V/0310/2026
Wiederbestellung Ombudspersonen WTG
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Jahresbericht2025_Ombudspersonen_WTG
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Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Jahresbericht 2025 Impressum Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt März 2026 Jahresbericht Ombudspersonen | 3 Inhalt Inhalt 3 1. Einleitung 4 1.1 Aufgabe - Konflikte lösen statt Streiten 4 1.2 Rechtliches 4 1.3 Sprechzeiten, Erreichbarkeit 5 2. Anzahl und Art der Kontaktaufnahmen 6 3. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit 6 4. Aufgewendete Zeit im Berichtszeitraum 7 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick 7 Jahresbericht Ombudspersonen | 4 1. Einleitung Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte zur Bestellung von Ombudspersonen. Sie sollen auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Dienstleistern sowie Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- und Betreuungs- angeboten vermitteln. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot: Konflikte sollen unbürokratisch geschlichtet werden, ohne dass hierfür direkt die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) eingeschaltet werden muss. Die Ombudspersonen arbeiten ehrenamtlich, unparteiisch und unabhängig. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden und Probleme schnell und unmittelbar aus der Welt zu schaffen. Seit dem 1. Oktober 2023 sind Frau Edler und Herr Viehoff-Heithorn als ehrenamtliche Ombudspersonen für die Stadt Münster tätig. 1.1 Aufgabe - Konflikte lösen statt Streiten Die Ombudspersonen vermitteln bei Problemen und Konflikten, die Betreuungseinrichtungen in der Stadt Münster betreffen. Dazu zählen alle Alten - und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste, Gasteinrichtungen, wie Hospize, Tages -, Nacht - und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Die Ombudspersonen vermitteln z.B. bei folgenden Themen: • Art und Weise der Pflege, • Betreuung und medizinischer Versorgung, • Unterkunft und Verpflegung, • Verwaltung der Barbeträge, • Hauswirtschaftliche Versorgung, • Vertragsangelegenheiten inkl. Abrechnung, • Konflikte zwischen Dienstleistern und Nutzer*innen. 1.2 Rechtliches Damit die Ombudspersonen tätig werden dürfen, müssen sie von dem oder der betroffenen Nutzer*in bzw. deren gesetzlichen rechtsgeschäftlichen Vertretung beauftragt werden. Nur dann dürfen sie in der Einrichtung auch Einblick in die persönlichen Daten der Betroffenen nehmen. Jahresbericht Ombudspersonen | 5 1.3 Sprechzeiten, Erreichbarkeit Die Ombudspersonen sind telefonisch unter 01 70/ 6 42 41 97 (Birgit Edler) und 01 70/ 6 51 50 51 (Andreas Viehoff-Heithorn) sowie per E-Mail unter ombudsperson@stadt-muenster.de zu erreichen. Bei Bedarf können Gesprächstermine vereinbart werden. Dafür stehen barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung. Jahresbericht Ombudspersonen | 6 2. Anzahl und Art der Kontaktaufnahmen Im Berichtszeitraum gab es 30 Kontakte per Mail, 42 Kontakte per Telefon und es wurden 8 Gesprächs-/Beratungstermine vereinbart. Themen der Anfragen: • Gewalt im häuslichen Pflegesetting • Sexuelle Belästigung • Einbindung der Angehörigen • Ernährung • Leistungsvereinbarung, hier besonders beim Servicewohnen und Anbietern der ambulanten Pflege Darüber hinaus wurde die Ombudsstelle mit Themen konfrontiert, die außerhalb des WTG liegen. Bei allen Anfragen konnten entweder Lösungen vermittelt oder an andere Stellen verwiesen werden. Sofern es sich um anzeigepflichtige Sachverhalte handelte, wurde die WTG-Behörde eingeschaltet. 3. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Die Ombudspersonen stellten sich und ihre Tätigkeit in verschiedenen Gremien vor. Die Gremienteilnehmer*innen wurden in erster Linie als Multiplikator*innen betrachtet. Dabei war den Ombudspersonen insbesondere wichtig, dass die Menschen in den Einrichtungen sowie deren An- und Zugehörige von dem Angebot, unabhängig von den Leitungen oder Mitarbeiter*innen der Einrichtungen, erfahren. Von besonderer Bedeutung war die glaubhafte Vermittlung der Neutralität der Ombudspersonen. Folgende Tätigkeiten durch Vor -Ort-Termine oder in Form von Teilnahmen an Besprechungen bzw. Arbeitskreissitzungen wurden wahrgenommen: • Besuch der Hildegardisschule (Oberstufe der Heilerziehungspflegerausbildung) • Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung • Integrationsrat • Pflegekonferenz • Arbeitskreis ambulante Pflege • Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung • Fachtag Landschaftsverband Westfalen-Lippe • Vernetzungstreffen Ombudsstellen in Westfalen Jahresbericht Ombudspersonen | 7 • Vernetzungstreffen WTG Behörde • Arbeitsgemeinschaft der Beiräte 4. Aufgewendete Zeit im Berichtszeitraum Im Berichtszeitraum hat jede der Ombudspersonen im Durchschnitt 12 Stunden wöchentlichen Zeitaufwand (bereinigt um Ferienzeiten etc.) für die Tätigkeit aufgebracht. Damit ist der Arbeitsaufwand im Vergleich zum Vorbericht um 50 % gestiegen. Die Arbeitszeit wurde insgesamt für Gespräche mit Betroffenen, telefonische Beratungen, Teilnahme an Tagungen, Vernetzungstreffen und der Vorstellung der Tätigkeit aufgewandt. Wie im letzten Jahresbericht angekündigt, nahmen die Beratungen den überwiegenden Teil der Arbeitszeit ein. 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick Innerhalb des Berichtszeitraums nahm die Ansprache der Ombudsstelle deutlich zu. Auch die aufgewendete Zeit bei jeder Ombudsperson stieg an. Die Ombudspersonen sehen ein deutliches Entwicklungspotential in der Öffentlichkeitsarbeit. Es entstand der Eindruck, dass die Aufgaben und Funktion einer Ombudsstelle gegenüber den Be- troffenen und deren An - und Zugehörigen immer wieder erklärt werden müssen. Im Vordergrund der Arbeit steht insbesondere die Vermittlung bei Konflikten, die Beile- gung von Streitigkeiten sowie die Hilfestellung für Betroffene bei der Klärung von An- liegen. Die Beschwerdebearbeitung obliegt weiterhin der WTG-Behörde. Die Ombudsstelle verzeichnet eine Zunahme der Anfragen aus dem Kreis der Einglie- derungshilfe, hier insbesondere von Menschen aus den psychiatrischen Einrichtun- gen. Ebenfalls erhielten die Ombudspersonen mehrere Anfragen von Betroffenen aus dem Bereich des Servicewohnens. Zwar gehört die Gruppe der Menschen zum Aufgaben- gebiet der Ombudsstelle, jedoch unterliegen die Angebote des Servicewohnens nicht der WTG-Behörde. Weiterhin wurde das Angebot gerne angenommen, sich in neutralen, barrierefreien Räumlichkeiten für Gesprächstermine treffen zu können. Hierfür stehen die Räumlich- keiten der EUTB Lebens (t)raum (Ergänzende Unabhängige Teilhabe beratung) zur Verfügung. Es ist geplant , gemeinsam mit Kooperationspartner*innen die Wanderausstellung „Von Schutzräumen und Tatorten - Gewalt in stationären Einrichtungen“ nach Münster zu holen. „Die Ausstellung zeigt, wie alltäglich Gewalt für Menschen mit Behinderun- Jahresbericht Ombudspersonen | 8 gen ist und welche Rolle dabei Systeme wie stationäre Einrichtungen spielen. Sie ba- siert auf den Ergebnissen des Rechercheprojekts „#AbleismusTötet“ von abilityWatch e.V. (aus dem Flyer zur Ausstellung). Auch in diesem Berichtszeitraum hat die Erfahrung wieder gezeigt, dass es gut ist, die Ombudsstelle mit zwei Personen zu besetzen. Die Anfragen und deren Problematiken sind komplex, die Zusammenarbeit mit der WTG-Behörde gut, aber der kollegiale Aus- tausch ist unverzichtbar. gez. gez. Edler Viehoff-Heithorn
Beschlussvorlage
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V/0310/2026 V/0310/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiederbestellung der Ombudspersonen nach § 16 WTG NRW und Jahresbericht 2025 Beratungsfolge 16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 23.09.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderung Vorberatung 24.09.2026 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 28.09.2026 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 30.09.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Vorberatung 07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 07.10.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Wiederbestellung der bisherigen Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) Frau Birgit Edler und Herr Andreas Viehoff-Heithorn zum 01.10.2026 für die Dauer von drei Jahren. 2. Der Jahresbericht 2025 wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2026 2.000 Ehrenamtspau- schale Sozialamt Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Möllering Telefon: 492-5094 Moellering@stadt - muenster.de - 2 - V/0310/2026 2027 ff. 2.000 Ehrenamtspau- schale Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produktgrup- pe veranschlagt. Begründung: Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte seit dem Jahr 2023 zur Bestellung von Ombudspersonen. Gemäß § 16 WTG sollen diese auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen bzw. Angehörigen bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote nach dem WTG vermitteln. Frau Birgit Edler und Herr Andreas Viehoff-Heithorn sind seit dem 01.10.2023 für die Dauer von drei Jahren zu Ombudspersonen bestellt worden und nehmen diese Tätigkeit mit großem Engagement wahr. Durch ihre beruflichen Vorerfahrungen, ihre persönlichen Kompetenzen sowie ihre unabhängi- ge und vertrauensvolle Arbeitsweise haben sie sich in besonderem Maße für die Wahrnehmung der o.g. Aufgabe bewährt. Die Ombudspersonen leisten einen wichtigen Beitrag. Sie beraten, unterstützen und vermitteln bei Anliegen im Zusammenhang mit der Betreuung in Leistungsangeboten nach dem WTG NRW. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Frau Edler und Herr Viehoff-Heithorn als verlässliche und kom- petente Ansprechpartner wahrgenommen werden. Die Ombudspersonen haben erklärt, auch künftig für diese verantwortungsvolle Aufgabe zur Verfügung zu stehen. Sie werden daher zum 01.10.2026 für die Dauer von drei Jahren zu Ombudspersonen nach § 16 WTG NRW wiederbestellt. Für die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale geleistet (2026: 960 € jährlich pro Person). In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Jahresbericht 2025 der Ombudspersonen nach dem WTG
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0310/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.07.2026
- Erstellt
- 08.05.2026 07:48