mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Schwerlastzuliefererverkehr zum ICE-Instandhaltungswerk Köln-Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2438/2019 vom 16.07.2019

Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 2438/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Schwerlastzuliefererverkehr zum ICE-Instandhaltungswerk Köln-Nippes hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 04.07.2019, TOP 7.2.7 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Ist der Verwaltung bekannt, dass die Kempener Straße mit schweren LKW als Zulieferungsstre- cke zum ICE Instandhaltungswerk Nippes benutzt wird, so dass hier erhebliche Lärmbelästigun- gen besonders in den späten Abendstunden entstehen? 2. Sollte dies der Fall sein: Welche Maßnahmen kann und will die Verwaltung unternehmen, um die- sen Verkehr dort zu unterbinden? 3. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verwaltung diesen Hinweisen nachgehen?“ Antwort der Verwaltung: Der Schwerlastverkehr (Fahrzeuge, die die zulässigen Maße der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung überschreiten) zum ICE-Instandhaltungswerk (Longericher Straße) wird aufgrund der Be- schränkungen im Kölner Stadtgebiet (Tonnenbegrenzungen bei Brücken, U-Bahn, Höhenbegrenzun- gen bei Unterführungen etc.) ausnahmslos über den Kölner Norden (A1 – A 57 - Anschlussstelle Bi- ckendorf – Robert-Perthel-Straße) geführt. Eine Führung über die Kempener Straße erfolgt hier grundsätzlich nicht. Beschränkungen auf der Kempener Straße für LKW-Verkehr sind nicht vorhan- den und nicht vorgesehen, da die Kempener Straße im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln als Haupt- und Umgehungsstraße ausgewiesen ist. Bei derartigen Strecken ist nach Möglichkeit von Ver- kehrsbeschränkungen abzusehen. Da eine alternative Führung möglich ist, wird die die Deutsche Bahn gebeten, auch den übrigen LKW-Verkehr zum ICE-Instandhaltungswerk entsprechend der Füh- rung für LKW-Schwerlastverkehr zu führen.

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz