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V/0058/2020

Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Vorlagen 03.02.2020

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Anlage 3 Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Umsetzungsbilanz LAP 2

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 4 Ergänzung Tempo 30 - Konzeption

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Ansehen

Anlage 2 LAP Münster 3_Entwurf_Zusammenfassung_191209

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Ansehen

Anlage 3 Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung

5019 Zeichen

LKoArgus
Berlin » Hamburg - Kassel
Stadt Münster

Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

64

Tabelle 20: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der

Lärmaktionsplanung nach Prioritäten

Anlage 3 zur Vorlage V/0058/2020

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Steinfurter Straße Krane-Weg 3 419 U/P
Hohenzollernring -
Wolbecker Straße Sauerländer Weg 4 1 615 U
Ludgeriplatz - ©
Hammer Straße Geiststraße 5 1 11.163 |UmyE UP
Friesenring -
Grevener Straße Steinfurter Straße 6 1 567 E
Rjasanstraße -
Kanalstraße Coerdeplatz 7 1 391 E
Bremer Straße Hamburger Straße - | 3 1 337|u
Hafenstraße
. Schillerstraße - ®
Hansaring Bremer Straße 9 1 645 E U/P
Umgehungsstraße,
Hammer Straße B51 - Siemensstr. 11 1 363 U P
Fresnostraße -
Grevener Straße Friesenring 12 1 11.348 U U
Friedrich-Ebert-Str. -
Hammer Straße Geiststraße 14 1 377 E U
|Aegidiistraße Rothenburg - 510221 | u P
Promenade
Friedrich-Ebert-Str. -
Hammer Straße Umgehung B 51 16 1 579 E U
Marktallee - Hum-
Westfalenstraße melbrink 17 1 488 | (E) U P
Ludgeriplatz - ss
Moltkestraße \Weseler Straße 18 1 469 U U P
Voßgasse / Bült/ Neubrückenstraße -
Mauritzstr. Promenade ’s ! 527 v v
Am Steintor Hiltruper Straße- 50 | 1 | 134 | P® p®
Hofstraße
An der Apostelkir- Buddenstraße -
che/ Bergstr. Tibusplatz 22 1 333 u u
Von-Steuben-Str./ Hafenstraße -
Berliner Pl. Urbanstraße 23 i 533 v v
Niedersachsenring -
Gartenstraße Bohlweg 24 1 827 E P
% im August 2019

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Windthorststraße Klosterstraße - » 1 12|eE P
Loerstraße
. Hammer Straße -
Geiststraße Weseler Straße 27 911 E
Scharnhorst-straße Kömerstr. - R. 28 2 172 E
Schirrmann-Weg
Heerdestraße -
Nordstraße Nordplatz 29 2 378 U
Friedrich-Ebert- Alfred-Krupp-Weg -
Straße Hammer Straße 30 2 691 5 v
Warendorfer Hohenzollernring -
Straße Oststraße 31 2 271 v
. Saarstraße -
Schifffahrter Damm Ostmarkstraße 32 2 469 UP
Münzstraße Neutor-Budden | 4 2 48 | u u p®
straße
Friedrich-Ebert- Annenstraße -
Straße Alfred-Krupp-Weg 36 2 553 E u
Am Klosterwald - Am
Marktallee Kalvarienberg 37 2 214 | (E) P
. M.-v.-Richth.-Str. - ®
Hohenzollernring Wolbecker Str. 38 2 413 U P
. Hansaring - Ewal-
Schillerstraße distraße 40 2 339 U
Von-Steuben-Str. -
Hafenstraße Bahnunterführung 42 2 221 U
u Hofstraße - Herren-
Münsterstraße straße 43 2 142 P P
Havixbecker Alter Gemeindeplatz
Straße - Roxeler Str. 46 2 201 v v
Hafenstraße -
Albersloher Weg Hafenplatz 47 2 239 P
2 Lotharingerstraße -
Hörsterstraße VoRgasse 48 3 247 UP
A Werlandstraße -
Düesbergweg Hammer Straße 49 3 414 U
. York-Ring - Greve-
Steinfurter Straße ner Straße 51 3 634 P
. . Görresstraße - ©
Friesenring Wienburgstraße 52 3 454 U
Hafenstraße -
Engelstraße Engelenschanze 53 3 220 U U U
. Kanalstraße - ®
Cheruskerring Langemarckstraße 54 3 302 U/P
Wolbecker Straße -
Bremer Platz Schillerstraße 55 3 123 U
Theißingstraße/ Hafenstraße -
Frie-Vendt-Str. Annenstraße 57 3 371 E

LKo.Argus

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

65

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster

Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

66

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Wilhelmstraße Steinfurter Straße- 5 | 3 | 339 | pP P | up
Einsteinstraße
Mühlenstraße - ©
Am Stadtgraben Gerichtsstraße 61 3 296 P
Körnerstraße -
Scharnhorst-straße Weseler Straße 63 3 253 E

P: bereits geplant bis ca. 2024 (Stand 2019)
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm)

U: seit 2016/17 umgesetzte Maßnahme (nicht in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt)

©: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs
zur Lärmaktionsplanung

ss Vierstreifiger Ausbau der B 51 (Ill. Ausbauabschnitt B 51: Lütkenbecker Weg bis zur

Anbindung an die B 481n) inkl. Bau von Lärmschutzwänden sowie aktive Lärm-
schutzmaßnahmen (Absenkung der Fahrbahn und Trogbauwerk)

eingeschlossen sind auch Straßen, für die ausschließlich in Teilbereichen Fahr-
bahnerneuerungsmaßnahmen ohne den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden
Wirkungen vorgesehen sind sowie Straßen, in denen ausschließlich eine LSA-
Koordinierung vorgesehen ist

57

Berichtsvorlage

19686 Zeichen

V/0058/2020 
V/0058/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster - Öffentliche Auslegung des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   24.03.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government 
Bericht 
 
 
Bericht: 
Anliegen der Vorlage 
Vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung soll der Entwurf des Lärmakt i-
onsplans den politischen Gremien bekannt gegeben werden. Der Beschluss des Rates über den 
Lärmaktionsplan wird erst nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich im 2. Quartal 
2020 erfolgen. 
 
 
1. Veranlassung 
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 13.12.2017 im Rat der Stadt Münster (Vorlage 
V/0687/2017) beschlossen. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß der Europä i-
schen Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben werden . Nach den  Vorgaben der EU  
musste die 3. Aufstellung in 2018 vorliegen. 
 
Aufgrund der längeren politischen Diskussion von Tempo 30 als zentrale Maßnahme im Lärmaktions-
plan der 2. Stufe wurde parallel zur politischen Beratung und Beschlussfassung die Lärmkartierung 
bereits im September 2017 für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung durchgeführt.  
 
Die Verwaltung wurde mit dem o.g. Beschluss des Rates beauftragt , die Einführung der Geschwi n-
digkeitsänderung zum 01.02.2019 von Tempo 50 auf 30 zu evaluieren. Nach Anpassung der Lich t-
signalanlagen und Aufstellung der Tempo-30 Beschilderung startete die Untersuchungskampagne am 
1. September 2018 mit der Analyse (Vorher -Untersuchung) und wurde plangemäß Ende September 
2019 beendet. Untersuchungsgrößen sind beispielsweise die Reisezeiten von PKW sowie von Bu s-
sen, die Verlagerung von Verkehren aber auch die Hil fsfristen der Rettungsfahrzeuge. Weiterhin wur-
den Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen durchgeführt. Mit der Untersuchung wurde eine große 
Zahl an Daten erho ben, die zur Zeit durch die Gutachter aufbereitet und mit der Verwaltung abg e-
stimmt werden. Für die Beratungsfolge im Mai 2020 ist die Berichterstattung und Diskussion der E r-
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
04.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Muddemann 
Telefon: 492-6779 
Muddemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0058/2020 
gebnisse zur Evaluation der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 vorgesehen. Vorbehaltlich 
der Ergebnisse der Evaluation soll die konkrete straßenverkehrsrechtliche Prüfung de r vorgeschlage-
nen Maßnahmen in den nächsten Jahren durchgeführt und ggf. entsprechende Anordnungen gefasst 
werden. Aus diesem Grunde und der ausstehenden Mitteilung des Lärmaktionsplans der 3. Runde an 
die EU, wird für den Lärmaktionsplan der 3. Runde eine Prüfempfehlung zur Maßnahme Geschwi n-
digkeitsänderung gegeben.  
 
Mit der Vorlage V/0670/2018 wurde dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
über die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans der 3. Runde (Stufe) berichtet. D a-
nach soll, aufbauend auf den aktuellen Lärmkartierungsdaten, der bisherige Lärmaktionsplan für 
Münster fortgeschrieben werden. Neben der Analyse der Lärmbelastungssituation 2017 soll die For t-
schreibung eine Aktualisierung der Maßnahmenbereiche enthalten. Die Er gänzung der Tempo 30 – 
Konzeption sowie die Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe sind weitere Schwerpunk-
te des Lärmaktionsplans der 3. Runde. Auch der Schienenverkehrslärm wird in der Fortschreibung 
des Lärmaktionsplans berücksichtigt.  
 
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde , wie der Lärmaktionsplan der 2. Stufe , durch eine 
frühzeitige öffentliche Beteiligung (Lärmforum am 20.02.2019) begleitet. Die Anregungen und Hinwe i-
se der Bürgerinnen und Bürger zu Lärm von Gewerbe und Straßen wurden aufgenommen und soweit 
möglich in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmakt i-
onsplans ist darüber hinaus eine Auslegung und Online-Beteiligung vorgesehen. 
 
Eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans (Entwurf) ist in der Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. 
Der gesamte Entwurf steht aufgrund seines Umfangs unter folgendem Link zum Download bereit : 
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermschutz.html. Darüber hinaus 
kann der Entwurf des Lärmaktionsplans im Stadthaus 3 und nach Absprache, im Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit eingesehen werden. 
 
Durch die Umsetzung der im Lärmaktionsplan der 3.  Runde aufgezeigten geplanten oder empfohle-
nen aktiven Maßnahmen könnten etwa 12.4601 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden (> 65 dB(A) 
ganztags bzw. 55 dB(A) nachts entlastet werden. 
 
 
2. Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe  
Die Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (2017) stellt sich positiv dar . Die detaillierte 
Beschreibung ist der Anlage 1 bzw. im Lärmaktionsplan beschrieben. Ein Großteil der dort dargestell-
ten Kurzfristmaßnahmen ist bereits umgesetzt, weitere sin d in Planung. Im Rahmen dieser Vorlage 
soll hier zusammenfassend berichtet werden. Die ausführliche Darstellung ist in der Anlage 1 doku-
mentiert. So wurde  in 10 Maßnahmenbereichen auf Basis des Lärmaktionsplans 2017 im Februar 
2019 Tempo 30 aus Lärmschutzg ründen eingeführt, davon in einem Maßnahmenbereich (Hammer 
Straße zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße) ausschließlich im Nachtzeitraum. In drei weiteren 
Maßnahmenbereichen wurde Tempo 30 aus anderen Gründen angeordnet. In 17 Maßnahmenbere i-
chen erfolgten Straßensanierungs- und Umbaumaßnahmen zumindest in Teilbereichen. Bei allen 
Sanierungsmaßnahmen kam ein Fahrbahnbelag mit lärmmindernder Wirkung zur Anwendung. In 7 
Maßnahmenbereichen wurde seit 2016 die LSA -Steuerung optimiert. Darüber hinaus erfolgte ein e 
Anpassung der LSA-Steuerung im Zuge der Anordnung von Tempo 30 an 6 Maßnahmenbereichen.  
 
3. Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung der 3. Runde 
Die Ergebnisse der Lärmkartierung vom September 2017 wurden im Internet veröffentlicht und wie in 
der Vorlage „Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne für Münster  - Lärmaktionsplan der 3. Stufe “( 
V/0670/2018) angekündigt, am 20. Februar 2019 im Rahmen eines Lärmforums der Öffentlichkeit 
vorgestellt.   
 
Für die Analyse der Lärmsituation wurden die bereits in de n ersten Umsetzungsstufen der Umge-
                                                
1 Die Zahl ist nicht vergleichbar mit den unten genannten Zahlen nach VBEB.

- 3 - 
V/0058/2020 
bungslärmrichtlinie zugrunde gelegten Auslöse- und Schwellenwerte herangezogen: 
 
 Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung L DEN = 70 dB(A) und L Night = 60 dB(A)  entsprechend 
Runderlass des Ministeriums für Klima -, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Ve r-
braucherschutz (MKUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungsbedarf vor, wenn an 
Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein L DEN von 
70 dB(A) oder ein LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- 
oder Industriegebieten oder im Außenbereich. 
 
 Gesundheitliche Schwellenwerte LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) 
Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, dass bei 
einer Dauerbelastung bei Mittelungspegeln >= 65 dB(A) tags und >= 55 dB(A) nachts das R i-
siko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt.  
 
Von Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm oberhalb der gesundheitlichen Schwellenwerte 
sind entsprechend der Lärmkartierung in Münster tags ca.  13.400 Menschen und nachts ca. 14.000 
Menschen betroffen 2. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die vom Straßenverkehrslärm in Münster 
ausgehenden Lärmbelastungen ein erhebliches gesundheitliches Problem darstellen, während der 
Lärm der kartierten Gewerbebetriebe nur sehr geringe Lärmbetroffenheiten erzeugt.  Auch der Schie-
nenverkehrslärm löst hohe Betroffenheiten aus, einem L DEN > 65 dB(A) sind noch 4.790 Menschen 
ausgesetzt, einem LNight > 55 dB(A) 10.350 Menschen.  
 
Gegenüber dem Lärmaktionsplan 2017  (73 Maßnahmenberiche) sind 10 neue Maßnahmenbereiche  
hinzugekommen (Abschnitte der Warendorfer Straße, des Schifffahrter Damms,  der Marktallee, der 
Schillerstraße, der Handorfer Straße, der Hafenstraße, der  A1, der Wilhelmstraße, der Scharnhors t-
straße und der Bremer Platz). 15 Maßnahmenbereiche aus dem Lärmaktionsplan 2017 sind entfallen 
(Abschnitte der Weseler Straße, der Wolbecker Straße, des Neutors, der Hammer Straße, der Hüffer-
straße, der B 51, der Westfalenstraße, der Bahnhofstraße,  der A 1, der Grevener Straße, des York -
Rings, des Kardinal -von-Galen-Rings und des  Friesenrings). Weitere Maßnahmenberei che werden 
z.T. zusammengefasst  oder geteilt. Änderungen in den Maßnahmenbereichen ergeben sich u.a. 
durch andere  Grundlagen in den Einwohnerdaten und Anpassungen/ Verbesserungen im  Lärmbe-
rechnungsmodell. Die Verkehrsb elastungssituation hat sich seit 2012  nicht grundlegend verändert.  
Auch die Maßnahmenumsetzungen des Lärmaktionsplans der 2. Stufe sind in die Lärmkartierung 
2017 noch nicht eingeflossen. 
 
Die Analyse zum Straßenverkehrslärm ergab 64 Maßnahmenbereiche, i nnerhalb derer eine Priorisie-
rung nach Höhe der Belastung und dem Grad der Betroffenheit  in drei Stufen erfolgte (s.a. Anlage 2, 
S. 3). Insgesamt 10 der 64 Maßnahmenbereiche sind entsprechend der Berechnungen  neben dem 
Straßenverkehrslärm zusätzlich durch Schienenverkehrslärm mit Pegeln im Bereich der Schwelle 
gesundheitlicher Schädigungen belastet. Die Straßen mit den höchsten Lärmbetroffenheiten befinden 
sich innerhalb des 2. Tangentenringes oder an daran angrenzenden  Straßen. In diesem Lärmakt i-
onsplan so llen vorrangig für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität Maßnahmen entwickelt 
werden. 
 
4. Maßnahmenprogramm Straße inkl. „Ruhiger Gebiete“ 
Die Fortschreibung des integrierten Maßnahmenprogramms zum Lärmaktionsplan Münster enthält 
auf der Grundlage der  Maßnahmenkonzepte Empfehlungen zur Umsetzung bzw. Weiterverfolgung 
der entwickelten Lärmminderungsmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen. 
 
Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnahmen, die entweder schon 
geplant sind oder für die e ine konkrete Prüfung und ggf. Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre 
angestrebt wird. 
                                                
2 Betroffenheit nach VBEB - Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umg e-
bungslärm – VBEB vom 9. Februar 2007; hierbei werden die Einwohner eines lärmbetroffenen Gebäudes nicht 
komplett sondern nur anteilig entsprechend der lärmbetroffenen Fassaden berücksichtigt

- 4 - 
V/0058/2020 
 
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen mittel- bis langfristigen Maßnahmen sollen ebenfalls in 
den kommenden Jahren in den entsprechenden Fachplanungen aufgegriff en und vertieft werden, um 
konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. 
 
Ergänzend zu den konkreten Maßnahmen in den lärmbetroffenen Straßen sind darüber hinaus str a-
tegische Überlegungen zur langfristigen Lärmminderung erforderlich, die ebenfalls in den entspre-
chenden Fachplanungen, insbesondere im Masterplan Mobilität Münster 2035+ aufgegriffen werden 
sollen.  
 
Das Maßnahmenprogramm für die nächsten 5 Jahre beinhaltet folgende Maßnahmen (s.a. Anlage 3) 
 
 die Prüfempfehlungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
 geplante Anpassungen der LSA-Steuerung 
 vorgesehene Fahrbahnerneuerungen mit Einsatz von Fahrbahnbelägen  mit lärmmindernder 
Wirkung und 
 straßenräumliche Maßnahmen 
 Förderung von passivem Lärmschutz in Maßnahmenbereichen, in denen sonst keine anderen 
Maßnahmen umgesetzt werden können. 
  
In der Karte der Maßnahmenempfehlungen sind alle Maßnahmen (s.a. Abb. 1 und Anlage 3) aufge-
führt, die in den nächsten 5 Jahren zur Umsetzung im Stadtgebiet beschrieben werden. 
 
In der Summe werden durch die Kurzfristmaßnahmen 12.4603 Einwohner in lärmbelasteten Gebä u-
den entlastet. Weitere 1.700 Einwohner können durch passive Schallschutzmaßnahmen innerhalb 
der Gebäude besser geschützt werden. 
  
Maßnahme Geschwindigkeit sreduzierung: Durch die empfohlene Ergänzung der Tempo 30 -
Konzeption (Prüfempfehlung) könnten etwa 7.970 Einwohner um durchschnittlich 2,5 dB(A) entlastet 
werden. Durch die weiteren bereits geplanten Geschwindig keitsreduzierungen können rund 230 Ei n-
wohner um durchschnittlich 2,5 dB(A)  entlastet werden.  Diese Maßnahmenbereiche stehen unter 
dem Vorbehalt der Ergebnisse des Geschwindigkeitskonzeptes aus dem Lärmaktionsplan 2017. Sie 
sind daher als eine begründete Vorauswahl aus Sicht der Lärmaktionsplanung zu bewerten, die nach 
Vorliegen und Bewertung der Evaluationsergebnisse weiter (verkehrlich) geprüft werden müssen. 
 
Zur empfohlenen Ergänzung der Tempo 30 Konzeption liegen Stellungnahmen der Feuerwehr und 
der Straßenverkehrsbehörde vor. Für verschiedene Maß nahmenbereiche wird die Geschwindigkeit s-
reduzierung in Frage gestellt bzw. abgelehnt, für weitere wird sie als vereinbar eingeschätzt. Im Ei n-
zelnen sind in der Anlage 4 neben den Auswahlbegründungen der für die Geschwindigkeitsreduzi e-
rung vorgesehenen Abschnitte, auch die genannten Stellungnahmen zusammenfassend wiedergege-
ben. Die Stellungnahmen sind als vorläufig zu betrachten, da die Evaluierung des Geschwindigkeits-
konzeptes aus dem Lärmaktionsplan 2017  noch nicht abgeschlossen ist . Die Berichterstattung dafür 
ist in den Gremien für Mai 2020 geplant. 
 
Maßnahmen der Fahrbahnsanierung:  Die bereits geplanten Fahrbahnsanierungen mit 
Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung können ca. 3.970 Einwohner um etwa 2 dB(A) 
entlasten. 
 
 
 
 
                                                
3 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht die Summe der entlasteten 
Einwohner nicht der Summe der weite r unten genannten Zahlen.  Weiterhin sind mit belasteten Einwohnern - 
abweichend von der Anzahl der Betroffenen nach VBEB - siehe vorne - jeweils alle Einwohner eines lärmb e-
troffenen Gebäudes gemeint.

- 5 - 
V/0058/2020 
Abb. 1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplan 2019  
 
   
 
Straßenräumliche Maßnahmen: Bei den bereits geplanten Maßnahmen zum Umbau oder Umorg a-
nisation (bspw. Fahrradstraße in der Wilhelmstraße) wird von einer lärmmindernden Wirkung bis etwa 
1 dB(A) ausgegangen, von de r etwa 770 Einwohner  profitieren. Mit dem Ausbau der Umgehung s-
straße B 51 können , durch den hierbei umgesetzten aktiven Schallschutz , etwa 405 Einwohner en t-
lastet werden. Die ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahmen in der Steinfurter Straße entlasten 
etwa 370 Einwohner um 1 bis 2 dB(A).  
 
Passive Schallschutzmaßnahmen: Mit der empfohlenen Förderung passiver Schallschutzmaßna h-
men für Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen möglich sind, könnten 
bei 100%iger Umsetzung 1.700 Einwohner innerhalb der Gebäude besser geschützt werden. 
 
Ruhige Gebiete 
Die im Lärmaktionsplan der 2. Stufe definierten ruhigen Gebiete werden unverändert in den Lärmakti-
onsplan der 3. Runde übernommen, da keine wesentlichen Änderungen in der Lärmbelastungssitua-
tion, die sich auf die  Abgrenzung der ruhigen Gebiete auswirken würde, zu verzeichnen sind (s. An-
lage 2, S. 19).  
 
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von den jeweils zuständ i-
gen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus dem Lärmaktionsplan resultierender Belang 
zu beachten. Dabei steht der Vorsorgegedanke im Fokus, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des 
Lärms zu schützen. 
 
5. Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 
Entsprechend des Lärmaktionsplans Teil B des EBA (Eisenbahnbundesamtes) sind in Münster Lärm-
sanierungsbereiche zum Teil fertiggestellt, zum Teil in Bearbeitung  (s.a. Vorlage „Lärmkartierungen

- 6 - 
V/0058/2020 
und Lärmaktionspläne für Münster - Lärmaktionsplan der 3. Stufe“ ( V/0670/2018). Mit dem  aktuellen 
Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2019 des BMVI  (Bundesministerium Verkehr und digitale Infr a-
struktur), das den Wegfall  des Schienenbonus sowie die um 3 dB(A) abgesenkten Auslösewerte für 
die Lärmsanierung berücksichtigt, kommen weitere Sanierungsbereiche in Münster hinzu. Einige sind 
davon auch bereits in Bearbeitung, weitere als perspektivische  Lärmsanierungsbereiche geken n-
zeichnet. 
 
In der Abbildung 2 sind die aktuellen Handlungsbereiche der Lärmsanierung an Schienenstreck en 
des Bundes dargestellt. Darüber hinaus ist der Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schiene n-
strecken in Münster anhand von Gebäuden, an denen die Auslösewerte zur Lärmsanierung übe r-
schritten sind, dargestellt. Die Darstellungen verdeutlichen, dass in vi elen Bereichen mit Gebäuden, 
die Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung aufweisen, ein Lärmsanierungsprogramm 
in Bearbeitung oder perspektivisch vorgesehen ist. 
Allerdings bestehen gerade in der Kernstadt auch Bereiche, in denen trotz  Überschreitung der Auslö-
sewerte keine Lärmsanierungsbereiche vorhanden  oder vorgesehen sind. Dies sind häufig Bereiche 
bisheriger Lärmsanierungsprogramme, in denen überwiegend passiver Schallschutz gefördert wurde. 
 
 
Abb. 2 Handlungsbedarfe zur Lärmminderung an Schienenstrecken 
 
 
Aus Sicht der Lärmaktionsplanung sind passive Schallschutzmaßnahmen nicht  ausreichend, um an 
Schienenstrecken ruhiges Wohnen und ein ruhiges  Wohnumfeld zu ermöglichen. Ziel sollte sein, 
durch aktive Maßnahmen auch den Außenlärmpegel auf ein verträgliches Maß abzusenken.

- 7 - 
V/0058/2020 
In Bereichen, in denen dies nicht durch Schallschutzwände realisierbar ist,  sollten aktive Maß nah-
men, an den Fahrzeugen und auf dem Ausbreitungsweg, an der Strecke geprüft werden. Darüber 
hinaus sollten bundesweit zur Entlastung, insbesondere an den Güterverkehrsstrecken, weitere tech-
nische Maßnahmen (z.B. Umrüstung der Bremstechnik an Güterverkehrszügen) forciert werden. Die-
se Forderungen an die Deutsche Bahn sollen in einen Beschlussvorschlag zum Lärma ktionsplan der 
3. Runde aufgenommen werden. 
 
 
6. Öffentliche Auslegung des Entwurfs 
Mit der öffentlichen Beteiligung an der Erarbeitung des Lärmaktionsplans der 3. Runde wurde mit 
dem Lärmforum am 20.02.2019 begonnen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung des Straßenverkehrs-
lärms sowie des Schienenverkehrslärms wurden i nteressierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. 
Die Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden aufgenommen und soweit mö g-
lich in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.  
 
Zum E ntwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist eine Auslegung und Online -Beteiligung 
vorgesehen, die im  Anschluss an die Berichterstattung in den politischen Gremien stattfindet. Der 
Schwerpunkt liegt hier auf den im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnah men. Eine Beteiligung s-
plattform im Internet wird zur selben Zeit freigeschaltet. 
 
Nach Abschlu ss der sechswöchigen Beteiligungsphase ist die Vervollständigung des Lärmaktion s-
plans inklusive der dokumentierten Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung vor gesehen. Der 
Lärmaktionsplan wird voraussichtlich zur abschließenden Beratung im 2. Quartal 20 20 in die polit i-
sche Beratung eingebracht.  
 
I.V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
 
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe 
Anlage 2: Zusammenfassung des Lärmaktionsplan der 3. Runde  
Anlage 3: Tabelle Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung 
Anlage 4: Ergänzung Tempo 30 - Konzeption

Anlage 1_Umsetzungsbilanz LAP 2

5033 Zeichen

LKoArgus

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster

Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

44

Anlage 1 zur Vorlage V/0058/2020

Auszug aus dem Lärmaktionsplan der 3. Runde

5.1.3 Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe

Die nachfolgende Tabelle stellt die Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans
2. Stufe in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung 2. Stufe sowie
den Umsetzungsstand der empfohlenen oder bereits geplanten Maßnahmen
(insbesondere Fahrbahnsanierung) dar. Ergänzend werden seit 2016 umge-
setzten Maßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 2. Stufe (siehe auch das
Kapitel 5.1.1), die nicht Bestandteil des Maßnahmenkonzeptes Lärmaktionsplan
2. Stufe waren, dargestellt.

Tabelle 13: Umsetzungsbilanz der Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans
2. Stufe in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung 2. Stufe

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Straße von - bis = 2/5 |85528 © 85
= 5 SS |ü8solöo € is
Steinfurter Wilhelmstraße - 2 1 273 © ®©
Straße Grevener Straße
Wolbecker Bremer Straße - 3 616
Straße Hohenzollernring
Ludgeriplatz - 42 ®©
Hammer Straße Geiststraße 4 1 1.160 P
. Hamburger Straße
Berliner Platz - Von-Steuben-Str. 5 1 73
ar Aegidiikirchplatz -
Aegidiistraße Promenade 6 1 | 327
Weseler Straße Sentmaringer Weg 0 4 | 398
- Inselbogen
. Hafenstraße -
Hansaring Dortmunder Str. 11 1 | 358
Weseler Straße -
Moltkestraße Ludgeriplatz 12 | 1 | 428
Meßkamp -
Grevener Straße York-Ring 13 | 1 576
Steinfurter Austermannstr. - [0)
Straße York-Ring 15|1|57
Grevener Straße York-Ring - 18 | 1 567
Steinfurter Straße
Voßgasse / Bült / Neubrückenstraße
Mauritzstr. - Sonnenstraße 20 | 1 |478
Von-Steuben- Herwarthstraße -
Straße Hafenstraße 21 1 | 215

42

bei den Lichtsignalanlagen handelt es sich um Fußgängerschutzanlagen, die von 22
- 6 Uhr als Freiläufer ohne Koordinierung in Dunkelschaltung betrieben werden; eine
Anpassung im Zuge der Einführung von Tempo 30 nachts erfolgte nicht

LK„Argus

Berlin « Hamburg + Kassel

c Stadt Münster
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5 = = 5 = Lärmaktionsplan
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55 S|R822 5 2 85
Abschnitt /Bereih 5 5 | Ss |sN82& © | 5 32
-bi z E D sa 5 © £5
Straße von - bis S E = 5% Ss& 3 2 MS
Münsterstr. /Am Herrenstr. -
Steintor nördl. Hiltruper Str. 22 1 239
" Schlossplatz -
Münzstraße Buddenstraße 23 1, 403
Schlaunstraße -
Bergstraße Bergstraße 24 1 191
Coerdestraße -
Nordstraße Am Kreuztor 26 2 371
Fresnostraße -
Grevener Straße MeRkamp 27 | 2 629
Schorlemer Straße
Herwarthstraße - Von-Steuben-Str. 28 2 116
... V.d. Tinnen-Str. -
Hohenzollernring Wolbecker Str. 30 | 2 | 262
Ferdinandstr. -
Kanalstraße Coerdeplatz 31 2 268
Kolde-Ring - nördl.
Weseler Straße Sperlichstr. 33 | 2 | 214
F VoßRgasse -
Hörster Straße Sonnenstraße 42.3 | 248
. . Jahnstraße -
Friesenring Wienburgstraße 51 | 3 , 331
Gartenstraße  Kolpingstraße- 53 | 3 | a99
Zeppelinstraße
n Hüfferstr. -
Hüfferstraße Himmelreichallee >| 3 7
Brockhoffstraße -
Engelstraße Hafenstraße 56 3 | 100
Cherusker- / Langemarckstr. -
Lublinring Gartenstraße 62 | 3 | 530
Bahnhofstraße Wolbecker Straße | 53 | 3 163
- Urbanstraße
Höhe Nubbenberg
Grevener Straße - Westhoffstraße 68 3.192

P: bereits geplant bis 2020 (Stand 2016, z.T. bereits bis Fertigstellung LAP 2. Stufe
bereits umgesetzt)
E: Empfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 5
Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm)
(N): Tempo 30 nur im Nachtzeitraum
©: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs
zur Lärmaktionsplanung
©: Straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung

ergänzend zum LAP
2. Stufe umgesetzte
Maßnahme

45

LKoArgus
Berlin » Hamburg » Kassel
Stadt Münster

Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

46

Das Geschwindigkeitskonzept Innenstadt ist komplett umgesetzt. Im Zuge der
Anordnung von Tempo 30 im Februar 2019 erfolgte auch eine Anpassung der
LSA-Steuerung für einen stetigen Verkehr, soweit relevante Lichtsignalanlagen
im Abschnitt liegen. Zusammen mit der sukzessiven Erneuerung der LSA-
Anlagen sind damit die Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung ebenfalls über-
wiegend umgesetzt, weitere sind noch in Planung.

Die empfohlene sowie die bereits geplanten straßenräumlichen Maßnahmen
konnten bisher noch nicht umgesetzt werden, sind aber weiterhin vorgesehen.

Die 2016 bereits geplanten Fahrbahnsanierungsmaßnahmen konnten bis 2019
zu zwei Drittel umgesetzt werden, generell mit Einsatz eines Belages mit
lärmmindernder Wirkung. Auch in weiteren Maßnahmenbereichen erfolgten
ergänzend Fahrbahnsanierungen mit Einsatz eines Belages mit lärmmindern-
den Wirkungen.

Anlage A

1191 Zeichen

Anlage A zur V/0058/2020 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage informiert zu den Inhalten und der Offenlegung des Lärmaktionsplans der 3. 
Runde. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Vorlage ist die Erläuterung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans und welche Maß-
nahmen vorgesehen sind. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1401 Bezeichnung der PG: Übergreifender Umweltschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Maßnahme ist aufgrund der gesetzlichen Grundlage des §47 BImSchG a-f umzusetzen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g.Querschnittsthemen be-
richtet.

Anlage 4 Ergänzung Tempo 30 - Konzeption

14057 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0058/2020

LKoArgus

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster

Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

5.2.3 Ergänzung der Tempo 30 - Konzeption

Zur Fortschreibung der Tempo 30 - Konzeption erfolgt auf Basis der aktuellen
Lärmberechnungen nach der nationalen Vorschrift RLS-90 die Darstellung von
Bereichen mit Richtwertüberschreitungen nach Lärmschutz-Richtlinien-StV und
16. BImSchV.

Nach derzeitiger Rechtsauffassung”® gewährt die Regelung des $ 45 Abs. 1
StVO nicht erst bei Überschreiten eines bestimmten Schallpegels Schutz vor
Lärm, sondern dann, wenn „der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die
jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs
im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden
muss.“** Grundsätzlich ist dies nach verschiedenen Gerichtsurteilen“” ab den
Werten der 16. BImSchV der Fall (59/ 49 dB(A) tags/ nachts in Wohngebieten).
Bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV kann sich
dieser Ermessensspielraum zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten.*°

Da in den Maßnahmenbereichen Straßenabschnitte mit Lärmbelastungen an
den Gebäuden über 55 dB(A) ganztags bzw. 45 dB(A) nachts berücksichtigt
sind, werden an diesen in der Regel auch die Grenzwerte der 16. BImSchV
sowohl für Wohn- als auch für Mischgebiete überschritten.

“siehe auch TUNE ULR, a.a.O., S. 106 und 112

ebenda, FN 110

z.B. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19. Juni 1995, Az. 11 A 568/93 sowie
Rechtsprechung des VGH Baden Württemberg vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S
2449/17)

siehe auch TUNE ULR, a.a.O.

44
45

46

48

Tabelle 14: Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV und Grenzwerte der

16. BImSchV
Richtwerte/ Grenzwerte
Lärmschutz-Richtlinien-StV 16. BImSchV
Immissionsort / tags nachts tags nachts
Gebietstyp (6-22 Uhr) (22-6Uhr) (6-22Uhr) (22-6 Uhr)
an Krankenhäusern, Schu-
len, Kur- und Altenheimen 70 dB(A) 60 dB(A) 57 dB(A) 47 dB(A)
in reinen und allgemeinen
Wohngebieten 70 dB(A) 60 dB(A) 59 dB(A) 49 dB(A)
in Kern-, Dorf- und
Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A) 64 dB(A) 54 dB(A)
in Gewerbegebieten 75 dB(A) 65 dB(A) 69 dB(A) 59 dB(A)

In der Anlage 5 „Prüfung der grundsätzlichen Voraussetzungen Tempo 30 und
erste Empfehlungen“ sind zur Bewertung der Eignung von Tempo 30 als
Lärmminderungsmaßnahme in den einzelnen Maßnahmenbereichen folgende
Kriterien zusammengestellt, auf die aufbauend eine erste Bewertung und

Empfehlung erfolgt:

Priorität und Länge des Maßnahmenbereichs

Überschreitung Richtwerte Verkehrslärmschutz-Richtlinien-StV (mind. an
einem Gebäude) und grundsätzliche Bewertung der straßenverkehrsrechtli-

chen Voraussetzung

Anzahl Gebäude mit Richtwertüberschreitung Tag/ Nacht und EW-Anteil in
Gebäuden mit Richtwertüberschreitungen Tag/ Nacht

zulässige Höchstgeschwindigkeit entsprechend Lärmkartierung 2017 und

aktuell (2019)

Bewertung der Überschreitung von Richt- und Grenzwerten im Abschnitt
unter Berücksichtigung bestehender Tempo 30 - Regelungen

Verkehrsbelastung (DTV) und Anzahl Fahrspuren

Empfehlung und Begründung unter einer ersten Abwägung der verkehrli-
chen Belange und Einbeziehung bestehender alternativer Maßnahmen
(siehe auch Kapitel 5.1.2).

Anlage 5: Voraussetzungen zur Anordnung von Tempo 30 und Prüfempfehlungen

LKo.Argus

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

49

LKoArgus

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster Die nachfolgenden ersten Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der

r . Ergebnisse der Evaluierung des Geschwindigkeitskonzeptes aus dem Lärmak-
Lärmaktionsplan
tionsplan 2017. Diese Empfehlungen beinhalten daher auch keine abschließen-

3. Stufe de und vollständige Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen.
Fortschreibung des Vielmehr handelt es sich um eine begründete Vorauswahl aus Sicht der Lärm-
Lärmaktionsplans 2017 aktionsplanung, die nach Vorliegen und Bewertung der Evaluationsergebnisse
Dezember 2019 weiter geprüft werden müssen. Hierbei müssen u.a. auch mögliche alternative

Maßnahmen abgewogen werden, die im Nachfolgenden neben Aspekten der
Lärmbetroffenheit und ersten verkehrlichen Aspekten auch benannt werden.

Die folgenden ersten Empfehlungen legen - wie bereits das Geschwindigkeits-
konzept 2017 - einen Fokus auf die Maßnahmenbereiche im Innenstadtbereich
bzw. innerhalb des 2. Tangentenringes. Verkehrswichtige Ausfallstraßen mit
häufig mehrstreifigen Fahrbahnen werden in der Regel nicht in die Empfehlun-
gen einbezogen, da hier die Verkehrsbelange besonders hoch sind. In Einzel-
fällen erfolgen Empfehlungen, insbesondere wenn eine Änderung der Verkehrs-
funktion vorgesehen ist (Hammer Straße).

Für folgende Maßnahmenbereiche wird die weitere Prüfung einer Anordnung
von Tempo 30 nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse empfohlen.

Maßnahmenbereiche (MB) der 1. Priorität

Hammer Straße, Ludgeriplatz - Geiststraße (MB 5): Tempo 30 nachts ist
bereits angeordnet; eine Ausweitung der Empfehlung auf ganztags ist auf-
grund der hohen Lärmbetroffenheit anzustreben

Grevener Straße, Friesenring - Steinfurter Straße (MB 6):
Straße innerhalb des Tangentenrings mit hohen Lärmbetroffenheiten,
alternative Maßnahme Umplanung derzeit offen

Kanalstraße, Rjasanstraße - Coerdeplatz (MB 7):
Straße innerhalb des Tangentenrings mit hohen Lärmbetroffenheiten,
z.T. ist als weitere Maßnahme Fahrbahnsanierung mit AC 8 DS geplant

Hansaring, Schillerstraße - Bremer Straße (MB 9):

Straße innerhalb des Tangentenrings mit hohen Lärmbetroffenheiten,

ein vorgesehener Umbau als alternative Maßnahme ist offen, in Teilberei-
chen ist Fahrbahnsanierung geplant

Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Straße - Geiststraße (MB 14):
die Anordnung von Tempo 30 soll im Zuge der Verlegung B 54 geprüft wer-
den

Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Straße - Umgehungsstraße, B51 (MB 16):
die Anordnung von Tempo 30 soll im Zuge der Verlegung B 54 geprüft wer-
den

50

LKo.Argus

Berlin « Hamburg + Kassel

Am Steintor, Hiltruper Straße - Hofstraße (MB 20): Stadt Münster
Anordnung von Tempo 30 im Zuge Umgestaltung nach vollständiger An- Lärmaktionsplan
bindung Umgehung (siehe LAP 2. Stufe) 3. Stufe

Fortschreibung des

Gartenstraße, Niedersachsenring - Bohlweg (MB 24): R .
Lärmaktionsplans 2017

Straße innerhalb Tangentenring mit hohen Lärmbetroffenheiten, als weitere
Maßnahme ist die Instandsetzung der Fahrbahn mit lärmminderndem As- Dezember 2019
phalt ab 2020 vorgesehen

Windthorststraße, Klosterstraße - Loerstraße (MB 26):

Straße innerhalb Tangentenring mit hohen Lärmbetroffenheiten, als weitere
Maßnahme ist die Instandsetzung der Fahrbahn mit lärmminderndem As-
phalt ab 2022 vorgesehen

Maßnahmenbereiche der 2. Priorität

Geiststraße, Hammer Straße - Weseler Straße (MB 27):

Entlastung der Straßenzüge/ des Quartiers zwischen Weseler Straße und
Albersloher Weg, bei Maßnahmen in der Hammer Straße könnten Ver-
kehrsverlagerungen in die Geiststraße erfolgen, denen mit Tempo 30 ge-
gengesteuert wird; aktuell ist keine alternative Maßnahme geplant

Scharnhorststraße, Körnerstraße - Richard-Schirrmann-Weg (MB 28):
Straße mit geringer Verkehrsbedeutung und ggf. Ausweichstrecke Weseler
Straße; Anordnung von Tempo 30 zusammen mit Maßnahmenbereich 63;
aktuell ist keine alternative Maßnahme vorgesehen

Friedrich-Ebert-Straße, Alfred-Krupp-Weg - Hammer Straße (MB 30):
Entlastung der Straßenzüge/ des Quartiers zwischen Weseler Straße und
Albersloher Weg, bei Maßnahmen in der Hammer Straße könnten Ver-
kehrsverlagerungen in die Friedrich-Ebert-Straße erfolgen, denen mit Tem-
po 30 gegengesteuert wird; als weitere Maßnahme ist die Instandsetzung
der Fahrbahn mit AC 8 DS in 2017 erfolgt

Friedrich-Ebert-Straße, Annenstraße - Alfred-Krupp-Weg (MB 36):
Entlastung der Straßenzüge/ des Quartiers zwischen Weseler Straße und
Albersloher Weg, bei Maßnahmen in der Hammer Straße könnten Ver-
kehrsverlagerungen in die Friedrich-Ebert-Straße erfolgen, denen mit Tem-
po 30 gegengesteuert wird; als weitere Maßnahme ist die Instandsetzung
der Fahrbahn zwischen Scheibenstraße und Clevornstraße mit AC 8 DN im
Jahr 2017 erfolgt

Maßnahmenbereiche der 3. Priorität

Theißingstraße/ Frie-Vendt-Straße, Hafenstraße - Annenstraße (MB 57):

Entlastung der Straßenzüge/ des Quartiers zwischen Weseler Straße und

Albersloher Weg, bei Maßnahmen in der Hammer Straße könnten Ver-

kehrsverlagerungen in die Theißingstraße/ Frie-Vendt-Straße erfolgen 51

LKoArgus

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster

Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

52

Scharnhorststraße, Körnerstraße - Weseler Straße (MB 63):

Straße mit geringer Verkehrsbedeutung und ggf. Ausweichstrecke Weseler
Straße; Anordnung von Tempo 30 zusammen mit Maßnahmenbereich 28);
aktuell ist keine alternative Maßnahme vorgesehen

Für folgende zwei Maßnahmenbereiche besteht noch Diskussionsbedarf zur
Empfehlung einer Tempo 30 - Anordnung; die einzelnen Fragestellungen sind
benannt.

Maßnahmenbereich der 1. Priorität

Westfalenstraße, Marktallee - Hummelbrink (MB 17):

die Westfalenstraße ist zwar eine verkehrswichtige Ausfallstraße, aber weist
hohe Lärmbetroffenheiten auf (Maßnahmenbereich 1. Priorität) und ist im
genannten Bereich auch zentrale Ortsdurchfahrt Hiltrups; eine Geschwin-
digkeitsreduzierung wäre auch zur Stärkung der zentralen Funktion und der
Verkehrssicherheit anzustreben; als weitere Maßnahme ist Fahrbahnsanie-
rung in Teilbereichen mit lärmminderndem Asphalt ab 2020 vorgesehen

Maßnahmenbereich der 2. Priorität

Marktallee, Am Klosterwald - Am Kalvarienberg (MB 37):

dieser Maßnahmenbereich ist außerhalb der Innenstadt, aber zentraler Be-
reich in Hiltrup und weist keine hohe Verkehrsbedeutung auf, so dass eine
Anordnung von Tempo 30 sinnvoll und möglich wäre; aufgrund der geringen
Länge des Maßnahmenbereichs aber auch angrenzend hoher Lärmbelas-
tungen sowie einer Tempo 30 - Anordnung aus Verkehrssicherheitsgründen
(sensible Einrichtung) unmittelbar angrenzend wäre zu prüfen, ob eine zu-
sammenhängende Tempo 30 - Anordnung für die Marktallee zwischen
Westfalenstraße und ; als weitere Maßnahme zur Lärmminderung ist die
Instandsetzung der Fahrbahn (ab 2019) mit AC 8 DS geplant

Bereits geplant ist die

Vervollständigung der Anordnungen zur Geschwindigkeitsreduzierung
(Tempo 30 oder ggf. Tempo 20) in der Straße Am Steintor (Wolbeck) (MB
20) im Zuge der verkehrlichen und funktionalen Umgestaltung

Anordnung von Tempo 30 bei Einrichtung einer Fahrradstraße in der
Wilhelmstraße zwischen Steinfurter Straße und Einsteinstraße (MB 60)

Karte 13: Ergänzung der Tempo 30-Konzeption - Empfehlungen für Tempo 30
(Prüfaufträge)

Zu den oben dargestellten Prüfaufträgen liegen Stellungnahmen der Feuerwehr
Münster und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Münster vor”. Da die
Evaluierung des Geschwindigkeitskonzeptes aus dem Lärmaktionsplan 2017
noch nicht abgeschlossen ist, sind auch die Stellungnahmen als vorläufig zu
betrachten. Darauf weist auch die Straßenverkehrsbehörde in ihrem Schreiben
hin.

In der Stellungnahme der Feuerwehr erfolgte neben grundsätzlichen Hinweisen
eine erste Einzelprüfung der vorgelegten Straßenabschnitte hinsichtlich der
Auswirkungen der Erreichungsgrade (fristgerechte Erreichbarkeit der Einsatzor-
te). Nach dieser werden durch Tempo 30 (entsprechend der Prüfempfehlungen
bzw. bereits geplanten/ umgesetzten Maßnahmen) nur sehr geringe Auswir-
kungen auf die Erreichungsgrade in folgenden Straßen erwartet:

Kanalstraße zwischen Rjasanstraße und Coerdeplatz (MB 7)

Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße (MB 20, bereits
geplant)

Windthorststraße zwischen Klosterstraße und Loerstraße (MB 26)

Scharnhorststraße zwischen Körnerstraße und Richard-Schirmann-Weg
(MB 28)

Havixbecker Straße zwischen Alter Gemeindeplatz und Roxeler Straße (MB
46, Tempo 30-Anordnung bereits aus Verkehrssicherheitsgründen erfolgt)

Wilhelmstraße zwischen Steinfurter Straße und Einsteinstraße (MB 60,
bereits im Zuge Einrichtung Fahrradstraße geplant)

Scharnhorststraße zwischen Körnerstraße und Weseler Straße (MB 63)

„Bei allen darüber hinaus vorgeschlagenen Streckenabschnitten werden
erhebliche Bedenken seitens der Feuerwehr gesehen und daher den vorge-
schlagenen Maßnahmen nicht zugestimmt.“

Ergänzend wird um die Aufnahme des nachfolgenden Passus gebeten: „Sofern
die vorgelegten oder weitere Maßnahmen dieser Art zur Umsetzung kommen,
sollten die politischen Gremien über die Auswirkungen auf das Gefahrenab-
wehrsystem der Stadt Münster sowie die sich daraus ergebenen strukturellen

Stellungnahme der Feuerwehr zum Entwurf des Lärmaktionsplans der 3. Stufe für
die Stadt Münster vom Juni 2019 (die Stellungnahme basiert auf einem verwaltungs-
internen Zwischenbericht) und

Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum Entwurf der Lärmaktionsplanung
Stadt Münster 3. Stufe, Stand September 2019

Stellungnahme der Feuerwehr, a.a.O., S. 3

LKo.Argus

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Stufe

Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017

Dezember 2019

53

LKoArgus

Berlin « Hamburg + Kassel

Stadt Münster und wirtschaftlichen Konsequenzen im Rahmen der jeweiligen Konzepte und

R R «49
Lärmaktionsplan Vorlagen informiert werden.

3. Stufe Die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde enthält folgende vorläufige

Fortschreibung des Hinweise:

Lärmaktionsplans 2017 für den Maßnahmenbereich Nr. 5 Hammer Straße liegen nach derzeitigem

Dezember 2019 Sachstand die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausdehnung von
Tempo 30 auf eine Ganztagesregelung (noch) nicht vor

die Umsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Streckenabschnitten
mit Lichtsignalanagen erfordert, dass die Signalsteuerung angepasst wird

die Auswirkungen auf die Erreichbarkeitsgrade für die Feuerwehr und die
Rettungsdienste sind auch von der Straßenverkehrsbehörde zu berücksich-
tigen; eine Anordnung von Tempo 30 trotz erheblicher Bedenken der Feu-
erwehr erscheint nach einer ersten Bewertung nicht realisierbar

54

Anlage 2 LAP Münster 3_Entwurf_Zusammenfassung_191209

40147 Zeichen

www.LK-argus.de
 
Lärmaktionsplanung  
Stadt Münster 3. Stufe 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe 
Zusammenfassung Entwurf Dezember 2019 
 
LK Argus Kassel GmbH 
in Zusammenarbeit mit 
LÄRMKONTOR GmbH und konsalt GmbH

Stadt Münster 
Lärmaktionsplanung Stadt Münster 3. Stufe 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe  
Zusammenfassung Entwurf Dezember 2019 
Auftraggeber 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Albersloher Weg 33 
48145 Münster 
Auftragnehmer 
LK Argus Kassel GmbH 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel  
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@LK-argus.de 
www.LK-argus.de 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Antje Janßen 
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer 
M. Sc. Ines Freiherr 
mit 
LÄRMKONTOR GmbH 
Altonaer Poststraße 13b 
D-22767 Hamburg  
Tel. 040.38 99 94 0 
Fax 040.38 99 94 44 
hamburg@laermkontor.de 
www.laermkontor.de 
 
Dipl.-Ing. Marion Krüger 
und 
konsalt GmbH 
Altonaer Poststraße 13 
D-22767 Hamburg 
Tel. 040.35 75 27 0 
Fax 040.37 75 27 13 
info@konsalt.de 
www.konsalt.de 
 
Dipl.-Soz. Margit Bonacker 
 
Kassel, 9. Dezember 2019

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
Inhalt 
  Zusammenfassung 1  0
0.1  Einleitung 1  
0.2  Analyse der Lärmsituation 2  
0.3  Fortschreibung der Strategien und vorhandener Planungen 
zur Lärmminderung im Straßenverkehr 3  
0.4  Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zur 
Lärmminderung 7
 
0.5  Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes 10  
0.5.1  Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 11  
0.5.2  Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 14  
0.6  Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 16  
0.7  Ruhige Gebiete 19  
 
Tabellenverzeichnis 20  
Abbildungsverzeichnis 20

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
1 
 Zusammenfassung 0
0.1 Einleitung 
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 13.12.2017 im Rat der Stadt 
Münster beschlossen. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß 
der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben wer-
den, für die 3. Stufe nach den Vorgaben der EU bis Mitte 2018. 
Aufgrund der längeren Bearbeitungszeit des Lärmaktionsplans der 2. Stufe 
wurde parallel zur politischen Beratung und Beschlussfassung bereits die 
Lärmkartierung für die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung durchgeführt. Die 
Ergebnisse liegen vor. 
Aufbauend auf den aktuellen Lärmkartierungsdaten wird der Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe für Münster fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst die 
Analyse der Lärmbelastungssituation 2017 mit Definition und Priorisierung von 
Maßnahmenbereichen inkl. Darstellung von Unterschieden zum Lärmaktions-
plan der 2. Stufe. 
Weiterhin werden die strategischen Ansätze zur Lärmminderung unter Einbin-
dung aktueller vorhandener oder vorgesehener Planungen sowie die Maßnah-
menkonzepte zum Lärmaktionsplan fortgeschrieben. 
Dies umfasst neben einer Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe 
insbesondere die Vervollständigung der Tempo 30 - Konzeption mit Berücksich-
tigung neuer möglicher streckenbezogener Geschwindigkeitsreduzierungen und 
die Einbindung vorhandener bzw. geplanter Maßnahmen zur Fahrbahnsanie-
rung und zu straßenräumlichen Maßnahmen. 
Aussagen zu ruhigen Gebieten werden aus dem Lärmaktionsplan der 2. Stufe 
übernommen. 
Auch der Schienenverkehrslärm wird in der Fortschreibung des Lärmaktions-
plans berücksichtigt. Hierzu wird die von der Stadt Münster selbst durchgeführte 
Berechnung des Schienenverkehrslärms ausgewertet und der Handlungsbedarf 
zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms aufgezeigt. Die Münster betref-
fenden Inhalte des Lärmaktionsplans Teil B des EBA werden herausgearbeitet 
und die Sanierungsbereiche der freiwilligen Lärmsanierung an Schienenstre-
cken dargestellt und bewertet. 
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde wie der Lärmaktionsplan der 
2. Stufe durch eine frühzeitige öffentliche Beteiligung (Lärmforum am 
20.02.2019) begleitet. Zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans 
ist darüber hinaus eine Auslegung und Online-Beteiligung vorgesehen.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
2 
0.2 Analyse der Lärmsituation 
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in 
Deutschland nicht vorgegeben. Für die Lärmaktionsplanung der 3. Stufe der 
Stadt Münster sind wie in der 2. Stufe folgende Werte relevant:  
● Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und 
LNight = 60 dB(A) entsprechend Runderlass des Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)1 
● Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A). 
Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Umweltbundesamtes für 
Auslösekriterien der Lärmaktionsplanung in einer 1. Phase.
2 Gemäß Er-
kenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, 
dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und 
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zu-
nimmt
3.  
Von Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm oberhalb der gesund-
heitlichen Schwellenwerte sind in Münster 13.400 Menschen (LDEN) betroffen. 
Zur Bewertung der Lärmbelastungssituation erfolgt die Herausarbeitung von 
Lärmschwerpunkten und darauf aufbauend die Entwicklung von Maßnahmen-
bereichen. In diesen sind die gesundheitlichen Schwellenwerte durch den 
Straßenverkehrslärm überschritten und die Betroffenheit durch die Lärmbelas-
tungen ist hoch. Zur Ermittlung der Betroffenheit werden Wohngebäude mit 
ihren Einwohnern sowie weitere lärmsensible Einrichtungen wie Krankenhäuser 
und Schulen betrachtet.  
In die Bewertung geht darüber hinaus ein, ob Zusatzbelastungen durch den 
Schienenverkehrslärm vorliegen. Von den kartierten gewerblichen Emittenten 
gehen keine zusätzlichen Belastungen an den Maßnahmenbereichen aus. 
In der nachfolgenden Abbildung sind die Maßnahmenbereiche des Lärmakti-
onsplans 3. Stufe dargestellt. Diese sind analog zum Vorgehen im LAP 2. Stufe 
nach der Höhe der Belastung und Betroffenheit in 3 Prioritätsstufen unterteilt. 
Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig Maßnahmen 
entwickelt werden. 
                                                      
1  RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1 
2  Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 „Lärmminderung bei Produkten, Lärmwirkun-
gen“, Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslö-
sekriterien für die Lärmaktionsplanung, März 2006 
3  Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
3 
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten 
 
 
 
0.3 Fortschreibung der Strategien und vorhandener Pla-
nungen zur Lärmminderung im Straßenverkehr 
Gesamtstädtisch-strategische Ansätze stellen geeignete Strategien dar, die in 
der wechselseitigen Verzahnung mit anderen Planebenen zu einer langfristigen 
Lärmminderung beitragen. Im Lärmaktionsplan der 2. Stufe sind die grundsätz-
lichen Strategien zur Verringerung der Lärmbelastung und deren Zusammen-
hänge mit der Stadt- und Verkehrsentwicklung in der Stadt Münster umfassend 
dargestellt.  
Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden aktuelle Planungen der 
Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie weitere Umweltplanungen in Münster 
aufgegriffen und die Wechselwirkungen mit der Lärmaktionsplanung auf der 
gesamtstädtisch/ strategischen Ebene beschrieben.  
Roxel
Hiltrup
 Wolbeck
Sprakel

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
4 
● Abbildung 2: Integration der Lärmaktionsplanung in andere raumbezogene 
Planungen4 
 
Im Nachfolgenden sind hierzu aktuelle Handlungsansätze in folgenden Strate-
giefeldern dargestellt: 
● Vermeidung von Lärmemissionen 
● räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 
● Verminderung von Lärmemissionen und 
● Verminderung von Lärmimmissionen 
Vermeidung von Lärmemissionen 
Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenverkehr sind die 
Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strategien und Maß-
nahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr), 
Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen wie Park-
raummanagement. 
Verkehrssparsame Siedlungsstrukturen sind u.a. Ziel des Handlungskonzepts 
Wohnen und des Baulandprogramms 2017 - 2025 sowie des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzeptes. Die perspektivische Entwicklung verkehrssparsamer 
Siedlungsstrukturen in Münster trägt langfristig dazu bei, den Verkehrsaufwand 
                                                      
4  Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für I mmissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung, 
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - zweite Aktualisierung - 2017, S. 11 
*städtebauliches Konzept für Quartiersentwicklung 
*

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
5 
insgesamt zu verringern und mit kurzen Wegen die Notwendigkeit der Kfz-
Nutzung zu reduzieren. Der Anteil des Kfz-Verkehrs und die damit verbundene 
Lärmemission gehen langfristig zurück. 
Die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes ist sowohl Bestandteil 
weiterer aktueller Umweltplanungen, insbesondere des Masterplans 100% 
Klimaschutz 2050
5 als auch von sektoralen Planungen zum Radverkehr und 
ÖPNV. Aktuell wird für die Stadt Münster ein Masterplan Mobilität Münster 
2035+ erarbeitet. Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen stadtverträglichen 
Verkehrsgeschehens unter Einbindung bereits vorhandener sektoraler Fach-
pläne und Mitbehandlung der Stadt-Umland-Thematik. 
Mit den vorhandenen Maßnahmen und Planungen und insbesondere dem in 
Bearbeitung befindlichen Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird ein stadtver-
träglicher Verkehr mit stärkerer Nutzung der leisen Umweltverbundverkehrsmit-
tel angestrebt. Dies trägt langfristig zu weniger Lärmemissionen aus dem 
Straßenverkehr bei. 
Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 
Mit der räumlichen Verteilung von Kfz-Verkehr und damit Lärmemissionen wird 
eine möglichst stadtverträgliche Führung und Bündelung des Verkehrs in 
weniger lärmsensiblen Bereichen angestrebt. Diese Strategie ist zielführend, 
wenn geeignete Straßenführungen zur Verfügung stehen, die die zu verlagern-
den Verkehre aufnehmen können und an denen aufgrund der angrenzenden 
Nutzungen davon ausgegangen werden kann, dass keine neuen Konfliktberei-
che durch die steigenden Lärmbelastungen entstehen. 
Mit dem Umstufungskonzept B 54 ist das Ziel verbunden, übergeordnete 
Verkehre aus der Innenstadt auf den 2. Tangentenring zu verlagern.
6 Die mit 
der Umstufung der B 54 angestrebte Reduzierung der Verkehrsbelastungen 
innerhalb des 2. Tangentenrings entlastet eine Vielzahl von Maßnahmenberei-
chen. 
                                                      
5  Stadt Münster, Masterplan 100% Klima schutz - Münster Klimaschutz 2050, Vorlage 
V/0689/2017,  
Masterplan 100% Klimaschutz, Münster Klimaschutz 2050: rrstellt im Auftrag der 
Stadt Münster durch Jung Stadtkonzepte Stadtplaner & Ingenieure Partnerschafts-
gesellschaft, Köln, 2017 
6  für die Umstufung der B 54 liegt seit  12.04.2018 die Bewilligung des BMVI vor; 
entsprechend Schreiben von Straßen.NRW vom 24.09.2019 erfolgt die Umstufung 
der B 54, sowie der L 587 und der L 843 innerhalb des 2. Tangentenrings zum 
01.01.2020 (Umsetzung der 1. und 2. Stufe)

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Lärmaktionsplan  
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
6 
Verminderung von Lärmemissionen 
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an. 
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder 
zukünftiger Verkehrsmengen. Ansätze sind angepasste Geschwindigkeiten, die 
Verstetigung des Verkehrs, straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung, 
leise Fahrbahnbeläge und leise Fahrzeuge: 
● Im Februar 2019 wurde das Geschwindigkeitskonzept des Lärmaktions-
plans 2017 mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 
30 km/h auf vielen Straßen innerhalb des 2. Tangentenrings umgesetzt. 
● Die sukzessive Erneuerung des Verkehrsrechners führt zu einer größeren 
Stabilität der verkehrsabhängigen Steuerung und damit einem verbesserten 
Verkehrsfluss, der sich positiv auf die Gesamtbilanz der Lärm- und Luft-
schadstoffemissionen auswirkt. 
● Straßenraumneuorganisationen und -gestaltungen erfolgen u.a. zur Ver-
besserung der Bedingungen für die umweltfreundlichen Verkehrsarten.  
● Bei Fahrbahninstandsetzungen setzt die Stadt Münster generell Asphalte 
mit lärmmindernder Wirkung ein. 
● Positive Effekte der Förderung der Elektromobilität in Münster auf die 
Lärmbelastungssituation sind zu erwarten, wenn das Geschwindigkeitsni-
veau gering ist. Insbesondere bei schwereren Fahrzeugen wie Bussen und 
Lieferverkehren, die häufig beschleunigen und abbremsen, ist die erreich-
bare Lärmminderung hoch. 
Verminderung von Immissionen 
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder städtebauliche Maß-
nahmen zu reagieren, um am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude 
Lärmminderungen zu erreichen.  
● Im Rahmen der Bauleitplanung werden in lärmbelasteten Situationen 
Regelungen zum Lärmschutz getroffen. Hierbei werden städtebauliche und 
bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der Lärmkonflikte mit 
aktiven und passiven Maßnahmen verfolgt. 
● Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe hat ein Programm passiver Schallschutz 
für die Maßnahmenbereiche 1. Priorität ohne aktive Maßnahmenoptionen 
empfohlen. Eine Förderrichtlinie hierzu ist in Erarbeitung.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
7 
0.4 Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zur Lärm-
minderung 
Die Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte enthält eine Zusammenstellung 
der seit 2016 umgesetzten Maßnahmen sowie aktueller Maßnahmenplanungen 
mit Wechselwirkungen zur Lärmaktionsplanung (Stand 2019), die Ergänzung 
der Tempo 30 - Konzeption aus dem Lärmaktionsplan der 2. Stufe und die 
Überprüfung und Weiterentwicklung des straßenräumlichen Konzeptes, des 
Fahrbahnsanierungskonzeptes und des Konzeptes zum passiven Schallschutz. 
Umgesetzte Maßnahmen und vorhandene Planungen in den Maß-
nahmenbereichen 
In 10 Maßnahmenbereichen wurde auf Basis des Lärmaktionsplans 2017 im 
Februar 2019 Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt, davon in einem 
Maßnahmenbereich (Hammer Straße zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße) 
ausschließlich im Nachtzeitraum. In drei weiteren Maßnahmenbereichen wurde 
Tempo 30 aus anderen Gründen angeordnet. 
In 17 Maßnahmenbereichen erfolgten Straßensanierungs- und Umbaumaß-
nahmen zumindest in Teilbereichen. Bei allen Sanierungsmaßnahmen kam ein 
Fahrbahnbelag mit lärmmindernder Wirkung zur Anwendung (AC 8 DS/ DN 
oder SMA 8 S).  
In 7 Maßnahmenbereichen wurde seit 2016 die LSA-Steuerung optimiert. 
Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung der LSA-Steuerung im Zuge der 
Anordnung von Tempo 30 an 6 Maßnahmenbereichen. 
Mit den umgesetzten Maßnahmen stellt sich die Umsetzungsbilanz des Lärm-
aktionsplans der 2. Stufe positiv dar. Ein Großteil der dort dargestellten Kurz-
fristmaßnahmen ist bereits umgesetzt, weitere sind in Planung. 
Für 23 Maßnahmenbereiche sind bis ca. 2024 Fahrbahnsanierungen (in 
Teilbereichen oder komplett) in Planung. Dabei kommt ein Belag mit lärmmin-
dernder Wirkung (AC 8 DS oder SMA 8 S) zum Einsatz.  
Straßenräumliche Maßnahmen, die eine Wechselwirkung zur Lärmminderung 
aufweisen, sind in 10 Maßnahmenbereichen vorgesehen.  
Die Erneuerung der LSA-Steuerung ist in vier Maßnahmenbereichen vorgese-
hen. Das Umsetzungsjahr ist allerdings noch offen.  
Darüber hinaus ist der vierstreifige Ausbau der B 51 (III. Ausbauabschnitt B 51: 
Lütkenbecker Weg bis zur Anbindung an die B 481n) inkl. Bau von Lärm-
schutzwänden sowie aktive Lärmschutzmaßnahmen (Absenkung der Fahrbahn 
und Trogbauwerk) vorgesehen. 
Weiterhin geplant ist auch der Bau einer Nordumgehung Roxel (derzeit kein 
Umsetzungsstand bekannt) zur Entlastung u.a. der Havixbecker Straße.

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Lärmaktionsplan  
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
8 
Ergänzung der Tempo 30-Konzeption 
Die Fortschreibung der Tempo 30 - Konzeption erfolgt auf Basis der aktuellen 
Lärmberechnungen nach der nationalen Vorschrift RLS-90 die Darstellung von 
Bereichen mit Richtwertüberschreitungen nach Lärmschutz-Richtlinien-StV und 
16. BImSchV.  
Die hieraus entwickelten ersten Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der 
Ergebnisse der Evaluierung des Geschwindigkeitskonzeptes aus dem Lärmak-
tionsplan 2017. Sie sind daher als eine begründete Vorauswahl aus Sicht der 
Lärmaktionsplanung zu bewerten, die nach Vorliegen und Bewertung der 
Evaluationsergebnisse weiter geprüft werden müssen.  
Die Empfehlungen legen - wie bereits das Geschwindigkeitskonzept 2017 - 
einen Fokus auf die Maßnahmenbereiche im Innenstadtbereich bzw. innerhalb 
des 2. Tangentenringes. Verkehrswichtige Ausfallstraßen mit häufig mehrstrei-
figen Fahrbahnen werden in der Regel nicht in die Empfehlungen einbezogen, 
da hier die Verkehrsbelange besonders hoch sind. In Einzelfällen erfolgen 
Empfehlungen, insbesondere wenn eine Änderung der Verkehrsfunktion 
vorgesehen ist (Hammer Straße).  
● Abbildung 3: Ergänzung der Tempo 30-Konzeption

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Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
9 
Straßenräumliches Konzept 
Im Lärmaktionsplan 2. Stufe wurden zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkei-
ten zur Lärmminderung im Straßenraum Abschnitte herausgearbeitet, in denen 
die Straßenraumaufteilung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geän-
dert werden könnte, ohne die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses wesentlich zu 
beeinträchtigen. Darüber hinaus wurden Maßnahmenoptionen für eine lärm-
mindernde Gestaltung von Straßenräumen aufgezeigt.  
Die daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen haben unter Berücksichti-
gung der aktuellen Randbedingungen überwiegend weiterhin Gültigkeit. 
Die Prüfung zur Umgestaltung wird für die Steinfurter Straße empfohlen: 
stadtauswärts ist diese ab der Kreuzung Wilhelmstraße 3-streifig, der rechte 
Fahrstreifen ist ab der Bushaltestelle als Rechtsabbieger markiert. Geprüft 
werden soll die Rücknahme des 3. Fahrstreifens und dessen Nutzung als 
Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle anstelle der heutigen Busbucht; 
die erforderliche Länge des Rechtsabbiegestreifens in die Grevener Straße 
muss im Detail geprüft werden. Nordwestlich der Grevener Straße kann der 
Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung abgewickelt werden; die 
Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur und/ oder für den Radverkehr soll 
geprüft werden.  
● Abbildung 4: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße 
stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 
  
Für den Schloßplatz, die Straße Am Stadtgraben und die Weseler Straße von 
Bismarckallee bis Kolde-Ring wird empfohlen, die Potentiale zur städtebauli-
chen Integration und Lärmminderung vor dem Hintergrund der aktuell vorgese-
henen Herausnahme der Bundesstraßenführung (B 54)
7 aus der Innenstadt zu 
prüfen.  
Darüber hinaus soll für verschiedene zweistreifig ausgebaute Straßen die 
Reduzierung der Fahrbahnbreiten zugunsten verbesserter Nebenanlagen 
geprüft werden.  
                                                      
7  die formale Umsetzung soll im Januar 2020 erfolgen

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3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
10 
Konzept zur Fahrbahnsanierung 
Zur Fortschreibung des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgt ein Abgleich der 
Maßnahmenbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten sowie 
bereits geplanten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung.  
Für 23 Maßnahmenbereiche sind bis ca. 2024 Fahrbahnsanierungen (in 
Teilbereichen oder komplett) in Planung. Dabei kommt ein Belag mit lärmmin-
dernder Wirkung (AC 8 DS oder SMA 8 S) zum Einsatz.  
Darüber hinaus werden für weitere Straßen ergänzende Empfehlungen zur 
Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung gege-
ben, für die auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen 
zur Lärmminderung zu erwarten sind. Der Fokus liegt hierbei auf Maßnahmen-
bereichen der 1. Priorität. 
Fortschreibung Konzept passiver Schallschutz 
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu den Bemühungen 
eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere 
dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der 
Lärmemissionen gesehen werden. 
Es wird empfohlen, eine bereichsweise Förderung vorzunehmen, die sich an 
folgenden Kriterien orientiert: 
● hoch belastete Straßenabschnitte, für die keine sinnvollen aktiven Lärm-
minderungsmaßnahmen anwendbar sind oder 
● in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen 
verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen 
In einem ersten Schritt sollten die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität ohne 
aktive Maßnahmen zur Lärmminderung in eine Förderung einbezogen werden. 
0.5 Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes 
Die Fortschreibung des integrierten Maßnahmenprogramms zum Lärmaktions-
plan Münster enthält auf der Grundlage der Maßnahmenkonzepte Empfehlun-
gen zur Umsetzung bzw. Weiterverfolgung der entwickelten Lärmminderungs-
maßnahmen in den Maßnahmenbereichen.  
Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnah-
men, die entweder schon geplant sind oder für die eine konkrete Prüfung und 
ggf. Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre angestrebt wird.

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Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
11 
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen mittel- bis langfristigen Maß-
nahmen sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entsprechenden 
Fachplanungen aufgegriffen und vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmög-
lichkeiten zu prüfen.  
Ergänzend zu den konkreten Maßnahmen in den lärmbetroffenen Straßen sind 
darüber hinaus strategische Überlegungen zur langfristigen Lärmminderung 
erforderlich, die ebenfalls in den entsprechenden Fachplanungen, insbesondere 
im Masterplan Mobilität Münster 2035+ aufgegriffen werden sollen. 
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen 
● die Prüfempfehlungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
● aktuell geplante Anpassungen der LSA-Steuerung 
● aktuell vorgesehene Fahrbahnerneuerungen mit Einsatz von Fahrbahnbe-
lägen mit lärmmindernder Wirkung und 
● aktuelle straßenräumliche Maßnahmen 
mit einem voraussichtlichen Umsetzungshorizont bis etwa 2024. 
Ergänzend dargestellt sind die seit 2016/17 umgesetzten Maßnahmen, die nicht 
in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt sind. 
● Tabelle 1: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 
Straße 
Abschnitt/ Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung/ Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Steinfurter Straße Grevener Straße bis 
Neutor 2 1 287   E U/P① 
Steinfurter Straße Philippistr. - Höhe J.-
Krane-Weg 3 1 419    U/P① 
Wolbecker Straße Hohenzollernring - 
Sauerländer Weg 4 1 615 U    
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
Geiststraße 5 1 1.163 U(N)/ E   U/P① 
Grevener Straße Friesenring - 
Steinfurter Straße 6 1 567 E    
Kanalstraße Rjasanstraße - 
Coerdeplatz 7 1 391 E

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Lärmaktionsplan  
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
12 
Straße 
Abschnitt/ Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung/ Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Bremer Straße Hamburger Straße - 
Hafenstraße 8 1 337 U    
Hansaring Schillerstraße - 
Bremer Straße 9 1 645 E   U/P①
Hammer Straße Umgehungsstraße, 
B51 - Siemensstr.  11 1 363  U  P 
Grevener Straße Fresnostraße - 
Friesenring 12 1 1.348  U  U 
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - 
Geiststraße 14 1 377 E U   
Aegidiistraße Rothenburg -  
Promenade 15 1 421 U  P  
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - 
Umgehung B 51 16 1 579 E U   
Westfalenstraße Marktallee - Hum-
melbrink 17 1 488 (E) U  P 
Moltkestraße Ludgeriplatz -
Weseler Straße  18 1 469 U U  P 
Voßgasse/ Bült/ 
Mauritzstr. 
Neubrückenstraße - 
Promenade 19 1 527 U U   
Am Steintor Hiltruper Straße - 
Hofstraße 20 1 134 P①  P①  
An der Apostelkir-
che/ Bergstr. 
Buddenstraße - 
Tibusplatz 22 1 333 U U   
Von-Steuben-Str./ 
Berliner Pl. 
Hafenstraße - 
Urbanstraße 23 1 533 U U   
Gartenstraße Niedersachsenring - 
Bohlweg 24 1 827 E   P 
Windthorststraße Klosterstraße - 
Loerstraße 26 1 132 E   P 
Geiststraße Hammer Straße - 
Weseler Straße 27 2 911 E    
Scharnhorststraße Körnerstr. - R. 
Schirrmann-Weg 28 2 172 E    
Nordstraße Heerdestraße - 
Nordplatz 29 2 378 U    
Friedrich-Ebert-
Straße 
Alfred-Krupp-Weg - 
Hammer Straße 30 2 691 E   U 
Warendorfer 
Straße 
Hohenzollernring - 
Oststraße 31 2 271  U   
Schifffahrter Damm Saarstraße - 
Ostmarkstraße 32 2 469    U/P 
Münzstraße Neutor - Budden-
straße 34 2 488 U U  P① 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Annenstraße - 
Alfred-Krupp-Weg 36 2 553 E   U 
Marktallee Am Klosterwald - Am 
Kalvarienberg 37 2 214 (E)   P 
Hohenzollernring M.-v.-Richth.-Str. - 
Wolbecker Str. 38 2 413  U  P①

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
13 
Straße 
Abschnitt/ Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung/ Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Schillerstraße Hansaring - Ewal-
distraße 40 2 339    U 
Hafenstraße Von-Steuben-Str. - 
Bahnunterführung 42 2 221    U 
Münsterstraße Hofstraße - Herren-
straße 43 2 142   P P 
Havixbecker 
Straße 
Alter Gemeindeplatz 
- Roxeler Str. 46 2 201 U   U 
Albersloher Weg Hafenstraße - 
Hafenplatz 47 2 239    P 
Hörsterstraße Lotharingerstraße - 
Voßgasse 48 3 247    U/P 
Düesbergweg Werlandstraße - 
Hammer Straße 49 3 414    U 
Steinfurter Straße York-Ring - Greve-
ner Straße 51 3 634    P 
Friesenring Görresstraße - 
Wienburgstraße 52 3 454    U
①
 
Engelstraße Hafenstraße - 
Engelenschanze 53 3 220 U U  U 
Cheruskerring Kanalstraße - 
Langemarckstraße 54 3 302    U/P① 
Bremer Platz Wolbecker Straße - 
Schillerstraße 55 3 123 U    
Theißingstraße/ 
Frie-Vendt-Str. 
Hafenstraße - 
Annenstraße 57 3 371 E    
Umgehungs-
straße, B51 
Wolbecker Str. - 
Höhe Birkenweg 59 3 1.363   P8  
Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Einsteinstraße 60 3 339 P  P U/P 
Am Stadtgraben Mühlenstraße - 
Gerichtsstraße 61 3 296    P① 
Scharnhorststraße Körnerstraße - 
Weseler Straße 63 3 253 E    
 
P: bereits geplant bis ca. 2024 (Stand 2019) 
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) 
U: seit 2016/17 umgesetzte Maßnahme (nicht in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt) 
: die geplante/ empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs 
zur Lärmaktionsplanung 
                                                      
8  Vierstreifiger Ausbau der B 51 (III. Ausbauabschnitt B 51: Lütkenbecker Weg bis zur 
Anbindung an die B 481n) inkl. Bau von Lärmschutzwänden sowie aktive Lärm-
schutzmaßnahmen (Absenkung der Fahrbahn und Trogbauwerk)

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Lärmaktionsplan  
3. Stufe 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2019 
14 
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die seit der Lärmkartierung 2017 
keine aktiven Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. innerhalb der nächsten 
5 Jahre keine konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind oder 
entwickelt werden konnten, sollen in eine 1. Stufe eines Programms zum 
passiven Schallschutz aufgenommen werden.  
Dies sind beim aktuell fortgeschriebenen Maßnahmenkonzept 
● die Weseler Straße, Bismarckallee - Lühnstiege (Maßnahmenbereich 1) 
● die Wolbecker Straße, Kanal DEK - Hohenzollernring (Maßnahmenbereich 
10) 
● die Weseler Straße, Geiststraße - Kolde-Ring (Maßnahmenbereich 13) 
● die Weseler Straße, Umgehungsstraße, B51 - Inselbogen (Maßnahmenbe-
reich 21) und 
● der Schlossplatz, Universitätsstraße - Münzstraße (Maßnahmenbereich 25). 
0.5.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 
Maßnahmenwirkungen9 
Mit der Umsetzung des ergänzten Geschwindigkeitskonzeptes für die Innen-
stadt (Prüfempfehlungen für Tempo 30) können in den eingebundenen Maß-
nahmenbereichen der Lärmaktionsplanung der 3. Stufe etwa 7.970 Einwohner 
um durchschnittlich 2,5 dB(A) entlastet werden. Weitere rund 230 Einwohner 
werden durch die von der Stadt Münster bereits geplanten Tempo 30-
Anordnungen entlastet.  
Die bereits geplanten Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 3.970 Einwohner um 
2,6 dB(A) bis 2,7 dB(A)
10. 
Bei den bereits geplanten Maßnahmen zum Umbau oder Umorganisation 
(bspw. Fahrradstraße in der Wilhelmstraße) wird von einer lärmmindernden 
Wirkung bis etwa 1 dB(A) ausgegangen, von denen etwa 770 Einwohner 
profitieren. Mit dem Ausbau der Umgehungsstraße B 51 können durch den 
hierbei umgesetzten aktiven Schallschutz etwa 405 Einwohner entlastet wer-
den. Die ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahmen in der Steinfurter Straße 
entlasten etwa 370 Einwohner um 1 bis 2 dB(A). 
                                                      
9  ohne bereits umgesetzte Maßnahmen 
10  bei Planungen ohne genaue Angabe des Belags wird von einer Lärmminderungs-
wirkung von 2,0 dB(A) ausgegangen

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3. Stufe 
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Zusammenfassung 
Dezember 2019 
15 
In der Summe werden durch geplante oder empfohlene aktive Maßnahmen 
etwa 12.460 Einwohner11 in lärmbelasteten Gebäuden (> 65 dB(A) ganztags 
bzw. 55 dB(A) nachts) entlastet. 
Kosten der Maßnahmen 
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen 
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen/ Maßnahmen anderer 
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder 
aus anderen Programmen finanziert werden. Durch die hohen Synergiewirkun-
gen der Lärmminderung mit anderen Planungen können bei Nutzung dieser 
Synergien die Kosten der Lärmminderung vergleichsweise gering gehalten 
werden. Im Rahmen der überschlägigen Kostenermittlung werden nur die 
Empfehlungen des Lärmaktionsplans der 3. Stufe berücksichtigt. 
Die Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen liegen bei 
242.700 €. Diese beinhalten die Beschilderung und die Anpassung der Licht-
signalanlagen bei Ergänzung der Tempo 30-Konzeption sowie Markierungsar-
beiten im Rahmen der Neuorganisation der Steinfurter Straße zwischen Neutor 
und Grevener Straße. Hinzu kommen Kosten für die Förderung passiver 
Maßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen 
in Höhe von etwa 443.600 €. 
Kosten-Nutzen-Analyse 
Setzt man die Kosten der aktiven Maßnahmen in Bezug zu den erreichbaren 
Entlastungswirkungen, so liegen die durchschnittlichen Kosten zur Entlastung 
eines Einwohners um 1 dB(A) bei 13,20 €. 
Stellt man den Kosten der Lärmaktionsplanung den möglichen monetären 
Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen gegenüber, so steht den einmaligen 
Investitionen von ca. 242.700 € für die Umsetzung von kurzfristigen Maßnah-
men zur Reduzierung des Lärms ein volkswirtschaftlicher Nutzwert
12 von 
261.800 € jährlich gegenüber. Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft 
zur Verringerung von Lärmbelästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist 
                                                      
11  Da an einigen Maßnahmenbereichen mehr ere Empfehlungen bestehen, entspricht 
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor genannten Zah-
len; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt werden, 
dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen. 
12  Valuation of noise, Position Paper  of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003; 
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden Pa-
pier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die Bewertung 
der Minderung von Straßenlärm empfohlen.

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3. Stufe 
Fortschreibung des 
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Zusammenfassung 
Dezember 2019 
16 
eine von mehreren möglichen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver 
Ansatz orientiert er sich an den individuellen Präferenzen der Menschen und 
stellt dar, welchen Preis die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen 
bestimmten Zustand zu gewährleisten (z.B. nächtliche Ruhe).
13 
0.6 Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 
Grundlagen und mögliche Maßnahmen 
Grundlagen zur Darstellung von Maßnahmen und Planungen im Schienenver-
kehr sind der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes
14 sowie weiterfüh-
rend das aktuelle Gesamtkonzept der Lärmsanierung des BMVI mit Stand 
Januar 2019.  
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes, Teil A enthält neben Grund-
lagen zur Lärmminderungsplanung und zur Akustik, einer Beschreibung des 
Schienennetzes, einer Belastungsanalyse einschließlich der ersten Phase der 
Öffentlichkeitsbeteiligung, die Lärmminderungsstrategie sowie Programme/ 
Projekte und Lärmminderungsmaßnahmen. 
Als politisches Ziel des Bundes wird im Lärmaktionsplan benannt, dass bis 
2020 der Schienenverkehrslärm, bezogen auf das Jahr 2008, halbiert wird. Die 
Strategien hierzu sind der Ausbau des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms 
des Bundes, ab 2020 Fahrverbot für laute Güterwagen auf dem deutschen 
Schienennetz, die Bezuschussung der Umrüstung von Güterzügen auf lärm-
mindernde Bremsen, eine stärkere Spreizung der Trassenpreise des lärmab-
hängigen Trassenpreissystems und verschärfte Lärmgrenzwerte neben Schie-
nenneubaustrecken auch für umfassende Streckenertüchtigungen im Be-
standsnetz. 
Im Zuge der Darstellung von Lärmminderungsmaßnahmen werden verschiede-
ne technische Möglichkeiten der Minderung von Schienenverkehrslärm vorge-
stellt.
15 Danach gibt es Maßnahmen, 
● die am Entstehungsort bzw. Emissionsort (z.B. am Fahrzeug), 
● im Ausbreitungsweg (z.B. Schallschutzwände) und 
● am Immissionsort (z.B. Schallschutzfenster) 
                                                      
13  vgl. auch Schmedding/ Schaffer, in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre 
Bewertung von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147 
14  Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des 
Bundes, Teil A  Februar 2018 und Teil B August 2018 
15  siehe auch ebenda, S. 63 ff

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Lärmaktionsplan 
3. Stufe 
Fortschreibung des 
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Dezember 2019 
17 
wirksam werden.  
● Abbildung 5: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen16 
 
Umgesetzte sowie geplante Maßnahmen und Handlungsbedarf in 
Münster 
Entsprechend des Lärmaktionsplans Teil B des EBA sind in Münster Lärmsa-
nierungsbereiche zum Teil fertiggestellt, zum Teil in Bearbeitung. Mit dem 
aktuellen Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2019 des BMVI, das den Wegfall 
des Schienenbonus sowie die um 3 dB(A) abgesenkten Auslösewerte für die 
Lärmsanierung berücksichtigt, kommen weitere Sanierungsbereiche in Münster 
hinzu. Einige sind davon auch bereits in Bearbeitung, weitere als perspektivi-
sche Lärmsanierungsbereiche gekennzeichnet. 
In der nachfolgenden Abbildung sind die aktuellen Handlungsbereiche der 
Lärmsanierung (Lärmsanierungsbereiche in Bearbeitung und perspektivische 
Lärmsanierungsbereiche) dargestellt. Darüber hinaus ist der Handlungsbedarf 
zur Lärmminderung an Schienenstrecken in Münster anhand von Gebäuden, an 
denen die Auslösewerte zur Lärmsanierung überschritten sind, dargestellt.  
Die Darstellungen verdeutlichen, dass in vielen Bereichen mit Gebäuden, die 
Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung aufweisen, ein Lärmsa-
nierungsprogramm in Bearbeitung oder perspektivisch vorgesehen ist. 
  
                                                      
16  ebenda, S. 63

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18 
Allerdings bestehen gerade in der Kernstadt auch Bereiche, in denen trotz 
Überschreitung der Auslösewerte keine Lärmsanierungsbereiche vorhanden 
oder vorgesehen sind. Es ist zu vermuten, dass dieses häufig Bereiche sind, in 
denen in den bisherigen Lärmsanierungsprogrammen überwiegend passiver 
Schallschutz gefördert wurde. 
● Abbildung 6: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken 
 
 
Aus Sicht der Lärmaktionsplanung sind passive Schallschutzmaßnahmen nicht 
ausreichend, um an Schienenstrecken ruhiges Wohnen und ein ruhiges  
Wohnumfeld zu ermöglichen. Ziel sollte sein, durch aktive Maßnahmen auch 
den Außenlärmpegel auf ein verträgliches Maß abzusenken.  
In Bereichen, in denen dies nicht durch Schallschutzwände realisierbar ist, 
sollten die in Abbildung 5 dargestellten aktiven Maßnahmen an der Strecke 
geprüft werden. Darüber hinaus sollten bundesweit zur Entlastung insbesonde-
re an den Güterverkehrsstrecken weitere technische Maßnahmen (z.B. Umrüs-
tung der Bremstechnik an Güterverkehrszügen) forciert werden.

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3. Stufe 
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Dezember 2019 
19 
0.7 Ruhige Gebiete 
Die Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt 
Münster erfolgte auf Basis einer Gesamtlärmbetrachtung. 
Die im Lärmaktionsplan der 2. Stufe definierten ruhigen Gebiete werden 
unverändert in den Lärmaktionsplan der 3. Stufe übernommen, da keine 
wesentlichen Änderungen in der Lärmbelastungssituation, die sich auf die 
Abgrenzung der ruhigen Gebiete auswirken würde, zu verzeichnen ist. 
Die entsprechenden Flächen und Stadtteilparks sind in Abbildung 7 dargestellt. 
● Abbildung 7: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzepts Freizeit 
und Erholung des Lärmaktionsplans 2. Stufe

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3. Stufe 
Fortschreibung des 
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Dezember 2019 
20 
Tabellenverzeichnis 
●  Tabelle 1: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 11  
Abbildungsverzeichnis 
●  Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und 
Prioritäten 3  
●  Abbildung 2: Integration der Lärmaktionsplanung in andere 
raumbezogene Planungen 4
 
●  Abbildung 3: Ergänzung der Tempo 30-Konzeption 8  
●  Abbildung 4: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener 
Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 9  
●  Abbildung 5: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen 17  
●  Abbildung 6: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken 18  
●  Abbildung 7: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des 
Zielkonzepts Freizeit und Erholung des Lärmaktionsplans 2. Stufe 19

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Beratungsverlauf (3)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.34 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Bericht

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Details

Aktenzeichen
V/0058/2020
Typ
Vorlagen
Datum
03.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37