mandari

Elektroanlagen in Bonner Hallenbädern

Große Anfrage 200147 vom 29.01.2020

Stand: Am 19.02.2020 im Betriebsausschuss SGB beraten. Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung.

Dokumente

  • Sammeldokument öffentlich

    PDF 57.1 KB

    Herunterladen: Sammeldokument öffentlich

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Große Anfrage öffentlich 200147 —— Fragesteller/in: Bürger Bund Bonn, Dr. Albert Weidmann Elektroanlagen in Bonner Hallenbädern Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 19.02.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Können in Bonner Hallenbädern – wie im Aggua in Troisdorf am 25.01.2020 geschehen – unter flüssigkeitsführenden Leitungen installierte Elektroanlagen durch Leckagen in Brand geraten und wenn ja, welche Auflagen bestehen insbesondere seitens der Bauordnung und der Berufsfeuerwehr und welche Maßnahmen sind im Falle von Löschangriffen durch die Berufsfeuerwehr Bonn geplant? 2. Welche Vorgaben (z.B. gesetzliche Vorgaben, Dienstanweisungen) bestehen hinsichtlich der Inaugenscheinnahme und Inspektion technischer Anlagen in Bonner Hallenbädern? Begründung Im Keller des Aggua in Troisdorf waren am Samstagabend 25.01.2029 in einem 50 mal 15 Meter großen Technikraum die mittleren aus einer Reihe von acht Elektroverteilungsschränken in Brand geraten. Das Bad war zu diesem Zeitpunkt gegen 21.40 Uhr noch geöffnet, das Personal evakuierte die letzten Besucher. Mitarbeiter der Stadtwerke schalteten den Strom ab, damit die Wehrleute das Feuer löschen konnten. Nachdem das Feuer aus war, stellte sich heraus, dass eine Leitung oberhalb der Elektroschränke undicht war. Um ein Volllaufen des Kellers zu verhindern, pumpte das Technische Hilfswerk rund 200.000 Liter Wasser aus dem darüber liegenden Sportschwimmbecken ab https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/troisdorf/brand-im- aggua-in-troisdorf-schwimmbad-bis-auf-weiteres-geschlossen_aid-48533053 Falls durch einen gleichartigen Defekt wie im Aggua eines der Bonner Bäder schließen muss, stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung des Schulschwimmens, des Vereinsschwimmens und für die Freizeitschwimmer dar. Anlage/n Keine Seite 1 von 1

Beratungsverlauf

  1. 19.02.2020

    Betriebsausschuss SGB

    TOP 1.3, Kenntnisnahme. Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz