2019/0395
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss)
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5304 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0395
Magistratsbeschluss-Nr.
9
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee – (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 03.12.2019
Beschlussvorschlag:
Für das Grundstück des ehemaligen Commundo Hotels, Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück
Nr. 1/54 nördlich der Hilpertstraße sowie westlich der T-Online-Allee ist ein qualifizierter
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans
W 23 – Hilpertstraße Nord – aufzustellen, der die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) vorsieht.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 15.01.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0395 vom 03.12.2019:
Für das Grundstück Hilpertstraße 27, Ecke Hilpertstraße/T-Online-Allee, besteht der am
14.05.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord –. Dieser
Bebauungsplan setzt für das genannte Grundstück ein Sondergebiet für Polizei- und
Fernmeldebehörde fest. Diese Nutzungsart ist durch die städtebaulichen Entwicklungen in den
letzten Jahrzehnten obsolet geworden.
Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord – mit Darstellung des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee –
In den letzten Jahren wurde auf dem Grundstück durch die Telekom ein Hotel (zuletzt
Commundo Hotel) betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor
übernommen wurde.
- 5 -
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-
Online-Allee –, dessen Aufstellungsverfahren dieser Aufstellungsbeschluss einleitet, umfasst
das Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück Nr. 1/54.
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee –
Um für das Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zu
gewährleisten, ist vom jetzigen Investor vorgesehen, einen urbanen Bürostandort zu
entwickeln, der der Unterbringung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie nicht
störenden Gewerbebetrieben und weiteren entsprechenden Nutzungen dient.
Unter dem Leitziel „Arbeitswelt von morgen" ist eine pragmatische und organische
Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen im Erdgeschoss zur Aufwertung und
Schaffung eines lebendigen Bürostandortes in den Obergeschossen vorgesehen.
Freiflächen, öffentliche Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen sollen als
Kommunikationszonen entwickelt werden, u. a. durch die Möglichkeit der Nutzung von
erdgeschossigen Flächen durch kleinteilige Gastronomie. Dadurch soll der Bürostandort zu
einem lebendigen Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität werden.
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandorts bildet die Fokussierung auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie soll
durch flächensparendes Bauen, ein umweltgerechtes Mobilitätsangebot sowie die Nutzung
erneuerbarer Energien angestrebt werden. Ökologische und klimatische Aspekte finden durch
Großgrün mit Bodenanschluss und geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung
Beachtung. Zudem ist eine intensive Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen.
Für den Bürostandort soll die Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch eine gute
Anbindung an das Umfeld und Vernetzung mit der Nachbarschaft erzielt werden, u.a. durch
ÖPNV sowie attraktive Fuß- und Radwegeangebote.
Der Großteil des Stellplatzbedarfs für Kraftfahrzeuge soll in Tiefgaragen organisiert werden.
Oberirdisch sind ausreichend Parkflächen für Kurzzeitparker sowie für die Bereitstellung von
(E-) Carsharing-Fahrzeugen vorgesehen.
Ziel ist die Entwicklung des Grundstückes in mehreren Phasen (stufenweise/terminlich
gestaffelt), diese Entwicklung soll den Weiterbetrieb des bestehenden Hotels berücksichtigen.
Eine Realteilung des Standorts auf einzelne Grundstücke ist vorgesehen. Die städtebauliche
Planung für die neuen Gebäude beabsichtigt Langlebigkeit und Nutzungsflexibilität zu
erreichen.
Aufgrund dieser langfristigen Zielsetzung scheidet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach
§ 12 BauGB aus, da dieser an ein in kürzerer Zeit zu realisierendes Vorhaben mit
Durchführungsvertrag gekoppelt ist. Stattdessen soll ein Angebotsbebauungsplan mit
städtebaulichem Vertrag erstellt werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird durch diesen Aufstellungsbeschluss
eingeleitet, der nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 2
226 Zeichen
Punkt 4: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0395) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD-Fraktion
anlage 3
203 Zeichen
Punkt 8: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0395) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
203 Zeichen
Punkt 7: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0395) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
199 Zeichen
Punkt 21: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0395) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
2019/0395
5262 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0395
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße/T -Online-Allee – (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 03.12.2019
Beschlussvorschlag :
Für das Grundstück des ehemaligen Commundo Hotels, Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück
Nr. 1/54 nördlich der Hilpertstraße sowie westlich der T-Online-Allee ist ein qualifizierter
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans
W 23 – Hilpertstraße Nord – aufzustellen, der die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) vorsieht.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0395 vom 03.12.2019:
Für das Grundstück Hilpertstraße 27, Ecke Hilpertstraße/T-Online-Allee, besteht der am
14.05.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord –. Dieser
Bebauungsplan setzt für das genannte Grundstück ein Sondergebiet für Polizei- und
Fernmeldebehörde fest. Diese Nutzungsart ist durch die städtebaulichen Entwicklungen in den
letzten Jahrzehnten obsolet geworden.
Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord – mit Darstellung des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee –
In den letzten Jahren wurde auf dem Grundstück durch die Telekom ein Hotel (zuletzt
Commundo Hotel) betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor
übernommen wurde.
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-
Online-Allee –, dessen Aufstellungsverfahren dieser Aufstellungsbeschluss einleitet, umfasst
das Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück Nr. 1/54.
- 4 -
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee –
Um für das Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zu
gewährleisten, ist vom jetzigen Investor vorgesehen, einen urbanen Bürostandort zu
entwickeln, der der Unterbringung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie nicht
störenden Gewerbebetrieben und weiteren entsprechenden Nutzungen dient.
Unter dem Leitziel „Arbeitswelt von morgen" ist eine pragmatische und organische
Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen im Erdgeschoss zur Aufwertung und
Schaffung eines lebendigen Bürostandortes in den Obergeschossen vorgesehen.
Freiflächen, öffentliche Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen sollen als
Kommunikationszonen entwickelt werden, u. a. durch die Möglichkeit der Nutzung von
erdgeschossigen Flächen durch kleinteilige Gastronomie. Dadurch soll der Bürostandort zu
einem lebendigen Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität werden.
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandorts bildet die Fokussierung auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie soll
durch flächensparendes Bauen, ein umweltgerechtes Mobilitätsangebot sowie die Nutzung
erneuerbarer Energien angestrebt werden. Ökologische und klimatische Aspekte finden durch
Großgrün mit Bodenanschluss und geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung
Beachtung. Zudem ist eine intensive Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen.
- 5 -
Für den Bürostandort soll die Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch eine gute
Anbindung an das Umfeld und Vernetzung mit der Nachbarschaft erzielt werden, u.a. durch
ÖPNV sowie attraktive Fuß- und Radwegeangebote.
Der Großteil des Stellplatzbedarfs für Kraftfahrzeuge soll in Tiefgaragen organisiert werden.
Oberirdisch sind ausreichend Parkflächen für Kurzzeitparker sowie für die Bereitstellung von
(E-) Carsharing-Fahrzeugen vorgesehen.
Ziel ist die Entwicklung des Grundstückes in mehreren Phasen (stufenweise/terminlich
gestaffelt), diese Entwicklung soll den Weiterbetrieb des bestehenden Hotels berücksichtigen.
Eine Realteilung des Standorts auf einzelne Grundstücke ist vorgesehen. Die städtebauliche
Planung für die neuen Gebäude beabsichtigt Langlebigkeit und Nutzungsflexibilität zu
erreichen.
Aufgrund dieser langfristigen Zielsetzung scheidet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach
§ 12 BauGB aus, da dieser an ein in kürzerer Zeit zu realisierendes Vorhaben mit
Durchführungsvertrag gekoppelt ist. Stattdessen soll ein Angebotsbebauungsplan mit
städtebaulichem Vertrag erstellt werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird durch diesen Aufstellungsbeschluss
eingeleitet, der nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Hilpertstraße 27
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0395
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00