Bürgereingabe nach § 24 GO - "Bedarfsabhängige Ampeln", AZ.: 40/22
Mitteilung Ausschuss 2560/2022 vom 15.08.2022
Stand: Am 05.09.2022 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1 Eingabe
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Liberale Demokraten - im Bezirk Köln LIBERALE DEMOKRATEN {.l) - im Bezirk Köln Montag, 4. April 2022 An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50 667” KÖLN - Altstadt-Nord Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. $ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein — Westfalen in Verbindung mit $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln Sehr geehrte Damen und Herren! Die Liberalen Demokraten - die Sozialliberalen - stellen folgende Anregung (Bürgerantrag): Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Alle bedarfsabhängigen Lichtzeichenanlagen (Druckknopfampeln) für Fußgänger*innen und. Radfahrer*innen, die parallel zum allgemeinen Straßenverkehr regeln, werden in Abhängigkeit zum Straßenverkehr geschaltet. Wenn möglich mit etwas Vorlauf vor dem allgemeinen Straßenverkehr. Kurzfristig sind die Anforderungstaster zu überbrücken, damit ein ständiger Bedarf gemeldet wird. Alle anderen Bedarfslichtzeichenanlagen sind zu überprüfen, ob eine günstigere Lösung für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen möglich sind. Die Wartezeit sollte 30 Sekunden nicht überschreiten. Vor Schulen sind kürzere Wartezeiten anzustreben. Die Drucktaster sollten möglichst bald in berührungslose Signalgeber getauscht werden. Begr.: Seite 1 von 2 Meist müssen die Taster innerhalb eines Zeitfensters gedrückt werden. Geschieht die Betätigung eines Tasters etwas zu spät, muss eine komplette Grünphase abgewartet werden, Diese Benachteiligung trifft wieder die schwächsten Verkehrsteilnehmer und verführt diese bei Rotlicht die Fahrbahn zu queren. Mit dieser Änderung soll eine Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer erreicht werden. Nach einem Gutachten, welches die Stadt Reutlingen hat erstellen lassen, soll als Bemessungsstandard für Fußverkehr eine Wartezeit von 30 Sekunden (maximal 45 Sekunden) gelten. ö Nach Ablauf dieser unzumutbaren Wartezeit steigt das Rot — Geher — Verhalten. Unabhängig davon das die Rot - Geher sich nicht richtig verhalten und ich gefährden, sind sie auch ein schlechtes Vorbild für Kinder und Jugendliche. Seit Corona wurde immer wieder beobachtet, dass Personen aus hygienischen Gründen den Kontakt mit den Drucktastern mieden, in dem mit Gegenständen die Taster betätigt wurden. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 -
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 40/22 15.08.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Bedarfsabhängige Ampeln“ Aktenzeichen 40/22 B Sehr geehrte, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. April 2022, in dem Sie die Überprüfung und Opti- mierung der Lichtsignalanlagen für den Fuß- und Radverkehr im Kölner Stadtgebiet anregen. Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement vor, aus der Folgendes hervorgeht: Seit über zehn Jahren werden der Fuß-und Radverkehr bei Neubauten und Optimierungen auch ohne aktive Anforderung gleichzeitig mit den ver- träglichen motorisierten Individualverkehren auf Grün geschaltet. Bei einer aktiven An- forderung durch die zuvor genannten Verkehrsgruppen wird die Grünzeit der jeweili- gen Signalgruppe verlängert. Die geringe Anzahl von Steuergeräten bei denen dies nicht der Fall ist, wird kontinuierlich überarbeitet. Ein Überbrücken der Anforderungs- taster würde nicht nur zu einer plausiblen Schaltung führen sondern auch zu negati- ven Auswirkungen in Form von Schadstoff- und Lärmimmission führen. Bei jedem Neubau oder einer Optimierung werden die Wartezeiten für alle Verkehrs- teilnehmer kritisch betrachtet. Insbesondere Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr werden besonders begutachtet. Dabei muss immer die Verhältnismäßigkeit des Ge- samtverkehrs an einem Knotenpunkt in Betracht gezogen werden. Wartezeiten von 30 Sekunden und weniger für zu Fußgehende und Radfahrende würden an vielen Stellen zu massiven Störungen führen. Während dieser Zeit sind die Wartenden sowie die Anlieger dieser Bereiche Schadstoff- und Lärmimmissionen ausgesetzt. Die öffentli- che Personennahverkehr-Priorisierung an über 300 Lichtsignalanlagen wäre auch nicht realisierbar, was in keiner Weise wünschenswert ist. - 2 - Seit 2021 kommen für die Anforderung Radar-Taster zum Einsatz. Diese reagieren ohne Berührung und aktivieren in der Signalsteuerung eine Anforderung. Der flächen- deckende Einsatz dieser neuen Technik wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Mit der vergangenen und zukünftigen Vorgehensweise ist die Fachverwaltung auf ei- nem guten Weg, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Aus diesem Grund wird die Verwaltung an der bisherigen Vorgehensweise festhalten. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau Schmitz unter Telefonnummer: 0221-221/27095 oder per E-Mail: verkehrsma- nagement@stadt-koeln.de wenden. Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine ausführliche Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbe- teiligung, Anregungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Ge- schäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge- schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 15.08.2022 2560/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.09.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO - "Bedarfsabhängige Ampeln", AZ.: 40/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Höver
Beratungsverlauf
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05.09.2022
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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