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2024/0286

22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 27.09.2024

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2024/0286

9617 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.10.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0286 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 27.09.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / 
Verdistraße – 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den 
Teilbereich zwischen Brucknerstraße, Verdistraße und Schönbergstraße (Übersichtsplan s. 
Begründungsseite) zu ändern, um den Bebauungsplan Wx 15 hieraus entwickeln zu können. 
 
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße – 
Für das Gebiet in Darmstadt-Wixhausen, zwischen Brucknerstraße und Verdistraße, auf den 
Flurstücken Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 518/1, 333/3, 611, 
613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/13 und Teilen der öffentlich en 
Verkehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614 (Lageplan mit Geltungsbereich, Anlage 1) ist im Sinne

- 2 - 
des § 30 Abs. 1 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan aufzustellen, mit dem Ziel eine 
Neuentwicklung von Einzelhandelsflächen, Wohnungen und sozialen Einrichtunge n zu 
ermöglichen.  
 
3. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“ 
Der mit der Vorhabenträgerin vereinbarten Grundzustimmung ( Anlage 3) wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan mit Geltungsbereich  
Anlage 2 Bebauungskonzept  
Anlage 3 Grundzustimmung (Städtebaulicher Vertrag)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0286 vom 27.09.2024  
 
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße – 
(Wx 15) befindet sich im Stadtteil Darmstadt-Wixhausen. Der Stadtteil ist durch die in Nord-
Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie und Bundesstraße 3 (B 3) in drei Teilbereiche 
aufgegliedert. Das Plangebiet befindet sich im mittleren Teil zwischen Bahnlinie und B 3. In ca. 
75 m Entfernung befindet sich der bestehende Standort des derzeitigen Nahversorgerzentrums 
mit mehreren Ladeneinheiten und gastronomischem Angebot. 
 
Das Plangebiet des Bebauungsplans Wx 15 befindet sich zwischen Brucknerstraße und 
Verdistraße und ist derzeit planungsrechtlich als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB 
zu beurteilen. Da die geplanten Neunutzungen sich nach § 34 BauGB nicht einfügen, entsteht 
ein Planungserfordernis durch die Stadt. Folglich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
erforderlich, um Planungsrecht für das angestrebte Vorhaben zu schaffen.  
 
Die ausreichende wohnortnahe Grundversorgung durch entsprechende Einzelhandelsflächen in 
Wixhausen ist von zentraler Bedeutung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils 
und wird daher vom Magistrat unterstützt. Derzeit ist diese Versorgung jedoch nur 
unterdurchschnittlich, bezogen auf die Gesamtstadt. Da das o.g. Nahversorgungszentrum nicht 
mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen des Stadtteiles genügt, ist es Ziel des 
Bebauungsplans Wx 15, eine „Neue Mitte“ für Wixhausen zu schaffen und durch einen neuen 
Lebensmittelmarkt mit ca. 1.500 m² Geschossfläche die wohnortnahe Grundversorgung des 
Stadtteils zu verbessern. Der gewählte Standort des geplanten Lebensmittelmarktes befindet 
sich in städtebaulich integrierter Lage und eine gute fußläufige Erreichbarkeit für weite Teile 
der Bevölkerung ist somit ebenfalls gegeben. 
 
Mit inbegriffen in der „Neuen Mitte“ sind ebenfalls Flächen zur Erweiterung der bestehenden 
Kita, Flächen für Kursangebote des städtischen Familienzentrums (Bereich Familienbildung) 
und der VHS, sowie Flächen für weitere Läden und Wohnnutzung. 
 
Die Grundstücke im Plangeltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt, der Kirche und 
in privater Hand. Nach bereits erfolgten Vorgesprächen mit allen Beteiligten und weiteren 
Nachbarn wurde ein Bebauungskonzept (s. Anlage 2) entwickelt, in dem die Belange des 
Vorhabens abgebildet werden. Ein Bearbeitungsstand des Bebauungskonzeptes wurde 2023 
bereits veröffentlicht. Die aktuelle Version wurde an einzelnen Stellen angepasst. Auf 
Grundlage dieses Bebauungskonzeptes soll der hier aufzustellende Bebauungsplan Wx 15 
entwickelt werden. Das Bebauungskonzept stellt alle angestrebten, oben genannten Nutzungen 
dar und ordnet diese den entsprechenden Grundstücken zu. Einen wesentlichen Bestandteil 
des Konzeptes stellt das Gebäude des neu zu errichtenden Lebensmittelmarktes dar (s.o.), 
welches von einer privaten Vorhabenträgerin errichtet wird. Der Neubau soll im Erdgeschoss 
einen Supermarkt aufnehmen und die zwei darüber liegenden Geschosse sind für 
unterschiedliche Wohnformen (Mietwohnungsbau, altengerechte Wohnformen) und/ oder 
gewerbliche kurz- bis mittelfristige Beherbergung vorgesehen. 
 
Entsprechende Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksteilflächen sowie zur Nutzung von 
erneuerbaren Energien sollen im Bebauungsplan ebenfalls getroffen werden. 
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans Wx 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß 
§ 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß 
§ 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren für diesen Teilbereich zu ändern, da die 
aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht de r geplanten Nutzung entspricht.

- 4 - 
Zu 1: 
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich 
der 22.  Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – (ohne Maßstab) 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan  der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Fläche 
des künftigen Bebauungsplans Wx 15 in einer Größe von ca. 1,0 ha als „Wohnbauflächen“ 
dargestellt. Da diese Darstellung der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die 
Entwicklung des Bebauungsplanes Wx 15  aus dem Flächennutzungsplan gemäß 
§ 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für diesen 
Teilbereich geändert werden. Die Darstellung ist von „Wohnbauflächen“ in „gemischte 
Bauflächen“ zu ändern.  
 
Das Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt gem. § 2 Abs. 1 BauGB 
mit diesem Aufstellungsbeschluss und erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren 
zum Bebauungsplanverfahren Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –. 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlun g wird der Aufstellungsbeschluss zur 22. 
Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht.  
 
Zu 2: 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wx 15 wird das Planungsrecht geschaffen, um mit 
einem neuen Lebensmittelmarkt die Nahversorgungssituation im Stadtteil Wixhausen zu 
verbessern und zu sichern und um weitere, oben bereits genannte Nutzungen realisieren  zu 
können.  
 
Der Geltungsbereich (s. Anlage 1) des Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße/Verdistraße – 
umfasst die Flurstücke Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 518/1, 
333/3, 611, 613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/1 3 und Teile der 
öffentlichen Verkehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 15 umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 
10.000 m².

- 5 - 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße/Verdistraße – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt 
gemacht. 
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird der Ortsbeirat Wixhausen in das 
Bebauungsplanverfahren eingebunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ebenfalls 
vorgesehen.  
 
Zu 3: 
 
Die Stadt hat einen städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB  
aufgestellt (Anlage 3), der bisher einseitig von der Vorhabenträgerin unterzeichnet wurde. 
Dieser städtebauliche Vertrag wird zwischen Stadt und der Vorhabenträgerin zur Regelung 
der mit dem Vorhaben und der FNP -Änderung verbundenen Kosten und Maßnahmen, der 
Anforderungen an den Klimaschutz sowie der Klimaanpassung, der Realisierung von 
Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung sowie der Zus ammenarbeit mit den 
von der Vorhabenträgerin beauftragten Büros geschlossen. Nach dem Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung wird die Stadt den Vertrag gegenzeichnen womit er 
Rechtswirksamkeit erlangt.  
 
 
Der Dezernent III 
 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 6

321 Zeichen

Punkt 14: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / 
Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2024/0286) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

361 Zeichen

Punkt 6: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / 
Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2024/0286) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und  
Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

907 Zeichen

236
30192144A8 191162172628
2628
4345
29
33
50A272525223320B212327221820
31D31A31B31C3739243536323840424446481513469711323430363495456524751535031
543A6A
3434A
569160660761161433632913251326327328605608360846096105925931594599600601602603604
315131631732413242324323223543552 278
625
31831932032132232333113332333333513373383393401340/234113412 5181
569256935695695696613861310613116131261561616162616361646165616661761861936194619561966197622624657
Brucknerstraße
Händelstraße
VerdistraßeOrffweg
BrucknerstraßeSchönbergstraßeSchönbergstraßeVerdistraße
IIII
II I
III II III II IIIIIII+DI+DII III+DI+DIIIIIIIII+DI+DI+DIIIIIIIII+DI+DI+D IIIIIIIII+DI
IIIIIII
I
IIIII
I
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIII
I
I
IIIIIIIIII+DIIIIIII
IIIII
I II+D
I+D 490161366137613961313NGeltungsbereich Wx 15 - Brucknerstraße /Verdistraße | ohne Maßstab
ANLAGE 1 zur Magistratsvorlage

anlage 7

250 Zeichen

Punkt 12: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / 
Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2024/0286) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 2

1363 Zeichen

::
18.07.2022
P
P
Fußgänger
Neue Mitte WixhausenNeue Mitte Wixhausen
    Anlage 2

Apotheke
Bäcker
Wohnen und 
Beherbergen
 
Neue Mitte
Supermarkt
Kita 
VHS
Fußgängerzone
Neue Mitte
Wixhausen
18.07.2022

154
Schönbergstraße
64291 Wixhausen
Datum gez. Maßstab (A3)
BIMcloud: RUBYSV08 - BIMcloud Basic für Archicad 
26/154b Neue Mitte Wixhausen, Penis
Entwurf
Architekt
ruby³ architekten BDA
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 39681-0
Fax: 06151 39681-20
ruby@ruby3.de
www.ruby3.de
Bauherr
P. Kolb + Partner
Schlossgasse 14
64807 Dieburg
info@kolb-partner.net
02.09.2024 1:500
  EG_Stand Sept. 24
Neue Mitte 
Wixhausen
ruby
30,95 m2
Bestandsbaum
203,45 m2
218,30 m2
19,29
7,475
6,00
40,10 m2
136,85 
m2
77,15 m2 170,80 m2
Anlieferung 
Markt
Ein-Ausfahrt
Einfahrt
AusfahrtVerdistraße
333/2
Beh
P
Hecke
Einkaufswagen
Vordach
Gehweg Bestand
Brucknerstraße
Schönbergstraße
Einkaufsmarkt
BGF 1.350 (inkl. Vordach)
LKW
Gehweg 
Bestand
Brucknerstraße
Andienung
+ Wertstoff
1.100l 1.100l
1.100l 1.100l
Lager
NR
Verkaufsfläche
(inkl. Vordach)
TGA
HA-Raum
NSHV
P
Stehcafe/ 
Terrasse
Bäckerei
Apotheke
Einkaufswagen
Vordach
Bestandsbaum
5,00
6,00
5,00
2,005,00
6,00
5,00
1,00
Eingang
 Markt
KITA Ebene 0
KiTa Bestand
8
7
7
9
4
35 Stellplätze
34 Abstellplätze
Eingang 
KiTa
Müll
Parken 
unter BäumenPlatanenhain
Parkplatz
M
SHV
Travo
NS-Verteilung
Stand: September 2024

anlage 8

352 Zeichen

Punkt 5: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / 
Verdistraße - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2024/0286) 
 
Der Ortsbeirat diskutiert über die Vorlage. 
 
Abstimmungsergebnis: 
6 Ja-Stimmen 
0 Nein-Stimmen 
2 Enthaltung 
 
Die Vorlage wird genehmigt.

anlage 4

9686 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.10.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BW OBW 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0286 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
346 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Aufstellungsbeschluss) und Bebauungsplan Wx 15 - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 27.09.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / 
Verdistraße – 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den 
Teilbereich zwischen Brucknerstraße, Verdistraße und Schönbergstraße (Übersichtsplan s. 
Begründungsseite) zu ändern, um den Bebauungsplan Wx 15 hieraus entwickeln zu können.  
 
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße – 
Für das Gebiet in Darmstadt-Wixhausen, zwischen Brucknerstraße und Verdistraße, auf den 
Flurstücken Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 518/1, 333/3, 611,

- 3 - 
613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/13 und Teilen der öffentlichen 
Verkehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614 (Lageplan mit Geltungsbereich, Anlage 1) ist im Sinne 
des § 30 Abs. 1 BauGB ein qualifizierter Bebauungsplan aufzustellen, mit dem Ziel eine 
Neuentwicklung von Einzelhandelsflächen, Wohnungen und sozialen Einrichtungen zu 
ermöglichen.  
 
3. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“ 
Der mit der Vorhabenträgerin vereinbarten Grundzustimmung ( Anlage 3) wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan mit Geltungsbereich  
Anlage 2 Bebauungskonzept  
Anlage 3 Grundzustimmung (Städtebaulicher Vertrag)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.10.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0286 vom 27.09.2024  
 
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße – 
(Wx 15) befindet sich im Stadtteil Darmstadt-Wixhausen. Der Stadtteil ist durch die in Nord-
Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie und Bundesstraße 3 (B 3) in drei Teilbereiche 
aufgegliedert. Das Plangebiet befindet sich im mittleren Teil zwischen Bahnlinie und B 3. In ca. 
75 m Entfernung befindet sich der bestehende Standort des derzeitigen Nahversorgerzentrums 
mit mehreren Ladeneinheiten und gastronomischem Angebot. 
 
Das Plangebiet des Bebauungsplans Wx 15 befindet sich zwischen Brucknerstraße und 
Verdistraße und ist derzeit planungsrechtlich als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB 
zu beurteilen. Da die geplanten Neunutzungen sich nach § 34 BauGB nicht einfügen, entsteht 
ein Planungserfordernis durch die Stadt. Folglich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
erforderlich, um Planungsrecht für das angestrebte Vorhaben zu schaffen.  
 
Die ausreichende wohnortnahe Grundversorgung durch entsprechende Einzelhandelsflächen in 
Wixhausen ist von zentraler Bedeutung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils 
und wird daher vom Magistrat unterstützt. Derzeit ist diese Versorgung jedoch nur 
unterdurchschnittlich, bezogen auf die Gesamtstadt. Da das o.g. Nahversorgungszentrum nicht 
mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen des Stadtteiles genügt, ist es Ziel des 
Bebauungsplans Wx 15, eine „Neue Mitte“ für Wixhausen zu schaffen und durch einen neuen 
Lebensmittelmarkt mit ca. 1.500 m² Geschossfläche die wohnortnahe Grundversorgung des 
Stadtteils zu verbessern. Der gewählte Standort des geplanten Lebensmittelmarktes befindet 
sich in städtebaulich integrierter Lage und eine gute fußläufige Erreichbarkeit für weite Teile 
der Bevölkerung ist somit ebenfalls gegeben. 
 
Mit inbegriffen in der „Neuen Mitte“ sind ebenfalls Flächen zur Erweiterung der bestehenden 
Kita, Flächen für Kursangebote des städtischen Familienzentrums (Bereich Familienbildung) 
und der VHS, sowie Flächen für weitere Läden und Wohnnutzung. 
 
Die Grundstücke im Plangeltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt, der Kirche und 
in privater Hand. Nach bereits erfolgten Vorgesprächen mit allen Beteiligten und weiteren 
Nachbarn wurde ein Bebauungskonzept (s. Anlage 2) entwickelt, in dem die Belange des 
Vorhabens abgebildet werden. Ein Bearbeitungsstand des Bebauungskonzeptes wurde 2023 
bereits veröffentlicht. Die aktuelle Version wurde an einzelnen Stellen angepasst. Auf 
Grundlage dieses Bebauungskonzeptes soll der hier aufzustellende Bebauungsplan Wx 15 
entwickelt werden. Das Bebauungskonzept stellt alle angestrebten, oben genannten Nutzungen 
dar und ordnet diese den entsprechenden Grundstücken zu. Einen wesentlichen Bestandteil 
des Konzeptes stellt das Gebäude des neu zu errichtenden Lebensmittelmarktes dar (s.o.), 
welches von einer privaten Vorhabenträgerin errichtet wird. Der Neubau soll im Erdgeschoss 
einen Supermarkt aufnehmen und die zwei darüber liegenden Geschosse sind für 
unterschiedliche Wohnformen (Mietwohnungsbau, altengerechte Wohnformen) und/ oder 
gewerbliche kurz- bis mittelfristige Beherbergung vorgesehen. 
 
Entsprechende Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksteilflächen sowie zur Nutzung von 
erneuerbaren Energien sollen im Bebauungsplan ebenfalls getroffen werden. 
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans Wx 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß 
§ 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß 
§ 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren f ür diesen Teilbereich zu ändern, da die 
aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht der geplanten Nutzung entspricht.

- 5 - 
Zu 1: 
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich 
der 22.  Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – (ohne Maßstab) 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Fläche 
des künftigen Bebauungsplans Wx 15 in einer Größe von ca. 1,0 ha als „Wohnbauflächen“ 
dargestellt. Da diese Darstellung der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die  
Entwicklung des Bebauungsplanes Wx 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß 
§ 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für diesen 
Teilbereich geändert werden. Die Darstellung ist von „Wohnbauflächen“ in „gemischte 
Bauflächen“ zu än dern. 
 
Das Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt gem. § 2 Abs. 1 BauGB 
mit diesem Aufstellungsbeschluss und erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren 
zum Bebauungsplanverfahren Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße –. 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zur 22. 
Änderung des Flächennutzungsplans – Brucknerstraße / Verdistraße – im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht.  
 
Zu 2: 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wx 15 wird das Planungsrecht geschaffen, um mit 
einem neuen Lebensmittelmarkt die Nahversorgungssituation im Stadtteil Wixhausen zu 
verbessern und zu sichern und um weitere, oben bereits genannte Nutzungen realisieren zu 
können.  
 
Der Geltungsbereich (s. Anlage 1) des Bebauungsplans Wx 15 – Brucknerstraße/Verdistraße – 
umfasst die Flurstücke Gemarkung Wixhausen Flur 3, Nr. 329/1, 331/1, 333/2, 518/1, 
333/3, 611, 613/6, 613/7, 613/8, 613/9, 613/10, 613/11, 613/12, 613/13 und Teile der 
öffentlichen Verkehrsflächen Nr. 490/1, 607, 614.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 15 umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 
10.000 m². 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße/Verdistraße – im Darmstädter Echo öffentlich bekannt 
gemacht. 
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird der Ortsbeirat Wixhausen in das 
Bebauungsplanverfahren eingebunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ebenfalls 
vorgesehen.  
 
Zu 3: 
 
Die Stadt hat einen städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB  
aufgestellt (Anlage 3), der bisher einseitig von der Vorhabenträgerin unterzeichnet wurde. 
Dieser städtebauliche Vertrag wird zwischen Stadt und der Vorhabenträgerin zur Regelung  
der mit dem Vorhaben und der FNP -Änderung verbundenen Kosten und Maßnahmen, der 
Anforderungen an den Klimaschutz sowie der Klimaanpassung, der Realisierung von 
Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung sowie der Zusammenarbeit mit den 
von der Vorhabenträgerin beauftragten Büros geschlossen. Nach dem Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung wird die Stadt den Vertrag gegenzeichnen womit er 
Rechtswirksamkeit erlangt.  
 
 
Der Dezernent III 
 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 12
TOP 5
TOP 346
TOP 14

Orte (5)

  • Brucknerstraße
  • Verdistraße
  • Rheinstraße 95
  • Schönbergstraße
  • Händelstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0286
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.09.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00