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2021/0275

Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute

Magistratsvorlage 27.08.2021

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2021/0275

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259 Zeichen

Punkt 17: Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute 
 (V-Nr. 2021/0275) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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224 Zeichen

Punkt 30: Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute 
 (V-Nr. 2021/0275) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Stadtve. Neumann (Die Partei)

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361 Zeichen

Punkt 17: Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute 
 (V-Nr. 2021/0275) 
 
 Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt  
 der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
 Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE und UWIGA/WGD

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1689 Zeichen

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kulturinstitute der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt“  
 
 
vom.... 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 7. März 2005 (GVBl . I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 
(GVBl. S. 915) in Verbindung mit § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 
09.06.1989 (GVBl. I S.154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) 
wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt vom  
...... folgende Änderungssatzung erlassen:  
 
 
Artikel 1 
 
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:  
 
Das Institut Mathildenhöhe, das Museum der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst -Ludwig-Haus), 
das Haus Deiters, das Haus Olbrich, das Haus Glückert, das Oberhessische Haus, das Haus 
Fiedlerweg 20  (Grundstücke Flur 2, Nr. 150/9 und 150/10) , das Literaturhaus, die Akademie 
für Tonkunst, die Halle B (Centralstation), das Multikulturelle Zentrum Bessunger 
Knabenschule, das Georg -Moller-Haus, das Atelierhaus Darmstadt, der Künstlerbahnhof 
Wixhausen und die Grundstücke auf der Mathildenhöhe Osthang (Flur 2, Nr. 146/24) und 
Parkplatz (Flur 2, Nr. 146/22) werden als ein Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(Sondervermögen mit Sonderrechnung ) im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes und de n 
Bestimmungen dieser Satzung geführt. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die Förderung von 
Literatur, Theater und Musik.  
 
 
 
Artikel 2 
 
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022  in Kraft.  
 
Darmstadt, den  
 
 
 
Der Magistrat  der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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168 Zeichen

Übertragung von Grundstücken und Immobilien von EB IDA zu Datum: 22.09.2021
EB Kultur

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

u

Maßstab 1: 1.500

0 15 30 45m
ME TE

1cm = 15m —

2021/0275

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.10.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Eigenbetrieb Immobilienm a-
nagement Darmstadt  
 
 
Amt: Eigenbetrieb Kultu r-
institute 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0275 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 252080, 281080  
Kostenstelle:  neu (19800, 19900, 19910, 
19920) 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2521-82, 2521-83, 2521-88, 
2620-82, 2810-82 
Sachkonto:       
 
Betreff: Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb Immobilienm a-
nagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute  
 
Vorlage vom: 27.08.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Übertragung der nachstehenden Grundstücke und Immobilien vom Eigenbetrieb I m-
mobilienmanagement Darmstadt zum Eigenbetrieb Kulturinstitute  zum 1. Januar 2022 
wird zugestimmt:  
 
 Osthang (Flur 2, Nr. 146/24)  
 Parkplatz (Flur 2, Nr. 146/22)  
 Oberhessisches Haus, Olbrichweg 15 (Flur 2, Nr. 118/1)  
 Fiedlerweg 20 (Flur 2, Nr. 150/10)  
 
Die Entnahme aus dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt an die Kernve r-
waltung erfolgt zum 1. Januar 2022 zum Buchwert.

- 2 - 
 
2. Die Einlage in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs Kulturinstitute  erfolgt zu den 
durch das Vermessungsamt – Grundstücksbewertung – festgestellten Verkehrswerten von 
insgesamt 4,8 4 Mio. EUR. 
 
3. Der Eigenbetrieb bucht die Einlage nach der Verfahrenswiese „per Anlagevermögen an (b i-
lanzielle) Rücklage ein.  
 
4. Eine Geldzahlung er folgt nicht, da die Umgliederung innerhalb der juristischen Person 
„Wissenschaftsstadt Darmstadt “ stattfindet.  
 
5. Zur Bewirtschaftung der Objekte werden im Eigenbetrieb Kulturinstitute neue Kostenste l-
len eingerichtet.  
 
6. Die zur Unterhaltung der Objekte erforderlichen Aufwendungen von 100.000 € sowie die 
hierfür erzielten Erträge von 62.210 € werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Ku l-
turinstitute für 2022 etatisiert.  
 
7. Die Verlustzuweisung an den Eigenbetrieb wird im K ernhaushalt dementsprechend im 
Haushaltsplan 2022 um 37.790 € erhöht. 
 
8. Die für den Sanierungsbedarf des Oberhessischen Hauses benötigten Mittel in Höhe von 
500.000 € werden im  Wirtschaftsplan 2023 – Vermögensplan – des Eigenbetriebs Kultu r-
institute etatisi ert. 
 
9. Der Änderungssatzung gemäß Anlage wird zugestimmt.  
 
10. Die Betriebskommissionen der Eigenbetriebe Immobilienmanagement und Kulturinstitute 
sind über die Übertragung zu unterrichten.  
 
 
Anlagen: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb 
Lageplan Übernahme Grundstücke  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Im Rahmen der Bewerbung für das Weltkulturerbe Mathildenhöhe wurden in der Vergange n-
heit gemäß entsprechendem Beschluss die Häuser Olbrich und Glückert an den Eigenbetrieb 
Kulturinstitute übertragen.  
 
Nach der inzwischen erfolgten Aufnahme der Mathildenhöhe Darmstadt in die Welterbeliste 
der UNESCO erscheint es sinnvoll, auch im Hinblick auf das zu erstellende Besucherzentrum 
auf dem Osthang, wei tere Grundstücke und Immobilien in den Eigenbetrieb Kulturinstitute 
umzugliedern. Es handelt sich hierbei um folgende Objekte:  
 
Gemarkung Objekt Fläche in m² 
   
1062 Flur 2 Nr. 146/24 Grundstück Osthang (incl.Trafostation Olbrich-
weg) 
6.921 
1062 Flur 2 Nr. 146/22 Parkplatz 988 
1062 Flur 2 Nr. 118/1 Grund und Boden Olbrichweg 15 (Oberhessi-
sches Haus mit Außenanlage, Garage und Gar-
tenpavillon) 
1.761 
1062 Flur 2 Nr. 150/9 
und 150/10 
Grund u. Boden Fiedlerweg 20 (Wohnhaus, 
Garage und Außenanlage);  
1.058 
 
Für die genannten Objekte wurde durch das Vermessungsamt – Abteilung Bodenordnung, 
Bodenverkehr und Grundstücksbewertung –Wertermittlungen vorgenommen. Unter Berüc k-
sichtigung eines entsprechenden Zuschlags wurden danach für den Zeitpunkt des vorgeseh e-
nen Übergangs zum 1. Januar 2022 folgende Verkehrswerte ermittelt:  
 
Objekt Bodenwert Sachwerte bauliche Anlagen  Gesamt 
    
Gelände Osthang  1.400.000 €  1.400.000 € 
Parkplatz 280.000 €  280.000 € 
Oberhessisches Haus  1.370.000 €  610.000 € 1.980.000 € 
Fiedlerweg 20  810.000 € 370.000 € 1.180.000 € 
    
Summen 3.860.000 980.000 € 4.840.000 € 
 
Die Objekte Parkplatz und Osthang sind zur Zeit  nicht bebaut und sollen perspektivisch dem 
Institut Mathildenhöhe für eine zukünftige Erweiterung zur Verfügung stehen. Auch wird auf 
dem Osthang das geplante Besucherzentrum für die Welterbestätte gebaut, die geänderte 
Planung entsprechend den Vorgaben d er UNESCO erfolgt zur Zeit.  
 
Das Oberhessische Haus wird bereits seit Jahren im Erdgeschoss durch die Institutsleitung 
der Mathildenhöhe genutzt. Eine Überführung des Objekts in das Betriebsvermögen des E i-
genbetriebs Kulturinstitute erscheint somit zweckmäßig. 
Darüber hinaus kann der Eigenbetrieb durch die vermieteten Wohnungen bzw. Büroräume im 
ersten und zweiten Obergeschoss langfristig seine Ertragssituation verbessern.  
Der altersbedingte Sanierungsbedarf wurde beim Wertgutachten mit einer Wertmin derung in 
Höhe von 50% beim Gebäudewert berücksichtigt.  
 
Die Sanierung des Hauses muss in den nächsten Jahren erfolgen. Erste dringende Maßna h-
men müssen dabei bereits zwingend in 2022 vorgenommen werden, um ein Fortschreiten 
der Schädigung der Bausubstanz des Hauses zu vermeiden. Zur Umsetzung der ersten Ma ß-
nahmen werden gemäß Kostenermittlung von IDA Mittel in Höhe von 500.000 € erforderlich. 
Diese werden noch in den Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für 2022 unter der Kostenstelle 
19900, Kostenträger 2810 -82, eingestellt.  
 
Das Objekt Fiedlerweg 20 ist an das PEN -Zentrum Deutschland e.V. vermietet, das hier seine 
Geschäftsstelle unterhält.

- 4 - 
Auch hier kann der Eigenbetrieb durch die Mieteinnahmen langfristig seine Ertragssituation 
verbessern. 
 
Für die Überna hme der Grundstücke und Häuser werden keine Zahlungsmittelfl üsse erfolgen.  
 
Die buchhalterische Verfahrensweise „per Anlagevermögen an (bilanzielle) Rücklage“ bede u-
tet, dass für den Eigenbetrieb aus dem Vermögen, das er von der Stadt erhält, keine Verbin d-
lichkeit an die Stadt folgt.  
 
Der Hinweis, dass es sich um eine bilanzielle Rücklage (und nicht um eine kamerale Rück a-
ge) handelt, stellt klar, dass hier kein Barvermögen vorliegt.  
 
Es entstehen auch keine Umsatz - und Grunderwerbsteuer, da die Umgliederun g innerhalb 
der juristischen Person Wissenschaftsstadt Darmstadt stattfindet. Ebenfalls entfallen Nota r-
kosten, da ein notarieller Vertrag nicht notwendig ist.  
 
Für die Übernahme der Objekte werden im Eigenbetrieb Kulturinstitute ab dem Wirtschaft s-
plan 2022 folgende Kostenstellen eingerichtet:  
 
KST Bezeichnung 
  
19800 Haus Fiedlerweg 20  
19900 Oberhessisches Haus  
19910 Gelände Osthang  
19920 Parkplatz Mathildenhöhe  
 
Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Immobilien und Grundstücke sind im Eigenb e-
trieb Kulturinstitute unter den vorgenannten Kostenstellen die nachstehenden Aufwendungen 
und Erträge einzustellen. Die Ansätze orientieren sich dabei an den bisherigen Rechnungse r-
gebnissen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement (Oberhessiches Haus, Osthan g und 
Parkplatz) bzw. für das Haus Fiedlerweg, für das bisher keine belastbaren Angaben vorliegen, 
an den Ergebnissen vergleichbarer Häuser beim Eigenbetrieb Kulturinstitute.  
 
KST Bezeichnung Erträge Aufwendungen  Saldo 
     
19800 Haus Fiedlerweg 20  50.300 € 50.300 € 0 € 
19900 Oberhessisches Haus  11.500 € 38.500 € 27.000 € 
19910 Gelände Osthang  410 € 11.000 € 10.590 € 
19920 Parkplatz Mathildenhöhe  0 € 200 € 200 € 
 Summen 62.210 € 100.000 € 37.790 € 
 
Die Zuweisung an den Eigenbetrieb aus dem Kernhaushalt wird in Folge der Übernahme der 
Objekte zum Ausgleich des dadurch entstehenden Verlusts um 37.790 € erhöht. 
 
Durch die Übernahme der Grundstücke und Häuser ist die Satzung des Eigenbetriebs gemäß 
der als Anlage beigefügten Änderungssatzung anzupassen.  
 
Die Betriebskommissionen der Eigenbetriebe Immobilienmanagement und Kulturinstitute 
werden nach Beschlussfassung über die Änderungen informiert.  
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg  
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

TOP 30
TOP 17
TOP 17
TOP 349
TOP 5

Orte (2)

  • Fiedlerweg 20
  • Olbrichweg 15

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0275
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.08.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00