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2017/0082

13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 09.03.2017

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2017/0082

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Wissenschaftsstadt Darmstadt  Darmstadt, den 09.03.2017 
Der Magistrat 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 
13. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
 
 
13. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 
13. Änderung

13. Änderung des Flächennutzungsplans 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH  2 
13. Änderungsbereich  – Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg 
 
Abb.1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 13. Änderung  
 
 
Abb. 2: 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg) 
 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

13. Änderung des Flächennutzungsplans 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH  3 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
1.  Rechtsgrundlagen ......................................................................................................... 4 
2.  Geltungsbereich ............................................................................................................ 4 
3.  Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 ............................................ 4 
4.  Erfordernis der Teilbereichsänderung .......................................................................... 4 
5.  Ziele und Zwecke der Planung ..................................................................................... 5

13. Änderung des Flächennutzungsplans 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH  4 
13. Änderung des Flächennutzungsplan 
 
(Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den Vorschriften des 
Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015.  
2. Geltungsbereich 
Das 13. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet „Rheinstraße / 
Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg“. 
Der Geltungsbereich wird begrenzt: 
- im Norden durch die Rheinstraße (B 26), 
- im Osten durch die Berliner Allee, 
- im Süden durch den Haardtring, 
- im Westen durch den Pfalzweg an der Bundesbahntrasse. 
Die Flächengröße des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 
5,6 ha. 
3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 
Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll für den Teilbereich Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ geändert werden. 
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
Die Fläche des Plangebiets ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschafts-
stadt Darmstadt als „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt.  
Für den südlichen Teilbereich des Plangebiets befindet sich der vorhabenbezogene Bebau-
ungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – in der Aufstellung. Im Geltungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll überwiegend Wohnnutzung mit einem kleinen 
Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung vorgesehen werden. Gemäß § 12 Abs. 3 
BauGB sind vorhabenbezogene Bebauungspläne nicht an den Nutzungskatalog der Baunut-
zungsverordnung (BauNVO) gebunden.  
In der Gesamtbetrachtung des Blockes zwischen Rheinstraße, Berliner Allee, Haardtring und 
Pfalzweg erfüllen die gewerblichen Nutzungen durch die Mercedes-Benz Niederlassung Darm-
stadt im nördlichen Bereich zusammen mit dem Wohn- und Gewerbeanteil des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes W 61 im südlichen Bereich die Anforderungen an eine „gemischte 
Baufläche“. 
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan 
zu gewährleisten, ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan von „ge-
werbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ erforderlich.

13. Änderung des Flächennutzungsplans 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH  5 
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – gemäß § 8 Abs. 3 
BauGB.  
5. Ziele und Zwecke der Planung 
Die Stadt Darmstadt war während der Nachkriegszeit bestrebt, die Wirtschaft zu beleben und 
dabei auf nicht emissionsbelastende Industrie zu setzen. So kam es auf der Fläche des ehema-
ligen Exerzierplatzes zur Ansiedlung von „rauchlosen“ Industriebetrieben unter dem Leitbild des 
„sauberen Industriegebietes“. Der Exerzierplatz befand sich westlich der Kernstadt (Stadtteil 
Darmstadt West) und dehnte sich einst südlich des Hauptbahnhofes bis zur Eschollbrücker 
Straße aus.  
Dadurch wurde in Darmstadt einer der ersten modernen Industrieparks seiner Art in Deutsch-
land gegründet. Etwa 170 Firmen und Betriebe siedelten sich auf der Fläche bis 1959 an, die 
hauptsächlich aus der Drucker- und Verlagsbranche stammten und prägend waren für die Be-
zeichnung des Stadtteils als das „Verlegerviertel“. Hier in Darmstadt West stehen bedeutsame 
Bauten, deren Architektur typisch ist für die fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts. 
Der Geltungsbereich der 13. Flächennutzungsplanänderung befindet sich auf der Fläche des 
ehemaligen Exerzierplatzes und wird heute im nördlichen Areal durch die Mercedes-Benz Nie-
derlassung Darmstadt genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich seit 2014 die Freie Montes-
sori-Schule Darmstadt in einem umgenutzten Bürogebäude. 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 61 – Nördlicher Haardtring / Ber-
liner Allee – befindet sich im südlichen Areal der 13. Flächennutzungsplanänderung und wurde 
seit den fünfziger Jahren als Produktionsstandort der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der 
Stolze GmbH genutzt. So entstanden Anfang der 1950er Jahre das Produktionsgebäude am 
Haardtring sowie der Büro- und Verwaltungstrakt an der Berliner Allee. In den siebziger Jahren 
wurden eine KFZ- Werkstatt, eine Schreinerei sowie eine Hausmeisterwohnung ergänzt. Die 
Produktion wurde bis 1990 aufrechterhalten. Anschließend wurden Lagerflächen eingerichtet 
(bis 1996). 
Bis in die 2000er Jahre wurde das Areal weiter genutzt. So befand sich eine Galerie samt 
Künstleratelier in den ehemaligen Produktionshallen und Teile der Werkstätten waren vermietet. 
Der ehemalige Büro- und Verwaltungstrakt wird heute durch eine Fortbildungseinrichtung ge-
nutzt, während das restliche Areal seit einigen Jahren brach liegt.  
Auf dem ehem. Stolze Grundstück im Westen am Pfalzweg befindet sich ein eingeschossiges 
Hallengebäude, welches im Südteil von einem Fitnessstudio genutzt wird, der Nordteil steht 
ebenfalls leer. 
Mit dem Bauvorhaben – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – soll die Chance genutzt werden 
eine innerstädtische Brachfläche zu revitalisieren und wieder in das städtische Gesamtgefüge 
zu integrieren. Seit 1998 verzeichnet Darmstadt stetig wachsende Einwohnerzahlen und eine 
steigende Wohnraumnachfrage. Außerdem zeichnete sich in den letzten Jahren der Trend zur 
konsequenten Durchmischung von Gewerbe- und Wohnnutzungen in Darmstadt West immer 
deutlicher ab. Vor diesem Hintergrund besitzt das Vorhabengebiet mit seiner zentralen Lage 
und den überdurchschnittlich guten Erschließungsstrukturen ein besonders hohes Potential als 
Wohnstandort.  
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – 
wird die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Neubebauung des ehemaligen Produkti-
onsgeländes der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH geschaffen. Der Vor-

13. Änderung des Flächennutzungsplans 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH  6 
habenträger beabsichtigt, eine Bebauung mit überwiegend Wohnnutzung und einem kleinen 
Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung. Dies entspricht dem steigenden Bedarf nach 
innerstädtischem Wohnraum in Darmstadt. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

2017/0082

5730 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.03.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0082 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / 
Pfalzweg)  
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 09.03.20 17 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Teilbereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg (s. Übersichtsplan in der 
Anlage) zu ändern (13. Änderung). 
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 13. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen. 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch 
Auslegung der unter Punkt 2 genannten Unterlagen für die Dauer eines Monats beim 
Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Form

- 2 - 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB 
erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.  
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.  
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Z wecke der Planung zur 13. Änderung des 
Flächennutzungsplans  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0082 vom 09.03.2017:  
 
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006, 
weist die Flächen des Gebietes zwischen der Rheinstraße im Norden, der Berliner Allee im 
Osten, dem Haardtring im Süden und dem Pfalzweg an der Bundesbahntrasse im Westen  als 
„gewerbliche Baufläche “ aus.  
 
Nach Aufgabe der Produktionsstandort e der Nährmittelwerke W. Engel GmbH  und der Stolze 
GmbH im Süden des Geltungsbereiches soll der südliche Bereich neu entwickelt und 
wiedergenutzt werden. Die Wiedernutzung soll hier hauptsächlich durch Wohnnutzung erfolgen , 
um der bestehenden Nachfrage nac h Wohnraum in Darmstadt und dem  zu erwartenden 
Bevölkerungszuwachs  begegnen zu können. Hierfür wird ein v orhabenbezogener Bebauungsplan 
W 61 - Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – aufgestellt.  
 
Das Ziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans ist den gesamten Bereich Rheinstraße / 
Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg mit der bestehenden gewerblichen Nutzung durch die 
Mercedes-Benz Niederlassung Darmstadt im Norden und dem großen Anteil an geplanter 
Wohnnutzung mit geringem Anteil nicht störenden  Gewerbes im Süden, einer gemischten 
Nutzung zuzuführen.  
 
 
Zu 1.: 
 
Die Darstellung im Flächennutzungsplan s oll für den Teilbereich Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg von „gewerbliche Baufläche “ in „gemischte Baufläche “ geändert werden.  
 
Das Verfahren zur 13. Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.  1 BauGB. 
 
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W  61 - Nördlicher Haardtring / Berliner Allee - gem. § 8 
Abs. 3 BauGB (siehe Magistratsvorlage Nr. 2017/0080) . 
 
 
Zu 2. und 3.: 
 
Zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die allgemeinen Ziele und Zw ecke der 
Planung erarbeitet, in denen  auch die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und die 
Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans  abgebildet 
sind (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des Magistrats für das weitere 
Verfahren verwendet werden.  
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.  
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 2  genannten Unterlagen 
beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich der Öffentlichkeit  die Möglichkeit gegeben wird, 
ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird 
ortsüblich bekannt gemacht.

- 4 - 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher  Belange gemäß §  4 
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick 
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 
BauGB aufgefordert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen 
Stellungnahmen geprüft und g gf. in der weiteren Planung berücksichtigt.  
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 09.03.2017 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 13
TOP 41
TOP 106

Orte (5)

  • Rheinstraße
  • Berliner Allee
  • Haardtring
  • Pfalzweg
  • Eschollbrücker Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0082
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.03.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00