V/0191/2023
Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und OGS
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Beschlussvorlage
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V/0191/2023 V/0191/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen" Beratungsfolge 25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung 10.05.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der „Sat- zung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kinderta- geseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ (Elternbeitragssatzung). Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass mit der beigefügten Satzung zur Änderung der Elternbeitragssatzung der Beschluss des Rates vom 22.03.2023 (Punkt 3.3 der Beschluss- vorlage V/0027/2023) umgesetzt wird, die Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen (bis max. 13.30 Uhr) und offenen Ganztagsschulen nicht ab dem 01.08.2024 dynamisch um 3 % kontinuierlich jährlich zu erhöhen dass bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz am 01.08.2026 die Elternbeiträge unter Berücksichtigung eines weiterhin niedrigschwelligen Zugangs neu zu bewerten sind. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 06.04.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Siew ert Telefon: 492-5147 Siew ertS@stadt- muenster.de Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5130 KratzTrutti@stadt- muenster.de - 2 - V/0191/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugend- arbeit Haushalts- jahr Betrag Bemerkungen Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2023 2024 ff. 7.358.960 8.884.580 Haushaltsansatz: 7.476.290 € Erlass Elternbeiträge (OGS) für das SchJ 22/23 + Erhöhung lt. Sachentscheidung Haushaltsansatz: 8.373.450 € Erlass Elternbeiträge (OGS) für die SchJe 23/24ff. + Erhöhung lt. Sa- chentscheidung Begründung: 1. Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an För- der- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu- len“ (Elternbeitragssatzung) Die in der Vorlage V/0027/2023 unter Punkt 3.3 vorgeschlagene dynamische Erhöhung der Elternbei- träge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen (bis max. 13.30 Uhr) und offenen Ganztagsschulen um 3 % kontinuierlich jährlich ab dem 01.08.2024 hat der Rat in seiner Sitzung vom 22.03.2023 nicht beschlossen. Punkt 3.3 wurde in folgender Fassung beschlossen: „Bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz am 01.08.2026 sind die Elternbeiträge unter Berücksichtigung eines weiterhin niedrigschwelligen Zugangs neu zu bewerten.“ Die notwendige Anpassung der als Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der „Satzung zur Er- hebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förder- schulen und offenen Ganztagsschulen“ wird mit dieser Vorlage vorgenommen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor - 3 - V/0191/2023 Anlagen: 1. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu- len“ 2. Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0191/2023 Kurzüberblick 1. Erhöhung der Elternbeiträge für OGS und die Teilnahme an Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen (bis max. 13.30 Uhr) zum 01.08.2023 ab der höchsten Einkom- mensgruppe für die OGS ab der Einkommensgruppe über 85.000 € auf 221 € mtl. für die Teilnahme an Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen (bis max. 13.30 Uhr) ab der Einkommensgruppe über 95.000 € auf 106 € mtl. 2. Änderung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.2023: Die Regelungen zur Extrazeit an städt. Kitas werden ersatzlos gestrichen Eltern können ihr Einkommen nicht nur schriftlich, sondern auch per E-Mail mitteilen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung 1. Zum Ausgleich der Erhöhung des durch den Landesgesetzgeber vorgegebenen pro- zentualen Anstieg des Eigenanteils, der vom Schulträger für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der OGS zu erbringen ist, werden die OGS- Elternbeiträge zum 01.08.2023 in den Einkommensgruppen ab 85.000 € erhöht. Kostensteigerungen für die Stadt Münster für die Bereitstellung von Betreuungsange- boten an Grund- und Förderschulen (bis max. 13.00 Uhr) müssen zumindest teilweise ausgeglichen werden, um eine auskömmliche Finanzierung sicher zu stellen. Zu die- sem Zweck werden die Elternbeiträge für diese Betreuungsangebote zum 01.08.2023 in den Einkommensgruppen ab 95.000 € erhöht. 2. Durch die Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW zum 01.08.2020 waren Teil- nahmebeiträge zusätzlich zum Elternbeitrag ausgeschlossen. Die Regelungen zur Extrazeit in städt. Kitas werden in der Elternbeitragssatzung ersatzlos gestrichen. Eltern können ihr Einkommen künftig auch per E-Mail nachweisen. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: § 51 Kinderbildungsgesetz-KiBiz-, Elternbeitragssatzung -
Anlage 1
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Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträg en für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungs- angeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) - GO, und des § 90 des Achten Buches Sozial- gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl I S.2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezem ber 2022 (BGBl. I S. 2824)- SGB VIII, sowie §§ 50 und 51 des Gesetzes zu r frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 30.10.2007 (GV. NRW. S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509) - Kinderbildungsgesetz - KiB iz - hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 10.05.2023 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Be- treuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und o ffenen Ganztagsschulen vom 25. 6. 2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 2009, Seite 93) in der Fassung vom 13.05.2020 (Amtsblatt der Stadt Münster 2020, Seite 130) beschlossen: Artikel 1 § 1 Absatz 3 (zusätzlicher Beitrag für Extrazeit) wird ersatzlos gestrichen. Artikel 2 § 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 werden wie folgt geändert: Die Eltern müssen bei Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung, die Grund- oder Förder- schule oder offene Ganztagsschule oder bei Beginn der Tagespflege dem Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien der Stadt Münster schriftlich oder per E-Mail angeben, welche Einkommens- gruppe nach Absatz 2 gemäß der Anlage zu dieser Satzung ihren Elternbeiträgen zugrunde zu le- gen ist. Das der Festsetzung des Elternbeitrages zu Grunde zu legende Einkommen ist jährlich unaufgefor- dert schriftlich oder per E-Mail nachzuweisen. § 3 Absatz 7 (zusätzlicher Beitrag für Extrazeit) wird ersatzlos gestrichen. Artikel 3 Die Anlagen zu § 3 der Satzung werden wie folgt geändert: Die Elternbeitragstabelle für zusätzliche Betreuung (Extrazeit) nach § 1 Absatz 3 wird ersatzlos ge- strichen. Die Anlage zu § 3 der Satzung wird für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen wie folgt gefasst: Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen: Ab dem 01.08.2023 Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreuungszeiten Jahresbrutto-ein- kommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 15.00 Uhr und länger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € bis 50.000 € 39,00 € 95,00 € bis 62.000 € 48,00 € 120,00 € bis 75.000 € 59,00 € 150,00 € bis 85.000 € 73,00 € 185,00 € bis 95.000 € 89,00 € 221,00 € über 95.000 € 106,00 € 221,00 € Artikel 4 Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0191/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2023
- Erstellt
- 28.03.2023 14:18