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V/0102/2021

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 03.02.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 3.17.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2602 Zeichen

V/0102/2021 
V/0102/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Stellvertretung 
11. RH Christoph Kattentidt 
RF Prof. Dr. Rita Stein-Redent 
  
 
2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Stellvertretung 
9. RH Harald Wölter 
RF Helene Goldbeck 
  
 
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 
 
3. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL teilt mit, dass RF Prof. Dr. Rita Stein -Redent den 2. 
stellvertretenden Vorsitz im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung übernimmt. 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
05.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0102/2021 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. und 2.: 
Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 02.02.2021 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL beantragt. 
 
Zu 3.: 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL teilt mit Schreiben vom 02.02.2021 mit, dass RF Dr. Rita 
Stein-Redent den 2. stellvertretenden Vorsitz von RF Christine Schulz übernimmt. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frau en und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0102/2021 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (2)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.17.1 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage)
Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0102/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.02.2021
Erstellt
25.01.2021 09:07