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2560/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO - "Bedarfsabhängige Ampeln", AZ.: 40/22

Mitteilung Ausschuss 15.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 05.09.2022, TOP 7.2.2

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

2326 Zeichen

Liberale
Demokraten

- im Bezirk Köln

LIBERALE DEMOKRATEN {.l) - im Bezirk Köln
Montag, 4. April 2022

An den

Rat der Stadt Köln

Geschäftsstelle des Ausschusses für
Anregungen und Beschwerden an
Rat und Bezirksvertretungen
Ludwigstraße 8

50 667” KÖLN - Altstadt-Nord

Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. $ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein — Westfalen in
Verbindung mit $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Liberalen Demokraten - die Sozialliberalen - stellen folgende Anregung
(Bürgerantrag):

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Alle bedarfsabhängigen Lichtzeichenanlagen (Druckknopfampeln) für Fußgänger*innen und.
Radfahrer*innen, die parallel zum allgemeinen Straßenverkehr regeln, werden in
Abhängigkeit zum Straßenverkehr geschaltet. Wenn möglich mit etwas Vorlauf vor dem
allgemeinen Straßenverkehr.

Kurzfristig sind die Anforderungstaster zu überbrücken, damit ein ständiger Bedarf gemeldet
wird.

Alle anderen Bedarfslichtzeichenanlagen sind zu überprüfen, ob eine günstigere Lösung für
Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen möglich sind. Die Wartezeit sollte 30 Sekunden
nicht überschreiten. Vor Schulen sind kürzere Wartezeiten anzustreben.

Die Drucktaster sollten möglichst bald in berührungslose Signalgeber getauscht werden.
Begr.:

Seite 1 von 2

Meist müssen die Taster innerhalb eines Zeitfensters gedrückt werden. Geschieht die
Betätigung eines Tasters etwas zu spät, muss eine komplette Grünphase abgewartet werden,
Diese Benachteiligung trifft wieder die schwächsten Verkehrsteilnehmer und verführt diese
bei Rotlicht die Fahrbahn zu queren.

Mit dieser Änderung soll eine Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer erreicht werden.

Nach einem Gutachten, welches die Stadt Reutlingen hat erstellen lassen, soll als
Bemessungsstandard für Fußverkehr eine Wartezeit von 30 Sekunden (maximal 45 Sekunden)
gelten. ö

Nach Ablauf dieser unzumutbaren Wartezeit steigt das Rot — Geher — Verhalten.

Unabhängig davon das die Rot - Geher sich nicht richtig verhalten und ich gefährden, sind sie
auch ein schlechtes Vorbild für Kinder und Jugendliche.

Seit Corona wurde immer wieder beobachtet, dass Personen aus hygienischen Gründen den
Kontakt mit den Drucktastern mieden, in dem mit Gegenständen die Taster betätigt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Seite 2 von 2

Anlage 2 Antwortschreiben

3735 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln  
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 40/22 15.08.2022 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Bedarfsabhängige Ampeln“ Aktenzeichen 40/22 
B 
Sehr geehrte, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. April 2022, in dem Sie die Überprüfung und Opti- 
mierung der Lichtsignalanlagen für den Fuß- und Radverkehr im Kölner Stadtgebiet 
anregen. 
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement vor, aus 
der Folgendes hervorgeht: Seit über zehn Jahren werden der Fuß-und Radverkehr bei 
Neubauten und Optimierungen auch ohne aktive Anforderung gleichzeitig mit den ver- 
träglichen motorisierten Individualverkehren auf Grün geschaltet. Bei einer aktiven An- 
forderung durch die zuvor genannten Verkehrsgruppen wird die Grünzeit der jeweili- 
gen Signalgruppe verlängert. Die geringe Anzahl von Steuergeräten bei denen dies 
nicht der Fall ist, wird kontinuierlich überarbeitet. Ein Überbrücken der Anforderungs- 
taster würde nicht nur zu einer plausiblen Schaltung führen sondern auch zu negati- 
ven Auswirkungen in Form von Schadstoff- und Lärmimmission führen. 
Bei jedem Neubau oder einer Optimierung werden die Wartezeiten für alle Verkehrs- 
teilnehmer kritisch betrachtet. Insbesondere Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr 
werden besonders begutachtet. Dabei muss immer die Verhältnismäßigkeit des Ge- 
samtverkehrs an einem Knotenpunkt in Betracht gezogen werden. Wartezeiten von 30 
Sekunden und weniger für zu Fußgehende und Radfahrende würden an vielen Stellen 
zu massiven Störungen führen. Während dieser Zeit sind die Wartenden sowie die 
Anlieger dieser Bereiche Schadstoff- und Lärmimmissionen ausgesetzt. Die öffentli- 
che Personennahverkehr-Priorisierung an über 300 Lichtsignalanlagen wäre auch 
nicht realisierbar, was in keiner Weise wünschenswert ist.

- 2 - 
 
Seit 2021 kommen für die Anforderung Radar-Taster zum Einsatz. Diese reagieren 
ohne Berührung und aktivieren in der Signalsteuerung eine Anforderung. Der flächen- 
deckende Einsatz dieser neuen Technik wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. 
Mit der vergangenen und zukünftigen Vorgehensweise ist die Fachverwaltung auf ei- 
nem guten Weg, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Aus diesem Grund  
wird die Verwaltung an der bisherigen Vorgehensweise festhalten. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Verkehrsmanagement, 
Frau Schmitz unter Telefonnummer: 0221-221/27095 oder per E-Mail: verkehrsma- 
nagement@stadt-koeln.de  wenden. 
Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- 
gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine ausführliche Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbe- 
teiligung, Anregungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Ge- 
schäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge- 
schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de  mit. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung Ausschuss

403 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  15.08.2022 
 2560/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.09.2022 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Bedarfsabhängige Ampeln", AZ.: 40/22 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Höver

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
2560/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.08.2022
Erstellt
15.08.2022 12:17