Schwerlastzuliefererverkehr zum ICE-Instandhaltungswerk Köln-Nippes
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2438/2019 vom 16.07.2019
Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 2438/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Schwerlastzuliefererverkehr zum ICE-Instandhaltungswerk Köln-Nippes hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 04.07.2019, TOP 7.2.7 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Ist der Verwaltung bekannt, dass die Kempener Straße mit schweren LKW als Zulieferungsstre- cke zum ICE Instandhaltungswerk Nippes benutzt wird, so dass hier erhebliche Lärmbelästigun- gen besonders in den späten Abendstunden entstehen? 2. Sollte dies der Fall sein: Welche Maßnahmen kann und will die Verwaltung unternehmen, um die- sen Verkehr dort zu unterbinden? 3. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verwaltung diesen Hinweisen nachgehen?“ Antwort der Verwaltung: Der Schwerlastverkehr (Fahrzeuge, die die zulässigen Maße der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung überschreiten) zum ICE-Instandhaltungswerk (Longericher Straße) wird aufgrund der Be- schränkungen im Kölner Stadtgebiet (Tonnenbegrenzungen bei Brücken, U-Bahn, Höhenbegrenzun- gen bei Unterführungen etc.) ausnahmslos über den Kölner Norden (A1 – A 57 - Anschlussstelle Bi- ckendorf – Robert-Perthel-Straße) geführt. Eine Führung über die Kempener Straße erfolgt hier grundsätzlich nicht. Beschränkungen auf der Kempener Straße für LKW-Verkehr sind nicht vorhan- den und nicht vorgesehen, da die Kempener Straße im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln als Haupt- und Umgehungsstraße ausgewiesen ist. Bei derartigen Strecken ist nach Möglichkeit von Ver- kehrsbeschränkungen abzusehen. Da eine alternative Führung möglich ist, wird die die Deutsche Bahn gebeten, auch den übrigen LKW-Verkehr zum ICE-Instandhaltungswerk entsprechend der Füh- rung für LKW-Schwerlastverkehr zu führen.
Beratungsverlauf
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19.09.2019
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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