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V/0098/2015

Wiederwahl des Beigeordneten Thomas Paal

Vorlagen 04.02.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2015, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2367 Zeichen

V/0098/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wiederwahl des Beigeordneten Thomas Paal 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.02.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Herr Stadtrat Th omas Paal wird mit Wirkung vom 14.05.2015 als Beigeordneter der Stadt 
Münster für die Dauer von 8 Jahren wiedergewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit 
berufen.  
 
2. Die Einstufung erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW nach Beso l-
dungsgruppe B 6. 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Herr Paal wurde erstmalig mit Wirkung vom 14.05.2007 (Ratsbeschluss vom 28.03.2007) zum 
Beigeordneten der Stadt Münster gewählt . Die 8-jährige Wahlzeit von Herrn Paal als Beigeordn e-
ter der Stadt Münster läuft am 13.05.2015 ab. Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW darf die Wiede r-
wahl frühestens 6 Monate vor Ablauf der Wah lzeit erfolgen. Nach § 71 Abs. 1 GO NRW wählt der 
Rat die Beigeordneten für die Dauer von 8 Jahren.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0098/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Lewe 
Herr Heuer 
Ruf: 
492-6000 
492-7010 
E-Mail: 
Lewe@stadt-muenster.de 
wolfgang.heuer@stadt-muenster.de 
Datum: 
05.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0098/2015 
 
Zu 2.: 
 
Gemäß § 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung NRW sind die Wahlbeamten auf Zeit nach der Ei n-
wohnerzahl einzugruppieren. Für die Einwohnerzahl 250 001 – 500 000 ist die Eingruppierung 
nach B5/B6 vorzunehmen. Nach § 2  Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung  dürfen die Gemei n-
den Wahlbeamten, die in das Amt wiederberufen werden, in dem eine ganze Amtszeit abgeleistet 
wurde, die Bezüge der nächst höheren Besoldungsgruppe gewähren. In der Vergangenheit ist von 
dieser Möglichkeit regelmäßig Gebrauch gemacht worden (zuletzt Ratsvorlage V/0703/2012 – 
Wiederwahl der Beigeordneten Dr. Andrea Hanke). Es wird daher vorgeschlagen Herrn Stadtrat 
Paal gem. § 2 Abs. 3 Eingruppierungsverordnung NRW in die Besoldungsgruppe B 6 einzuweisen. 
Die Höhe der Herrn Paal nach §§ 5 und 6 der Eingruppierungsverordnung NRW zu zahlenden 
Aufwandsentschädigung ändert sich dadurch nicht, da sie sich nicht nach der Besoldungsgruppe, 
sondern nach der der Einwohnerzahl (für Münster geltende Gruppe: 250 001 bis 500 000 Einwoh-
ner) bemisst. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

11.02.2015 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0098/2015
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37