1704/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anregung zur Entbürokratisierung: Automatischer Versand des KölnPasses & proaktive Bürgerdienste, Aktenzeichen 74/26
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Antwortschreiben
5189 Zeichen
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 74/26 27.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anregung zur Entbürokratisierung: Automati- scher Versand des KölnPasses & proaktive Bürgerdienste“, Aktenzeichen 74/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.04.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Soziales, Arbeit und Senioren einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmel- dung wird Folgendes mitgeteilt: 1. „Automatisierter Datenabgleich Dieser Vorschlag erreicht uns nicht zum ersten Mal. Es gab diesbezüglich be- reits in der Vergangenheit eine politische Anfrage, eine Überprüfung und einen Beantwortungsbeitrag des Jobcenters im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Se- niorinnen und Senioren (AN/2060/2022 und Mitteilung 0182/2023). Das Job- center Köln führt Folgendes auf: „Eine automatische Versendung des Köln-Passes durch die Stadt Köln für Men- schen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, ist auf- grund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig. Eine automatisierte Weitergabe von Kund*innen Daten des Jobcenter Köln an die Stadt Köln ist datenschutzrechtlich ebenfalls nicht gestattet. Es fehlt die Erforderlichkeit der Datennutzung generell. Erforderlichkeit im Da- tenschutzrecht bedeutet, dass die Daten unabdingbar zur Aufgabenerfüllung notwendig sind (lediglich zweckdienlich oder nützlich sind hierbei nicht ausrei- chend). Der Köln-Pass ist jedoch keine Leistung im Sinne des SGB II.“ 2. Formatänderung Seite 2/2 Im Rahmen einer Projektarbeit mit dem Innovationsbüro der Stadt Köln mit dem Ziel den Köln-Pass leichter zugänglich zu machen und mehr Nutzungsberech- tigte zu erreichen, war auch das Format des aktuellen Köln-Passes ein Thema. Daher ist der Wunsch einer Formatänderung auf jeden Fall nachvollziehbar und auch in unserem Sinne. Wir arbeiten ganz aktuell an einem benutzerfreundli- cheren Format, wobei Layout und Design noch in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und den Zentrale Diensten der Stadt Köln abgestimmt werden müssen. Es wurde bereits ein Prototyp im Scheckkartenformat aus stabilem Material entwickelt. Allerdings sind wir hier noch nicht so weit dies öffentlich zu kommunizieren. Neben Design und Layout muss auch noch eine entsprechende Kostenkalkulation vorgenommen werden und mit den zuständigen Gremien abgestimmt werden. Da es sich bei dem Köln-Pass um eine freiwillige Leistung per Ratsbeschluss handelt, müssen die geplanten Änderungen vorher durch den Rat der Stadt Köln genehmigt werden. Aber perspektivisch sind wir aktuell auf dem Weg das Format zu verbessern. 3. Proaktive Verwaltung Da die Gewährung des Köln-Passes einkommensabhängig ist, muss eine An- spruchsberechtigung nachgewiesen werden, indem aktuelle Einkommensnach- weise eingereicht werden. Allerdings erfordert dies keine komplizierte Antrag- stellung und auch keine persönlichen Vorsprachen. Es besteht die Möglichkeit den Köln-Pass online zu beantragen und einen Nachweis als Foto beizufügen. Die Bearbeitungsdauer für die Erstellung eines neuen Köln-Passes ist derzeitig unter 10 Tagen. Der Onlineantrag befindet sich hier: Köln-Pass - Stadt Köln. Alternativ kann der Köln-Pass natürlich auch weiter in Papierform beantragt werden. Üblicherweise ist der Köln-Pass für ein Jahr gül- tig mit Ausnahme von anspruchsberechtigten Senior*innen ab 60 Jahren und SGB II Leistungsbeziehenden. Bei Senior*innen ab 60 Jahren, die einmal ein geringes Einkommen (z.B. Rente) nachgewiesen haben, ist der Köln-Pass un- begrenzt gültig und muss nach einer ersten Gewährung nicht mehr neu bean- trag werden. Im Bereich der SGB II Leistungsbeziehenden ist der Köln-Pass für 2 Jahre gültig.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt Soziales, Arbeit und Senioren, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: Poststelle.sozialamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung Ausschuss
534 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 09.06.2026 1704/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anregung zur Entbürokratisierung: Automatischer Versand des KölnPasses & proaktive Bürgerdienste, Aktenzeichen 74/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
2472 Zeichen
Von: Gesendet: Samstag, 11. April 2026 16:25 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anregung zur Entbürokratisierung: Automatischer Versand des KölnPasses & proaktive Bürgerdienste Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, als Bürger der Stadt Köln möchte ich eine konkrete Anregung zur Verbesserung der Verwaltungseffizienz und zur Entlastung der Bürger einreichen. Das Problem: Aktuell müssen Bürger, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, den KölnPass separat bei der Stadt beantragen. Dies führt dazu, dass der Bürger zum „menschlichen USB-Stick“ wird: Er trägt Daten, die dem Staat (Jobcenter) bereits vorliegen, mühsam zu einer anderen Behörde (Stadtverwaltung Köln). Dies verursacht unnötigen bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten – beim Bürger und bei den Sachbearbeitern, die Tausende Einzelanträge manuell prüfen müssen. Mein Lösungsvorschlag: 1. Automatischer Datenabgleich (Opt-in): Im Antrag auf Bürgergeld sollte ein einfacher Haken (Zustimmung zur Datenweitergabe) genügen. Wer diesen setzt, sollte den KölnPass automatisch per Post erhalten, ohne einen weiteren Antrag stellen zu müssen. 2. Formatänderung: Der aktuelle KölnPass im DIN-A5-Papierformat ist unhandlich und im Alltag (ÖPNV, Kultur) unpraktisch. Eine Umstellung auf ein robustes Scheckkartenformat wäre nicht nur langlebiger, sondern würde auch die Würde der Nutzer wahren. 3. Proaktive Verwaltung: Ähnlich wie beim Personalausweis sollte die Stadt agieren, bevor Dokumente ablaufen. Der Staat sollte als Dienstleister auftreten, der weiß, wann ein Bürger berechtigt ist oder ein Dokument erneuert werden muss, anstatt die Bürger durch „Termin-Lotterien“ und Papierwüsten zu schicken. Der Vorteil für Köln: Durch die Automatisierung des KölnPass-Versands könnten enorme Personalkosten in der Verwaltung eingespart werden. Sachbearbeiter müssten nicht mehr „nach Schema F“ Daten abtippen, sondern hätten Zeit für die eigentliche Beratung von Menschen, die Unterstützung benötigen. Gerade für ältere Mitbürger (Ü55) und Menschen ohne eigenes Fahrzeug wäre dies eine enorme Erleichterung im Alltag. Ich lade Sie herzlich ein, hier mutig zu sein und den „Bürokratiewahnsinn“ durch eine zündende, digitale Idee zu ersetzen. Über eine Rückmeldung zu diesem Vorschlag würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1704/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.06.2026
- Erstellt
- 09.06.2026 10:40