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A-R/0009/2024

Ertüchtigung der Räumlichkeiten und Einführung der Möglichkeit von hybriden Sitzungen in den Ausschüssen der Stadt Münster

Antrag an den Rat 13.02.2024

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A-R-0009-2024-CDU, Grüne, SPD, FDP,Linke,IF,Volt-Ertüchtigung der Räumlichkeiten und Einführung der Möglichkeit von hybriden Sitzungen in den Ausschüssen der Stadt Münster

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A-R-0009-2024-CDU, Grüne, SPD, FDP,Linke,IF,Volt-Ertüchtigung der Räumlichkeiten und Einführung der Möglichkeit von hybriden Sitzungen in den Ausschüssen der Stadt Münster

2390 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0009/2024 
 
 
 
                                   
 
 
Münster, 13.02.2024 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Ertüchtigung der Räumlichkeiten und Einführung der Möglichkeit von 
hybriden Sitzungen in den Ausschüssen der Stadt Münster  
 
Beschlussvorschläge: 
I. Sachentscheidung 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen, rechtlichen und organisatorischen 
Voraussetzungen für die Durchführung hybrider Sitzungen sowie, bei Eintreten eines 
Ausnahmefalls nach § 47a Gemeindeordnung NRW, für digitale Sitzungen zu schaffen 
und dafür 
a. eines der zugelassenen Lizenzprodukte anzuschaffen und die notwendigen 
organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. 
b. Die Einhaltung der Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und 
Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der gpaNRW sicherzustellen. 
c. die Räume im Stadtweinhaus entsprechend mit Mikrofonanlagen, 
Videokonferenzsystemen und ggf. mobilen Videokonferenzanlagen 
auszustatten. 
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass in seinen Ausschüssen die Möglichkeit für 
hybride Sitzungen nach § 58a Gemeindeordnung NRW eingeführt werden soll.  
3. Im Ältestenrat soll eine Verständigung über die Einführung von hybriden Sitzungen in 
den Ausschüssen herbeigeführt werden. Dafür soll dort im zweiten Quartal ein 
Konzept und eine Zeitplanung vorgelegt werden. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Änderungen in der Hauptsatzung 
und der Geschäftsordnung vorzubereiten und dem Rat rechtzeitig vorzulegen.

5. Aufgrund der Relevanz für die Sitzungen und insbesondere die Reduktion von 
Barrieren soll die technische Ausstattung (Punkt 1c) bereits bis nach der 
Sommerpause erfolgen, dann kann auch ein erster Test hybrider Sitzungen erfolgen. 
II. Finanzielle Auswirkungen 
Die notwendigen Auszahlungen für die Anschaffung von Technik werden aus 
Investitionsmaßnahme 1100 in Produktgruppe 0102 finanziert, die Lizenzkosten für Software 
durch das allgemeinen IT-Budget der Stadt getragen. 
Begründung:  
Erfolgt mündlich. 
 
gez.    gez.   gez.   gez. 
Albert Wenzel   Lia Kirsch  Helene Goldbeck Stefan Weber 
Sylvia Rietenberg  Dr. Tanja Andor Martin Grewer und Fraktion 
Christoph Kattentidt              und Fraktion   
und Fraktion 
 
gez.    gez.   gez. 
Lars Nowak   Jörg Berens  Ulrich Thoden 
Michael Krapp   und Fraktion  und Fraktion 
Dr. Georgios Tsakalidis

Beratungsverlauf (1)

21.02.2024 Rat
TOP 12.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0009/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
13.02.2024
Erstellt
13.02.2024 14:02