2021/0275
Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute
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Punkt 17: Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute (V-Nr. 2021/0275) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 30: Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute (V-Nr. 2021/0275) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Stadtve. Neumann (Die Partei)
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Punkt 17: Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute (V-Nr. 2021/0275) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE und UWIGA/WGD
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Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom.... Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl . I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) in Verbindung mit § 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S.154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt vom ...... folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel 1 § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Das Institut Mathildenhöhe, das Museum der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst -Ludwig-Haus), das Haus Deiters, das Haus Olbrich, das Haus Glückert, das Oberhessische Haus, das Haus Fiedlerweg 20 (Grundstücke Flur 2, Nr. 150/9 und 150/10) , das Literaturhaus, die Akademie für Tonkunst, die Halle B (Centralstation), das Multikulturelle Zentrum Bessunger Knabenschule, das Georg -Moller-Haus, das Atelierhaus Darmstadt, der Künstlerbahnhof Wixhausen und die Grundstücke auf der Mathildenhöhe Osthang (Flur 2, Nr. 146/24) und Parkplatz (Flur 2, Nr. 146/22) werden als ein Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung ) im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes und de n Bestimmungen dieser Satzung geführt. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die Förderung von Literatur, Theater und Musik. Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Oberbürgermeister
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Übertragung von Grundstücken und Immobilien von EB IDA zu Datum: 22.09.2021 EB Kultur Wissenschaftsstadt Darmstadt u Maßstab 1: 1.500 0 15 30 45m ME TE 1cm = 15m —
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.10.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Eigenbetrieb Immobilienm a-
nagement Darmstadt
Amt: Eigenbetrieb Kultu r-
institute
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0275
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 252080, 281080
Kostenstelle: neu (19800, 19900, 19910,
19920)
Investitionsnummer:
Kostenträger: 2521-82, 2521-83, 2521-88,
2620-82, 2810-82
Sachkonto:
Betreff: Übertragung von Grundstücken und Immobilien vom Eigenbetrieb Immobilienm a-
nagement zum Eigenbetrieb Kulturinstitute
Vorlage vom: 27.08.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Übertragung der nachstehenden Grundstücke und Immobilien vom Eigenbetrieb I m-
mobilienmanagement Darmstadt zum Eigenbetrieb Kulturinstitute zum 1. Januar 2022
wird zugestimmt:
Osthang (Flur 2, Nr. 146/24)
Parkplatz (Flur 2, Nr. 146/22)
Oberhessisches Haus, Olbrichweg 15 (Flur 2, Nr. 118/1)
Fiedlerweg 20 (Flur 2, Nr. 150/10)
Die Entnahme aus dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt an die Kernve r-
waltung erfolgt zum 1. Januar 2022 zum Buchwert.
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2. Die Einlage in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs Kulturinstitute erfolgt zu den
durch das Vermessungsamt – Grundstücksbewertung – festgestellten Verkehrswerten von
insgesamt 4,8 4 Mio. EUR.
3. Der Eigenbetrieb bucht die Einlage nach der Verfahrenswiese „per Anlagevermögen an (b i-
lanzielle) Rücklage ein.
4. Eine Geldzahlung er folgt nicht, da die Umgliederung innerhalb der juristischen Person
„Wissenschaftsstadt Darmstadt “ stattfindet.
5. Zur Bewirtschaftung der Objekte werden im Eigenbetrieb Kulturinstitute neue Kostenste l-
len eingerichtet.
6. Die zur Unterhaltung der Objekte erforderlichen Aufwendungen von 100.000 € sowie die
hierfür erzielten Erträge von 62.210 € werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Ku l-
turinstitute für 2022 etatisiert.
7. Die Verlustzuweisung an den Eigenbetrieb wird im K ernhaushalt dementsprechend im
Haushaltsplan 2022 um 37.790 € erhöht.
8. Die für den Sanierungsbedarf des Oberhessischen Hauses benötigten Mittel in Höhe von
500.000 € werden im Wirtschaftsplan 2023 – Vermögensplan – des Eigenbetriebs Kultu r-
institute etatisi ert.
9. Der Änderungssatzung gemäß Anlage wird zugestimmt.
10. Die Betriebskommissionen der Eigenbetriebe Immobilienmanagement und Kulturinstitute
sind über die Übertragung zu unterrichten.
Anlagen: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
Lageplan Übernahme Grundstücke
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom
Im Rahmen der Bewerbung für das Weltkulturerbe Mathildenhöhe wurden in der Vergange n-
heit gemäß entsprechendem Beschluss die Häuser Olbrich und Glückert an den Eigenbetrieb
Kulturinstitute übertragen.
Nach der inzwischen erfolgten Aufnahme der Mathildenhöhe Darmstadt in die Welterbeliste
der UNESCO erscheint es sinnvoll, auch im Hinblick auf das zu erstellende Besucherzentrum
auf dem Osthang, wei tere Grundstücke und Immobilien in den Eigenbetrieb Kulturinstitute
umzugliedern. Es handelt sich hierbei um folgende Objekte:
Gemarkung Objekt Fläche in m²
1062 Flur 2 Nr. 146/24 Grundstück Osthang (incl.Trafostation Olbrich-
weg)
6.921
1062 Flur 2 Nr. 146/22 Parkplatz 988
1062 Flur 2 Nr. 118/1 Grund und Boden Olbrichweg 15 (Oberhessi-
sches Haus mit Außenanlage, Garage und Gar-
tenpavillon)
1.761
1062 Flur 2 Nr. 150/9
und 150/10
Grund u. Boden Fiedlerweg 20 (Wohnhaus,
Garage und Außenanlage);
1.058
Für die genannten Objekte wurde durch das Vermessungsamt – Abteilung Bodenordnung,
Bodenverkehr und Grundstücksbewertung –Wertermittlungen vorgenommen. Unter Berüc k-
sichtigung eines entsprechenden Zuschlags wurden danach für den Zeitpunkt des vorgeseh e-
nen Übergangs zum 1. Januar 2022 folgende Verkehrswerte ermittelt:
Objekt Bodenwert Sachwerte bauliche Anlagen Gesamt
Gelände Osthang 1.400.000 € 1.400.000 €
Parkplatz 280.000 € 280.000 €
Oberhessisches Haus 1.370.000 € 610.000 € 1.980.000 €
Fiedlerweg 20 810.000 € 370.000 € 1.180.000 €
Summen 3.860.000 980.000 € 4.840.000 €
Die Objekte Parkplatz und Osthang sind zur Zeit nicht bebaut und sollen perspektivisch dem
Institut Mathildenhöhe für eine zukünftige Erweiterung zur Verfügung stehen. Auch wird auf
dem Osthang das geplante Besucherzentrum für die Welterbestätte gebaut, die geänderte
Planung entsprechend den Vorgaben d er UNESCO erfolgt zur Zeit.
Das Oberhessische Haus wird bereits seit Jahren im Erdgeschoss durch die Institutsleitung
der Mathildenhöhe genutzt. Eine Überführung des Objekts in das Betriebsvermögen des E i-
genbetriebs Kulturinstitute erscheint somit zweckmäßig.
Darüber hinaus kann der Eigenbetrieb durch die vermieteten Wohnungen bzw. Büroräume im
ersten und zweiten Obergeschoss langfristig seine Ertragssituation verbessern.
Der altersbedingte Sanierungsbedarf wurde beim Wertgutachten mit einer Wertmin derung in
Höhe von 50% beim Gebäudewert berücksichtigt.
Die Sanierung des Hauses muss in den nächsten Jahren erfolgen. Erste dringende Maßna h-
men müssen dabei bereits zwingend in 2022 vorgenommen werden, um ein Fortschreiten
der Schädigung der Bausubstanz des Hauses zu vermeiden. Zur Umsetzung der ersten Ma ß-
nahmen werden gemäß Kostenermittlung von IDA Mittel in Höhe von 500.000 € erforderlich.
Diese werden noch in den Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für 2022 unter der Kostenstelle
19900, Kostenträger 2810 -82, eingestellt.
Das Objekt Fiedlerweg 20 ist an das PEN -Zentrum Deutschland e.V. vermietet, das hier seine
Geschäftsstelle unterhält.
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Auch hier kann der Eigenbetrieb durch die Mieteinnahmen langfristig seine Ertragssituation
verbessern.
Für die Überna hme der Grundstücke und Häuser werden keine Zahlungsmittelfl üsse erfolgen.
Die buchhalterische Verfahrensweise „per Anlagevermögen an (bilanzielle) Rücklage“ bede u-
tet, dass für den Eigenbetrieb aus dem Vermögen, das er von der Stadt erhält, keine Verbin d-
lichkeit an die Stadt folgt.
Der Hinweis, dass es sich um eine bilanzielle Rücklage (und nicht um eine kamerale Rück a-
ge) handelt, stellt klar, dass hier kein Barvermögen vorliegt.
Es entstehen auch keine Umsatz - und Grunderwerbsteuer, da die Umgliederun g innerhalb
der juristischen Person Wissenschaftsstadt Darmstadt stattfindet. Ebenfalls entfallen Nota r-
kosten, da ein notarieller Vertrag nicht notwendig ist.
Für die Übernahme der Objekte werden im Eigenbetrieb Kulturinstitute ab dem Wirtschaft s-
plan 2022 folgende Kostenstellen eingerichtet:
KST Bezeichnung
19800 Haus Fiedlerweg 20
19900 Oberhessisches Haus
19910 Gelände Osthang
19920 Parkplatz Mathildenhöhe
Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Immobilien und Grundstücke sind im Eigenb e-
trieb Kulturinstitute unter den vorgenannten Kostenstellen die nachstehenden Aufwendungen
und Erträge einzustellen. Die Ansätze orientieren sich dabei an den bisherigen Rechnungse r-
gebnissen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement (Oberhessiches Haus, Osthan g und
Parkplatz) bzw. für das Haus Fiedlerweg, für das bisher keine belastbaren Angaben vorliegen,
an den Ergebnissen vergleichbarer Häuser beim Eigenbetrieb Kulturinstitute.
KST Bezeichnung Erträge Aufwendungen Saldo
19800 Haus Fiedlerweg 20 50.300 € 50.300 € 0 €
19900 Oberhessisches Haus 11.500 € 38.500 € 27.000 €
19910 Gelände Osthang 410 € 11.000 € 10.590 €
19920 Parkplatz Mathildenhöhe 0 € 200 € 200 €
Summen 62.210 € 100.000 € 37.790 €
Die Zuweisung an den Eigenbetrieb aus dem Kernhaushalt wird in Folge der Übernahme der
Objekte zum Ausgleich des dadurch entstehenden Verlusts um 37.790 € erhöht.
Durch die Übernahme der Grundstücke und Häuser ist die Satzung des Eigenbetriebs gemäß
der als Anlage beigefügten Änderungssatzung anzupassen.
Die Betriebskommissionen der Eigenbetriebe Immobilienmanagement und Kulturinstitute
werden nach Beschlussfassung über die Änderungen informiert.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Fiedlerweg 20
- Olbrichweg 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0275
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00