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Blühstreifen zur optischen und ökologischen Aufwertung
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1179/2016 vom 20.06.2016
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1179/2016 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Blühstreifen zur optischen und ökologischen Aufwertung Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.13 Blühstreifen zur optischen und ökologischen Aufwertung, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/1179/2016 Die Fraktion Die Grünen modifizieren ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, an nachfolgend vorgeschlagenen Stellen im Bezirk Rodenkirchen Blüh- streifen anzulegen: Leichweg (im Bereich zwischen Zollstockgürtel und Markusstraße) zwischen Fußweg und Radweg Vorgebirgsstraße (Mittelstreifen von Bischofsweg bis „Am Vorgebirgstor“) Sürther Straße (Grünstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn) Dabei ist möglichst auf Saatmischungen zurückzugreifen, welche mehrjährige einheimische Blüh- pflanzen hervorbringen. Finanzierungsvorschlag: Stadtverschönerungsprogrammmittel Sachstand Dezember 2018 Auf Grund des nicht zu schädigenden Wurzelwerks dort vorhandener Bäume (wäre ansonsten durch die notendigen Bodenarbeite gegeben) sowie der nicht genügenden Grünstreifenbreite war eine Blühstreifeneinsaat nicht möglich. In diesen Bereichen wurden etliche Teilflächen mit Krokus- und Narzissen angelegt. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
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