V/0356/2020
Stellungnahme der Stadt Münster zum Planfeststellungsverfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) bei km 62,405 durch Ersatz der Prinzbrücke Nr.66 in Münster-Hiltrup und Erklärung zur Übernahme der Kosten
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Anlage-2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0356/2020
Anlage-4
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Anlage 4 zur Vorlage V/0356/2020
Anlage-6
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Planung Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rheine Schnitt A-A 0.50 0.50 Hr 3.25 P 3.25 HH 10.25 Brückenquerschnitt (Anfang) Brückenquerschnitt (Mitte) Planung Stadt Münster Schnitt A-A Brückenquerschnitt (Anfang) 0.50 0.50 4 + 3.00 + 3.25 + 3.25 + 3.00 + + Brückenquerschnitt (Mitte) I Stützweite : 57,445 m gm EN ücke Anfang „„>Brücke Mitte _\ I ARE I) I | ) In Ei mm ohne Maßstab Vorhandener Brückenquerschnitt 1.50 3.00 ‚ 3.00 1.50 ee ohne Maßstab ar A Neue Prinz “Blücke Nr. 66 n U ne Fahrbahnachse, roadom auf em Bauwerk Tmmm— | ot 7 | IN! 5 ie DÜZZZZZZZZZTTTGEERÄBBAEERTTTTTTTT 7 N Blatt Nr._|1c) Amt für Mobilität Maßstab |o.M. und Tiefbau Datum Name u Bearbeitet |April 2020 |K STADT ||| MÜNSTER ne © Plotdatum 27.04.2020] Straßenbrückenanlage Prinz - Brücke Nr. 66 N | a I \ \ In |
Anlage A
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Anlage A zur V/0356/2020 Kurzüberblick Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit Sitz in Münster hat für die Planung zum Bau der neu- en Prinzbrücke in Münster Hiltrup die bereits offen gelegte Planung geändert und der Stadt Müns- ter als Träger öffentlicher Belange um erneute Stellungnahme gebeten. Die vorhandene Prinz- brücke soll identisch zum alten Bauwerk wieder hergestellt werden. Die Verwaltung greift die vor- liegende Antragslage auf und fordert eine Verbreiterung um 3m. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft verfolgt. Zielerreichung: Die Maßnahme steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung ab 2021 vorgesehen. Es entstehen für die Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 2,5 Mio Euro. Die Maßnahme ist förderfähig. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Bedürfnisse an die Barrierefreiheit baulicher Anlagen im öffentlichen Raum werden berück- sichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0356/2020 V/0356/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Planfeststellungsverfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) bei km 62,405 durch Ersatz der Prinzbrücke Nr.66 in Münster- Hiltrup - Zustimmung zur Ausbauvariante 1 und Erklärung zur Kostenübernahme Beratungsfolge 30.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ratsbeschluss vom 17.02.2016 zum Ausbau der Brücke entsprechend der Variante 5 wird aufgehoben. 2. Dem geplanten Ausbau der Prinzbrücke in der ursprünglichen durch die Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung vorgelegten Variante 1 des Wasser- und Schifffahrtsamtes Rheine als Wie- derherstellung der Prinzbrücke Nr.66 wie im Bestand wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass für einen verkehrssicheren Ausbau eine Querschnittsverbreiterung um 3,00m erfolgt. 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stadt Münster an den Aus- bau- und Folgekosten nach den Regelungen des Wasserstraßenkreuzungsgesetzes beteili- gen muss und stimmt einer Kostenübernahme in Höhe von 2,5 Mio € zu. Für den städtischen Eigenanteil werden Fördermittel beantragt. 4. Der Antrag A-R/0051/2019 „Eine Lösung für die Prinzbrücke in Münster-Hiltrup jetzt“ ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die vom Wasser - und Schifffahrtsamt ermittelten Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 5 Mio. Euro. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Münster bei einer Kostenteilung ca. 2,5 Amt für Mobilität und Tiefbau 20.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6156 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0356/2020 Mio. € übernimmt. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1,75 Mio. €, da für die Maß- nahme Fördermittel des Landes nach den Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau (FöRi - kom-Stra) beantragt werden können. Es wird von einer Förderhöhe von 70% der förderfähigen Ko s- ten ausgegangen. Da es sich um eine Baumaßnahme des Bundes handelt, besteht eine hohe Fö r- derwahrscheinlichkeit für den Finanzierungsanteil der Stadt. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die zur Finanzierung des von der Stadt Münster zu tragenden Baukostenanteils erforderlichen E r- mächtigungen und die erwartete Förderung werden nach dem rechtskräftigen Abschluss des Pla n- feststellungsverfahrens und damit zu einem jetzt noch nicht konkret bestimmbaren Zeitpunkt zum nächstmöglichen Haushaltsplan-Entwurf angemeldet. Begründung: Zu 1.: Die vorhandene Prinzbrücke muss aufgrund baulicher Mängel und aufgrund der neuen Vorgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ersetzt werden. Mit Schreiben vom 05.Juni 2019 der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Standort Münster hat die Verwaltung am 21.06.2019 geänderte Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Prinzbrücke erhalten. Die aktualisierten Planungen sehen vor, von der aktuell durch Ratsbeschluss vom 17.02.2016 beschlossenen Variante 5 Abstand zu nehmen und aufgrund des massiven Wider- stands im Bereich Hiltrup, zum Schutz und Erhalt der Waldfläche, die erstmalig bereits am 10.09.2014 durch den Rat der Stadt Münster festgelegte Variante 1 erneut zu priorisieren. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 mit Beschluss des Ratsantrags der CDU - Bündnis 90/Die Grünen/GAL Fraktion „Eine Lösung für die Prinzbrücke in Münster-Hiltrup jetzt“ vom 25.06.2019 grundsätzlich einer Umorientierung zur Planvariante 1, einschließlich noch einzupla- nender Änderungen zur Steigerung der Verkehrssicherheit zugestimmt. Der bisher gültige Ratsbeschluss für einen geplanten Brückenneubau entsprechend Variante 5 wird aufgehoben und durch Beschlusspunkt 2 ersetzt. Zu 2.: Während die Planung des Wasser- und Schifffahrtamtes Rheine eine Wiederherstellung des Brü- ckenbauwerks im bislang vorhandenen Querschnitt vorsieht, ist die Auffassung der Stadtverwaltung Münster die Brücke um mindestens 3,00 m für den Fuß- und Radverkehr zu verbreitern um in Zukunft für alle Verkehrsteilnehmer/innen ein verkehrssicheres überqueren des Dortmund-Ems-Kanals zu gewährleisten. Die Stadt Münster hat eine entsprechende Stellungnahme unter Berücksichtigung des o.g. Ratsan- trags am 15.08.2019 der Wasser- und Schifffahrtverwaltung auf deren Schreiben vom 05.06.2019 zukommen lassen. Im Erörterungstermin am 13.11.2019 wurden die beiden Stellungnahmen der Stadt Münster zum Planfeststellungsverfahren vom 19.09.2014 und 15.08.2019 erörtert. Die Wasser- und Schifffahrts- verwaltung hat hinsichtlich der von der Stadt Münster geforderten Verbreiterung des Brückenbau- werks um mindestens 3 m die technischen Gegebenheiten und Konsequenzen sowie die sich erge- bende Kostenhöhe erläutert. Eine Kostenübernahmeerklärung für die seitens der Stadt Münster ge- forderten Verbreiterung der Brücke steht noch aus und erfolgt nach Beschluss dieser Vorlage. Zu 3.: Nach einer ersten Einschätzung des Wasser- und Schifffahrtsamtes und der Verwaltung der Stadt Münster sind für den Brückenbau für die Stadt Münster Kosten in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro zu erwarten. Das entspricht ca. 50% der Gesamtkosten. Für den städtischen Eigenanteil können För- - 3 - V/0356/2020 dermittel beantragt werden. Der städtische Eigenanteil würde bei einer erwarteten Förderung in Höhe von 70 % damit per Saldo etwa 750.000 Euro betragen. Zu 4.: Die mit dem Antrag A – R/0051/2019 der CDU als auch Bündnis 90/Die Grünen/GAL- Ratsfraktionen vom 25.06.2019 formulierten Hinweise und Anregungen zum Neubau der Prinzbrücke sind in der Stellungnahme der Stadt Münster vom 15.08.2019 aufgenommen worden. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: (1) Anlage A (2) Stellungnahme der Stadt Münster an das WSA vom 15.08.2019 (3) Antrag der CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktionen im Rat (A-R/0051/2019) vom 25.06.2019 (4) Variante 1 der Planungen zur Prinzbrücke (5) Variante 5 der Planungen zur Prinzbrücke (6) Vergleich Brückenquerschnitt
Anlage-5
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Anlage 5 zur Vorlage V/0356/2020
Anlage-3
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Anlage 3 zur Vorlage V/0356/2020
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0356/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37