V/0054/2019/1
Ergänzung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II
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Anlage 1_Leitlinien zur Vergabe der Künstlerateliers im SpeicherII_2019_02-01 2
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Anlage 1 zur Vorlage V/0054/2019/1 Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II Präambel Der Speicher II am Hafenweg 28 ist als Gemeinschaftsinitiative des Investors Hölker , des Landes Nordrhein- Westfalen und der Stadt Münster umgebaut worden. Die kulturpolitische Zielsetzung für die Errichtung des Speicher II bestand darin, in der Stadt weitere preiswerte Künstlerateliers zu schaffen, die jungen Künstlern und Künstlerinnen den Weg in die Freiberuflichkeit ermöglichen. Um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen bildenden Kunst in der Stadt zu entsprechen, sollen die Ateliers im Speicher II zudem für weitere maßgebliche und/oder interessante Künstlerinnen und Künstler geöff net werden, die ggf. als ehemalige Akademieabgänger nach Münster zurückkehren. Diese Zielrichtung, das Haus sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler offen zu halten, andererseits aber auch eine Präsenz einiger fortgesc hrittener Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und dadurch das Profil des Hauses überregional zu schärfen, ist Ziel und Aufgabe der Atelierbesetzung. 1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 Künstlerateliers verschiedenen Zuschnitts und unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt derzeit durchschnittlich rd. 3,00 € pro qm zzgl. Nebenkosten. Der Mietpreis kann sich ändern, wenn sich der entsprechende Mietpreisindex ändert. 2. Bewerbungen sind zu richten an das Kulturamt der Stadt Münster. Die Bewe rbungen müssen enthalten: - Bewerbungsantrag/Begründung - Lebenslauf - Nachweis des künstlerischen Werdeganges/Referenzen - geeigneter Überblick über die aktuelle und bisherige künstlerische Betätigung Bewerbungen von Studierenden und Dozenten der Kunstakademie Münster werden nicht berücksichtigt. Die Jury kann Ausnahmen zulassen. 3. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt primär unter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität, die durch die Jury festgestellt wird. Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung ferner die wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Bezug des Künstlers oder der Künstlerin zur Stadt Münster sowie die Vielfalt unterschiedlicher Kunstrichtungen jeweils im Blick auf die Zielsetzung des gesamten Hauses. 4. Das Auswahlverfahren erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Der Kulturausschuss bestätigt die Entscheidungen der Jury. 5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahre betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jahre betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. In maximal vier begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. Hierbei dienen die Qualität der künstlerischen Werke, die Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler für den Speicher II wie für die Stadt Münster sowie das besondere Engagement bei der Erfahrungs- und Wissensweitergabe als Entscheidungskriterien. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss auch im Falle des Verbleibs eines Künstlers/einer Künstlerin im Speicher II über die 15 Jahre hinaus alle drei bzw. fünf Jahre im Juryverfahren überprüft werden. 6. Die Wohn + Stadtbau - Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH - hat die Verwaltung der Ateliers übernommen und tritt als Vermieterin für die Ateliers auf. 7. Das Atelierangebot an die ausgewählten Bewerber/innen erfolgt - vorbehaltlich der Zustimmung der Wohn + Stadtbau zum Mietvertragsschluss und der anschließenden Bestätigung durch den Kulturausschuss - durch die Mitteilung des Kulturamtes an den/die Bewerber/in. 8. Das Kulturamt übernimmt die Gesch äftsführung für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der Jury. 9. Die Jury kann über die Ateliervergaben hinaus weitere Bewerberinnen und Bewerber aussuchen, die eine Nachrückliste für eventuell ausscheidende Mieter darstellt.
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0054/2019/1 V/0054/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ergänzung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II Beratungsfolge 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II“ werden in Ziffer 5 wie folgt ergänzt und lassen damit in begründeten Fällen Ausnahmen der maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren zu: „Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahre betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jah- re betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. In maximal vier begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. Hierbei dienen die Qualität der künstlerischen Werke, sowie die Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler für den Speicher II wie für die Stadt Münster sowie das besondere Engagement bei der Erfahrungs - und Wissens- weitergabe als Entscheidungskriterien. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss auch im Falle des Verbleibs eines Künstlers/einer Künstlerin im Speicher II über die 15 Jahre hinaus alle drei bzw. fünf Jahre im Juryverfahren überprüft werden.“ Begründung: Der Kulturausschuss und die Bezirksvertretung Münster-Mitte haben den oben genannten Beschluss gefasst (Änderungen im Vergleich zur Ursprungsvorlage in fett). Die Verwaltung greift den Beschluss mit dieser Ergänzungsvorlage auf. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II Kulturamt 06.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Frau Radtke Telefon: 492-4100 Telefon: 492-4191 Schnell@stadt-muenster.de Radtke@stadt-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenweg 28
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Details
- Aktenzeichen
- V/0054/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37