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A-R/0063/2020

Für gelebte Bürgerbeteiligung - bei Roteinfärbung von Fahrradstraßen Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig einbinden, ein verträgliches Nebeneinander schaffen

Antrag an den Rat 18.08.2020

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a-r-0063-2020-Antrag Verfahren Roteinfärbung Fahrradstraßen

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a-r-0063-2020-Antrag Verfahren Roteinfärbung Fahrradstraßen

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Antrag an den Rat A-R/0063/2020 
 
                                                                                                                                     
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
Für gelebte Bürgerbeteiligung - bei Roteinfärbung 
von Fahrradstraßen Bürgerinnen und Bürger 
rechtzeitig einbinden, ein verträgliches 
Nebeneinander schaffen 
 
Münster, 18. August 2020 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. Die Verwaltung wird einen Erfahrungsbericht zu den bisher durchgeführten 
 Roteinfärbungen von Fahrradstraßen vorlegen. Besonders ist dabei auf 
 Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Verfahren, wie z.B. bei der 
 Bürgerbeteiligung, zu achten. 
 
2. Zukünftig wird die Bürgerschaft bei der Roteinfärbung von Fahrradstraßen durch die 
 Verwaltung frühzeitig durch Informationsveranstaltungen beteiligt. Die Veranstaltungen 
 sind mindestens drei Monate vor der geplanten Maßnahme als Begehung vor Ort 
 durchzuführen. 
 
3. Unter Beachtung des Erfahrungsberichtes wird die Verwaltung der Politik eine Planung 
 der noch ausstehenden Roteinfärbungen vorlegen. Dabei ist zu beachten, dass für 
 jede einzelne Maßnahme eine Entscheidungsvorlage den verantwortlichen Gremien 
 vorzulegen ist. 
 
4. Bei den derzeit noch laufenden Maßnahmen sind die folgenden Punkte zu beachten: 
 
4.1  Zur Max-Winkelmann-Straße:  
Die Verwaltung wird der Politik bis zum Ende des Jahres eine Analyse der 
Parksituation rund um die Max-Winkelmann-Straße vorlegen. In dieser Analyse sind 
Lösungsmöglichkeiten der Parkprobleme, die im Zusammenhang mit der Rotfärbung 
der Fahrradstraße aufgetreten sind, darzulegen. Hierbei sind auch die Einrichtungen 
einer Bewohnerparkzone und eines nur einseitigen Halteverbotes sowie die 
Möglichkeit des aufgesattelten Parkens zu prüfen. Auch die Belange von besonderen 
Institutionen (z.B. Arztpraxen und Physiotherapeuten) sowie von Menschen mit 
eingeschränkter Mobilität sind zu berücksichtigen. 
 
Die Analyse der Parksituation sowie die Lösungsmöglichkeiten sind nicht nur der Politik 
sondern auch den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern der Max-Winkelmann-

Antrag an den Rat A-R/0063/2020 
 
                                                                                                                                     
 
Straße, ggf. durch Vor-Ort-Gespräche, hinreichend zu erläutern. Dabei ist auf eine 
rechtzeitige Einladung der Anwohner zwingend zu achten. 
 
 Bis zur Vorstellung des Analyseberichtes in den zuständigen politischen Gremien, 
 unter vorheriger Einbeziehung der Anwohner, wird das Kfz-Halteverbot nicht 
 umgesetzt.  
 
4.2  Zur Hittorfstraße: 
Die Roteinfärbung der Hittorfstraße wird nicht nach den ursprünglichen Planungen 
umgesetzt; das gilt insbesondere für das einseitige Kfz-Parkverbot. 
 
Die Verwaltung legt eine Neuaufteilung des Fahrradstreifens unter Berücksichtigung 
des Anwohnervorschlags vor. 
 
Nachgelagert wird geprüft, ob die Einrichtung einer Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr 
von der Hüfferstraße in Richtung Einsteinstraße möglich ist. Diese Maßnahme könnte 
helfen, den Schleichverkehr im Viertel zu unterbinden. 
 
Die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Viertel um die Hittorfstraße wird geprüft, 
um den Parkdruck aufgrund der Nähe zur Universität zu vermindern. 
Abschließend soll die Querungssituation für Radfahrende an der Kreuzung 
Hittorfstraße / Einsteinstraße geprüft werden. Hier kommt es aus Sicht der 
Radfahrenden verstärkt zu langen Wartezeiten bei der Querung. Darüber hinaus wird 
die Querung als nicht komfortabel und sicher empfunden. 
 
4.3  Zum Lindberghweg: 
In Höhe der Hausnummer 132 - 138 werden öffentliche Parkplätze mit 
Kostenübernahme durch die Stadt eingerichtet. 
Weitere Parkmöglichkeiten werden entlang des Lindberghweges in individueller 
Abstimmung mit den dortigen Anliegern eingerichtet. 
Es wird geprüft, welche Parkmöglichkeiten erhalten bleiben können. 
Regelmäßige und soweit es geht engmaschige Geschwindigkeitskontrollen werden 
durchgeführt. 
Die Ordnungspartnerschaft „Sicher durch Münster“ führt eine 
Informationsveranstaltung vor Ort durch. Das Ziel dieser Veranstaltung ist der direkte 
Austausch zur Verkehrssicherheit an dieser Stelle, um an eine wechselseitige 
Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer zu appellieren. 
 
 
Begründung: 
 
Die Roteinfärbung von Fahrradstraßen ist ein notwendiger Bestandteil der Verbesserung der 
Sicherheit für Radfahrende in Münster. Es kann dabei zum Wegfall von Kfz-Parkplätzen auf 
der Straße kommen. Dieser Wegfall hat jedoch auch die Belange der Anwohnerinnen und 
Anwohner zu berücksichtigen. Eine umfassende und frühzeitige Information der 
Anwohnerinnen und Anwohner muss daher erfolgen. Für die CDU-Ratsfraktion ist es sehr 
wichtig, dass bei der Durchführung einer solchen Maßnahme die besondere Situation jeder 
Fahrradstraße für sich allein betrachtet wird. 
 
Die CDU-Ratsfraktion hält die hier unterbreiteten Vorschläge aus der Perspektive der 
Mitnahme aller Bürgerinnen und Bürger, der Sicherheit und des guten Miteinanders aller

Antrag an den Rat A-R/0063/2020 
 
                                                                                                                                     
 
Verkehrsteilnehmer für umsetzbar. Wir sehen diese Vorschläge auch im Einklang mit dem 
Grundsatzbeschluss zur Roteinfärbung von Fahrradstraßen.  
 
 
gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 65.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Max-Winkelmann-Straße
  • Hüfferstraße
  • Hittorfstraße
  • Einsteinstraße
  • Lindberghweg

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Details

Aktenzeichen
A-R/0063/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37