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1704/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anregung zur Entbürokratisierung: Automatischer Versand des KölnPasses & proaktive Bürgerdienste, Aktenzeichen 74/26

Mitteilung Ausschuss 09.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 22.06.2026, TOP 7.2.6

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

5189 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1/4 – AZ 74/26 27.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anregung zur Entbürokratisierung: Automati-
scher Versand des KölnPasses & proaktive Bürgerdienste“, Aktenzeichen 74/26  
Sehr geehrter Herr     , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.04.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für Soziales, Arbeit und Senioren einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmel-
dung wird Folgendes mitgeteilt: 
1. „Automatisierter Datenabgleich 
Dieser Vorschlag erreicht uns nicht zum ersten Mal. Es gab diesbezüglich be-
reits in der Vergangenheit eine politische Anfrage, eine Überprüfung und einen 
Beantwortungsbeitrag des Jobcenters im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Se-
niorinnen und Senioren (AN/2060/2022 und Mitteilung 0182/2023). Das Job-
center Köln führt Folgendes auf: 
„Eine automatische Versendung des Köln-Passes durch die Stadt Köln für Men-
schen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, ist auf-
grund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig.  
Eine automatisierte Weitergabe von Kund*innen Daten des Jobcenter Köln an 
die Stadt Köln ist datenschutzrechtlich ebenfalls nicht gestattet.  
Es fehlt die Erforderlichkeit der Datennutzung generell. Erforderlichkeit im Da-
tenschutzrecht bedeutet, dass die Daten unabdingbar zur Aufgabenerfüllung 
notwendig sind (lediglich zweckdienlich oder nützlich sind hierbei nicht ausrei-
chend).  
Der Köln-Pass ist jedoch keine Leistung im Sinne des SGB II.“ 
2. Formatänderung

Seite 2/2 
Im Rahmen einer Projektarbeit mit dem Innovationsbüro der Stadt Köln mit dem 
Ziel den Köln-Pass leichter zugänglich zu machen und mehr Nutzungsberech-
tigte zu erreichen, war auch das Format des aktuellen Köln-Passes ein Thema. 
Daher ist der Wunsch einer Formatänderung auf jeden Fall nachvollziehbar und 
auch in unserem Sinne. Wir arbeiten ganz aktuell an einem benutzerfreundli-
cheren Format, wobei Layout und Design noch in enger Zusammenarbeit mit 
dem Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und den Zentrale Diensten der 
Stadt Köln abgestimmt werden müssen. Es wurde bereits ein Prototyp im 
Scheckkartenformat aus stabilem Material entwickelt. Allerdings sind wir hier 
noch nicht so weit dies öffentlich zu kommunizieren. Neben Design und Layout 
muss auch noch eine entsprechende Kostenkalkulation vorgenommen werden 
und mit den zuständigen Gremien abgestimmt werden. Da es sich bei dem 
Köln-Pass um eine freiwillige Leistung per Ratsbeschluss handelt, müssen die 
geplanten Änderungen vorher durch den Rat der Stadt Köln genehmigt werden. 
Aber perspektivisch sind wir aktuell auf dem Weg das Format zu verbessern. 
3. Proaktive Verwaltung 
Da die Gewährung des Köln-Passes einkommensabhängig ist, muss eine An-
spruchsberechtigung nachgewiesen werden, indem aktuelle Einkommensnach-
weise eingereicht werden. Allerdings erfordert dies keine komplizierte Antrag-
stellung und auch keine persönlichen Vorsprachen. Es besteht die Möglichkeit 
den Köln-Pass online zu beantragen und einen Nachweis als Foto beizufügen. 
Die Bearbeitungsdauer für die Erstellung eines neuen Köln-Passes ist derzeitig 
unter 10 Tagen. Der Onlineantrag befindet sich hier:  
Köln-Pass - Stadt Köln. Alternativ kann der Köln-Pass natürlich auch weiter in 
Papierform beantragt werden. Üblicherweise ist der Köln-Pass für ein Jahr gül-
tig mit Ausnahme von anspruchsberechtigten Senior*innen ab 60 Jahren und 
SGB II Leistungsbeziehenden. Bei Senior*innen ab 60 Jahren, die einmal ein 
geringes Einkommen (z.B. Rente) nachgewiesen haben, ist der Köln-Pass un-
begrenzt gültig und muss nach einer ersten Gewährung nicht mehr neu bean-
trag werden. Im Bereich der SGB II Leistungsbeziehenden ist der Köln-Pass für 
2 Jahre gültig.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt Soziales, Arbeit und Senioren, Frau     , Telefonnummer 0221/221-  oder 
per E-Mail: Poststelle.sozialamt@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine 
Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts-
stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung Ausschuss

534 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 09.06.2026 
 1704/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anregung zur Entbürokratisierung: 
Automatischer Versand des KölnPasses & proaktive Bürgerdienste, Aktenzeichen 74/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2472 Zeichen

Von:  
Gesendet: Samstag, 11. April 2026 16:25 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Anregung zur Entbürokratisierung: Automatischer Versand des KölnPasses & proaktive 
Bürgerdienste 
 
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden, 
als Bürger der Stadt Köln möchte ich eine konkrete Anregung zur Verbesserung der 
Verwaltungseffizienz und zur Entlastung der Bürger einreichen. 
Das Problem: Aktuell müssen Bürger, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, den 
KölnPass separat bei der Stadt beantragen. Dies führt dazu, dass der Bürger zum 
„menschlichen USB-Stick“ wird: Er trägt Daten, die dem Staat (Jobcenter) bereits vorliegen, 
mühsam zu einer anderen Behörde (Stadtverwaltung Köln). Dies verursacht unnötigen 
bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten – beim Bürger und bei den Sachbearbeitern, die 
Tausende Einzelanträge manuell prüfen müssen. 
Mein Lösungsvorschlag: 
1. Automatischer Datenabgleich (Opt-in): Im Antrag auf Bürgergeld sollte ein einfacher 
Haken (Zustimmung zur Datenweitergabe) genügen. Wer diesen setzt, sollte den 
KölnPass automatisch per Post erhalten, ohne einen weiteren Antrag stellen zu 
müssen. 
2. Formatänderung: Der aktuelle KölnPass im DIN-A5-Papierformat ist unhandlich und 
im Alltag (ÖPNV, Kultur) unpraktisch. Eine Umstellung auf ein robustes 
Scheckkartenformat wäre nicht nur langlebiger, sondern würde auch die Würde der 
Nutzer wahren. 
3. Proaktive Verwaltung: Ähnlich wie beim Personalausweis sollte die Stadt agieren, 
bevor Dokumente ablaufen. Der Staat sollte als Dienstleister auftreten, der weiß, 
wann ein Bürger berechtigt ist oder ein Dokument erneuert werden muss, anstatt die 
Bürger durch „Termin-Lotterien“ und Papierwüsten zu schicken. 
Der Vorteil für Köln: Durch die Automatisierung des KölnPass-Versands könnten enorme 
Personalkosten in der Verwaltung eingespart werden. Sachbearbeiter müssten nicht mehr 
„nach Schema F“ Daten abtippen, sondern hätten Zeit für die eigentliche Beratung von 
Menschen, die Unterstützung benötigen. 
Gerade für ältere Mitbürger (Ü55) und Menschen ohne eigenes Fahrzeug wäre dies eine 
enorme Erleichterung im Alltag. Ich lade Sie herzlich ein, hier mutig zu sein und den 
„Bürokratiewahnsinn“ durch eine zündende, digitale Idee zu ersetzen. 
Über eine Rückmeldung zu diesem Vorschlag würde ich mich sehr freuen. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
1704/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.06.2026
Erstellt
09.06.2026 10:40