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1020/2023

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung eines Logistikkonzeptes Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 02.06.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 22.08.2023, TOP 3.1

Anlage 2 Stellungnahme RPA

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Stellungnahme RPA

4552 Zeichen

14       .05.2023 
141/1  
  
 
 
 
 
 
68 
 
 
 
 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung eines Logistikkonzeptes 
Köln; voraussichtliche Auftragssumme 200.000 € netto zzgl. MwSt. = 238.000 € brutto 
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/05/23) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage-Nr. 1020/2023 übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung 
mit einer entsprechenden Begründung für die o. g. Maßnahme zur Stellungnahme. Bezüglich 
der Details verweise ich auf Ihre ausführlichen Ausführungen in der Beschlussvorlage. 
 
Das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für eine externe Beauftragung ist aus meiner Sicht über-
wiegend nachvollziehbar dargestellt, bedarf aber dennoch einiger Anmerkungen. 
 
In der Begründung Ihrer Vorlage führen Sie unter anderem aus (siehe Seite 2, zweiter Ab-
satz): 
 
„Im Rahmen der im Stadtentwicklungskonzept (StEK) Logistik beschlossenen Maßnahmen 
und Handlungsfelder wurde die Verwaltung 2015 beauftragt, die Erarbeitung eines Hand-
lungsprogramms in Zusammenarbeit mit der Logistikwirtschaft vorzunehmen, welches den 
zweiten Teil des StEK Logistik bildet und der praktischen Umsetzung der genannten Leitli-
nien und Handlungsempfehlungen dienen sollte.“ 
 
Unter anderem dieser Auftrag an die Verwaltung war zwar in der Beschlussvorlage-Nr. 
3348/2015 vorgesehen, wurde aber so nicht beschlossen, denn aufgrund eines Änderungs-
antrages wurde die Beschlussvorlage wie folgt ergänzt und geändert: 
 
Die Leitlinien und Handlungsempfehlungen als Bestandteil des Teil 1 des StEK Logistik wer-
den vom Rat zur Kenntnis genommen. 
 
Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Handlungsprogramms in Zusammenarbeit mit 
den Akteuren des Logistikforums Kölns unter folgenden Maßgaben beauftragt: 
 
 Die regionale Dimension und Ausrichtung zukünftiger Maßnahmen ist in den Hand-
lungsempfehlungen zu berücksichtigen, 
 Handlungsempfehlungen sind in Hinsicht auf ihre Bedeutung und Wirksamkeit für 
Köln und die Region zu priorisieren sowie die Rahmenbedingungen für eine Entschei-
dung darzustellen. 
22

2 
 Die jüngeren Entwicklungen, wie z.B. die nun verstärkte Positionierung der HGK im 
Logistikmarkt, die Hafenprojekte in Düsseldorf-Reisholz sowie Lülsdorf, die Perspekti-
ven eines rechtsrheinischen KLV-Terminals, konkrete Vorhaben in der Citylogistik, 
sind zu berücksichtigen. 
 Die Initiierung bzw. Unterstützung konkreter Einzelvorhaben bedürfen der rechtzeiti-
gen Beratung und Beschlussfassung der Ratsgremien. 
 
Dieser Beschluss wurde durch den Rat in der Sitzung am 02.02.2016 gefasst. 
 
Sie führen in der Begründung Ihrer jetzigen Beschlussvorlage aus, dass aufgrund der be-
schleunigten Transformation des Wirtschaftsverkehrs in den letzten Jahren eine reine Fort-
setzung des Stadtentwicklungskonzeptes Logistik als nicht ausreichend und zielführend an-
gesehen wird. Vielmehr ist eine aktualisierte gesamtstädtische Betrachtung aller logistischen 
und wirtschaftlichen Verkehrsfaktoren erforderlich, um eine zukunftsgerechte Umsetzungs-
strategie für die Logistik und den Wirtschaftsverkehr in Köln entwickeln zu können. 
 
Ein solcher Prozess ist nach Ihren Angaben aus Kapazitätsgründen nicht als Eigenleistung 
durchführbar und bedarf daher der Vergabe an ein externes Büro. 
 
Diese Aussage ist durch das RPA nicht verifizierbar. Es muss aber darauf hingewiesen wer-
den, dass diese Themen (Güterverkehrsrunde, Logistikforum, regionales Logistikkonzept,) 
von der Verwaltung (in der Vergangenheit z. B. vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik) 
seit vielen Jahren thematisch bearbeitet wurden. Insofern wird davon ausgegangen, dass die 
bereits vorliegenden Erkenntnisse weiterhin genutzt werden und das externe Büro darauf 
aufbauen kann. Ein erster Teil des Stadtentwicklungskonzeptes Logistik wurde auch bereits 
beschlossen (siehe z. B. Beschlussvorlage-Nr. 3348/2015, Anlage 1). 
 
Das von Ihnen angesprochene Beteiligungsverfahren von Verwaltung, Politik und Stakehol-
dern durch eine mehrstufige Beteiligung der Fachverbände und Interessenvertretungen von 
Wirtschaft und Güterverkehr sowie die Einbeziehung des Logistikforums ist wichtig und da-
her nachvollziehbar. Das Logistikforum wurde u. a. als Begleit-Gremium zur Entwicklung des 
Logistikkonzeptes gegründet (siehe z. B. Vorlagen-Nrn. 1129/2011 und 0392/2012). 
 
Die von Ihnen dargelegte Sicherstellung der Verknüpfung mit den Aspekten des Nachhalti-
gen Mobilitätsplans (Sustainable Urban Mobility Plan; SUMP) wird begrüßt. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

13976 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1020/2023 
Freigabedatum 
 02.06.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung eines Logistikkonzeptes 
Köln  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung eines Logistikkonzep-
tes für Köln in Höhe von rd. 238.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchfüh-
rung des Vergabeverfahrens. 
 
Wirtschaftsausschuss 17.08.2023 
Verkehrsausschuss 22.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  238.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Der städtische Logistikverkehr in Köln kann aufgrund seiner Rolle für die Funktionsfähigkeit 
der Stadt als notwendiger Verkehr eingestuft werden. Unter Berücksichtigung der spezifischen 
Bedürfnisse des Logistikverkehrs besteht sowohl fördernd als auch regulierend kommunaler 
Handlungsbedarf. 
Im Rahmen der im Stadtentwicklungskonzept (StEK) Logistik beschlossenen Maßnahmen und 
Handlungsfelder wurde die Verwaltung 2015 beauftragt, die Erarbeitung eines Handlungspro-
gramms in Zusammenarbeit mit der Logistikwirtschaft vorzunehmen, welches den zweiten Teil 
des StEK Logistik bildet und der praktischen Umsetzung der genannten Leitlinien und Hand-
lungsempfehlungen dienen sollte.  
Aufgrund der beschleunigten Transformation des Wirtschaftsverkehrs in den letzten Jahren 
wird eine reine Fortsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Logistik als nicht ausreichend 
und zielführend angesehen. Vielmehr ist eine aktualisierte gesamtstädtische Betrachtung aller 
logistischen und wirtschaftlichen Verkehrsfaktoren erforderlich, um eine zukunftsgerechte Um-
setzungsstrategie für die Logistik und den Wirtschaftsverkehr in Köln entwickeln zu können. 
Um einen solchen Prozess für eine Metropole wie Köln durchzuführen, bedarf es entspre-
chender Ressourcen und Kapazitäten (personell und finanziell). Erfahrungen aus anderen 
deutschen Großstädten, die in den letzten Jahren bereits erfolgreich gesamtstädtische Lo-
gistikkonzepte in Anlehnung an den Prozess eines SUMP erstellt haben, zeigen, dass ein sol-

3 
ches Vorhaben sehr zeitintensiv und geprägt von hohem fachlichem Input seitens der Verwal-
tung und notwendiger Unterstützung Externer ist. In der normalen Linienarbeit und ohne ex-
terne Unterstützung ist ein solches Projekt nicht erfolgreich zu realisieren.  
Hier wird der Einsatz eines Dritten (externes Gutachterbüro), welcher über Erfahrungen im 
Bereich der Erstellung von Logistikkonzepten verfügt, als großer Vorteil angesehen, da dieser 
sachlich, unvoreingenommen und vor allem neutral die logistische Situation vor Ort bewerten 
und für die Verwaltung konkrete Handlungsbedarfe aufzeigen und Handlungsempfehlungen 
entwickeln kann.  
Für die Erarbeitung eines Logistikkonzeptes ist die Vergabe an ein externes Gutachterbüro 
daher unabdingbar. 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Der städtische Logistikverkehr leistet einen wichtigen Beitrag zur Ver- und Entsorgung der 
Stadt. Obgleich ihr Anteil am gesamten Wirtschaftsverkehr eher gering ist, prägen die Kurier-, 
Express- und Paketdienste (KEP-Dienste) die aktuelle öffentliche Diskussion. Die KEP-
Dienste haben hohe Zuwachsraten und insbesondere das dynamische Wachstum im Endkun-
den-Segment führt dazu, dass Wirtschaftsverkehr auch in Wohngebieten zum Thema wird. Es 
gibt hier ein großes Problembewusstsein in der Bevölkerung zu KEP-Fahrzeugen aufgrund 
der Verkehrs- und Umweltbelastung und der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch 
Parken in 2. Reihe oder auf Geh- und Radverkehrsflächen. 
Neben der KEP-Logistik spielen die Speditionsgüter eine bedeutende Rolle im Kölner Liefer-
verkehr. Dieser umfasst die Transporte von Stückgut, die Belieferung des (Lebensmittel-) Ein-
zelhandels, die Belieferung von Gaststätten, Hotels und Restaurants und weiteren Unterneh-
men.  
Ein Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Köln beziffert das Aufkom-
men für das Jahr 2019 auf 33 Mio. Tonnen. Für den Transport der KEP-Sendungen und für 
die Auslieferung des Speditionsgüter-Aufkommens sind in Köln täglich rund 10.000 Fahrzeuge 
unterwegs (Quelle: Laden und Liefern im Kölner IHK-Bezirk – Handlungsempfehlungen für die 
letzte Meile, Köln 2021). Hinzu kommen Entsorgungsverkehre und Service-Fahrten von Hand-
werkern, Pflegediensten und anderen. 
Der städtische Logistikverkehr verstärkt oftmals zeitliche und räumliche Spitzenbelastungen 
im Gesamtverkehrssystem und trägt damit regelmäßig zu Kapazitätsüberschreitungen bei, ist 
aber auch selbst davon betroffen. 
 
Im Vergleich zu 2015 bzw. zum Stadtentwicklungskonzept Logistik gibt es mittlerweile eine 
veränderte Betrachtung von städtischen Räumen sowie der Nutzung dieser. Auch aufgrund 
der COVID-19-Pandemie hat sich die Transformation des Wirtschaftsverkehrs beschleunigt 
und erzeugt einen großen Handlungsdruck auf die Verkehrsinfrastruktur sowie die verschiede-
nen städtischen Quartiere. 
Verschiedene Akteure der Stadtlogistik haben eigene, zum Teil auseinanderstrebende Inte-
ressen. 
Da vielerorts der Verkehrs- und Stadtraum neu geordnet wird, wachsen auch die Probleme für 
die Anlieferungen und Abtransporte. Im Hinblick auf die Transformation des Verkehrs ist daher 
die Betrachtung des Wirtschaftsverkehrs unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit 
von großer Bedeutung. Gefragt ist eine sachverständige und zukunftsweisende Planung, die 
auch die Belange der Warenlogistik und des Wirtschaftsverkehrs berücksichtigen muss. 
 
Wenngleich Personen- und Wirtschaftsverkehr dieselben Infrastrukturen nutzen, unterschei-
den sich diese sowohl in der Verkehrserzeugung, der räumlichen und zeitlichen Verteilung 
und der Anforderungen an die Infrastruktur. Die Erarbeitung einer Handlungsstrategie insbe-
sondere für den innerstädtischen Güter- und Wirtschaftsverkehr soll aufgrund der oben ge-
nannten besonderen Heraus- und Anforderungen den Prozess der Erarbeitung des Nachhalti-
gen Mobilitätsplans „Besser durch Köln“ („Sustainable Urban Mobility Plan“, kurz SUMP) er-
gänzen, sich einer vergleichbaren Methodik bedienen und letztendlich mit den jeweiligen Er-
gebnissen in eine verkehrliche Gesamtstrategie zusammengeführt werden.  
Eine intensive Abstimmung zwischen beiden Gutachterbüros und damit die Verknüpfung bei-
der Konzepte wird im Rahmen der Beauftragung des Logistikkonzepts sichergestellt.

4 
2. Logistikkonzept Köln 
 
Zeitplan 
Die Verwaltung plant, die Vergabe an ein externes Gutachterbüro nach Beschlussfassung ein-
zuleiten und mit der Maßnahme zu beginnen. Für die Erarbeitung des Logistikkonzeptes wird 
ab Vergabe der Leistung, basierend auf Erfahrungen anderer Städte, rund ein Jahr veran-
schlagt, sodass voraussichtlich Ende 2024 die Ergebnisse vorliegen und dann mit der Zusam-
menführung dieser in den Prozess des Nachhaltigen Mobilitätsplans begonnen werden kann. 
 
Gremienbeteiligung 
Die Verwaltung informiert die Politik fortlaufend über den Bearbeitungsstand der einzelnen 
Konzeptbausteine. Nach Fertigstellung des Logistikkonzeptes wird die stadtweite Umset-
zungsstrategie in den entsprechenden Gremien als Beschluss eingebracht. 
 
Inhalt 
Im ersten Bearbeitungsschritt ist die Ausgangssituation für den Wirtschaftsverkehr und die Lo-
gistik zu analysieren. Dabei sollen die in anderen bestehenden Konzepten der Stadt Köln 
(z. B. Stadtentwicklungskonzept Logistik, Kölner Perspektiven 2030+) bereits für den Bereich 
Güter- und Wirtschaftsverkehr erarbeiteten Ziele und Maßnahmen herausgestellt und ihre 
Wechselwirkungen sowie mögliche Zielkonflikte festgestellt werden. In diesem Schritt sind die 
bestehenden Ziele und Maßnahmen auch hinsichtlich des Umsetzungsstands bzw. ihrer Aktu-
alität und zukünftigen Bedeutung zu bewerten. Darauf aufbauend ist die tatsächliche logisti-
sche Ist-Situation in Köln zu analysieren. Hierbei soll neben der reinen Darstellung auch be-
reits eine erste Chancen- und Problemanalyse für den Logistikstandort Köln erfolgen.  
 
Im anschließenden Arbeitsschritt soll gemeinsam mit der Stadtverwaltung und den Stakehol-
dern unter Berücksichtigung der für den nachhaltigen Mobilitätsplan erarbeiteten Grundlagen 
ein logistisches Zielbild sowie ein Zielszenario für den zukünftigen Wirtschaftsverkehr in Köln 
erarbeitet werden. Hierbei soll eine enge Verknüpfung zum Nachhaltigen Mobilitätsplan „Bes-
ser durch Köln“ und den allgemeinen städtischen Zielen hergestellt werden. 
 
Das Logistikzielbild und das Zukunftsszenario für den Wirtschaftsverkehr bilden die Grundlage 
für den dritten Arbeitsbereich, welcher die Maßnahmenentwicklung und -bewertung umfasst. 
Neben der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Erreichung des Lo-
gistikzielbildes ist ein Bewertungskatalog auszuarbeiten. Darauf aufbauend sind konkrete Ein-
zelmaßnahmen mit Umsetzungshoheit der Stadt Köln und allgemeinen Maßnahmen anderer 
Logistikakteure in Köln abschließend zu priorisieren. 
 
Auf Basis der priorisierten Einzelmaßnahmen ist eine stadtweite Umsetzungsstrategie zur Re-
alisierung der Maßnahmen zu erarbeiten. Hierbei sind konkretere Wirkungszusammenhänge 
der Einzelmaßnahmen und Maßnahmencluster herauszuarbeiten und der Wirkungsgrad und 
die Handlungsfähigkeit anhand des vorher aufgestellten Bewertungskataloges aufzuzeigen. 
Die Ergebnisse hiervon sind in einer stadtweiten Umsetzungsstrategie in Form eines „Arbeits-
programmes“ für die Verwaltung und die Wirtschaft zusammenzufassen. 
 
Abschließend ist ein Konzept zur Maßnahmenevaluation zu entwickeln, welches messbare 
Indikatoren und Meilensteine für die einzelnen Maßnahmen formuliert. Diese Indikatoren bzw. 
Zielwerte bilden die Basis eines Evaluationsrahmens, sodass darauf aufbauend ein Monito-
ring-Prozess für jede Maßnahme erarbeitet und festgelegt werden kann. Mit diesem Schritt 
soll die zukünftige Erfassung und die Steuerung der Maßnahmeneffekte sichergestellt werden. 
 
Beteiligung und Kommunikation 
Die Erarbeitung des Logistikkonzeptes soll durch ein umfassendes Beteiligungsverfahren von 
Verwaltung, Politik und Stakeholdern begleitet werden. So ist eine mehrstufige Beteiligung der 
Fachverbände und Interessensvertretungen von Wirtschaft und Güterverkehr geplant, dies 
sind beispielsweise die Handwerkskammer zu Köln, die Industrie- und Handelskammer zu 
Köln und Interessensverbände der Logistik. Des Weiteren sollen die relevanten Stakeholder 
sowie kommunale und privatwirtschaftliche Unternehmen eingebunden werden, hier ist vorge-
sehen das Logistikforum einzubeziehen

5 
Durch das externe Gutachterbüro ist hierzu ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept in 
Abstimmung mit der Verwaltung zu erarbeiten. Darüber hinaus sind geeignete Kommunikati-
onsmaßnahmen zu entwickeln, um die (Fach-)Öffentlichkeit im Anschluss an die Erarbeitung 
über die Ergebnisse zu informieren. 
 
 
3. Kostenkalkulation 
 
Die Gesamtkosten für die Erstellung des Logistikkonzepts belaufen sich geschätzt auf rd. 
238.000 €. 
 
Arbeitspaket Kostenschätzung 
AP 1 – Analyse der Ausgangssituation 31.000,- Euro (netto) 
AP 2 – Operationalisierung bestehender Ziele 13.000,- Euro (netto) 
AP 3 – Maßnahmenentwicklung und -bewertung 36.000,- Euro (netto) 
AP 4 – Stadtweite Umsetzungsstrategie 31.000,- Euro (netto) 
AP 5 – Maßnahmenevaluation 13.000,- Euro (netto) 
AP 6 – Beteiligung und Kommunikation 45.000,- Euro (netto) 
AP 7 – Projektsteuerung und Dokumentation 31.000,- Euro (netto) 
Summe netto 200.000,- Euro 
Umsatzsteuer (19 %)   38.000,- Euro 
Summe brutto 238.000,- Euro 
 
4. Finanzierung 
 
Die Erstellung des Logistikkonzeptes ist mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 238.000 € verbun-
den. Die Arbeiten sollen noch in 2023 begonnen werden und bis Ende 2024 abgeschlossen 
sein. Die zur Finanzierung benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnisplan 
des mit der Federführung beauftragten Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung im Haus-
haltsplan 2023/2024 in der Produkt-gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in beiden Haushaltsjahren zur Verfügung. 
 
 
5. Auswirkungen auf den Klimaschutz  
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Der Wirtschaftsverkehr ist für rund zehn Prozent der innerstädtischen Fahrleistungen und ein 
Drittel der verkehrsbedingten Emissionen verantwortlich. Die zu erarbeitende Umsetzungs-
strategie trägt u. a. zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent 
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Im Rahmen der 
Bearbeitung ist eine stadtweite Umsetzungsstrategie zu entwickeln, welche u. a. eine Maß-
nahmensteuerung vorsieht. Die Quantifizierung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt 
durch das Gutachterbüro im Laufe der Erarbeitung. Somit trägt die Bereitstellung der Finanz-
mittel langfristig u. a. zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge-
samt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden. 
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Stellungnahme RPA

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1584 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Es wird eine Mitgestaltung der Fachöffentlichkeit und Politik im Rahmen eines Stakeholder-
Begleitgremiums vorgesehen, die Zusammensetzung hierbei ist durch das externe Gutachterbüro in 
Abstimmung mit der Verwaltung festzulegen. Zudem wird eine Information der breiten Öffentlichkeit über 
die Ergebnisse des Logistikkonzeptes vorgesehen, dafür sind geeignete Kommunikationsmaßnahmen 
durch das externe Gutachterbüro zu entwickeln. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

17.08.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1020/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.06.2023
Erstellt
22.03.2023 12:25