die Vermittlung von Grundstücksankäu- fen, Grundstücksverkäufen und von grundstücksgleichen Rechten jeder Art; b. die Baubetreuung, die Errichtung und Veräußerung von Ein- und Mehr- familienhäusern, Eigentumswohnun- gen, Mietwohngebäuden und gewerbli- chen Bauten sowie die Erschließung und Parzellierung von Grundstücken; c. der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und der Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sowie die Bereitstellung von Aus- stattungen und Einrichtungsgegen- ständen zur Versorgung von Gesell- schaften des GAG Konzerns und Mietern mit Wärme, Energie und sonstigen Dienstleistungen; d. Erbringung und Vermittlung ener- giewirtschaftlicher Dienstleistungen, insbesondere Energielieferungen, Mieterstrom, Energieeffizienzmaß- nahmen, Energiespeicherbewirt- schaftung; e. die Erbringung von Hausmeister-, Wohnverwaltungs- und sonstigen Dienstleistungen mit eigenem oder fremdem Personal für Gesellschaf- ten des GAG Konzerns und Mieter; (2) Im Zusammenhang mit der Tätig- keit der cowelio GmbH kann die Ge- sellschaft darüber hinaus folgende Aufgaben übernehmen: a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Betrieb von technischen Anla- gen und Geräten sowie die Bereit- stellung von Ausstattungen und Ein- richtungsgegenständen zur Versor- gung von Mietern mit Wärme und Energie; b) Erbringung und Vermittlung ener- giewirtschaftlicher Dienstleistungen, insbesondere Energielieferung, Mie- terstrom, Energieeffizienzmaßnah- men, Energiespeicherbewirtschaf- tung; c) Erbringung Wohnverwaltungs- dienstleistungen und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der sozialen Infrastruktur. (3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Ge- sellschaftszweck unmittelbar oder mit- telbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben ande- rer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen, die ihren Zwe- cken dienlich oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form betei- ligen oder solche Unternehmen erwer- ben oder errichten. (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Ge- sellschaftszweck unmittelbar oder mit- telbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen, die ihren Zwecken dienlich oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder errichten.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0533/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 17.02.2020 09:16