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2025/0101

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) im Ludwigshöhviertel, Cluster 5, Merkurstraße 1-3 in 64285 Darmstadt

Magistratsvorlage 21.03.2025

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2025/0101

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328 Zeichen

Punkt 12: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) im Ludwigshöhviertel, 
Cluster 5, Merkurstraße 1-3 in 64285 Darmstadt 
 (V-Nr. 2025/0101) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

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6871 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen (64)   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 64 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0101 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
135 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) im Ludwigshöhviertel, 
Cluster 5, Merkurstraße 1 -3 in 64285 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 21.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen 
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Fördermaßnahme der BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) im Ludwigshöhviertel, 
Cluster 5, Merkurstraße 1-3 in 64285 Darmstadt mit 15 sozial geförderten Wohnungen für 
Haushalte mit geringen Einkommen und 11 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte 
mit mittleren Einkommen durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von 
 
789.000,00 Euro. 
 
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.04.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2025  
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer 
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist die 
Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und Mietpreisbindungen 
pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich 
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum 
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Im Rahmen der KOV wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im Ludwigshöhviertel in der 
Merkurstraße 1-3 mit insgesamt 26 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 15 Wohnungen für 
Haushalte mit geringen Einkommen und 11 Wohnungen für Haushalte mit mittleren 
Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im 
Wohnungsbauprogramm 2023 gefördert. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
16 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 1.107,67 qm  
  9 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit    755,76 qm 
  1 mal Fünf-Zimmer-Wohnung mit       101,91 qm 
 
Das Projekt besteht zu 100% aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 26 
Wohneinheiten mit insgesamt 1.965,34 qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen 
Wohnungen mit Größen zwischen 68,94 qm und 101,91 qm. Die Wohneinheiten übersteigen 
teilweise die förderfähige Wohnfläche aus bautechnischen Gründen und sind in diesen Fällen, 
entsprechend der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ durch 
die BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) herunter zu rechnen. Dabei kann eine 
entsprechend geringere Miete je Quadratmeter Wohnfläche und Monat festgelegt werden. Das 
Bauvorhaben entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard 40. Demnach kann die 
Einstiegsmiete nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ 
um bis zu 0,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle 26 
Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 9.430.000,00 Euro werden finanziert über ein 
Landesbaudarlehen einschließlich „Großer Frankfurter Bogen“ in Höhe von 4.786.800,00 Euro, 
einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessens in Höhe von 1.951.418,50 Euro, einem 
KFW-Zuschuss in Höhe von 644.000,00 Euro, einem Deltazuschuss in Höhe von 70.032,00 
Euro, den Wert des Baugrundstücks in Höhe von 1.188.749,50 Euro, sowie einer Beteiligung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 789.000,00 Euro. Da es sich hier um ein 
Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, werden 216.000,00 Euro in Form eines 
Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen 
Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und direkt an die BVD WoBau GmbH 
& Co.KG (bauverein AG) als Darlehen ausgezahlt, welche die städtische 
Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst 1.005.000,00 Euro zu zahlen wären.  
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 15.04.2024 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.

Die städtische Förderung in Höhe von 789.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 29.05.2024 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der 
Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr. 2024/0120) beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 7,21 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine 
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,59 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den 
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch 
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 21.03.2025 
64/I Th 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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288 Zeichen

Punkt 24: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) im Ludwigshöhviertel, 
Cluster 5, Merkurstraße 1-3 in 64285 Darmstadt 
 (V-Nr. 2025/0101) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 2

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Punkt 11: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
für das Projekt der BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) im 
Ludwigshöhviertel, Cluster 5, Merkurstraße 1-3 in 64285 Darmstadt 
 (V-Nr. 2025/0101) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt einstimmig der 
Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

2025/0101

6805 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschu ss 
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen (64)   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0101 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) im Ludwigshöhviertel, 
Cluster 5, Merkurstraße 1 -3 in 64285 Darmstadt 
 
Vorlage vom: 21.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen 
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Fördermaßnahme der BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) im Ludwigshöhviertel, 
Cluster 5, Merkurstraße 1-3 in 64285 Darmstadt mit 15 sozial geförderten Wohnungen für 
Haushalte mit geringen Einkommen und 11 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte 
mit mittleren Einkommen durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von 
 
789.000,00 Euro. 
 
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2025  
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer 
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist die 
Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und Mietpreisbindungen 
pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich 
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum 
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Im Rahmen der KOV wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im Ludwigshöhviertel in der 
Merkurstraße 1-3 mit insgesamt 26 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 15 Wohnungen für 
Haushalte mit geringen Einkommen und 11 Wohnungen für Haushalte mit mittleren 
Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im 
Wohnungsbauprogramm 2023 gefördert. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
16 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 1.107,67 qm  
  9 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit    755,76 qm 
  1 mal Fünf-Zimmer-Wohnung mit       101,91 qm 
 
Das Projekt besteht zu 100% aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 26 
Wohneinheiten mit insgesamt 1.965,34 qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen 
Wohnungen mit Größen zwischen 68,94 qm und 101,91 qm. Die Wohneinheiten übersteigen 
teilweise die förderfähige Wohnfläche aus bautechnischen Gründen und sind in diesen Fällen, 
entsprechend der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ durch 
die BVD WoBau GmbH & Co.KG (bauverein AG) herunter zu rechnen. Dabei kann eine 
entsprechend geringere Miete je Quadratmeter Wohnfläche und Monat festgelegt werden. Das 
Bauvorhaben entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard 40. Demnach kann die 
Einstiegsmiete nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ 
um bis zu 0,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle 26 
Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 9.430.000,00 Euro werden finanziert über ein 
Landesbaudarlehen einschließlich „Großer Frankfurter Bogen“ in Höhe von 4.786.800,00 Euro, 
einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessens in Höhe von 1.951.418,50 Euro, einem 
KFW-Zuschuss in Höhe von 644.000,00 Euro, einem Deltazuschuss in Höhe von 70.032,00 
Euro, den Wert des Baugrundstücks in Höhe von 1.188.749,50 Euro, sowie einer Beteiligung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 789.000,00 Euro. Da es sich hier um ein 
Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, werden 216.000,00 Euro in Form eines 
Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen 
Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und direkt an die BVD WoBau GmbH 
& Co.KG (bauverein AG) als Darlehen ausgezahlt, welche die städtische 
Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst 1.005.000,00 Euro zu zahlen wären.  
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 15.04.2024 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.

- 4 - 
 
Die städtische Förderung in Höhe von 789.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 29.05.2024 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der 
Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr. 2024/0120) beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 7,21 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine 
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,59 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den 
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch 
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 21.03.2025 
64/I Th 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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Orte (1)

  • Merkurstraße 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0101
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.03.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00