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A-R/0032/2019

Subvention gezuckerter Milchprodukte stoppen

Antrag an den Rat 13.05.2019

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a-r-0032-2019-Subvention gezuckerte Milchprodukte stoppen

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a-r-0032-2019-Subvention gezuckerte Milchprodukte stoppen

4987 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0032/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
Subvention gezuckerter Milchprodukte stoppen 
Subvention gezuckerter 
Milchprodukte stoppen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Das Schulmilchprogramm für die städtischen Schulen dahin zu ändern, dass eine 
gesunde Schulverpflegung für die Schülerinnen und Schüler an den städtischen 
Schulen gewährleistet wird. Deshalb wird das Schulmilchprogramm angepasst mit dem 
Ziel ab dem nächsten Schuljahr an den städtischen Schulen auf den Verkauf von 
gezuckerten Milchprodukten zu verzichten. 
 
Hintergrund: 
Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen. Hier sind eine gesunde und 
ausgewogene Ernährung, sowie ausreichend Bewegung die maßgeblichen 
Komponenten. Deshalb fördert die Europäische Union unter anderem Milch und 
Milchprodukte an Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen mit 
Steuergeldern, da diese ernährungsphysiologisch als wert- voll gelten. Die Rede ist hier 
vom „Europäischen Schulmilchprogramm“.  
Mit diesem Programm stellt die Europäische Union Schulen und anderen 
Bildungseinrichtun gen Zuschüsse bereit, damit den Schülern Milch und ausgewählte 
Milchprodukte angeboten werden können. Im Schuljahr 2007/2008 verteilte das 
Schulmilchprogramm knapp 300.000 Tonnen Milch an Schulen in 27 Mitgliedstaaten. 
Die Europäische Union stellte über 55 Millio nen Euro an Zuschüssen bereit  
Die Mitgliedstaaten sind berechtigt, das Schulmilchprogramm anzupassen. Damit 
entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst darüber, welche Produkte aus der EU-Liste in 
seinem Land über das Programm wo und wie bezuschusst werden.  
Möglich sind auch weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Inhaltsstoffe der Milch 
oder der Milchprodukte, die im Rahmen des Subventionsprogramms angeboten werden 
– zum Beispiel eine Begrenzung des zulässigen Fett- oder Zuckergehalts. Darüber 
hinaus können die EU-Fördermittel in jedem Mitgliedstaat durch zusätzliche Gelder 
aufgestockt werden.

Jedoch stehen gezuckerte Getränke schon lange in der Kritik, insbesondere vor dem Hinter- 
grund der stetig zunehmenden Fälle von Übergewicht und Adipositas vor allem im Kindesalter, 
sodass im Jahre 2017 das Schulmilchprogramm überdacht und angepasst wurde. Die Euro- 
päische Union strich die Förderung von gezuckerten Milchprodukten.  
Nur erlaubt die EU-Vorgabe eine Ausnahme auf Grundlage der nationalen Regelungen. Auf 
diese beriefen sich bis vor kurzem noch drei Bundesländer, die weiterhin gezuckerte Milchpro- 
dukte subventioniert anbieten wollten: Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Die Be- 
gründung dieser Bundesländer: Kakao und gezuckerte Milchmischgetränke seien erforderlich, 
um das Angebot für Schulen und Lieferanten attraktiv zu halten. Zwar erklärten Vertreter der 
Landesregierung, das Programm würde überprüft 4, jedoch ist der Zeitplan der Überprüfung 
bereits hinfällig; zudem wurde n weder Maßstab noch Kriterien dieser „Überprüfung“ genannt.  
Ziel ist es sicherzustellen, dass jedes Kind durch die Unterstützung täglich einen viertel Liter 
Schulmilch trinken kann. Doch in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben die 
Landesregierungen entschieden, dass mit dem Geld auch gezuckerte Milchprodukte wie Kakao 
subventioniert werden. Das verstößt unter anderem gegen die freiwilligen Richtlinien zur 
Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.  
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das an der Subventionierung gezuckerter 
Milch- und Milchmischgetränke festhält. Zwar hat die Landesregierung inzwischen ihre 
Richtlinien dahingehend geändert, dass weniger Kakao gefördert werden soll, ein Ende der 
staatlichen Förderung gezuckerter Milchprodukte ist jedoch noch nicht in Sicht.  
Basierend auf dem von „Foodwatch“ veröffentlichten Schulmilchreport „Im Kakao-Sumpf“  ap- 
pellieren unter dem Motto: „Keinen gezuckerten Kakao mehr im NRW-Schulmilchprogramm“ 
Ärzte, Wisse nschaftler, Lehrer- und Elternvertreter an die Landesregierung. Sie 
kritisieren, dass Schüler mit einer 0,25-Liter-Packung Kakao fast so viel zugesetzten 
Zucker konsumieren, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen ganzen Tag 
empfiehlt. Außerdem sollten sich Kinder und Jugendliche „nicht daran gewöhnen, 
ständig gesüßte Lebensmittel zu sich zu nehmen.“  
Die NRW-Landesregierung wird ihrer Verantwortung hier nicht gerecht. Die Gesundheit 
der Kinder in den staatlichen Schulen zu garantieren. Daher setzt Münster hie n 
Zeichen. Und verzichtet darauf an den staatlichen Schulen gezuckerte Milchgetränke für 
die Schüler anzubieten. 
 
Mit freundlichem Gruß 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

22.05.2019 Rat
TOP 34.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0032/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
13.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37