1656/2017
Bahnbögen am Eigelstein; Anfrage Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Deine Freunde
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Anlage
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 alte ma Vorlagen-Nummer 1656/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Beantwortung der Anfrage Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Deine Freunde, FDP vom 25.04.2017 betreffend Bahnbögen am Eigelstein Text der Anfrage: Bei einem Rundgang an den Bahnbögen am Eigelstein haben sich folgende Fragen ergeben: Für das Gebiet unter der S-Bahntrasse zwischen Plankgasse und Gereonswall hat die Stadt ein Nut- zungsrecht, das sie in Teilen als Sondernutzungsrecht in Form von Parkplätzen an private Eigentü- mer weiter gegeben hat. Dieser Abschnitt ist sowohl im Bereich der städtischen Zufahrt als auch im Bereich der Parkplätze in einem unerträglichen Zustand. Wer ist für die Reinigung der Zufahrt und auf den mit Sondernutzungsrecht vergebenen Park- plätzen verantwortlich? Wer ist für die Instandhaltung des Pflasters verantwortlich? Wie kann verhindert werden, dass die Parkplätze auch als Lagerfläche genutzt werden? Ein Teil der städtischen Fläche ist durch eine Zaunanlage abgesperrt und dient als Mülllager- platz für ein Restaurant. Was plant die Stadt hier gegen zu unternehmen? In einem Plan der DB ist eine Feuerwehrzufahrt dargestellt, die vom Gereonswall in Richtung Hansaring versperrt ist und als Lagerfläche genutzt wird. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt hier, um die Sicherheit herzustellen? Stellungnahme der Verwaltung: Zur Beantwortung der Fragen wurden alle potentiell Beteiligten angeschrieben, die Antworten ausge- wertet, Rückfragen geklärt und Unterlagen gesichtet. Aufgrund der komplizierten Rechtsverhältnisse ist eine Klärung der Zuständigkeiten im Detail teilweise noch im Rahmen weiterer Abstimmungen notwendig. Zu Frage 1 Wer ist für die Reinigung der Zufahrt und auf den mit Sondernutzungsrecht vergebenen Park- plätzen verantwortlich? Im Umlegungsplan Nr. 3 zum Umlegungsgebiet Nr. 311a des Umlegungsausschusses der Stadt Köln vom 18.05.1988 wurde für das als Zufahrt genutzte Flurstück 683 (siehe Anlageplan, Flächenum- grenzung mit gestrichelter Linie) zugunsten der Stadt Köln und der weiteren Nutzungsberechtigten der Stellplatzflächen ein Geh- und Fahrrecht eingetragen. Die Unterhaltungs- und Verkehrspflicht für die Zufahrt ging auf die Stadt Köln über. Mit der Reinigung dieser Fläche beauftragte die Stadt die 2 Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB). Zur Verbesserung der Reinigungssituation wird sich die Stadt Köln mit der AWB hinsichtlich der Erhöhung der Reinigungsintervalle abstimmen. In dem oben genannten Umlegungsplan wurde den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern überwiegend angrenzender Grundstücke und der Stadt Köln das Recht "zur Errichtung, Unterhaltung und Nutzung eines Stellplatzes" auf den Flurstücken 684 - 688 und 704 - 717 (siehe Anlageplan, Flä- chenumgrenzung mit fetter Linie) eingeräumt und durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Die Ver- antwortung für die Reinigung und die Unterhaltung der Stellplätze liegt dementsprechend bei den Nutzerinnen und Nutzern der Stellplätze. Der Stadt Köln ist bekannt, welche Grundstücke ein Nut- zungsrecht besitzen. Das Recht auf Einrichtung, Unterhaltung und Nutzung von sechs Stellplätzen durch die Stadt Köln wurde am 15.02.1993 gelöscht und auf ein Grundstück im Umfeld übertragen. Die Stadt Köln verfügt somit in diesem Bereich über keine Stellplätze mehr. Die Stadt Köln wird die DB Netz AG als Eigentümerin der Stellplatzgrundstücke um einen Abstim- mungstermin bitten, um zu klären, wie die Pflicht der Nutzerinnen und Nutzer zur Reinigung der Stell- platzflächen gewährleistet werden kann. Die Bahnbögen Köln GmbH sieht sich nicht betroffen, da diese Flächen nicht von ihr gepachtet seien. Zu Frage 2 Wer ist für die Instandhaltung des Pflasters verantwortlich? Für die Instandhaltung des Pflasters der Zufahrt ist das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik zu- ständig. Für den Erhalt der Stellplätze sind die Nutzerinnen und Nutzer (siehe Antwort zu Frage 1) verantwortlich. Die Stadt Köln wird mit der DB Netz AG im Rahmen des oben genannten Abstimmungstermins klä- ren, wie die Pflicht der Nutzerinnen und Nutzer zur Instandhaltung der Stellplatzflächen gewährleistet werden kann. Zu Frage 3 Wie kann verhindert werden, dass die Parkplätze auch als Lagerfläche genutzt werden? Nach Auffassung der Stadt Köln sowie der DB Netz AG beinhaltet das Recht auf Nutzung eines Stell- platzes für die Begünstigten nicht eine Nutzung als Lagerfläche. Die Stadt Köln wird im Rahmen des oben genannten Abstimmungstermins mit der DB Netz AG klä- ren, wie die Beseitigung der Lagerfläche durch die Stellplatznutzerinnen gewährleistet werden kann. Zu Frage 4 Ein Teil der städtischen genutzten Fläche ist durch eine Zaunanlage abgesperrt und dient als Mülllagerplatz für ein Restaurant. Was plant die Stadt hier gegen zu unternehmen? Die unterhalb der S-Bahntrasse liegende Zufahrt erschließt die Stellplatzflächen unterhalb der S-Bahn und auch die Räume in den Gewölbebögen unter dem älteren Teil der Bahntrasse. Das dem Antrag beigefügte letzte Foto zeigt Baustellenzäune, die vor einem Gewölbebogen auf der Zufahrtsfläche stehen. Somit ist davon auszugehen, dass eine Mieterin beziehungsweise ein Mieter dieses Bahnbo- gens seine Nutzung auf städt. Fläche ausgedehnt hat. Als Vermieterin ist nach Rechtsauffassung der Stadt Köln die Bahnbögen Köln GmbH dazu verpflichtet, die Mieterin/den Mieter zur Beseitigung auf- zufordern und die Umsetzung zu gewährleisten. Die Stadt Köln wird die Bahnbögen Köln GmbH um die Beseitigung der Anlagen bitten, die auf der Zufahrtsfläche stehen. Zu Frage 5 3 In einem Plan der DB ist eine Feuerwehrzufahrt dargestellt, die vom Gereonswall in Richtung Hansaring versperrt ist und als Lagerfläche genutzt wird. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt hier, um die Sicherheit herzustellen? Der Stadt Köln wurde ein solcher Plan weder von Bahnbögen Köln GmbH noch der DB Netz AG vor- gelegt. Nach Unterlagen des oben genannten Umlegungsausschusses besteht für die zwei Privat- grundstücke, die unter der neueren S-Bahn-Trasse liegen und an die ältere Bahntrasse angrenzen- den (siehe Anlageplan, Flächenumgrenzung mit Doppellinie), unter anderem die Nutzungsbeschrän- kung, dass bei Errichtung von Einbauten unter den Tragwerken etc. Anfahrtswege für die Feuerwehr vorhanden sein müssen. Dieser steht jedoch damit nicht automatisch als zweiter Fluchtweg für vor- handene und geplante Nutzungen der Gewölbebögen zur Verfügung. Die Stadt Köln wird sich an die DB Netz AG wenden, ob und wieweit diese Maßnahmen umgesetzt sind.
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Plankgasse
- Hansaring
- Gereonswall
- Eigelstein
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Details
- Aktenzeichen
- 1656/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27