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0403/2021

Förderprojekt "Wasser muss zum Baum"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.02.2021

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Anlage 1 - Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Juni 2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

14862 Zeichen

Wasser muss zum Baum    
 1 
 Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel  Wasser muss zum Baum   Stichworte Klimaanpassung Straßenbäume klimaangepasste Baumarten, GALK Straßenbaumtest innovative Be- und Entwässerungsanlagen  Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung/Retention im Straßenbereich,  Projektbeteiligte Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR GALK Arbeitskreis Stadtbäume   Zusammenfassung Straßenbäume sind extremen Standortbedingungen ausgesetzt. Im Rahmen der Klimaanpas-sung gilt es standortgerechte Baumarten zu finden und den Standort zu optimieren. Mit dem Modellprojekt „Wasser muss zum Baum“ soll anhand dreier Versuchsanordnungen das bisher verwendete Pflanzsubstrat optimiert und Wege aufgezeigt werden, wie Niederschlagswasser gezielt über eine tiefgründige Wassereinspeisung in der Pflanzgrubensohle eingeleitet werden kann. Die Regeln der Technik des Straßenbaus, die Vorgaben der Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser und die spezifischen Wachstumsbedingungen der Baumwur-zeln sind dabei in Einklang zu bringen.  Köln 25.01.2021  Einleitung Die Sommermonate der beiden Jahre 2018 und 2019 haben vor Augen geführt, mit welchen Verän-derungen durch den Klimawandel zu rechnen sein wird. Den Fachleuten, die sich seit Jahrzehnten auf unterschiedliche Weise mit dem Thema Baum be-fassen, war schon seit langer Zeit bewusst, dass der prognostizierte Klimawandel auch Auswirkungen auf den Straßenbaumbestand haben wird und hier Anpassungsstrategien entwickelt werden müssen.  Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele der bisher verwendeten Straßenbaumarten, zumeist heimischen Baumarten, nicht mehr ausreichend an die Standortgegebenheiten in den Städten angepasst sind und verstärkt ausfallen. Aus diesem Grund müssen neue

Wasser muss zum Baum    
 2 
Baumarten gefunden werden, die ihre Funktion trotz dieser Beeinträchtigungen erfüllen können. Erklärtes Ziel ist es die Artenvielfalt unserer Stadtbäume zu erhöhen und die Pflan-zenauswahl stärker an den spezifischen Standortbedingungen auszurichten.1 Aus diesem Grund nimmt die Stadt Köln seit Jahren an dem bundesweiten GALK-Straßenbaumtest teil, dessen Erkenntnisse in die sog. GALK-Straßenbaumliste einfließen.2  Neben der Suche nach angepassten Baumarten, muss aber auch der Standort des Straßen-baumes stärker in das Blickfeld gerückt werden. Bäume in urbanen Gebieten unterliegen extremen Stresssituationen. Die Standorte sind oftmals geprägt von gestörten Bodenverhält-nissen, Bodenverdichtungen, Luft- und Wassermangel sowie einem beengten Wurzelraum. An der Straße ist es für Bäume schwierig das Nie-derschlagswasser aufzunehmen, die Baumschei-ben sind oft sehr kleinflächig, so dass die Wasser-gaben in den Straßenkörper abfließen, anstatt in den Wurzelraum zu gelangen. Reicht die Wasser-zufuhr nicht aus, entsteht Wassermangel und die Triebbildung wird gehemmt. Dies kann zu einem partiellen Absterben oder endgültigem Verlust der Bäume führen und einhergehend große Sachschä-den verursachen. In der Praxis liegt der Fokus auf der Bewässerung von Straßenbaumneupflanzungen. Ältere Bäume hingegen werden vernachlässigt, da sie schon im Idealfall ein ausgeprägtes Wurzel-system entwickelt haben und Altbäume werden überhaupt nicht mehr bewässert, die müs-sen sich selbst versorgen.   Veränderte Klimabedingungen mit extremen und langanhal-tenden Trockenphasen können jedoch auch für ältere Baume schwerwiegenden Schaden mit sich bringen und letztendlich die Verkehrssicherheit an Straßen reduzieren. Für Deutschland ist nach Angaben des Deutschen Wetter-dienstes ein weiterer Anstieg der Temperatur mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Dabei handelt es sich um einen Anstieg von etwa 1,0 bis 1,3 °C. Durch diese Tempera-turzunahme werden auch die Extremereignisse, wie lange Hitzephasen, die Trockenheit mit sich ziehen, zu nehmen. Eng mit den Auswirkungen des Temperaturanstiegs gekop-pelt, ist die Niederschlagshöhe und -verteilung. Für die Som-mermonate ist eine Abnahme der Niederschlagssumme aber mit einer deutlichen Zunahme von Starkregen prognosti-ziert. Zusammengefasst bedeutet, dass für Baume, häufigere und längere Trockenperioden sowie eine Anhebung der Durchschnittstemperatur.3 Zukünftig muss in den Städten u.a. vermehrt Rückhaltevolumen geschaffen und Entsiege-lungsmaßnahmen umgesetzt werden, um die Resilienz gegenüber Starkregen zu steigern.4

Wasser muss zum Baum    
 3 
Wasser muss zum Baum  In den letzten 15 Jahren hat sich das Wissen über die optimale Ausgestaltung des Straßen-baumstandortes stetig weiterentwickelt und hat seinen Niederschlag in bundesweit gültigen technischen Regelwerken gefunden. 5 Die Stadt Köln hat hierauf aufbauend einen Standard für Straßenbaumpflanzungen erarbeitet, der konsequent angewendet wird (s. Abbildung). Die langanhaltenden Hitzeperioden der letzten beiden Jahre haben jedoch gezeigt, dass die-ser Standard in Hinblick auf die Wasserspeicherfähigkeit des verwendeten Substrates weiter-entwickelt werden muss. Darüber hinaus muss alles getan werden, um dem Straßenbaum gezielt zusätzliches Wasser zuzuführen.   Vor diesem Hintergrund kommt den bodenphysikali-schen Eigenschaften des eingebauten Baumsubstrates eine besondere Bedeutung zu. Diese Eigenschaften be-einflussen auch die Möglichkeiten einer dezentralen Re-genwasserbewirtschaftung (Versickerung und Re-tention). Grundsätzlich sollte angestrebt werden die Wasserspeicherfähigkeit von Baumsubstraten so hoch wie möglich anzusetzen, um möglichst viel der versi-ckernden Niederschläge aufzufangen und speichern zu können. Um eine höhere Wasserkapazitäten zu errei-chen, sind feinteilreichere Substrate als die bisher ver-wendeten zu entwickeln. Dabei sind Zielvorgaben bis 45 Vol.-% Wasserspeicherfähigkeit anzustreben. Darüber hinaus ist so viel Niederschlag wie möglich direkt den Baumstandorten zuzuführen.   In Nordrhein-Westfallen ist die Niederschlagswasserbeseitigung in LWG § 44 geregelt. Die Bedingungen für die Versickerung, sowie die Wahl und Bemessung der Versickerungsanlage-stehen im Runderlass des MURL „Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51a des Lan-deswassergesetzes“ vom 18. Mai 1998 und dem sogenannten Trennerlass vom 26.Mai 2004 (Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren). Es werden gleiche Grundsätze wie im WHG festgelegt. Das Niederschlagswasser wird, ausgehend von Herkunftsbereichen, in die Kategorien unbe-lastet / schwach belastet / stark belastet eingeordnet. Als unbelastet gilt Niederschlagswas-ser insbesondere von Fuß-, Rad- und Wohnwegen, bitumengebundene Beläge, Hofflächen (ohne Kfz-Verkehr) in Wohngebieten, Dachflächen in Wohn- und Mischgebieten, sowie Gara-genzufahrten bei Einzelhausbebauung. Eine Konkretisierung der Herkunftsbereiche und dem Verschmutzungsgrad sowie den Möglichkeiten der dezentralen Behandlung wurde in dem F&E Dezentrale Niederschlagswasserbehandlung in Trennsystemen - Umsetzung des Tren-nerlasses von den StEB Köln untersucht.6  Als schwach belastet gilt Niederschlagswasser insbesondere von befestigten Flächen mit schwachem Kfz-Verkehr (fließend und ruhend), z.B. Wohnstraßen mit Park- und Stellplätzen; Zufahrten zu Sammelgaragen; sonstige Parkplätze, Einkaufsstraßen, Marktplätzen. Die zur

Wasser muss zum Baum    
 4 
Niederschlagswasserbeseitigung erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen.  Erlaubnisfrei ist die Versickerung von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone (z.B. großflächige Versickerung über eine unbefestigte begrünte Fläche). Als belebte Bodenzone wird die Versickerung durch eine bakterienreiche Humusschicht definiert. Im Boden dürfen sich ferner keine Altlasten befinden. Die Anforderungen sind im Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) beschrieben. Diese Anforderun-gen sind u.a. eine ausreichende Mächtigkeit der Oberbodenschicht von mindestens 30 cm und eine Begrünung der Anlagen. Der Bewuchs sichert langfristig eine kräftige Durchwurze-lung, Luftversorgung und Wasserdurchlässigkeit und damit auch den Schadstoffrückhalt des Bodens. Eine Passage durch bewachsenen Oberboden ist wesentlich wirksamer als durch eine unbewachsene Bodenzone. Bewachsener Oberboden wird im Wurzelbereich natürlich aufgelockert. Dort findet ein erhöhter Abbau und eine Adsorption verschiedener Schmutz-stoffe statt.  Eine ausreichende Reinigung wird erreicht, wenn der natürliche Oberboden folgende Werte aufweist:  • pH-Wert 6-8,  • Humusgehalt 1 % bis 3 % und  • Tongehalt unter 10 %.   Die Versickerung über bewachsenen Oberboden ist die bevorzugte Lösung. Einer hydrauli-schen Überlastung kann durch konstruktive Maßnahmen begegnet werden. Diese Versicke-rung von Niederschlagswasser setzt voraus, dass der Boden wasseraufnahmefähig ist und ein ausreichender Abstand von der Grundwasseroberfläche (Grundwasserflurabstand) be-steht. Einzuhalten sind ein Sohlabstand >1,0 m und ein Flurabstand >1,5 m. Desweiteren ist Voraussetzung für die Versickerung eine hinreichende Durchlässigkeit des Bodens. Als Grenz-Durchlässigkeitsbeiwert für die Wasseraufnahme ist von kf ≥ 5 • 10-6 m/s auszugehen, damit eine ausreichende Sickerleistung erzielt wird. Die Bemessung von Versickerungsanla-gen kann entsprechend dem ATV-Arbeitsblatt A 138 erfolgen. Mulden-Rigolensysteme soll-ten folgende Mindestvolumina aufweisen: VMulde ≥ 200 m3/ha Ared; VRigole ≥ 300 m3/ha Ared.   Das Wachstumsverhalten von Baumwurzeln ist besonders an dem Vorhandensein von Was-ser orientiert. Deshalb wachsen Wurzeln dem Wasser nach. Bei einer Muldenversickerung mit Gehölzbestand ist oberflächennahes Wurzelwachstum stets gegeben, da Wurzeln sämtli-cher Fraktionsklassen unablässig in die Einleitungszone eindringen und diese intensiv durch-wurzeln, da das höchste Wasser- und Nährstoffdargebot dort oberflächenzonal und dauer-haft zur Verfügung steht. Die Muldenreinigung mit erforderlicher Sedimententfernung ist ge-rätetechnisch, z.B. mit Löffelbagger, aufgrund der hohen Wurzeldichte gar nicht möglich, ohne die Bäume nachhaltig zu schädigen. Eine solche Lösungsmöglichkeit der Oberflächen-versickerung als Verbesserung der Wasserversorgung von Bäumen scheidet daher aus.   Um Beeinträchtigungen am Baum auszuschließen, ist alternativ nur die tiefgründige Wasser-einspeisung in der Pflanzgrubensohle umsetzbar, denn das Wasser muss grundsätzlich dort eingeleitet werden, wo die Wurzeln wachsen sollen, nämlich in der Tiefe und nicht oberflä-chennah. Dieser Ansatz wird bereits bei dem sog. „Stockholmer-Modell“ praktiziert.

Wasser muss zum Baum    
 5 
Allerdings entspricht bei der Stockholmer Bauweise die Unterkonstruktion, die aus Grobge-stein besteht, nicht den anerkannten Regeln der Technik des Straßenbaus in Deutschland, da ein solcher Aufbau zu Setzungen und Sackungen führen kann.  Um den technisch konstruktiven Anforderungen des Erd- und Straßenbaus zu genügen, muss ein gleichförmiges Substrat im Untergrund als Versickerungsraum vorhanden sein, das einer-seits die bautechnischen Anforderungen erfüllt und darüber hinaus auch vegetationstech-nisch geeignet ist, d. h. es muss durchwurzelt werden können, Niederschlagswasser im ho-hen Maße aufnehmen und speichern und die Nährstoffversorgung der Bäume sicherstellen. Außerdem muss das Substrat in dieser Einleitungszone über ein intaktes Bodenleben verfü-gen und zwar im gleichen Umfang, wie es bei einer belebten Bodenzone, die sich üblicher-weise an der Bodenoberfläche befindet, vorgegeben ist. Nur unter diesen Bedingungen ist die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser von Fuß-, Rad- und Wohnwegen sowie von Fußgängerzonen zur Optimierung des Wasserhaushaltes mit Baumstandorten gemäß DWA-M 153 regelkonform und nachhaltig.    Modelprojekt  In einer Versuchsreihe an ca. 100 vorhandenen und neuen Baumstandorten in der Kölner In-nenstadt, sollen drei verschiedenartige Bauweisen erprobt werden, mit dem Ziel, das beste-hende Wasserdargebot für Stadtbäume zu optimieren und die Funktions- und Leistungsfä-higkeit von folgenden drei Bauweisen zu erkunden.   Variante 1 beschreibt eine Ersatzpflanzung an einem vorhandenen Baumstandort. In diesem Fall liegt die Priorität bei der Verbesserung der Wasserspeicherfähigkeit des Baumsubstra-tes. Die Pflanzgrube von mindestens 12 m3 Grubenraum wird mit einem neu entwickelten Substrat der Kornfraktion Ø = 0 - 16 mm verfüllt, das erheblich feinkörniger ist als das stan-dardmäßig in Köln genutzte Baumsubstrat. Dadurch wird die Wasserspeicherfähigkeit im Substratkörper um rd. 15 - 20 Vol.-% angehoben. Zusätzlich dienen vertikale Tiefenbelüf-tungsmaßnahmen der Verbesserung des Luftgehaltes in der Pflanzgruben und sorgen für ein tiefgründiges Wurzelwachstum.  Variante 2 kommt bei der Errichtung neuer Baumstandorte in einer vorhandenen Straße zur Anwendung. Zur Verbesserung der Wasserversorgung wird im Sohlbereich der Pflanzgrube das Niederschlagswasser der umgebenden Flächen eingeleitet, um es dort versickern zu las-sen. Zu diesem Zweck wird ein speziell entwickeltes Filtersubstrat eingebaut, dass in seinen Eigenschaften den normativen Anforderungen einer belebten Bodenzone entspricht. Vor der Einleitung wird über einen Straßenablauf mit Sandfang grobes Sediment aus dem Nieder-schlagswasser entfernt.   Variante 3 mit der größten Versickerungswirksamkeit, soll zukünftig dort angewendet wer-den, wo neue Baumstandorte in Erschließungsgebieten vorgesehen sind. Die Bauweise ori-entiert sich an der Variante 2, allerdings wird die Bemessung der Versickerungsanlage über zusätzliche Wurzelraumerweiterungsmaßnahmen, in Art und Gestalt von bereits praktizier-ten Belüftungsgräben, um ein erhebliches Maß erweitert und eine höhere

Wasser muss zum Baum    
 6 
Versickerungsleistung erreicht. Ziel ist die optimale Steigerung des Wasserdepots bei den neuen Baumstandorten durch effiziente Umsetzung einer dezentralen Regenwasserbewirt-schaftung.   Kosten  Die Kosten für die drei verschiedenen Bauweisen sind in den beigefügten Kostenberechnun-gen aufgeführt. Die gesamten Ausbaukosten betragen 980.000 €. Brutto – gerundet 1,0 Mio. € brutto. Zu-züglich 20% Planungskosten ergibt sich somit eine Gesamtsumme von 1,2 Mio. € brutto.      1 Bauer, J.: Lebensraum Stadt. Der Gemeinderat 12/2019-01/2020, S. 52-53  2 Vgl. www.galk.de; Bauer, J.: Neue Bäume für die klimawandelgerechte Metropole Köln. Umweltreport Nord-rhein-Westfalen. Transforming Cities, Heft 3, 2016, S. 47-51 3 https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30050.pdf 4 https://www.klivoportal.de/SharedDocs/Steck-briefe/DE/WassersensibelKoeln/WassersensibelKoeln_steckbrief.html 5 Vgl. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Empfehlungen für Baumpflan-zungen. 6 https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/forschung/wasser/niederschlag/20111125_Gesamtbericht.pdf

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Juni 2024

2899 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0403/2021
Stand: 10.06.2024 
Sachstandsbericht  
Förderprojekt "Wasser muss zum Baum" 
hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von außerplanmäßigen 
investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Förderprojektes „Wasser muss zum 
Baum“ und beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung und Freigabe von investiven Aus-
zahlungsermächtigungen in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2021, Teilfinanzplan 1301 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei der neuen Finanzstelle 
6700-1301-0-9500 "Modellprojekt Wasser muss zum Baum".  
 
Die Deckung erfolgt aus im Polit. VN des Hpl. 2020/2021 für Stationäre Systeme zur Baumbe-
wässerung im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellten Mitteln in Höhe 100.000 € aus Finanzstelle 
6700-1301-0-0100 Kfz.- vorbehaltlich der Übertragung von investiven Auszahlungsermächti-
gungen in das Haushaltsjahr 2021 – sowie in Höhe von 100.000 € aus im Haushaltsjahr 2021 
im gleichnamigen Teilergebnisplan 1301, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, für den v.g. Zweck bereitgestellten Aufwendungen, die im Rahmen der Be-
wirtschaftung auf o.g. Finanzstelle bereitgestellt werden. 
Des Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, die Finanzierung der Gesamtmaßnahme un-
ter Berücksichtigung voraussichtlicher Fördermittel im Haushaltsplan 2022ff sicherzustellen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die im vergangenen Jahr beauftragte Firma für die Umsetzung der Variante 1 hatte Schwierig-
keiten mit der Substratbeschaffung und so hat sich die Ausführung der Maßnahme leider 
deutlich verzögert. Die Substratbeschaffung wurde mittlerweile geklärt, so dass aus diesem 
Grund keine weiteren Verzögerungen zu erwarten sind. 
Zum Ende des Jahres 2023 wurde die baufachliche Prüfung durch die Oberfinanzdirektion 
(OFD) NRW erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund des damit einhergehenden Bescheides darf 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nun auch die Varianten 2 und 3 ausschreiben 
und ausführen. Daher wurde die Entwurfsplanung in die Ausführungsplanung überführt, wel-
che die Grundlage für die Ausschreibungsunterlagen und schließlich die Bauausführung dar-
stellt. Die Leistungsverzeichnisse stehen kurz vor der Veröffentlichung.

2 
 
Per kürzlich erhaltenem Bescheid wurde mitgeteilt, dass der Förderzeitraum bis zum 
31.12.2025 verlängert wurde. 
Nächste Schritte: 
Bauüberwachung der Variante 1. 
Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen für die Varianten 2 und 3, geplante Ausfüh-
rung nach Submission. Anfang/Mitte August 2024 für die Variante 2 und ab dem 1.10.2024 für 
die Variante 3.  
Ziel ist die Pflanzung der Bäume bis spätestens Ende Februar 2025. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
März 2025

Beschlussvorlage Rat

11406 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 0403/2021 
Freigabedatum 
26.02.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprojekt "Wasser muss zum Baum" 
hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von außerplanmäßigen investiven 
Auszahlungsermächtigungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Förderprojektes „Wasser muss zum Baum“ 
und beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung und Freigabe von investiven Auszahlungsermäch-
tigungen in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2021, Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- 
und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei der neuen Finanzstelle 6700-1301-0-9500 "Modellprojekt 
Wasser muss zum Baum".  
 
Die Deckung erfolgt aus im Polit. VN des Hpl. 2020/2021 für Stationäre Systeme zur Baumbewässe-
rung im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellten Mitteln in Höhe 100.000 € aus Finanzstelle 6700-1301-0-
0100 Kfz.- vorbehaltlich der Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Haus-
haltsjahr 2021 – sowie in Höhe von 100.000 € aus im Haushaltsjahr 2021 im gleichnamigen Teiler-
gebnisplan 1301, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für den v.g. Zweck 
bereitgestellten Aufwendungen, die im Rahmen der Bewirtschaftung auf o.g. Finanzstelle bereitge-
stellt werden. 
Des Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, die Finanzierung der Gesamtmaßnahme unter Be-
rücksichtigung voraussichtlicher Fördermittel im Haushaltsplan 2022ff sicherzustellen. 
 
Alternative 
 
Der Rat beschließt das Förderprojekt „Wasser muss um Baum“ nicht umzusetzen. 
 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   200.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Begründung 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  200.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Begründung 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den Projektaufruf „Anpassung urbaner 
Räume an den Klimawandel“ herausgegeben. 
 
„Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen konzeptio-
nelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaan-
passung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit ho-
hem Innovationspotenzial gefördert werden.  
 
Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" werden im Haushaltsjahr 
2021 bewilligt und stehen in den Jahren 2021 bis 2024 zur Verfügung.  
 
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.  
 
1. Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

3 
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ leistet einen Bei-
trag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung 
der grün-blauen Infrastruktur. Insbesondere Parks und Gärten sind vom Klimawandel beson-
ders bedroht. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier gesellschaftli-
che und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herange-
hensweise und Erprobung bedürfen.  
2. Förderfähige Maßnahmen  
Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, beglei-
tende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vi-
talität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Die Investitionen sollen einen Bei-
trag zur CO2-Minderung und/oder zur Verbesserung des Klimas in urbanen Räumen leisten. 
Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung. Die einzureichen-
den Projekte sollten einerseits die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen 
Parks, Gärten und sonstige Grünanlagen in Deutschland derzeit durch die klimatischen Ver-
änderungen stehen (insbesondere Vitalität, Resilienz und Bestandserhalt angesichts zuneh-
mender Extremwetterlagen einhergehend z.B. mit Trockenheit, Hitze, Starkregen und Stür-
men). Andererseits sollen sie mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen zur 
Treibhausgasminderung, zur Temperatur- oder Wasserregulierung (Hitze- und Überflutungs-
vorsorge) beitragen. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine 
naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderun-
gen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung der 
Grün- und Freiräume zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopver-
bund und für nachhaltige Mobilität.“ 
 
Auf der Grundlage dieser Fördervorgaben hat sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, in 
Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR, mit dem Projekt „Wasser muss 
zum Baum“ beworben. 
 
Mit Mail vom 14.12.2020 unterrichtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), 
dass „… der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (hat) am 18.11.2020 eine Auswahl 
von Förderprojekten beschlossen (hat), die in das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an 
den Klimawandel“ aufgenommen werden sollen. Dazu gehört auch das Projekt „Wasser muss zum 
Baum“ der Stadt Köln mit einer Bundesförderung von bis zu 1.080.000 Euro. Die Bundesmittel sollen 
im Wege der Projektzuwendung nach §§ 23, 44 BHO auf Antrag gewährt werden. Die Haushaltsmittel 
stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bundeshaushalts 2021 in den Jahren 2021-2024 zur Ver-
fügung.“  
 
Die Verwaltung hat eine entsprechende Projektbeschreibung bis Mitte Februar beim BBSR einge-
reicht. 
 
Zusammenfassung „Wasser muss zum Baum“ 
 
Straßenbäume sind extremen Standortbedingungen ausgesetzt. Im Rahmen der Klimaanpassung gilt 
es standortgerechte Baumarten zu finden und den Standort zu optimieren. Mit dem Modellprojekt 
„Wasser muss zum Baum“ soll anhand dreier Versuchsanordnungen das bisher verwendete Pflanz-
substrat optimiert und Wege aufgezeigt werden, wie Niederschlagswasser gezielt über eine tiefgrün-
dige Wassereinspeisung in der Pflanzgrubensohle eingeleitet werden kann. Die Regeln der Technik 
des Straßenbaus, die Vorgaben der Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser und die 
spezifischen Wachstumsbedingungen der Baumwurzeln sind dabei in Einklang zu bringen. 
 
Das Projekt ist in Anlage 1 eingehender beschrieben. 
 
Kosten 
 
Die gesamten Ausbaukosten betragen 980.000 €. Brutto – gerundet 1,0 Mio. € brutto. Zuzüglich 20% 
Planungskosten ergibt sich somit eine Gesamtsumme von 1,2 Mio. € brutto. Unter Berücksichtigung 
der avisierten Bundesförderung von 1,08 Mio. € beläuft sich der städtische Eigenanteil in den Jahren 
2021 – 2024 auf insgesamt 120.000 €.

4 
 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten für Planung und Bau des Projektes „Wasser muss zum Baum“ belaufen sich auf 
rd. 1.200.000,00 €. Davon fallen ca. 200.000,00 € für die Planung an. 
 
Unter Berücksichtigung der vorgenannten vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat 
im Rahmen des Programms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ avisierten Förder-
summe von 1.080.000,00 € beläuft sich der städtische Eigenanteil für die Maßnahme auf 120.000,00 
€. Die erforderlichen Haushaltsermächtigungen dienen sowohl der Vorfinanzierung der Maßnahme 
als auch der Sicherstellung der Finanzierung des städtischen Eigenanteils.  
 
Da die Maßnahme im Hpl. 2020/2021 nicht veranschlagt ist, ist für die Planungskosten eine außer-
planmäßige (APL) Bereitstellung von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 200.000 € 
im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen, bei der neuen Finanzstelle 6700-1301-0-9500 "Modellprojekt Wasser muss zum Baum" 
erforderlich. Die Deckung wird wie folgt sichergestellt:  
 
Der Finanzausschuss hat im Rahmen des politischen VN zum Hpl. 2020/2021 in der Sitzung vom 
10.11.2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000,00 € im Haushaltsjahr 2020 für die Beschaffung 
von zwei Tankanhängern und stationären Bewässerungsanlagen im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen 
Kfz bereitgestellt und diese unter den Freigabevorbehalt durch den Fach- und Finanzausschuss ge-
stellt. Im April 2020 wurden 4 Gießarmgespanne für insgesamt ca. 96.000,00 € beschafft. Die Über-
tragung der Restmittel i. H. v. 104.000,00 € wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 bean-
tragt. Die Mittelfreigabe für die „Stationären Bewässerungsanlagen“ erfolgt vorbehaltlich der noch zu 
übertragenden Auszahlungsermächtigungen durch die Kämmerin. Des Weiteren wurden im politi-
schen VN im Haushaltsjahr 2021 weitere 100.000,00 € im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen), für „Stationäre Systeme zur Bewässerung und Hilfsmittel für Baumpaten  bereitgestellt, die zur 
Finanzierung der Planungskosten in Anspruch genommen werden können und im Rahmen der Be-
wirtschaftung bei o.g. Finanzstelle bereitgestellt werden.  
 
Die Maßnahmen im städtischen Grün stellen grundsätzlich Investitionen im als Festwert bewerteten 
städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanage-
ments (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, 
jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Teil-
ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Korrespondierend wirken sich Zuschüsse ertragswirksam aus. 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2022 die Finanzierung der investi-
ven Herstellungskosten von rd. 1,0 Mio. € in den Jahren 2022-2024 unter Berücksichtigung der vo-
raussichtlichen Fördermittel im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Er-
holungsanlagen sowie der Festwertaufwendungen und -erträge im gleichnamigen konsumtiven Teil-
ergebnisplan 1301 sicherstellen. Die Finanzierung der Folgekosten wie Baumpflege oder Wartung der 
Sinkkästen ist im laufenden Budget sichergestellt und führt nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der 
beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung 
selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar.  
 
Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. 
durch Umschichtungen vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss September 2025

2535 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
Vorlagen-Nummer 
0403/2021
Stand: 25.09.2025 
Sachstandsbericht  
Förderprojekt "Wasser muss zum Baum" 
hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von außerplanmäßigen 
investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Förderprojektes „Wasser muss zum 
Baum“ und beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung und Freigabe von investiven Aus-
zahlungsermächtigungen in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2021, Teilfinanzplan 1301 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei der neuen Finanzstelle 
6700-1301-0-9500 "Modellprojekt Wasser muss zum Baum".  
 
Die Deckung erfolgt aus im Politischen VN des Haushaltsplans 2020/2021 für Stationäre Sys-
teme zur Baumbewässerung im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 
100.000 € aus Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Kfz.- vorbehaltlich der Übertragung von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021 – sowie in Höhe von 100.000 € 
aus im Haushaltsjahr 2021 im gleichnamigen Teilergebnisplan 1301, Teilplanzeile 13 Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen, für den v.g. Zweck bereitgestellten Aufwendungen, 
die im Rahmen der Bewirtschaftung auf o.g. Finanzstelle bereitgestellt werden. 
Des Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, die Finanzierung der Gesamtmaßnahme un-
ter Berücksichtigung voraussichtlicher Fördermittel im Haushaltsplan 2022ff sicherzustellen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Umsetzung des Förderprojektes ist bis auf die Pflanzung der zwölf Bäume in der Ewal-
distraße erfolgt. Die sechs Standorte in der Straße Thürmchenswall (Variante 2) konnten bis-
her aufgrund einer halbseitigen Straßensperrung im Bereich des ehemaligen Dreikönigs Gym-
nasiums nicht begonnen werden. Die Sperrung wird bis Ende 2025 bestehen bleiben. Die Um-
setzung der Baumpflanzung kann daher erst nach Ablauf des Förderzeitraumes erfolgen. 
Nächste Schritte: 
Nach Beschluss des Bundehaushaltes wird eine Verlängerung des Förderzeitraumes um drei 
Monate beantragt, um im ersten Quartal 2026 das Projekt abschließen zu können. Für den 
Fall, dass dem Antrag nicht zugestimmt wird, wird das Förderprojekt ohne die Standorte am 
Thürmchenswall beendet, da die Finanzierung ohne Förderung nicht sichergestellt ist. 
Die Pflanzung der Bäume in der Ewaldistraße soll bis Ende Dezember 2025 erfolgen.

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:  
März 2026

Beratungsverlauf (3)

22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ewaldistraße
  • Thürmchenswall

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Details

Aktenzeichen
0403/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.02.2021
Erstellt
04.02.2021 13:54