Bericht des Jobcenter Köln
Mitteilung Ausschuss 0910/2026 vom 07.04.2026
Stand: Am 23.04.2026 im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 2d Abkürzungsverzeichnis
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Seite 3von 3 AbkürzungsverzeichnisAbkürzungBedeutungAGH ArbeitsgelegenheitAVGS Aktivierungs- und VermittlungsgutscheinBEZBeschäftigungszuschussBMASBundesministerium für Arbeit und SozialesBnFBenachteiligtenförderungEGZ EingliederungszuschussESFEuropäischer SozialfondsESG Einstiegsgeld FbWFörderung von beruflicher Weiterbildung MAGMaßnahme bei einem ArbeitgeberMATMaßnahmen bei einem TrägerReha RehabilitationSGB SozialgesetzbuchVB VermittlungsbudgetVKB Verwaltungskostenbudget -
Anlage 3b_2025_Entwicklung im Überblick
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Anzahl Anteil % Anzahl Anteil % Anteil % abs. in % 1.258 100,0 1.267 100,0 100,0 129 10,2 darunter ¹⁾ 1.258 100,0 1.267 100,0 100,0 129 10,2 1.521 100,0 1.568 100,0 100,0 204 13,0 darunter ¹⁾ 1.521 100,0 1.568 100,0 100,0 204 13,0 1.386 100,0 1.415 100,0 100,0 191 13,5 darunter ¹⁾ 1.386 100,0 1.415 100,0 100,0 191 13,5 304 21,9 302 21,3 20,2 23 7,6 54 100,0 45 100,0 100,0 -13 -28,9 darunter ¹⁾ 54 100,0 45 100,0 100,0 -13 -28,9 3 100,0 4 100,0 100,0 3 75,0 darunter ¹⁾ 3 100,0 4 100,0 100,0 3 75,0 0 0,0 0 0,0 42,9 3 100,0 ¹⁾ Differenz zu 100 v.H. = nicht zuordenbare Fälle ²⁾ Da nicht alle gemeinsamen Einrichtungen die IT Anwendung KRM nutzen, sind nur 80% des Kundenbeschwerdevolumens abgebildet. ³⁾ Eine Kundenreaktion kann mehrere Anliegen enthalten. darunter begründet 3 Anzahl (absolut) und Art der Anliegen (in %) ⁴⁾ SGB II SGB II ²⁾ 32 Petitionen 7 SGB II ²⁾ 7 SGB II ²⁾ 1.606 darunter begründet 325 Lobe 32 Anliegen ³⁾ 1.772 SGB II ²⁾ 1.772 Beschwerden 1.606 Anzahl Kundenreaktionen 1.396 SGB II ²⁾ 1.396 Entwicklung im Überblick Jobcenter Köln Veränderung 2023 2024 2025 2024 zu 2025 35702 - Jobcenter Köln Seite 1 ⁴⁾ Werte unter 4 Prozent werden nicht angezeigt -
Anlage 1a Ergebnismonitoring_Februar_2026
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Anlage 1Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 16.11.2023 Ergebnis Monitoring 2026 BerichtsmonatFebruar Abkürzung Bedeutung Definition BA Bundesagentur BG Bedarfsgemeinschaft Diff. Differenz EGT Eingliederungstitel eLb Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 8HKL 8 Asylherkunftsländer Top 8 HKL: Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien IQ JC Jobcenter JFW Jahresfortschrittswert KDU / LUH LLU Leistungen zum Lebensunterhalt LZB Langzeitleistungsbezieher*in MW Monatswert NEF Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte SB Schwerbehinderte SGB Sozialgesetzbuch SodGE Sozialdienstleister-Einsatzgesetz VJ Vorjahr Kosten der Unterkunft / Leistungen für Unterkunft und Heizung Integrationen nach Kennzahlen § 48a SGB II liegen vor, wenn ELB eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder vollqualifizierende berufliche Ausbildungen oder eine selbständige Erwerbstätigkeiten aufnehmen. Die Quote berechnet sich durch die Anzahl der Integrationen (JFW) / die Anzahl der elB im Vormonat (JDW). Integrationsquote Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Langzeitleistungsbeziehende (LZB) gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren. Die Summe der LLU setzt sich gemäß § 4 Abs. 1 der RVO zu § 48a SGB II aus den folgenden vom Bund finanzierten Leistungsarten zusammen: - Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 20 SGB II, vor 2023: Arbeitslosengeld II) - Regelbedarf für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vor 2023: Sozialgeld) und Mehrbedarfe (§ 23 SGB II) - Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) - Einmalleistungen (§ 24 Abs. 1 SGB II) Die Summe der LLUsetzt sich gemäß § 4 Abs. 1 der RVO zu § 48a SGB II aus den folgenden vom Bund finanzierten Leistungsarten zusammen: - Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 20 SGB II, vor 2023: Arbeitslosengeld II) - Regelbedarf für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vor 2023: Sozialgeld) und Mehrbedarfe (§ 23 SGB II) - Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) - Einmalleistungen (§ 24 Abs. 1 SGB II) Abkürzungsverzeichnis Berichtsmonat Summe KDU in € Ist Soll Diff. 2026 70.483.850,20 € 75.507.916,05 €-5.024.065,85 € 2025 72.396.275,64 € 73.203.935,82 € -807.660,18 € Differenz zum Vorjahr Diff. in % - 2,64% Diff. In € - 1.912.425,44 € Summe der LLU in € JFW 2026 67.167.954,19 € 2025 70.213.128,95 € LLU Veränderung zum Vorjahr 2026 -4,07% Diff. -3.045.174,76 € Bedarfsgemeinschaften und Leistungen Im Berichtsmonat Februar liegen die KDU rund 5,0 Mio. Euro unter dem prognostizierten Wert. Die KDU gesamt reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Mio. Euro. Jan 26* Feb 26* Mär 26* Apr 26* Mai 26* Jun 26* Jul 26* Aug 26* Sep 26* Okt 26* Nov 26* Dez 26* 2026 57.559 57.299 2025 58.610 58.734 58.706 58.676 58.577 58.330 58.238 58.033 57.829 57.618 57.361 57.326 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (BG) [Quelle: Statistik BA und Controlling Jobcenter Köln] Kosten der Unterkunft (KDU) [Quelle: Berechnung Stadt Köln] Jan 26* Feb 26* Mär 26* Apr 26* Mai 26* Jun 26* Jul 26* Aug 26* Sep 26* Okt 26* Nov 26* Dez 26* 2026 35.812.061,17 34.671.789,03 2025 35.842.982,91 36.553.292,73 35.583.776,68 36.142.169,85 36.127.734,13 35.147.322,20 37.059.588,54 35.283.840,83 35.432.310,54 35.727.893,55 36.220.992,73 36.220.992,73 0,00 5.000.000,00 10.000.000,00 15.000.000,00 20.000.000,00 25.000.000,00 30.000.000,00 35.000.000,00 40.000.000,00 Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) [Quelle: Controlling JC Köln] Jan 26* Feb 26* Mär 26* Apr 26* Mai 26* Jun 26* Jul 26* Aug 26* Sep 26* Okt 26* Nov 26* Dez 26* 2026 34.033.646 33.134.309 2025 35.674.112 34.539.017 36.040.025 35.928.047 35.747.483 35.534.838 35.512.435 35.283.947 35.144.192 34.876.076 34.656.236 34.446.551 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 Die LLU gesamt liegen im Berichtmonat Februar bei 67,2 Millionen Euro; damit liegen sie 4,07% unter dem Vorjahreswert. Absolut sind dies rund 3,05 Millionen Euro weniger als im Vergleichsmonat 2025. Februar 2026 Frauen Gesamt Männer Ist Soll Diff. Anzahl IQ Ist Soll Diff. 2026 1,89% 1,80% + 5,0% 2026 1.623 2,2% 2026 2,44% 2,34% + 4,3% 2025 1,8% Diff. zum VJ+ 5,0% 2025 1.601 2,1% 2025 2,3% Diff. zum VJ+ 4,3% Berichtsmonat Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)[Quelle: Controlling JC Köln]Kennzahlen nach §48a SGB II Im Berichtsmonat Februar liegt die Integrationsquote Frauen +5,0% über dem Soll und die Integrationsquote Männer mit +4,3% über dem Sollwert. Die Integrationsquote gesamt liegt bei +2,2% und übersteigt damit das Vorjahresergebnis von 2,1%. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2026 76.123 75.062 2025 78.594 77.508 78.419 78.847 79.080 79.217 79.257 79.257 79.205 79.133 79.033 78.883 72.000 73.000 74.000 75.000 76.000 77.000 78.000 79.000 80.000 Integrationsquote (IQ)[Quelle: Controlling JC Köln] Integrationen der 8HKL* und Ukraine[Quelle: Controlling JC Köln] Jan 26* Feb 26* Mär 26* Apr 26* Mai 26* Jun 26* Jul 26* Aug 26* Sep 26* Okt 26* Nov 26* Dez 26* Ukraine 69 148 8HKL 117 230 0 50 100 150 200 250 Integrationen Im Jahr 2026 konnten bisher 148 Ukrainer*Innen und 230 Menschen aus den 8 HKL in Arbeit vermittelt werden. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2026 885 1623 2025 865 1601 2734 4067 5336 6536 7786 9726 11676 13215 14432 15384 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000 18000 Integrationen JFW Integrationen SB im JFW Ist Soll Diff. 2026 41 43 - 2 2025 42 Diff. VJ - 1 LZB Frauen Ist Soll Diff. 2026 28.989 29.811 -822 2025 30.409 Diff. VJ -1.421 LZB Männer Ist Soll Diff. 2026 26.104 26.349 -245 2025 26.588 Diff. VJ -485 Jan 26* Feb 26* Mär 26* Apr 26* Mai 26* Jun 26* Jul 26* Aug 26* Sep 26* Okt 26* Nov 26* Dez 26* 2026 4.290 4.257 2025 4.118 4.067 4.209 4.232 4.241 4.260 4.266 4.266 4.246 4.249 4.239 4.271 3.950 4.000 4.050 4.100 4.150 4.200 4.250 4.300 4.350 eLb SB EntwicklungDie Zahl der Integrationen schwerbehinderter Menschen liegt im Februar 2026 bei 41 Integrationen. Die Zahl der eLb beläuft sich auf 4.257 Personen.Integrationen Schwerbehinderte (SB)[Quelle: Controlling JC Köln]Entwicklung der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB)[Quelle: Controlling JC Köln]Bei den Frauen liegt die Anzahl der LZB mit -822 und bei den Männern mit -245 unter dem Sollwert2026. Die Anzahl der LZB Gesamt sinkt von 2025 auf 2026 um 1.700 LZB. Jan 26* Feb 26* Mär 26* Apr 26* Mai 26* Jun 26* Jul 26* Aug 26* Sep 26* Okt 26* Nov 26* Dez 26* 2026 55.573 55.092 2025 57.158 56.792 56.908 56.944 56.971 56.964 56.937 56.872 56.790 56.705 56.612 56.532 54.000 54.500 55.000 55.500 56.000 56.500 57.000 57.500 -
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 07.04.2026 0910/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senio- ren – auf Wunsch des Jobcenters Köln – den folgenden Bericht vor. Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1a Ergebnismonitoring Februar 2026 Anlage 1b Blitzlicht Februar 2026 Anlage 2a Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025-2027 (AMIP) Anlage 2b Anlage 1 zum AMIP Anlage 2c Anlage 2 zum AMIP Anlage 2d Anlage 3 zum AMIP Anlage 3a Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements Anlage 3b Anlage 1 zum Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements Anlage 3c Anlage 2 zum Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements Anlage 3d Anlage 3 zum Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements Gez. Dr. Rau -
Anlage 3c_2025_Beschwerden gesamt
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Anzahl Anteil % Anzahl Anteil % Anzahl Anteil % in % 1.386 100,0 1.415 100,0 1.606 100,0 191 13,5 darunter 1.364 98,4 1.393 98,4 1.578 98,3 185 13,3 5 0,4 10 0,7 10 0,6 → 0 0,0 1.196 86,3 1.229 86,9 1.406 87,5 177 14,4 darunter ²⁾ 27 2,3 50 4,1 85 6,0 35 70,0 687 57,4 702 57,1 782 55,6 80 11,4 219 31,9 275 39,2 302 38,6 27 9,8 288 24,1 231 18,8 275 19,6 44 19,0 26 9,0 29 12,6 46 16,7 17 58,6 40 3,3 41 3,3 31 2,2 -10 -24,4 4 10,0 2 4,9 4 12,9 2 100,0 4 0,3 39 3,2 38 2,7 -1 -2,6 35 2,5 29 2,0 35 2,2 6 20,7 153 11,0 154 10,9 157 9,8 3 1,9 darunter ²⁾ 60 39,2 49 31,8 19 12,1 -30 -61,2 54 100,0 45 100,0 32 100,0 -13 -28,9 darunter 54 100,0 45 100,0 31 96,9 -14 -31,1 0 0,0 0 0,0 0 0,0 → 0 0,0 9 16,7 9 20,0 16 50,0 7 77,8 darunter ²⁾ 1 11,1 4 44,4 9 56,3 5 125,0 2 22,2 2 22,2 2 12,5 → 0 0,0 2 22,2 0 0,0 0 0,0 → 0 0,0 0 0 0 0,0 2 12,5 2 100,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 → 0 0,0 45 83,3 36 80,0 15 46,9 -21 -58,3 ¹⁾ Differenz zu 100 v.H. = Sonstige Lobe Beschwerden Mitarbeiterverhalten ¹⁾ Beschwerden und Lobe nach ausgewählten Schwerpunkten ³⁾ Arbeitsvermittlung Grundsicherung Kommunale Dienstleistungen Service Center Organisation ¹⁾ Rückrufverhalten Lobe Arbeitnehmer Arbeitgeber Fachaufgaben ¹⁾ Service Center darunter Erreichbarkeit Online-Produkte und eServices Organisation ¹⁾ Mitarbeiterverhalten ¹⁾ Arbeitsvermittlung Grundsicherung darunter Bearbeitungsdauer Kommunale Dienstleistungen darunter Bearbeitungsdauer abs. Beschwerden Arbeitnehmer Arbeitgeber Fachaufgaben ¹⁾ Rechtskreis SGB II Jobcenter Köln Veränderung 2023 2024 2025 2024 zu 2025 ²⁾ ausgewählte Schwerpunkte ³⁾ Werte unter 3 Prozent werden nicht angezeigt 35702 - Jobcenter Köln Seite 2 -
Anlage 1b Blitzlicht_Februar_2026
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Ü25: von 578 ELB wurden 416 beraten - JFW U25: von 130 ELB wurden 95 beraten - JFW Rang im Vergleichstyp: 10/35 (11/35 im VM) Rang im Vergleichstyp: 21/35 (23/35 im VM) 67.342 Rang im Vergleichstyp: 15/35 (- im VM) 9,2 9,5 2,4 2,3 Abweichung:+4,3%, 901 Int. Vormonat: 28.989 Vormonat: +12,9%, 351 Int. 6,0 1.095 (72%) (73%) 21.816 36.967 Vormonat: +42,8% T EUR 42,7 Abweichung:-10,8% T EUR 76.383 -8.166 75.508 Abweichung:+5,0%, 722 Int. Vormonat: -0,6%, 290 Int. Rang im Vergleichstyp: 7/35 (- im VM) 1,9 1,8 Abweichung: -0,9% -245 LZB Vormonat: -0,7% -185 LZB 26.104 Abweichung: -2,8% LZB-822 -2,4% LZB-717 Langzeit-leistungsbezugIntegrationsquote Kosten der Unterkunft * ISTProzentSOLLProzentErstberatung (MW)ISTTsd. EuroSOLLTsd. EuroNeukundenprozess * Die hier dargestellten Ergebnisse zu den Kosten der Unterkunft beruhen auf den Auswertungen der Stadt Köln. Leistungsbearbeitung (MW)ISTErstanträgeDurchschnittlicheBearbeitungsdauer (Tage)DurchschnittlicheDauer Antragbis Bescheid (Tage) DurchschnittlicheDauer bis BeratungÜ25(Tage)DurchschnittlicheDauer bis BeratungU25(Tage) SOLLProzentISTProzent ISTLZBISTLZBAnzahl Beratungen Mittelwert (MW)Anzahl Beratungen Jahresfortschritts- -
Anlage 3a Jahresbericht KRM 2025
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Seite 1 von 5 Anlage 3a Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements Kundenreaktionsmanagement Bericht des Jobcenter Köln über das Kalenderjahr 2025 Inhalt 1. Schwerpunktthemen ........................................................................................................3 2. Beitrag zum Qualitätsmanagement .................................................................................4 3. Petitionen und Eingaben ................................................................................................. 4 4. Sonstige wesentliche Feststellungen ...............................................................................4 5. Quantitative Auswertung (Anlagen 1 – 3) ........................................................................5 1. Schwerpunktthemen Welche besonderen Schwerpunkte bestanden im Berichtszeitraum bei den Kundenanliegen, welche wesentlichen Ursachen lagen diesen zugrunde? • Insgesamt wurden 1.772 Anliegen beim Kundenreaktionsmanagement (KRM) geltend ge- macht. 1.606 dieser Anliegen waren Beschwerden, davon waren 325 begründet. • Die eingereichten Beschwerden betrafen vorwiegend die Leistungsgewährung (1.057 Fälle). Die Dauer der Bearbeitung war in 348 dieser Beschwerdefälle das hauptsächliche Thema. • 275 dieser insgesamt 1.057 Fälle mit Bezug zur Leistungsgewährung betrafen kommunale Leistungen (Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Umzugskosten, Erstausstattungen). • Der Bereich Markt und Integration war mit insgesamt 191 Beschwerden betroffen. Leis- tungen der aktiven Arbeitsförderung (z.B. die Förderung der beruflichen Weiterbildung, Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Ein- gliederung) waren bei 72 Fällen Thema der Beschwerde. Weitere häufige Themen waren die Arbeitsvermittlung (z.B. Beratung, Terminierung, Vermittlungsvorschläge, Fallmanage- ment) mit 85 Fällen sowie die Einschaltung des Ärztlichen Dienstes (21 Fälle). • 157 Beschwerden bezogen sich auf das Mitarbeiterverhalten. Davon wurden u.a. in 69 Fällen die Kommunikation bzw. die Gesprächsführung, in 22 Fällen Umgangsformen / Freundlichkeit / Höflichkeit, das Rückrufverhalten in 19 Fällen sowie Einsatzbereitschaft / Bemühen / Engagement in 16 Fällen kritisiert. Im Vergleich zum letzten Jahr ist mit nur 3 Beschwerden mehr keine bedeutsame Veränderung zu verzeichnen. • Weitere 69 Beschwerden richteten sich an das Service Center (31) oder gegen Online- Produkte und eServices (38). Die Beschwerden gegen das Service Center verringerten sich dabei im Vergleich zum Vorjahr um 24,4 %; die Anzahl der Beschwerden bzgl. Online-Pro- dukte und eServices blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. • Die Anzahl der begründeten Beschwerden ist gegenüber dem Vorjahr von 302 auf 325 gestiegen (um 7,6 %). Hauptsächliche Themen sind, wie in den Vorjahren auch, die Bear- beitung (Dauer der Bearbeitung, Terminierung u.a.), die Kosten der Unterkunft sowie das Mitarbeiterverhalten. Die Komplexität vieler Sachverhalte, eine zunehmende Aufgabenver- dichtung sowie temporäre personelle Engpässe wirken dem ständigen Bemühen, die An- zahl der begründeten Beschwerden niedrig zu halten oder weiter abzusenken, entgegen. Grundlegende prozessuale Mängel waren nicht festzustellen. Das KRM hat in allen Fällen mit den jeweiligen Beschwerdeführer*innen Kontakt aufgenom- men oder Kontakt durch den Fachbereich veranlasst und nachgehalten. Das KRM trug zur Sachverhaltsaufklärung bei, vermittelte zwischen Kund*in und Fachbereich, unterstützt e bei der Beschwerdebearbeitung und bemühte sich um die (Wieder -)Herstellung von Kund*innenzufriedenheit. • 32 Kundenanliegen beinhalteten ein Lob für das Jobcenter Köln. Diese positiven Rück- meldungen bezogen sich dabei in 15 Fällen (auch) auf das Mitarbeiterverhalten. 2. Beitrag zum Qualitätsmanagement Das KRM als Teil des Qualitäts- und Risikomanagements des Jobcenter Köln hat in den 325 begründeten Beschwerden mit den verantwortlichen Führungskräften die Ursachen für das fehlerhafte Arbeiten thematisiert und so auch zur Steigerung der Bearbeitungsqualität beige- tragen. Die Erkenntnisse des Qualitäts- und Risikomanagement des Jobcenter Köln insgesamt spiegelten sich inhaltlich in den Beschwerden wider. Darüber hinaus gehende Prozessmängel oder Risiken wurden durch das KRM nicht festgestellt. 3. Petitionen und Eingaben Mit dem Eingang von sieben Petitionen in 2025 ist ein signifikanter Anstieg festzustellen (Stei- gerung um 75 %). Diese sich verstetigende Steigerung der letzten Jahre ist, neben einer ent- sprechenden Beratung durch Dritte, nicht zuletzt auch auf die zunehmende Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zurückzuführen: In durch KI gesteuerten Antworten auf Suchanfra- gen zum Thema „Beschwerde“ im Internet („Übersicht mit KI“ oder „KI -Modus“ bzw. direktes Nutzen von ChatGPT oder ähnlichen Anwendungen) wird zum Teil auch (zusätzlich) zur di- rekten Einreichung einer Petition im Beschwerdefall angeregt. Ein ähnliches Phänomen lässt sich aktuell auch bei Auskunftsersuchen nach § 15 DS-GVO beobachten. Auffälligkeiten wur- den auf Grundlage der eingereichten und bearbeiteten Petitionen jedoch nicht festgestellt; keine Petition war voll umfänglich begründet. 4. Sonstige wesentliche Feststellungen Die Anzahl der Beschwerden ist gegenüber dem Vorjahr um 13,5 % deutlich gestiegen: 2024 waren es 1. 415; in 202 5 waren es 1.606. Die festgestellten Handlungsfelder wiesen keine grundlegenden Prozessmängel auf oder aber die Feststellungen entsprachen den Erkenntnis- sen des Qualitäts - und Risikomanagements insgesamt (bspw. Fehler in der Dokumentation oder punktuell fehlende Fachlichkeit). Diese werden im operativen Risikomanagement berück- sichtigt und aufgegriffen. Im Verhältnis zu der Gesamtanzahl der Bedarfsgemeinschaften bzw. erwerbsfähigen Leis- tungsbeziehenden handelt es sich weiterhin um eine vergleichsweise geringe Anzahl von Vor- gängen. Jedoch stellt das KRM fest, dass die Beschwerden zunehmend komplexer und damit auch zeit- und ressourcenintensiver werden. Dies liegt nicht zuletzt auch an den vielen Geset- zes- und Regelungsänderungen der letzten Jahre, welche für Sachbearbeitende in den ope- rativen Teams zunehmend zu einer echten Herausforderung werden. Ergänzend dazu fällt auf, dass dieselbe Beschwerde häufig über mehrere unterschiedliche Kanäle, wie zum Beispiel per Kontaktformular online, Brief, Telefon, Widerspruch und Petition, eingereicht wird. Dies ver- kompliziert die Beschwerdebearbeitung zusätzlich. Das KRM ist Ansprechpartner für die Kölner Beratungsstellen SGB II. Bei zwei Präsenztreffen in 2025 waren wichtige Themen für die Beratungsstellen wiederholt fachliche Fragen zum Bür- gergeld sowie zu „jobcenter.digital“ und den weiteren Zugangskanälen des Jobcenter Köln, welche in den Austauschterminen aufgegriffen bzw. geklärt werden konnten. 5. Quantitative Auswertung (Anlagen 1 – 3) Anlage 1_2025_Entwicklung Anlage 2_2025_Beschwerden Anlage 3_2025_Beschwerden (Auszüge aus Gesamtstatistik – Mehrfachnennungen möglich) -
Anlage 1 - Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage zur Mitteilung „ Bericht des Jobcenter Köln “ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am 23.04.2026 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln Zur aktuellen Lage im Jobcenter Köln informiert Frau Mendez im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren gerne mündlich. 2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) sowie Blitzlicht des Jobcenter Köln – Stand Monat 02/2026 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Februar 2026 (Anlage 1a) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2026 ein. Außerdem wird das Blitzlicht für den Monat Februar 2026 (Anlage 1b) vorgelegt. 3. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm In der Anlage 2a wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025- 2027 samt Anlagen 2026 (Anlage 2b – 2d) vorgelegt. 4. Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements In den Anlagen 3a bis 3d wird der Jahresbericht des Kundenreaktions- managements 2025 samt Anlagen vorgelegt. 5. Ergebnisse JobSpeedDating 2025 Am 24.09.2025 fand das 14. JobSpeedDating Köln im RheinEnergie Stadion statt. Diesmal besuchten 1015 Teilnehmer*innen die Veranstaltung und führten 5927 Gespräche mit ca. 80 Arbeitgeber*innen. Das war die höchste Teilnehmer*innenanzahl seit über 5 Jahren. Auch die Anzahl der geführten Gespräche ist um 254 höher als im letzten Jahr. Über das JobSpeedDating-Portal bewerteten die Arbeitgeber*innen knapp 53 Prozent der Teilnehmer*innen als gut oder bedingt geeignet. Die seit zwei Jahren angebotene Kinderbetreuung hat sich bewährt und wurde auch 2025 wieder angeboten . In der Kinderbetreuung wurden die Kinder von Pädagog*innen herzlich in Empfang genommen, sodass die Kund*innen mit einem guten Gefühl und frei von Störungen ihre Gespräche wahrnehmen konnten. Seite 2 Im Gesamten herrschte erneut eine angenehme und konzentrierte Atmosphäre. Die Teilnehmer*innen fanden bei Bedarf persönliche Unterstützung durch Coaches und Mitarbeiter*innen des Jobcenters. So konnten auch Unsicherheiten in Bezug auf die (digitalen) Abläufe aus dem Weg geräumt werden. Die Teilnehmer*innen wurden proaktiv angesprochen und in allen Belangen unterstützt. Im Rahmen der engmaschigen Nachbetreuung der Kund*innen wurde in persönlichen Folgegesprächen mit den Integrationsfachkräften die Teilnahme am JobSpeedDating besprochen. Hierbei wurden individuelle Folgeschritte im Integrationsprozess festgelegt und passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet. Insgesamt haben 403 Kund*innen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Es wurde eine Integrationsquote von 30 % erzielt. gez. Sabine Mendez Anlage: 1a. Ergebnismonitoring Februar 2026 1b. Blitzlicht Februar 2026 2a. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025-2027 (AMIP) 2b. Anlage 1 zum AMIP 2c. Anlage 2 zum AMIP 2d. Anlage 3 zum AMIP 3a. Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements 3b. Anlage 1 zum Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements 3c. Anlage 2 zum Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements 3d. Anlage 3 zum Jahresbericht 2025 des Kundenreaktionsmanagements -
Anlage 2c Bildungszielplanung 2026
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Seite 1 von 3 VORWORT GEMEINSAME BILDUNGSZIELPLANUNG 2026 Die erfolgreiche Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt ist eine der zentralen Aufgaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenter Köln und ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und wirtschaftlichen Stabilität. In einer sich stetig wandelnden Ar- beitswelt hat die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung dabei zunehmend eine enorme Bedeutung. Der Arbeitsmarkt ist heute nicht mehr nur von klassischen Anforderungen geprägt, sondern unterliegt einem tiefgreifenden strukturellen Wandel, der vor allem durch die fortschreitende Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bestimmt wird. Diese Entwick- lungen eröffnen neue Chancen, führen jedoch gleichzeitig zu erhöhten Anforderungen an Be- schäftigte und Arbeitssuchende. Die Digitalisierung verändert Produktions- und Dienstleistungsprozesse in nahezu allen Bran- chen. Routinetätigkeiten, die bislang einen festen Bestandteil vieler Arbeitsprofile bildeten, werden zunehmend automatisiert oder durch intelligente Systeme unterstützt. Damit steigen die Anforderungen an Fachkräfte, sich in einer technikgestützten Umgebung sicher zu bewe- gen, digitale Kompetenzen zu erwerben und flexibel auf neue Arbeitsprozesse zu reagieren. Gleichzeitig entstehen durch den technologischen Fortschritt neue Berufsfelder, insbesondere in den Bereichen IT, Datenanalyse, Robotik oder Prozesssteuerung. Diese Entwicklung ver- deutlicht, dass der Erwerb von beruflicher Qualifikation nicht mehr als einmaliger Schritt am Beginn des Erwerbslebens verstanden werden kann, sondern als kontinuierlicher Prozess des lebenslangen Lernens. Die Bedeutung beruflicher Weiterbildung wird zudem durch die gesellschaftlichen Verände- rungen verstärkt. Der demografische Wandel führt zu einem wachsenden Fachkräftebedarf, der ohne gezielte Qualifizierung nicht gedeckt werden kann. Gleichzeitig verlangt die zuneh- mende Diversität der Arbeitsmärkte nach individuellen und passgenauen Bildungsangeboten. Arbeitsagenturen und Jobcenter stehen somit in der Verantwortung, einerseits kurzfristige Ein- gliederungsstrategien zu entwickeln und andererseits langfristige Kompetenzaufbauprozesse Seite 2 von 3 zu fördern, die Menschen befähigen, mit den Herausforderungen einer digitalisierten Arbeits- welt erfolgreich umzugehen. Weiterhin bedarf es aber auch einem Fokus auf gesellschaftlich relevante Berufsgruppen wie zum Beispiel der Pflege. Herausforderungen bestehen ebenso im Sozial und Gesundheitswe- sen. Zukünftige demografische Entwicklungen sowie eine steigende Zahl an pflegebedürftigen Menschen lassen den Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften weiter anwachsen. Um der sozialen und wirtschaftlichen Dramatik dieser Entwicklung zu begegnen ist es auch hier es- senziell attraktive Qualifizierungsangebote zu fördern. Um den Zugang zu Beschäftigung nachhaltig zu sichern, ist daher eine gezielte Bildungsziel- planung unerlässlich. Vor diesem Hintergrund ist die Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Köln und des Job- center Köln ein zentrales Instrument, um Arbeitsuchende zukunftsorientiert zu fördern und ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Zielgerichtete Qua- lifizierungen, die aktuelle Trends und Anforderungen berücksichtigen, tragen nicht nur dazu bei, individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu sichern, sondern unterstützen auch die Wettbe- werbsfähigkeit des gesamten Wirtschaftsstandortes. Insbesondere Menschen mit geringerer formaler Qualifikation oder längeren Erwerbsunterbrechungen benötigen strukturierte Ange- bote, die ihnen den Zugang zu modernen Berufsfeldern ermöglichen und ihnen Perspektiven eröffnen. Die Bildungszielplanung bildet damit die Grundlage für eine vorausschauende und praxisnahe Unterstützung der Arbeitsuchenden. Sie verknüpft die individuellen Potenziale der Menschen mit den Anforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes und setzt Quali fizierung als Schlüssel zur nachhaltigen Integration ein. Angesichts der Geschwindigkeit technologischer Innovationen und der Dynamik des Arbeitsumfeldes wird deutlich, dass die Investition in be- rufliche Bildung nicht nur eine arbeitsmarktpolitische Notwen digkeit darstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Stabilität und Chancengleichheit. Die Agentur für Arbeit Köln und das Jobcenter Köln behalten sich vor, die Bildungszielpla- nung unterjährig zu ändern oder anzupassen. Kursnet steht Kund*innen sowie Bildungsträgern unter: https://www.arbeitsagentur. de/kursnet zur Verfügung. Seite 3 von 3 Die Bildungszielplanung 2026 richtet sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II und SGB III. Die Bildungszielplanung ist sowohl auf der Homepage der Agentur für Köln als auch auf der Seite des Jobcenters Köln veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koeln/institutionen/bildungszielplanung https://www.jobcenterkoeln.de/informationen-fuer-geschaeftspartner/ Stand: 04.11.2025 2026 Hinweis e. Sonstige z.Z. keine Bildungsgutscheine geplant Köln § 180 (4) S. 1 u. S. 2 SGB III: (4) 1Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen im Sinne des § 179 Absatz 1 Nummer 3, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist, es sei denn, die Maßnahme ist auf Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmer ausgerichtet, bei denen aufgrund ihrer Eignung oder ihrer persönlichen Verhältnisse eine erfolgreiche Teilnahme nur bei einer nicht verkürzten Dauer erwartet werden kann. 2Abweichend von Satz 1 ist die Dauer einer Vollzeitmaßnahme der beruflichen Weiterbildung auch dann angemessen, wenn sie auf Grund bundes- oder landesrechtlichen Regelungen nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann. (5) Zeiten einer der beruflichen Weiterbildung folgenden Beschäftigung, die der Erlangung der staatlichen Anerkennung oder der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufes dienen, sind nicht berufliche Weiterbildung im Sinne dieses Buches. b. kaufmännisch-verwaltend c. sozialpflegerisch/Gesundheit Die Agentur für Arbeit Köln und das Jobcenter Köln behalten sich vor, die Bildungszielplanung unterjährig zu ändern oder anzupassen. Bildungszielplanung d. IT-Bereich a. gewerblich-technisch Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Agentur für Arbeit und Jobcenter zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele (BZP I) sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) a. gewerblich-technisch e. Sonstige b. kaufmännisch-verwaltend c. sozialpflegerisch/Gesundheit d. IT-Bereich BA I FW BZP 1 Bildungszielplanung 2026 Bildungsziele Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) Betriebliche Einzelumschulung bei einem Arbeitgeber (gewerblich-technisch) verschieden Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 342 Elektroniker/in - Energie- und Gebäudetechnik 262 Elektroniker/in 262 Mechatroniker/in 261 Individuelle Umschulungen Hotel- und Gaststättenbereich (zB. Köche, Fachmann/-frau Systemgastronomie, Hotel/Restaurantfachmann/- frau) 632 / 633 Individuelle Umschulungen im Hoch- und Tiefbaubereich, Bau-und Baunebengewerke auch außerhalb des Tagespendelbereichs 321 / 322 Individuelle Umschulungen zu gewerblich- technischen Bildungszielen, die nicht aufgeführt sind, z.B. Bau- und Baunebenberufe 513 Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Vorschalten einer Maßnahme beim Arbeitgeber zur Erprobung ist sinnvoll. zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele (BZP Ia) Bildungsziel: gewerblich/technischer Bereich 2 BA I FW BZP Ia Bildungszielplanung 2026 Bildungsziele Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Vorschalten einer Maßnahme beim Arbeitgeber zur Erprobung ist sinnvoll. zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele (BZP Ia) Bildungsziel: gewerblich/technischer Bereich Individuelle gewerblich-technische berufsanschlussfähige Teilqualifikationen in den Berufen 1. Fachkraft Schutz- und Sicherheit 2. Servicekraft Schutz- und Sicherheit 3. Fachlagerist/in 4. Fachkraft - Lagerlogistik 5. Berufskraftfahrer/in - Güterverkehr bzw. Personenbeförderung 7. Baugeräteführer/in 8. Konstruktionsmechaniker*in 9. Metallbauer*in 10. Schienenfahrzeugführer*in Personen- und Güterverkehr auch für andere gewerbliche Berufe möglich verschieden modulare gewerbliche Qualifizierung nach dem Kölner Bildungsmodell - 1. Servicekraft Schutz- und Sicherheit 2. Fachkraft Schutz- und Sicherheit 3. Fachlagerist/in 4. Maschinen- und Anlagenführer*in 5. Metallbauer*in 6. Tischler*in 7. Verkäufer*in (TZ) jeweils TQ 1 - TQ8 mit Betriebspraktikum je nach Beruf verschieden Externenprüfung in verschiedenen Berufen (8 Monate zzgl. Hinführung zur Externenprüfung + 4 Monate) verschieden Externenprüfung im Hotel- und Gaststättenbereich (zB. Köche, Fachmann/-frau Systemgastronomie, Hotelfachmann/-frau) 633 Berufe mit modularen Ausbildungsinhalt 3 BA I FW BZP Ia Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) betriebliche Einzelumschulung bei einem Arbeitgeber (kaufmännisch) verschieden Kaufmann/-frau für Spedition- und Logistikdienstleistungen 516 Rechtsanwaltsfachangestellte/r 731 Steuerfachangestellte/r 723 Verkäufer/in 621 sonstiges Sonstige kaufmännische Umschulung (Voraussetzung: arbeitsmarktliche Notwendigkeit!) z.B. Einzelhandelkaufleute, Industriekaufleute, Groß- u.Außenhandelskaufleute, Kaufleute - Bürokommunikation, Gesundheitskaufleute verschieden Vorbereitung auf die Externenprüfung für Verkauf u. Einzelhandel und kaufmännische/verwaltende Berufsbilder in Vollzeit verschieden Vorbereitung auf die Externenprüfung für kaufmännischen Berufsbilder in Teilzeit verschieden Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele (BZP Ib): kaufmännisch 4 BA I FW BZP Ib Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele (BZP Ib): kaufmännisch Individuelle kaufmännische berufsanschlussfähige Teilqualifikationen jeweils TQ 1 - TQ6 mit Betriebspraktikum verschieden modulare kaufmännische Qualifizierung nach dem Kölner Bildungsmodell - 1. Verkäufer*in (TZ) 2. Kaufleute Büromanagement jeweils TQ 1 - TQ6 mit Betriebspraktikumverschieden 5 BA I FW BZP Ib Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) betriebliche Einzelumschulung bei einem Arbeitgeber (sozial-pflegerisch) verschieden Pflegefachmann/-frau 821 Pflegeassistent/-in - Staatliche Anerkennung ist Voraussetzung! 821 Med. Therapeutische Berufe (z.B. Physiotherapeut*in Logopäd*in, Ergotherapie, Motopädie usw.) 817 Erzieher/-in Voraussetzung: 1. staatliche Anerkennung ist Voraussetzung 2. Dauer der Ausbildung beträgt insgesamt 36 Monate, die Finanzierung des 3. Jahres ist sichergestellt (nicht über BGS). 831 Externenprüfung zum Erzieher/-in Voraussetzung: 1. Nachweis der Bezirksregierung, ob Zulassung zur Prüfung erfolgt. 2. Dauer der Ausbildung beträgt insgesamt 36 Monate, die Finanzierung des 3. Jahres ist sichergestellt (nicht über BGS). 831 Medizinische/r Fachangestellte/r 811 Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r 811 Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele (BZP Ic)Bildungsziel: Sozial-pflegerischer Bereich 6 BA I FW BZP Ic Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel: IT-Bereich Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) betriebliche Einzelumschulung bei einem Arbeitgeber verschieden Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung 431 Fachinformatiker/in - Systemintegration 431 Fachinformatiker: in - Digitale Vernetzung 431 Fachinformatiker: in - Daten- und Prozessanalyse 431 Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Notwendige Plätze für Arbeitserprobungen bei Arbeitgebern sollten vorhanden sein, da ansonsten Maßnahmeziel gefährdet. zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele (BZP Id) 7 BA I FW BZP Id Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) Umschulungsbegleitende Hilfen (UBH) Nur in Verbindung mit betrieblichen Einzelumschulungen Allgemeine Grundkompetenzen Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele (BZP I) Bildungsziel:sonstiges 8 BA I FW BZP Ie Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Modulare Qualifizierung gemäß aufgeführter Bausteine261 max. 9 Baustein 1: Elektrotechnik/Elektronik Schwerpunkt für Teilnehmer aus Metallberufen: Vorbereitung zur Prüfung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Schwerpunkt für Teilnehmer aus Elektroberufen: Vertiefung der fachlichen Vorschriften 1.1 Grundlagen elektrische Größen, Gleichspannung, Wechselspannung, Drehstrom; Stromkreisgesetze, Gefahrschutzmaßnahmen / Unfallverhütung, Erste Hilfe, betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen, 1.2 Steuerungstechnik Grundlagen, Grundschaltungen der elektrischen Steuerungstechnik, Aufbau von Kleinsteuerungen 1.3 elektrische Motoren Gleichstrommaschinen, Asynchronmaschinen für Dreiphasenwechselstrom, Wechselstrommotoren, 1.4 Gebäudeautomatisierung Bildungssegment: gewerblich- Vorbemerkung zu jedem Baustein: In jedem Modul findet jede Woche ein mindestens zweistündiges Bewerbungstraining und Coaching incl. Online-Bewerbungen, Formatieren in PDF-Dateien, Einscannen und komprimieren von Dateien als integrativer Bestandteil, statt. Verbindlich ist auch die Einweisung in die Job Börse der Arbeitsagentur und die Pflege des eigenen Profils. Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Automatisierungstechnik - Mechatronik sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) 9 BA I FW BZP IIa Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Bildungssegment: gewerblich- Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Baustein 2: SPS Technik Siemens S7/S5 2.1 SPS I-Grundlehrgang - Grundlagen der Binärlogik und Steuerungstechnik - Aufbau eines Automatisierungssystems - Die Bedieneroberfläche – SIMATIC Manager - Programmiersprache - Grundfunktionen in STEP7 - Symbolik, Variable und Daten - Operationen und Operanden - Onlinefunktionen - Zeit-, Zähl- und Vergleichoperationen - Dokumentation - Konfiguration von zentralen Systemen 2.2 SPS II - Aufbaulehrgang II (Aufbau und Inbetriebnahme) - Direkte und indirekte Adressierung - Globaldaten und deren Bedeutung - Analogverarbeitung - Alarmbearbeitung (zeitgesteuert, prozessgesteuert) - Hardwarekonfiguration von dezentralen Systemen 2.3 SPS III - Speicherprogrammierbare Steuerungen, Steuern und Regeln mit SPS Arithmetische Operationen, Analogwertverarbeitung, Regelungstechnik mit SPS, Bedienen und Beobachten mit Operator Panel, Industrielle Bussysteme, Abschlussprüfung ZWH, Bus-Technologien, ASi - Bus, MPI - Bus,Profi - Bus - PA, MBP-Bus 10 BA I FW BZP IIa Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Bildungssegment: gewerblich- Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Baustein 3: 3.1. Pneumatik 3.2. Elektropneumatik 3.3. Hydraulik Baustein 1-3 Die Inhalte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und die DIN VDE Sicherheitsrichtlinien werden in allen Modulen begleitend vermittelt. Elektrotechnik Baustein: Montage, Demontage und Installationen von Leitungen, Baugruppen oder Systemkomponenten Baustein: Installation, Schaltung, Wartung und Instandsetzung von Beleuchtungsanlagen Baustein: Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung von Geräten Baustein: Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung von dezentralen Energieversorgungs- und Energiewandlungssystemen 263 max. 8 Berufskraftfahrer/in FS C, CE, D, DE 521 individuell Module Zusatzqualifikation für Berufskraftfahrer/innen bspw. Beschleunigte Grundqualifikation, GGVS/ADR, Flurförderschein, Ladungssicherung, Wechselbrücke, Transportrecht, Gefahrgut-Aufbaukurs Tank, Perfektionstraining "Fahren mit Ladung", Schütt- und Stückgute, ökonomisches Fahren, EU-Güterverkehrsrecht / EU-Zollbestimmungen, Betriebspraktikum 4 Tanklastwagenfahrer/in bspw. Grundlagen der Tankwagentechnik, Ausstattungen verschiedener Tankwagentypen, Tankwageninnenreinigung, Sicherheitseinrichtungen am Tankfahrzeug, Zusatzeinrichtungen am Tankfahrzeug, verschiedene Beladearten von Tankfahrzeugen, regelmäßige Prüfungen an Tankfahrzeugen, Störungssuche und Beseitigung, Frachtpapiere für den Transport flüssiger Massengüter, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen und sonstige Rechtsvorschriften, Zertifizierung nach IFS, HACCP, GMP, SQAS, Betriebspraktikum 3 11 BA I FW BZP IIa Bildungszielplanung 2026 Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Bildungssegment: gewerblich- Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Module nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BkrFQG) Eco-Training (theoretisch); Vorschriften für den Güterverkehr; Sicherheitstechnik/Fahrsicherheit (theoretisch); Dienstleistung; Ladungssicherheit etc. 1,5 Luftsicherheitsassistent: innen nach § 5, 8 (Passagierbereich) und 9 (Frachtbereich) LuftSG 511 4 Spezialisten im technischen Eisenbahnbetrieb - Lokführer und Transport 522 9 Eisenbahner/in Betriebsdienst - Fahrweg 515 5 Schweißer WIG, MIG, MAG und Elektro 244 6 Modulare gewerblich-technische Qualifizierung Modulare Qualifikation in verschiedenen gewerblichen Berufen nach Bedarf verschieden 6 sonstige Maßnahmen VZ - nicht abschlussorientiert verschieden 6 sonstige Maßnahmen TZ - nicht abschlussorientiert 12 Förderung von verschiedenen Bildungszielen verschieden 3 Förderung von verschiedenen Bildungszielen in Kooperation mit einem Arbeitgeber Einstellungszusage des Arbeitgebers liegt vor 3 12 BA I FW BZP IIa Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate 431*-432* 71*-72* max. 6 Baustein: kaufmännische Grundlagen, Grundlagen der kfm. Mathematik ( z.B.: Dreisatz- Prozent- und Zinsrechnen), BWL( Rechtsformen, Rechtsgeschäfte), VWL, kaufm. Schriftverkehr 1 Baustein: Rechnungswesen 1: Aktuelle Anwenderversionen: Datev, Sage 100, Lexware, SAP, Grundlagen der Buchführung, einfache Buchungen, Kreditoren, Debitoren) 1 Baustein: Rechnungswesen 2: Aktuelle Anwenderversionen: Datev, Sage 100, Lexware, SAP S/4 HANA, Finanz- u. Anlagenbuchhaltung,Aufbaukurs Buchhaltung, Controlling) 1 Baustein: Rechnungswesen 3: Aktuelle Anwenderversionen: Datev, Sage 100, Lexware, SAP, Buchhaltung, Jahresabschluss, Controlling) 1 Bildungssegment: kaufmännisch-verwaltend Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Vorbemerkung zu jedem Baustein: Bei Einsatz von "Selbstlerntraining" ist ein permanenter Fachdozenteneinsatz erforderlich. Bei der Kenntnisvermittlung sollte der Selbstlernanteil i.d. R. 1/3 nicht übersteigen und muss in der Zertifizierung/Anerkennung ausgewiesen werden. In jedem Modul findet jede Woche ein mindestens zweistündiges Bewerbungstraining und Coaching incl. Online-Bewerbungen, Formatieren in PDF-Dateien, Einscannen und komprimieren von Dateien als integrativer Bestandteil, statt. Verbindlich ist auch die Einweisung in die Job Börse der Arbeitsagentur und die Pflege des eigenen Profils. Kaufmännische Qualifizierung in Vollzeit Vorbemerkung Bausteine Rechnungswesen 1 -3 sollte folgende kombinierte Inhalte umfassen: Überblick Rechnungswesen. Buchhaltungssystematik und -grundsätze, Buchung von Geschäftsvorfällen, Verkaufsbuchungen, Personal- u. Finanzbuchungen, belegbezogene Buchhaltung, doppelte Buchhaltung, Kontenrahmen und Kontenplan, Belegorganisation, Geschäftsvorfälle buchen, Jahresabschlussarbeiten, Inventur, Bilanz, G. u. V., Kosten- u. Leistungsrechung, Finanz- Anlagenbuchhaltung, Grundlagen SAP S/4 HANA mySAP.com Business Suite, Buchhaltung Hauptbuch, Kreditoren, Debitoren, Grundverständnis des Controllings, operative u. strategische Controllinginstrumentarien, Kosten und Erlöscontrolling 13 BA I FW BZP IIb Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Bildungssegment: kaufmännisch-verwaltend Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Baustein: Lohn-und Gehaltsabrechnung; Aktuelle Anwenderversionen, Datev, Lexware, SAP S/4 HANA, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, Regelungen für geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener und Auszubildende, Zuschläge und Abzüge von Sonderzahlungen, Lohnpfändungen, Meldeverfahren, Sozialversicherung, Monats- und Jahresabschlussarbeiten, Steuer- und Entlohnungsformen, Berechnungsgrundlagen, Zahlungsverkehr 1 Baustein: Auftragssachbearbeitung und Bestellwesen: Aktuelle Anwenderversionen: Datev, Lexware, Sage 100, SAP, Grundlagen und Einrichtung der Anwendersoftware, Definition Stammdaten und Bewegungsdaten, Erstellen von Angeboten, Auftragsabwicklung, Lieferschein- und Rechnungserstellung, Bestellwesen, Wareneingangsbuchungen, Abschlussarbeiten und statistische Auswertungen) 1 Baustein: Logistik 1: Grundlagen, Beschaffungs-, Produktions- , Lager-,Distributionslogistik 1 Baustein: Logistik 2: Aussenwirtschaftsverkehr, Zollvorschriften, Ein- und Ausfuhrverfahren, Lieferbedingungen, Incoterms (International Commercial Terms) 1 Baustein: Vorbereitung auf die Externenprüfung 8 431* - 432* 71* - 72* 9 Baustein: kaufmännische Grundlagen, Grundlagen der kfm. Mathematik ( z.B.: Dreisatz- Prozent- und Zinsrechnen), BWL( Rechtsformen, Rechtsgeschäfte), VWL, kaufm. Schriftverkehr 2 Kaufmännische Qualifizierung in Teilzeit Vorbemerkung Bausteine Rechnungswesen 1 -3 sollte folgende kombinierte Inhalte umfassen: Überblick Rechnungswesen. Buchhaltungssystematik und -grundsätze, Buchung von Geschäftsvorfällen, Verkaufsbuchungen, Personal- u. Finanzbuchungen, belegbezogene Buchhaltung, doppelte Buchhaltung, Kontenrahmen und Kontenplan, Belegorganisation, Geschäftsvorfälle buchen, Jahresabschlussarbeiten, Inventur, Bilanz, G. u. V., Kosten- u. Leistungsrechung, Finanz- Anlagenbuchhaltung, Grundlagen SAP S/4 HANA_ mySAP.com Business Suite, Buchhaltung Hauptbuch, Kreditoren, Debitoren, Grundverständnis des Controllings, operative u. strategische Controllinginstrumentarien, Kosten und Erlöscontrolling 14 BA I FW BZP IIb Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Bildungssegment: kaufmännisch-verwaltend Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Baustein: Rechnungswesen 1: Aktuelle Anwenderversionen: Datev, Sage 100, Lexware, SAP S/4 HANA , Grundlagen der Buchführung, einfache Buchungen, Kreditoren, Debitoren) 2 Baustein: Rechnungswesen 2: Aktuelle Anwenderversionen: Datev, Sage 100, Lexware, SAP S/4 HANA, Finanz- u. Anlagenbuchhaltung,Aufbaukurs Buchhaltung, Controlling) 2 Baustein: Rechnungswesen 3: Aktuelle Anwenderversionen: Datev, Sage 100, Lexware, SAP S/4 HANA, Buchhaltung, Jahresabschluss, Controlling) 2 Baustein: Lohn-und Gehaltsabrechnung; Aktuelle Anwenderversionen, Datev, Lexware, SAP S/4 HANA, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, Regelungen für geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener und Auszubildende, Zuschläge und Abzüge von Sonderzahlungen, Lohnpfändungen, Meldeverfahren, Sozialversicherung, Monats- und Jahresabschlussarbeiten, Steuer- und Entlohnungsformen, Berechnungsgrundlagen, Zahlungsverkehr 2 Baustein: Auftragssachbearbeitung und Bestellwesen: Aktuelle Anwenderversionen: Datev, Sage 100, Lexware, SAP S/4 HANA, Grundlagen und Einrichtung der Anwendersoftware, Definition Stammdaten und Bewegungsdaten, Erstellen von Angeboten, Auftragsabwicklung, Lieferschein- und Rechnungserstellung, Bestellwesen, Wareneingangsbuchungen, Abschlussarbeiten und statistische Auswertungen) 2 Baustein: Logistik 1: Grundlagen, Beschaffungs-, Produktions- , Lager-,Distributionslogistik 2 Baustein: Logistik 2: Aussenwirtschaftsverkehr, Zollvorschriften, Ein- und Ausfuhrverfahren, Lieferbedingungen, Incoterms (International Commercial Terms) 2 Baustein: Vorbereitung auf die Externenprüfung 12 Mediale und digitale Grundkompetenzen Modul: Grundliegende Computerfertigkeiten und Onlinekommunikation: Online- und Email Kommunikation, Voice Over IP, Skype, Chat, Verhalten in der Online- Kommunikation, Urheberrecht und Datenschutz 1 Modul: Grundliegende Computerfertigkeiten und Onlinekommunikation 1,5 Modul: IT Sicherheit und Problemlösungen: Anti-Virus- Programme, Kommunikationsregeln, Copyright, sicher Anmelden, private Dateien im Netz, Verhalten bei technischen Problemen 1 Modul: IT Sicherheit und Problemlösungen 1,5 Modul: Digitale Bewerbungen: Sicher bewerben über Skype Video Chat, One Pager als innovatives Bewerbungsdokument, erstellen eines Handy Videos, 1 Modul: Digitale Bewerbungen 1,5 Baustein kaufmännische Externenprüfung verschieden 8 sonstige Maßnahmen VZ - nicht abschlussorientiert verschieden 6 sonstige Maßnahmen TZ - nicht abschlussorientiert verschieden 12 15 BA I FW BZP IIb Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Gesundheitsdienste / Praxisbereich in Vollzeit Modulare Qualifizierung gemäß aufgeführter Bausteine811 max. 5 Baustein 1: Medizinische Nomenklatur und Krankheitskunde 1 Baustein 2: EDV-Kenntnisse (bezogen auf den Bedarf in Gesundheitsberufen) 1 Baustein 3: Organisation, Abrechnungswesen, Gebührenordnung 1 Baustein 4: Instrumentenkunde / Labortechnik 1 Baustein 5: Röntgendiagnostik (incl. Strahlenschutz und Berechtigungsschein) 1 Baustein 6: Hygienemaßnahmen / Erste Hilfe (incl. Erwerb des Hygienescheins) 0,5 Baustein 7: Betriebspraktikum 1 Baustein 8: Lymphdrainage 1 Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Kunden mit abgeschlossener Berufsausbildung im sozialpflegerischen / gesundheitlichen Bereich bzw. vergleichbaren berufspraktischen Erfahrungen Bildungssegment: sozial-pflegerisch 16 BA I FW BZP IIc Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Bildungssegment: sozial-pflegerisch Abgeschlossene Ausbildung als Zahnarzthelfer(in) bzw. zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Baustein 9: Fortbildungslehrgang zum/zur zahnmedizinischen Prophylaxeassistent(in) (ZMP), Schwerpunkte Allgemeinmedizinische Grundlagen, zahnmedizinische Grundlagen, Ernährungslehre, Oralprophylaxe, klinische Dokumentation, Psychologie und Kommunikation, Ab- und Berechnung prophylaktischer Leistungen, Arbeitssicherheit und -systematik/Ergonomie, Rechtsgrundlagen für den Einsatz der ZMP 3 Gesundheitsdienste / Praxisbereich in Teilzeit Modulare Qualifizierung gemäß aufgeführter Bausteine811 max. 10 Baustein 1: Medizinische Nomenklatur und Krankheitskunde 2 Baustein 2: EDV-Kenntnisse (bezogen auf den Bedarf in Gesundheitsberufen) 2 Baustein 3: Organisation, Abrechnungswesen, Gebührenordnung 2 Baustein 4: Instrumentenkunde / Labortechnik 2 Baustein 5: Röntgendiagnostik (incl. Strahlenschutz und Berechtigungsschein) 2 Baustein 6: Hygienemaßnahmen / Erste Hilfe (incl. Erwerb des Hygienescheins) 1 Baustein 7: Betriebspraktikum 2 Baustein 8: Lymphdrainage 2 Abgeschlossene Ausbildung als Zahnarzthelfer(in) bzw. zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Baustein 9: Fortbildungslehrgang zum/zur zahnmedizinischen Prophylaxeassistent(in) (ZMP), Schwerpunkte Allgemeinmedizinische Grundlagen, zahnmedizinische Grundlagen, Ernährungslehre, Oralprophylaxe, klinische Dokumentation, Psychologie und Kommunikation, Ab- und Berechnung prophylaktischer Leistungen, Arbeitssicherheit und -systematik/Ergonomie, Rechtsgrundlagen für den Einsatz der ZMP 6 Staatliche geprüfter Sozialassistent Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder 831 12 sonstige med. Weiterbildungslehrgänge 811 9 Qualifizierung pädagogische Mitarbeiter*innen im offenen Ganztag (OGS Betreuung) 831 5 Pädagogische Heilberufe (z.B. Sonderpädagogik, Heilpädagogik) 831 20 Qualifizierung Schulbegleitung (Inklusionsassistent*in) Ausbildungsform und -dauer: TZ 5 Monate 9-14 Uhr 831 5 Kunden mit abgeschlossener Berufsausbildung im sozialpflegerischen / gesundheitlichen Bereich bzw. vergleichbaren berufspraktischen Erfahrungen 17 BA I FW BZP IIc Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Netzwerktechnologien I: - Linux LPI Examen 101/102 (Dauer i.d.R. 3 Monate) - Linux LPI Examen 201/202 (. Dauer i.d.R. 3 Monate) Netzwerktechnologien II: - Cisco CCNA-Prüfung (Dauer i.d.R. 3 Monate) - Cisco CCNP-Prüfung (Dauer i.d.R. 3 Monate) - Cisco-Administration mit CCNA/CCNP (Dauer i.d.R. 3 Monate) - Netzwerkadministration mit Linux LP1/LP2/CLP/CLE (Dauer i.d.R. 3 Monate) - Netzwerktechnik/-planung und -optimierung (Dauer i.d.R. 3 Monate) - IT-Security (Dauer i.d.R. 3 Monate) WebServerSoftware: -Linux Apache Datenbanken: - Datenbank Oracle 1+2 mit OCA/OCP (Dauer i.d.R. 6 Monate; für OCA 1 Monat plus 5 Monate für OCP), - Datenbank-Managementsysteme (z.B. DB2, Informix –Dauer i.d.R. 0,25 Monate) - Datenbankmodellierung/ -architektur/ -design (Dauer i.d.R. 1 Monat) - Datenbank-Programmiersprachen z.B. SQL (Dauer i.d.R. 0,5 Monate) - UNIX- Kenntnisse (Dauer i.d.R. 1 Monat) Softwareprogrammierung: - JAVA-Programmierung Java Enterprise Edition (Dauer i.d.R. 3 Monate) - Web-Server (z.B. MS Internet Information Server/Apache/PHP/… - Dauer i.d.R. 2 Monate) - Contentmanagementsysteme (CMS, z. B. Typo3 und Joomla –Dauer i.d.R. 2 Monate) - Objektorientierte Programmiersprachen (z.B. C C++, C# - Dauer i.d.R. 2 bis 3 Monate) 431 3 Software Testing/IT Sicherheit IT-Testing; ins.ISTQB - Dauer i.d.R. 1 Monat IT-Sicherheitszertifikate (z.B.COMPTIA,CCNP…) - Dauer i.d.R. 1 Monat 431 1 IT-Projektmanagement Projektmanagement (Prince 2, ITIL, Scrum, MS-Project –Dauer i.d.R. 1 bis 3 Monate) Software Bundle: LAMP (im Einzelfall) 431 01. Mrz Stufenorientierte modulare WB from Basic to Expert, Expert for Developer, Netzwerk und SAP Moduldauer individuell, je nach Vorkenntnissen Alle SAP Module müssen im Echtbetrieb an Fallbeispielen auf dem Server SAP S/4 HANA erfolgen, mit der Zertifizierung am Ende eines jeden Moduls. Solution Consultant mySAP (SAP S/4HANA) Financial ABAP-Programmierer: in mit ABAP Objects für SAP NetWeaver® 7.50 Technologie Solution Consultant my SAP / SAP S/4HANA Financial mit Strategie Enterprise Management IT-System-Administrator: in / Administrator*in –SAP Software- Developer mySAP (SAP S/4HANA) -Technologie Unternehmensprozesse mit mySAP.com (SAP S/4HANA) SAP-Berater: in 431 6 Unternehmensprozesse mit SAP S/4 HANA (Personalwesen, Materialwirtschaft, Vertrieb, Finanzwesen und Controlling) Personalwesen, Materialwirtschaft, Vertrieb, Finanzwesen und Controlling 431 3 Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Die Bildungsträger haben durch geeignete Auswahlgespräche und Tests sicherzustellen, dass die individuelle Eignung der BewerberInnen vorliegt, eine arbeitmarktliche Eingliederungschance gegeben ist und sprechen eine konkrete Empfehlung inklusive einem detaillierten Lehrplan für in Betracht kommende Module der nachfolgend aufgeführten möglichen IT Bildungsziele aus. Ein entsprechendes Formblatt für eine solche Empfehlung wird den Bildungsträgern bei Anerkennung zur Verfügung gestellt. Die Bildungsträger haben dafür Sorge zu tragen, dass die Lehrgangssinhalte dem jeweils auf dem Markt aktuellen Hardware/Softwarestand entsprechen. Die aufgeführten Bildungsziele können auch mit laufendem monatlichem Einstieg durchgeführt werden. Bildungssegment: IT-Bereich 18 BA I FW BZP IId Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnung (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Bildungssegment: IT-Bereich Individuelle modulare Weiterbildung in den Medienberufen InDesign, Photoshop, Avid sowie Qualifizierungen im Bereich Social Media Management inkl. SEO/SEA 232 431 945 3 19 BA I FW BZP IId Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnun g (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Marketing, betriebliche Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmens- Kommunikation Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit -Sprache, Pressemitteilung, Interview, Online, Layout und Gestaltung, Marketing /Ökonomie, Marketingmanagement, Online-Marketing und PR, Betriebliche Praxis- und Inhousekomm. Zeitschrift, Pressekonferenz, Ökonomische, organisatorische Grundlagen, Desktop Publishing-Photoshop, QuarkXPress, Produktion, Kalkulation, 924 4 BWL - Allgemein Kostenmanagement, Controlling Internationales Management Marketing und Vertrieb Unternehmens- und Produktentwicklung Innovationsmanagement Projektmanagement Methoden zur Ergebnisoptimierung Rhetorik, Präsentation Selbstmanagement Baustein 1: CATIA V 5 Baustein 2: Pro Engineer, Unigraphics Baustein 3: AutoCAD Baustein 4: Mechanical Desktop Baustein 5: Nemetschek Baustein 6: Technisches Englisch Baustein 7: Projektmanagement Baustein 8: betriebliches Praktikum Ökonnomie der Pharmabranche Grundlagen und Terminologie der Medizin / Pharmakologie Klinische Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln Nationale und internationale Grund- lagen des Arzneimittelrechts Medizinische Statistik und Biometrie Gesprächsführung Projektmanagement EDV und Business English Praktikum Bildungssegment: sonstiges Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Betriebswirtschaft und Management CAD für techn. Fachkräfte und SPS Weiterbildung 251 713 4 4 6 Klinische Forschung (Clinical Research- CRA) 818 20 BA I FW BZP IIe Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnun g (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Bildungssegment: sonstiges Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. Grundlagen und Management Klinischer Studien Grundlagen und Terminologie der Medizin / Pharmakologie / Toxikologie Nationale und internationale Grund- lagen des Arzneimittelrechts Daten- und Datenbankmanagement Programmierung Medizinische Dokumentation Gesprächsführung Projektmanagement Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung EDV und Business English Praktikum Klinische Forschung (Clinical Data Manager) 818 8 21 BA I FW BZP IIe Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnun g (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Bildungssegment: sonstiges Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden.Projekt- und Prozessmanagement mit dem Schwerpunkt Klinische Forschung/Gesundheitswesen/Life- Science-Management QualitätsmanagementProjektmanagement Bezüge zur Klinischen Forschung • Motivationsstrategien, Zielfindung, Methoden der Zielverwirklichung • Betriebswirtschaftslehre – allgem. Bezug zum betrieblichen Projektmanagement Marketing-Management • Prozessmanagement und Prozesswirtschaftlichkeit • Umsetzungsstrategien und Kommunikation • Transferprojekt • Praxisprojekt Klinische Studien Pharma-Management Aufbau und Struktur des Gesundheitswesens / Pharmaökonomie Management Klinischer Studien Rechtliche Grundlagen Prüfplan, CRF, IB Monitoring Datenmanagement Drug Safety Medical Writing Kalkulation klinischer Studien 713 7 22 BA I FW BZP IIe Bildungszielplanung 2026 sonstige Bildungsziele/Fortbildungen etc. (BZP II) Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entsprechend Ausbildungsordnung Berufsordnun g (BO)/ -kennziffer (BKZ) max. Dauer Monate Bildungssegment: sonstiges Für Teilzeitmaßnahmen wird die gleiche Stundenzahl, wie für Vollzeitmaßnahmen angesetzt. Der Zeitrahmen der Maßnahme soll die doppelte Zeit einer Vollzeitmaßnahme nicht überschreiten. Der Zeitrahmen einer Teilzeitmaßnahme sollte möglichst kurz gehalten werden. BWL-Allgem. Bezug zum betr. Projektmanagement Projektmanagement Marketing Management, Triage Idee Strategie Management-Analyse, Controlling Prozesswirtschaftlichkeit Motivationsstrategien, Zielfindungverarbeitung, Methoden der Zielverwirklichung Umsetzungsstrategien Selbstmanagement Adobe: -Photoshop, -Pagemaker, -Designer, - InDesign, -Flash, -Freehand Screen Design Cinema 4 D MySQL PHP HTML Java Programmierung mit C++ Präsentationstechnik Projektarbeit Adobe: -Photoshop, -Pagemaker, -Designer, - InDesign, -Flash, -Freehand Screen Design Cinema 4 D MySQL PHP HTML Java Programmierung mit C++ Präsentationstechnik Projektarbeit Modulare Weiterbildung Steuer- / Arbeits- und Sozialrecht 731 6 verschiedene Bildungsziele außerhalb des Tagespendelbereiches verschieden 3 individuelle Förderung von Bildungszielen, die bisher nicht aufgeführt sind verschieden 6 berufsbezogene (z.B. Lager, Pflege, Bewachungsgewerbe, Elektrotechnik usw.) Sprachförderung Deutsch (nicht DeuFö) verschieden 4 Grundkompetenzen – in VZ und TZ verschieden 3 8 Modulares Lerncenter EDV/Print und Internet 232 4 Modulares Lerncenter EDV/Print und Internet 232 4 Projekt- und Prozessmanagement 713 23 BA I FW BZP IIe -
Anlage 2a AMIP 2025-2027 Anpassung 2026
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ARBEITSMARKT - UND INTEGRATIONSPROGRAMM 2025 – 2027 Stand: 17.09.2025 Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis Köln und sein Jobcenter ................................ ................................ ................................ ....................... 3 Unsere Kund*innen................................ ................................ ................................ .............................. 4 Unsere Vision ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 5 Handlungsschwerpunkte ................................ ................................ ................................ ...................... 6 Handlungsschwerpunkt Beratung ........................................................................................................................ 6 Handlungsschwerpunkt Angebote ....................................................................................................................... 7 Handlungsschwerpunkt Vermittlung .................................................................................................................. 10 Ein Blick in die Zukunft ................................ ................................ ................................ ....................... 11 Seite 3 von 12 Köln und sein Jobcenter Die Stadt Köln ist mit über 1 Million Einwohner eine der vier größten Städte Deutschlands. Eine Stadt mit Geschichte, in der Menschen aus rund 180 Nationen leben und arbeiten. Köln ist bekannt für seine Willkommenskultur und Diversität. Wer hier ankommt, bleibt auch gerne. Hier findet jeder Mensch (s)einen Platz. Das Jobcenter Köln ist ein elementarer Bestandteil des sozialen Köln. Die rund 1.700 Mitarbeiter*innen des Jobcenter Köln sind ebenso bunt, wie die Stadt in der sie arbeiten. Während der Pandemie, bei der Einführung des Bürgergelds und in der direkten Unterstützung Geflüchteter, haben die Mitarbeiter*innen Flexibilität, Zusam - menhalt und Umsetzungsstärke bewiesen. Geleitet hat sie dabei das gemeinsame Verständnis unseres Auftrags: Menschen in schwierigen Situationen zu unterstüt- zen und gemeinsam neue Wege zu finden. Unsere Kund*innen Seite 4 von 12 Die Kund*innen des Jobcenter Köln sind vielfältig. Wir betreuen junge Menschen auf dem Weg und Erziehende bei einem Wiedereinstieg in das Berufsleben. Wir beraten zu Umschulungen und Qualifizierungen, in Situationen der Stabilisierung und persönlichen Herausforderung und begleiten Menschen mit Fluchthinter - grund in den deutschen Arbeitsmarkt. Die folgenden soziodemografischen Daten beziehen sich auf die rund 108.000 regelleistungsberechtigten Menschen, die in Köln Leistungen nach dem SGBII erhalten: • Etwa die Hälfte aller leistungsberechtigten Menschen sind weiblich. • 63% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) sind zwischen 25 bis und 55 Jahre alt • 18% sind jünger als 25 Jahre alt. • 19% sind älter als 55 Jahre. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik Unsere Vision Seite 5 von 12 Miteinander Perspektiven entwickeln und so Zukunft gestalten – mutig, menschlich und nachhaltig. Wir beraten proaktiv, persönlich bis digital. In schwierigen finanziellen und beruflichen Situationen unter- stützen wir zuverlässig Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unsere Vision gibt die Richtung vor, in die wir gemeinsam unterwegs sind. Wir alle sind ein Teil von ihr. Unser Handeln im Arbeitsalltag trägt zur Verwirklichung der Vision bei. Das kann sich beispielsweise in der Zusammenarbeit mit Kund*innen oder im Umgang mit- einander zeigen. Anhand dieser Vision richten wir unsere Strategien aus. Durch Handlungsschwer- punkte und Ziele gestalten wir den Weg zur Erfüllung unserer Vision. Seite 6 von 12 Handlungsschwerpunkte Unsere Handlungsschwerpunkte in den Jahren 2025 bis 2027 knüpfen an die ver- gangenen Jahre an. Hierbei begegnen wir den Handlungsbedarfen der Kund*in - nen und des Arbeitsmarktes - abgestimmt auf die vielfältigen Zielgruppen. Wir nutzen bereits vorhandene Kompetenzen und Erfahrungen im Rahmen der integrativen Beratung. Ergänzend prüfen wir jährlich unser Angebotsportfolio und passen dieses flexibel neuen Entwicklungen an. Ziel ist, im Rahmen unseres Auf - trags Integrationsprozesse zu unterstützen und nachhaltige Vermittlung zu er - möglichen. Handlungsschwerpunkt Beratung Die Beratung von Kund*innen ist eine Kernkompetenz des Jobcenter Köln. Für die vielfältigen Anliegen und Bedürfnisse stehen spezialisierte Fachkräfte zur Verfü - gung. Sei es bei der Antragsentgegennahme und Erstberatung durch den Orien - tierungsservice, bei der Klärung und Beantwortung von Anfragen in der Eingangs- zone oder bei den fachspezifischen Beratungsanliegen im Integrations- und Leis- tungsbereich. Das Jobcenter Köln stellt individuelle Beratungsangebote für diffe- renzierte Kund*innenanliegen und -gruppen zur Verfügung. Dazu gehört es auch, unseren Kund*innen digitale Angebote näher zu bringen und sie zu ermutigen, diese zu nutzen. Eine wertschätzende und partizipative Beratung spielt für die gute Zusammenarbeit eine prägnante Rolle. Planungsschritte und Perspektiven werden gemeinsam entwickelt und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Neben dem persönlichen Gespräch bietet das Jobcenter Köln auch vermehrt Videoberatungen an. Seite 7 von 12 Sollte jedoch eine kooperative Zusammenarbeit nicht möglich sein, gehört auch die Umsetzung der gesetzlich festgelegten Folgeschritte zur Aufgabe. Handlungsschwerpunkt Angebote Unsere Angebote zur beruflichen Integration und sozialen Teilhabe sind tragende Säulen der Integrationsarbeit. Sie helfen uns, Motivation und Fähigkeiten unserer Kund*innen zu erkennen, begegnen sozialintegrativen Bedarfen und fördern ge- zielt fachliche Kompetenzen, um eine nachhaltige berufliche Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. Verlässliche Partner*innen sind dabei die Stadt Köln, die Agentur für Arbeit Köln, die Kölner Bildungs- und Beschäftigungsträger und viele Arbeitgeber*innen. Die auf Jahren der Zusammenarbeit basierenden gemeinsamen Erfahrungen, ermög- lichen uns einen vertrauensvollen Austausch, regelmäßige Nachhaltung und Op - timierung der Angebote. Trotz der sich für die Zukunft abzeichnenden Veränderung der finanziellen Aus - stattung, setzt das Jobcenter Köln auch für die kommenden Jahren auf ein vielfäl- tiges Angebotsportfolio: ✓ Die Förderung von beruflicher Weiterbildung (FbW), z.B. im Rahmen des Kölner Bildungsmodells oder in der klassischen Umschulung. Ziel ist eine nachhaltige Integrationswirkung durch berufliche (Neu -)Orientierung und anschließender Qualifizierung in anerkann ten Ausbildungsberufen. Dabei bleibt es weiterhin zentrale Aufgabe des Jobcenter Köln, die Beratung, Anbahnung und Begleitung der Kund*innen sicherzustellen, während die Agentur für Arbeit Köln die Finanzierung und Bewilligung von FbW übernimmt. Seite 8 von 12 ✓ Maßnahmen zur Vermittlung und Perspektiventwicklung (§45 SGB III) nutzt das Jobcenter Köln seit vielen Jahren erfolgreich. Diese werden durch die bedarfsgerechten Ausgestaltungsmöglichkeiten auch zukünftig als Mittel zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. ✓ Die zielgerichtete Ausgabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (§16 SGB II i.V.m. §45 SGB III) ist vor allem in den Bereichen der Vorberei - tung auf berufliche n Weiterbildung, Bewerbungstraining sowie berufsbezogenen Sprachförderung vorgesehen. Die Angebotsstruktur ist hierbei vielfältig und lässt eine Zielsetzung im Rahmen der Integrationsstrategie zu. ✓ Das Coaching nach §16k SGB II beinhaltet den Aufbau sowie soziale und persönliche Stabilisierung von Beschäftigungsfähigkeit. Dabei nimmt es die gesamte Lebenssituation der begleiteten Kund*innen in den Blick. Ange - bote dazu sind im Stadtgebiet Köln in ausreichender Zahl vorhanden. ✓ Zur grundsätzlichen Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, steht das Angebot der Arbeitsgelegenheit zur Verfügung. Die vielfältige Köl- ner Trägerlandschaft bietet hier umfangreiche Einsatzmöglichkeiten im ge- samten Kölner Stadtgebiet, in kleinen und großen Einsatzstellen sowie un- ter qualifizierter Anleitung und paralleler sozialpädagogischer Begleitung. ✓ Die Angebote zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II) bieten für langzeitarbeitslose Kund*innen im Einzelfall eine Unterstützung, um auf dem allgemeinen o - der sozialen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Durch finanzielle Förderung werden die Arbeit geber*innen ermutigt, gezielt Menschen zu fördern, die bereits lange Zeit nicht erwerbstätig waren. Ein berufsbeglei - tendes Coaching ist fester Bestandteil, um die Beschäftigung nachhaltig zu verfestigen. Seite 9 von 12 ✓ In Abstimmung mit der Stadt Köln wird im Rahmen von kommunal flankie- renden Leistungen weiterhin Unterstützung in Form von psychosozialer Be- treuung, Kinderbetreuung und Beratungen bei Sucht- sowie Schuldenprob- lematik bereitgestellt. ✓ Die Freie Förderung (§ 16 f SGB II) und Modellprojekte mit zusätzlichen För- dermitteln aus Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen schaffen Ge- staltungsspielräume zur passgenauen Angebotsentwicklung bzw. der Er - probung zielgerichteter regionaler und bundesweiter Unterstützungsange- bote. Bei allen Angeboten wird die Vereinbarkeit von Familien- und Pflegeaufgaben mit den beruflichen Anforderungen mitgedacht. Sie ist ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige Integration. Mit passgenauen Angeboten in Teilzeit unterstützen wir Erziehende und Pflegende bei ihrem (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus bietet das Jobcenter Köln vielfältige Maßnahmen und Projekte an, die speziell auf die Handlungsbedarfe geflüchteter Menschen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind. Durch Integrationskurse und weiterfüh- rende Sprachförderung wird der Erwerb und Ausbau der Deutschkenntnisse be - gleitet. Die Anerkennungsberatung für Personen, die Abschlüsse aus dem Heimat- land mitbringen, ist ein möglicher Weg zum Zielberuf. Seite 10 von 12 Handlungsschwerpunkt Vermittlung Der Kölner Arbeitsmarkt befindet sich in einem umfassenden Veränderungspro - zess. Die voranschreitende Digitalisierung und der technische Fortschritt treffen auf Entwicklungen durch Klimawandel und Energiewende („digitale und grüne Transformation“) - entscheidend beeinflusst durch die demografische Entwick - lung. Die Anzahl der offenen Arbeitsstellen unterliegt leichten Schwankungen und bleibt nahezu konstant. Zu den wichtigsten Beschäftigungsbranchen in Köln ge - hört das Gesundheitswesen, der Groß - und Einzelhandel sowie die öffentliche Verwaltung. Der gemeinsame Arbeitgeberservice von Agentur für Arbeit und Jobcenter Köln richtet sich nach der Kund*innenstruktur und den Anforderungen des Arbeits - marktes aus. Die passende Ansprache der Arbeitgeber*innen, kontinuierliche Be- werber*innentage, die Zusammenarbeit mit Ehrenamt und Communities soll Kund*innen helfen, eine Arbeit zu finden. Das JobSpeedDating bleibt als erfolgreiche Veranstaltung ein wichtiger Bestand - teil der Vermittlungsaktivitäten des Jobcenter Köln. Auch zukünftig bauen wir auf gelebte Kooperation und Netzwerke, um den Ent - wicklungen des Arbeitsmarktes zeitnah mit anpassungsfähigen Integrationsstra - tegien zu begegnen. Seite 11 von 12 Ein Blick in die Zukunft Wir befinden uns in einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformati- onsprozess. Hervorzuheben ist hier die zunehmende Geschwindigkeit, in der der Wandel stattfindet. Politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Einflussfakto- ren erfordern auch kurzlebige und teils wechselhafte Änderungen der sozialpoli- tischen Gesetzes- und Weisungslage. Die nachhaltige Integration unserer Kund*innen erfordert einen wachen Blick auf politische und wirtschaftliche Entwicklungen, kombiniert mit einer vorgehaltenen Flexibilität in Handlungsstrategien und Schwerpunksetzung im Integrationspro - zess. Dabei setzen wir auf Arbeitgeber*innen, die die Chancen in der Beschäftigung von Kund*innen des Jobcenter Köln erkennen, um perspektivisch ihren Fachkräftebe- darf zu sichern. Aufgabe wird es sein, zunehmend Unternehmen zu gewinnen, die mutig auch Menschen beschäftigen, die zunächst nicht den erwünschten Anfor - derungsprofilen entsprechen. 2025 erfolgte die Zuständigkeitsverlagerung der Bewilligung von Leistungen zur beruflichen Weiterbildung und zur Rehabilitation vom Jobcenter zur Agentur für Arbeit. Die hierfür notwendigen Prozesse im Verfahrensablauf wurden erfolgreich implementiert und bilden nun das Fundament für ein gelungenes Qualifizierungsangebot an die Kund*innen des Jobcenter Köln. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Köln gestalten hierbei gemeinsam den rechtskreisübergreifenden Beratungs- und Förderungsprozess. Seite 12 von 12 Die enge Verzahnung mit allen Partner*innen am sozialen Arbeitsmarkt hilft, die Auswirkungen der bundesweit vorgesehenen Einsparungen im Eingliederungs - budget der Jobcenter auf die finanziellen, beruflichen und individuellen Perspektiven abzuschwächen. Insbesondere die demografische Entwicklung fordert es noch stärker als bisher, die Ressourcen von Frauen und Erziehenden zu berücksichtigen. Dabei sind unter anderem tradierte Rollenbilder und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten besondere gesellschaftliche Herausforderungen. Diesen auf neuen Wegen zu begegnen, ist eine Aufgabe für uns alle. Das lebenslange Lernen nimmt nochmals an Bedeutung zu. Mehr denn je bedarf es einer hohen Veränderungskompetenz sowie dezentraler richtungsgebender Strukturen, Werte und Normen. Die aktuellen und anzunehmenden Entwicklungen in allen relevanten Bereichen unsere Arbeit betreffend, können auf den ersten Blick einschüchternd wirken – als Chance, der notwendigen Transformation und gesellschaftlichen Weiterentwicklung betrachtet, eröffnen sich uns neue Perspektiven. -
Anlage 3d_2025_Beschwerden begründet
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Begründete Beschwerden 2025 Anzahl gesamt 325 Bürgeld / Grundsicherung Gewährung der Regelbedarfe Bearbeitung (Dauer der Bearbeitung, Terminierung u.a.) 104 Zu berücksichtigendes Einkommen 11 Höhe der Leistungen 12 Aufhebung und Erstattung / Rückforderung 3 Auszahlung / Zahlungseinstellung 12 Zeitraum der Bewilligung 1 Unterlagenanforderung 18 Ablehnung 2 Versagung / Entziehung 4 Qualität / Verständlichkeit der Bescheide 1 Sonstige (VEG, Zuschuss zu Versicherungen u.a.) 2 Zahlungslücke wegen unterschiedlicher Zahltage 3 Andere Geldleistungen 1 Übergang von Ansprüchen 1 Beratung/ Information/ Auskunft 2 Mehrbedarfe 3 Kommunale Dienstleistungen Kosten der Unterkunft (inkl. Erstausstattungen, Umzugskosten, Kaution etc.) 68 Markt und Integration 13 Eingliederungsleistungen §16 SGB II 1 Mitarbeiterverhalten (Rückrufverhalten, Gesprächsführung u.a.) 31 Online Produkte und eServices (jobcenter.digital u.a.) 4 Sonstige (Service Center/Rechtsschutz/Organisation/Inkasso sowie 3 Folgereaktionen) 28 -
Anlage 2b Eingliederungstitel 2026
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Stand: 15.12.2025 Anlage – Eingliederungstitel 2026 Nach den vorläufigen Orientierungswerten des BMAS für die Leistungen zur Ein - gliederung in Arbeit stehen nach Abzug der erforderlichen Umschichtung in das Verwaltungskostenbudget (VKB) voraussichtlich Ausgabemittel in Höhe von rund 62 Mio. EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. AVGS 14% MAT 51% §16k 5% AGH 11% §16e,i 3% §16f,h 6% Sonstige 10% EGT Verteilung der Instrumente 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% MAG ESG §16c BEZ BnF VB EGZ Verteilung der sonstigen Instrumente Seite 2 von 2 Förderung von beruflicher Weiterbildung (FbW) Die Zuständigkeit für die Finanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbil- dung wurde ab 01.01.2025 von den Jobcentern auf die Agentur für Arbeit über- tragen. Die Bildungszielplanung 2026 wurde wie in den Vorjahren gemeinsam mit der Agentur für Arbeit erstellt. Geplant sind 1.635 Qualifizierungen, hiervon ent- fallen 689 auf abschlussorientierte und 946 auf nicht abschlussorientierte Förde- rungen. Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) In 2026 plant das Jobcenter Köln 5 Neu- und 40 Weiterbewilligungen. Eine Wei- terbewilligung ist grundsätzlich möglich, wenn die Perspektive auf eine Über- nahme in ungeförderte Beschäftigung besteht. Beschäftige, deren Förderung aus- läuft, werden in verstärkte Vermittlungsbemühungen übernommen. Zusätzlich akquirierte Fördermittel Im Rahmen der Fördermittelakquise ist das Jobcenter Köln derzeit Vorhabenträ- ger von zwei Projekten: Das ESF-Projekt „Ankommen Plus“ zur Vermittlung von Personen mit Migrati- onshintergrund einschließlich Geflüchteter (Förderprogramm WIR) hat eine Laufzeit bis 30.09.2026 und eine Gesamt-Fördersumme in Höhe von rund 3,16 Mio. EUR, von der rund 594.000 EUR auf 2026 entfallen. Eine Verlängerung des Projekts bis 30.09.2028 ist geplant. Das Rehapro-Bundesprojekt „Schwungbrett“ für Menschen mit Reha-, gesund- heitlichen und psychischen Unterstützungsbedarfen hat eine Laufzeit bis 31.10.2027 und eine Gesamt-Fördersumme in Höhe von rund 6,94 Mio. EUR, von der rund 2,25 Mio. EUR auf 2026 entfallen.
Beratungsverlauf
-
23.04.2026
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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