2024/0100
Klimaanpassungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt Folgeantrag im bestehenden Förderprogramm 'Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel' / Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans
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2024/0100
7864 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0100
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 069-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-42 (Sachkosten) und
5610-41 (Personalkosten)
Sachkonto: 6779000, 6201000 sowie die
Ertragskonten 5400100 (Sachkosten) und
5480010 (Personalkosten)
Betreff: Klimaanpassungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Folgeantrag im bestehenden Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel" / Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans
Vorlage vom: 14.03.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Beantragung der Anschlussförderung für die Umsetzung und
Verstetigung des Klimaanpassungsplans – wie vom Fördermittelgeber vorgesehen – zu
(Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans).
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.03.2024
1. Hintergrund / Inhalte
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird derzeit ein Klimaanpassungsplan erarbeitet.
Hierfür wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) bisher 202.745,34 € finanzielle Förderung für das
Klimaanpassungsmanagement in Darmstadt bewilligt. Im Rahmen dessen wurde eine bis
31.12.2025 befristete Personalstelle (St.-Nr. 3625|11453 kw 2025) eingerichtet und besetzt
sowie externe Dienstleister für die Prozessunterstützung und Öffentlichkeitsarbeit nach
Ausschreibung beauftragt. Für die Umsetzung des bis voraussichtlich Anfang 2025 erstellten
Anpassungsplans kann eine Folgeförderung für weitere 3 Jahre beantragt werden. Diese
Verlängerung ist von Seiten des Fördermittelgebers ausdrücklich erwünscht. Die Förderquote
beträgt 90 %. Die Mittel werden für den Haushalt 2025 – 2028 nach Beschlussfassung
beantragt.
Die bisher durchgeführte Betroffenheitsanalyse (u.a. Zusammenarbeit mit Deutscher
Wetterdienst, Klimaanalysekarte und Starkregengefahrenkarte) zeigt, dass Darmstadt eine
hohe Vulnerabilität gegenüber den bereits erfolgten und zu erwartenden Klimaveränderungen,
wie Hitze, Trockenheit und räumlich begrenzt gegenüber Überflutungen im Zuge von
Starkregen aufweist. Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Umweltbundesamtes (UBA)
aus dem Jahr 2021 zeigt weiterhin, dass sich Darmstadt für die nahe Zukunft (2031-2060) in
einer der verwundbarsten Klimaregionen Deutschlands befindet. Schon heute werden in der
Innenstadt Darmstadts in Hitzesommern Lufttemperaturen bis 40 °C verzeichnet, versiegelte
Flächen erreichen Oberflächentemperaturen von ca. 80 °C. Darmstadt wird nicht zu Unrecht
aufgrund seiner großräumigen Lage im Süden Hessens, der meist flachen Topographie und
seines hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades als die heißeste Stadt Hessens bezeichnet.
Neben Hitze führt die Trockenheit zu verstärktem Absterben und Vitalitätsverlusten von
Stadtbäumen und zur Austrocknung von Grünflächen. Ein personell und finanziell gut
ausgestattetes Klimaanpassungsmanagement ist, neben dem Klimaschutz, für eine resiliente
und zukunftsfähige Stadtplanung und Stadtentwicklung erforderlich. Ein klimaangepasster
Stadtumbau verbessert das Stadtklima nachhaltig und bietet eine bessere Vorsorge
hinsichtlich extremer Hitze und Überflutungsgefahren. Die Inanspruchnahme der bundesweiten
Förderung ist ein wichtiger Schritt zur Verstetigung des Klimaanpassungsmanagements.
Die von Seiten des Fördermittelgebers und der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehenen
Arbeitspakete in den drei Jahren der Förderperiode beinhalten:
- Planung und Initiierung der Maßnahmen, Verstetigung des Klimaanpassungsplans
durch regelmäßige Fortführung der Planungen im Bereich
Klimaanpassungsmanagement
- Ggf. Auftragsvergabe an externe Dienstleister
- Erstellung von Detailplänen und -konzepten, fachliche und koordinierende
Unterstützung der Fachämter und Eigenbetriebe bei der Detailplanung
- Umsetzung der Maßnahmen, bzw. fachliche und koordinierende Unterstützung der
Fachämter und Eigenbetriebe bei der Umsetzung
- Fördermittelrecherche und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln für
investive Maßnahmen
- Vernetzung relevanter Akteure, Teilnahme an Vernetzungstreffen und Weiterbildungen
- Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Veranstaltungen und Informationskampag nen
- Aktivierung der Bevölkerung und Gewerbe und Unterstützung dieser bei der Umsetzung
von Klimaanpassungsmaßnahmen im privaten Bereich
- 4 -
- Regelmäßiges Monitoring, Evaluation und ggf. Nachjustierung des
Klimaanpassungsplans anhand von Indikatoren, interne und externe Berichterstattung
über Fortschritte der Umsetzung und bei der Erreichung der Zielsetzungen
Der bis Februar 2025 vorliegende Klimaanpassungsplan stellt die Grundlage für die
Fortführung des Klimaanpassungsmanagements in Darmstadt dar. Für die Umsetzung und
Verstetigung der im Anpassungsplan vorgesehenen Maßnahmen und für ein Erfolgsmonitoring
bedarf es finanzieller und personeller Ressourcen, die im Rahmen des Förderprogramms zu
einem großen Teil durch den Bund bereitgestellt werden können.
2. Zeitplan
Einreichung des
Verlängerungsantrags
Bewilligung des
Antrags
Beginn des
Förderzeitraums
Umsetzung des
Klimaanpassungsplans
August 2024 Ende 2024 01.03.2025 03.2025 – 02.2028
Die aktuelle Förderung läuft zum 28. Februar 2025 aus. Um einen nahtlosen Übergang in die
Folgeförderung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag 6 Monate vor Beginn des
Förderzeitraums gestellt werden. Der Förderantrag soll dementsprechend im August 2024
beim Fördermittelgeber eingereicht werden.
3. Kosten
Die Maximalzuwendung der Förderung beträgt 275.000 €, die Förderquote liegt bei 90 %.
Förderfähige Kosten sind Sach - und Personalkosten. Der Eigenanteil liegt für Sach - und
Personalkosten bei insg. 30.555 € über 3 Jahre. Die Mittel müssen nicht gesondert
aufgeplant werden, sondern stehen unter der Voraussetzung der Fortschreibung in den
Haushaltsplänen zur Verfügung. Förderfähige Sachkosten sind Aufträge an fachkundige
externe Dienstleister, die Beteiligung relevanter Akteure, Dienstreisen und Fort - und
Weiterbildungsmaßnahmen sowie Ausgaben für Vernetzungstreffen/Fachtagungen und die
begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Es ist vorgesehen, dass im Zeitraum der Bearbeitung
weitere Förderungen für investive Maßnahmen für die Klimaanpassung im Rahmen dieser
Förderrichtlinie in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung steht unter dem Vorbe halt
eines positiven Bescheids zum Förderantrag.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Hanno Benz Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 1
7937 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 69
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0100
Magistratsbeschluss -Nr.
169
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 069-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-42 (Sachkosten) und
5610-41 (Personalkosten)
Sachkonto: 6779000, 6201000 sowie die
Ertragskonten 5400100 (Sachkosten) und
5480010 (Personalkosten)
Betreff: Klimaanpassungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Folgeantrag im bestehenden Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel" / Projekt DAS -A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans
Vorlage vom: 14.03.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Beantragung der Anschlussförderung für die Umsetzung und
Verstetigung des Klimaanpassungsplans – wie vom Fördermittelgeber vorgesehen – zu
(Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans).
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.03.2024
1. Hintergrund / Inhalte
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird derzeit ein Klimaanpassungsplan erarbeitet.
Hierfür wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) bisher 202.745,34 € finanzielle Förderung für das
Klimaanpassungsmanagement in Darmstadt bewilligt. Im Rahmen dessen wurde eine bis
31.12.2025 befristete Personalstelle (St.-Nr. 3625|11453 kw 2025) eingerichtet und besetzt
sowie externe Dienstleister für die Prozessunterstützung und Öffentlichkeitsarbeit nach
Ausschreibung beauftragt. Für die Umsetzung des bis voraussichtlich Anfang 2025 erstellten
Anpassungsplans kann eine Folgeförderung für weitere 3 Jahre beantragt werden. Diese
Verlängerung ist von Seiten des Fördermittelgebers ausdrücklich erwünscht. Die Förderquote
beträgt 90 %. Die Mittel werden für den Haushalt 2025 – 2028 nach Beschlussfassung
beantragt.
Die bisher durchgeführte Betroffenheitsanalyse (u.a. Zusammenarbeit mit Deutscher
Wetterdienst, Klimaanalysekarte und Starkregengefahrenkarte) zeigt, dass Darmstadt eine
hohe Vulnerabilität gegenüber den bereits erfolgten und zu erwartenden Klimaveränderungen,
wie Hitze, Trockenheit und räumlich begrenzt gegenüber Überflutungen im Zuge von
Starkregen aufweist. Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Umweltbundesamtes (UBA)
aus dem Jahr 2021 zeigt weiterhin, dass sich Darmstadt für die nahe Zukunft (2031-2060) in
einer der verwundbarsten Klimaregionen Deutschlands befindet. Schon heute werden in der
Innenstadt Darmstadts in Hitzesommern Lufttemperaturen bis 40 °C verzeichnet, versiegelte
Flächen erreichen Oberflächentemperaturen von ca. 80 °C. Darmstadt wird nicht zu Unrecht
aufgrund seiner großräumigen Lage im Süden Hessens, der meist flachen Topographie und
seines hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades als die heißeste Stadt Hessens bezeichnet.
Neben Hitze führt die Trockenheit zu verstärktem Absterben und Vitalitätsverlusten von
Stadtbäumen und zur Austrocknung von Grünflächen. Ein personell und finanziell gut
ausgestattetes Klimaanpassungsmanagement ist, neben dem Klimaschutz, für eine resiliente
und zukunftsfähige Stadtplanung und Stadtentwicklung erforderlich. Ein klimaangepasster
Stadtumbau verbessert das Stadtklima nachhaltig und bietet eine bessere Vorsorge
hinsichtlich extremer Hitze und Überflutungsgefahren. Die Inanspruchnahme der bundesweiten
Förderung ist ein wichtiger Schritt zur Verstetigung des Klimaanpassungsmanagements.
Die von Seiten des Fördermittelgebers und der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehenen
Arbeitspakete in den drei Jahren der Förderperiode beinhalten:
- Planung und Initiierung der Maßnahmen, Verstetigung des Klimaanpassungsplans
durch regelmäßige Fortführung der Planungen im Bereich
Klimaanpassungsmanagement
- Ggf. Auftragsvergabe an externe Dienstleister
- Erstellung von Detailplänen und -konzepten, fachliche und koordinierende
Unterstützung der Fachämter und Eigenbetriebe bei der Detailplanung
- Umsetzung der Maßnahmen, bzw. fachliche und koordinierende Unterstützung der
Fachämter und Eigenbetriebe bei der Umsetzung
- Fördermittelrecherche und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln für
investive Maßnahmen
- Vernetzung relevanter Akteure, Teilnahme an Vernetzungstreffen und Weiterbildungen
- Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Veranstaltungen und Informationskampagnen
- Aktivierung der Bevölkerung und Gewerbe und Unterstützung dieser bei der Umsetzung
von Klimaanpassungsmaßnahmen im privaten Bereich
- Regelmäßiges Monitoring, Evaluation und ggf. Nachjustierung des
Klimaanpassungsplans anhand von Indikatoren, interne und externe Berichterstattung
über Fortschritte der Umsetzung und bei der Erreichung der Zielsetzungen
Der bis Februar 2025 vorliegende Klimaanpassungsplan stellt die Grundlage für die
Fortführung des Klimaanpassungsmanagements in Darmstadt dar. Für die Umsetzung und
Verstetigung der im Anpassungsplan vorgesehenen Maßnahmen und für ein Erfolgsmonitoring
bedarf es finanzieller und personeller Ressourcen, die im Rahmen des Förderprogramms zu
einem großen Teil durch den Bund bereitgestellt werden können.
2. Zeitplan
Einreichung des
Verlängerungsantrags
Bewilligung des
Antrags
Beginn des
Förderzeitraums
Umsetzung des
Klimaanpassungsplans
August 2024 Ende 2024 01.03.2025 03.2025 – 02.2028
Die aktuelle Förderung läuft zum 28. Februar 2025 aus. Um einen nahtlosen Übergang in die
Folgeförderung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag 6 Monate vor Beginn des
Förderzeitraums gestellt werden. Der Förderantrag soll dementsprechend im August 2024
beim Fördermittelgeber eingereicht werden.
3. Kosten
Die Maximalzuwendung der Förderung beträgt 275.000 €, die Förderquote liegt bei 90 %.
Förderfähige Kosten sind Sach - und Personalkosten. Der Eigenanteil liegt für Sach - und
Personalkosten bei insg . 30.555 € über 3 Jahre. Die Mittel müssen nicht gesondert
aufgeplant werden, sondern stehen unter der Voraussetzung der Fortschreibung in den
Haushaltsplänen zur Verfügung. Förderfähige Sachkosten sind Aufträge an fachkundige
externe Dienstleister, die Be teiligung relevanter Akteure, Dienstreisen und Fort - und
Weiterbildungsmaßnahmen sowie Ausgaben für Vernetzungstreffen/Fachtagungen und die
begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Es ist vorgesehen, dass im Zeitraum der Bearbeitung
weitere Förderungen für inves tive Maßnahmen für die Klimaanpassung im Rahmen dieser
Förderrichtlinie in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt
eines positiven Bescheids zum Förderantrag.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Hanno Benz Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 2
356 Zeichen
Punkt 3: Klimaanpassungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt Folgeantrag im bestehenden Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel" / Projekt DAS-A.2: Umsetzung des Klimaanpassungsplans (V-Nr. 2024/0100) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0100
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00