mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW hier: Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2001; Überplanmäßiger Bedarf bei a) HSt. 1.210.9415.0 und b) HSt. 1.220.9401.4 - Bauliche Änderungen und Verbesserungen, Gebäudeinstandsetzungen -

Beschlussvorlage 01/0173 vom 29.08.2001

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 13, beschließend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 15, vorberatend.

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