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Änderungsantrag TOP 10.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Hallen Kalk"
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/1497/2019 vom 31.10.2019
Stand: Am 31.10.2019 im Stadtentwicklungsausschuss endgültig abgelehnt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:31.10.2019 AN/1497/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 Änderungsantrag TOP 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Hallen Kalk" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter H err Kienitz, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungs - und Zusatzantrag zu TOP 10.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Hallen Kalk in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.10.2019 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt: Neuer Punkt 2 Im Plangebiet werden keine Grundstücke, Bauflächen oder Gebäude verkauft, sondern bleiben im Eigentum der Stadt Köln. Neuer Punkt 3 Bei der Entwicklung einer Bebauung mit Wohnungen, werden diese vom Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Wohnungsversorgungsbetrieb der Stadtwerke und der GAG eigenverantwortlich oder in Kooperation mit den anderen beiden Akteuren so entwickelt, dass dauerhaft keine Wohnung t eurer als eine öffentlich geförderte Wohnung ist und den Ansprüchen der Barrierefreiheit und Altersgerechtigkeit genügt. Neuer Punkt 4 Gewerbeflächen sind ausschließlich am Rand des Plangebietes vorzusehen. Somit kann der inliegende Wohnbereich vor Lärmbe lästigung durch Industrie und Verkehr geschützt werden. Eventuell zu errichtende Büroräume sind durch die Stadt Köln selbst zu nutzen, die hierdurch ihre Fremdanmietungen zu reduzieren kann. Neuer Punkt 5 Die Öffentlichkeit ist bezüglich der Offenlage übe r die „ortsübliche Bekanntmachung“ im Amtsblatt hinaus in den Kölner Pressemedien und die durch die Stadt Köln bedienten sozialen Medien zu informieren. Begründung: Städtischer Grund darf nicht verkauft werden, weil sich die Stadt langfristige Gestaltungsspielräume erhalten muss. Der Stadtteil Kalk steht vor großen Umbrüchen und braucht deshalb vor allem preiswerten Wohnraum, damit auch künftig Wohnraum für Normal - und Geringverdienende zur Verfügung steht. Kalk braucht neben preiswerten Wohnungen auch Arbeitsplätze. Die Umgestaltungen auf dem Areal stoßen bei der Bevölkerung auf großes Interesse, eine Information über moderne Medien ist deshalb wichtig. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE.
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