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V/0054/2019/1

Ergänzung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II

Vorlagen 06.02.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.02.2019, TOP 3

Anlage 1_Leitlinien zur Vergabe der Künstlerateliers im SpeicherII_2019_02-01 2

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 1_Leitlinien zur Vergabe der Künstlerateliers im SpeicherII_2019_02-01 2

3856 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0054/2019/1 
 
Leitlinien 
für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II 
Präambel 
Der Speicher II am Hafenweg 28 ist als Gemeinschaftsinitiative des Investors Hölker , des Landes Nordrhein-
Westfalen und der Stadt Münster umgebaut worden. Die kulturpolitische Zielsetzung für die Errichtung des 
Speicher II bestand darin, in der Stadt weitere preiswerte Künstlerateliers zu schaffen, die jungen Künstlern und 
Künstlerinnen den Weg in die Freiberuflichkeit ermöglichen. Um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen 
bildenden Kunst in der Stadt zu entsprechen, sollen die Ateliers im Speicher II zudem für weitere maßgebliche 
und/oder interessante Künstlerinnen und Künstler geöff net werden, die ggf. als ehemalige Akademieabgänger 
nach Münster zurückkehren. Diese Zielrichtung, das Haus sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende 
Künstlerinnen und Künstler offen zu halten, andererseits aber auch eine Präsenz einiger fortgesc hrittener 
Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und dadurch das Profil des Hauses überregional zu schärfen, ist Ziel und 
Aufgabe der Atelierbesetzung.  
 
1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 Künstlerateliers verschiedenen Zuschnitts und 
unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt derzeit durchschnittlich rd. 3,00 € pro qm zzgl. 
Nebenkosten. Der Mietpreis kann sich ändern, wenn sich der entsprechende Mietpreisindex ändert.  
 
2. Bewerbungen sind zu richten an das Kulturamt der Stadt Münster. Die Bewe rbungen müssen 
enthalten: 
 
 - Bewerbungsantrag/Begründung 
 - Lebenslauf 
 - Nachweis des künstlerischen Werdeganges/Referenzen 
 - geeigneter Überblick über die aktuelle und bisherige künstlerische Betätigung  
 
 Bewerbungen von Studierenden und Dozenten der Kunstakademie Münster werden nicht 
 berücksichtigt. Die Jury kann Ausnahmen zulassen. 
 
3. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt primär unter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität, 
die durch die Jury festgestellt wird. Die Jury berücksichtigt bei ihrer  Entscheidung ferner die 
wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Bezug des Künstlers oder der Künstlerin zur Stadt Münster 
sowie die Vielfalt unterschiedlicher Kunstrichtungen jeweils im Blick auf die Zielsetzung des gesamten 
Hauses.  
 
4. Das Auswahlverfahren erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Der Kulturausschuss bestätigt die 
Entscheidungen der Jury. 
 
5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahre betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jahre 
betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. In 
maximal vier begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. Hierbei dienen die Qualität der 
künstlerischen Werke, die Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler für den Speicher II wie für die 
Stadt Münster sowie das besondere Engagement bei der Erfahrungs- und Wissensweitergabe als 
Entscheidungskriterien. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss auch im Falle des Verbleibs 
eines Künstlers/einer Künstlerin im Speicher II über die 15 Jahre hinaus alle drei bzw. fünf Jahre im 
Juryverfahren überprüft werden. 
 
6. Die Wohn + Stadtbau -  Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH -  hat die Verwaltung der 
Ateliers übernommen und tritt als Vermieterin für die Ateliers auf.  
 
7. Das Atelierangebot an die ausgewählten Bewerber/innen erfolgt -  vorbehaltlich der Zustimmung der 
Wohn + Stadtbau zum Mietvertragsschluss und der anschließenden Bestätigung durch den 
Kulturausschuss - durch die Mitteilung des Kulturamtes an den/die Bewerber/in.  
 
8. Das Kulturamt übernimmt die Gesch äftsführung für die Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung der Sitzungen der Jury. 
 
9. Die Jury kann über die Ateliervergaben hinaus weitere Bewerberinnen und Bewerber aussuchen, die 
eine Nachrückliste für eventuell ausscheidende Mieter darstellt.

Ergänzungsvorlage Beschluss

1772 Zeichen

V/0054/2019/1 
V/0054/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
Ergänzung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II“ werden in Ziffer 5 wie folgt ergänzt 
und lassen damit in begründeten Fällen Ausnahmen der maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren zu:  
 
„Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahre betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jah-
re betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. 
In maximal vier begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. Hierbei dienen die Qualität 
der künstlerischen Werke, sowie die Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler für den Speicher II 
wie für die Stadt Münster sowie das besondere Engagement bei der Erfahrungs - und Wissens-
weitergabe als Entscheidungskriterien. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss auch im Falle 
des Verbleibs eines Künstlers/einer Künstlerin im Speicher II über die 15 Jahre hinaus alle drei bzw. 
fünf Jahre im Juryverfahren überprüft werden.“ 
 
 
Begründung: 
 
Der Kulturausschuss und die Bezirksvertretung Münster-Mitte haben den oben genannten Beschluss 
gefasst (Änderungen im Vergleich zur Ursprungsvorlage in fett). Die Verwaltung greift den Beschluss 
mit dieser Ergänzungsvorlage auf. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II 
  
Kulturamt 
 
06.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schnell 
Frau Radtke 
Telefon: 492-4100 
Telefon: 492-4191 
Schnell@stadt-muenster.de 
Radtke@stadt-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenweg 28

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Details

Aktenzeichen
V/0054/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37