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Koelnmesse Ausstellungen GmbH - Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0564/2017 vom 27.04.2017

Stand: Am 18.05.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0564/2017 Freigabedatum 27.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Koelnmesse Ausstellungen GmbH hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet anstelle von Frau Ute Berg Herrn William Wolfgramm, OB/3 …………………………………………… (gemäß § 113 Abs. 2 GO die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) als Mitglied in den Aufsichtsrat der Koelnmesse Ausstellungen GmbH. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei den von der Ober- bürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Koelnmesse Ausstellungen GmbnH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Koelnmesse GmbH. Die Stadt Köln ist an der Koelnmesse GmbH mit 79,075% beteiligt. Der Aufsichtsrat der Koelnmesse Ausstellungen GmbH besteht aus fünf Mitgliedern. Laut Gesell- schaftsvertrag der Koelnmesse Ausstellungen GmbH ist Mitglied des Aufsichtsrates der Oberbürger- meister der Stadt Köln oder ein von ihm vorgeschlagener und vom Rat der Stadt Köln entsandter Be- amter oder Angestellter der Stadt Köln. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 auf Vorschlag von Herrn Oberbürger- meister Roters Frau Ute Berg in den Aufsichtsrat der Koelnmesse Ausstellungen GmbH entsandt. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Berg aus dem Dienst der Stadt Köln zum 31.03.2017 ist ein/e Nachfolger/in zu entsenden. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erfolgt die Ent- sendung auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker.

Beratungsverlauf

  1. 18.05.2017

    Rat

    TOP 17.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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