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0533/2020

GAG Immobilien AG: Satzungsänderung; GAG Servicegesellschaft mbH: Änderung Gesellschaftsvertrag

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.03.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Synopse Satzung 2020 GAG AG

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Ansehen

Anlage 1 Synopse GAG SG 2020 GV

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

2917 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0533/2020 
Freigabedatum 
02.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GAG Immobilien AG: Satzungsänderung 
GAG Servicegesellschaft mbH: Änderung Gesellschaftsvertrag 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit den Änderungen 
a) der Satzung der GAG Immobilien AG, und 
b) des Gesellschaftsvertrages der GAG Servicegesellschaft mbH 
gemäß den dieser Beschlussvorlage beigefügten Anlagen einverstanden. 
 
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde 
oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen des Gesell-
schaftsvertrages als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln damit 
einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert 
wird. 
 
 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Historie 
Ende 2017 hatten die RheinEnergie und die GAG SG zu gleichen Teilen die cowelio GmbH gegrün-
det. Ziel dieses Joint Ventures zwischen RheinEnergie und GAG war es, Leistungen der Stadtwerke 
(Energie, Telekommunikation, Dienstleistungen) und der GAG SG (Wohnungswirtschaftliche Dienst-
leistungen/Produkte) gebündelt der institutionellen Wohnungswirtschaft anzubieten. Hierbei sollte die 
cowelio im ersten Schritt den Kölner Wohnungsmarkt erschließen. Darüber hinaus war ein Wachstum 
im gesamten Wohnungsmarkt im Wirtschaftsraum Köln intendiert (vgl. hierzu auch Vorlagen-Nummer 
3773/2017 sowie 3774/2017).  
Angesichts des Marktwachstums, welches deutschlandweit in der Bündelung energiewirtschaftlicher 
und wohnungswirtschaftlicher Leistungen zu verzeichnen ist, sowie der damit prinzipiell verbundenen 
Chancen für die cowelio, wurden Ende 2018 Gespräche mit dem Ziel geführt, die strategische Aus-
richtung der Gesellschaft zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass die GAG die Konzentration auf das Kern-
geschäft Wohnungsbau in den Mittelpunkt stellen muss und die RheinEnergie die Entwicklung neuer 
Tätigkeitsfelder in den Vordergrund rücken wird. 
Vor diesem Hintergrund hatten sich GAG und RheinEnergie auf eine Übertragung der Geschäftsan-
teile der GAG Servicegesellschaft mbH an der cowelio GmbH auf die RheinEnergie AG verständigt 
und der Rat hatte dieser Übertragung mit Beschluss vom 09.07.2019 zugestimmt (Vorlagen-Nummer 
2188/2019). Nach erfolgter Veräußerung der cowelio GmbH sind nun noch Anpassungen der Satzung 
der GAG Immobilien AG und des Gesellschaftsvertrages der GAG Servicegesellschaft mbH vorzu-
nehmen. 
Die Änderungen sind den beigefügten Synopsen zu entnehmen. 
 
Anlagen

Anlage 2 Synopse Satzung 2020 GAG AG

3528 Zeichen

Anlage: Synopse Satzung GAG Immobilien AG  
Bisherige Satzung GAG Immobilien AG Neue Fassung 
  
§ 2 Gegenstand § 2 Gegenstand 
  
(1) Gegenstand des Unternehmens ist 
die Versorgung breiter Schichten der 
Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu 
sozial angemessenen Bedingungen. 
  
(2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands 
kann die Gesellschaft Grundstücke er-
werben, belasten, bebauen, verwalten 
und veräußern.  
 
(3) Die Gesellschaft kann alle im Bereich 
der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus 
und der Infrastruktur anfallenden Aufga-
ben übernehmen. Hierzu gehören auch 
die Betreuung von Bauvorhaben, die 
Sanierung von Bauten, die Betreuung 
von Sanierungsvorhaben sowie die 
Durchführung städtebaulicher Maßnah-
men im Zusammenhang mit der Erneue-
rung oder Entwicklung von Wohngebie-
ten. 
 
  
(4) Die Gesellschaft kann Gemein-
schaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, 
Läden und Gewerbe-bauten, soziale, 
wirtschaftliche und kulturelle Einrichtun-
gen und Dienstleistungen bereitstellen.  
 
(5) Die Gesellschaft kann darüber hin-
aus im Zusammenhang mit der Tätig-
keit der cowelio GmbH insbesondere 
folgende Aufgaben übernehmen:  
 
(a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und 
Betrieb von technischen Anlagen und 
Geräten sowie die Bereitstellung von 
Ausstattungen und Einrichtungsgegen-
ständen zur Versorgung von Mietern mit 
Wärme und Energie.  
 
(b) Erbringung und Vermittlung energie-
wirtschaftlicher Dienstleistungen, insbe-
sondere Energielieferung, Mieterstrom, 
Energieeffizienz-Maßnahmen, Energie-
speicherbewirtschaftung. 
  
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, Toch-
terunternehmen oder Zweigniederlas-
sungen zu errichten,  
(1) Gegenstand des Unternehmens ist 
die Versorgung breiter Schichten der 
Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu 
sozial angemessenen Bedingungen.  
 
(2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands 
kann die Gesellschaft Grundstücke er-
werben, belasten, bebauen, verwalten 
und veräußern.  
 
(3) Die Gesellschaft kann alle im Bereich 
der Wohnungswirtschaft, des Städte-
baus und der Infrastruktur anfallenden 
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören 
auch die Betreuung von Bauvorhaben, 
die Sanierung von Bauten, die Betreu-
ung von Sanierungsvorhaben sowie die 
Durchführung städtebaulicher Maßnah-
men im Zusammenhang mit der Erneue-
rung oder Entwicklung von Wohngebie-
ten.  
 
(4) Die Gesellschaft kann Gemein-
schaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, 
Läden und Gewerbe-bauten, soziale, 
wirtschaftliche und kulturelle Einrichtun-
gen und Dienstleistungen bereitstellen.  
 
(5) Die Gesellschaft kann darüber 
hinaus insbesondere folgende Aufga-
ben übernehmen:  
 
 
(a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und 
Betrieb von technischen Anlagen und 
Geräten sowie die Bereitstellung von 
Ausstattungen und Einrichtungsgegen-
ständen zur Versorgung von Mietern mit 
Wärme und Energie. 
  
(b) Erbringung und Vermittlung energie-
wirtschaftlicher Dienstleistungen, insbe-
sondere Energielieferung, Mieterstrom, 
Energieeffizienz-Maßnahmen, Energie-
speicherbewirtschaftung.  
 
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, Toch-
terunternehmen oder Zweigniederlas-
sungen zu errichten,  
andere Unternehmen zu erwerben oder

andere Unternehmen zu erwerben oder 
sich an solchen zu beteiligen.  
 
(7) Die Gesellschaft darf auch sonstige 
Geschäfte betreiben, sofern diese dem 
Gegenstand (mittelbar und unmittelbar) 
dienlich sind. 
 
sich an solchen zu beteiligen. 
 
(7) Die Gesellschaft darf auch sonstige 
Geschäfte betreiben, sofern diese dem 
Gegenstand (mittelbar und unmittelbar) 
dienlich sind.

Anlage 1 Synopse GAG SG 2020 GV

4247 Zeichen

Anlage: Unternehmensgegenstand der GAG Servicegesellschaft mbH 
Bisherige Fassung Neue Fassung 
§ 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
§ 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
(1) Gegenstand des Unternehmens ist 
es, unter Berücksichtigung sozialer, 
ökologischer und städtebaulicher Ziel-
setzungen, für die Gesellschaften des 
GAG Konzerns oder begleitend zu de-
ren Hauptgeschäft auch für Mieter fol-
gende Aufgaben zu übernehmen: 
  
a. die Bewirtschaftung sowie die Ver-
mietung und Verpachtung von Grund-
besitz und Immobilienbeständen sowie 
die Vermittlung von Grundstücksankäu-
fen, Grundstücksverkäufen und von 
grundstücksgleichen Rechten jeder Art;  
 
b. die Baubetreuung, die Errichtung und 
Veräußerung von Ein- und Mehrfamili-
enhäusern, Eigentumswohnungen, 
Mietwohngebäuden und gewerblichen 
Bauten sowie die Erschließung und 
Parzellierung von Grundstücken; 
  
c. der Erwerb, die Errichtung, die 
Verwaltung und der Betrieb von 
technischen Anlagen und Geräten 
sowie die Bereitstellung von Aus-
stattungen und Einrichtungsgegen-
ständen zur Versorgung von Mietern 
und Gesellschaften des GAG Kon-
zerns mit Wärme, Energie und sons-
tigen Dienstleistungen; 
  
 
 
 
 
 
 
 
d. die Erbringung von Hausmeister-, 
Wohnverwaltungs- und sonstigen 
Dienstleistungen mit eigenem oder 
fremdem Personal für Mieter und 
Gesellschaften des GAG Konzerns;  
 
 
 
 
 
 
 
(1) Gegenstand des Unternehmens ist 
es, unter Berücksichtigung sozialer, 
ökologischer und städtebaulicher Ziel-
setzungen, für die Gesellschaften des 
GAG Konzerns oder begleitend zu de-
ren Hauptgeschäft auch für Mieter fol-
gende Aufgaben zu übernehmen: 
  
a. die Bewirtschaftung sowie die Ver-
mietung und Verpachtung von Grund-
besitz und Immobilienbeständen sowie 
die Vermittlung von Grundstücksankäu-
fen, Grundstücksverkäufen und von 
grundstücksgleichen Rechten jeder Art; 
  
b. die Baubetreuung, die Errichtung 
und Veräußerung von Ein- und Mehr-
familienhäusern, Eigentumswohnun-
gen, Mietwohngebäuden und gewerbli-
chen Bauten sowie die Erschließung 
und Parzellierung von Grundstücken; 
  
c. der Erwerb, die Errichtung, die 
Verwaltung und der Betrieb von 
technischen Anlagen und Geräten 
sowie die Bereitstellung von Aus-
stattungen und Einrichtungsgegen-
ständen zur Versorgung von Gesell-
schaften des GAG Konzerns und 
Mietern mit Wärme, Energie und 
sonstigen Dienstleistungen;  
 
d. Erbringung und Vermittlung ener-
giewirtschaftlicher Dienstleistungen, 
insbesondere Energielieferungen, 
Mieterstrom, Energieeffizienzmaß-
nahmen, Energiespeicherbewirt-
schaftung; 
 
e. die Erbringung von Hausmeister-, 
Wohnverwaltungs- und sonstigen 
Dienstleistungen mit eigenem oder 
fremdem Personal für Gesellschaf-
ten des GAG Konzerns und Mieter;

(2) Im Zusammenhang mit der Tätig-
keit der cowelio GmbH kann die Ge-
sellschaft darüber hinaus folgende 
Aufgaben übernehmen:  
a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung 
und Betrieb von technischen Anla-
gen und Geräten sowie die Bereit-
stellung von Ausstattungen und Ein-
richtungsgegenständen zur Versor-
gung von Mietern mit Wärme und 
Energie;  
b) Erbringung und Vermittlung ener-
giewirtschaftlicher Dienstleistungen, 
insbesondere Energielieferung, Mie-
terstrom, Energieeffizienzmaßnah-
men, Energiespeicherbewirtschaf-
tung; 
c) Erbringung Wohnverwaltungs-
dienstleistungen und Durchführung 
von Maßnahmen zur Förderung der 
sozialen Infrastruktur. 
 
(3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte 
eingehen, die geeignet sind, den Ge-
sellschaftszweck unmittelbar oder mit-
telbar zu fördern. Die Gesellschaft kann 
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben ande-
rer Unternehmen bedienen, sich an 
anderen Unternehmen, die ihren Zwe-
cken dienlich oder förderlich sind, in 
jeder gesetzlich zulässigen Form betei-
ligen oder solche Unternehmen erwer-
ben oder errichten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte 
eingehen, die geeignet sind, den Ge-
sellschaftszweck unmittelbar oder mit-
telbar zu fördern. Die Gesellschaft 
kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben 
anderer Unternehmen bedienen, sich 
an anderen Unternehmen, die ihren 
Zwecken dienlich oder förderlich sind, 
in jeder gesetzlich zulässigen Form 
beteiligen oder solche Unternehmen 
erwerben oder errichten.

Beratungsverlauf (2)

11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0533/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.03.2020
Erstellt
17.02.2020 09:16