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AN/1497/2019

Änderungsantrag TOP 10.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Hallen Kalk"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 31.10.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.10.2019

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2828 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
An den  
Vorsitzenden des 
Stadtentwicklungsausschusses  
Herrn Niklas Kienitz  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:31.10.2019  
AN/1497/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 
 
Änderungsantrag TOP 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: "Hallen Kalk" 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter H err Kienitz,  
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungs - und 
Zusatzantrag zu TOP 10.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: "Hallen Kalk  in die Tagesordnung der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 31.10.2019 aufzunehmen:  
 
Beschluss:  
Die Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt:  
 
Neuer Punkt 2 
Im Plangebiet werden keine Grundstücke, Bauflächen oder Gebäude verkauft, 
sondern bleiben im Eigentum der Stadt Köln.  
 
Neuer Punkt 3 
Bei der Entwicklung einer Bebauung mit Wohnungen, werden diese vom 
Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Wohnungsversorgungsbetrieb der 
Stadtwerke und der GAG eigenverantwortlich oder in Kooperation mit den 
anderen beiden Akteuren so entwickelt, dass dauerhaft keine Wohnung t eurer 
als eine öffentlich geförderte Wohnung ist und den Ansprüchen der 
Barrierefreiheit und Altersgerechtigkeit genügt.  
 
Neuer Punkt 4

Gewerbeflächen sind ausschließlich am Rand des Plangebietes vorzusehen. 
Somit kann der inliegende Wohnbereich vor Lärmbe lästigung durch Industrie 
und Verkehr geschützt werden. Eventuell zu errichtende Büroräume sind durch 
die Stadt Köln selbst zu nutzen, die hierdurch ihre Fremdanmietungen zu 
reduzieren kann. 
 
Neuer Punkt 5 
Die Öffentlichkeit ist bezüglich der Offenlage übe r die „ortsübliche 
Bekanntmachung“ im Amtsblatt hinaus in den Kölner Pressemedien und die 
durch die Stadt Köln bedienten sozialen Medien zu informieren.  
 
 
Begründung:  
Städtischer Grund darf nicht verkauft werden, weil sich die Stadt langfristige 
Gestaltungsspielräume erhalten muss.  
 
Der Stadtteil Kalk steht vor großen Umbrüchen und braucht deshalb vor allem 
preiswerten Wohnraum, damit auch künftig Wohnraum für Normal - und 
Geringverdienende zur Verfügung steht.  
 
Kalk braucht neben preiswerten Wohnungen auch  Arbeitsplätze. 
 
Die Umgestaltungen auf dem Areal stoßen bei der Bevölkerung auf großes Interesse, 
eine Information über moderne Medien ist deshalb wichtig.  
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE.

Beratungsverlauf (1)

31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1497/2019
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
31.10.2019
Erstellt
31.10.2019 09:58