2024/0286
22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss)
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2024/0286
9617 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.10.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0286
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße -
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße -
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 27.09.2024
Beschlussvorschlag :
1. Aufstellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße /
Verdistraße –
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den
Teilbereich zwischen Brucknerstraße, Verdistraße und Schönbergstraße (Übersichtsplan s.
Begründungsseite) zu ändern, um den Bebauungsplan Wx 15 hieraus entwickeln zu können.
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –
Für das Gebiet in Darmstadt-Wixhausen, zwischen Brucknerstraße und Verdistraße, auf den
Flurstücken Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 518/1, 333/3, 611,
613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/13 und Teilen der öffentlich en
Verkehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614 (Lageplan mit Geltungsbereich, Anlage 1) ist im Sinne
- 2 -
des § 30 Abs. 1 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan aufzustellen, mit dem Ziel eine
Neuentwicklung von Einzelhandelsflächen, Wohnungen und sozialen Einrichtunge n zu
ermöglichen.
3. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“
Der mit der Vorhabenträgerin vereinbarten Grundzustimmung ( Anlage 3) wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2 Bebauungskonzept
Anlage 3 Grundzustimmung (Städtebaulicher Vertrag)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0286 vom 27.09.2024
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –
(Wx 15) befindet sich im Stadtteil Darmstadt-Wixhausen. Der Stadtteil ist durch die in Nord-
Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie und Bundesstraße 3 (B 3) in drei Teilbereiche
aufgegliedert. Das Plangebiet befindet sich im mittleren Teil zwischen Bahnlinie und B 3. In ca.
75 m Entfernung befindet sich der bestehende Standort des derzeitigen Nahversorgerzentrums
mit mehreren Ladeneinheiten und gastronomischem Angebot.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Wx 15 befindet sich zwischen Brucknerstraße und
Verdistraße und ist derzeit planungsrechtlich als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB
zu beurteilen. Da die geplanten Neunutzungen sich nach § 34 BauGB nicht einfügen, entsteht
ein Planungserfordernis durch die Stadt. Folglich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich, um Planungsrecht für das angestrebte Vorhaben zu schaffen.
Die ausreichende wohnortnahe Grundversorgung durch entsprechende Einzelhandelsflächen in
Wixhausen ist von zentraler Bedeutung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils
und wird daher vom Magistrat unterstützt. Derzeit ist diese Versorgung jedoch nur
unterdurchschnittlich, bezogen auf die Gesamtstadt. Da das o.g. Nahversorgungszentrum nicht
mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen des Stadtteiles genügt, ist es Ziel des
Bebauungsplans Wx 15, eine „Neue Mitte“ für Wixhausen zu schaffen und durch einen neuen
Lebensmittelmarkt mit ca. 1.500 m² Geschossfläche die wohnortnahe Grundversorgung des
Stadtteils zu verbessern. Der gewählte Standort des geplanten Lebensmittelmarktes befindet
sich in städtebaulich integrierter Lage und eine gute fußläufige Erreichbarkeit für weite Teile
der Bevölkerung ist somit ebenfalls gegeben.
Mit inbegriffen in der „Neuen Mitte“ sind ebenfalls Flächen zur Erweiterung der bestehenden
Kita, Flächen für Kursangebote des städtischen Familienzentrums (Bereich Familienbildung)
und der VHS, sowie Flächen für weitere Läden und Wohnnutzung.
Die Grundstücke im Plangeltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt, der Kirche und
in privater Hand. Nach bereits erfolgten Vorgesprächen mit allen Beteiligten und weiteren
Nachbarn wurde ein Bebauungskonzept (s. Anlage 2) entwickelt, in dem die Belange des
Vorhabens abgebildet werden. Ein Bearbeitungsstand des Bebauungskonzeptes wurde 2023
bereits veröffentlicht. Die aktuelle Version wurde an einzelnen Stellen angepasst. Auf
Grundlage dieses Bebauungskonzeptes soll der hier aufzustellende Bebauungsplan Wx 15
entwickelt werden. Das Bebauungskonzept stellt alle angestrebten, oben genannten Nutzungen
dar und ordnet diese den entsprechenden Grundstücken zu. Einen wesentlichen Bestandteil
des Konzeptes stellt das Gebäude des neu zu errichtenden Lebensmittelmarktes dar (s.o.),
welches von einer privaten Vorhabenträgerin errichtet wird. Der Neubau soll im Erdgeschoss
einen Supermarkt aufnehmen und die zwei darüber liegenden Geschosse sind für
unterschiedliche Wohnformen (Mietwohnungsbau, altengerechte Wohnformen) und/ oder
gewerbliche kurz- bis mittelfristige Beherbergung vorgesehen.
Entsprechende Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksteilflächen sowie zur Nutzung von
erneuerbaren Energien sollen im Bebauungsplan ebenfalls getroffen werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans Wx 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß
§ 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren für diesen Teilbereich zu ändern, da die
aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht de r geplanten Nutzung entspricht.
- 4 -
Zu 1:
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich
der 22. Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – (ohne Maßstab)
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Fläche
des künftigen Bebauungsplans Wx 15 in einer Größe von ca. 1,0 ha als „Wohnbauflächen“
dargestellt. Da diese Darstellung der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die
Entwicklung des Bebauungsplanes Wx 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für diesen
Teilbereich geändert werden. Die Darstellung ist von „Wohnbauflächen“ in „gemischte
Bauflächen“ zu ändern.
Das Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt gem. § 2 Abs. 1 BauGB
mit diesem Aufstellungsbeschluss und erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren
zum Bebauungsplanverfahren Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlun g wird der Aufstellungsbeschluss zur 22.
Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – im Darmstädter Echo
öffentlich bekannt gemacht.
Zu 2:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wx 15 wird das Planungsrecht geschaffen, um mit
einem neuen Lebensmittelmarkt die Nahversorgungssituation im Stadtteil Wixhausen zu
verbessern und zu sichern und um weitere, oben bereits genannte Nutzungen realisieren zu
können.
Der Geltungsbereich (s. Anlage 1) des Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße/Verdistraße –
umfasst die Flurstücke Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 518/1,
333/3, 611, 613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/1 3 und Teile der
öffentlichen Verkehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 15 umfasst insgesamt eine Fläche von ca.
10.000 m².
- 5 -
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße/Verdistraße – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird der Ortsbeirat Wixhausen in das
Bebauungsplanverfahren eingebunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ebenfalls
vorgesehen.
Zu 3:
Die Stadt hat einen städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB
aufgestellt (Anlage 3), der bisher einseitig von der Vorhabenträgerin unterzeichnet wurde.
Dieser städtebauliche Vertrag wird zwischen Stadt und der Vorhabenträgerin zur Regelung
der mit dem Vorhaben und der FNP -Änderung verbundenen Kosten und Maßnahmen, der
Anforderungen an den Klimaschutz sowie der Klimaanpassung, der Realisierung von
Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung sowie der Zus ammenarbeit mit den
von der Vorhabenträgerin beauftragten Büros geschlossen. Nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wird die Stadt den Vertrag gegenzeichnen womit er
Rechtswirksamkeit erlangt.
Der Dezernent III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 6
321 Zeichen
Punkt 14: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2024/0286) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
361 Zeichen
Punkt 6: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2024/0286) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
907 Zeichen
236 30192144A8 191162172628 2628 4345 29 33 50A272525223320B212327221820 31D31A31B31C3739243536323840424446481513469711323430363495456524751535031 543A6A 3434A 569160660761161433632913251326327328605608360846096105925931594599600601602603604 315131631732413242324323223543552 278 625 31831932032132232333113332333333513373383393401340/234113412 5181 569256935695695696613861310613116131261561616162616361646165616661761861936194619561966197622624657 Brucknerstraße Händelstraße VerdistraßeOrffweg BrucknerstraßeSchönbergstraßeSchönbergstraßeVerdistraße IIII II I III II III II IIIIIII+DI+DII III+DI+DIIIIIIIII+DI+DI+DIIIIIIIII+DI+DI+D IIIIIIIII+DI IIIIIII I IIIII I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIII I I IIIIIIIIII+DIIIIIII IIIII I II+D I+D 490161366137613961313NGeltungsbereich Wx 15 - Brucknerstraße /Verdistraße | ohne Maßstab ANLAGE 1 zur Magistratsvorlage
anlage 7
250 Zeichen
Punkt 12: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2024/0286) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 2
1363 Zeichen
::
18.07.2022
P
P
Fußgänger
Neue Mitte WixhausenNeue Mitte Wixhausen
Anlage 2
Apotheke
Bäcker
Wohnen und
Beherbergen
Neue Mitte
Supermarkt
Kita
VHS
Fußgängerzone
Neue Mitte
Wixhausen
18.07.2022
154
Schönbergstraße
64291 Wixhausen
Datum gez. Maßstab (A3)
BIMcloud: RUBYSV08 - BIMcloud Basic für Archicad
26/154b Neue Mitte Wixhausen, Penis
Entwurf
Architekt
ruby³ architekten BDA
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 39681-0
Fax: 06151 39681-20
ruby@ruby3.de
www.ruby3.de
Bauherr
P. Kolb + Partner
Schlossgasse 14
64807 Dieburg
info@kolb-partner.net
02.09.2024 1:500
EG_Stand Sept. 24
Neue Mitte
Wixhausen
ruby
30,95 m2
Bestandsbaum
203,45 m2
218,30 m2
19,29
7,475
6,00
40,10 m2
136,85
m2
77,15 m2 170,80 m2
Anlieferung
Markt
Ein-Ausfahrt
Einfahrt
AusfahrtVerdistraße
333/2
Beh
P
Hecke
Einkaufswagen
Vordach
Gehweg Bestand
Brucknerstraße
Schönbergstraße
Einkaufsmarkt
BGF 1.350 (inkl. Vordach)
LKW
Gehweg
Bestand
Brucknerstraße
Andienung
+ Wertstoff
1.100l 1.100l
1.100l 1.100l
Lager
NR
Verkaufsfläche
(inkl. Vordach)
TGA
HA-Raum
NSHV
P
Stehcafe/
Terrasse
Bäckerei
Apotheke
Einkaufswagen
Vordach
Bestandsbaum
5,00
6,00
5,00
2,005,00
6,00
5,00
1,00
Eingang
Markt
KITA Ebene 0
KiTa Bestand
8
7
7
9
4
35 Stellplätze
34 Abstellplätze
Eingang
KiTa
Müll
Parken
unter BäumenPlatanenhain
Parkplatz
M
SHV
Travo
NS-Verteilung
Stand: September 2024
anlage 8
352 Zeichen
Punkt 5: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2024/0286) Der Ortsbeirat diskutiert über die Vorlage. Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltung Die Vorlage wird genehmigt.
anlage 4
9686 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.10.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BW OBW
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0286
Magistratsbeschluss -Nr.
346
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße -
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße -
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 27.09.2024
Beschlussvorschlag :
1. Aufstellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße /
Verdistraße –
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den
Teilbereich zwischen Brucknerstraße, Verdistraße und Schönbergstraße (Übersichtsplan s.
Begründungsseite) zu ändern, um den Bebauungsplan Wx 15 hieraus entwickeln zu können.
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –
Für das Gebiet in Darmstadt-Wixhausen, zwischen Brucknerstraße und Verdistraße, auf den
Flurstücken Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 518/1, 333/3, 611,
- 3 -
613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/13 und Teilen der öffentlichen
Verkehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614 (Lageplan mit Geltungsbereich, Anlage 1) ist im Sinne
des § 30 Abs. 1 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan aufzustellen, mit dem Ziel eine
Neuentwicklung von Einzelhandelsflächen, Wohnungen und sozialen Einrichtungen zu
ermöglichen.
3. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“
Der mit der Vorhabenträgerin vereinbarten Grundzustimmung ( Anlage 3) wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2 Bebauungskonzept
Anlage 3 Grundzustimmung (Städtebaulicher Vertrag)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 09.10.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0286 vom 27.09.2024
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –
(Wx 15) befindet sich im Stadtteil Darmstadt-Wixhausen. Der Stadtteil ist durch die in Nord-
Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie und Bundesstraße 3 (B 3) in drei Teilbereiche
aufgegliedert. Das Plangebiet befindet sich im mittleren Teil zwischen Bahnlinie und B 3. In ca.
75 m Entfernung befindet sich der bestehende Standort des derzeitigen Nahversorgerzentrums
mit mehreren Ladeneinheiten und gastronomischem Angebot.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Wx 15 befindet sich zwischen Brucknerstraße und
Verdistraße und ist derzeit planungsrechtlich als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB
zu beurteilen. Da die geplanten Neunutzungen sich nach § 34 BauGB nicht einfügen, entsteht
ein Planungserfordernis durch die Stadt. Folglich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich, um Planungsrecht für das angestrebte Vorhaben zu schaffen.
Die ausreichende wohnortnahe Grundversorgung durch entsprechende Einzelhandelsflächen in
Wixhausen ist von zentraler Bedeutung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils
und wird daher vom Magistrat unterstützt. Derzeit ist diese Versorgung jedoch nur
unterdurchschnittlich, bezogen auf die Gesamtstadt. Da das o.g. Nahversorgungszentrum nicht
mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen des Stadtteiles genügt, ist es Ziel des
Bebauungsplans Wx 15, eine „Neue Mitte“ für Wixhausen zu schaffen und durch einen neuen
Lebensmittelmarkt mit ca. 1.500 m² Geschossfläche die wohnortnahe Grundversorgung des
Stadtteils zu verbessern. Der gewählte Standort des geplanten Lebensmittelmarktes befindet
sich in städtebaulich integrierter Lage und eine gute fußläufige Erreichbarkeit für weite Teile
der Bevölkerung ist somit ebenfalls gegeben.
Mit inbegriffen in der „Neuen Mitte“ sind ebenfalls Flächen zur Erweiterung der bestehenden
Kita, Flächen für Kursangebote des städtischen Familienzentrums (Bereich Familienbildung)
und der VHS, sowie Flächen für weitere Läden und Wohnnutzung.
Die Grundstücke im Plangeltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt, der Kirche und
in privater Hand. Nach bereits erfolgten Vorgesprächen mit allen Beteiligten und weiteren
Nachbarn wurde ein Bebauungskonzept (s. Anlage 2) entwickelt, in dem die Belange des
Vorhabens abgebildet werden. Ein Bearbeitungsstand des Bebauungskonzeptes wurde 2023
bereits veröffentlicht. Die aktuelle Version wurde an einzelnen Stellen angepasst. Auf
Grundlage dieses Bebauungskonzeptes soll der hier aufzustellende Bebauungsplan Wx 15
entwickelt werden. Das Bebauungskonzept stellt alle angestrebten, oben genannten Nutzungen
dar und ordnet diese den entsprechenden Grundstücken zu. Einen wesentlichen Bestandteil
des Konzeptes stellt das Gebäude des neu zu errichtenden Lebensmittelmarktes dar (s.o.),
welches von einer privaten Vorhabenträgerin errichtet wird. Der Neubau soll im Erdgeschoss
einen Supermarkt aufnehmen und die zwei darüber liegenden Geschosse sind für
unterschiedliche Wohnformen (Mietwohnungsbau, altengerechte Wohnformen) und/ oder
gewerbliche kurz- bis mittelfristige Beherbergung vorgesehen.
Entsprechende Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksteilflächen sowie zur Nutzung von
erneuerbaren Energien sollen im Bebauungsplan ebenfalls getroffen werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans Wx 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß
§ 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren f ür diesen Teilbereich zu ändern, da die
aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht der geplanten Nutzung entspricht.
- 5 -
Zu 1:
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich
der 22. Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – (ohne Maßstab)
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Fläche
des künftigen Bebauungsplans Wx 15 in einer Größe von ca. 1,0 ha als „Wohnbauflächen“
dargestellt. Da diese Darstellung der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die
Entwicklung des Bebauungsplanes Wx 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für diesen
Teilbereich geändert werden. Die Darstellung ist von „Wohnbauflächen“ in „gemischte
Bauflächen“ zu än dern.
Das Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt gem. § 2 Abs. 1 BauGB
mit diesem Aufstellungsbeschluss und erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren
zum Bebauungsplanverfahren Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zur 22.
Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – im Darmstädter Echo
öffentlich bekannt gemacht.
Zu 2:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wx 15 wird das Planungsrecht geschaffen, um mit
einem neuen Lebensmittelmarkt die Nahversorgungssituation im Stadtteil Wixhausen zu
verbessern und zu sichern und um weitere, oben bereits genannte Nutzungen realisieren zu
können.
Der Geltungsbereich (s. Anlage 1) des Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße/Verdistraße –
umfasst die Flurstücke Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 518/1,
333/3, 611, 613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/13 und Teile der
öffentlichen Verkehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 15 umfasst insgesamt eine Fläche von ca.
10.000 m².
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße/Verdistraße – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird der Ortsbeirat Wixhausen in das
Bebauungsplanverfahren eingebunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ebenfalls
vorgesehen.
Zu 3:
Die Stadt hat einen städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB
aufgestellt (Anlage 3), der bisher einseitig von der Vorhabenträgerin unterzeichnet wurde.
Dieser städtebauliche Vertrag wird zwischen Stadt und der Vorhabenträgerin zur Regelung
der mit dem Vorhaben und der FNP -Änderung verbundenen Kosten und Maßnahmen, der
Anforderungen an den Klimaschutz sowie der Klimaanpassung, der Realisierung von
Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung sowie der Zusammenarbeit mit den
von der Vorhabenträgerin beauftragten Büros geschlossen. Nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung wird die Stadt den Vertrag gegenzeichnen womit er
Rechtswirksamkeit erlangt.
Der Dezernent III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (5)
- Brucknerstraße
- Verdistraße
- Rheinstraße 95
- Schönbergstraße
- Händelstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0286
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.09.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00