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Akteneinsichten gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW

Mitteilung Hauptausschuss 2857/2025 vom 29.09.2025

Stand: Am 29.09.2025 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 29.09.2025 2857/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 29.09.2025 Akteneinsichten gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung be- richtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über die erfolgten Akteneinsichten gemäß § 55 der Gemeindeordnung NRW. Seit dem letzten Bericht zur Sitzung des Hauptausschusses am 05.05.2025 wurden folgende Akteneinsichten gemäß § 55 Absatz 4 und 5 Gemeindeordnung NRW wahr- genommen: 1. Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in Unterlagen zum Stellenbesetzungsverfahren Amtsleitung 57 (Umweltamt) haben folgende Ratsmitglieder erhalten: - am 05.05.2025 die Ratsmitglieder Joisten und Dr. Krupp für die SPD-Frak- tion - am 05.05.2025 Ratsmitglied Petelkau für die CDU-Fraktion 2. Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in Unterlagen zum Thema „Anmietung der Immobilie Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln“ haben folgende Ratsmitglieder erhalten: - am 20.06.2025 und 25.06.2025 die Ratsmitglieder Joisten und Dr. Krupp für die SPD-Fraktion - am 20.06.2025 die Ratsmitglieder Detjen und Weisenstein für die Fraktion Die Linke - am 20.06.2025 die Ratsmitglieder Glashagen und Froh für die Volt-Fraktion und am 24.06.2025 erneut Ratsmitglied Glashagen - am 23.06.2025 die Ratsmitglieder Hammer und Dr. Unna für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und am 25.06.2025 erneut Ratsmitglied Hammer - am 02.07.2025, 01.08.2025 und 28.08.2025 Ratsmitglied Ruffen für die FDP- Fraktion - am 03.07.2025 Ratsmitglied Petelkau für die CDU-Fraktion 2 3. Am 29.07.2025 und am 08.08.2025 hat Ratsmitglied Weber für die CDU-Frak- tion Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Unter- lagen zur Findungskommission Deutzer Kirmes genommen. 4. Am 05.08.2025 haben die Ratsmitglieder Schalla und Ruffen für die FDP-Frak- tion Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in Unterlagen zum städtischen Vertrag Areal Keupstr./Schanzenstr., Bauvoranfrage Schan- zenstr. 1 sowie Unterlagen zum Grundstückserwerb Mahnmalfläche Keup- str./Schanzenviertel genommen. 5. Am 07.08.2025 haben die Mitglieder der BV Rodenkirchen, Herr Schykowski und Herr Görtz, für die CDU-Fraktion Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 5 Ge- meindeordnung NRW in Unterlagen zu den Themen „Umgestaltung der Vorge- birgsstraße“ und „Radpendlerroute 5“ genommen. 6. Am 08.08.2025 und 25.08.2025 hat Ratsmitglied Weber für die CDU-Fraktion Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Unterlagen zum Areal der ehemaligen Oberfinanzdirektion genommen. 7. Am 25.08.2025 hat Ratsmitglied Weber für die CDU-Fraktion Akteneinsicht ge- mäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Unterlagen zur Findungs- kommission Vergabe Weihnachtsmarkt Roncalliplatz genommen. 8. Am 01.09.2025 hat Ratsmitglied Weber für die CDU-Fraktion Akteneinsicht ge- mäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in Unterlagen zum Thema „Weg- fall von Parkplätzen in der Innenstadt“ genommen. 9. Am 19.09.2025 haben die Ratsmitglieder Joisten und Dr. Krupp und am 24.09.2025 in ergänzende Unterlagen erneut Ratsmitglied Joisten für die SPD- Fraktion Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Unterlagen zum Ankauf des Bürogebäudes „Rossio“ in Köln-Deutz genommen. 10. Am 23.09.2025 hat Ratsmitglied Hock für die Fraktion „Die PARTEI“ Aktenein- sicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Unterlagen zum Vor- gang „Einladung zum Protestcamp 04.09.2025“ genommen. 11. Am 25.09.2025 und 29.09.2025 hat das Ratsmitglied Achtelik für die Volt-Frak- tion Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Unter- lagen zum Ankauf des Bürogebäudes „Rossio“ in Köln-Deutz genommen. 12. Am 25.09.2025 haben die Ratsmitglieder Abé und Yazicioglu für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Akteneinsicht gemäß § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW in die Unterlagen zum Ankauf des Bürogebäudes „Rossio“ in Köln-Deutz genommen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 29.09.2025

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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