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A-R/0013/2020

Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte in der Stadt Münster

Antrag an den Rat 25.05.2020

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Antrag an den Rat A-R/0013/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
22. Mai 2020 
 
Ratsantrag 
 
Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der 
Kinderrechte in der Stadt Münster 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1)  ein Konzept zur Gründung einer Kommission zur Förderung der Umsetzung der 
Kinderrechte (Kinderrechtekommission) in der Stadt Münster zu erarbeiten und dem 
Rat vorzulegen. 
2)  Die Kinderrechtekommission soll einen Beitrag dazu leisten, dass die Kinderrechte 
in den Entscheidungen des Rates und seiner Gremien vorrangig berücksichtigt 
werden. Eine dem Alter und der Entwicklung der Kinder entsprechende Beteiligung 
im Vorfeld von Entscheidungen ist sicherzustellen. Ferner soll die 
Kinderrechtekommission in Politik, Verwaltung und der Stadtgesellschaft das 
Bewusstsein für Kinder als Träger eigener Rechte schärfen. 
3)  Da die Kinderrechte und deren Umsetzung ein Querschnittsthema darstellt und alle 
Lebensbereiche betrifft, ist die Kommission inhaltlich und thematisch 
ressortübergreifend aufzustellen. Hierzu gehören u.a. die Bereiche Wohnen, Planung, 
Verkehr, Gesundheit, Bildung und berufliche Teilhabe, Jugendhilfe, nachhaltige 
Entwicklung und Umwelt sowie soziale Teilhabe und Inklusion. 
4)  Die Kommission sollte aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Vereinen, 
Jugendrat, Bezirksschülervertretung sowie der Fraktionen der im Rat vertretenen 
Parteien sowie der Verwaltung bestehen. Zudem sollten auch Organisationen aus 
den verschiedenen Themenbereichen einbezogen werden. 
Die Kinderrechtekommission soll zunächst im Rahmen vorhandener 
personeller Ressourcen professionell begleitet werden (analog KIB). 
 
Begründung: 
Nach der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) vor 30 Jahren

2  
begannen die Bemühungen, die per Konvention den Kin dern 1 zuerkannten Rechte 
umzusetzen. Bereits damals wurde deutlich darauf hingewiesen, dass es nicht allein um 
völkerrechtliche Verträge und nationale Gesetzgebung geht, sondern ganz besonders 
auch und gerade um die Ebene der Kommune, die viele  Handlungs- und 
Erfahrungsmöglichkeiten der Kinder bestimmt und dam it großen Einfluss auf ihr 
Wohlbefinden, ihre Entwicklungs- und Bildungsmöglic hkeiten sowie ihre 
Teilhabeerfahrung im öffentlichen Raum hat. Die Kom mune ist der Ort, wo junge 
Menschen aufwachsen, leben, lernen und ihre (Frei-)Zeit verbringen. 
Grundlegende Elemente der Konvention ("Prinzipien")  sind die Anerkennung des 
Kindes als eines Trägers von Rechten, dessen Wohl bei allen Handlungen, die das Kind 
berühren, ein vorrangiger Aspekt sein muss (Art. 3 (1) KRK) und dessen Ansichten mit 
tatsächlichem Gewicht einbezogen werden müssen (Art . 12 KRK). Die Kommune ist 
damit zweifellos das Lebensumfeld, in dem ein Kind sich als Rechtsträger erleben 
können soll, dessen Wohl berücksichtigt und dessen Meinung in Entscheidungen 
einbezogen wird. Dabei ist die Beteiligung von Kind ern an allen sie betreffenden 
Entscheidungen gemäß ihrem Entwicklungsstand und da s Recht auf Beschwerde eine 
von zwei Seiten einer Medaille. 
Kinder- und Jugendpolitik hat als Interessenvertretung hier eine besondere 
Verpflichtung und Vorreiterrolle, die Beteiligungsm öglichkeiten zu initiieren, zu 
entwickeln und zu fördern. 
Partizipation wie auch alle anderen Kinderrechte sind aber nicht nur ein Thema der 
Kinder- und Jugendhilfe. Auch in anderen Politikber eichen, bei Fragen der 
Stadtentwicklung und Wohnungspolitik, der Umweltpolitik und dem Klimaschutz (siehe 
FFF), der Generationen- und Geschlechtergerechtigke it sind die Rechte von jungen 
Menschen zu berücksichtigen, weil die dort getroffe nen Entscheidungen in der Regel 
auch sie betreffen. 
Das sind Argumente genug, um in der Stadt Münster d urch die Gründung einer 
unabhängigen Kinderrechtekommission in der Stadt Münster das (öffentliche) 
Bewusstsein für Kinder als Träger*innen von eigenen , unveräußerlichen Rechten zu 
schärfen und junge Menschen darin zu unterstützen, ihre Rechte zu verwirklichen. 
Seit über 20 Jahren gibt es in Münster ein Kinderbüro . Dort wird informiert oder 
beraten und Kinder können Ideen oder Anregungen und  Kritik loswerden. Ziel der 
Arbeit des Kinderbüros ist es mit Kindern gemeinsam , die Lebenswelt von Kindern in 
Münster so attraktiv und kindgerecht wie möglich zu  gestalten. Um dieses Ziel zu 
erreichen, werden Kinder zum Beispiel an den Planun gen städtischer Spielplätze 
beteiligt. Im Jahr 2006 wurde der Jugendrat in der Stadt Münster gebildet. Dieser ist 
laut seiner Satzung für alle Kinder gemäß KRK in unserer Stadt zuständig. 
 
1 „Kinder sind laut der Konvention Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“

3  
Einmal pro Jahr findet anlässlich des Weltkindertages (organisiert vom Kinderbüro und 
vom Kinderschutzbund Münster) ein Kinderrechtefest im Südpark statt. Zukünftig wird 
es stadtteil-/sozialraumbezogene „Familienkonferenzen“ geben. 
Zudem haben sich die Verantwortlichen der Ressorts Jugend, Schule, Gesundheit, 
Soziales und Politik  verpflichtet, ein einheitlich es gesamtstädtisches 
Präventionsverständnis als stadtstrategische  Ausri chtung  zu etablieren. 
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt- 
muenster/51_jugendamt/pdf/praeventionsmaxime.pdf  
Bereits bestehende Förderung von Teilhabe und gesundem Aufwachsen 
 Das verstetigte Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen 
Armutsprävention 
 Landesprogramm Kommunale Präventionsketten 
 Frühe Hilfen 
 Münsterpass 
 Stiftung Mitmachkinder etc. 
Mögliche Aufträge der Kinderrechtekommission 
Ohne vorweg zu nehmen, mit welchen Themen sich die Kinderrechtekommission in 
welcher Form (als gesamtes Gremium und/oder in themenbezogenen Arbeitsgruppen) 
auseinandersetzt, sind nachfolgend ein paar Anregun gen für mögliche Aufträge 
benannt: 
 Verständliche und regelmäßige Information über die Rechte der Kinder (als ein 
wesentlicher Tragpfeiler im präventiven Kinderschutz) 
 Regelmäßige Befragung von Kindern als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt 
(zum Beispiel: Welche drei Kinderrechte seht Ihr am meisten verletzt/welche seht 
Ihr als umgesetzt an? In welchem Umfeld (Familie, S chule, Sozialraum……)? 
Welche Ideen haben die Kinder zur Verbesserung, Wei terentwicklung? Zum 
Beispiel im Rahmen von Kinderrechtewahlen. 
 Sensibilisierung für die Rechte der Kinder in allen  Bereichen (Schule, 
Stadtentwicklung, Klimaschutz, Jugendhilfe, Verkehr etc.) 
 Weiterentwicklung von Beteiligungsformen 
 Einsatz für die Entwicklung von (weiteren) Struktur en zur Realisierung der 
Kinderrechte in der Stadt Münster 
 Politische Maßnahmen und Entscheidungen (möglichst im Vorfeld) regelmäßig 
auf ihre Auswirkungen auf Kinder und deren Wohlergehen überprüfen 
Mögliche Mitglieder und Kooperationspartner der Kommission 
 Jugendorganisationen 
 Jugendrat, Bezirksschülervertretung 
 Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung

4  
 Vertreter*innen der Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII 
 Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. Kinderschutzbund Münster 
 UNICEF Münster 
 Streetwork 
 Weiterbildungsträger (Akademie Franz Hitze Haus, Haus der Familie etc.), 
Bildungsforen 
 Stadtteilkoordinator*innen 
 Wohlfahrtsverbände 
 Umweltverbände, Fridays For Future 
 Migration und Geflüchtete z.B. GGUA 
 Stadtsportbund 
 Hochschulen 
 Theater-/Kulturprojekte für Kinder 
 KIB - Kommission zur Förderung der Inklusion von Me nschen mit 
Behinderungen 
 Vertreter*innen von Fachämtern der Stadt (z.B. Planung, Verkehr, Wohnen, 
Jugendhilfe, Gesundheit, Inklusion, Menschen mit Behinderung etc. 
 Mitglieder auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen (je ein/e Vertreter/in 
je Fraktion 
Darüber hinaus beratend Vertreter*innen aus 
 Justiz, Polizei 
 An den jeweiligen Themen interessierte Bürger*innen 
Für die Öffentlichkeitsarbeit: Kinos Lokalzeitungen, Elternmagazin „Moritz“ Radio 
AM, WDR Münster 
Ideen/Anregungen zur Umsetzung des Arbeitsauftrages 
 Kinderrechte im öffentlichen Raum sichtbar machen, z.B. Straße der 
Kinderrechte z.B. in einem Park anlegen. Möglichkei t für Kitas, Schulen, OKJA, 
sie zu besuchen im Rahmen von Unterricht/Projektarbeit 
. 
 Unterrichtsmaterialien (z.B. von Unicef, DIMR) nutz bar machen  
https://www.unicef.de/informieren/schulen/unterrichtsmaterial/- 
/kinderrechte/107392 
https://www.wir-kinder-haben- 
rechte.de/downloads/ROL_Unterrichtsmaterial.pdf 
https://www.institut-fuer- 
menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Unterrichtsmaterialie 
n/unterrichtsmaterialien_kinderrechte.pdf

5  
 Fortbildung zum Thema Kinderrechte für Fachkräfte i m Kinderschutz sowie für 
Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern (auch aus der  Verwaltung), deren Arbeit 
Auswirkungen auf Kinder hat 
 Fotosafari Angsträume und Lieblingsorte in meinem Stadtteil/Sozialraum 
 Veranstaltungswochen zum Thema Kinderrechte (vergleiche  www.kinderrechte- 
duesseldorf.de ) 
 Kinder-Pressekonferenzen am Weltkindertag 
 „Kinderrechtebeauftragte“ in den verschiedenen Fachämtern, die schauen, ob in 
den Entscheidungsvorlagen die Kinderrechte (Art. 3 (1) KRK und Art. 12 KRK) 
berücksichtigt sind. 
 
Kinderrechte sichern Zukunft 
„Kinderrechte sichern Zukunft. Die Zukunft jeder Ge sellschaft liegt in ihren Kindern. 
Alle, die mit Kindern und Familien arbeiten, leiste n einen wichtigen Beitrag für die 
Gesellschaft und gestalten diese Zukunft mit. Sie b ekleiden Schlüsselpositionen und 
sind häufig Beziehungspartner*innen, Modell oder au f andere Weise für Kinder 
bedeutsam. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit,  dass alle, die mit Kindern und 
Familien arbeiten, die Kinderrechte kennen und dies e in ihrem beruflichen Handeln 
auch berücksichtigen.“ 
2 
Junge Menschen sollten Schlüsselfiguren für Entwicklung und Frieden werden. 
Wenn man sie an den Rand der Gesellschaft drängt, wird das zum Schaden 
aller sein.“ (Kofi Annan, Uno-Generalsekretär 1997-2006)  
 
 
 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und CDU-Fraktion  und GAL-Fraktion 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2 Aus: Kinderschutz und Kinderrechte. Arbeitshilfe Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte im Kinderschutz u nter 
besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte. Hrsg.: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW, 
Wuppertal. 2019

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 54.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0013/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37