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1603/2020

Photovoltaisches Potential der Dachflächen des Messegeländes

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.06.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2020, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4685 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 02.06.2020 
 1603/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
 
Photovoltaisches Potential der Dachflächen des Messegeländes 
 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln hat im Rahmen ihrer Anfrage AN/0644/2020 gem. § 4 der 
Geschäftsordnung des Rates zum Thema „Photovoltaisches Potential der Dachflächen des Messege-
ländes“ um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen gebeten. Die Verwaltung hat zur 
Beantwortung der Fragen die Koelnmesse GmbH um Stellungnahme gebeten. Die Antwort der 
Koelnmesse lautet wie folgt: 
 
 
1) Wie groß sind die photovoltaisch nutzbaren Dachflächen der Messe und wie viel Prozent 
davon werden aktuell genutzt? 
 
Die für Photovoltaik (PV) nutzbaren Hallen sind: 
 
- Nordgelände: Hallen 6, 7, 8, 9 
- Südgelände: Hallen 3 und 11 
 
Im Nordgelände sind alle Messehallen für PV nutzbar. 
 
Im Südgelände sind nur die o.g. Hallen 3 und 11 ohne relevante Einschränkungen für PV geeignet, 
da ein großer Teil der Hallendächer als Parkfläche ausgebaut und genutzt wird. 
Bei der Halle 3 ist zu berücksichtigen, dass hier ein Abriss und Neubau geplant ist. Eine Installation 
macht dort erst nach Neuerrichtung Sinn. 
 
Es verbleiben daher reine Bruttodachflächen für PV in einer Größe von derzeit ca. 75.000 qm. Durch 
die auf den Dachflächen bestehenden Aufbauten (technische/bautechnische Einrichtungen wie Lüf-
tungsanlagen, Entrauchungsklappen) stehen geschätzt ca. 50.000 – 60.000 qm netto zur Verfügung, 
davon ca. 70% im Nordgelände (Fremdeigentum der GBR). 
 
 
2) Gibt es derzeit Pläne bzw. konkrete Vorhaben zur Begrünung der oben benannten Dachflä-
chen und wie sehen diese aus? 
 
Es bestehen derzeit keine konkreten Pläne zur Begrünung der Dachflächen. 
 
 
3) Gibt es derzeit Pläne bzw. konkrete Vorhaben zur photovoltaischen Erschießung der oben

2 
 
benannten Dachflächen und wie sehen diese aus? 
 
Die Koelnmesse hat in der Vergangenheit schon umfangreiche Untersuchungen zur Errichtung von 
PV-Anlagen durchgeführt. Die Gründe der bislang nicht durchgeführten Umsetzung sind unter 4. be-
schrieben. 
 
Gleichwohl hat die Koelnmesse aufgrund der Umwelt- und Nachhaltigkeitsthematik die Untersuchun-
gen wieder aufgenommen. Dabei ist für die Koelnmesse insbesondere die innovative Kopplung von 
PV und Wasserstofftechnologie interessant. Sie ist in diesem Zusammenhang schon seit 2019 im 
engen Kontakt mit der Wirtschaftsförderung, der RheinEnergie, DB Schenker und der DB Energie. 
Sie ist auch Förderer/Unterstützer der Wasserstoffinitiativen Modellregion Wasserstoff-NRW und von 
H2Mobility und hat dort zwei Modellinitiativprojekte eingebracht: 
 
- Nachhaltige Energieversorgung unter besonderer Berücksichtigung der PV und in Kombinati-
on mit der H2-Erzeugung durch H2-Elektrolysere und Brennstoffzellentechnologie. 
- Umrüstung der Staplerflotte des Vertragsspediteurs DB Schenker auf Wasserstoffantrieb. 
 
Die Untersuchungen sollen kurzfristig noch in 2020 abgeschlossen werden. 
 
 
4) Wie begründet sich der aktuell geringe Ausbau der Photovoltaik und die fehlende Begrü-
nung auf den Messegebäuden? 
 
Aus zwei Gründen wurde der Ausbau von PV noch nicht realisiert: 
 
- Die relevanten Flächen für PV befinden sich im Nordgelände. Dieses ist im Fremdeigentum 
(GBR). Die Dachflächen sind mängelbehaftet. Die Mängel sind Bestandteil eines nach wie vor 
gerichtlich laufenden Beweissicherungsverfahrens. 
Daneben ist die PV-Anlage bei Sanierung der Dachflächen einmal komplett zurück- und wie-
der aufzubauen. Koelnmesse hat daher die Entscheidung mit dem Zeitpunkt der Dachinstand-
setzung verbunden. 
 
- Durch die deutlichen Reduzierungen der Einspeisevergütungen durch die Bundesregierung 
konnte eine Wirtschaftlichkeit nicht mehr nachgewiesen werden. 
 
In Bezug auf die Dachbegrünung haben die damals durchgeführten Untersuchungen ergeben, dass 
ohne statische Beeinträchtigungen eine PV-Anlage machbar wäre. Diese statische Reserve ergab 
sich jedoch erst durch eine Änderung in den vorgeschriebenen und zu berücksichtigenden Schnee-
lasten auf den Dächern. Eine Kombination aus Begrünung und PV wird aller Vorrausicht nach zu 
Lastüberschreitungen führen, so dass Koelnmesse den reinen Ausbau von PV ggf. in Kombination 
mit der Wasserstofftechnologie priorisiert. 
 
 
5) Gibt es Überlegungen, die reichlich vorhandenen Messeparkplätze wo möglich auch photo-
voltaisch zu nutzen, und wie sehen diese aus? 
 
Die Betrachtung dieser Flächen wird ebenfalls in die unter 4. genannte Untersuchung einbezogen. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1603/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.06.2020
Erstellt
27.05.2020 14:19