mandari

Wahl des Mitgliedes, des Stellvertreters und des Ersatzvertreters der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (§ 5 Abs. 2 b der RSGV-Satzung)

Beschlussvorlage 010/0041/XVIII/2025 vom 24.09.2025

Stand: Am 12.11.2025 im Kreistag einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 12.11.2025

    Kreistag

    TOP 32.2, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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