A-R/0009/2024
Ertüchtigung der Räumlichkeiten und Einführung der Möglichkeit von hybriden Sitzungen in den Ausschüssen der Stadt Münster
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A-R-0009-2024-CDU, Grüne, SPD, FDP,Linke,IF,Volt-Ertüchtigung der Räumlichkeiten und Einführung der Möglichkeit von hybriden Sitzungen in den Ausschüssen der Stadt Münster
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0009/2024
Münster, 13.02.2024
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Ertüchtigung der Räumlichkeiten und Einführung der Möglichkeit von
hybriden Sitzungen in den Ausschüssen der Stadt Münster
Beschlussvorschläge:
I. Sachentscheidung
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen, rechtlichen und organisatorischen
Voraussetzungen für die Durchführung hybrider Sitzungen sowie, bei Eintreten eines
Ausnahmefalls nach § 47a Gemeindeordnung NRW, für digitale Sitzungen zu schaffen
und dafür
a. eines der zugelassenen Lizenzprodukte anzuschaffen und die notwendigen
organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
b. Die Einhaltung der Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und
Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der gpaNRW sicherzustellen.
c. die Räume im Stadtweinhaus entsprechend mit Mikrofonanlagen,
Videokonferenzsystemen und ggf. mobilen Videokonferenzanlagen
auszustatten.
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass in seinen Ausschüssen die Möglichkeit für
hybride Sitzungen nach § 58a Gemeindeordnung NRW eingeführt werden soll.
3. Im Ältestenrat soll eine Verständigung über die Einführung von hybriden Sitzungen in
den Ausschüssen herbeigeführt werden. Dafür soll dort im zweiten Quartal ein
Konzept und eine Zeitplanung vorgelegt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Änderungen in der Hauptsatzung
und der Geschäftsordnung vorzubereiten und dem Rat rechtzeitig vorzulegen.
5. Aufgrund der Relevanz für die Sitzungen und insbesondere die Reduktion von
Barrieren soll die technische Ausstattung (Punkt 1c) bereits bis nach der
Sommerpause erfolgen, dann kann auch ein erster Test hybrider Sitzungen erfolgen.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Auszahlungen für die Anschaffung von Technik werden aus
Investitionsmaßnahme 1100 in Produktgruppe 0102 finanziert, die Lizenzkosten für Software
durch das allgemeinen IT-Budget der Stadt getragen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
gez. gez. gez. gez.
Albert Wenzel Lia Kirsch Helene Goldbeck Stefan Weber
Sylvia Rietenberg Dr. Tanja Andor Martin Grewer und Fraktion
Christoph Kattentidt und Fraktion
und Fraktion
gez. gez. gez.
Lars Nowak Jörg Berens Ulrich Thoden
Michael Krapp und Fraktion und Fraktion
Dr. Georgios Tsakalidis
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0009/2024
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 13.02.2024
- Erstellt
- 13.02.2024 14:02