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2024/0100

Klimaanpassungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt Folgeantrag im bestehenden Förderprogramm 'Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel' / Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans

Magistratsvorlage 14.03.2024

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
  
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0100 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-42 (Sachkosten) und  
5610-41 (Personalkosten)  
Sachkonto: 6779000, 6201000 sowie die 
Ertragskonten 5400100 (Sachkosten) und 
5480010 (Personalkosten)  
  
 
Betreff: Klimaanpassungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Folgeantrag im bestehenden Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an den 
Klimawandel" / Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans  
 
Vorlage vom: 14.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Beantragung der Anschlussförderung für die Umsetzung und 
Verstetigung des Klimaanpassungsplans – wie vom Fördermittelgeber vorgesehen – zu  
(Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans).  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.03.2024 
 
1. Hintergrund / Inhalte 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird derzeit ein Klimaanpassungsplan erarbeitet. 
Hierfür wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und 
Verbraucherschutz (BMUV) bisher 202.745,34 € finanzielle Förderung für das 
Klimaanpassungsmanagement in Darmstadt bewilligt. Im Rahmen dessen wurde eine bis 
31.12.2025 befristete Personalstelle (St.-Nr. 3625|11453 kw 2025) eingerichtet und besetzt 
sowie externe Dienstleister für die Prozessunterstützung und Öffentlichkeitsarbeit nach 
Ausschreibung beauftragt. Für die Umsetzung des bis voraussichtlich Anfang 2025 erstellten 
Anpassungsplans kann eine Folgeförderung für weitere 3 Jahre beantragt werden. Diese 
Verlängerung ist von Seiten des Fördermittelgebers ausdrücklich erwünscht. Die Förderquote 
beträgt 90 %. Die Mittel werden für den Haushalt 2025 – 2028 nach Beschlussfassung 
beantragt.   
Die bisher durchgeführte Betroffenheitsanalyse (u.a. Zusammenarbeit mit Deutscher 
Wetterdienst, Klimaanalysekarte und Starkregengefahrenkarte) zeigt, dass Darmstadt eine 
hohe Vulnerabilität gegenüber den bereits erfolgten und zu erwartenden Klimaveränderungen, 
wie Hitze, Trockenheit und räumlich begrenzt gegenüber Überflutungen im Zuge von 
Starkregen aufweist. Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Umweltbundesamtes (UBA) 
aus dem Jahr 2021 zeigt weiterhin, dass sich Darmstadt für die nahe Zukunft (2031-2060) in 
einer der verwundbarsten Klimaregionen Deutschlands befindet. Schon heute werden in der 
Innenstadt Darmstadts in Hitzesommern Lufttemperaturen bis 40 °C verzeichnet, versiegelte 
Flächen erreichen Oberflächentemperaturen von ca. 80 °C. Darmstadt wird nicht zu Unrecht 
aufgrund seiner großräumigen Lage im Süden Hessens, der meist flachen Topographie und 
seines hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades als die heißeste Stadt Hessens bezeichnet. 
Neben Hitze führt die Trockenheit zu verstärktem Absterben und Vitalitätsverlusten von 
Stadtbäumen und zur Austrocknung von Grünflächen. Ein personell und finanziell gut 
ausgestattetes Klimaanpassungsmanagement ist, neben dem Klimaschutz, für eine resiliente 
und zukunftsfähige Stadtplanung und Stadtentwicklung erforderlich. Ein klimaangepasster 
Stadtumbau verbessert das Stadtklima nachhaltig und bietet eine bessere Vorsorge 
hinsichtlich extremer Hitze und Überflutungsgefahren. Die Inanspruchnahme der bundesweiten 
Förderung ist ein wichtiger Schritt zur Verstetigung des Klimaanpassungsmanagements.  
Die von Seiten des Fördermittelgebers und der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehenen 
Arbeitspakete in den drei Jahren der Förderperiode beinhalten: 
- Planung und Initiierung der Maßnahmen, Verstetigung des Klimaanpassungsplans 
durch regelmäßige Fortführung der Planungen im Bereich 
Klimaanpassungsmanagement 
- Ggf. Auftragsvergabe an externe Dienstleister 
- Erstellung von Detailplänen und -konzepten, fachliche und koordinierende 
Unterstützung der Fachämter und Eigenbetriebe bei der Detailplanung 
- Umsetzung der Maßnahmen, bzw. fachliche und koordinierende Unterstützung der 
Fachämter und Eigenbetriebe bei der Umsetzung 
- Fördermittelrecherche und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln für 
investive Maßnahmen 
- Vernetzung relevanter Akteure, Teilnahme an Vernetzungstreffen und Weiterbildungen  
- Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Veranstaltungen und Informationskampag nen 
- Aktivierung der Bevölkerung und Gewerbe und Unterstützung dieser bei der Umsetzung 
von Klimaanpassungsmaßnahmen im privaten Bereich

- 4 - 
- Regelmäßiges Monitoring, Evaluation und ggf. Nachjustierung des 
Klimaanpassungsplans anhand von Indikatoren, interne und externe Berichterstattung 
über Fortschritte der Umsetzung und bei der Erreichung der Zielsetzungen 
Der bis Februar 2025 vorliegende Klimaanpassungsplan stellt die Grundlage für die 
Fortführung des Klimaanpassungsmanagements in Darmstadt dar. Für die Umsetzung und 
Verstetigung der im Anpassungsplan vorgesehenen Maßnahmen und für ein Erfolgsmonitoring 
bedarf es finanzieller und personeller Ressourcen, die im Rahmen des Förderprogramms zu 
einem großen Teil durch den Bund bereitgestellt werden können.  
2. Zeitplan 
Einreichung des 
Verlängerungsantrags 
Bewilligung des 
Antrags 
Beginn des 
Förderzeitraums 
Umsetzung des 
Klimaanpassungsplans 
August 2024 Ende 2024 01.03.2025 03.2025 – 02.2028 
Die aktuelle Förderung läuft zum 28. Februar 2025 aus. Um einen nahtlosen Übergang in die 
Folgeförderung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag 6 Monate vor Beginn des 
Förderzeitraums gestellt werden. Der Förderantrag soll dementsprechend im August 2024 
beim Fördermittelgeber eingereicht werden.  
3. Kosten 
 
Die Maximalzuwendung der Förderung beträgt 275.000 €, die Förderquote liegt bei 90 %. 
Förderfähige Kosten sind Sach - und Personalkosten. Der Eigenanteil liegt für Sach - und 
Personalkosten bei insg. 30.555 € über 3 Jahre. Die Mittel müssen nicht gesondert 
aufgeplant werden, sondern stehen unter der Voraussetzung der Fortschreibung in den 
Haushaltsplänen zur Verfügung. Förderfähige Sachkosten sind Aufträge an fachkundige 
externe Dienstleister, die Beteiligung relevanter Akteure, Dienstreisen und Fort - und 
Weiterbildungsmaßnahmen sowie Ausgaben für Vernetzungstreffen/Fachtagungen und die 
begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Es ist vorgesehen, dass im Zeitraum der Bearbeitung 
weitere Förderungen für investive Maßnahmen für die Klimaanpassung im Rahmen dieser 
Förderrichtlinie in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe halt 
eines positiven Bescheids zum Förderantrag.  
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz    Michael Kolmer    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtrat    Stadtkämmerer

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7937 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
  
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 69 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0100 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
169 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-42 (Sachkosten) und  
5610-41 (Personalkosten)  
Sachkonto: 6779000, 6201000 sowie die 
Ertragskonten 5400100 (Sachkosten) und 
5480010 (Personalkosten)  
  
 
Betreff: Klimaanpassungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Folgeantrag im bestehenden Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an den 
Klimawandel" / Projekt DAS -A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans  
 
Vorlage vom: 14.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Beantragung der Anschlussförderung für die Umsetzung und 
Verstetigung des Klimaanpassungsplans – wie vom Fördermittelgeber vorgesehen – zu  
(Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans).

- 3 - 
Anlagen:    
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.03.2024  
 
1. Hintergrund / Inhalte 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird derzeit ein Klimaanpassungsplan erarbeitet. 
Hierfür wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und 
Verbraucherschutz (BMUV) bisher 202.745,34 € finanzielle Förderung für das 
Klimaanpassungsmanagement in Darmstadt bewilligt. Im Rahmen dessen wurde eine bis 
31.12.2025 befristete Personalstelle (St.-Nr. 3625|11453 kw 2025) eingerichtet und besetzt 
sowie externe Dienstleister für die Prozessunterstützung und Öffentlichkeitsarbeit nach 
Ausschreibung beauftragt. Für die Umsetzung des bis voraussichtlich Anfang 2025 erstellten 
Anpassungsplans kann eine Folgeförderung für weitere 3 Jahre beantragt werden. Diese 
Verlängerung ist von Seiten des Fördermittelgebers ausdrücklich erwünscht. Die Förderquote 
beträgt 90 %. Die Mittel werden für den Haushalt 2025 – 2028 nach Beschlussfassung 
beantragt.   
Die bisher durchgeführte Betroffenheitsanalyse (u.a. Zusammenarbeit mit Deutscher 
Wetterdienst, Klimaanalysekarte und Starkregengefahrenkarte) zeigt, dass Darmstadt eine 
hohe Vulnerabilität gegenüber den bereits erfolgten und zu erwartenden Klimaveränderungen, 
wie Hitze, Trockenheit und räumlich begrenzt gegenüber Überflutungen im Zuge von 
Starkregen aufweist. Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Umweltbundesamtes (UBA) 
aus dem Jahr 2021 zeigt weiterhin, dass sich Darmstadt für die nahe Zukunft (2031-2060) in 
einer der verwundbarsten Klimaregionen Deutschlands befindet. Schon heute werden in der 
Innenstadt Darmstadts in Hitzesommern Lufttemperaturen bis 40 °C verzeichnet, versiegelte 
Flächen erreichen Oberflächentemperaturen von ca. 80 °C. Darmstadt wird nicht zu Unrecht 
aufgrund seiner großräumigen Lage im Süden Hessens, der meist flachen Topographie und 
seines hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades als die heißeste Stadt Hessens bezeichnet. 
Neben Hitze führt die Trockenheit zu verstärktem Absterben und Vitalitätsverlusten von 
Stadtbäumen und zur Austrocknung von Grünflächen. Ein personell und finanziell gut 
ausgestattetes Klimaanpassungsmanagement ist, neben dem Klimaschutz, für eine resiliente 
und zukunftsfähige Stadtplanung und Stadtentwicklung erforderlich. Ein klimaangepasster 
Stadtumbau verbessert das Stadtklima nachhaltig und bietet eine bessere Vorsorge 
hinsichtlich extremer Hitze und Überflutungsgefahren. Die Inanspruchnahme der bundesweiten 
Förderung ist ein wichtiger Schritt zur Verstetigung des Klimaanpassungsmanagements.  
Die von Seiten des Fördermittelgebers und der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehenen 
Arbeitspakete in den drei Jahren der Förderperiode beinhalten: 
- Planung und Initiierung der Maßnahmen, Verstetigung des Klimaanpassungsplans 
durch regelmäßige Fortführung der Planungen im Bereich 
Klimaanpassungsmanagement 
- Ggf. Auftragsvergabe an externe Dienstleister 
- Erstellung von Detailplänen und -konzepten, fachliche und koordinierende 
Unterstützung der Fachämter und Eigenbetriebe bei der Detailplanung 
- Umsetzung der Maßnahmen, bzw. fachliche und koordinierende Unterstützung der 
Fachämter und Eigenbetriebe bei der Umsetzung 
- Fördermittelrecherche und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln für 
investive Maßnahmen 
- Vernetzung relevanter Akteure, Teilnahme an Vernetzungstreffen und Weiterbildungen 
- Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Veranstaltungen und Informationskampagnen  
- Aktivierung der Bevölkerung und Gewerbe und Unterstützung dieser bei der Umsetzung 
von Klimaanpassungsmaßnahmen im privaten Bereich

- Regelmäßiges Monitoring, Evaluation und ggf. Nachjustierung des 
Klimaanpassungsplans anhand von Indikatoren, interne und externe Berichterstattung 
über Fortschritte der Umsetzung und bei der Erreichung der Zielsetzungen 
Der bis Februar 2025 vorliegende Klimaanpassungsplan stellt die Grundlage für die 
Fortführung des Klimaanpassungsmanagements in Darmstadt dar. Für die Umsetzung und 
Verstetigung der im Anpassungsplan vorgesehenen Maßnahmen und für ein Erfolgsmonitoring 
bedarf es finanzieller und personeller Ressourcen, die im Rahmen des Förderprogramms zu 
einem großen Teil durch den Bund bereitgestellt werden können.  
2. Zeitplan 
Einreichung des 
Verlängerungsantrags 
Bewilligung des 
Antrags 
Beginn des 
Förderzeitraums 
Umsetzung des 
Klimaanpassungsplans 
August 2024 Ende 2024 01.03.2025 03.2025 – 02.2028 
Die aktuelle Förderung läuft zum 28. Februar 2025 aus. Um einen nahtlosen Übergang in die 
Folgeförderung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag 6 Monate vor Beginn des 
Förderzeitraums gestellt werden. Der Förderantrag soll dementsprechend im August 2024 
beim Fördermittelgeber eingereicht werden.  
3. Kosten 
 
Die Maximalzuwendung der Förderung beträgt 275.000 €, die Förderquote liegt bei 90 %. 
Förderfähige Kosten sind Sach - und Personalkosten. Der Eigenanteil liegt für Sach - und 
Personalkosten bei insg . 30.555 € über 3 Jahre. Die Mittel müssen nicht gesondert 
aufgeplant werden, sondern stehen unter der Voraussetzung der Fortschreibung in den 
Haushaltsplänen zur Verfügung. Förderfähige Sachkosten sind Aufträge an fachkundige 
externe Dienstleister, die Be teiligung relevanter Akteure, Dienstreisen und Fort - und 
Weiterbildungsmaßnahmen sowie Ausgaben für Vernetzungstreffen/Fachtagungen und die 
begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Es ist vorgesehen, dass im Zeitraum der Bearbeitung 
weitere Förderungen für inves tive Maßnahmen für die Klimaanpassung im Rahmen dieser 
Förderrichtlinie in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt 
eines positiven Bescheids zum Förderantrag.  
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz    Michael Kolmer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtrat    Stadtkämmerer

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Punkt 3: Klimaanpassungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Folgeantrag im bestehenden Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an 
den Klimawandel" / Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans 
 (V-Nr. 2024/0100) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt 
von der Vorlage Kenntnis.

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0100
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.03.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00