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A-W/0018/2019

Eichenprozessionsspinner

Antrag an die BV West 02.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.11.2019, TOP 11.1

Originaltantrag

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Ansehen

Bericht der Verwaltung an den AUKB vom 25.09.2019

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Ansehen

Originaltantrag

899 Zeichen

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN:

Fraktion in der Bezirksvertretung West

STADT MÜNSTER
29. A06. 2019 ,,/ |

für Bürger oh
A kevonwellun Wset

An den Bezirksbürgermeister
Herrn Stefan Brinktrine

Münster, 27.8.2019

Antrag

Trotz der sichtlichen Bemühungen der Stadt, dem massiven Befall städtischer Eichen durch den
Eichenprozessionsspinner beizukommen, hat es bei der Politik Anfragen / Beschwerden von
Bürger*innen gegeben, die sich von der Stadt im Stich gelassen fühlten.

Wir bitten daher um einen Bericht, wie die Stadt plant, dem sicherlich im nächsten Jahr wieder
auftretenden Problem effektiv und flächendeckend zu begegnen.

Dabei stellen sich u.a. die Fragen, ob und inwieweit Insektenvernichtungsmittel eingesetzt
werden sollen und auch, ob Hilfen für den Befall auf Privatgrundstücken angedacht sind.

gez.

Brigitte von Schoenebeck Anke Pallas Karina Kuschewski Kai Bleker

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Bericht der Verwaltung an den AUKB vom 25.09.2019

19675 Zeichen

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Herr Lam

25.09.2019
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Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen;
Sitzung am 01.10.2019

Bericht über die Abwehrmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in
Münster

1. Rückblick \

Im Rahmen der Vorlage V/0839/2018 informierte die Verwaltung im AUKB am 28.11.2018
umfassend über die Grundlagen zur Verbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) in
Münster. Auf dieser Grundlage wurden nachstehende Beschlüsse gefasst:

1. Der weiteren Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Münster wird auf der
Grundlage des am 17.10.2017 (AUKB-Vorlage V/0739/2017) beschlossenen Konzeptes
zugestimmt.

2. Ab 2019 wird, über den Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und
. Bauwesen vom 17.10.2017 hinausgehend, einer Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners mit einem zugelassenen Biozid zum Schutz der Bevölkerung
vor Gesundheitsgefahren zugestimmt. Auf die Verwendung von Breitbandinsektiziden ist
dabei weiterhin zu verzichten.

Auf der Basis des in dieser Sitzung gefassten Beschlusses hat das Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit im März/April 2019 an verschiedenen Stellen mit Hilfe eines

. Hubsteigers zu Prognosezwecken nach den sehr schwierig zu findenden Eiablagen des EPS
gesucht. An einer Straßenallee (Davertstr.), in der im vergangenen Jahr nur vom Boden aus
bekämpft worden war, wurden Anfang. April mit nur sehr geringem Aufwand Eiablagen
gefunden, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt von einer extremen Vermehrung des EPS
ausgegangen werden musste.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zunächst Zu Testzwecken am 29. und
30.04.2019 eine Bekämpfung des EPS auf ca. 1.100 Eichen mit einem Biozid durch eine
Fachfirma in ausgewählten Bereichen ausführen lassen. Das Besprühen erfolgte von einer
Hubarbeitsbühne mit dem Präparat Foray ES (BIOZID-Zulassung: DE-2013-PA-18-00001
BVL-Zulassung 024080-00 bis zum 31.12.2021 Wirkstoff Bacillus thuringiensis (var.
kurstaki)). Die Ausbringung erfolgte bei geeigneter Witterung und führte zu einer deutlichen
Reduzierung der Befallsraten und. erheblich kleineren Gespinsten im Vergleich zu
unbehandelten Eichen. Der prognostizierte Wirkungsbereich von bis zu 90 % wurde nach
Einschätzung der Verwaltung erreicht. Daneben bildeten diese Bäume in den Folgemonaten
erheblich. vitalere Kronen aus.

In Folge der in diesem Jahr frühzeitig einsetzenden warmen, aber sehr wechselhaften
Witterung ist es ab Anfang Mai zu einer massiven Entwicklung der Population des EPS
gekommen. Die Schlupfzeit der ersten Larvengeneration fand dabei zwischen der 16. und 24
KW statt und hat sich damit auf etwa acht Wochen verlängert. Dies führte dazu, dass an
einigen Schulen und Kindergärten das Absaugen der Raupen bis zu viermal erfolgen
musste! Die Vorkommen des EPS auf nahezu allen Eichen in Münster wie im gesamten
Münsterland haben sich dabei an vielen Stellen massiv vergrößert.

Unter Anwendung der im Jahr 2017 entwickelten und für 2019 ergänzten Gefährdungsmatrix
wurden durch zuletzt acht Firmenkolonnen auf Grundlage einer Ausschreibung Ende 2018 in
einem Wettlauf gegen die Zeit Raupen und Gespinste entfernt. In Bereichen mit sehr hohem
Gefährdungspotential wie z.B. auf Spielplätzen, an Kindergärten und Schulen wurden —
sofern nicht bereits durch beaufträgte Firmen vollständig erledigt — die erreichbaren Nester

zunächst durch drei Bodentrupps aus eigenen Mitarbeitern bzw. durch eine Firma mit
Industriestaubsaugern mit Asbestzulassung entfernt. In diesem Zusammenhang wurde ein
umfangreiches Arbeitsschutzkonzept erarbeitet und umgesetzt. Die Beseitigung der
Gespinste in den Kronen wurde dann in der Folge in Sammelaufträgen abgearbeitet. In
Waldparks und an Waldrändern mit einer unmittelbar angrenzenden Bebauung erfolgte eine
Beseitigung der Gespinste (aus Kapazitätsgründen) oftmals nicht bzw. nur bodennah
entlang der Wege. Das war nur mit einem sehr kostenintensiven Aufwand möglich. Auch in
den Bereichen mit mittlerer bzw. geringer Gefährdung konnten nicht alle Gespinste aus
technischen Gründen beseitigt werden. Die aktuell noch gemeldeten Gespinste werden
registriert und aus Effizienzgründen im Rahmen eines Auftrages beseitigt.

| Entwicklung der Eichenprozessionsspinner-Population in Münster (Stand 31.08.2019)
Jahr 2018 | 2019 |

befallene Bäume 65 | 109 | >10.000 | >20.000
beseitigte Nester I 85 | 108 | 300 | 1] 2.008] >6.000 | >100.000

Kosten für die
Beseitigung durch
Fachfirmen:
Sachkosten:
Biozideinsatz:

2.261€| 1.808€] 5.804€) 11.412 € | 26.481 €| 65.284 €
a222€

Wegen des immensen Zeitdrucks und des massiven Befalls musste auch in diesem Jahr
darauf verzichtet werden, alle entfernten Larvenpopulationen, Gespinste bzw. die Anzahl der
befallenen Bäume zu erfassen. Die Angaben in vorstehender Tabelle beruhen für 2019
deshalb auf Schätzungen.

Die finanziellen Aufwendungen der Beseitigungs- und Bekämpfungsmaßnahmen belaufen
sich in 2019 bereits auf rd. 350.000 € (Stand 23.09.2019). Es wird deutlich, dass der im
Haushalt 2019 bereitgestellte Haushaltsansatz von 50.000 € sowie die durch Übertragung
von Haushaltsresten aus 2018 im Teilplan 1301 einmalig zur Verfügung gestellten
finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 € bei weitem nicht zur Deckung der Fremdkosten
ausreichen. Die bisherigen Mehrkosten von rd. 200.000 € konnten in diesem Jahr noch.
durch die Zurückstellung von Maßnahmen im Teilplan 1301 finanziert werden.

Zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners muss der Haushaltsansatz 2020 deutlich
angehoben werden, sonst können die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des EPS
nicht umgesetzt werden.

Stadtwerke

Der Aufwand der Stadtwerke für das Absaugen des EPS auf ihren Betriebsflächen betrug in
diesem Jahr 26.240 €. Es wurden 1.477 Gespinste und ungezählte Raupen entfernt.
2. Personalaufwand

Neben dem bereits aufgeführten Aufwand für Unternehmerleistungen: und Material sind
durch die Mitarbeiter des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erhebliche
zusätzliche Stunden geleistet worden (Stand 31.08.2019, Schätzung):

Beseitigung durch eigene Mitarbeiter: ca. 1.700 Stunden
Erfassung von tausenden Telefonaten, Emails (1.260 dokumentierte Standorte) 700 Stunden
sowie sonstige Beratungs- und Telefondienste:

Einsatzleitung, Vergaben, Beschaffungen, Einweisungen: ca. 800 Stunden

Gesamt: .. 3.200 Stunden

Diese Arbeitsleistung fehlte für die „normale“ Grünflächenunterhaltung und musste durch
zusätzliche Vergaben (Beseitigung von Stamm- und Stockausschlägen, Landschaftsbau-
und Pflegearbeiten) in Höhe von ca. 100.000 € aufgefangen werden.

Angesichts vielfältiger sonstiger Aufgaben im Rahmen des Klimawandels (Schäden durch
Trockenheit und Hitze, sonstige Kalamitäten) können diese Zusatzaufgaben -zukünftig nicht
mehr allein mit dem vorhandenen Personal geleistet werden! Damit auch in den kommenden
Jahren ein kommunaler Einsatz gegen den Eichenprozessionsspinner sinnvoll ist, müssen
zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt werden. Angesichts der genannten Entwicklungen geht
die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt von einem zusätzlichen Bedarf von fünf Stellen (ein/e
Ingenieur/in, drei Gärtner/innen und eine Verwaltungskraft)aus.

3. Zuständigkeit

Die Erfahrungen der letzten Jahre. ‚haben gezeigt, dass es erforderlich werden wird,
flächendeckende, abgestimmte Aktionen zur Bekämpfung des EPS durchzuführen. Gemäß
Ordnungsbehördengesetz (OBG) gehört die Durchführung der Schädlingsbekämpfung und
die Überwachung der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitten zu den
Ordnungsaufgaben der Ordnungsbehörden, welche die notwendigen Maßnahmen treffen,
um eine im Einzelnen bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
abzuwehren. Die Zuständigkeit für die Durchführung bzw. Finanzierung der
Bekämpfungsmaßnahmen liegt dabei beim Grundstückseigentümer oder Vermögensträger.

Die Verwaltung prüft, ob in Abstimmung mit den Münsterlandkreisen eine gemeinsame
Vorgehensweise erreicht werden kann.

4. Ergänzende Maßnahmen

Vogelschutz

Da die meisten Singvogelarten zur Aufzucht Ihrer Brut tierisches Eiweiß benötigen und dafür
eine Vielzahl unerwünschter kleinerer Schädlinge vertilgen, ist ein richtig gemachter
Vogelschutz im Zusammenhang mit der Vermehrung einer Vielzahl von Schadinsekten
sicher sinnvoll. -

Da Singvögel langhaarige Raupen nicht verdauen können, ist ihr Beitrag zur Reduzierung
des EPS auf die ersten beiden Larvenstadien beschränkt und deshalb leider gering.

Die Verwaltung prüft aktuell gemeinsam mit der Universität und dem NABU, wie ein
sinnvoller Vogelschutz im Hinblick auf den Eichenprozessionsspinner aussehen sollte.

Fledermausschutz

Fledermäuse fangen ihre Beute (Insekten) nach dem Echolotsystem. Sie können deshalb die
nachtaktiven Falter des EPS fressen. Allerdings findet deren Begattung i.d.R. bereits in der
ersten Nacht statt und die Eiablage erfolgt in der folgenden Nacht, so dass auch
Fledermäuse nur einen geringen Beitrag zur Reduzierung des EPS leisten können.

Die Verwaltung wird deshalb den Fledermausschutz im bisherigen Umfang fortsetzen.

Heißschaum- (EPS-Killer - Firma Hensing) bzw. Heißwasserverfahren (WeedLess Box 2.0
Akku-XL - Firma Tuchscherer)

Die Verwaltung hat sich die Verfahren in verschiedenen Terminen vorstellen lassen. Es hat
sich gezeigt, dass die Methoden zur Beseitigung von Gespinsten bzw. Puppennestern
geeignet sind. Eine wasserrechtliche Prüfung des Heißschaums (eine Mischung aus Wasser,
Mais- und Kartoffelstärke sowie Palmkernöl und Kokusnusssaft) hat wasserrechtlich nur
geringfügige Bedenken ergeben. Eine naturschutzfachliche Prüfung der Auswirkungen der
starken Erhitzung (>97°C) konnte noch nicht abschließend erfolgen.

Die Verwaltung beabsichtigt, den Einsatz der Verfahren im kommenden Jahr im Rahmen von
Firmenvergaben auszutesten.

Lockstofffallen

Lockstofffallen sind zu Prognosezwecken eine gute. Hilfe vor der Entwicklung von
Massenvermehrungen. Da für Münster inzwischen bekannt ist, dass nahezu alle Eichen im -
gesamten Stadtgebiet befallen waren, ist ein Monitoring nicht mehr notwendig. Eine
Bekämpfung ist mit Lockstofffallen nur wenig effektiv.

Fallensysteme

Alle Verfahren, die mit dem Anbringen von Fallen (z. B. System van den Dolder), Beuteln
oder Fangringen ärbeiten, haben sich wegen der hohen Kosten für die Anbringung, dem
hohen Kontrollaufwand und der einhergehenden Entsorgungsproblematik für den
großflächigen Einsatz als wenig geeignet herausgestellt.

Bekämpfung mit Nematoden

Eine Bekämpfung des EPS ist auch mit Präparaten (z. B. Tp-nema®) auf Basis von
Nematoden der Art Steinernema feltiae möglich. Ein feuchtigkeitsspendendes Gel, das auch
in der Nahrungsmittelindustrie verwendet wird, bewirkt, dass die Nematoden bis zu drei
Stunden auf den Raupen überleben und in sie eindringen können. Das Präparat kann
eingesetzt werden, sobald die Raupen geschlüpft sind. Die Bäume haben dann noch kleine
Blätter. Das Besprühen mittels Sprühkanonen ist bis einschließlich drittes Larvenstadium
möglich. Um hohe Wirkungsgrade zu erzielen, sollte die Behandlung innerhalb von zwei
Wochen wiederholt werden. Die Raupen müssen im Baum aktiv sein und möglichst voll
getroffen werden. Deshalb und wegen der Gefahr der Austrocknung müssen die Nematoden
abends und nachts zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ausgebracht werden. Die
NematodenSuspension muss dabei auf die gesamt Krone gesprüht werden. Ziel ist es, alle
Zweige zu treffen um eine möglichst große Kontaktwirkung zu erzielen. Spätestens nach vier
Stunden sterben die Nematoden ab. Wegen der relativ begrenzten Nebenwirkungen ist der
Einsatz dieser aufwändigen Methode ggf. nur für einzelne klar definierte Bereiche sinnvoll.
Aufgrund der langen Schlupfzeit der Larven wäre in diesem Jahr das teure Verfahren wenig
effektiv gewesen.

Einsatz von insektenpathogenen Pilzen

Außer Bakterien und Nematoden können zur Bekämpfung von verschiedenen Insekten @. B.
Wanderheuschrecken) auch insektenpathogene Pilze eingesetzt werden. Die Sporen dieser.
Pilze bleiben auf der Haut der Insekten haften und wachsen dort über einen Keimschlauch in
das lebende Insekt hinein. Das Insekt stirbt innerhalb einiger Wochen und wird vom Pilz
durchwachsen. Schließlich bilden sich auf der Oberfläche des toten Insekts wieder Millionen
von Sporen, die auf andere Insekten übertragen werden können. Leider steht ein solches
Präparat bisher nicht für den Einsatz gegen den Eichenprozessionsspinner zur Verfügung.

Förderung der natürlichen Feinde

Natürliche Feinde des Eichenprozessionsspinners sind neben dem Kuckuck, Brackwespen;
Schlupfwespen, Raupenfliegen auch räuberische Käfer (z.B. Puppenräuber). In welther
Form diese Gegenspieler sinnvoll gefördert werden können, ist noch für den Einzelfall zu
klären.

5. Problembereiche

Wegen des immensen Befalls mussten für verschiedene Problemfelder - teils
kostentreibende — Lösungen gefunden bzw. müssen noch gefunden werden:

« Massiv befallene Bereiche mit einer Vielzahl an Gespinsten in größeren Bäumen
besonders in Naturdenkmalen (z. B. ND Sprakel Ortseingang)

« Ränder von Wäldern (Küchenbusch) und Waldparkflächen (z. B. Sandfortsbusch) an
Bebauung, insbesondere im Bereich von Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und
Wohnbebauung mit teilweise fehlender Erschließung

« \Waldkindergarten (im Dyckburger Wald)

« Extrem nahe Bebauung (Nachverdichtung) unmittelbar an Eichenbeständen (In der Au,
Hülsebrockstraße) ohne Erreichbarkeit der „‚gefangenen“ Flächen

«e Umgang mit der zunehmenden Anreicherung der Härchen auf Spielflächen
(Sandkästen) u

« Eichenlaub- und Schnittholzbeseitigung, Einsatz von Laubsaugern bzw. -gebläsen.

6. Biozideinsatz

Die Jahre 2018 und 2019 haben gezeigt, dass eine Eindämmung des EPS durch die bisher
praktizierte personal- und kostenintensive Vorgehensweise nur in einem begrenzten Umfang
für die jeweilige Örtlichkeit erreicht wurde. Ursache ist. die in den Vorjahren stattgefundene
Vermehrung insbesondere in Waldflächen und in Baumbeständen von sonstigen
Eigentümern. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese auch weiterhin erfolgen
wird.

Um weiteren Massenvermehrungen zumindest im ‘Umfeld von sensiblen Bereichen
vorzubeugen, ist es erforderlich, die im Jahr 2019 begonnene Bekämpfung mit dem Biozid
Foray ES (Wirkstoff Bacillus thuringiensis var. kurstaki (BT)) auf weitere geeignete
Einsatzbereiche auszuweiten.

Mit der Vorlage V/0739/2017 ist die Wirkungsweise des Produktes Foray®ES der Firma
Cheminova bereits vorgestellt worden.

Die jetzige Zulassung als Biozid ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Sofern sich die
Massenvermehrung der EPS im bisherigen Umfang fortsetzt, ist im Übrigen davon
auszugehen, dass der Einsatz der BT-Produkte zukünftig auch aus Pflanzenschutzgründen
notwendig werden könnte.

Im Jahr 2018 hat die Entwicklung der ersten beiden Larvenstadien - in denen eine
Bekämpfung mit einem Biozid sinnvoll gewesen wäre — angesichts der warmen und
trockenen Witterung lediglich etwa zwei Wochen gedauert; dieser Zeitraum hat sich in
diesem Jahr stellenweise auf acht Wochen verlängert. Dies bedeutet, dass auch zukünftig
bereits frühzeitig die Bereiche für den Einsatz von Bioziden festgelegt sein müssen, um den
. Bekämpfungszeitraum rechtzeitig auf der Grundlage von Kontrollen bestimmen zu können.
Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen wird wie im Vorjahr für jeden ‚Standort
entschieden, ob ein Biozideinsatz oder weiterhin eine mechanische Bekämpfung stattfinden
kann bzw. soll. Auf dieser Grundlage müssen dann die notwendigen Ausschreibungen der
Maßnahmen frühzeitig erfolgen. Dazu ist es wichtig, bereits jetzt die notwendigen
Ressourcen sowohl für eine mechanische wie eine Biozid-Bekämpfung für 2020 zu sichern.

Fakt ist weiterhin, dass ein flächendeckender Schutz der Bevölkerung nicht gewährleistet
werden kann, da sich die Beseitigung der Nester nur auf einen Teil des Eichenbestandes in
Münster bzw. im Münsterland beschränkt. Ein größtmöglicher Schutz der Münsteraner
Bevölkerung vor den Auswirkungen eines möglichen Kontaktes mit den allergieauslösenden
Raupenhaaren des EPS sollte dennoch das angestrebte Ziel bleiben, ist aber mit, den
vorhandenen Ressourcen nicht zu erreichen.

Der Einsatz des genannten Biozids Kann dabei zum Schutz der Bevölkerung beitragen.

7. Durchführung

Die Verwaltung hat bereits in den vergangenen Jahren diskutiert, ob eine Vergabe aller
‚ Maßnahmen an Firmen sinnvoll sei. Es hat sich aber auch in diesem Jahr herausgestellt,
dass wegen der massiven Verbreitung des EPS im gesamten Münsterland zeitnah. nicht
ausreichend geeignete Firmen für eine Bekämpfung zur Verfügung stehen. Obwohl sich die
Verwaltung bereits Ende 2018 die Leistungen von vier Firmen gesichert hatte, reichten die
Kapazitäten nicht aus und mussten durch den Einsatz von zusätzlichen Firmen ergänzt
werden.

Es war deshalb auch erforderlich, für weitere Mitarbeiter geeignete Schutzausrüstungen und
eine optimale Geräteausstattung zu beschaffen.

Trotz der erheblichen Zusatzbelastungen werden auch im kommenden Jahr für die akuten
Maßnahmen bei: sehr hohem Gefährdungspotential städtische Mitarbeiter in
Zusammenarbeit mit geeigneten Firmen eingesetzt werden müssen. Diese Vorgehensweise”
hat sich in den Jahren 2018 und 2019 bewährt. Alle nicht unbedingt unmittelbar
erforderlichen Maßnahmen müssen auch zukünftig gesammelt und im Laufe der. Zeit
abgearbeitet werden.

Eine ausgeweitete frühzeitige Bekämpfung an geeigneten Stellen mit einem Biozid würde
helfen, die Anzahl der Gespinste deutlich zu reduzieren und den Gesamtaufwand zu
verringern.

Eine Fällung von Eichen wegen der EPS-Problematik kommt zum aktuellen Zeitpunkt für die
Verwaltung nicht in Frage. Lediglich für stark geschwächte bzw. geschädigte Bäume auf
problematischen Flächen (z.B. Schulhöfe) wird im Einzelfall geprüft, ob ein Erhalt der Eichen .
sinnvoll ist. Eine pauschale Fällung von Eichen aus Gründen des EPS-Befalls ist

abzulehnen.

Es sollte im Rahmen zukünftiger Planungen geprüft werden, ob eine Nachverdichtung an
Wald- bzw. Eichenbeständen ohne eine geregelte Erschließung noch vertretbar ist. Wegen
des zunehmenden Befalls gerade der Eichenwaldränder mit Schadinsekten sollten auch
Bebauungen nur noch mit einem gewissen Mindestabstand (eine Baumlänge) und einer
geregelten Erschließung zwischen Wald und Bebauung erfolgen. In sensiblen Bereichen
wird bei zukünftigen Planungen nach Möglichkeit darauf verzichtet, Eichen zu pflanzen.

8. Fazit

In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der befallenen Bäume gegenüber dem
Vorjahr jeweils mindestens verdoppelt. Die Kosten zur Beseitigung haben sich deutlich mehr
als verdoppelt. Nach dem Verlauf der EPS-Entwicklung.der letzten Jahre in Münster steht für
2020 zu befürchten, dass die Vermehrung des Eichenprozessionsspinners noch größere
Ausmaße (Plage) annehmen wird. Das im Jahr 2017 beschlossene Konzept für den Umgang
mit dem Eichenprozessionsspinner ist weiterhin eine gute Grundlage für die Bekämpfung
des Eichenprozessionsspinners; es ist allerdings erforderlich, zusätzliche Bereiche (z.B.
Bushaltestellen) in eine höhere Priorisierung zu nehmen.

Es muss akzeptiert werden, dass auf etlichen Flächen auf den Einsatz eines Biozids nicht
verzichtet werden kann!

Daneben wird es Bereiche geben, in denen eine Bekämpfung nicht möglich oder nicht
vertretbar ist und auf denen lediglich auf die Gesundheitsgefahren hingewiesen werden
kann.

Auch das Jahr 2019 zeigt überdeutlich, dass die Bevölkerung trotz aller Gegenmaßnahmen
im Zuge des Klimawandels zunehmend mit neuen Schadereignissen und deren j
Auswirkungen auf die Natur und den Menschen zurechtkommen muss. Es ist deshalb
wichtig, die umsetzbaren Maßnahmen frühzeitig einzuleiten und die notwendige
Finanzierung dafür sicherzustellen.

.V.
Gez.

Matthias Peck
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 11.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Davertstraße
  • Hülsebrockstraße
  • In der Au

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Details

Aktenzeichen
A-W/0018/2019
Typ
Antrag an die BV West
Datum
02.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37