BV6/169/2025
Zulassung der Vertreter*innen des Seniorenrates gemäß § 58 Gemeindeordnung NRW
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Beschlussvorlage_BV
1181 Zeichen
BV6/169/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung der Vertreter*innen des Seniorenrates gemäß § 58 Gemeindeordnung NRW Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 beschließt gemäß § 58 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen, Frank Scheulen und Dr. Notburga Bäcker als Vertreter des Seniorenrates für den Stadtbezirk 6 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 6 mit Rederecht zu seniorenrelevanten Themen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen. Sachdarstellung: Bei der Seniorenratswahl 2024 wurden Frank Scheulen und Dr. Notburga Bäcker für den Stadtbezirk 6 in den Seniorenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt. Damit sind sie zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen der Bezirksvertretung 6 berechtigt und können sich in den Sitzungen zu seniorenrelevanten Themen äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht. Aufgrund der neuen Legislaturperiode der Bezirksvertretung 6 ist die Zulassung neu zu beschließen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV6/169/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Beschlussvorlage
- Datum
- 15.10.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 12:39