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2019/0395

Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 03.12.2019

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2019/0395

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5304 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.12.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0395 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
9 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee – (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 03.12.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für das Grundstück des ehemaligen Commundo Hotels, Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück 
Nr. 1/54 nördlich der Hilpertstraße sowie westlich der T-Online-Allee ist ein qualifizierter 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans 
W 23 – Hilpertstraße Nord – aufzustellen, der die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) vorsieht. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.01.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0395 vom 03.12.2019: 
 
Für das Grundstück Hilpertstraße 27, Ecke Hilpertstraße/T-Online-Allee, besteht der am 
14.05.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord –. Dieser 
Bebauungsplan setzt für das genannte Grundstück ein Sondergebiet für Polizei- und 
Fernmeldebehörde fest. Diese Nutzungsart ist durch die städtebaulichen Entwicklungen in den 
letzten Jahrzehnten obsolet geworden. 
 
 
Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord – mit Darstellung des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee – 
 
 
In den letzten Jahren wurde auf dem Grundstück durch die Telekom ein Hotel (zuletzt 
Commundo Hotel) betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor 
übernommen wurde.

- 5 - 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-
Online-Allee –, dessen Aufstellungsverfahren dieser Aufstellungsbeschluss einleitet, umfasst 
das Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück Nr. 1/54. 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee – 
 
Um für das Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zu 
gewährleisten, ist vom jetzigen Investor vorgesehen, einen urbanen Bürostandort zu 
entwickeln, der der Unterbringung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie nicht 
störenden Gewerbebetrieben und weiteren entsprechenden Nutzungen dient. 
 
Unter dem Leitziel „Arbeitswelt von morgen" ist eine pragmatische und organische 
Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen im Erdgeschoss zur Aufwertung und 
Schaffung eines lebendigen Bürostandortes in den Obergeschossen vorgesehen. 
 
Freiflächen, öffentliche Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen sollen als 
Kommunikationszonen entwickelt werden, u. a. durch die Möglichkeit der Nutzung von 
erdgeschossigen Flächen durch kleinteilige Gastronomie. Dadurch soll der Bürostandort zu 
einem lebendigen Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität werden. 
 
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandorts bildet die Fokussierung auf 
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie soll 
durch flächensparendes Bauen, ein umweltgerechtes Mobilitätsangebot sowie die Nutzung

erneuerbarer Energien angestrebt werden. Ökologische und klimatische Aspekte finden durch 
Großgrün mit Bodenanschluss und geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung 
Beachtung. Zudem ist eine intensive Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. 
 
Für den Bürostandort soll die Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch eine gute 
Anbindung an das Umfeld und Vernetzung mit der Nachbarschaft erzielt werden, u.a. durch 
ÖPNV sowie attraktive Fuß- und Radwegeangebote. 
 
Der Großteil des Stellplatzbedarfs für Kraftfahrzeuge soll in Tiefgaragen organisiert werden. 
Oberirdisch sind ausreichend Parkflächen für Kurzzeitparker sowie für die Bereitstellung von 
(E-) Carsharing-Fahrzeugen vorgesehen. 
 
Ziel ist die Entwicklung des Grundstückes in mehreren Phasen (stufenweise/terminlich 
gestaffelt), diese Entwicklung soll den Weiterbetrieb des bestehenden Hotels berücksichtigen. 
Eine Realteilung des Standorts auf einzelne Grundstücke ist vorgesehen. Die städtebauliche 
Planung für die neuen Gebäude beabsichtigt Langlebigkeit und Nutzungsflexibilität zu 
erreichen.  
 
Aufgrund dieser langfristigen Zielsetzung scheidet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 
§ 12 BauGB aus, da dieser an ein in kürzerer Zeit zu realisierendes Vorhaben mit 
Durchführungsvertrag gekoppelt ist. Stattdessen soll ein Angebotsbebauungsplan mit 
städtebaulichem Vertrag erstellt werden. 
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird durch diesen Aufstellungsbeschluss 
eingeleitet, der nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

anlage 2

226 Zeichen

Punkt 4: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0395) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD-Fraktion

anlage 3

203 Zeichen

Punkt 8: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0395) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

203 Zeichen

Punkt 7: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0395) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

199 Zeichen

Punkt 21: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße/T-Online-Allee - (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0395) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

2019/0395

5262 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.12.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0395 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße/T -Online-Allee – (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 03.12.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für das Grundstück des ehemaligen Commundo Hotels, Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück 
Nr. 1/54 nördlich der Hilpertstraße sowie westlich der T-Online-Allee ist ein qualifizierter 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans 
W 23 – Hilpertstraße Nord – aufzustellen, der die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) vorsieht. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0395 vom 03.12.2019: 
 
Für das Grundstück Hilpertstraße 27, Ecke Hilpertstraße/T-Online-Allee, besteht der am 
14.05.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord –. Dieser 
Bebauungsplan setzt für das genannte Grundstück ein Sondergebiet für Polizei- und 
Fernmeldebehörde fest. Diese Nutzungsart ist durch die städtebaulichen Entwicklungen in den 
letzten Jahrzehnten obsolet geworden. 
 
 
Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord – mit Darstellung des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee – 
 
 
In den letzten Jahren wurde auf dem Grundstück durch die Telekom ein Hotel (zuletzt 
Commundo Hotel) betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor 
übernommen wurde. 
 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-
Online-Allee –, dessen Aufstellungsverfahren dieser Aufstellungsbeschluss einleitet, umfasst 
das Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück Nr. 1/54.

- 4 - 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee – 
 
Um für das Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zu 
gewährleisten, ist vom jetzigen Investor vorgesehen, einen urbanen Bürostandort zu 
entwickeln, der der Unterbringung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie nicht 
störenden Gewerbebetrieben und weiteren entsprechenden Nutzungen dient.  
 
Unter dem Leitziel „Arbeitswelt von morgen" ist eine pragmatische und organische 
Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen im Erdgeschoss zur Aufwertung und 
Schaffung eines lebendigen Bürostandortes in den Obergeschossen vorgesehen.  
 
Freiflächen, öffentliche Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen sollen als 
Kommunikationszonen entwickelt werden, u. a. durch die Möglichkeit der Nutzung von 
erdgeschossigen Flächen durch kleinteilige Gastronomie. Dadurch soll der Bürostandort zu 
einem lebendigen Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität werden. 
 
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandorts bildet die Fokussierung auf 
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie soll 
durch flächensparendes Bauen, ein umweltgerechtes Mobilitätsangebot sowie die Nutzung 
erneuerbarer Energien angestrebt werden. Ökologische und klimatische Aspekte finden durch  
Großgrün mit Bodenanschluss und geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung 
Beachtung. Zudem ist eine intensive Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen.

- 5 - 
Für den Bürostandort soll die Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch eine gute 
Anbindung an das Umfeld und Vernetzung mit der Nachbarschaft erzielt werden, u.a. durch 
ÖPNV sowie attraktive Fuß- und Radwegeangebote. 
 
Der Großteil des Stellplatzbedarfs für Kraftfahrzeuge soll in Tiefgaragen organisiert werden. 
Oberirdisch sind ausreichend Parkflächen für Kurzzeitparker sowie für die Bereitstellung von 
(E-) Carsharing-Fahrzeugen vorgesehen. 
 
Ziel ist die Entwicklung des Grundstückes in mehreren Phasen (stufenweise/terminlich 
gestaffelt), diese Entwicklung soll den Weiterbetrieb des bestehenden Hotels berücksichtigen. 
Eine Realteilung des Standorts auf einzelne Grundstücke ist vorgesehen. Die städtebauliche 
Planung für die neuen Gebäude beabsichtigt Langlebigkeit und Nutzungsflexibilität zu 
erreichen.  
 
Aufgrund dieser langfristigen Zielsetzung scheidet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 
§ 12 BauGB aus, da dieser an ein in kürzerer Zeit zu realisierendes Vorhaben mit 
Durchführungsvertrag gekoppelt ist. Stattdessen soll ein Angebotsbebauungsplan mit 
städtebaulichem Vertrag erstellt werden. 
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird durch diesen Aufstellungsbeschluss 
eingeleitet, der nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 4
TOP 9
TOP 21
TOP 8
TOP 7

Orte (1)

  • Hilpertstraße 27

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0395
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.12.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00