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2015/0086

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und erneuter Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 05.03.2015

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Punkt 7:  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und erneuter Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0086) 
 
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktion 
UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

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Vorhabe
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Anlage 4 
W 55 - Oppenheimer Straße -  
 
 
Inhaltsverzeichnis  
 
  Seite  
 
1. Planungsziel und -anlass  
1.1 Plangebiet Postsiedlung 3 
1.2 Planungsanlass 3 
1.3 Planungsziele 4 
 
2. Bestand 
2.1. Bebauung 6 
2.2. Vegetation und Fauna 6 
2.3. Immissionen 7 
2.4. Wasserwirtschaftliche Belange 8 
2.5. Altlasten / Kampfmittel 8 
 
3. Planung  
3.1. Bebauung 8 
3.2. Erschließung 9 
3.3. Grünordnung 10 
3.4. Maßnahmen zum Klimaschutz 10 
 
4. Planungsrechtliche Vorgaben und Auswahl des Planverfahrens 11 
 
5. Planungsrechtliche Festsetzungen  
5.1. Art der baulichen Nutzung 11 
5.2. Maß der baulichen Nutzung 12 
5.3. Regelungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen 13 
5.4. Verkehrsflächen 14 
5.5. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur  
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Bepflanzung 14 
 
6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 15 
 
7. Realisierung / Regelungen des Durchführungsvertrages 16 
 
 
 
Übersicht der vorliegenden Gutachten und Untersuchungen 17 
 
Anlagen 18-19

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
3 
 
 
1. Planungsziel und -anlass 
 
1.1 Plangebiet Postsiedlung 
 
Die Postsiedlung südwestlich der Bessunger Straße steht derzeit im Eigentum 
eines Tochterunternehmens der bauverei n AG, einer Gesell schaft der HEAG-
Holding, die sich zum Hauptanteil im Eigentum der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt befindet. Die Verfügungsber echtigung über das Grundstück im 
Plangebiet liegt somit vor. 
 
Vom Plangebiet aus sind die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel gut 
erreichbar. Straßenbahnlinien in die In nenstadt (6, 7 und 8) bzw. zum 
Hauptbahnhof (1) bedienen die Halteste lle Bessunger Straße in etwa 700 m 
Entfernung, während die Buslinien H und R sowie die Regionalbuslinien 
von/aus dem Ried an  der Haltestelle Haardtring  (Entfernung ca. 250 m) 
erreichbar sind. Ferner befindet sich  in einer Entfernung von ca. 500 m der 
Südbahnhof. 
 
Die Siedlung stammt aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Es 
handelt sich überwiegend um einfache Wohnungen, deren Standard den 
derzeitigen Anforderungen hinsicht lich Schall- und Wärmedämmung, der 
technischen Ausrüstung sowie der Grundrissgestaltung nicht mehr entspricht. 
 
1.2 Planungsanlass 
 
Bereits 2004 wurde ein Konzept für di e Gesamtsiedlung erarbeitet, das den 
sukzessiven Abriss bestehender Bauten und die Neuerrichtung von 
Wohngebäuden vorsah. Aufgrund der baur echtlichen Anforderungen wären 
erhebliche Eingriffe in die Grünstruktur en sowie der Umzug aller Mieter nötig 
geworden. Diese wurden 2005 in zwei Mieterversammlungen umfassend über 
das geplante Vorgehen informiert. Verfahr ensschritte für die Aufstellung eines 
Bauleitplanverfahrens (W 45) wur den eingeleitet; eine frühzeitige 
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist erfolgt. 
 
Den Beginn der damals vorgesehen Ma ßnahme markierte die Modernisierung 
des Abschnitts Binger Straße 1-9, bei dem mit Hilfe einer Aufstockung und 
Verdichtung zusätzliche Wohnungen gescha ffen wurden, um u.a. den Bedarf 
an Wohnungen für die umzusetzenden Mieter  zu decken. Für die gesamte 
Maßnahme wurde 2004 aufgrund einer Sozial erhebung ein Sozialplan erstellt, 
dessen Ergebnisse von der bauverein AG in allen Punkten umgesetzt wurden. 
 
2009 wurde das ursprünglic he, auf dem Abriss der Häuser basierende 
Entwicklungskonzept nach erneuter Überprüfung der Gebäude geändert. Eine 
neuerliche Untersuchung unter Berücksich tigung der vertieften Erkenntnisse 
aus dem 1. Bauabschnitt hatte ergeben, dass sich gravie rende Mängel in 
einigen Gebäudeabschnitten durch eine Großmodernisierung beheben lassen. 
Durch eine Erweiterung der Gebäudegrundfläche nach  dem Vorbild Binger 
Straße 1-9 konnte gleichze itig das Ziel einer St eigerung des zeitgemäßen 
Wohnangebots erreicht werden.  Die bauverein AG entschloss sich daraufhin, 
die Gebäudesubstanz abschnittsweise zu prüfen und bestehende Bauten dort,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
4 
 
wo es wirtschaftlich sinnvoll und tec hnisch möglich ist, nicht abzureißen, 
sondern umfangreich zu sanieren. Der Bebauungsplanentwurf W 45, der 
Abriss und Neubebauung vorsah, wurde daher nicht weiter verfolgt.  
 
In dem ausgiebig öffentlich diskutie rten Plangebiet west lich der Oppenheimer 
Straße (Oppenheimer Straße 1-19) s ah die Planung die Errichtung von 40 
Reihenhäusern und drei Mehrfamilien häusern als Eigentumsmaßnahme vor. 
Aufgrund des Widerstandes einer Mieter initiative wurde die Planung jedoch 
modifiziert und eine Vereinbarung mit den Mietern getroffen. 
Die bauverein AG stimmte dem Erhalt der  Häuser Oppenheimer Straße 1, 3, 
und 5 mit den dazugehörigen Grünflächen für die Dauer von mindestens zehn 
Jahren zu. Die Kündigungen für die Mi eter in diesen Häusern wurden 
zurückgenommen. Darüber hinaus gibt  es im Rahmen der Sozialpläne 
detaillierte Einzelvereinbarungen zu Sanierungen und Renovierungen für die 
Mieter, die in der Oppenheimer Straße bleiben wollen. Voraussichtlich wird 
eine Mieterprivatisierung,  d.h. eine Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz 
(WEG) stattfinden. 
 
Für den Bereich westlich der Oppenheim er Straße wurde deshalb mit dem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 ein neues Bebauungskonzept 
entwickelt, das den Planungsbedarf auf den zentralen Bereich reduziert. 
 
Eine erste Offenlage des Planentwurfs fand in der Zeit vom 19.11.2013 bis 
einschließlich 19.12.2013 statt. 
Da sich in dem Plangebiet eine Anzahl alten Baumbestandes befindet, dessen 
teilweiser Verlust als Lebensraum z ahlreiche Stellungnahmen kritisch 
erwähnten, wurde seitens der Fachbehör de angeregt, in Ergänzung zu der im 
Frühjahr/Sommer 2006 im Auftrag der  bauverein AG durchgeführten 
artenschutzrechtlichen St ellungnahme durch das Fachbüro für Faunistik und 
Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach, das  Plangebiet im Hinblick auf mögliche 
Vorkommen von gemeinschaftsrech tlich geschützten Arten erneut 
untersuchen zu lassen. Es handelt e sich hierbei insbesondere um 
Zauneidechse und (gebäude-)nistende Vögel sowie Fledermäuse. Ziel war, 
entsprechend deren Vorkommen gemäß  den gesetzlichen Bestimmungen 
geeignete Schutzmaßnahmen er greifen zu können. Das Gutachten wurde im 
Frühjahr 2014 von Ökologischen Planungsbüro Dr. Fritz, Darmstadt erstellt. 
 
Die Ergebnisse des Gutachtens f ührten zu einer Reduzierung des 
Plangeltungsbereichs im Norden (ehemalige Liegenschaft Oppenheimer 
Straße 7) zwecks Erhalt des Gehöl zbestandes südlich des vorhandenen 
Wohngebäudes Oppenheimer Straße 5 und  der Einfügung von Hinweisen zu 
den erforderlichen funktionserhaltenden Maßnahmen als Ausgleichs- bzw. 
Vermeidungsmaßnahmen in der Legalaus nahme des § 44 Abs. 5 S. 2, 4 
BNatSchG. 
 
1.3 Planungsziele 
 
Ziel des Gesamtumbaus der Postsiedlung ist der Erhalt eines innerstädtischen 
Wohngebietes bei Anpassung an die derzei tigen Erfordernisse hinsichtlich der 
baulichen Struktur. Dazu  gehören zum einen di e Modernisierung der 
Wohngebäude in Bezug auf ihre te chnische Ausstattung und die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
5 
 
Energieeffizienz der Bauteile aber  auch eine angemessene Verdichtung mit 
dem Ziel der Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur und der Schonung von 
Flächen im Außenbereich, um di e Nachfrage der Be völkerung nach 
Wohnungen in innenstadtnaher Lage zu befriedigen. 
 
Laut Flächennutzungsplan ist es Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die 
steigende Nachfrage nach Wohnraum (ca. 600 Wohneinheiten pro Jahr) durch 
die Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Innenentwicklung zu 
befriedigen. Im Interesse des s parsamen Umgangs mit Grund und Boden 
(§ 1a Abs. 2 BauGB) soll dies u. a. durch Nachverdichtung bestehender 
Baugebiete erreicht werden. 
 
Zur Realisierung der Planungsziele we rden in räumlichen Teilbereichen 
westlich der Oppenheimer Straße auf den Grundstücken der bauverein AG mit 
einer Größe von insgesamt 13.736 m² unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. 
 
Im Norden (Oppenheimer Straße 1 bis 5, außerhalb des Plangebietes W 55) 
soll der bauliche Bestand zunächst für mindestens 10 Jahre erhalten bleiben 
und in Einzelfällen aufgrund vertrag licher Vereinbarungen mit den Mietern 
verbessert werden. Die Häuser dienen auch der Unterbringung von 
verbliebenen Mietern aus anderen Wohnungen. Ein Planungserfordernis 
ergibt sich deshalb in diesem Bereich derzeit nicht. 
 
Im weiter südlich gele genen Teilbereich (Oppenheimer Straße 7 bis 19), der  
mit Ausnahme des Bereichs der ehemaligen Liegenschaft Oppenheimer 
Straße 7 das Plangebiet des vo rhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 
darstellt, ist auf einer Teilfläche v on ca. 5.000 m² nach Abriss des alten 
Wohnungsbestandes eine Neubebauung bei gleichzeitiger Verdichtung 
vorgesehen. 
 
Da bisher kein Bebauungsplan für dies en Bereich vorhanden ist, bedürfen die 
vorgesehenen Maßnahmen zur Innenentwickl ung durch Nachverdichtung der 
Bauleitplanung, da die Baustruktur grundlegend verändert wird und dadurch 
auch private Erschließungsmaßnahmen innerhalb des Grundstücks notwendig 
werden. 
Dies erfolgt durch die Aufstellu ng des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
W 55 Oppenheimer Straße. 
Durch die vorgeschriebenen Schritte des Planverfahrens werden Information 
und Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet. 
 
Für die Wohngebäude an der Moltkestraße , südlich des Plangebietes, sind 
zunächst Maßnahmen der baulich- energetischen Gebäudesanierung 
vorgesehen, wie sie bereits östlic h der Oppenheimer Straße durchgeführt 
wurden bzw. in Vorbereitung sind. 
Diese Maßnahmen bedürfen keiner baul eitplanerischen Regelung. Spätere 
Ergänzungen des Gebäudebestandes können ggf. nach § 34 BauGB geregelt 
werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
6 
 
2. Bestand 
 
2.1 Bebauung 
 
Im mittleren Bereich des Grundstü cks der bauverein AG wurden die 
Wohngebäude der ehemaligen Liegenschaft en Oppenheimer Straße 7 bis 19 
bereits entfernt. Hier befindet sich der Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Oppenheimer Straße auf einer 
Fläche von ca. 5.000 m². Sie umfasst  das Flurstück Flur 19 Nr. 233/40 
teilweise. 
 
2.2 Vegetation und Fauna 
 
Der Gehölzbestand in der gesamt en Postsiedlung wurde aufgenommen und 
bewertet. Erhaltenswerter Bestand wurde in Abstimmung mit dem städtischen 
Grünflächenamt kartiert. Der maßgebl iche Bestand im Plangeltungsbereich 
wurde im Februar 2012 ei ngemessen. Erhaltenswerter Bewuchs befindet sich 
hauptsächlich im Westen des Plangelt ungsbereichs. Großkronige Laubbäume 
sind jedoch auch in den Bereichen z wischen den ehemaligen Wohngebäuden 
und an der Oppenheimer Straße vorhanden. 
Die Wohngebäude waren nur  durch schmale Fußw ege erschlossen. Der 
gesamte Bereich kann deshalb als nur gering versiegelt bezeichnet werden. 
 
Im Frühjahr/Sommer 2006 wurde im Auftrag der bauverein AG eine 
artenschutzrechtliche St ellungnahme durch das Fachbüro für Faunistik und 
Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach fü r die gesamte Postsiedlung und deren 
nahes Umfeld durchgeführt. Das Unte rsuchungsgebiet umfasste insgesamt 
eine Fläche von über 85.000 m².  
 
Im Untersuchungszeitraum wurden ins gesamt 22 Vogelarten ausgewiesen, 
von denen 17 als Brutvögel im Unte rsuchungsgebiet einzustufen waren. 
Streng geschützte Arten wurden nicht als Brutvögel nachwiesen. Als 
gefährdete Tierarten der Roten Liste Hessen 2006 waren jedoch 
Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe und Türkentaube vorhanden. Von den Arten 
der Vorwarnliste wurden Mauersegler und Haussperling festgestellt. 
Darüber hinaus wurde - ohne konkrete Quar tiersnachweise - eine Population 
von Zwergfledermäusen festgestell t, deren Sommerquartier bzw. 
Wochenstube im Nahbereich des Untersuchungsgebietes vermutet wurde. 
 
Der Geltungsbereich des vor habenbezogenen Bebauungsplans W 55 – 
Oppenheimer Straße umfasst ledi glich einen geringen Teil des 
Untersuchungsgebietes. Der Be stand von 4 Wohngebäuden wurde 
entsprechend dem Planungsziel in 2012 beseitigt. Der zusammenhängende 
Gehölzbestand im Westen wurde erhalten. 
 
Da sich zum Zeitpunkt der 1. Offenl age des Planentwurfs im Dezember 2013 
im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 Oppenheimer 
Straße neben dem alten Baumbestand,  der im Rahmen der Planungen 
kartiert, eingemessen und bewertet wurde (s. Anlage zur Begründung, 
S. 18/19), eine magerwiesenartige Grünfläche sowie die Gruben der 
Abrissgebäude befanden, wurde angeregt, das Plangebiet im Hinblick auf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
7 
 
mögliche Vorkommen von gemeinscha ftsrechtlich geschüt zten Arten erneut 
untersuchen zu lassen, insbesonder e Zauneidechse und (gebäude-)nistende 
Vögel sowie Fledermäuse. Ents prechend deren Vorkommen waren dann 
gemäß den gesetzlichen Besti mmungen geeignete Schutzmaßnahmen 
erforderlich. 
Zu diesem Zweck wurde das Ökologisc he Planungsbüro Dr. Fritz, Darmstadt 
mit der Erstellung des „Artensc hutzrechtliches Kurzgutachten zum 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ beauftragt. 
 
Nachdem anhand dieses Gutachtens 12  gemeinschaftsrechtlich geschützte 
sowie 5 potenzielle Brutvogelarten und eine Fledermausart mit essenzieller 
Nahrungsstätte im Vorhabenbereich e rmittelt wurden, sind Maßnahmen zur 
Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG notwendig. 
Diese werden in der Tabelle 3 des  Kurzgutachtens zusammenfassend 
beschrieben und sind als Hinweise in den vorhab enbezogenen 
Bebauungsplan aufgenommen.  Dabei handelt es sich vornehmlich um 
Maßgaben hinsichtlich der Baufeldv orbereitung und die Anbringung von 
Nisthilfen. 
Mit Anerkennung/Abstimmung der dort aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen 
tritt die sog. "Legalausnahme" des § 44 Ab s. 5 BNatSchG ein und es erübrigt 
sich ein Ausnahmeverfahren gem . § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. 
Befreiungsverfahren nach § 67 BN atSchG durch die Untere 
Naturschutzbehörde. 
 
Trotz Reduzierung des Plangebietes  im Norden sind noch 3 Bäume zur 
Fällung vorgesehen. Der Verdac ht des Vorhandenseins von 
Fledermausquartieren konnte durch eine  Kontrolle mittels Besteigung im 
Beisein der unteren Naturschutz behörde im November 2014 ausgeräumt 
werden. Die Vertiefungen waren lediglich Einfaulungen von Astabwürfen. 
 
2.3 Immissionen 
 
Immissionen im Plangeltungsbereich sind lagebedingt und entsprechen denen 
innerstädtischer Wohngebiete. Das Gebiet wird durch die 
straßenrandbegleitende Bebauung der Bessunger Straße bzw. des 
Haardtrings vom dort entstehenden Lärm der Hauptverkehrsstraße geschützt. 
Die Lärmkartierung 2011, Fassadenpegel und Schallausbreitung nach der 
Richtlinie für den Schallschutz an Straße n (RLS 90) der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt weist Tagwerte für den St raßenlärm unter 55 dB (A) und Nacht-
Werte (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) unter 45 dB (A) aus. 
Die entsprechenden Werte für die Sc hiene (DB) liegen zwischen 45 und 
50 dB (A) sowohl am Tag als auch in der Nacht; bei der räumlichen Verteilung 
überwiegt nachts der Wert von 45 dB (A). 
Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass die städtebaulichen 
Orientierungswerte nach DIN 18005-1 für Allgemeine Wohngebiete 
eingehalten werden. 
 
Das Plangebiet ist weder von der Ab standsregelung der Seve so II-Richtlinie 
bezüglich der Firma Merck noch vom Siedlungsbeschränkungsbereich des 
Flughafens Frankfurt/Rhein-Main betroffen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
8 
 
 
2.4 Wasserwirtschaftliche Belange 
 
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Oberirdische 
Gewässer sind nicht vorhanden. 
Die Wasserver- und die Abwasserentso rgung erfolgen über die vorhandenen 
Systeme. Auswirkungen aufgrund der Nutzungsverdichtung sind nicht zu 
erwarten. 
 
2.5 Altlasten / Kampfmittel 
 
Der Standort ist nach vorliegenden In formationen in der Altflächendatei 
(ALTIS) nicht registriert. Luftbilder aus der Zeit der Errichtung der Postsiedlung 
belegen, dass seinerzeit auf bewirtschaftetem Grünland gebaut wurde. 
 
Der Kampfmittelräumdienst hat aufgrund einer Luftbilddetailauswertung einen 
Verdachtspunkt in der Nähe des Pl angebietes ermittel t, der auf einen 
möglicherweise noch vorhandenen Bombe nblindgänger hinweist. Der Punkt 
wurde koordinatenmäßig erfasst. Er liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs 
südlich des Wohngebäudes Moltkestraße 41 - 43. 
Bodeneingreifende Maßnahmen werden durch mit der Planaufstellung 
beabsichtigte Maßnahme weder an diesem Wohngebäude noch innerhalb des 
15 m-Radius` vorbereitet. 
Die im Rahmen des Vorhabens nächstgelegenen vorgesehenen 
bodeneingreifenden Maßnahmen (Aushub für die Bebauung des südlichen 
Doppelhauses) sollen in einer Entfernung von ca. 35 m von dem 
Verdachtspunkt vorgenommen werden. 
Der notwendige Sicherheitsabstand kann deshalb als eingehalten gelten. 
 
Da jedoch weitere Bombenblindgänger au ch im Plangeltungsbereich nicht 
ausgeschlossen werden können, wird ein entsprechender Hinweis in den Plan 
aufgenommen. Das vollständige vom Ka mpfmittelräumdienst zur Verfügung 
gestellte Informationsmaterial wird an den Vorhabenträger zur Beachtung 
weitergegeben. Der Durchführungsvertrag ve rpflichtet ihn zur Sondierung und 
Baugrunduntersuchung vor Baubeginn. 
 
 
3. Planung 
 
3.1 Bebauung 
 
Für die Liegenschaft Oppenheimer Straße soll die Neubebauung mit 
Einfamilien-Reihen- und Doppelhäusern (siehe Vorhaben- und 
Erschließungsplan (VEP)) durch einen Vorhabenträger realisiert werden. 
Die zur Oppenheimer Straße hin erl ebbare Gebäudestellung (giebelständig 
mit Ausrichtung der Gärten nach Süd en) wird für die 3 Hausgruppen mit 
jeweils 4 Reihenhäusern beibehalten (w ie früherer Bestand), während zu den 
Liegenschaften Wormser Straße hi n, die Gebäudestellung um 90 Grad 
gedreht wird. Dadurch orientieren si ch die Gärten der Neubebauung (4 
Doppelhäuser) nach Westen und bild en zusammen mit den Gärten der

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
9 
 
Wormser Straße eine zusammenhäng ende Grünzone, deren derzeitiger 
Gehölzbestand erhalten werden kann. 
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sieht die Errichtung von 
12 Wohneinheiten als Reihenhäuser  und 8 Wohneinheiten als 
Doppelhaushälften vor. 
 
Für den Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 5.000 m², reduziert 
um die privaten Erschließungsstraßen von ca. 300 m², ergibt sich bei 
8 Wohneinheiten mit maximal 90 m² Gr undfläche (Doppelhaushälften) und 
12 Wohneinheiten mit einer maxima len Grundfläche von 85 m² 
(Reihenhäuser) dadurch überschläglich ei ne Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 
0,37. 
 
Die Doppel- und Reihenhäuser  werden als Gebäude mit 2 Vollgeschossen 
und einem Dachgeschoss als nicht Vollgeschoss (Staffelgeschoss) errichtet. 
 
3.2 Erschließung 
 
Laut der städtischen Einstellplatzsatz ung wird pro Einfamilienhaus auf einen 
erforderlichen PKW-Stellplatz abgerundet. Alle Stellplätze für die vorgesehene 
Einfamilienhaus-Bebauung werden in ei ner Anlage mit 20 Stellplätzen 
konzentriert. 18 davon sind als Carports ausgebildet, 2 als offene Stellplätze. 
Dadurch wird die Beeint rächtigung der Oppenheimer Straße durch Zufahrten 
ein- und ausparkender Fahrzeuge minimiert. 
Durch die Beschränkung auf einen Standort wird auß erdem die Belastung der 
Bewohner im Gebiet reduziert. Kompakte Anlagen verringern die 
Flächenversiegelung, ersparen Fahr tstrecken und ermöglichen einen 
zusammenhängenden, vom motorisier ten Verkehr störungsfreien 
Wohnbereich. 
 
Die Stellplätze werden jeweils einz elnen Wohneinheiten zugeordnet. Sie 
dienen damit ausschließlich als Fo lge des Wohnens der Nutzung im 
Plangebiet. 
Die Fluktuation und damit die v on der Stellplatzanlage ausgehenden 
Immissionen entsprechen den Bedürfnis sen und Lebensgewohnheiten der 
Anwohner. Beeinträchtigungen der Nutzung durch wohnungsfremde 
Aktivitäten (z.B. Lieferverkehre, ko mmerzielle Besucher) sind praktisch 
ausgeschlossen. 
 
Zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung umgebender Wohngebäude durch 
die Stellplatzanlage wird diese zum gr oßen Teil überdacht. Die Stirnseite 
sowie die den Reihenhäusern zugewandt en Längsseiten der Anlage erhalten 
außerdem eine geschlossene Wandkonstruktion, die berankt wird. 
 
Das Plangebiet ist an die öffentliche Ve rkehrsfläche der Oppenheimer Straße 
angebunden. Von dort werden die Wohnge bäude durch bis zu 1,50 m breite 
Privatwege erschlossen, die Fußgängern und Radfahrer n vorbehalten werden 
sollen. Im Bereich der H ausgruppen ist auch die rückwärtige Anbindung der 
Baugrundstücke an die Wege zur Andienung der Gärten gewährleistet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
10 
 
Feuerwehrzufahrten in das Plangebiet sind nicht vorgesehen. Die maximale 
Entfernung gem. § 5 Hessischer Bauordnung (HBO) der hinteren 
Gebäudekante von der Oppenheimer Straße  beträgt 48 m. Es handelt sich 
dabei um das südliche Doppelhaus. Diese s hat jedoch eine noch geringere 
Entfernung zur Moltkestraße. Die L änge der Wohnwege entspricht den 
Anforderungen von § 4 HBO. 
 
3.3 Grünordnung 
 
Die im Straßenraum Oppenheimer Straße  wirksame Raumkante wird derzeit 
primär vom vorhandenen Baumbestand, der die Gebäude überragte, 
bestimmt. Dieser Charakter soll weitestgehend bestehen bleiben. 
Bedingt durch die Bauar beiten und durch die anzu legenden Stellplätze und 
deren Zufahrten wird der Be stand jedoch nicht vollstä ndig zu erhalten sein. 
Die Roteiche (Nr. 320 des Bestandsverz eichnisses) soll an der Nordostecke 
der Stellplatzanlage gesicher t und erhalten bleiben. Drei Bäume sind zur 
Beseitigung vorgesehen. Es  handelt sich dabei um eine Robinie, eine Linde 
und einen Spitzahorn. Durch Best eigung konnten dort vermutete 
Fledermausquartiere ausgeschlossen werd en. Selbst, wenn die Standorte 
nicht mit einer Baufläche zusa mmenfallen, würden Wurzel- und 
Kronenkappungen erforderlich,  die den Bestand nachhaltig schädigen und 
keine Gewähr für seinen langfristigen Erhalt bieten. 
 
An der Oppenheimer Straße werden  deshalb Ersatzstandorte für 
Baumpflanzungen vorgesehen. Ferner  werden Heckenanpflanzungen an 
räumlich bedeutsamen Grundstücksgr enzen und die Berankung der 
weitgehend eingehaust en Stellplatzanlage verbindlich festgeschrieben. Die 
entsprechenden Pflanzverpflichtungen durch den Vorhabenträger werden im 
Durchführungsvertrag geregelt. 
 
Der westliche Rand des Geltungsbereichs weist einen erheblichen, 
zusammenhängenden Bestand an erhaltens werten Gehölzen auf. Ihr Schutz 
und langfristiger Erhalt werden durch  die gewählte Stellung der 
Doppelhaushälften möglich. Sie erlaubt die Festsetzung einer 
zusammenhängenden Fläche für den Erhalt  von Bäumen und Sträuchern in 
deren Gartenbereich. 
 
3.4 Maßnahmen zum Klimaschutz 
 
Im Hinblick auf die klimatischen Ver änderungen verhindert di e beabsichtigte 
Maßnahme der Innenentwicklung zu r Deckung der Wohnungsnachfrage die 
Versiegelung zusätzlicher Flächen im Außenbereich  und erhält deren 
klimatische Ausgleichsfunktionen. 
 
Durch Minimierung der notwendigen Oberflächenbefestigung und deren 
geforderter Speicherkapazität wird di e Rückführung der Niederschläge zum 
Grundwasserhaushalt gefördert und die Auswirkungen von Starkregen auf das 
städtische Abwassersystem reduziert. 
Die Herstellung von Gründächern sowie di e Versickerung des überschüssigen 
Niederschlagswassers durch Rigolen  tragen darüber hinaus zur Schonung 
des Wasserhaushalts bei.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
11 
 
 
Die Herstellung der Wohngebäude ist al s KfW-Effizienzhaus 70 vorgesehen. 
Eine zentrale Wärmeer zeugung wird das Wohngebiet über eine gemeinsame 
Technikzentrale versorgen. Diese weist in der Regel einen höheren 
Effizienzgrad aus, als die dezentrale Wärmeerzeugung. Durch diese Art der 
Wärmeerzeugung werden weniger k limaschädigende Treibhausgase 
freigesetzt. 
 
 
4. Planungsrechtliche Vorgaben und Auswahl des Planverfahrens 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ist der Plangeltungsbereich als Wohnbauf läche ausgewiesen. Das entspricht 
der beabsichtigten Planung, die desha lb aus dem Flächennutzungsplan 
entwickelt ist. 
Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der Be reich ist gemäß § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) als im Zusamm enhang bebauter Ortsteil mit dem Charakter eines 
Allgemeinen Wohngebietes anzusehen. 
Das Planungsziel der Umstrukturierung zw ecks Nachverdichtung, ist als eine 
Maßnahme zur Innenentwicklung zu definieren. 
Die Planaufstellung kann deshalb gemäß  § 13a  BauGB im beschleunigten 
Verfahren analog den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 
§ 13 BauGB erfolgen. 
Die Gesamtfläche von ca. 5.000 m² er füllt die Voraussetzungen des § 13a 
Abs. 1 Nr. 1. Auch eine Vorprüfung des Einzelfalls kann deshalb entfallen. 
 
Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der 
Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Ebenso entfallen die 
Angaben über die Verfügbarkeit umwe ltbezogener Informationen und die 
zusammenfassende Erklärung. 
 
Eingriffe, hinsichtlich des Landscha ftsbildes sowie der Leistungs- und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts , die aufgrund der Aufstellung des 
Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 
Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. 
Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Gesetzes deshalb nicht 
erforderlich. Dessen ungeachtet sind die einschlägigen artenschutzrechtlichen 
Bestimmungen zu berücksichtigen. 
 
 
5. Planungsrechtliche Festsetzungen 
 
5.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Im Plangebiet wird als Art der b aulichen Nutzung vornehmlich das Wohnen 
angestrebt. Sowohl die Erschließungsstrukt ur als auch die Errichtung der im 
Vorhaben- und Erschließungsplan vorgesehenen Gebäude ermöglichen kaum 
andere Nutzungen. Deshalb wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 
BauNVO festgesetzt. Eine Festsetzung gemäß § 13 Abs. 3a BauGB 
ermöglicht darüber hinaus nur solc he Vorhaben, zu denen sich der 
Vorhabenträger vertraglich verpflichtet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
12 
 
 
 
5.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Da die Planungsabsichten des Vorhabent rägers aufgrund des Vorhaben- und 
Erschließungsplans bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans bereits konkretisiert sind, kann das Maß der baulichen 
Nutzung unter Bezugnahme auf die einzelnen Gebäude bestimmt werden. 
 
Die Größen der Grundfläche der bei den Gebäudetypen sind dem Vorhaben- 
und Erschließungsplan zu entnehmen. Die Grundflächen der  Reihenhäuser 
betragen ca. 81,9 m² (5,85 m x (11 m + 3 m)) und die der Doppelhaushälften 
betragen ca. 87,3 m² (6,35 m x (10,75 m + 3 m)). Da der Wandaufbau noch 
nicht abschließend festgelegt ist und geringfügiges Hervortreten von 
Gebäudeteilen gemäß § 23 Abs. 3 BauN VO zulässig ist, wurden moderate 
Zuschläge für die maximal zulässigen Grundflächen festgesetzt. Die maximal 
zulässigen Grundflächen betragen für di e Reihenhäuser 85 m² und für die 
Doppelhaushälften 90 m². Bezogen auf das gesamte Plangebiet (ca. 4700 m² 
bei Abzug der privaten Erschließungsst raßen) errechnet sich danach eine 
Grundflächenzahl von ca. 0,37. Gemäß §  19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die 
zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten 
Anlagen um 50 % überschritten werden. Bei dieser regelmäßig zulässigen 
Überschreitung können ca. 2.632  m² (GRZ 0,56) einschließlich der 
Nebenanlagen bebaut werden.  Aufgrund der festgeset zten maximalen Größe 
der Grundfläche je Gebäude einschließlich der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 
bezeichneten Anlagen von 130  m² je Wohngebäude beträgt der Wert 
2.600 m² (20 x 130 m²), wenngleich di e Überschreitung um 50 % bei den 
Reihenhäusern (85 m² x 1,5 = 127,5 m²) geringfügig überschritten ist. 
Unter Berücksichtigung der Höchstwert e für allgemeine Wohngebiete von 
GRZ 0,4 wäre bei der regelhaften Über schreitung (GRZ 0,6) eine Grundfläche 
von insgesamt 2.820 m² einschließlic h der Nebenanlagen nutzbar. Die 
Festsetzungen reduzieren damit, soweit  wirtschaftlich möglich, die 
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. 
 
Die maximal zulässige Geschossfläche pro Gebäude errechnet sich durch die 
Multiplikation der zu lässigen überbaubaren Grundstücksfläche (ohne 
Terrassen) auf 2 maximal zulässi ge Vollgeschosse. Bezogen auf die 
Gesamtfläche errechnet sich überschl äglich eine Geschossflächenzahl von 
ca. 0,56. Die Flächen von Aufenthaltsräumen und den zugehörigen 
Treppenräumen in den vorgesehenen Nicht vollgeschossen bleiben dabei 
allerdings unberücksichtigt. 
 
Im Hinblick auf möglicherweise variier ende Wünsche der Erwerber soll jedoch 
innerhalb einer aus gewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche die 
Möglichkeit der Abweichung sowohl  der Grundflächen als auch der 
Geschossflächen einzelner Wohneinheite n eingeräumt werden, sofern die 
zulässigen Gesamtwerte inner halb der jeweili gen überbaubaren 
Grundstücksfläche nicht überschritten werden. 
 
Die maximale Gebäudehöhe wird ergänz end auf 144,22 m über Normalnull 
festgelegt, um weitere Nichtvollgeschosse oder Aufbauten, mit Ausnahme von

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
13 
 
Solaranlagen, und Geländeaufschüttungen  zu vermeiden. Dabei wird von 
einer Bezugshöhe von 134,72 m ü. NN ausgegangen, die einer mittleren Höhe 
sowohl des Geländes als auch der O ppenheimer Straße im Bereich des 
Plangebietes entspricht. Die Differenz von 9,50 m Höhe errechnet sich aus 
den Geschosshöhen von 2,85 m (2,50 m lichte Raumhöhe + 0,35 m Decken- 
bzw. Fußbodenaufbau) für 2 Vollgesc hosse und ein Nichtvollgeschoss 
(Staffelgeschoss) zuzüglich Dachaufbau und Sockelhöhe von insgesamt 
0,95 m. Bei Errichtung von Solaranlagen auf dem Dach der Häuser gilt eine 
maximale Höhe von 10,50 m über der Bezugshöhe. 
 
Für Garagen gilt die max. Höhe von 2,60 m über der Bezugshöhe. 
 
5.3 Regelungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen we rden durch Baugrenzen, die die 
Gebäude des Vorhaben- und Erschließungsplans umfahren, definiert. 
Die Standorte für notwendige zu lässige Nebenanlagen auf den nicht 
überbaubaren Grundstücksflächen werden  durch die Festsetzungen im 
Bebauungsplan weitestgehend geregelt, um nachbarliche Beeinträchtigungen 
zu mindern und die Gestaltung der  kleinteiligen Freibereiche zu 
vereinheitlichen. Aus diesem  Grund sieht der Vorhaben- und 
Erschließungsplan auch Maßnahmen vor, die vom Vorhabenträger im 
Interesse des Erscheinungsbildes der Wohnbebauung durchgeführt werden. 
Deshalb weist die Planung Flächen für St ellplätze, für Müllsammelplätze und 
Terrassen mit Abstellräumen für Gartengeräte o.ä. aus.  
 
Die Terrassen werden vom Vorhabenträger auf den ausgewiesenen Flächen 
hergestellt. Als Abgrenzung der den jeweiligen Wohn gebäuden zugeordneten 
Terrassenflächen dienen Terrassentrennw ände. An jeweils einer Seite der 
Terrasse sind diese mit 90 cm tiefen auf der Grenze angeordneten 
Abstellboxen für Gegenstände wie Garten möbel und –geräte, für deren nahe 
Unterbringung Bedarf besteht, kombinie rt. Dieses standardisierte Angebot 
deckt den ermittelten Bedarf ab. 
Abweichend von § 6 Abs.  10 Nr. 6 der Hessischen Bauordnung (HBO) sind 
die vorgesehenen Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2,2 m über der 
Oberkante des Terrassenfußbodens  ohne Abstandsfläche an den 
Nachbargrenzen zulässig. Durch diese Festsetzung wird die Einbindung der 
Abtrennungen in das städtebauliche Gesa mterscheinungsbild der Anlage 
gewährleistet, indem die Trennwände mi t der Oberkante der Fenster des 
Erdgeschosses bündig abschließen.  Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet 
sich der Vorhabenträger die Trennelemente herzustellen. 
 
Die Anordnung zentraler Plätze für die Müllbehälter mit dire kter Zufahrt von 
der Oppenheimer Straße ist zum einen erforderlich, weil die Grundstücke von 
Müllfahrzeugen nicht anfahrbar sind; zum anderen sind die Bereiche der 
Hauseingänge so eng bemessen, dass di e Unterbringung der Behältnisse für 
alle Müllfraktionen nur schwer möglich wäre. Deshalb geschieht das auf den 
vorgesehenen Flächen in einheitlichen Behältnissen. 
 
Die Errichtung weiterer, individuel ler Nebenanlagen auf den rückwärtigen 
Baugrundstücken wird ausgeschlossen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
14 
 
Im Zugangsbereich der Wohngebäude sind jedoch Wegebefestigungen und 
Nebenanlagen bis zu einer maximalen Grundfläche von 8 m² zulässig, um z.B. 
Hauseingänge zu überdachen und Fahrradabstellplätze unterzubringen. 
 
Die verbleibenden nicht überbaubaren Grunds tücksflächen sind vollständig zu 
begrünen. Notwendige Wegebefestigun gen sind so herzustellen, dass 
Niederschlagswasser auf der Fläche selbst oder in den angrenzenden 
Flächen versickern kann, um die Belastung der Kana lisation und die 
Auswirkungen der Flächenversiegelung zu reduzieren.  
 
5.4 Verkehrsflächen 
 
Die öffentliche Erschließung des Plangebi etes erfolgt durch die Oppenheimer 
Straße. Der Erschließung der ei nzelnen Wohngebäude dienen private 
Fußwege einer Breite von ca.1,50 m. 
 
Für die laut Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
erforderlichen Stellplätze ist eine größer e Stellplatzanlage innerhalb der nicht 
überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen. 
Eine eingeholte schalltechnische Unte rsuchung (errechnete Schallprognose) 
des Büros Fritz, beratende Ingenieure weist nachts Überschreitungen des 
Immissionsrichtwerts von 40 dB (A) der TA Lärm Ziffer 6.1 an 10 
angrenzenden Wohngebäuden der Stellplatzanlage aus. Als maximale Werte 
wurden Überschreitungen von 4,1 dB (A ) in den Erdgeschossen zweier 
Reihenhäuser errechnet. In den Obergesc hossen reduzieren sich die Werte 
auf 3,3 bzw 2,8 
dB (A) im  1. bzw. 2. Obergeschos s. Die städtebaulichen 
Orientierungswerte der DI N 18005-1 (nachts 45 dB (A ) werden eingehalten. 
Die zulässigen Tagwerte sowohl der TA Lärm als auch die der DIN 18005-1 
werden unterschritten. 
 
Zur Reduzierung der Lärmbeeinträ chtigung umgebender Wohngebäude durch 
die Stellplatzanlage wird diese auf Empfehlung der schalltechnischen 
Untersuchung zum großen Teil (18 von 20 Stellplätzen) überdacht und von 
einer schallabsorbierenden, zu begr ünenden Wand umgeben. Hierzu 
verpflichtet sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag.  
 
5.5 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft / Bepflanzung 
 
Die Baumaßnahme zur Innenentwicklun g dient dem sparsamen Umgang mit 
Grund und Boden, wie ihn § 1a BauG B fordert. Zwangsläufige Folge der 
Nachverdichtung im innerstädtischen Be reich ist jedoch die zusätzliche 
Flächenversiegelung durch die Bauwer ke und der Verlust von vorhandenem 
Baumbestand. 
 
Zwecks Minimierung des Eingriffs in den Boden und den Wasserhaushalt 
werden hinsichtlich der Oberfl ächenbefestigung und des Umgangs mit 
Niederschlagswasser Festsetzungen getro ffen, die geeignet sind, die 
Versickerung der Niederschläge zu gewährleisten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
15 
 
Die Oberflächen von Wegen sind deshalb so herzustellen, dass Niederschläge 
versickern und nicht der Kanalisat ion zugeführt werden. Durch die 
Festsetzung aller Dachflächen als ext ensive Gründächer in  Verbindung mit 
Rigolen zur Versickerung des übersc hüssigen Niederschlagwassers auf den 
Grundstücksflächen wird eine größtmöglic he Schonung des Wasserhaushalts 
sichergestellt. Außerdem werden die städtischen Anlagen zur Entwässerung 
bzw. Abwasserbeseitigung durch die Maßnahmen nicht belastet. 
Die im Straßenraum Oppenheimer Straße  wirksame Raumkante wird derzeit 
primär vom vorhandenen Baumbestand, der  die Gebäude überragt, bestimmt. 
Bedingt durch die Bauar beiten und durch die anzul egende Stellplatzanlage 
und deren Zufahrt wird dieser Eindr uck zumindest temporär eingeschränkt. 
Langfristig soll er aber wiederhergestellt werden. An der Oppenheimer Straße 
werden deshalb Ersatzstandorte für Baumanpflanzungen vorgesehen. 
Artenempfehlungen für mittelkronige Ei nzelbäume sind als Hinweise in den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernomm en. Der Erhalt der Roteiche 
(Nr. 320 des Bestandsverzeichnisses)  wird an der Nordostecke der 
Stellplatzanlage festgesetzt. 
 
Auch drei Einzelbäume zwischen den derzeitigen Wo hngebäuden können 
nicht erhalten werden. Selbst wenn di e Standorte nicht mit einer Baufläche 
zusammenfallen, würden Wurzel- und Kronenkappungen erforderlich werden, 
die den Bestand nachhaltig sch ädigen und keine Gewähr  für den langfristigen 
Erhalt bieten. Diese drei Bäume sind zu r Beseitigung vorgesehen. Es handelt 
sich dabei um eine Robinie, ei ne Linde und einen Sp itzahorn. Durch 
Besteigung konnten dort vermutete Fl edermausquartiere ausgeschlossen 
werden. 
Durch die festgesetzte Begr ünung der nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen und Einfriedigungen  durch Laubgehölzhecken wird 
jedoch langfristig die Durchgrünung des Gebietes gewährleistet. Die im 
öffentlichen Raum wirksamen B aum- und Heckenpflanzungen werden 
Bestandteil des Durchführungsvertrages und sind vom Vorhabenträger zu 
realisieren. 
Der umfangreiche Gehölzbestand am we stlichen Rand des Geltungsbereichs, 
der auch als Puffer zu den Hausgärten der Liegenschaften an der Wormser 
Straße dient, wird zusammenhängend durch die Festsetzung einer Fläche für 
den Erhalt von Bäumen und Sträuchern dauerhaft gesichert. Zu diesem Zweck 
erfolgt auch die Festsetzung, dass abgängige Pflanzen zu ersetzen sind. 
 
 
6.  Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 
 
Die Gestaltung der zu errichtenden Wohnbebauung wird u.a.  im Vorhaben- 
und Erschließungsplan geregelt. Die  baugestalterischen Festsetzungen 
aufgrund der Hessischen Bauordnung beziehen sich zum einen auf die 
Gestaltung der Einfriedigung der Grunds tücke. Zum Schutz der Privatsphäre 
auf den Grundstücksfreiflächen der Haus gruppen, die auch eine rückwärtige 
Erschließung haben, werden Einfriedigu ngen als Laubgehölzhecken bis zu 
einer Höhe von 1,4 m zugelassen. 
 
Ferner wird die extensive Begr ünung aller Flachdächer (Wohngebäude und 
Carports) zum Zweck der Regenrückhal tung und der einheitlichen Gestaltung,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
16 
 
auch im Hinblick auf die Aufsicht  von benachbart en höherliegenden 
Geschossen, vorgeschrieben. 
Die Möglichkeit, Solaranlagen auf den Dachflächen zu installieren, soll jedoch 
auf Dauer nicht ausgeschlossen werden, auch wenn Solaranlagen nicht Teil 
des derzeitigen Vorhabens sind. Deshalb werden sie bis zu einer Höhe von 
ca. 1 m über der maximalen Gebäudehöhe unter Einhaltung eines Abstands 
von mindestens 1,50 m von der Dachkante und bei vollflächiger 
Dachbegrünung zugelassen. 
 
Die die Stellplatzanlage umgebende Wandkons truktion ist mit Kletterpflanzen 
zu beranken. 
 
 
7. Realisierung / Regelungen des Durchführungsvertrages 
 
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB ist der Abschluss eines 
Durchführungsvertrages, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung 
der Maßnahmen innerhalb einer besti mmten Frist verpflichtet. Das 
Tochterunternehmen der bauverein AG ist Eigentümerin der Postsiedlung. Für 
den Geltungsbereich des vor habenbezogenen Bebauungsplans wird ein 
eigenständiges Grundstück gebildet.  
Zwecks zügiger Erhöhung des nachgefra gten Wohnungsbestandes in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt soll di e Maßnahme innerhalb von maximal 3 
Jahren nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
abgeschlossen werden. 
 
Der Plangeltungsbereich ist von der O ppenheimer Straße sowohl verkehrlich 
als auch hinsichtlich der Ver- und Entsorgung erschlossen. Weitere 
Maßnahmen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind nicht erforderlich.  
 
Der Durchführungsvertrag verpflicht et den Vorhabenträger neben der 
Herstellung der Wohngebäude insbesondere zur: 
- Übernahme der Planungskosten 
- Herstellung der privaten Er schließungswege zu den Wohngebäuden 
- Herstellung der Stellplätze und ihrer Zufahrten  
- Herstellung der Müllsammelplätze und ihrer Einhausung 
- Herstellung der zentralen Wärmeversorgung 
- Herstellung der Gebäude im KfW-70-Standard 
- Herstellung der Anlagen zur Wasserspeicherung und –versickerung 
- Herstellung der Terrassen mit den dort zulässigen Nebenanlagen 
- Durchführung der festgesetzten Baum- und Heckenpflanzungen mit 
Weitergabeverpflichtung zum dauerhaften Erhalt und zur Pflege. 
- Herstellung der Carportanlage (L ärmschutz) und ihrer Begrünung 
- Herstellung der Dachbegrünung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
W 55 Oppenheimer Straße 
 
17 
 
 
Übersicht der vorliegenden Gutachten und Untersuchungen 
(im Stadtplanungsamt, Block D einsehbar) 
 
1. Artenschutzrechtliche Stellungn ahme des Fachbüros für Faunistik und 
Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach 
 
2. Artenschutzrechtliches Ku rzgutachten zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan "W 55 – Oppenheimer Straße" in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Stand 10.06.2014 Ökologisches Planungsbüro Dr. Fritz, Darmstadt 
 
3. Schalltechnische Untersuchung des  Büro Fritz, beratende Ingenieure, 
Einhausen Nr. 13107-ABS 1 vom 10.05.2013 
 
 
 
Anlagen: (s. Seite 18 und 19) 
 
Kartierung und Bewertung des Gehölzbestandes der Postsiedlung bestehend aus: 
- Bewertung des Landschaftsarchitekt en Dr. Rolf Schepp vom 05.08.2005 
- Baumliste des Landschaftsarchitek ten Dr. Rolf Schepp vom 06.09.2006 
(konnte hier nicht abgebildet werden; kann jedoch im Stadtplanungsamt, Block 
D eingesehen werden) 
- Einmessung des Baumbestandes im Bereich des VEP durch 
Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Georg Müller vom 06.02.2012 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

Vorhabe
W 55 Op
 
 
enbezogener
ppenheimer S
r Bebauungs
Straße 
plan 
18 
Beg
gründung

Vorhabe
W 55 Op
 
 
enbezogener
ppenheimer S
r Bebauungs
Straße 
plan 
19 
Beg
gründung

2015/0086

9404 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0086 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5110020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und erneuter Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 05.03.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Geänderter Aufstellungsbeschluss  
1. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer 
Straße –- vom 18.12.2012 wird geändert. Der Geltungsbereich wird im Norden , zwecks 
Erhalts des Gehölzbestandes , um eine Teilfläche des Flurstücks  233/40 in Flur 19  
(ehemalige Liegenschaft Oppenheimer Straße 7 ) verkleinert.  
Dem geänderten Aufstellungsbeschluss wird zugestimmt.  
 
Erneuter Offenlagebeschluss:  
2. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer 
Straße –- gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 (3) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten

- 2 - 
Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
entschieden. 
3. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer 
Straße – gingen im Rahmen der Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß §  3 (2) BauGB die in 
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellun gnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, 
datenschutzrel. Anlage)  entschieden. 
4. Dem geänderten Vorhaben - und Erschließungsplan (Anlage 3) zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – wird zugestimmt. 
5. Dem gegenüber der ersten Offenlage geänderten Entwurf zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – mit Vorhaben- und Erschließungsplan, der 
zugehörigen Begründung (Anlage 4) und der im Plan enthaltenen Satzung über die 
Gestaltung baulicher Anlagen wird zugestimmt. 
6. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – für das 
Gebiet an der Oppenheimer Straße, Gemarkung Darmstadt, Flur 19 auf dem Teilflurstück Nr. 
233/40 (ca. 2.100 m²), im Norden begrenzt durch die Restfläche des Flurstücks Nr. 233/40 
mit dem Gehölzbestand, im Süden begrenzt durch die Bebauung Moltkestraße 39-45 
(Flurstück Nr. 233/41) und im Westen begrenzt durch die östlichen Grundstücksgrenzen der 
Grundstücke Wormser Straße 26–36, ist mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der 
zugehörigen Begründung gemäß § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zum Bebauungsplanentwurf W 55  
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf 
W 55 (datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
W 55 
Anlage 4: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf W 55  
 
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage  2015/0086 vom 05.03.2015:  
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 wird die planungsrechtliche 
Voraussetzung für eine Neubebauung mit Reihen- und Doppelhäusern an der Oppenheimer 
Straße geschaffen.  
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2012 dem Antrag der 
bauverein AG entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Darmstädter Echo am 27.12.2012 öffentlich 
bekannt gemacht. 
Nach dem Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2013 erfolgte 
die Offenlage nach öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 11.11.2013 in der 
Zeit vom 19.11.2013 bis einschließlich 19.12.2013. Die Träger öffentlicher Belange wurden 
am 11.11.2013 gemäß § 3 (2) BauGB über die Offenlage informiert und gemäß § 4 (2) 
BauGB um Stellungnahme gebeten. 
Durch das von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte aktuelle artenschutzrechtliche 
Gutachten, welches im April/Mai 2014 durchgeführt wurde, kam es aufgrund 
artenschutzrechtlicher Bestimmungen zu einer Reduzierung des Geltungsbereichs im 
Norden. Die notwendige Umplanung betrifft den Wegfall von neun Wohneinheiten und der 
Stellplatzanlage im Norden, sowie die Erweiterung um zwei Stellplätze der südlichen 
Stellplatzanlage. 
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Oppenheimer 
Straße - auf Grundlage des geänderten Vorhaben- und Erschließungsplans liegt nun vor.  
Die Änderung macht eine erneute Offenlage erforderlich. 
Derzeitiger Vorhabenträger ist die bauverein AG. Grundstückseigentümerin ist die bauverein 
AG, Erbbauberechtigte ist derzeit die BVD Immobilien GmbH&Co. Postsiedlung KG, die eine 
Tochterfirma der bauverein AG ist.  
Die bauverein AG beabsichtigt nach Schaffung des Baurechts die Veräußerung des 
Grundstücks und die Übergabe des Vorhabens an die GWH Wohnungsgesellschaft mbH 
Hessen, die das Vorhaben realisieren möchte. Eine nach § 12 Abs. 5 erforderliche 
Zustimmung der Gemeinde zum Vorhabenträgerwechsel kann im Rahmen des 
Satzungsbeschlusses oder anschließend erfolgen. Die bereits bestehenden Absichten des 
späteren Verkaufs bedingen, dass ein Teil der Planunterlagen (Vorhaben- und 
Erschließungsplan sowie Vorhabenbeschreibung) bereits von der GWH erstellt wurde, 
Vorhabenträger ist aber bis auf Weiteres die bauverein AG. 
 
 
Zu 1.: 
Der bisherige Geltungsbereich wird um den nördlichen Teilbereich des Flurstücks 233/40 in 
Flur 19 um eine Fläche von ca. 2.100 m² reduziert. Auf dieser Grundstücksfläche befindet 
sich ein größerer alter Baumbestand, dessen Verlust als Lebensraum kritisch in zahlreichen 
Stellungnahmen zur Offenlage erwähnt wurde. Gleichfalls verlangte die Untere 
Naturschutzbehörde ein aktuelles artenschutzrechtliches Gutachten, in Ergänzung zu der im 
Frühjahr/Sommer 2006 für die gesamte Postsiedlung durchgeführten artenschutzrechtliche n 
Stellungnahme (Fachbüro für Faunistik und Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach). 
Der aktuelle artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Ökologisches Planungsbüro Dr. Fritz vom 
20.11.2014), mit im April/Mai 2014 durchgeführten Erhebungen durch Absuchen des 
Planungsgebiets auf Vorkommen von besonders geschützten Arten, kam zu dem Ergebnis, 
das Planungsgebiets im Norden zu reduzieren. Die Überprüfung nach Umplanung erfolgte im 
Oktober/November 2014.  
Der bisherige Geltungsbereich (s. Abb. 1) wird um eine Teilfläche (ca. 2.100 m²) des 
Flurstücks Nr. 233/40 verkleinert, um den artenschutzrechtlichen Bestimmungen gerecht zu 
werden. Somit verringert sich der Geltungsbereich um ca. 2.100 m² auf eine Fläche von ca. 
5.000 m² (s. Abb. 2: neuer Geltungsbereich).

- 4 - 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Abb. 1:  
Bisheriger Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans W 55 
(ohne Maßstab) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Abb. 2:  
Neuer Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans W 55  
(ohne Maßstab)

- 5 - 
Zu 2.: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 zusammengefasst und entsprechend geprüft.  
 
 
Zu 3.: 
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen zum 
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 wurden in Anlage 2 
zusammengefasst und entsprechend geprüft.  
 
 
Zu 4.: 
Der vorliegende Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) wurde aufgrund der zur 
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags 
(Ökologisches Planungsbüro Dr. Fritz) geändert. Er stellt das, um den nördlichen Bereich mit 
ursprünglich neun Wohneinheiten und einer Stellplatzanlage, reduzierte Vorhaben 
zeichnerisch dar und wird durch die Vorhabenbeschreibung ergänzt. 
 
 
Zu 5. und 6.: 
Der gegenüber der ersten Offenlage geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer Straße – und die dazugehörige Begründung liegen vor. 
Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanentwurfs W 55 (siehe Datei) mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) 
und der zugehörigen Begründung (Anlage 4) erfolgt nach vorheriger öffentlicher 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4a (3) BauGB parallel erneut beteiligt. 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs W 55 für die Fraktionen 
der Stadtverordnetenversammlung 
 
 
Darmstadt,  05.03.2015 
61.2 ha  Nst. 2112

anlage 8

257 Zeichen

Punkt 8: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und erneuter Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0086) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 1

32792 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt   
  
Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 20.11.2013: 
 
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie 
folgt aufzunehmen: 
 
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der hes-
senArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzu-
zeigen.“ 
 
  
 
 
Der Hinweis unter III. 5. lautet: 
„Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt, so ist dies gemäß 
§ 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege oder der 
Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Funde und Fundstellen 
sind in geeigneter Weise zu erhalten bzw. zu schützen.“ 
 
1.2 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt   
  
Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 16.12.2013: 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mitgeteilt: 
 
Bodenschutz: 
Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen 
zum Bebauungsplan aufzunehmen: 
• Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, 
ist auf organoleptische Auffälligkeit en zu achten. Ergeben sich bei 
den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bo-
denveränderung begründen, sind di ese umgehend der zuständigen 
Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeits-
schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, 
mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen 
hinzuzuziehen. 
 
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes-
Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeig-
net sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für 
den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung): 
Das Plangebiet liegt im Einflussbere ich des Grundwasserbewirtschaftungs-
planes Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasser-
  
 
 
 
 
 
 
 
Der gewünschte Hinweis ist unter III. 2. bereits im Bebauungsplan ent-
halten. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
Ein entsprechender Hinweis wurde unter III. 4. Wasserwirtschaft in den 
Bebauungsplan übernommen. 
Anlage 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
bewirtschaftungsplanes Hessisches Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 fest-
gestellt und veröffentlicht im Staatsa nzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 
S. 1659“, zu beachten. 
 
Der Wasserbedarf durch die erhöhte Einwohneranzahl ist zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
Kampfmittelräumdienst: 
Der Kampfmittelräumdienst wurde nicht beteiligt. Eine Beteiligung des 
Kampfmittelräumdienstes im Rahmen v on Bauleitplanverfahren erfolgt aus-
nahmsweise nur dann, wenn von gemeind licher Seite im Rahmen des Bau-
leitplanverfahrens konkrete Hinweise auf das mögliche Vorkommen von 
Kampfmitteln gegeben werden. In dem zugeleiteten Bauleitplanverfahren sind 
keine Hinweise dieser Art enthalten. Es wird jedoch freigestellt, den Kampf-
mittelräumdienst direkt zu beteiligen. 
 
Am 29.01.2014 teilt der Kampfmittelräumdienst folgendes mit: 
 
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbil-
der hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in 
einem Bombenabwurfgebiet befindet. 
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätz-
lich ausgegangen werden. 
 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodenein-
greifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern durchgeführt 
wurden sowie bei Abbrucharbeiten sind keine Kampfmittelräummaßnahmen 
notwendig. 
 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf 
Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten 
Bauarbeiten und Baugrundunt ersuchungen auf den Grundstücksflächen er-
forderlich, auf denen bodenei ngreifende Maßnahmen st attfinden. Hierbei soll 
grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. 
 
 
 
 
 
Die Erhöhung des Wasserbedarfs ist marginal. Einwohnerzuwächse 
durch Änderung der Wohnungsbelegung oder Wohnungsbau nach § 34 
BauGB hätten ähnliche Auswirkungen. Zudem ist der Wasserbedarf pro 
Einwohner rückläufig. 
 
 
Der Kampfmittelräumdienst wurde daraufhin  explizit um Stellungnahme 
gebeten. Sie ging am 29.01.2014 ein (linke Spalte). 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Bebauungsplan wurde unter III. 3 der Hinweis auf Kampfmittel aufge-
nommen und im Durchführungsvertrag wurde der Vorhabenträger dazu 
verpflichtet, vor Beginn der Bauarbeiten Sondierung auf Kampfmittel und 
Baugrunduntersuchungen durchzuführen. 
Ferner wurde die Begründung um die Aussage des Kampfmittelräum-
dienstes über die Ergebnisse der Auswertung von Kriegsluftbildern und 
den Hinweis auf den Verdachtspunkt südlich des Plangeltungsbereichs 
ergänzt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Ver-
siegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheits-
gründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bau-
arbeiten erforderlich. 
 
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau (Spund-
wand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauach-
se abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die 
Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung begleitet werden. 
 
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt  in der Nähe 
ermittelt, der auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgän-
ger hinweist. Der Punkt wurde koordinat enmäßig erfasst und ist im beiliegen-
den Lageplan (s. Textende) rot gekennzeichnet. 
 
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bauar-
beiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte (wegen 
oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung, Versiegelung, 
Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierungsbohrungen 
erforderlich. 
 
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist auch dann erforderlich, wenn sich 
dieser außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befindet und vor boden-
eingreifenden Bauarbeiten ein Sicherhe itsabstand im Radius von 15 Metern 
um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten werden kann. 
 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheini gt werden, dass die Kampfmittelräu-
mungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. 
Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten 
Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren 
anzugeben. 
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei der Beauftra-
gung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwendung des Da-
tenmoduls KMIS-R hinzuweisen. 
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der im Lageplan dargestellte Verdachtspunkt liegt außerhalb des Plan-
geltungsbereichs südlich des Wohngebäudes Moltkestraße 41 - 43. 
Bodeneingreifende Maßnahmen werden  durch die Planaufstellung we-
der an diesem Wohngebäude noch innerhalb des 15 m-Radius` vorbe-
reitet. 
Die im Rahmen des Vorhabens nächstgelegenen vorgesehenen boden-
eingreifenden Maßnahmen (Aushub für die Bebauung des südlichen 
Doppelhauses) sollen in einer Entfernung von ca. 35 m von dem Ver-
dachtspunkt vorgenommen werden. Der notwendige Sicherheitsabstand 
kann deshalb als eingehalten gelten. 
 
Da jedoch weitere Bombenblindgänger auch im Plangeltungsbereich 
nicht ausgeschlossen werden können, wird der Vorhabenträger auf die 
Gefahr hingewiesen. Das vollständige vom Kampfmittelräumdienst zur 
Verfügung gestellte Informationsmaterial wird an den Vorhabenträger 
zur Beachtung weitergegeben.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
mit den Gauß/Krüger-Koordinaten eingemessen werden. Nach Abschluss der 
Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS-R-Datei gebe-
ten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Inter-
netseite des Kampfmittelräumdienstes herunter geladen werden: 
 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de 
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) 
sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin oder sons-
tigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentümerin, Investor/Investorin) zu 
tragen. Die genannten Arbeiten sind daher  von diesen selbst bei einer Fach-
firma in Auftrag zu geben und zu bezahlen.  
 
Für die Dokumentation der durchgeführ ten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma wird im-
mer darum gebeten, das v. g. Aktenzeichen anzugeben und eine Kopie dieser 
Stellungnahme beizufügen. 
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die 
Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich 
gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungs-
prüfung zum Zwecke der Kostenersta ttung durch den Bund gem. Nr. 3. der 
Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
  
Eine Kopie des Auftrages ist dem KMRD zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
 
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der ge-
fundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiter-
hin auf eigene Kosten übernehmen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 5 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme:

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05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 6 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.3 Umweltamt -Untere Naturschutzbehörde-, Bessunger Straße 125, 64295 
Darmstadt 
  
  
Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 15.01.2014: 
 
Aus naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht bestehen seitens der Unteren 
Naturschutzbehörde Bedenken gegen die erhebliche Verdichtung. 
 
 
 
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan geht davon aus, dass lediglich im 
Westen des Plangeltungsbereichs erhal tenswerter Baumbestand besteht. 
Diese Ansicht kann nicht geteilt werden. Durch die Planung würde fast der 
gesamte Baumbestand gerodet werden müssen. Die Untere Naturschutzbe-
hörde spricht sich daher -gerade im Hinblick auf die kleinklimatische Funktion 
der bestehenden Grünanlage im innerstädtischen Bereich - gegen die Über-
planung der Großbäume aus. 
 
 
 
 
 
Aus artenschutzrechtlicher Sicht kann der Verweis auf eine aus dem Früh-
jahr/Sommer 2006 stammende artenschut zrechtliche Stellungnahme als Ar-
tenschutzrechtlicher Beitrag zum Bebauungsplan angesehen werden. Gerade 
die Sanierungsmaßnahmen im unmittelbaren Bereich der „Postsiedlung“ ha-
ben gezeigt, dass sehr wohl besonders geschützte Tierarten vorhanden sind. 
 
Bereits in der Stellungnahme vom 7. Dezember 2012 hatte die UNB die Vor-
lage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags gefordert. Hierin sollten ins-
besondere geschützte Vögel- (z. B. Mauersegler) und Fledermausarten un-
tersucht werden. In der magerartig en Grünfläche können sogar Eidechsen 
vorkommen, so dass der Fachbeitrag auch hierzu eine Aussage treffen sollte. 
 
 
 
 
  
 
 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Bebau-
ungsplan der Innenentwicklung dient lt. § 13a BauGB der gesetzlich 
vorgesehen Nachverdichtung zwecks sparsamen Umgangs mit Grund 
und Boden (§ 1a BauGB). 
 
Im Rahmen der Planung wurde der Baumbestand aufgenommen und 
bewertet. Nach Prüfung unterschiedlicher Varianten wurde ein Bebau-
ungskonzept gewählt, das es ermöglicht, eine zusammenhängende 
Fläche im Westen sowie eine prägende Stieleiche/Roteiche im Bereich 
der Oppenheimer Straße zum Erhalt festzusetzen. 
 
Aufgrund der Stellungnahme wurde im Frühjahr 2014 ein erneutes ar-
tenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Seine Ergebnisse führen zu 
einer Reduzierung des Plangeltungsbereichs im Norden zwecks Erhalt 
des Gehölzbestandes südlich des Wohngebäudes Oppenheimer Stra-
ße 5. 
 
Die von der bauverein AG in Auftr ag gegebene „Artenschutzrechtliche 
Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung Postsiedlung Darmstadt“ 
weist u. a. auf geschützte Tierarten hin. Ihre Ergebnisse werden auch in 
der Begründung unter 2.2 erwähnt. 
 
 
Da sich zum Zeitpunkt der 1. Off enlage des Planentwurfs im Dezember 
2013 im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Op-
penheimer Straße - neben dem alten Baumbestand, der im Rahmen der 
Planungen kartiert, eingemessen und bewertet wurde, eine magerwie-
senartige Grünfläche sowie die Gruben der Abrissgebäude befanden, 
wurde angeregt, das Plangebiet im  Hinblick auf mögliche Vorkommen 
von gemeinschaftsrecht lich geschützten Arten erneut untersuchen zu 
lassen, insbesondere Zauneidechse und (gebäude-)nistende Vögel so-
wie Fledermäuse. Entsprechend deren Vorkommen waren dann gemäß

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 7 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Naturschutzbeirat trägt in seiner Stellungnahme vom 02.12.2013 
folgendes vor: 
 
In einer Stellungnahme vom 29.11.2012 hatte sich der Naturschutzbeirat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits mit dem Vorhaben beschäftigt und 
den gesetzlichen Bestimmungen geeignete Schutzmaßnahmen erforder-
lich. 
Zu diesem Zweck wurde das Ökol ogische Planungsbüro Dr. Fritz, 
Darmstadt mit der Erstellung des „Artenschutzrechtlichen Kurzgutach-
tens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer 
Straße in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ beauftragt. Das Gutachten 
ist im Gutachten- und Untersuchungsverzeichnis der Begründung aufge-
führt und kann im Stadtplanungsamt eingesehen werden. 
 
Nachdem anhand dieses Gutachtens 12 gemeinschaftsrechtlich ge-
schützte sowie 5 potenzielle Brutv ogelarten und eine Fledermausart mit 
essenzieller Nahrungsstätte im Vorhabenbereich ermittelt wurden, sind 
Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 
BNatSchG notwendig. 
Diese werden in der Tabelle 3 des Kurzgutachtens zusammenfassend 
beschrieben und wurden unter III. Hi nweise in den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan aufgenommen. Dabei handelt es sich vornehmlich um 
Maßgaben hinsichtlich der Baufeldvor bereitung und die Anbringung von 
Nisthilfen. 
Mit Anerkennung/Abstimmung der dort aufgeführten Vermeidungsmaß-
nahmen tritt die sog. "Legalausnahme" des § 44 Abs. 5 BNatSchG ein 
und es erübrigt sich ein Ausnahmeverfahren gem. § 45 Abs. 7 
BNatSchG bzw. Befreiungsverfahr en nach § 67 BNatSchG durch die 
Untere Naturschutzbehörde. 
 
Nach Reduzierung des Plangebietes im Norden sind nur noch drei 
Bäume zur Fällung vorgesehen. Der Verdacht des Vorhandenseins von 
Fledermausquartieren konnte durch eine Kontrolle mittels Besteigung im 
Beisein der unteren Naturschutzbehörde im November 2014 ausge-
räumt werden. Die Vertiefungen waren lediglich Einfaulungen von Ast-
abwürfen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 8 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
erhebliche Bedenken geäußert. Der nunmehr vorgelegte Entwurf stellt aus 
Sicht des Natur- und Klimaschutzes ke ine wesentliche Verbesserung dar und 
ist entschieden abzulehnen. 
 
Der Naturschutzbeirat trägt zwar prinzipiell das im Flächennutzungsplan ver-
ankerte Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit, „die steigende Nachfrage 
nach Wohnraum […] durch die Bereitstellung von Bauland im Rahmen der 
Innenentwicklung zu befriedigen“. Ei ne begrenzte Nachverdichtung beste-
hender Baugebiete darf aber nicht zu gravierenden Eingriffen in bedeutsame 
Vegetationsstrukturen führen und Nachte ile für den Klimaschutz nach sich 
ziehen. 
 
Als weiterhin problematisch werden in sbesondere folgende Gesichtspunkte 
angesehen: 
 
a) Vorhandener Baumbestand 
In der Begründung steht auf S. 5/6: „E rhaltenswerter Bewuchs befindet sich 
hauptsächlich im Westen des Plangeltungsbereichs. Großkronige Laubbäume 
sind jedoch auch in den Bereichen zwischen den ehemaligen Wohngebäuden 
und an der Oppenheimer Straße vorhanden.“ Diese Aussage hatte der Natur-
schutzbeirat bereits in seiner ersten Stellungnahme als nicht zutreffend identi-
fiziert: „Die Bestandskarte zeigt 21 besonders erhaltungswürdige Gehölze im 
Plangebiet, davon 5 im Westen; nur diese würden nach der Planung erhalten, 
die übrigen (= 76 %) würden entfernt.“ 
In der Bestandskarte (die in den neuen Planunterlagen fehlt) sind im Einzel-
nen als von „besonderem Erhaltungswert“ im Westen eingetragen die Baum-
Nrn. 305, 307, 309, 332 und 333, in den übrigen Flächen dagegen die Nr. 
287, 288, 289, 290, 291, 293, 294, 306 , 314, 316, 320, 323, 325, 329, 330, 
338 und 339 (tatsächlich ist es hier sogar ein Baum mehr). 
 
Offenbar wurden bei den textlichen Formulierungen die zugehörigen Pläne 
nicht beachtet. Die in der Begründung gewählte Formulierung führt bereits 
eine Differenzierung zwischen erhaltenswerten und großkronigen Laubbäu-
men ein. Diese ist als tendenziös ab zulehnen, denn die Bäume, die gefällt 
werden sollen, sind ebenfalls von „besonderem Erhaltungswert“. 
 
 
 
 
 
 
Der Eingriff in die Vegetationsstruktur ist gegenüber dem Bedarf an 
Wohnraum in günstiger Lage zu ve rtretbaren Kosten abzuwägen. Das 
Konzept zur Errichtung von Reihenhäusern bzw. Doppelhaushälften 
ermöglicht u.a. durch Verdichtung der Wohnbebauung die Befriedigung 
dieser Wohnungsnachfrage. Großer Wert wird dabei auf den Erhalt einer 
zusammenhängenden Grünfläche mit erhaltenswertem Baumbestand 
gelegt. An der Oppenheimer Straße wird ein dominanter Einzelbaum 
(Stieleiche/Roteiche) zum Erhalt festgesetzt. Ersatzpflanzungen sind 
ebenfalls geplant. 
 
 
 
Aufgrund der Stellungnahme wurde im Frühjahr 2014 ein erneutes ar-
tenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Seine Ergebnisse führen zu 
einer Reduzierung des Plangeltungsbereichs im Norden zwecks Erhalts 
des Gehölzbestandes südlich des Wohngebäudes Oppenheimer Stra-
ße 5. 
 
 
 
Die Bestandskarte und die Bewertung des Baumbestandes sind als 
Anlagen der Begründung beigefügt. Deren Aussagen sind für alle ein-
sehbar und nicht strittig. 
 
 
 
Der beanstandete Satz in der Begründung wird ersetzt durch: 
„Großkronige, als besonders erhaltenswert eingestufte Laubbäume sind 
jedoch auch in den Bereichen zwischen den ehemaligen Wohngebäu-
den und an der Oppenheimer Straße vorhanden.“ 
Da der Plangeltungsbereich im Norden reduziert wird, sind nur noch 3 
Bäume zur Beseitigung vorgesehen.

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05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 9 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Auf S. 9 der Begründung wird ausgeführt: „Die im Straßenraum Oppenheimer 
Straße wirksame Raumkante wird derzeit primär vom vorhandenen Baumbe-
stand, der die Gebäude überragt, besti mmt. Dieser Charakter soll weitestge-
hend bestehen bleiben.“ Bereits im nachfolgenden Satz wird diese Aussage 
bereits widerlegt, indem gesagt wird, dass „der Bestand jedoch nicht zu erhal-
ten sein“ wird. Auch können „die vorhandenen, in den bisherigen Gebäudebe-
stand eingestreuten, Einzelbäume nich t erhalten werden.“ Auch wenn im 
überarbeiteten Entwurf ein bestehender Baum im Osten erhalten werden soll, 
ergibt sich immer noch durch die Pl anung eine Reduktion der besonders er-
haltenswerten Gehölze um 73 %. Dies ist aus Naturschutzsicht nicht zu tole-
rieren. 
 
Die übrigen Änderungen am Plan sind marginal und bringen keine wesentli-
che Verbesserung (etwa Formschnitthecken im „Kleinstformat“ entlang der 
Wege). 
 
Zwar sollen teilweise Ersatzbäume gepflanzt werden; diese können aber in 
den nächsten Jahrzehnten noch keinen adäquaten Ersatz liefern. 
Die Entfernung der großkronigen Gehölze stellt einen Verlust an potenziellen 
Habitaten (Vögel etc.) und an klimatischer Ausgleichsfunktion dar. Bäume 
erfüllen darüber hinaus erhebliche stadtklimatische Funktionen (z.B. Kühlfunk-
tion). Diese werden in den kommenden Jahren im Zuge der Klimaerwärmung 
noch wichtiger werden. Außerdem tragen sie zur Feinstaubbindung bei. Da 
Darmstadt hier die Grenzwerte nicht einhält, kann eine weitere Verschlechte-
rung mit Rücksicht auf die Gesundheit der hier lebenden Menschen nicht 
hingenommen werden, im Gegenteil müssten dringend zusätzliche Grünflä-
chen in der Stadt geschaffen werden. 
 
b) Versiegelung 
Bezüglich der Versiegelung wiederholen wir die bereits 2012 geäußerten 
Einwände: 
 
Die im Plan festgeschriebene Gestaltung der Parkflächen kann nicht darüber 
hinweg täuschen, dass die Versiegelung hier drastisch erhöht wird (Zunahme 
der Gebäudeflächen um ca. 70 %). Auch dies beeinträchtigt das Stadtklima in 
erheblichem Umfang.  
 
Der „Erhalt des Charakters“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ein-
zelnen prägenden Elemente erhalten werden. Insofern ist die Formulie-
rung nicht widersprüchlich. 
Durch die vorgesehen Neupflanzungen an der Oppenheimer Straße 
(Einzelbäume und Hecken) wird der Charakter der begrünten Raumkan-
te wiederhergestellt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Auswirkungen planerischer Maßnahmen - insbesondere im Hinblick 
auf Natur und Landschaft - sind immer langfristig zu betrachten. Das trifft 
sowohl auf positive als auch auf negative Auswirkungen zu. 
 
Zwecks Minimierung des Verlusts von potenziellen Habitaten wurde der 
Plangeltungsbereich reduziert. 
 
 
Die Schaffung zusätzlicher Grünfläc hen im Stadtgebiet ist nicht Zweck 
dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 
 
 
 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Bebau-
ungsplan der Innenentwicklung dient lt. § 13a BauGB der gesetzlich 
vorgesehenen Nachverdichtung zwecks sparsamen Umgangs mit Grund 
und Boden (§ 1a BauGB). Die gesamte Postsiedlung ist Projekt eines 
Stadtumbaus, um vorhandene Ressourcen zur Bereitstellung von Wohn-
raum für breite Schichten der Bevölkerung zu nutzen. Insofern ist die 
zusätzliche Versiegelung im Plangebiet gerechtfertigt. 
Die Maßnahme dient dazu, weitere flächenhafte Versiegelungen im Au-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
Im Landschaftsplan von Darmstadt ist das Gebiet umgeben von Flächen, in 
denen „Verbesserung und Ausbau der Grünstruktur in verdichteten und stark 
versiegelten Bereichen“ als Leitbild festgeschrieben ist. Es ist zweifelhaft, ob 
diese Bemühungen so weit vorangeschritten sind, dass nun im Bereich der 
Oppenheimer Straße der umgekehrte Weg beschritten werden kann. Im Ge-
genteil erfüllt genau dieser Bereich hier eine wichtige Funktion. 
 
Grundsätzlich sollte die quantitativ e Schaffung neuer Wohngebiete nicht 
durch eine Verschlechterung der Stadtqualität für die hier lebenden Menschen 
erkauft werden. Außerdem sollte die Stadt nicht in so großem Ausmaß ihre 
eigene Baumschutzsatzung verletzen, wie das hier geplant ist. Es ist den 
Bürgerinnen und Bürgern kaum vermittelbar, wenn in Privatgärten mit großem 
Verwaltungsaufwand der Erhalt auch wenig sinnvoller Bäume durchgesetzt 
wird, während die Stadt nun selbst in großem Stil „abholzt“. Auch sei daran 
erinnert, dass die Stadt die Deklaratio n „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 
unterzeichnet hat, in der „verstärkte Anstrengungen“ für den Erhalt der biolo-
gischen Vielfalt angestrebt werden. Es ist nicht erkennbar, wie sich dieser 
Vorsatz im vorgelegten Plan umsetzt. 
 
c) Kartierung gesetzlich geschützter / gefährdeter Tierarten 
In der Stellungnahme vom 29.11.2012 hatte der Naturschutzbeirat zumindest 
eine Kartierung gesetzlich geschützter Tierarten (Fledermäuse, Mauersegler 
etc.) gefordert („Artenschutzrechtlic her Fachbeitrag“), verbunden mit Maß-
nahmenvorschlägen zu deren Erhalt, Schutz und Entwicklung. 
 
Überraschenderweise wird nun in der Begründung zum Bebauungsplan eine 
artenschutzrechtliche Stellungnahme aus dem Jahr 2006 (!) erwähnt. Dem-
nach kamen drei gefährdete Arten der Roten Liste – Gartenrotschwanz, 
Mehlschwalbe und Türkentaube – und zwei Arten der Vorwarnstufe vor, sowie 
Zwergfledermäuse. 
 
Für den Erhalt des Gartenrotschwanzes tragen sowohl der Bund als auch das 
Land Hessen eine besondere Verantwortung. In Hessen gehört der Garten-
rotschwanz zu den gefährdeten Arten und hat hier einen ungünstig-
schlechten Erhaltungszustand (BIO DIVERSITÄTSSTRATEGIE HESSEN – 
ßenbereich durch die Erschließung neuer Baugebiete zu vermeiden. 
 
Die Umsetzung des Landschaftsplan s der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt erfolgt im Rahmen der Beschlüsse der Stadtverordnetenversamm-
lung. Dieses Bauleitplanverfahren st eht nicht im Widerspruch zu den 
Beschlüssen. 
 
 
 
Die Eingriffe in den Gehölzbestand und möglicherweise erforderliche 
Ausgleichsmaßnahmen erfolgen nach den Regeln des durchgeführten 
Bauleitplanverfahrens. 
Die Bewertung der Durchsetzung der städtischen Baumschutzsatzung 
obliegt nicht diesem Bauleitplanver fahren. Im Übrigen sind Baumfällun-
gen auch auf privaten Grundstücken genehmigungsfähig, wenn die Flä-
che auf der ein Baum steht, für ein genehmigtes Bauvorhaben in An-
spruch genommen wird. 
Die Umsetzung der Deklaration erfolgt im Rahmen der Beschlüsse durch 
den Magistrat. Sie ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. 
 
 
 
Die Kartierung lag bereits als „Artenschutzrechtliche Stellungnahme im 
Rahmen der Bauleitplanung Postsiedlung Darmstadt“ vor und weist u. a. 
auf die genannten geschützten Tierarten hin. 
 
 
Die Artenschutzrechtliche Stellungnahme von 2006 wurde für die ge-
samte Postsiedlung erstellt und beschreibt Maßnahmen, deren Umset-
zung in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren erfolgen sollen. 
Der Teilabschnitt „Westlich der Oppenheimer Straße“ wird seit 2011 in 
Abstimmung mit den städtischen Ämtern geplant. Die Beseitigung der 
zum Abriss vorgesehenen Gebäude erfolgte im Frühjahr 2012 aufgrund 
baurechtlicher Genehmigungen. Vorste llbare Habitate für Mauersegler 
und Fledermäuse sind nicht mehr vorhanden. 
 
Da sich zum Zeitpunkt der 1. Off enlage des Planentwurfs im Dezember

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 11 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Artenhilfskonzept Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) in Hessen, 
Stand 24.06.2013). Vor diesem Hintergrund hätte man sich zumindest Aussa-
gen dazu gewünscht, wie die lokale Population von den geplanten Maßnah-
men betroffen ist und welche Maßnahmen zu deren Erhalt notwendig sind. 
 
Zu dieser Problematik steht in der Begründung lediglich allgemein: „Es ist 
davon auszugehen, dass eine Verlagerung der Population in die angrenzen-
den Bestände stattfinden konnte und eine Erheblichkeit durch unmittelbare 
schwere Beeinträchtigung des Lebensr aums für gefährdete Tierarten durch 
die Planung nicht vorbereitet wird.“ 
 
Diese Aussage zeugt von geringem biologischem Sachverstand. Da es sich 
bei Vögeln um Reviertiere handelt, kann sich eine Population nicht einfach 
nach Belieben verlagern. Vielmehr ist davon auszugehen, dass alle geeigne-
ten Habitate bereits besetzt sind; eine Vernichtung von Habitaten führt somit 
in aller Regel direkt zu einer Populationsverminderung. 
Diese Tatsache sollte offen benannt werden. 
 
Weiter wird argumentiert „Ferner ist davon auszugehen, dass sich seit der 
Erstellung der artenschutzrechtlichen St ellungnahme keine weiteren rechtlich 
relevanten Tierarten angesiedelt haben.“. Das ist eine reine Behauptung und 
nicht nachvollziehbar. In sieben Jahren sind die vorhandenen Bäume älter 
und strukturreicher geworden und können sehr wohl neuen Arten Lebens-
raum bieten. Die artenschutzrechtliche  Prüfung von 2006 ist demnach als 
veraltet anzusehen; eine aktuelle Erfassung ist daher notwendig. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2013 im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Op-
penheimer Straße - neben dem alten Baumbestand, der im Rahmen der 
Planungen kartiert, eingemessen und bewertet wurde, eine magerwie-
senartige Grünfläche sowie die Gruben der Abrissgebäude befanden, 
wurde angeregt, das Plangebiet im  Hinblick auf mögliche Vorkommen 
von gemeinschaftsrecht lich geschützten Arten erneut untersuchen zu 
lassen, insbesondere Zauneidechse und (gebäude-)nistende Vögel so-
wie Fledermäuse. Entsprechend deren Vorkommen waren dann gemäß 
den gesetzlichen Bestimmungen geeignete Schutzmaßnahmen erforder-
lich. 
Zu diesem Zweck wurde das Ökol ogische Planungsbüro Dr. Fritz, 
Darmstadt mit der Erstellung des „Artenschutzrechtlichen Kurzgutach-
tens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer 
Straße in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ beauftragt. Das Gutachten 
ist im Stadtplanungsamt einsehbar. 
 
Nachdem anhand dieses Gutachtens 12 gemeinschaftsrechtlich ge-
schützte sowie 5 potenzielle Brutv ogelarten und eine Fledermausart mit 
essenzieller Nahrungsstätte im Vorhabenbereich ermittelt wurden, sind 
Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 
BNatSchG notwendig. 
Diese werden in der Tabelle 3 des Kurzgutachtens zusammenfassend 
beschrieben und sind als Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan aufgenommen. Dabei handelt es sich vornehmlich um Maßga-
ben hinsichtlich der Baufeldvorbereitung und die Anbringung von Nisthil-
fen. 
Mit Anerkennung/Abstimmung der dort aufgeführten Vermeidungsmaß-
nahmen tritt die sog. "Legalausnahme" des § 44 Abs. 5 BNatSchG ein 
und es erübrigt sich ein Ausnahmeverfahren gem. § 45 Abs. 7 
BNatSchG bzw. Befreiungsverfahr en nach § 67 BNatSchG durch die 
Untere Naturschutzbehörde. 
 
Trotz Reduzierung des Plangebietes im Norden sind noch 3 Bäume zur 
Fällung vorgesehen. Der Verdacht des Vorhandenseins von Fleder-
mausquartieren konnte durch eine Kontrolle mittels Besteigung im Bei-
sein der unteren Naturschutzbehörde im November 2014 ausgeräumt 
werden. Die Vertiefungen waren ledi glich Einfaulungen von Astabwür-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – 
05.03.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 12 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Angesichts der gravierenden Problematik en in den Bereichen Artenschutz, 
Naturschutz, Stadtklima (Temperaturerhöhung) und Feinstauberhöhung – und 
somit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit – ist der vorliegende 
Plan überdimensioniert und abzulehnen. Eine stadtverträgliche Planung muss 
sich zumindest an den bestehenden Gebäudegrundrissen orientieren und die 
Bäume von besonderem Erhaltungswert mit ihrer Tierwelt auch tatsächlich 
erhalten. 
 
fen. 
Die Orientierung an bestehenden Ge bäudegrundrissen bei Erhalt des 
Baumbestandes widerspricht sowohl dem konkreten Planungsziel als 
auch den Intensionen des Bundesgesetzgebers hinsichtlich der ge-
wünschten Verdichtung. Die Planungsziele können dadurch nicht er-
reicht werden. 
Allerdings erfolgt eine Reduzierung des Plangeltungsbereichs im Nor-
den, sodass der dortige Gehölzbestand mit seinen Funktionen erhalten 
werden kann.

anlage 6

9475 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0086 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
134 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5110020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und erneuter Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 05.03.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Geänderter Aufstellungsbeschluss  
1. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer 
Straße –- vom 18.12.2012 wird geändert. Der Geltungsbereich wird im Norden , zwecks 
Erhalts des Gehölzbestandes , um eine Teilfläche des Flurstücks 233/40 in Flur 19  
(ehemalige Liegenschaft Oppenheimer Straße 7 ) verkleinert.  
Dem geänderten Aufstellungsbeschluss wird zugestimmt.  
 
Erneuter Offenlagebeschluss:  
2. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer 
Straße –- gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

- 3 - 
öffentlicher Belange gemäß §  4 (3) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
entschieden. 
3. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer 
Straße – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (2) BauGB die in 
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellung nahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, 
datenschutzrel. Anlage)  entschieden. 
4. Dem geänderten Vorhaben - und Erschließungsplan (Anlage 3) zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – wird zugestimmt. 
5. Dem gegenüber der ersten Offenlage geänderten Entwurf zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – mit Vorhaben- und Erschließungsplan, der 
zugehörigen Begründung (Anlage 4) und der im Plan enthaltenen Satzung über die 
Gestaltung baulicher Anlagen wird zugestimmt. 
6. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 – Oppenheimer Straße – für das 
Gebiet an der Oppenheimer Straße, Gemarkung Darmstadt, Flur 19 auf dem Teilflurstück Nr. 
233/40 (ca. 2.100 m²), im Norden begrenzt durch die Restfläche des Flurstücks Nr. 233/40 
mit dem Gehölzbestand, im Süden begrenzt durch die Bebauung Moltkestraße 39-45 
(Flurstück Nr. 233/41) und im Westen begrenzt durch die östlichen Grundstücksgrenzen der 
Grundstücke Wormser Straße 26–36, ist mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der 
zugehörigen Begründung gemäß § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zum Bebauungsplanentwurf W 55  
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf 
W 55 (datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
W 55 
Anlage 4: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf W 55  
 
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.04.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0086 vom 05 .03.2015: 
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 55 wird die planungsrechtliche 
Voraussetzung für eine Neubebauung mit Reihen- und Doppelhäusern an der Oppenheimer 
Straße geschaffen.  
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2012 dem Antrag der 
bauverein AG entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Darmstädter Echo am 27.12.2012 öffentlich 
bekannt gemacht. 
Nach dem Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2013 erfolgte 
die Offenlage nach öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 11.11.2013 in der 
Zeit vom 19.11.2013 bis einschließlich 19.12.2013. Die Träger öffentlicher Belange wurden 
am 11.11.2013 gemäß § 3 (2) BauGB über die Offenlage informiert und gemäß § 4 (2) 
BauGB um Stellungnahme gebeten. 
Durch das von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte aktuelle artenschutzrechtliche 
Gutachten, welches im April/Mai 2014 durchgeführt wurde, kam es aufgrund 
artenschutzrechtlicher Bestimmungen zu einer Reduzierung des Geltungsbereichs im 
Norden. Die notwendige Umplanung betrifft den Wegfall von neun Wohneinheiten und der 
Stellplatzanlage im Norden, sowie die Erweiterung um zwei Stellplätze der südlichen 
Stellplatzanlage. 
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 - Oppenheimer 
Straße - auf Grundlage des geänderten Vorhaben- und Erschließungsplans liegt nun vor.  
Die Änderung macht eine erneute Offenlage erforderlich. 
Derzeitiger Vorhabenträger ist die bauverein AG. Grundstückseigentümerin ist die bauverein 
AG, Erbbauberechtigte ist derzeit die BVD Immobilien GmbH&Co. Postsiedlung KG, die eine 
Tochterfirma der bauverein AG ist.  
Die bauverein AG beabsichtigt nach Schaffung des Baurechts die Veräußerung des 
Grundstücks und die Übergabe des Vorhabens an die GWH Wohnungsgesellschaft mbH 
Hessen, die das Vorhaben realisieren möchte. Eine nach § 12 Abs. 5 erforderliche 
Zustimmung der Gemeinde zum Vorhabenträgerwechsel kann im Rahmen des 
Satzungsbeschlusses oder anschließend erfolgen. Die bereits bestehenden Absichten des 
späteren Verkaufs bedingen, dass ein Teil der Planunterlagen (Vorhaben- und 
Erschließungsplan sowie Vorhabenbeschreibung) bereits von der GWH erstellt wurde, 
Vorhabenträger ist aber bis auf Weiteres die bauverein AG. 
 
 
Zu 1.: 
Der bisherige Geltungsbereich wird um den nördlichen Teilbereich des Flurstücks 233/40 in 
Flur 19 um eine Fläche von ca. 2.100 m² reduziert. Auf dieser Grundstücksfläche befindet 
sich ein größerer alter Baumbestand, dessen Verlust als Lebensraum kritisch in zahlreichen 
Stellungnahmen zur Offenlage erwähnt wurde. Gleichfalls verlangte die Untere 
Naturschutzbehörde ein aktuelles artenschutzrechtliches Gutachten, in Ergänzung zu der im 
Frühjahr/Sommer 2006 für die gesamte Postsiedlung durchgeführten artenschutzrechtlichen 
Stellungnahme (Fachbüro für Faunistik und Ökologie, Kurt Möbus, Neu-Anspach). 
Der aktuelle artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Ökologisches Planungsbüro Dr. Fritz vom 
20.11.2014), mit im April/Mai 2014 durchgeführten Erhebungen durch Absuchen des 
Planungsgebiets auf Vorkommen von besonders geschützten Arten, kam zu dem Ergebnis, 
das Planungsgebiets im Norden zu reduzieren. Die Überprüfung nach Umplanung erfolgte im 
Oktober/November 2014.  
Der bisherige Geltungsbereich (s. Abb. 1) wird um eine Teilfläche (ca. 2.100 m²) des 
Flurstücks Nr. 233/40 verkleinert, um den artenschutzrechtlichen Bestimmungen gerecht zu

- 5 - 
werden. Somit verringert sich der Geltungsbereich um ca. 2.100 m² auf eine Fläche von ca. 
5.000 m² (s. Abb. 2: neuer Geltungsbereich). 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Abb. 1:  
Bisheriger Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans W 55 
(ohne Maßstab) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Abb. 2:  
Neuer Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen

- 6 - 
Bebauungsplans W 55  
(ohne Maßstab) 
 
 
Zu 2.: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 zusammengefasst und entsprechend geprüft.  
 
 
Zu 3.: 
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen zum 
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 55 wurden in Anlage 2 
zusammengefasst und entsprechend geprüft.  
 
 
Zu 4.: 
Der vorliegende Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) wurde aufgrund der zur 
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags 
(Ökologisches Planungsbüro Dr. Fritz) geändert. Er stellt das, um den nördlichen Bereich mit 
ursprünglich neun Wohneinheiten und einer Stellplatzanlage, reduzierte Vor haben 
zeichnerisch dar und wird durch die Vorhabenbeschreibung ergänzt. 
 
 
Zu 5. und 6.: 
Der gegenüber der ersten Offenlage geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans W 55 – Oppenheimer Straße – und die dazugehörige Begründung liegen vor. 
Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanentwurfs W 55 (siehe Datei) mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) 
und der zugehörigen Begründung (Anlage 4) erfolgt nach vorheriger öffentlicher 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden 
gemäß § 4a (3) BauGB parallel erneut beteiligt. 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs W 55 für die Fraktionen 
der Stadtverordnetenversammlung 
 
 
Darmstadt,  05.03.2015 
61.2 ha  Nst. 2112

anlage 9

287 Zeichen

Punkt 11: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 55 - Oppenheimer Straße - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und erneuter Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0086) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 5

20744 Zeichen

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in
Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom
23.01.1990 (BGBl. | S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV)
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58) werden festgesetzt:

3.1

3.2

3.3

3,4

7.2

9.1

9.11

9.12

9.2

9.3

10.

11.

Bedingte Festsetzungen nach $ 12 Abs. 3a BauGB i.V.m. $ 9 Abs. 2
BauGB

Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vor-

haben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch-
führungsvertrag verpflichtet.

Art der baulichen Nutzung (8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. $ 4 BauNVO)

Allgemeines Wohngebiet

Maß der baulichen Nutzung (8 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. 88 16 ff.
BauNVO)

Zulässige Grundfläche (8 19 BauNVO)
Die zulässige Grundfläche je Gebäude auf einem Einzelgrund-
stück beträgt maximal

bei den Hausgruppen: 85 m? je Reihenhaus
bei den Doppelhäusern: 90 m? je Doppelhaushälfte

RHmax:
DHHmax:

Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die
Baugrenzen eines Baufensters nicht überschritten werden.

Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in
8 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen bis zu einer
Grundfläche von 130 m? je Gebäude überschritten werden.

Darauf anzurechnen sind die den Grundstücken zugeordneten
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie die Nebenanlagen
nach I. Nr. 8 und 9.

Zulässige Geschossfläche ($ 20 Abs. 3 BauNVO)

Die zulässige Geschossfläche je Gebäude beträgt maximal
bei den Hausgruppen: 140 m? je Reihenhaus
bei den Doppelhäusern: 150 m? je Doppelhaushälfte

Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die
zulässige Geschossfläche innerhalb der Baugrenzen eines
Baufensters nicht überschritten wird.

Zahl der Vollgeschosse ($ 20 Abs. 1 BauNVO)
Die maximale Zahl der Vollgeschosse beträgt zwei

Höhe baulicher Anlagen (8 16 Abs. 2 und 3 i.V.m. $ 18 Abs. 1
BauNVO)

Die Höhe baulicher Anlagen beträgt maximal 9,50 m über der
Bezugshöhe von 134,72 m üNN.

Abweichend davon beträgt für Garagen die maximale Höhe
2,60 m über der Bezugshöhe von 134,72 müNN.

Bei der Errichtung von Solaranlagen auf den Flachdächern der
Wohngebäude beträgt die zulässige Höhe baulicher Anlagen max. 10,50 m
über der Bezugshöhe von 134,72 müNN.

Bauweise ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 22 BauNVO
offen, zulässig sind Doppelhäuser und Hausgruppen

Tiefe der Abstandsfläche ($ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB

Abweichend vom Bauordnungsrecht wird die Tiefe der Abstandsfläche für
Stellplätze und Stellplatzanlagen auf 1 m festgesetzt.

Mindestbreite der Baugrundstücke (8 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)
Die Mindestbreite der Baugrundstücke beträgt 5,5 m.

Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (8 9
Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 23 BauNVO)

Baugrenze ($ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch
Baugrenzen festgesetzt. Terrassen sind bis zu einer Tiefe von I

3 m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche IL
zulässig (siehe | Nr. 9.12). Vordächer dürfen bis zu einer Tiefe

von 1 m und einer Breite von 2 m vor die Baugrenze

hervortreten. Bei der Errichtung von Gebäuden im Passiv-

hausstandard können die Baugrenzen allseitig um 20 cm

überschritten werden.

Nicht überbaubare Grundstücksflächen

Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind, soweit sie
nicht für zulässige Nebenanlagen genutzt werden, vollständig zu
begrünen.

Stellplätze und Garagen ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

WA

GR 85 m?
GR 90 m?

RHmax: GF 140 m?
DHHmax: GF 150 m?

Hmax: 144,22 m üNN

offen, D/H

Stellplätze und Garagen sowie ihre Zufahrten sind auf den nicht Tas B
überbaubaren Grundstücksflächen nur innerhalb der für sie St/Ga 1
ausgewiesenen Flächen zulässig. L------ -J

Terrassen und Nebenanlagen ($ 14 BauNVO i.V. mit & 23
Abs. 5 BauNVO)

Folgende bauliche Anlagen sind nur auf den für die jeweilige Nutzung
ausgewiesenen Flächen zulässig.

Fläche für Müllsammelbehälter

Fläche für Terrassen und Abstellräume / Terrassentrennwände

Abstellräume sind je Gebäude auf einem Einzelgrundstück bis zu einer
Höhe von 2,20 m und einer Tiefe von 0,9 m ohne Abstandsfläche an einer
Grundstücksgrenze ausschließlich im gekennzeichneten Bereich zulässig.
Terrassentrennwände sind bis zu einer Höhe von 2,20 m ü. OK. FFB ohne
Abstandsflächen an einer Grundstücksgrenze zu errichten.

In den Hauseingangsbereichen sind Befestigungen bis zu einer Fläche von
8 m? je Baugrundstück auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen
zulässig.

Weitere Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücks-
flächen ausgeschlossen. Die Zulässigkeit von Anlagen nach
Festsetzung | Nr. 7.1 bleibt davon unberührt.

Verkehrsflächen (8 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Privatweg)

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (8 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m.
Nr. 14 BauGB)

Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushalts ist Niederschlagswasser
von Dachflächen auf den Grundstücken zu versickern. Es sind Maßnah-
men zu treffen, um bei Starkregen eine Zurückhaltung des Niederschlags
zwecks zeitverzögerter Abgabe zu gewährleisten (z.B. Rigolen).

Flächenbefestigungen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser
auf den Flächen selbst oder in den angrenzenden Flächen versickern kann
(z.B. Pflasterbeläge mit Rasen- oder Splittfugen, Schotterrasen). Die Min-
destspeicherkapazität des Aufbaus beträgt 20 I/m?.

12.

12.1

12.2

13.

13.1

13.2

14.

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen (8 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 25a

BauGB)

An den zeichnerisch festgesetzten Pflanzstandorten für
Einzelbäume, von denen bis zu 1,5 m abgewichen werden kann,
sind mittelkronige Bäume in der Mindestgröße 18/20
Stammumfang (siehe Ill Nr. 7 Auswahlliste für Anpflanzungen)
anzupflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger
Bewuchs ist zu ersetzen.

Auf den zeichnerisch festgesetzten Flächen für Anpflanzungen
sind Heckenpflanzungen vorzunehmen und als geschnittene
Hecken (siehe Ill Nr. 7 Auswahlliste für Anpflanzungen) mit einer
Mindestbreite von 0,8 m sowie einer maximalen Höhe von 1,4 m
dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist
zu ersetzen.

Pro Baugrundstück kann die Anpflanzung auf einer Länge von
maximal 1 m unterbrochen werden, um den rückwärtigen Zugang
zum Grundstück zu ermöglichen.

An der rückwärtigen Begrenzung der Erschließung der
Stellplatzanlagen kann die Anpflanzung auf einer Länge von
maximal 1,5 m unterbrochen werden, um den Zugang zu den
Privatwegen / -grundstücken zu ermöglichen.

Bindung für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 25 b

BauGB)

Flächen für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern

In einem Abstand von 7,50 m bzw. 5,00 m zur westlichen
Begrenzung des Geltungsbereichs ist der vorhandene Bewuchs
von Gehölzen langfristig zu sichern und dauerhaft zu
unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist zu ersetzen.

Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sind Vorkehrungen
zu treffen, um Schäden am Bewuchs zu vermeiden.

Die zeichnerisch festgesetzten Einzelbäume sind langfristig zu
sichern und dauerhaft zu unterhalten. Abgängiger Bewuchs ist
zu ersetzen. Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sind
Vorkehrungen zu treffen, um Baumschäden zu vermeiden. Die
DIN 18920 ist einzuhalten. (siehe Ill. Nr. 10)

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des

Bebauungsplans (8 9 Abs. 7 BauGB) I]

Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen

Aufgrund $ 81 Abs. 1 und 3 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom
15.01.2011 (GVBI.I S.46,180) i.V.m. $9 Abs.4 BauGB wird

festgesetzt:
1. Einfriedigungen

Einfriedigungen zwischen den Baugrundstücken sind nur als
Laubgehölzhecken oder als in diese integrierte Maschendraht-
oder Drahtgitterzäune zulässig. Ihre zulässige maximale
Gesamthöhe beträgt 1,4 m. Die maximale Höhe von in die
Hecken integrierten Zäunen beträgt 1,2 m.

Im Bereich der Zugänge zu den Wohngebäuden (Privatweg) sind
Einfriedigungen nicht zulässig. Davon ausgenommen sind die
Heckenpflanzungen auf den für Anpflanzungen festgesetzten
Flächen.

Dachbegrünung

Alle Dachflächen sind als begrünte Flächen auszubilden und auf
mindestens 7 cm Substratauflage so zu bepflanzen, dass
dauerhaft eine geschlossene Vegetationsfläche gewährleistet ist.

Fassadenbegrünung

Die Wände von Garagen / Carports sind flächig zu beranken
(siehe III Nr. 7 Auswahlliste für Anpflanzungen).

Solaranlagen

Bei der Errichtung von Solaranlagen auf den Flachdächern der
Wohngebäude ist ein Mindestabstand von 1,5 m von der
jeweiligen Dachkante einzuhalten.

Hinweise

Bodenschutz

Gemäß $ 202 BauGB ist Oberboden, der bei der Errichtung und Änderung
baulicher Anlagen sowie bei wesentlicher Veränderung der Erdoberfläche
ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung
oder Vergeudung zu schützen. Die DIN 18915 „Bodenarbeiten“ ist
anzuwenden (siehe Ill. Nr.10).

Bodenveränderungen

Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf
sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des
Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA
41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in
Altlastenfragen hinzuzuziehen.

Kampfmittelbelastung und -räumung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem
Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlich vom
Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf allen
Grundstücksflächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen
stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf
Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und
Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen
Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“
sind zu beachten. Der Vorhabenträger wurde im
Durchführungsvertrag verpflichtet eine systematische
Überprüfung durchzuführen und ggf. die Kampfmittelräumung zu
veranlassen (siehe Ill. Nr. 10).

Wasserwirtschaft

Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des
Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen
der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen
möglich. Im Einzelnen sind die Vorgaben des
"Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried“ zu
beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999
festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen StAnz
21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz.
31/2006 S. 1704, bekannt gemacht (siehe Ill. Nr. 10).

Archäologische Bodenfunde

Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt, so ist dies gemäß
& 20 HDSchG unverzüglich der hessenArchäologie oder der Unteren
Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Funde und Fundstellen sind in
geeigneter Weise zu erhalten bzw. zu schützen.

Stellplätze und Garagen
Es gilt die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

10.

Auswahlliste für Anpflanzungen
Artenempfehlung standortgerechter Bäume

Feldahorn Säulenhainbuche

(Acer campestre) (Carpinus betulus 'Fastigiata‘)
Baum-Hasel Blumenesche

(Corylus colurna) (Fraxinus ornus)

Eberesche Thüringische Mehlbeere

(Sorbus aucuparia)

Artenempfehlung standortgerechter Heckenpflanzen

Feldahorn Hainbuche
(Acer campestre) (Carpinus betulus)
Kornelkirsche Haselnuss

(Cornus mas)
Rotbuche
(Fagus sylvatica)

(Corylus avellana)
immergrüner Liguster

Pflanzbeispiele für standortgerechte Kletterpflanzen

Pfeifenwinde Trompetenblume
(Aristolochia macophylla) (Campsis radicans)
Waldrebe Efeu

(Clematis) (Hedera helix)
Immergrünes Geißblatt
(Lonicera henryi)

Blauregen
(Wisteria sinensis)

Kletterhortensie
(Hydrangea petiolaris)
Wilder Wein
(Parthenocissus
quinquefolia)
Kletterrosen, verschiedene Arten

(Sorbus x thuringiaca "Fastigiata")

(Ligustrum vulgare "Atrovirenz")

Zusammenfassung von funktionserhaltenden Maßnahmen als
Ausgleichs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen in der Legalausnahme

des $ 44 Abs. 5 S. 2, 4 BNatSchG

Vermeidungs- und funktionserhaltende
Maßnahmen

Tötungsverbot: Festsetzung einer Ausschlussfrist
1. März bis 30. September [in Übereinstimmung mit
BNatSchG 8 39 (5) Nr. 2] generell für Maßnahmen
der Baufeldfreimachung und Baumfällungen;
zwischen März bis Ende September nur unter
artenschutzfachlicher Betreuung und Freigabe

CEF-MASSNAHME: Wg. erhebl. Störungen mit
Vergrämung des Gartenrotschwanz sowie
Beseitigung von Höhlenbäumen sind je 2 Stck.
Nisthilfen der Abb. 5e fachkundig am zu
erhaltenden Altbaumbestand westlich und nördlich
PG vor Beginn der Baufeldeinrichtung anzubringen
und im 3-5 Jahresturnus zu warten

Tötungsverbot/Zerstörungsverbot: Zum Schutz
möglicher Fledermausquartiere in den nicht zur
Erhaltung festgesetzten Bäumen mit Spalten und
Höhlen sind Baumfällungen unter Aufsicht einer
fledermauskundigen Person durchzuführen.
Vorhandene Tiere sind fachgerecht zu bergen; die
entsprechenden 3 Bäume mit den Nr.
325/BS,329/BS,330/BS (It. Baumkartierung Büro
Schepp vom 18.06.2006) wurden am 5.11.2014
fachgerecht untersucht und Höhlen wurden
verschlossen. Die Bäume konnten damit
freigegeben werden

CEF-Maßnahme/Erhebliches Störungsverbot:
Während der Bautätigkeit temporäres Errichten
einer mind. 2 m über Grund reichenden stabilen
Sichtschutzmaßnahme auf der ganzen Länge
entlang des kompletten Baufeld-Westrandes und
-Nordrandes

FCS-Maßnahme/Verbot der Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wg. Abriss von
4 alten Gebäuden im Frühjahr 2012): entweder je 3
FledermausDachsteine gem. Abb. 5a in den 3
nordwärts gewandten Dachflächen der
Reihenhäuser bzw. 7 Fledermaus-Nisthilfen gem.
Abb. 5b an den Wandfrontseiten der neu errichteten
Gebäude anbringen bzw. einbauen. Dazu mind. 7
Wandeinbau-Vogelnisthilfen wie Abb. 5d
fachgerecht an den neuen Gebäuden anbringen

FCS-Maßnahme/Verbot der Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wg. Abriss von
4 alten Gebäuden im Frühjahr 2012): entsprechend
der 7 neuen Gebäude ist in jeden Teilkomplex eine
Nisthilfe (Abb. 5c) für Mauersegler (aber nur an
Gebäuden > 6m Höhe) fachgerecht einzubauen

FCS-Maßnahmel/Erhebliches Störungsverbot:
Verwendung von moderner, insektenfreundlicher
Straßen-/Außenlampentechnik zur Vermeidung von
massenhaften Insektentötungen durch veraltete
Lampentypen

Tötungsverbot/Zerstörungsverbot: Zum Schutz
des angrenzenden nördlichen Parkbaumbestands
sowie des zu erhaltenden Gehölzbestands des
westlichen PG, dürfen keine Baumaterialien und
Geräte etc. dort eingebracht oder gelagert werden;
der angrenzende Baumbestand und zu erhaltende
Baumbestand - auch an der Oppenheimer Strasse -
ist gem. DIN 18920 vor dem Baustellenbetrieb
sicher zu schützen: es sind in Süd = Nr. 338 West=
305, 332,333 Nord= 290, 293, 294 Ost= 320 (It.
Baumkartierung Büro Schepp)

Vorgeschlagene Grundstücksgrenze

Allgemeiner Hinweis

ZIELART-/EN

die europäisch
geschützten
Vogelarten während
der Brut-,Aufzucht-
und Gefieder-
mauserzeiten

Halbhöhlenbrüter
Gartenrot-
schwanz im
schlechten
Erhaltungs-
zustand der Roten
Ampel

die europäisch
geschützten
Fledermäuse des PG

die europäisch
geschützten Vogel-
arten während der
Brut-, Aufzucht und
Gefiedermauserzeiten
im angrenzenden
Baum-/Gehölzbestand

die europäisch
geschützten Fle-
dermäuse mit
Bindung an Gebäude
(u.a. Zwergfleder-
maus) und in Nischen
nistende Vogelarten
spez. Hausrot-
schwanz, Haus-
sperling
(unzureichender
Erhaltungszustand
der Gelben Ampel)

Gebäudebrüter
Mauersegler im
unzureichenden
Erhaltungszustand
der Gelben Ampel

die europäisch
geschützten
Fledermäuse (
Zwergfledermaus
u.a.) und Vogelarten
deren Nahrung aus
Insekten besteht bzw.
die durch übermäßige
"Lichtverschmutzung"
(vgl. GEO-MAGAZIN
4/2011) gestört
werden könnten

die Tierwelt der alten
und zu erhaltenden
Parkbäume (vgl.
Leitfaden der Stadt
Frankfurt/M. 2013)

Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen
zitierten Vorschriften können bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt,

Technisches Stadthaus, Block D, eingesehen werden.

Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach

& 12 BauGB

Der Vorhaben- und Erschließungsplan vom _....
Bebauungsplans. Die

Bestandteil des Vorhabenbezogenen

weiteren Einzelheiten zur Durchführung des Vorhabens regelt der

Durchführungsvertrag vom................-

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. | S. 1748)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBi. | S.132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS.
1548)

Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 1S. 58),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. IS.
1509)

Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. | S. 46, 180),
geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. | S. 622)

Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007
(GVBI.I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl.
1 S. 321)

Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. | S. 142),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. | S. 178)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S.
2542), zuletzt geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes
vom 07.08.2013 (BGBl. IS. 3154, 3185, 3207)

Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. | S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. | S. 458)

Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. IS. 548), zuletzt
geändert durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBI. | S. 622)

Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. IS.
262, 270), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014
(GVBl. IS. 218)

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014
(BGBiI. IS. 1740)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom
24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes
vom 25.07.2013 (BGBl. | S. 2749, 2756)

Verfahrensvermerke

Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß $ 2 Abs. 1
und $ 13a Abs. 3 BauGB im Darmstädter Echo am

1. Öffentliche Auslegung
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2013.

Bekanntmachung der ersten öffentlichen Auslegung im „Darmstädter
Echo“ am 11.11.2013.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Vorhaben- und Erschließungsplan
und Begründung gemäß $ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.11.2013 bis
einschließlich 19.12.2013.

2. Öffentliche Auslegung
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung im „Darmstädter
Echo“ am

Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Vorhaben- und Erschließungsplan
und Begründung gemäß $ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
bis einschließlich

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung gemäß $ 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den
Nachbargemeinden ist aufgrund des Anschreibens vom erfolgt.

Satzungsbeschluss

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und
Erschließungsplan und der im Plan enthaltenen Satzung wurde
von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen
am

Die Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan
überein.

Ausgefertigt: Darmstadt, den

Die Dezernentin

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gemäß $ 10 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen
Auslegung im „Darmstädter Echo“ am

Öffentliche Auslegung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gemäß 8& 7 Hessische
Gemeindeordnung (HGO) i. V.m. 8 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der

Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der
Zeit vom bis einschließlich

Inkrafttreten
Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am

Darmstadt, den

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Die Dezernentin

Wissenschaftsstadt Darmstadt

Gemarkung Darmstadt
Flur 19 Flurstück 233/40 teilweise

Maßstab 1:500

Entwurf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
W 55 Oppenheimer Straße
mit Satzung

Vorhabenträger: Entwurfsverfasserin:
Marianne Streicher-Eickhoff

nd Dipl.-Ing., Bauassessorin

Eu bauverei n AG Schillerstraße 23a
darmstadt 64846 Groß-Zimmern

Tel.: 06071 - 3936540

Stand 02.02.2015 Index S

Ol Änderungen Grafik, Tostestsetzungen Herzaore

‚Änderungen Grafik (Teilweise vorheriger Stand), Textfestsetzungen 19.12.2018

‚Änderungen Grafik, Textfostsetzungen 02.022015

P
Q| Anderungen Grafik (nous PlangrundiageKatastorplan) 29012018
R
s

ÄnderungenTextfestsetzungen 02.02.2015.

14028_OppenhelmerStrasse150202.dug

anlage 3

19523 Zeichen

Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
W 55 - Oppenheimer Straße – 
 
März 2015 
 
 
 
 Vorhabenbeschreibung  
 Planunterlagen  
 
 
Anlage 3

Darmstadt, Postsiedlung  
Oppenheimer Straße  
 
Vorhabenbeschreibung  
Bauvorhaben:  Neubau von 12 Reihenhäusern und 8 Doppelhaushälften sowie 
Herstellung von 18 Carports und 2 Außen-Stellplätzen  
Baugrundstück:  Darmstadt, Oppenheimer Straße  
Teilbereich aus Flur 19, Teilbereich aus Flurstück 233/40 
Bauherr /   GWH Bauprojekte GmbH 
Vorhabenträger:  Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main  
Architektin:  Ulrike Lipp, Telefon: 069 97551 271 
ULipp@gwh.de  
GRUNDLAGEN:  
Die Postsiedlung in der Oppenheimer Straße stammt aus den 50-er Jahren des vorigen 
Jahrhunderts. Es handelt sich überwiegend um einfache Wohnungen, deren Standard den 
derzeitigen Anforderungen hinsichtlich Schall- und Wärmedämmung, der technischen 
Ausrüstung sowie der Grundrissgestaltung nicht mehr entspricht.  
Im Norden (Oppenheimer Straße 1 bis 5) soll der bauliche Bestand zunächst für mindestens 10 
Jahre erhalten bleiben und in Einzelfällen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Mietern 
verbessert werden. Die Häuser dienen auch der Unterbringung von verbliebenen Mietern aus 
anderen Wohnungen.  
Im weiter südlich gelegenen Teilbereich (Oppenheimer Straße 7 bis 19) ist nach Abriss des alten 
Wohnungsbestandes eine Neubebauung bei gleichzeitiger Verdichtung vorgesehen.  
Die Umstrukturierung des ca. 5.030 m² großen Grundstücks erfordert die Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (W55), da die Baustruktur grundlegend verändert wird und 
dadurch auch Erschließungsmaßnahmen notwendig werden.  
Östlich des Grundstücks befindet sich die Oppenheimer Strasse. Im Westen grenzt das 
Grundstück an eine Einfamilienhaus-Bebauung, im Norden, Osten und Süden befinden sich 
Geschosswohnungsbauten.  
Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sind vom Plangebiet gut erreichbar. 
Straßenbahnlinien in die Innenstadt bzw. zum Hauptbahnhof bedienen die Haltestelle Bessunger 
Straße, während die Buslinien H und R sowie die Regionalbuslinien von/aus dem Ried an der 
Haltestelle Haardtring erreichbar sind. Ferner befindet sich der Südbahnhof in fußläufiger 
Entfernung.  
 
 
 
 
 
Seite 1 von 3

ERSCHLIESSUNG:  
Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Oppenheimer Strasse. Von dort werden die 
Einfamilienhäuser über ca. 1,50 m breite Privatwege erschlossen.  
Die 20 notwendigen Stellplätze werden auf einer zentralen Stellplatz-Anlage errichtet. Diese 
beinhaltet 18 Carports und 2 Außen-Stellplätze. Aus Gründen des Lärmschutzes erhält die 
Carportanlage auf der Stirn- und auf der den Reihenhäusern zugewandten Längsseite eine 
geschlossene Wandkonstruktion. Diese Wandflächen werden berankt, die Dachfläche der 
Carports erhalten eine Dachbegrünung.  
BEBAUUNG:  
Die insgesamt 20 Einfamilienhäuser verteilen sich auf 12 Reihenhäuser und 8 
Doppelhaushälften.  
Die Reihenhäuser befinden sich im östlichen Teil des Grundstücks und haben nach Süden 
orientierte Terrassen und Gärten. Die Doppelhäuser  befinden sich im westlichen Grundstücksteil 
und orientieren sich mit ihren privaten Gärten nach Westen. Alle Einfamilienhäuser bestehen aus 
zwei Vollgeschossen zuzüglich einem Dachgeschoss mit extensiv begrüntem Flachdach und 
sind komplett unterkellert.  
Die Geschosshöhe der Einfamilienhäuser im Erd- und Obergeschoss wird 
mit ca. 2,85 m geplant. Im Dachgeschoss ergibt sich aufgrund des 
Austritts auf die Dachterrasse eine höhere Geschosshöhe, die sich wie 
folgt erklärt: Da die Dachterrasse über beheizter Wohnfläche liegt, muss 
diese, ähnlich dem Flachdach, gedämmt werden. Somit befindet sich der 
Austritt zur Dachterrasse im Rohbau ca. 15 cm oberhalb des 
Fertigfußbodens. Die Terrassentür wird mit einem Rohbaumaß von ca. 
2,20 m angenommen. Oberhalb der Fensterflächen befindet sich der 
Rollladenkasten mit einer angenommenen Höhe von ca. 30 cm und daran 
anschließend der statisch notwendi ge Ringanker von ca. 20 cm. Durch 
diese konstruktiv und statisch notwendigen Elemente ergibt sich für das 
Dachgeschoss eine Geschosshöhe von ca. 3,20 m. Zuzüglich der 
notwendigen Sockelhöhe und dem Dachaufbau ergibt sich eine maximale 
Gesamthöhe der Gebäude von 9,50 m.  
ENERGIEVERSORGUNG:  
Der energetische Standard ist im KfW-Effizienzhaus 70 geplant. Zum Zeitpunkt der Aufstellung 
des Bebauungsplans ist die Wärmeschutzberechnung noch nicht abgeschlossen.  
Die Energieversorgung erfolgt über eine Technikzentrale im Untergeschoss eines an der 
Oppenheimer Straße gelegenen Eckhauses mit Zugang über eine Keller-Außentreppe. 
 
 
 
 
 
Seite 2 von 3

FREIFLÄCHE:  
Zum Erhalt des Straßenbildes entlang der Oppenheimer Straße wird die vorhandene Roteiche 
als Großbaum erhalten und gleichzeitig neue Bäume entlang der Straße gepflanzt.  
Die zwei zentralen Müll-Sammelplätze befinden sich ebenfalls entlang der Oppenheimer Straße 
und werden mit einer Einhausung verkleidet. Die Müll-Einhausung ist mit einer Höhe von ca. 
1,60 m und einer horizontalen Holz-Lattung geplant.  
Der Baumbestand mit besonderem und mäßigem Erhaltungswert an der westlichen 
Grundstücksgrenze bleibt größtenteils erhalten.  
Die Reihenhausgrundstücke werden im rückwärtigen Bereich mit ca. 80 cm breiten 
Heckenanpflanzungen eingefriedet. Weitere Heckeneinfassungen verlaufen entlang der 
Oppenheimer Straße und der Nord-Süd-Wegeverbindung. Die Stellplatzanlage erhält eine 
berankte Wandfläche.  
Die Anpflanzung der mittelkronigen Bäume (bei spielsweise Säulen-/Pyramiden-Hainbuche, 
Baum-Hasel oder Blumenesche) und die Heckenpflanzungen (beispielsweise Hainbuche oder 
Feldahorn) werden vom Vorhabenträger vorgenommen.  
Vorgesehen ist, die ca. 1,50 m breiten Hauszugänge um eine befestigte Fläche von ca. 1,50-
1,80 m Breite zu erweitern. Diese einheitlich befestigte Fläche soll sowohl als Hauszugang als 
auch zur Unterbringung von Fahrradständern dienen.  
Das Niederschlagswasser wird durch das Gründach und eine Rigolenversickerung auf dem 
Grundstück gehalten.  
Frankfurt am Main, 21.11.2014  
GWH Bauprojekte GmbH  
Frankfurt am Main  
i.A. Ulrike Lipp  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 3 von 3

T.+K
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Oppenheim
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ser Straße
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Pflaster
Pflaster
Trampelpfad
Pflaster
Trampelpfad
Trampelpfad
134.23
Kie s
Tram
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134.27
Trampelpfad
Trampelpfad
Platten
Platten
Tram
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Pflaster
Platten
Platten
Platten
Schaltkasten
Kies
Kies
Kies
Kies
Platten
134.66
OK Eingang 135.24 m
Kies
Kies
Parkplatz Kies
Kies
OK Eingang 135.49 m
OK Eingang 134.82 m
OK Eingang 134.46 m
OK Eingang 134.48 m
OK Eingang 133.93 m
133.84
OK Eingang 134.84 m
OK Eingang 135.20 m
NB
Kr:1.5
St:0.2
135.10
134.84
LB
Kr:6
St:0.2
LB
Kr:6
St:0,4LB
Kr:4
St:0,3
LB
Kr:4
St:0,3
LB
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NB
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Kr:LB
St:0.2
Kr:LB
St:0.2
NB
Kr:5
St:0.4
LB
Kr:6
St:0.4
LB
Kr:6
St:0.6
134.92
135.29
133.60
132.95
KD:134.25
KD:133.23 m
KD:133.45 m
KD:133.74 m
KD:134.72 m
LB
Kr:11
St:0.6
LB
Kr:14
St:0.8
LB
Kr:16
St:0.9
LB
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St:0.2
LB
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NB
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LB
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LB
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LB
Kr:6
St:0.2
LB
Kr:16
St:0.6
LB
Kr:7
St:0.3
LB
Kr:4
St:0.2
134.95
134.74
134.87
134.81
134.89
134.84
135.07
134.91
134.92
134.88
134.82
134.82
134.78
134.65
134.70
134.55
134.69
134.60
134.62
134.65
134.71
134.69
134.68
134.57
134.53
134.55
134.40
134.44
134.44
134.45
134.37
134.31
134.45
134.47
134.50
134.49
134.44
134.40
134.35
134.42
134.37
134.33
134.14
134.14
133.98
134.09
133.91
134.22
133.98
133.86
133.72
133.53
135.04
135.18
135.10
135.14
135.17
135.04
135.10134.98
134.92
135.18
135.13
135.17
135.17
135.11
135.08
134.52
134.72
134.68
134.70
134.65
134.81
134.83
134.83
134.83
134.78
134.64
134.50
134.65
134.94
134.60
134.10
134.46
134.89
133.63
134.26
134.36
134.60
134.46
133.98
134.00
134.44
134.45
134.30
134.30
134.32
134.33
134.31
134.46134.44
134.16
134.06
133.90
134.02
133.46
133.46
133.90
133.78
133.84
133.22
133.47
134.25
133.76
133.81
133.99
133.94
133.94
133.55
133.23
132.92
133.07
133.16
134.03
134.05
134.09
134.07
134.11
134.01
133.71
133.60
133.64
133.65
133.90
133.81
133.67
133.46
133.76
133.76
133.74
133.81
133.87
133.98
133.74
133.66
133.57
133.46
133.40
133.53
133.66
133.64
133.67
133.72
133.76
133.73133.71
133.99
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
Tram
pelpfad
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
Gebüsch
MüllplatzMüllplatz
Gebüsch
Natursteinplatten
Natursteinplatten
Terr.
Terr.
Terr.
Terr.
OK Sockelmauer
134.83
OK Sockelmauer
134.60
OK Mauer 
135.25
OK Mauer 
135.05
OK Mauer 
135.09
OK Sockelmauer
135.02
W
äscheleinen Stangen
W
äscheleinen Stangen
W
äscheleinen Stangen
OK Mauer
134.86
134.69
Bestandsplan 
LB= Laubbaum, NB= Nadelbaum;  Kr/St =  Kronen-/Stammdurchmesser.  
Die Höhenangaben des Geländes beziehen sich auf Meter über Normal Null (m ü.NN). 
Die Flächenangaben und projektierten Grenzen sind vorläufig. 
Gemarkung Darmstadt  Datum 03.04.2012 
Flur 19  Auftragsnummer 10.374T 
Flurstück 233/5 Bearbeiter Ragib Yazici 
10374pl6_Bestandsplan 
Dipl.-Ing. Hans Georg 
Müller 
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 
Bessunger Straße 73   64347 Griesheim 
Tel. 06155 84230  Fax 06155 842340 
mail@vermessungsbuero-mueller.de
Moltkestraße
NB
Kr:5
St:0,4
Kr:4
LB
St:0.2
St:0,3
LB
Kr:6
St:0.2
Kr:6
NB
LB
Kr:5
St:0.3
St:0.3
Kr:6
LBLB
Kr:6
St:0.3
Kr:16
NB
St:0.4
NB
Kr:5
St:0.2
Kr:15
St:0.5
LB LB
Kr:12
St:0.4
LB
Kr:10
St:0.6
LB
Kr:5
St:0.2
LB
Kr:10
St:0.4
NB
Kr:2
St:0.2
NB
Kr:2
St:0.2
St:0.2
Kr:3
LB
St:0.4
Kr:8
LB
St:0.4
Kr:10
NB
LB
Kr:18
St:0.7
LB
Kr:11
St:0.5
LB
Kr:8
St:0.3
LB
Kr:11
St:0.6
LB
Kr:10
St:0.4
LB
Kr:16
St:0.7
LB
Kr:7
St:0.4
LB
Kr:12
St:0.4
LB
Kr:6
St:0.2
LB
Kr:8
St:0.3
LB
Kr:14
St:0.5
LB
Kr:9
St:0.4

BD 17 /885
DD 17 /885
HZ
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472  13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472  13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 13 x 1923 x 2472 13 x 1923 x 2472
 14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738  14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738  14 x 1836 x 2738 14 x 1836 x 2738
 13 x 1923 x 2472
 11 x 18 x 23
 15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542  15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542  15 x 19 x 2542 15 x 19 x 2542
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243 15 x 19 x 2243  15 x 19 x 2243
E
7v
1
6
5
4
3
2
7891011121314151617
1 1
2 2
33
44
5 5
6
617
17
27 2322
16
16
15
14
14
13
13
242425252626121227 772322
15 262527 2423 1819202221
9
18
18919192020212188
58
3
58
4
58
5
58
6
58
7
58
8
58
9
58
10
58
11
58
12
58
13
58
14
58
18
58
19
58
20
58
21
58
22
58
35
58
34
58
33
58
32
58
31
58
28
58
27
58
26
58
29
58
25
58
17
58
15
58
16
58
23
58
24
58
30
58
36
58
37
  7 x 19 x 23
Planinhalt
Fachplaner
Urheberrecht nach DIN 34 vorbehalten
Basierend auf Architektenplan
Phase
Projekt
BauherrArchitekt
Ausführungsplanung
Neubau von Reihen- und
Doppelhäusern
GEWERKLP PLANART/PLANINHALT MASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX
GEWERKLP PLANART/PLANINHALTMASZSTABLFD: NUMMER STATUSBAUTEIL GESCHOSS INDEX
Erstell.-datum BearbeiterMaßstab IndexPlotdatumBlattformat
DIN A0
Gräsiger Weg, ohne Nummer
65719 Hofheim am Taunus / Wallau
Projektnummer
Status
.........................................................Sichtvermerk
.........................................................Geprüft
Geprüft
.........................................................14.02.2012, Petra Stöcker
 Index Status gezÄnderung Datum
frank völlger
architekten
Frank Völlger  I  Architekt (Dipl. Ing.)
Ziegelhüttenweg 31  I  60598 Frankfurt am Main
Telefon: +49(0)69 . 17 41 72-22
VF 00 31
HAUS
DA
DD
Vorderkante Rohdecke
WN Wandnische
WS Wandschlitz
Bodeneinlauf
F Wandhydrant / Feuerlöscher
RST Rauchschutztür
RH Rohrhülse
RR Regenrohr
UZD Unterzugsdurchbruch
WA Wandaussparung
WD
T 30 Feuerhemmende Tür
T 90 Feuerbeständige Tür
Wanddurchbruch
Oberkante Rohfußboden
BRH
UKRDUnterkante Rohdecke
Oberkante Überzug
OKFF
OKRF
Brüstungshöhe Roh über OKRF
Oberkante Fertigfußboden
UKFDUnterkante Fertigdecke
UKUZUnterkante Unterzug
OKÜZ
VKRD
VKRW
Vorderkante Bodenplatte
Vorderkante Rohwand
VKBP
BD Bodendurchbruch
BK Bodenkanal
Deckenaussparung
Deckendurchbruch
BE
DD
DE
Bodeneinlauf
DacheinlaufDE
DS Deckenschlitz
LE Leerrohr
LRH Lichte Raumhöhe
VKBPVorderkante Bodenplatte
G 30 Feuerhemmende Verglasung
Stahlbeton
Mauerwerk
Legende / Erklärung der Abkürzungen
Vollgipsplatten / Gk- Schachtverkleidung
Bodendurchbruch
Deckendurchbruch
ACHTUNG:
GÜLTIG FÜR DIE ROHBAUAUSFÜHRUNG SIND NUR DIE FREIGEGEBENEN
ARCHITEKTEN- WERKPLÄNE, M 1:50.
ÄNDERUNGEN DIE DIE ALLGEMEINE BAUAUSFÜHRUNG BETREFFEN,
WREDEN NUR IN DIESE PLÄNE EINGETRAGEN !
Brüstungshöhen gelten von OKFFB bis OK Rohbaumaß. Fensterhöhen gelten von
OK Brüstung bis OK Rolladenkasten. Türhöhen gelten von OKFFB bis UK Sturz.
NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT DER STATIK UND DER GENEHMIGUNG-
UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG DES BÜRO FISCHER + WERLE.
Abmessungen Deckendurchbrüche für Treppe siehe Schalplan Büro Fischer +
Werle!
Vorwandinstallation
Abmauerung 1,20m bzw. 1,00m.
Punkt zur Klärung
Letzte Änderungen
Heizkörper
Ausführungshinweis
Alle Angaben in diesem Plan sind vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen. Alle Maße sind vom
Auftragnehmer vor Baubeginn örtlich und rechnerisch verantwortlich zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind mit
den Architekten und der Bauleitung abzustimmen.
Die Planunterlagen gelten nur in Verbindung mit den geprüften statischen Berechnungen, den freigegebenen
Bewehrungsplänen des Fachingenieurs. Alle tragenden und konstruktiven Bauteile müssen nach geprüfter
statischer Berechnung sowie Schal- und Bewehrungsplänen hergestellt werden. Für die Aussparungen,
Durchbrüche, Schlitze, Rohrhülsen sowie die gesamten gebäudetechnischen Einrichtungen gelten Pläne des
zuständigen Ingenieurbüros nur in Verbindung mit den Werk- und Detailplänen der Architekten und Schal- und
Bewehrungsplänen des Statikers.
Die Auflagen des Bauscheines .......... der Stadt .......... , die zutreffenden DIN- Vorschriften mit allen daraus
resultierenden  baulichen Notwendigkeiten sowie evtl. vorhandene Bodengutachten und Vermessungspläne sind
genauestens bei der Ausführung zu beachten.
Brüstungshöhen und Türhöhen gelten von Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis zum Rohmaß Brüstung
bzw. Unterkante Rohsturz. Es werden die Rohbauöffnungen vermaßt. Maßangaben erfolgen in L/B/(H) bzw.
B/H/(T). Angaben über Türqualitäten und Ausführungen, vorbehaltlich der baubehördlichen
Genehmigungen.
Sämtliche Höhenangaben des Gebäudes beziehen sich auf  ±0,00 = 149,35 üNN
Wohnungsgesellschaft
mbH Hessen
Frankfurt am MainRÄUME ZUM LEBEN
GWH
Ständerwand
N
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
9,25
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
9,25
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
9,25
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
9,25
30 1,67 501018 2,63 22 2,63 18 855 24 1,935 64
1630 1,67 50101813 2,23 2522213 2,23 25218 855 245 1,825 6 645
2,13 50 41 2,23 62 2,23 1,595 1,825 75
3,04 9,25
2228 2,45 202050
221315 2,18 2522020505
145 2,18 1,22
30 1,67 501018 1,13 1,50 22 93 1,70 22 93 1,70 302050
1630 1,67 501018131,00 1,23 252221380 1,43 252221380 1,43 2523020505
2,13 50 1,41 1,23 1,42 1,43 1,42 1,43 1,32
5,35
5,53
6,385
6,625
8,56
9,20
6,675
8,075
8,50
9,25
-3,04
-2,50
0,00
2,85
5,70
8,9508
9,25
-2,88
-2,58
-0,31
-0,13
2,50
2,72
5,35
5,57
8,50
8,70
9,20
-1,01
0,00
-1,01
0,00
 13 x 1923 x 2472
DD 17 /5555
DD 15 /15
21755,301752
5,65
24 1,80 555 20 2,95 4,725 24
1624 1,315 50625115 2,95 115 4,61 2416
1624 2,44 115 2,95 115 4,61 2416
3,8851,00
50
765
1752,601152,585175
21755,301752
151,151,435115
365 885
2,01 ab OK FFB Flur
1,93 4,61
2,601152,585
3,4551,00
50
1,195
5,65
1624 1,315 50 8,415 2416
11,03 105
1020
1,19151,4615
510
40
402
-2,58
-2,58
-2,50
S-03
BRH 1,67
BRH 1,67
WD 20/20
UK=1,00m ab UKD
WD 50/20
ab UKD
WD 50/20
ab UKD
Lichtschacht
Lichtschacht
RRDN 50
Flur
c.-1.01
FFB:
F:4,08 m2
Keller
c.-1.02
FFB:
F:45,59 m2
DA
HZ
DD 15 /15
 13 x 1923 x 2472
 15 x 19 x 2243
BD 17 /5555
BD 15 /15
S-03
15203030 95 1,015 92 1,015
15953751061,135
2,25
6510
151,0032516
1,01532516
1,3416
±0,00
-0,13
"Belag Sonderwunsch"
HZ
HZHZ
HZ
"Trennwand Sonderwunsch"
RRDN 50HZ
Fertigteil-
Trennwand d=18cm
Küche
c.00.03
FFB:
F:6,51 m2
WC
c.00.01
FFB:
F:2,32 m2
Flur
c.00.02
FFB:
F:3,97 m2
Essen
c.00.04
FFB:
F:11,82 m2
Wohnen
c.00.05
FFB:
F:24,72 m2
BD 15 /15
1751,34101,26102,48515175
63560
1,50
441,135
2,25
9751,20
1,50
665
2,04 555 20 2,95 4,965 21 2,00
16175
1,765 10 6715715 2,92 15715 4,705 175165 2,00
29251,50
2,50
801,50
2,50
9252
1755,30175
15 89 76
2,01
20
1,19
1,325161,135
2,01
1652,48515
11,03 2,05
5,65
5,65
40
11,03 105
BRH 1,00
BRH 1,00
DA
DA
DA
DD 17 /5555
 15 x 19 x 2243
 15 x 19 x 2243
DD 17 /5555
S-03
15 735 52 5237253725 1,015 92 1,015
15151,57575
+2,85
+2,72
BRH 0,80 BRH 0,80
HZ
HZ
HZHZ
RRDN 50
Bad
c.01.01
FFB:
F:6,06 m2
Flur
c.01.02
FFB:
F:3,66 m2
Kind
c.01.03
FFB:
F:25,55 m2
Schlafen
c.01.04
FFB:
F:14,09 m2
BD 17 /5555
16 175 5,245 10 5,015 175 16
9251,50
2,50
801,50
2,50
925
1755,30175
16 175 2,535 15715 2,92 15715 4,705 175 16
975 2,04 555 20 2,95 4,965
63560
1,70
2,5551,20
1,70
66
1752,49102,71175
1,3416885
2,01
105
885
2,01
75
975 885
2,01
1,06
151,32516885
2,01
2052,69515175
11,03
151,003251,1510
1,04 75 6715
5,65
17575
1,015325
11,03 105
40
DA
DA
DA
 15 x 19 x 2243
BD 17 /5555
LORO-X Attika
Direkt-Regenentwässerung
+Notentwässerung
S-03
+5,57
+5,70
+5,655
+5,53
UK WD +5,53
BRH 0,80BRH 0,80
BRH 0,15 BRH 0,15
BRH 1,00
BRH 1,00
Dämmung im Mittel d=12cm, Gefälle 2%
HZ
HZHZ
HZ
Terrasse
c.02.02
FFB:
F:14,42 m2
9251,50
2,45
801,50
2,45
925
5,65
16 175 2,535 15715 2,92 15715 1,85 175 12 2,50 6175
16
2,04 55520 2,95 2,11 2,68 175
63560
1,70
2,5551,20
1,70
66
1755,30175
151,0015715
10 1,0010 1,92
151,32510
75 6710
151,0015715325
15715 1,0015715 1,82 15715
1,01510
5,65
3064,93
1,875
630
16 175 7,505 175 12 2,56 175 16
175751,19
1,03
1,03 1,92
40
7,975 2,50 395
11,03 105
1,34
BRH 1,00
BD
BD
BD
BD
Studio
c.02.01
FFB:
F:35,41 m2
DD 17 /1755 DD 17 /1755
S-03
16175
10 7,305 10175
12 2,50 6175
16
5,65
11,03
175175
435 7,305 395 2,50 395
Terrasse
BD 17 /1755 BD 17 /1755
175 1,865 175 205
175
Haus 8, casum
Grundriss, Schnitt, Ansichten


A
-
5
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0
1
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5
0
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8
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b
F

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-
dr22.12.20111:50Grundriss
UG
Ansicht SüdWest
Haus11Haus 10Haus 9Haus 8Haus 7
Haus 7Haus 8Haus 9Haus 10Haus11
Grundriss
EG
Grundriss
OG
Grundriss
SG
Grundriss
DA
Schnitt S-03
Ansicht NordOst
+0,00 OKFFB EG=149,35 üNN
FREIGEGEBEN
F dr-a 24.02.2012 graphische Überarbeitung, Fensterposition (Dämmung)
F dr-b Korrektur Trennwand Außenbereich
b10.04.2012
10 .0 4 .20 12

Beratungsverlauf (5)

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0086
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.03.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00