A-R/0013/2020
Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster
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10259 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0013/2020
22. Mai 2020
Ratsantrag
Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der
Kinderrechte in der Stadt Münster
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1) ein Konzept zur Gründung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der
Kinderrechte (Kinderrechtekommission) in der Stadt Münster zu erarbeiten und dem
Rat vorzulegen.
2) Die Kinderrechtekommission soll einen Beitrag dazu leisten, dass die Kinderrechte
in den Entscheidungen des Rates und seiner Gremien vorrangig berücksichtigt
werden. Eine dem Alter und der Entwicklung der Kinder entsprechende Beteiligung
im Vorfeld von Entscheidungen ist sicherzustellen. Ferner soll die
Kinderrechtekommission in Politik, Verwaltung und der Stadtgesellschaft das
Bewusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte schärfen.
3) Da die Kinderrechte und deren Umsetzung ein Querschnittsthema darstellt und alle
Lebensbereiche betrifft, ist die Kommission inhaltlich und thematisch
ressortübergreifend aufzustellen. Hierzu gehören u.a. die Bereiche Wohnen, Planung,
Verkehr, Gesundheit, Bildung und berufliche Teilhabe, Jugendhilfe, nachhaltige
Entwicklung und Umwelt sowie soziale Teilhabe und Inklusion.
4) Die Kommission sollte aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Vereinen,
Jugendrat, Bezirksschülervertretung sowie der Fraktionen der im Rat vertretenen
Parteien sowie der Verwaltung bestehen. Zudem sollten auch Organisationen aus
den verschiedenen Themenbereichen einbezogen werden.
Die Kinderrechtekommission soll zunächst im Rahmen vorhandener
personeller Ressourcen professionell begleitet werden (analog KIB).
Begründung:
Nach der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) vor 30 Jahren
2
begannen die Bemühungen, die per Konvention den Kin dern 1 zuerkannten Rechte
umzusetzen. Bereits damals wurde deutlich darauf hingewiesen, dass es nicht allein um
völkerrechtliche Verträge und nationale Gesetzgebung geht, sondern ganz besonders
auch und gerade um die Ebene der Kommune, die viele Handlungs- und
Erfahrungsmöglichkeiten der Kinder bestimmt und dam it großen Einfluss auf ihr
Wohlbefinden, ihre Entwicklungs- und Bildungsmöglic hkeiten sowie ihre
Teilhabeerfahrung im öffentlichen Raum hat. Die Kom mune ist der Ort, wo junge
Menschen aufwachsen, leben, lernen und ihre (Frei-)Zeit verbringen.
Grundlegende Elemente der Konvention ("Prinzipien") sind die Anerkennung des
Kindes als eines Trägers von Rechten, dessen Wohl bei allen Handlungen, die das Kind
berühren, ein vorrangiger Aspekt sein muss (Art. 3 (1) KRK) und dessen Ansichten mit
tatsächlichem Gewicht einbezogen werden müssen (Art . 12 KRK). Die Kommune ist
damit zweifellos das Lebensumfeld, in dem ein Kind sich als Rechtsträger erleben
können soll, dessen Wohl berücksichtigt und dessen Meinung in Entscheidungen
einbezogen wird. Dabei ist die Beteiligung von Kind ern an allen sie betreffenden
Entscheidungen gemäß ihrem Entwicklungsstand und da s Recht auf Beschwerde eine
von zwei Seiten einer Medaille.
Kinder- und Jugendpolitik hat als Interessenvertretung hier eine besondere
Verpflichtung und Vorreiterrolle, die Beteiligungsm öglichkeiten zu initiieren, zu
entwickeln und zu fördern.
Partizipation wie auch alle anderen Kinderrechte sind aber nicht nur ein Thema der
Kinder- und Jugendhilfe. Auch in anderen Politikber eichen, bei Fragen der
Stadtentwicklung und Wohnungspolitik, der Umweltpolitik und dem Klimaschutz (siehe
FFF), der Generationen- und Geschlechtergerechtigke it sind die Rechte von jungen
Menschen zu berücksichtigen, weil die dort getroffe nen Entscheidungen in der Regel
auch sie betreffen.
Das sind Argumente genug, um in der Stadt Münster d urch die Gründung einer
unabhängigen Kinderrechtekommission in der Stadt Münster das (öffentliche)
Bewusstsein für Kinder als Träger*innen von eigenen , unveräußerlichen Rechten zu
schärfen und junge Menschen darin zu unterstützen, ihre Rechte zu verwirklichen.
Seit über 20 Jahren gibt es in Münster ein Kinderbüro . Dort wird informiert oder
beraten und Kinder können Ideen oder Anregungen und Kritik loswerden. Ziel der
Arbeit des Kinderbüros ist es mit Kindern gemeinsam , die Lebenswelt von Kindern in
Münster so attraktiv und kindgerecht wie möglich zu gestalten. Um dieses Ziel zu
erreichen, werden Kinder zum Beispiel an den Planun gen städtischer Spielplätze
beteiligt. Im Jahr 2006 wurde der Jugendrat in der Stadt Münster gebildet. Dieser ist
laut seiner Satzung für alle Kinder gemäß KRK in unserer Stadt zuständig.
1 „Kinder sind laut der Konvention Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“
3
Einmal pro Jahr findet anlässlich des Weltkindertages (organisiert vom Kinderbüro und
vom Kinderschutzbund Münster) ein Kinderrechtefest im Südpark statt. Zukünftig wird
es stadtteil-/sozialraumbezogene „Familienkonferenzen“ geben.
Zudem haben sich die Verantwortlichen der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit,
Soziales und Politik verpflichtet, ein einheitlich es gesamtstädtisches
Präventionsverständnis als stadtstrategische Ausri chtung zu etablieren.
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/51_jugendamt/pdf/praeventionsmaxime.pdf
Bereits bestehende Förderung von Teilhabe und gesundem Aufwachsen
Das verstetigte Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen
Armutsprävention
Landesprogramm Kommunale Präventionsketten
Frühe Hilfen
Münsterpass
Stiftung Mitmachkinder etc.
Mögliche Aufträge der Kinderrechtekommission
Ohne vorweg zu nehmen, mit welchen Themen sich die Kinderrechtekommission in
welcher Form (als gesamtes Gremium und/oder in themenbezogenen Arbeitsgruppen)
auseinandersetzt, sind nachfolgend ein paar Anregun gen für mögliche Aufträge
benannt:
Verständliche und regelmäßige Information über die Rechte der Kinder (als ein
wesentlicher Tragpfeiler im präventiven Kinderschutz)
Regelmäßige Befragung von Kindern als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt
(zum Beispiel: Welche drei Kinderrechte seht Ihr am meisten verletzt/welche seht
Ihr als umgesetzt an? In welchem Umfeld (Familie, S chule, Sozialraum……)?
Welche Ideen haben die Kinder zur Verbesserung, Wei terentwicklung? Zum
Beispiel im Rahmen von Kinderrechtewahlen.
Sensibilisierung für die Rechte der Kinder in allen Bereichen (Schule,
Stadtentwicklung, Klimaschutz, Jugendhilfe, Verkehr etc.)
Weiterentwicklung von Beteiligungsformen
Einsatz für die Entwicklung von (weiteren) Struktur en zur Realisierung der
Kinderrechte in der Stadt Münster
Politische Maßnahmen und Entscheidungen (möglichst im Vorfeld) regelmäßig
auf ihre Auswirkungen auf Kinder und deren Wohlergehen überprüfen
Mögliche Mitglieder und Kooperationspartner der Kommission
Jugendorganisationen
Jugendrat, Bezirksschülervertretung
Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung
4
Vertreter*innen der Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. Kinderschutzbund Münster
UNICEF Münster
Streetwork
Weiterbildungsträger (Akademie Franz Hitze Haus, Haus der Familie etc.),
Bildungsforen
Stadtteilkoordinator*innen
Wohlfahrtsverbände
Umweltverbände, Fridays For Future
Migration und Geflüchtete z.B. GGUA
Stadtsportbund
Hochschulen
Theater-/Kulturprojekte für Kinder
KIB - Kommission zur Förderung der Inklusion von Me nschen mit
Behinderungen
Vertreter*innen von Fachämtern der Stadt (z.B. Planung, Verkehr, Wohnen,
Jugendhilfe, Gesundheit, Inklusion, Menschen mit Behinderung etc.
Mitglieder auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen (je ein/e Vertreter/in
je Fraktion
Darüber hinaus beratend Vertreter*innen aus
Justiz, Polizei
An den jeweiligen Themen interessierte Bürger*innen
Für die Öffentlichkeitsarbeit: Kinos Lokalzeitungen, Elternmagazin „Moritz“ Radio
AM, WDR Münster
Ideen/Anregungen zur Umsetzung des Arbeitsauftrages
Kinderrechte im öffentlichen Raum sichtbar machen, z.B. Straße der
Kinderrechte z.B. in einem Park anlegen. Möglichkei t für Kitas, Schulen, OKJA,
sie zu besuchen im Rahmen von Unterricht/Projektarbeit
.
Unterrichtsmaterialien (z.B. von Unicef, DIMR) nutz bar machen
https://www.unicef.de/informieren/schulen/unterrichtsmaterial/-
/kinderrechte/107392
https://www.wir-kinder-haben-
rechte.de/downloads/ROL_Unterrichtsmaterial.pdf
https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Unterrichtsmaterialie
n/unterrichtsmaterialien_kinderrechte.pdf
5
Fortbildung zum Thema Kinderrechte für Fachkräfte i m Kinderschutz sowie für
Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern (auch aus der Verwaltung), deren Arbeit
Auswirkungen auf Kinder hat
Fotosafari Angsträume und Lieblingsorte in meinem Stadtteil/Sozialraum
Veranstaltungswochen zum Thema Kinderrechte (vergleiche www.kinderrechte-
duesseldorf.de )
Kinder-Pressekonferenzen am Weltkindertag
„Kinderrechtebeauftragte“ in den verschiedenen Fachämtern, die schauen, ob in
den Entscheidungsvorlagen die Kinderrechte (Art. 3 (1) KRK und Art. 12 KRK)
berücksichtigt sind.
Kinderrechte sichern Zukunft
„Kinderrechte sichern Zukunft. Die Zukunft jeder Ge sellschaft liegt in ihren Kindern.
Alle, die mit Kindern und Familien arbeiten, leiste n einen wichtigen Beitrag für die
Gesellschaft und gestalten diese Zukunft mit. Sie b ekleiden Schlüsselpositionen und
sind häufig Beziehungspartner*innen, Modell oder au f andere Weise für Kinder
bedeutsam. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, dass alle, die mit Kindern und
Familien arbeiten, die Kinderrechte kennen und dies e in ihrem beruflichen Handeln
auch berücksichtigen.“
2
Junge Menschen sollten Schlüsselfiguren für Entwicklung und Frieden werden.
Wenn man sie an den Rand der Gesellschaft drängt, wird das zum Schaden
aller sein.“ (Kofi Annan, Uno-Generalsekretär 1997-2006)
Stefan Weber Otto Reiners
und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion
2 Aus: Kinderschutz und Kinderrechte. Arbeitshilfe Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte im Kinderschutz u nter
besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte. Hrsg.: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW,
Wuppertal. 2019
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0013/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37