Mandari Insight

V/0191/2023

Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und OGS

Vorlagen 29.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2023, TOP 17

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4130 Zeichen

V/0191/2023 
V/0191/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.05.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der „Sat-
zung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kinderta-
geseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an 
Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ (Elternbeitragssatzung). 
 
Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass mit der beigefügten Satzung zur Änderung 
der Elternbeitragssatzung der Beschluss des Rates vom 22.03.2023 (Punkt 3.3 der Beschluss-
vorlage V/0027/2023) umgesetzt wird,  
 
 die Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen (bis max. 13.30 Uhr) und offenen Ganztagsschulen nicht ab dem 
01.08.2024 dynamisch um 3 % kontinuierlich jährlich zu erhöhen 
 
 dass bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz am 
01.08.2026 die Elternbeiträge unter Berücksichtigung eines weiterhin niedrigschwelligen 
Zugangs neu zu bewerten sind.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
06.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Siew ert 
Telefon: 492-5147 
Siew ertS@stadt-
muenster.de 
 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5130 
KratzTrutti@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0191/2023 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugend-
arbeit 
Haushalts-
jahr 
Betrag Bemerkungen 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
 
2023 
 
 
 
 
2024 ff. 
7.358.960 
 
 
 
 
8.884.580 
 
Haushaltsansatz: 7.476.290 € 
Erlass Elternbeiträge (OGS) für 
das SchJ 22/23 + Erhöhung lt. 
Sachentscheidung 
 
Haushaltsansatz: 8.373.450 €  
Erlass Elternbeiträge (OGS) für die 
SchJe 23/24ff. + Erhöhung lt. Sa-
chentscheidung 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung 
von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an För-
der- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu-
len“ (Elternbeitragssatzung) 
 
 
Die in der Vorlage V/0027/2023 unter Punkt 3.3 vorgeschlagene dynamische Erhöhung der Elternbei-
träge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen (bis max. 
13.30 Uhr) und offenen Ganztagsschulen um 3 % kontinuierlich jährlich ab dem 01.08.2024 hat der 
Rat in seiner Sitzung vom 22.03.2023 nicht beschlossen. 
 
Punkt 3.3 wurde in folgender Fassung beschlossen: 
 
„Bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz am 01.08.2026 sind die 
Elternbeiträge unter Berücksichtigung eines weiterhin niedrigschwelligen Zugangs neu zu bewerten.“ 
 
Die notwendige Anpassung der als Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der „Satzung zur Er-
hebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, 
Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förder-
schulen und offenen Ganztagsschulen“ wird mit dieser Vorlage vorgenommen.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

- 3 - 
V/0191/2023 
Anlagen: 
 
1. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu-
len“  
 
2. Anlage A

Anlage A

2177 Zeichen

Anlage A zur V/0191/2023 
Kurzüberblick 
1. Erhöhung der Elternbeiträge für OGS und die Teilnahme an Betreuungsangeboten an 
Grund- und Förderschulen (bis max. 13.30 Uhr) zum 01.08.2023 ab der höchsten Einkom-
mensgruppe 
 für die OGS ab der Einkommensgruppe über 85.000 € auf 221 € mtl.  
 für die Teilnahme an Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen (bis max. 13.30 
Uhr) ab der Einkommensgruppe über 95.000 € auf 106 € mtl. 
 
2. Änderung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.2023: 
 Die Regelungen zur Extrazeit an städt. Kitas werden ersatzlos gestrichen 
 Eltern können ihr Einkommen nicht nur schriftlich, sondern auch per E-Mail mitteilen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
1. Zum Ausgleich der Erhöhung des durch den Landesgesetzgeber vorgegebenen pro-
zentualen Anstieg des Eigenanteils, der vom Schulträger für die Durchführung der 
außerunterrichtlichen Angebote der OGS zu erbringen ist, werden die OGS-
Elternbeiträge zum 01.08.2023 in den Einkommensgruppen ab 85.000 € erhöht. 
 
Kostensteigerungen für die Stadt Münster für die Bereitstellung von Betreuungsange-
boten an Grund- und Förderschulen (bis max. 13.00 Uhr) müssen zumindest teilweise 
ausgeglichen werden, um eine auskömmliche Finanzierung sicher zu stellen. Zu die-
sem Zweck werden die Elternbeiträge für diese Betreuungsangebote zum 01.08.2023 
in den Einkommensgruppen ab 95.000 € erhöht. 
 
2. Durch die Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW zum 01.08.2020 waren Teil-
nahmebeiträge zusätzlich zum Elternbeitrag ausgeschlossen. Die Regelungen zur 
Extrazeit in städt. Kitas werden in der Elternbeitragssatzung ersatzlos gestrichen.  
 
Eltern können ihr Einkommen künftig auch per E-Mail nachweisen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: § 51 Kinderbildungsgesetz-KiBiz-, Elternbeitragssatzung -

Anlage 1

3311 Zeichen

Satzung zur Änderung der  
 
 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträg en für die Förderung von Kindern in 
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungs- 
angeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
 
 
Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- 
sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.  S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 
des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) - GO, und des § 90 des Achten Buches Sozial- 
gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl I S.2022), zuletzt 
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezem ber 2022 (BGBl. I S. 
2824)- SGB VIII, sowie §§ 50 und 51 des Gesetzes zu r frühen Bildung und Förderung von Kindern 
vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 
2022 (GV. NRW. S. 509) - Kinderbildungsgesetz - KiB iz - hat der Rat der Stadt Münster in seiner 
Sitzung vom 10.05.2023 die folgende  
 
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung 
von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Be- 
treuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und o ffenen Ganztagsschulen vom 25. 6. 2009 
(Amtsblatt der Stadt Münster 2009, Seite 93) in der  Fassung vom 13.05.2020 (Amtsblatt der Stadt 
Münster 2020, Seite 130) beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
§ 1 Absatz 3 (zusätzlicher Beitrag für Extrazeit) wird ersatzlos gestrichen. 
 
 
Artikel 2 
 
§ 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 werden wie folgt geändert: 
 
Die Eltern müssen bei Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung, die Grund- oder Förder- 
schule oder offene Ganztagsschule oder bei Beginn der Tagespflege dem Amt für Kinder, Jugendli- 
che und Familien der Stadt Münster schriftlich oder per E-Mail angeben, welche Einkommens- 
gruppe nach Absatz 2 gemäß der Anlage zu dieser Satzung ihren Elternbeiträgen zugrunde zu le- 
gen ist. 
Das der Festsetzung des Elternbeitrages zu Grunde zu legende Einkommen ist jährlich unaufgefor- 
dert schriftlich oder per E-Mail nachzuweisen. 
 
§ 3 Absatz 7 (zusätzlicher Beitrag für Extrazeit) wird ersatzlos gestrichen. 
 
 
Artikel 3 
 
Die Anlagen zu § 3 der Satzung werden wie folgt geändert:  
 
Die Elternbeitragstabelle für zusätzliche Betreuung (Extrazeit) nach § 1 Absatz 3 wird ersatzlos ge- 
strichen. 
 
Die Anlage zu § 3 der Satzung wird für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an 
Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen wie folgt gefasst:

Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen: 
 
 
Ab dem 01.08.2023 
 Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach 
 
 Betreuungszeiten 
Jahresbrutto-ein- 
kommen  
bis max. 13.30 Uhr  
(Schule von  
„8 - 1“)  
bis 15.00 Uhr und länger  
(offene Ganztagsschule und andere 
Angebote) 
bis  37.000 € 0,00 € 0,00 € 
bis  50.000 € 39,00 € 95,00 € 
bis  62.000 € 48,00 € 120,00 € 
bis  75.000 € 59,00 € 150,00 € 
bis  85.000 € 73,00 € 185,00 € 
bis  95.000 € 89,00 € 221,00 € 
über  95.000 € 106,00 € 221,00 € 
 
 
 
Artikel 4 
 
 
Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft

Beratungsverlauf (5)

25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2023 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.05.2023 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0191/2023
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2023
Erstellt
28.03.2023 14:18