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A-R/0042/2025

Würdevolle Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen stärken

Antrag an den Rat 26.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.09.2025, TOP 11.4

A-R-0042-2025

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A-R-0042-2025

2460 Zeichen

Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Münster, den 26. August 2025 
 
Würdevolle Versorgung schwerstkranker und sterbender 
Menschen stärken 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Zur Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung in Münster unterstützt die Stadt Münster die 
Koordination durch die „Arbeitsgemeinschaft Hospiz- und Palliativversorgung Münster“ im Rah-
men der Komplementärförderung nach § 39d SGB V für die Jahre 2026 und 2027 mit jeweils 
15.000 Euro. Die endgültige Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatun-
gen. 
 
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit dem Träger ein Verfahren zu erarbeiten, damit diese 
Fragen künftig rechtzeitig im Zuge der Haushaltsplanberatungen geregelt werden können. 
 
Begründung 
 
Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz- und Palliativversorgung Münster e.V. benötigt bis spätestens 
30. September 2025 eine verbindliche Zusage der Stadt, damit die Fördermittel der Krankenkas-
sen für 2026/27 gesichert werden können. 
 
Seit über 15 Jahren setzt sich die Arbeitsgemeinschaft für eine würdevolle Versorgung schwerst-
kranker und sterbender Menschen ein. Die Stadt Münster hat diese Arbeit stets unterstützt. Mit 
der Förderung der Netzwerkkoordination kann die wichtige Vernetzungsarbeit nun auf einer 
gesetzlichen Grundlage verstetigt und professionalisiert werden. 
 
Hospiz- und Palliativversorgung ergänzt die bestehenden Hilfesysteme, entlastet Angehörige 
und ermöglicht schwerkranken Menschen Versorgung, Zuwendung und Geborgenheit – auch im 
häuslichen Umfeld. In Münster gibt es bereits ein breites Angebot, das durch eine koordinierte 
Vernetzung weiter gestärkt wird. 
 
Die Debatte im Bundestag zur Suizidhilfe hat noch einmal verdeutlicht, wie notwendig der Aus-
bau dieser Versorgungsstrukturen ist. Damit die Arbeitsgemeinschaft ihre Förderung fristge-
recht absichern kann, ist eine Zusage der Stadt Münster bis spätestens 30. September 2025 er-
forderlich. Über die weitere Förderung in den Folgejahren entscheidet der Rat im Rahmen der 
Haushaltsberatungen. 
 
Gez. Gez. Gez.  
Stefan Weber Christoph Kattentidt Lia Kirsch   
und Fraktion Sylwia Rietenberg und Fraktion  
 Harald Wölter und Fraktion 
 
Gez. Gez.                                      Gez.    Gez. 
Jörg Berens Michael Krapp                  Katharina Geuking Helene Goldbeck 
und Fraktion und Fraktion                     und Fraktion                       und Gruppe 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2025

Beratungsverlauf (1)

03.09.2025 Rat
TOP 11.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0042/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.08.2025
Erstellt
26.08.2025 18:25