2026/0168
Antrag SV-2025/0013 der Stadtverordnetenversammlung - Radwegführung Grafenstraße Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
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2026/0168
9065 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0168
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-000-0530 Investitionsnummer: 25066-6127
Kostenträger: 5410-10 Sachkonto: 0952010
Betreff: Antrag SV-2025/0013 der Stadtverordnetenversammlung - Radwegführung
Grafenstraße
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Vorlage vom: 13.05.2026
Beschlussvorschlag :
1. Die Neuordnung des Verkehrs in der Grafenstraße wird gemäß der Anlagen 1 -4
beschlossen.
2. Die benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 4 stehen unter der
Investitionsnummer 25066 -6127 „Verbesserung Infrastruktur Nahmobilität“, Kostenstelle
066-000-0530 zur Verfügung.
Anlagen: Anlage 1 Radwegführung Grafenstraße - zwischen Rheinstraße und
Bismarckstraße 1v2
Anlage 2 Radwegführung Grafenstraße - zwischen Rheinstraße und
Bismarckstraße 2v2
- 2 -
Anlage 3 Radwegfü hrung Grafenstraße - Skizze Verkehrsführung
Anlage 4 Kostenkalkulation - Radwegführung Grafenstraße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026
Der Magistrat wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
(SV-2025/0013) beauftragt, die Maßnahme 14 aus dem Sonderinvestitionsprogramm
Radmobilität 4x4 (Radwegführung Grafenstraße zwischen Bismarck- und Rheinstraße)
vorrangig zu bearbeiten. Seit dem Frühjahr 2025 kommt es in der nördlichen Grafenstraße zu
erheblichen Rückstausituationen. Grund hierfür ist das voll ausgelastete Parkhaus des
Fachärztezentrums („Am Klinikum“) in der Grafenstraße 13. Der Rückstau baut sich nicht ab,
weil Parkplatzsuchende vor dem Parkhaus auf wieder freiwerdende Stellplätze warten, anstatt
weiter zu fahren und z. B. im Parkhaus des Klinikums in der Bleichstraße zu parken. Vor allem
vormittags kommt es daher zwischen ca. 09:00 und 12:00 Uhr zu erheblichen
Verkehrsbehinderungen in beide Fahrtrichtungen. Der Fahrbahnquerschnitt lässt in solchen
Fällen keinen Fahrverkehr mehr zu. Linienverkehr, Taxen und Radfahrende können die
Grafenstraße nicht passieren.
Gleichzeitig ist die Grafenstraße wichtige Radverbindung vom Johannesviertel in die Innenstadt
und Teil der nord-südlich verlaufenden Radroute über die Wilhelminen-, Zimmer-, Grafen-,
Wilhelm-Leuschner- und Liebigstraße.
Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen
Die Maßnahme umfasst die Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Bismarckstraße und
Rheinstraße und die verbesserte Steuerung des Kfz-Verkehrs insbesondere im nördlichen
Abschnitt. Die Anpassungen sollen mit Hilfe von Markierungs- und Beschilderungsarbeiten
sowie einzelnen baulichen Elementen wie Sperrpfosten und mobilen Inselelementen umgesetzt
werden. Prägendes Element des Straßenraums ist hierbei ein überwiegend baulich gesicherter
Mittelstreifen, der Überholvorgänge, paralleles Aufstellen von wartenden Fahrzeugen, das
Links-Abbiegen ins Parkhaus sowie überhöhte Geschwindigkeiten unterbinden soll. Auf
ca. 300 m Länge entfallen hierfür ca. 25 Parkstände.
Abschnitt 1 – Bismarckstraße bis Bleichstraße
Um die Leistungsfähigkeit der Grafenstraße wiederherzustellen, soll die Einfahrt in die
Grafenstraße von Norden und Süden eingeschränkt werden. Künftig sollen aus der
Bismarckstraße nur noch Lieferverkehre bzw. Krankenfahrzeuge, Parkhausbesuchende, Taxen
und Linienverkehr einfahren dürfen. Durchgangsverkehr, der bisher auf die Bleichstraße
einbiegt, muss künftig auf den Mathildenplatz ausweichen. Um den Längsverkehr nicht zu
beeinträchtigen, soll ein Rechtsabbieger zum Parkhaus und für den Rückstaufall eine
Hinweistafel auf das Klinikumparkhaus in der Bleichstraße 23 eingerichtet werden.
Krankenfahrzeuge mit dem Ziel Fachärztezentrum erhalten Parkstände südlich des Taxistands
unmittelbar am Zugang des Fachärztezentrums. Krankenfahrzeuge mit dem Ziel Klinikum
nutzen weiterhin den Betriebshof über die Bleichstraße (Liegendanfahrt in Bismarckstraße).
In Fahrtrichtung Nord wird die Einfahrt in die Grafenstraße vom City-Ring nur noch für den
Radverkehr, Linienverkehr sowie für Taxen und Einsatzfahrzeuge bspw. der Polizei oder
Rettungsdienste erlaubt sein. Die Zufahrt zum Parkhaus „Am Klinikum“ wird somit nur noch
über die Bismarckstraße möglich sein. Es ist aber davon auszugehen, dass sich bei einer
Anfahrt aus Osten über den City-Ring bereits Parksuchverkehr auf das Klinikumparkhaus in der
Bleichstraße verlagern wird, welches vormittags noch Kapazitäten aufweist.
Der Taxistand ist mit fünf Parkständen bisher nicht ausreichend dimensioniert und soll daher
erweitert werden. Um dies möglich zu machen, sollen 17 Senkrechtparkstände entfallen. Die
beiden Busüberliegerplätze (Pausenzeiten) sollen in die Gustav-Lorenz-Straße verlagert
werden.
- 4 -
Abschnitt 2 – Bleichstraße bis Rheinstraße
Die Fahrradstraße zwischen Bleichstraße und Rheinstraße muss für den Kfz-Verkehr
freigegeben werden, da sowohl Lieferverkehr die obere Rheinstraße, als auch aus der
Mollerstadt ausfahrender Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Nord die Bleichstraße erreichen sollen.
Dieser Abschnitt der Grafenstraße wird in Fahrtrichtung Süd stark von Durchgangsverkehr in
die Elisabethenstraße belastet. Eine stichprobenartige Zählung der bis zur Elisabethenstraße
durchfahrenden Fahrzeuge ergab einen Anteil von ca. 80 - 85 %. Das bedeutet, dass die
südliche Grafenstraße im Bestand überwiegend als Durchgangsstraße zur Erschließung der
Elisabethenstraße genutzt wird (Tempo-30-Zone).
Um für die Fahrradstraße verträgliche Verkehrsmengen zu erreichen und die südliche
Grafenstraße von Durchgangsverkehr zu entlasten, sollen gezielte Abbiegegebote eingerichtet
werden. Künftig soll Richtung Süden Radverkehr, Be- und Entlader sowie Taxen über die
Kreuzung Grafenstraße/ Rheinstraße zugelassen werden. Linienverkehr kann weiterhin links
auf den Luisenplatz abbiegen und wird vsl. nicht mehr im Rückstau wartend Grünphasen
verpassen. Für den Kfz-Verkehr aus Osten bzw. Norden mit dem Ziel Parkhaus (Best Western
Hotel) bedeutet dies eine Alternativroute über die Kasinostraße und Rheinstraße. Alternativ
liegen aus Fahrtrichtung Ost weitere Parkhäuser am City-Ring zum Erreichen der Innenstadt
zur Verfügung. Für Kfz-Verkehr aus Osten mit dem Ziel Elisabethenstraße bietet sich die im
Vergleich zur Bestandsroute (Grafenstraße) tatsächlich schnellere Alternativroute über den
City-Tunnel und Hügelstraße an.
Im Bestand sind die Einbahnstraßen in der Mollerstadt so angelegt, dass die Erreichbarkeit
des gesamten Quartiers über die Grafenstraße eingeschränkt ist. So können generell nur die
Elisabethenstraße und der südlichste Teil der Saalbaustraße über die Grafenstraße erreicht
werden. Die Maßnahme des Abbiegegebots in der mittleren Grafenstraße reiht sich in dieses
Konzept ein und forciert die Erschließung über die äußeren Hauptverkehrsstraßen Rheinstraße,
Neckarstraße und Hügelstraße.
An der Kreuzung Grafenstraße/ Bleichstraße in Fahrtrichtung Nord wird der Geradeaus-
Fahrstreifen analog zur südlichen Kreuzung Grafenstraße/ Rheinstraße umgestaltet. In
Fahrtrichtung Nord sollen künftig kongruent zur Fahrradstraßenregelung nur noch Radverkehr,
Linienverkehr und Taxen zugelassen werden. Lediglich der Quellverkehr aus den Parkhäusern
Q-Park Grafenstraße sowie Luisencenter ist davon betroffen und wird auf die Bleichstraße
verlagert. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist für 2027 geplant.
Finanzierung
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage 4 beigefügt.
Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die anfallenden Kosten aus dem
Finanzhaushalt zu zahlen. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer 25066-6127
„Verbesserung Infrastruktur Nahmobilität“, Kostenstelle 066-000-0530, Mittel zur Verfügung.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 3
144 Zeichen
=> Vlotorisierter Individualverkehr (exkl. Taxen, Einsatzfahrzeuge o.ä.) Bestand/ Planung (Rad-/Fußverkehr — keine Änderung zum Bestand) ale
anlage 1
4796 Zeichen
P
P
P
W
W W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
G
G
Bismarckstraße
1115
16
14
H H
P
P
P
WWW
W
WW
W
W
W
W
W
W
W W
G
A
Mathildenplatz
Mathildenplatz
15
HH
1. Polizeirevier
15
16
17
19
20
21
22
23 24
29
2
2
13
9
14
1
2A
Linienverkehr
und
Einsatzfahrzeuge
frei
nur
Bismarckstraße
Gustav-Lorenz-Straße
Grafenstraße
Bleichstraße
GG
G
G
G
G
G
GG
G G
G
G
G
G
G
G GG
A
A
H
H
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
WW
W
W
W W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
WW
W
W
W
WW
W
W
WW
W
W
W
W
W
WW
W
W
W
W
WWW W
W
W
W
WW
W
W
A
T
BUSBUSBUS
Bleichstraße
Z-267
Z-206
Z-220-20
Z-626-20
Z-283
Z-206Z-214-10
Z-237
Z-220-10
Z-205
Z-214
Z-314-10
mit Parkschein
oder
Mo-Sa
ɾ-ɸ0 h
ɻ Taõen
Z-1050-31
ɻ Taõen
Z-1050-31
Z-286-10
Z-283
30
Z-274-30
Z-306
Z-214-10
3.25
2.10
S 1/1
S 3/1,5
S 1/1
Z-229-10
Z-229-20
mit Parkschein
oder
Mo-Sa
ɾ-ɸ0 h
Z-314-20
PARKSCHEIN-
AUTOMAT
Hier Parkschein lösen
oder
Zonennr. ||||||||||||
PARKSCHEIN-
AUTOMAT
Hier Parkschein lösen
oder
Zonennr. ||||||||||||
PARKSCHEIN-
AUTOMAT
Hier Parkschein lösen
oder
Zonennr. ||||||||||||
PARKSCHEIN-
AUTOMAT
Hier Parkschein lösen
oder
Zonennr. ||||||||||||
Z-286-10
Z-286-20
Kranken-fahrzeugefrei
Z-1026-34auf deÁ
Seitenstreifen
Z-1053-34
Kranken-fahrzeugefrei
Z-1026-34
Z-1044-10
Z-314-10 Z-314-20
Z-1044-10
Z-283
Z-224
Z-224
Z-224
Z-224
Z-286-20
Z-283-20
Z-205
Z-229-20
Z-222
Fahrradstraße
nur
Z-229-10
0.75
Kranken-fahrzeugefrei
Z-1026-34
Z-283-10
Z-283-20
Kranken-fahrzeuge
frei
Z-1026-34
2.50
Z-222-10
auf deÁ
Seitenstreifen
Z-1053-34
1.50
0.80
2.10
KlinikuÁ
Halteverbot nach StVo
Feuerwehrzufahrt
Halteverbot nach StVo
Feuerwehrzufahrt
30
Z-274-30
1.10
Z-306
KlinikuÁ
Z-314-50Z-1000-21
ʕAÁ KlinikuÁʕ
Z-267
mit Parkscheinoder
Mo-Saɾ-ɸ0
h
Z-314-20
Anlieger
frei
Z-1020-30
KlinikuÁ
KlinikuÁ
Z-205
Z-209-10
Linien-verkehr
frei
Z-1026-32
5.00
ʕAÁ KlinikuÁʕ
ʕKlinikuÁʕBleichstraßeFZ ʘ MtZ
ɷɺ0 Pltze
ɸɼ0 Pltze
0.85
1.00
Z-214-10
Z-224
Z-301
Z-283-10
Z-224
FahrradstraßeZ-244.1-40(Rückseite Z-244.2)
ʕAÁ KlinikuÁʕ
FZ ʘ MtZ
ʕKlinikuÁʕBleichstraße
BUS
BUSBUSBUS
KlinikuÁ Bleichstr.
AT
BUS
BUS
Feuerwehrzufahrt:
Schranke
Rückbau Schildmast
Rückbau Parkscheinautomat
Rückbau SchildmastRückbau Schildmast
Neubau Schildmast
Lüft-Inselkopf 1x1,5m
+ Schildmast
Lüft-Inselkopf 1x1,5m
+ Schildmast
Nullabsenkung
Bestand
7x Betonpoller in Absprache
mit Klinikum entfernen
Rückbau Sperrpfosten
Schildmast setzen
beidseitig
beidseitig
Feuerwehrzufahrt
beidseitig
1x Betonpoller
neu
1x Betonpoller neu
5x Betonpoller
versetzen
Z-205
Z-306
Z-220-10
Z-205
Z-220-20
Z-220-20
Z-267Z-267
Z-220-10
Z-283-20
Z-283-10
Einsatz-
fahrzeuge
Polizei
frei
Z-283-10
Einsatz-
fahrzeuge
Polizei
frei
Z-283-30
Halteverbot nach StVo
Feuerwehrzufahrt
Halteverbot nach StVo
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrt
KlinikuÁ
*rafen-
straße
7 Parkhäuser
Z-521-30
2.40
Mit Ausleger Richtung
Fahrbahn UK Schild
min. 2,30 m
2.701.50
frei
Z-1026-30
3.15
Z-605-10
Z-605-20
Z 605 in Größe
250x750mm. Gesamthöhe
Beschilderung ca. 1,00 m
0.25
Z-605-10
Fahrradstraße
Z-244.1-40(Rückseite Z-244.2)
2.00
Z-314-10
mit Parkscheinoder
Mo-Saɾ-ɸ0
h
Fahrradstraße
Z-244.2
Anliegerfrei
Z-1020-30
Linien-verkehrfrei
Z-1026-32
Z-214-10
und
Anlieger
frei
Z-1020-12Z-205
Z-306
Z-306
Z-214
Z-214-30
und
Anlieger
frei
Z-1020-12
und
Anlieger
frei
Z-1020-12
Feuerwehrzufahrt
6x Sperrpfosten
setzen
Z-283
Linien-
verkehr
frei
Z-1026-32
Linien-
verkehr
frei
Z-1026-32
frei
Fahrradstraße
Z-244.1
Fahrradstraße
Z-244.1
7.00
Sperrpfosten entfernen
5.50
1.15 3.003.00
3.25 2.40
3.25
12x Poller Z-600-60 auf
Mittelstreifen
Weißeinfärbung
und TAxI
frei
Fahrradstraße
2x Lüft-Beruhigungs-
insel 0,8 x 2 m +
westl. 1x Ralentilor
Verkehrsleitsäule
Rundform
3.50
Lüft-Inselkopf 1x1,5m
+ Schildmast
1.70
3x Betonpoller
versetzen
1.60 Rückbau Gehwegnase auf ca.
1,60 m + Rückbau Schildmast
Z-222
Linienverkehr
und
Einsatzfahrzeuge
frei
nur
nur
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Grafenstraße\Grafenstraße Nord\CAD Vorzugsvariante\260217_Grafenstraße Vorzugsvariante_ZL_gez.dwg
Legende
Markierung Bestand/ Planung
Rotmarkierung
Verkehrszeichen Planung
Verkehrszeichen Bestand
GeprüftArt Nr. Datum Bearbeitet
Änderungen
Zur Ausführung freigegeben
Planung abgeschlossen
Darmstadt.........................
Datum:
M. =
Gezeichnet:
Plan-Nr.
Z. Kenntnis
Anlage
Planart
SB SGL ABL.
Darmstadt, Mobilitäts- und Tiefbauamt
Frank, Wiborny
19.09.2025
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Der Magistrat
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Amtsleitung
Prof. Robert Karnes
N
Februar 2026
Markierungs- und
Beschilderungsplan
1 : 250
VI-66.1.3
Radwegführung Grafenstraße
zwischen Rheinstraße und Bismarckstraße
1 von 2
Demarkieren
Rückbau Verkehrszeichen
66.2 66.3 66.3.4
gez. Wiborny gez. Grön gez. Edelmann
gez. R. Kutschera
gez. i.V. Kostial
gez. Völkel
gez. i.V. R. Kutschera
24.02.2026
Fahrradpiktogramm Bestand/ Planung
anlage 2
2681 Zeichen
2 4 6 8 10 13 15 17 19 21 12A 12B12C 14 19 Linienverkehr und Einsatzfahrzeuge frei nur Grafenstraße Rheinstraße Grafenstraße Bleichstraße G G G GG G GG G G G G G G G GG P P W W W W W W W W WWW W W W W W W W W W W WW W W W W W W WW W WW d Bleichstraße Z-267 Z-206 Z-220-20 Z-626-20 Z-283 Z-206Z-214-10 Z-237 Z-220-10 Z-205 Z-214 Z-314-10 mit Parkschein oder BÈ-]a ɾ-ɸ0 h ɻ daõen Z-1050-31 Z-286-10 Z-283 30 Z-274-30 Z-306 Z-214-10 3.25 2.10 S 1/1 S 3/1,5 S 1/1 Z-229-20 Z-286-20 Z-229-20 nur Z-286-10 Z-286-20 ɾ-ɷɾ 30 h Z-1040-30 Z-283-10 Z-283-20 ɾ-ɷɾ 30 hZ-1040-30 Z-283-20 0.75 :ranken-fahrzeugefrei Z-1026-34 Z-283-10 Z-283-20 :ranken-fahrzeuge frei Z-1026-34 1.50 0.80 2.10 Z-283-30 Z-442-11 :linikuÁ :linikuÁ 5.00 Fahrradstraße Z-244.1-40(Rückseite Z-244.2) Fahrradstraße Z-244.1-40(Rückseite Z-244.2) Fahrradstraße Fahrradstraße Z-214 Z-214 2.902.753.75 0.60 0.60 Z-214-10 FahrradstraßeZ-244.1-40(Rückseite Z-244.2) ʕÁ :linikuÁʕ F} ʘ Bt} ʕ:linikuÁʕBleihstraße Neubau Schildmast Neubau Schildmast Nullabsenkung Bestand frei frei Rückbau Sperrpfosten Neubau Schildmast Rückbau Sperrpfosten Neubau Schildmast Z-214Z-214 Z-205 30 Z-274.1-40 Rückseite Z 274.2 30 Z-274.1-40Rückseite Z 274.2 Z-283-20 Z-205 Z-239 Z-283-10 Z-283 Z-206 Z-214 Z-206 3.00 2.80 3.75 3.00 0.752.00 Mit Ausleger Richtung Fahrbahn UK Schild min. 2,30 m 2.701.50 Linien-verkehr frei Z-1026-32 frei Z-1026-30 3.00 frei 6.00 5.50 Z-286-10 Fahrradstraße Z-244.2 und dx0 frei Fahrradstraße Z-209 0.50 frei Linien-verkehrfrei Linienverkehrund Be- undEntlader frei Linienverkehrund Be- undEntlader frei Neubau Schildmast ɾ-ɷɾ 30hZ-1040-30 Z-286-20 ɾ-ɷɾ 30 h Z-1040-30 Linienverkehr und Einsatzfahrzeuge frei und dx0 frei I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Grafenstraße\Grafenstraße Nord\CAD Vorzugsvariante\260217_Grafenstraße Vorzugsvariante_ZL_gez.dwg Legende Markierung Bestand/ Planung Fahrradpiktogramm Bestand/ Planung Rotmarkierung Verkehrszeichen Planung Verkehrszeichen Bestand GeprüftArt Nr. Datum Bearbeitet Änderungen Zur Ausführung freigegeben Planung abgeschlossen Darmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Kenntnis Anlage Planart SB SGL ABL. Februar 2026Darmstadt, Mobilitäts- und Tiefbauamt Frank, Wiborny 19.09.2025 Markierungs- und Beschilderungsplan 1 : 250 VI-66.1.3 Radwegführung Grafenstraße zwischen Rheinstraße und Bismarckstraße Wissenschaftsstadt Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat Mobilitäts- und Tiefbauamt Amtsleitung Prof. Robert Karnes N 2 von 2 Demarkieren Rückbau Verkehrszeichen 66.2 66.3 66.3.4 gez. Wiborny gez. Grön gez. Edelmann gez. R. Kutschera gez. i.V. Kostial gez. Völkel gez. i.V. R. Kutschera 24.02.2026
anlage 5
9137 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0168
Magistratsbeschluss -Nr.
189
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-000-0530 Investitionsnummer: 25066-6127
Kostenträger: 5410-10 Sachkonto: 0952010
Betreff: Antrag SV-2025/0013 der Stadtverordnetenversammlung - Radwegführung
Grafenstraße
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Vorlage vom: 13.05.2026
Beschlussvorschlag :
1. Die Neuordnung des Verkehrs in der Grafenstraße wird gemäß der Anlagen 1 -4
beschlossen.
2. Die benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 4 stehen unter der
Investitionsnummer 25066 -6127 „Verbesserung Infrastruktur Nahmobilität“, Kostenstelle
066-000-0530 zur Verfügung.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Radwegführung Grafenstraße - zwischen Rheinstraße und
Bismarckstraße 1v2
Anlage 2 Radwegführung Grafenstraße - zwischen Rheinstraße und
Bismarckstraße 2v2
Anlage 3 Radwegführung Grafenstraße - Skizze Verkehrsführung
Anlage 4 Kostenkalk ulation - Radwegführung Grafenstraße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026
Der Magistrat wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
(SV-2025/0013) beauftragt, die Maßnahme 14 aus dem Sonderinvestitionsprogramm
Radmobilität 4x4 (Radwegführung Grafenstraße zwischen Bismarck- und Rheinstraße)
vorrangig zu bearbeiten. Seit dem Frühjahr 2025 kommt es in der nördlichen Grafenstraße zu
erheblichen Rückstausituationen. Grund hierfür ist das voll ausgelastete Parkhaus des
Fachärztezentrums („Am Klinikum“) in der Grafenstraße 13. Der Rückstau baut sich nicht ab,
weil Parkplatzsuchende vor dem Parkhaus auf wieder freiwerdende Stellplätze warten, anstatt
weiter zu fahren und z. B. im Parkhaus des Klinikums in der Bleichstraße zu parken. Vor allem
vormittags kommt es daher zwischen ca. 09:00 und 12:00 Uhr zu erheblichen
Verkehrsbehinderungen in beide Fahrtrichtungen. Der Fahrbahnquerschnitt lässt in solchen
Fällen keinen Fahrverkehr mehr zu. Linienverkehr, Taxen und Radfahrende können die
Grafenstraße nicht passieren.
Gleichzeitig ist die Grafenstraße wichtige Radverbindung vom Johannesviertel in die Innenstadt
und Teil der nord-südlich verlaufenden Radroute über die Wilhelminen-, Zimmer-, Grafen-,
Wilhelm-Leuschner- und Liebigstraße.
Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen
Die Maßnahme umfasst die Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Bismarckstraße und
Rheinstraße und die verbesserte Steuerung des Kfz-Verkehrs insbesondere im nördlichen
Abschnitt. Die Anpassungen sollen mit Hilfe von Markierungs- und Beschilderungsarbeiten
sowie einzelnen baulichen Elementen wie Sperrpfosten und mobilen Inselelementen umgesetzt
werden. Prägendes Element des Straßenraums ist hierbei ein überwiegend baulich gesicherter
Mittelstreifen, der Überholvorgänge, paralleles Aufstellen von wartenden Fahrzeugen, das
Links-Abbiegen ins Parkhaus sowie überhöhte Geschwindigkeiten unterbinden soll. Auf
ca. 300 m Länge entfallen hierfür ca. 25 Parkstände.
Abschnitt 1 – Bismarckstraße bis Bleichstraße
Um die Leistungsfähigkeit der Grafenstraße wiederherzustellen, soll die Einfahrt in die
Grafenstraße von Norden und Süden eingeschränkt werden. Künftig sollen aus der
Bismarckstraße nur noch Lieferverkehre bzw. Krankenfahrzeuge, Parkhausbesuchende, Taxen
und Linienverkehr einfahren dürfen. Durchgangsverkehr, der bisher auf die Bleichstraße
einbiegt, muss künftig auf den Mathildenplatz ausweichen. Um den Längsverkehr nicht zu
beeinträchtigen, soll ein Rechtsabbieger zum Parkhaus und für den Rückstaufall eine
Hinweistafel auf das Klinikumparkhaus in der Bleichstraße 23 eingerichtet werden.
Krankenfahrzeuge mit dem Ziel Fachärztezentrum erhalten Parkstände südlich des Taxistands
unmittelbar am Zugang des Fachärztezentrums. Krankenfahrzeuge mit dem Ziel Klinikum
nutzen weiterhin den Betriebshof über die Bleichstraße (Liegendanfahrt in Bismarckstraße).
In Fahrtrichtung Nord wird die Einfahrt in die Grafenstraße vom City-Ring nur noch für den
Radverkehr, Linienverkehr sowie für Taxen und Einsatzfahrzeuge bspw. der Polizei oder
Rettungsdienste erlaubt sein. Die Zufahrt zum Parkhaus „Am Klinikum“ wird somit nur noch
über die Bismarckstraße möglich sein. Es ist aber davon auszugehen, dass sich bei einer
Anfahrt aus Osten über den City-Ring bereits Parksuchverkehr auf das Klinikumparkhaus in der
Bleichstraße verlagern wird, welches vormittags noch Kapazitäten aufweist.
Der Taxistand ist mit fünf Parkständen bisher nicht ausreichend dimensioniert und soll daher
erweitert werden. Um dies möglich zu machen, sollen 17 Senkrechtparkstände entfallen. Die
beiden Busüberliegerplätze (Pausenzeiten) sollen in die Gustav-Lorenz-Straße verlagert
werden.
Abschnitt 2 – Bleichstraße bis Rheinstraße
Die Fahrradstraße zwischen Bleichstraße und Rheinstraße muss für den Kfz-Verkehr
freigegeben werden, da sowohl Lieferverkehr die obere Rheinstraße, als auch aus der
Mollerstadt ausfahrender Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Nord die Bleichstraße erreichen sollen.
Dieser Abschnitt der Grafenstraße wird in Fahrtrichtung Süd stark von Durchgangsver kehr in
die Elisabethenstraße belastet. Eine stichprobenartige Zählung der bis zur Elisabethenstraße
durchfahrenden Fahrzeuge ergab einen Anteil von ca. 80 - 85 %. Das bedeutet, dass die
südliche Grafenstraße im Bestand überwiegend als Durchgangsstraße zur Erschließung der
Elisabethenstraße genutzt wird (Tempo-30-Zone).
Um für die Fahrradstraße verträgliche Verkehrsmengen zu erreichen und die südliche
Grafenstraße von Durchgangsverkehr zu entlasten, sollen gezielte Abbiegegebote eingerichtet
werden. Künftig soll Richtung Süden Radverkehr, Be- und Entlader sowie Taxen über die
Kreuzung Grafenstraße/ Rheinstraße zugelassen werden. Linienverkehr kann weiterhin links
auf den Luisenplatz abbiegen und wird vsl. nicht mehr im Rückstau wartend Grünphasen
verpassen. Für den Kfz-Verkehr aus Osten bzw. Norden mit dem Ziel Parkhaus (Best Western
Hotel) bedeutet dies eine Alternativroute über die Kasinostraße und Rheinstraße. Alternativ
liegen aus Fahrtrichtung Ost weitere Parkhäuser am City-Ring zum Erreichen der Innenstadt
zur Verfügung. Für Kfz-Verkehr aus Osten mit dem Ziel Elisabethenstraße bietet sich die im
Vergleich zur Bestandsroute (Grafenstraße) tatsächlich schnellere Alternativroute über den
City-Tunnel und Hügelstraße an.
Im Bestand sind die Einbahnstraßen in der Mollerstadt so angelegt, dass die Erreichbarkeit
des gesamten Quartiers über die Grafenstraße eingeschränkt ist. So können generell nur die
Elisabethenstraße und der südlichste Teil der Saalbaustraße über die Grafenstraße erreicht
werden. Die Maßnahme des Abbiegegebots in der mittleren Grafenstraße reiht sich in dieses
Konzept ein und forciert die Erschließung über die äußeren Hauptverkehrsstraßen Rheinstraße,
Neckarstraße und Hügelstraße.
An der Kreuzung Grafenstraße/ Bleichstraße in Fahrtrichtung Nord wird der Geradeaus-
Fahrstreifen analog zur südlichen Kreuzung Grafenstraße/ Rheinstraße umgestaltet. In
Fahrtrichtung Nord sollen künftig kongruent zur Fahrradstraßenregelung nur noch Radverkehr,
Linienverkehr und Taxen zugelassen werden. Lediglich der Quellverkehr aus den Parkhäusern
Q-Park Grafenstraße sowie Luisencenter ist davon betroffen und wird auf die Bleichst raße
verlagert. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist für 2027 geplant.
Finanzierung
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage 4 beigefügt.
Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die anfallenden Kosten aus dem
Finanzhaushalt zu zahlen. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer 25066-6127
„Verbesserung Infrastruktur Nahmobilität“, Kostenstelle 066-000-0530, Mittel zur Verfügung.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (13)
- Grafenstraße 13
- Rheinstraße
- Bismarckstraße 1v
- Bleichstraße 23
- Liebigstraße
- Gustav-Lorenz-Straße
- Elisabethenstraße
- Mathildenplatz 15
- Luisenplatz
- Kasinostraße
- Hügelstraße
- Saalbaustraße
- Neckarstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0168
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00