2017/0082
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 09.03.2017 Der Magistrat Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans 13. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 13. Änderung 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH 2 13. Änderungsbereich – Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg Abb.1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 13. Änderung Abb. 2: 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg) Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH 3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlagen ......................................................................................................... 4 2. Geltungsbereich ............................................................................................................ 4 3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 ............................................ 4 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung .......................................................................... 4 5. Ziele und Zwecke der Planung ..................................................................................... 5 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH 4 13. Änderung des Flächennutzungsplan (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) 1. Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015. 2. Geltungsbereich Das 13. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet „Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg“. Der Geltungsbereich wird begrenzt: - im Norden durch die Rheinstraße (B 26), - im Osten durch die Berliner Allee, - im Süden durch den Haardtring, - im Westen durch den Pfalzweg an der Bundesbahntrasse. Die Flächengröße des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 5,6 ha. 3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll für den Teilbereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ geändert werden. 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung Die Fläche des Plangebiets ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschafts- stadt Darmstadt als „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Für den südlichen Teilbereich des Plangebiets befindet sich der vorhabenbezogene Bebau- ungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – in der Aufstellung. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll überwiegend Wohnnutzung mit einem kleinen Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung vorgesehen werden. Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB sind vorhabenbezogene Bebauungspläne nicht an den Nutzungskatalog der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) gebunden. In der Gesamtbetrachtung des Blockes zwischen Rheinstraße, Berliner Allee, Haardtring und Pfalzweg erfüllen die gewerblichen Nutzungen durch die Mercedes-Benz Niederlassung Darm- stadt im nördlichen Bereich zusammen mit dem Wohn- und Gewerbeanteil des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes W 61 im südlichen Bereich die Anforderungen an eine „gemischte Baufläche“. Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan von „ge- werbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ erforderlich. 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH 5 Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezo- genen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. 5. Ziele und Zwecke der Planung Die Stadt Darmstadt war während der Nachkriegszeit bestrebt, die Wirtschaft zu beleben und dabei auf nicht emissionsbelastende Industrie zu setzen. So kam es auf der Fläche des ehema- ligen Exerzierplatzes zur Ansiedlung von „rauchlosen“ Industriebetrieben unter dem Leitbild des „sauberen Industriegebietes“. Der Exerzierplatz befand sich westlich der Kernstadt (Stadtteil Darmstadt West) und dehnte sich einst südlich des Hauptbahnhofes bis zur Eschollbrücker Straße aus. Dadurch wurde in Darmstadt einer der ersten modernen Industrieparks seiner Art in Deutsch- land gegründet. Etwa 170 Firmen und Betriebe siedelten sich auf der Fläche bis 1959 an, die hauptsächlich aus der Drucker- und Verlagsbranche stammten und prägend waren für die Be- zeichnung des Stadtteils als das „Verlegerviertel“. Hier in Darmstadt West stehen bedeutsame Bauten, deren Architektur typisch ist für die fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Der Geltungsbereich der 13. Flächennutzungsplanänderung befindet sich auf der Fläche des ehemaligen Exerzierplatzes und wird heute im nördlichen Areal durch die Mercedes-Benz Nie- derlassung Darmstadt genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich seit 2014 die Freie Montes- sori-Schule Darmstadt in einem umgenutzten Bürogebäude. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 61 – Nördlicher Haardtring / Ber- liner Allee – befindet sich im südlichen Areal der 13. Flächennutzungsplanänderung und wurde seit den fünfziger Jahren als Produktionsstandort der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH genutzt. So entstanden Anfang der 1950er Jahre das Produktionsgebäude am Haardtring sowie der Büro- und Verwaltungstrakt an der Berliner Allee. In den siebziger Jahren wurden eine KFZ- Werkstatt, eine Schreinerei sowie eine Hausmeisterwohnung ergänzt. Die Produktion wurde bis 1990 aufrechterhalten. Anschließend wurden Lagerflächen eingerichtet (bis 1996). Bis in die 2000er Jahre wurde das Areal weiter genutzt. So befand sich eine Galerie samt Künstleratelier in den ehemaligen Produktionshallen und Teile der Werkstätten waren vermietet. Der ehemalige Büro- und Verwaltungstrakt wird heute durch eine Fortbildungseinrichtung ge- nutzt, während das restliche Areal seit einigen Jahren brach liegt. Auf dem ehem. Stolze Grundstück im Westen am Pfalzweg befindet sich ein eingeschossiges Hallengebäude, welches im Südteil von einem Fitnessstudio genutzt wird, der Nordteil steht ebenfalls leer. Mit dem Bauvorhaben – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – soll die Chance genutzt werden eine innerstädtische Brachfläche zu revitalisieren und wieder in das städtische Gesamtgefüge zu integrieren. Seit 1998 verzeichnet Darmstadt stetig wachsende Einwohnerzahlen und eine steigende Wohnraumnachfrage. Außerdem zeichnete sich in den letzten Jahren der Trend zur konsequenten Durchmischung von Gewerbe- und Wohnnutzungen in Darmstadt West immer deutlicher ab. Vor diesem Hintergrund besitzt das Vorhabengebiet mit seiner zentralen Lage und den überdurchschnittlich guten Erschließungsstrukturen ein besonders hohes Potential als Wohnstandort. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – wird die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Neubebauung des ehemaligen Produkti- onsgeländes der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH geschaffen. Der Vor- 13. Änderung des Flächennutzungsplans BLFP Frielinghaus Architekten Planungsgesellschaft mbH 6 habenträger beabsichtigt, eine Bebauung mit überwiegend Wohnnutzung und einem kleinen Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung. Dies entspricht dem steigenden Bedarf nach innerstädtischem Wohnraum in Darmstadt. Die Dezernentin III: Dr. Barbara Boczek Stadträtin
2017/0082
5730 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.03.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0082
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring /
Pfalzweg)
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 09.03.20 17
Beschlussvorschlag :
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Teilbereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg (s. Übersichtsplan in der
Anlage) zu ändern (13. Änderung).
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 13. Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Auslegung der unter Punkt 2 genannten Unterlagen für die Dauer eines Monats beim
Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Form
- 2 -
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Z wecke der Planung zur 13. Änderung des
Flächennutzungsplans
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0082 vom 09.03.2017:
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006,
weist die Flächen des Gebietes zwischen der Rheinstraße im Norden, der Berliner Allee im
Osten, dem Haardtring im Süden und dem Pfalzweg an der Bundesbahntrasse im Westen als
„gewerbliche Baufläche “ aus.
Nach Aufgabe der Produktionsstandort e der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze
GmbH im Süden des Geltungsbereiches soll der südliche Bereich neu entwickelt und
wiedergenutzt werden. Die Wiedernutzung soll hier hauptsächlich durch Wohnnutzung erfolgen ,
um der bestehenden Nachfrage nac h Wohnraum in Darmstadt und dem zu erwartenden
Bevölkerungszuwachs begegnen zu können. Hierfür wird ein v orhabenbezogener Bebauungsplan
W 61 - Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – aufgestellt.
Das Ziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans ist den gesamten Bereich Rheinstraße /
Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg mit der bestehenden gewerblichen Nutzung durch die
Mercedes-Benz Niederlassung Darmstadt im Norden und dem großen Anteil an geplanter
Wohnnutzung mit geringem Anteil nicht störenden Gewerbes im Süden, einer gemischten
Nutzung zuzuführen.
Zu 1.:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan s oll für den Teilbereich Rheinstraße / Berliner Allee /
Haardtring / Pfalzweg von „gewerbliche Baufläche “ in „gemischte Baufläche “ geändert werden.
Das Verfahren zur 13. Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 - Nördlicher Haardtring / Berliner Allee - gem. § 8
Abs. 3 BauGB (siehe Magistratsvorlage Nr. 2017/0080) .
Zu 2. und 3.:
Zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die allgemeinen Ziele und Zw ecke der
Planung erarbeitet, in denen auch die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und die
Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans abgebildet
sind (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des Magistrats für das weitere
Verfahren verwendet werden.
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 2 genannten Unterlagen
beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird,
ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird
ortsüblich bekannt gemacht.
- 4 -
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgefordert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen
Stellungnahmen geprüft und g gf. in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Dezernentin III :
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 09.03.2017
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Rheinstraße
- Berliner Allee
- Haardtring
- Pfalzweg
- Eschollbrücker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0082
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.03.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00