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2026/0168

Antrag SV-2025/0013 der Stadtverordnetenversammlung - Radwegführung Grafenstraße Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

Magistratsvorlage 13.05.2026

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2026/0168

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2026/0168

9065 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0168 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-000-0530 Investitionsnummer:  25066-6127 
Kostenträger:  5410-10 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Antrag SV-2025/0013 der Stadtverordnetenversammlung - Radwegführung 
Grafenstraße 
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025  
 
Vorlage vom: 13.05.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Neuordnung des Verkehrs in der Grafenstraße wird gemäß der Anlagen 1 -4 
beschlossen. 
2. Die benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 4 stehen unter der 
Investitionsnummer 25066 -6127 „Verbesserung Infrastruktur Nahmobilität“, Kostenstelle 
066-000-0530 zur Verfügung.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Radwegführung Grafenstraße - zwischen Rheinstraße und 
Bismarckstraße 1v2  
Anlage 2 Radwegführung Grafenstraße - zwischen Rheinstraße und 
Bismarckstraße 2v2

- 2 - 
Anlage 3 Radwegfü hrung Grafenstraße - Skizze Verkehrsführung  
Anlage 4 Kostenkalkulation - Radwegführung Grafenstraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026 
 
Der Magistrat wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 
(SV-2025/0013) beauftragt, die Maßnahme 14 aus dem Sonderinvestitionsprogramm 
Radmobilität 4x4 (Radwegführung Grafenstraße zwischen Bismarck- und Rheinstraße) 
vorrangig zu bearbeiten. Seit dem Frühjahr 2025 kommt es in der nördlichen Grafenstraße zu 
erheblichen Rückstausituationen. Grund hierfür ist das voll ausgelastete Parkhaus des 
Fachärztezentrums („Am Klinikum“) in der Grafenstraße 13. Der Rückstau baut sich nicht ab, 
weil Parkplatzsuchende vor dem Parkhaus auf wieder freiwerdende Stellplätze warten, anstatt 
weiter zu fahren und z. B. im Parkhaus des Klinikums in der Bleichstraße zu parken. Vor allem 
vormittags kommt es daher zwischen ca. 09:00 und 12:00 Uhr zu erheblichen 
Verkehrsbehinderungen in beide Fahrtrichtungen. Der Fahrbahnquerschnitt lässt in solchen 
Fällen keinen Fahrverkehr mehr zu. Linienverkehr, Taxen und Radfahrende können die 
Grafenstraße nicht passieren.  
Gleichzeitig ist die Grafenstraße wichtige Radverbindung vom Johannesviertel in die Innenstadt 
und Teil der nord-südlich verlaufenden Radroute über die Wilhelminen-, Zimmer-, Grafen-, 
Wilhelm-Leuschner- und Liebigstraße.  
 
Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen 
Die Maßnahme umfasst die Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Bismarckstraße und 
Rheinstraße und die verbesserte Steuerung des Kfz-Verkehrs insbesondere im nördlichen 
Abschnitt. Die Anpassungen sollen mit Hilfe von Markierungs- und Beschilderungsarbeiten 
sowie einzelnen baulichen Elementen wie Sperrpfosten und mobilen Inselelementen umgesetzt 
werden. Prägendes Element des Straßenraums ist hierbei ein überwiegend baulich gesicherter 
Mittelstreifen, der Überholvorgänge, paralleles Aufstellen von wartenden Fahrzeugen, das 
Links-Abbiegen ins Parkhaus sowie überhöhte Geschwindigkeiten unterbinden soll. Auf  
ca. 300 m Länge entfallen hierfür ca. 25 Parkstände. 
 
Abschnitt 1 – Bismarckstraße bis Bleichstraße 
Um die Leistungsfähigkeit der Grafenstraße wiederherzustellen, soll die Einfahrt in die 
Grafenstraße von Norden und Süden eingeschränkt werden. Künftig sollen aus der 
Bismarckstraße nur noch Lieferverkehre bzw. Krankenfahrzeuge, Parkhausbesuchende, Taxen 
und Linienverkehr einfahren dürfen. Durchgangsverkehr, der bisher auf die Bleichstraße 
einbiegt, muss künftig auf den Mathildenplatz ausweichen. Um den Längsverkehr nicht zu 
beeinträchtigen, soll ein Rechtsabbieger zum Parkhaus und für den Rückstaufall eine 
Hinweistafel auf das Klinikumparkhaus in der Bleichstraße 23 eingerichtet werden. 
Krankenfahrzeuge mit dem Ziel Fachärztezentrum erhalten Parkstände südlich des Taxistands 
unmittelbar am Zugang des Fachärztezentrums. Krankenfahrzeuge mit dem Ziel Klinikum 
nutzen weiterhin den Betriebshof über die Bleichstraße (Liegendanfahrt in Bismarckstraße).  
 
In Fahrtrichtung Nord wird die Einfahrt in die Grafenstraße vom City-Ring nur noch für den 
Radverkehr, Linienverkehr sowie für Taxen und Einsatzfahrzeuge bspw. der Polizei oder 
Rettungsdienste erlaubt sein. Die Zufahrt zum Parkhaus „Am Klinikum“ wird somit nur noch 
über die Bismarckstraße möglich sein. Es ist aber davon auszugehen, dass sich bei einer 
Anfahrt aus Osten über den City-Ring bereits Parksuchverkehr auf das Klinikumparkhaus in der 
Bleichstraße verlagern wird, welches vormittags noch Kapazitäten aufweist. 
Der Taxistand ist mit fünf Parkständen bisher nicht ausreichend dimensioniert und soll daher 
erweitert werden. Um dies möglich zu machen, sollen 17 Senkrechtparkstände entfallen. Die 
beiden Busüberliegerplätze (Pausenzeiten) sollen in die Gustav-Lorenz-Straße verlagert 
werden.

- 4 - 
Abschnitt 2 – Bleichstraße bis Rheinstraße 
Die Fahrradstraße zwischen Bleichstraße und Rheinstraße muss für den Kfz-Verkehr 
freigegeben werden, da sowohl Lieferverkehr die obere Rheinstraße, als auch aus der 
Mollerstadt ausfahrender Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Nord die Bleichstraße erreichen sollen. 
Dieser Abschnitt der Grafenstraße wird in Fahrtrichtung Süd stark von Durchgangsverkehr in 
die Elisabethenstraße belastet. Eine stichprobenartige Zählung der bis zur Elisabethenstraße 
durchfahrenden Fahrzeuge ergab einen Anteil von ca. 80 - 85 %. Das bedeutet, dass die 
südliche Grafenstraße im Bestand überwiegend als Durchgangsstraße zur Erschließung der 
Elisabethenstraße genutzt wird (Tempo-30-Zone).  
 
Um für die Fahrradstraße verträgliche Verkehrsmengen zu erreichen und die südliche 
Grafenstraße von Durchgangsverkehr zu entlasten, sollen gezielte Abbiegegebote eingerichtet 
werden. Künftig soll Richtung Süden Radverkehr, Be- und Entlader sowie Taxen über die 
Kreuzung Grafenstraße/ Rheinstraße zugelassen werden. Linienverkehr kann weiterhin links 
auf den Luisenplatz abbiegen und wird vsl. nicht mehr im Rückstau wartend Grünphasen 
verpassen. Für den Kfz-Verkehr aus Osten bzw. Norden mit dem Ziel Parkhaus (Best Western 
Hotel) bedeutet dies eine Alternativroute über die Kasinostraße und Rheinstraße. Alternativ 
liegen aus Fahrtrichtung Ost weitere Parkhäuser am City-Ring zum Erreichen der Innenstadt 
zur Verfügung. Für Kfz-Verkehr aus Osten mit dem Ziel Elisabethenstraße bietet sich die im 
Vergleich zur Bestandsroute (Grafenstraße) tatsächlich schnellere Alternativroute über den 
City-Tunnel und Hügelstraße an.  
 
Im Bestand sind die Einbahnstraßen in der Mollerstadt so angelegt, dass die Erreichbarkeit 
des gesamten Quartiers über die Grafenstraße eingeschränkt ist. So können generell nur die 
Elisabethenstraße und der südlichste Teil der Saalbaustraße über die Grafenstraße erreicht 
werden. Die Maßnahme des Abbiegegebots in der mittleren Grafenstraße reiht sich in dieses 
Konzept ein und forciert die Erschließung über die äußeren Hauptverkehrsstraßen Rheinstraße, 
Neckarstraße und Hügelstraße.  
 
An der Kreuzung Grafenstraße/ Bleichstraße in Fahrtrichtung Nord wird der Geradeaus-
Fahrstreifen analog zur südlichen Kreuzung Grafenstraße/ Rheinstraße umgestaltet. In 
Fahrtrichtung Nord sollen künftig kongruent zur Fahrradstraßenregelung nur noch Radverkehr, 
Linienverkehr und Taxen zugelassen werden. Lediglich der Quellverkehr aus den Parkhäusern 
Q-Park Grafenstraße sowie Luisencenter ist davon betroffen und wird auf die Bleichstraße 
verlagert. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist für 2027 geplant. 
 
Finanzierung 
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage 4 beigefügt.  
 
Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die anfallenden Kosten aus dem 
Finanzhaushalt zu zahlen. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer 25066-6127 
„Verbesserung Infrastruktur Nahmobilität“, Kostenstelle 066-000-0530, Mittel zur Verfügung.  
 
 
Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
André Schellenberg   Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer   Stadtrat

anlage 3

144 Zeichen

=> Vlotorisierter Individualverkehr

(exkl. Taxen, Einsatzfahrzeuge o.ä.)

Bestand/ Planung

(Rad-/Fußverkehr — keine Änderung zum Bestand)

ale

anlage 1

4796 Zeichen

P
P
P
W
W W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
G
G
Bismarckstraße
1115
16
14
H H
P
P
P
WWW
W
WW
W
W
W
W
W
W
W W
G
A
Mathildenplatz
Mathildenplatz
15
HH
1. Polizeirevier
15
16
17
19
20
21
22
23 24
29
2
2
13
9
14
1
2A
Linienverkehr
und
Einsatzfahrzeuge
frei
nur
Bismarckstraße
Gustav-Lorenz-Straße
Grafenstraße
Bleichstraße
GG
G
G
G
G
G
GG
G G
G
G
G
G
G
G GG
A
A
H
H
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
WW
W
W
W W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
WW
W
W
W
WW
W
W
WW
W
W
W
W
W
WW
W
W
W
W
WWW W
W
W
W
WW
W
W
A
T
BUSBUSBUS
Bleichstraße
Z-267
Z-206
Z-220-20
Z-626-20
Z-283
Z-206Z-214-10
Z-237
Z-220-10
Z-205
Z-214
Z-314-10
mit Parkschein
oder
Mo-Sa
ɾ-ɸ0 h
ɻ Taõen
Z-1050-31
ɻ Taõen
Z-1050-31
Z-286-10
Z-283
30
Z-274-30
Z-306
Z-214-10
3.25
2.10
S 1/1
S 3/1,5
S 1/1
Z-229-10
Z-229-20
mit Parkschein
oder
Mo-Sa
ɾ-ɸ0 h
Z-314-20
PARKSCHEIN-
AUTOMAT
Hier  Parkschein  lösen
oder
          Zonennr. ||||||||||||
PARKSCHEIN-
AUTOMAT
Hier  Parkschein  lösen
oder
          Zonennr. ||||||||||||
PARKSCHEIN-
AUTOMAT
Hier  Parkschein  lösen
oder
          Zonennr. ||||||||||||
PARKSCHEIN-
AUTOMAT
Hier  Parkschein  lösen
oder
          Zonennr. ||||||||||||
Z-286-10
Z-286-20
Kranken-fahrzeugefrei
Z-1026-34auf deÁ
Seitenstreifen
Z-1053-34
Kranken-fahrzeugefrei
Z-1026-34
Z-1044-10
Z-314-10 Z-314-20
Z-1044-10
Z-283
Z-224
Z-224
Z-224
Z-224
Z-286-20
Z-283-20
Z-205
Z-229-20
Z-222
Fahrradstraße
nur
Z-229-10
0.75
Kranken-fahrzeugefrei
Z-1026-34
Z-283-10
Z-283-20
Kranken-fahrzeuge
frei
Z-1026-34
2.50
Z-222-10
auf deÁ
Seitenstreifen
Z-1053-34
1.50
0.80
2.10
KlinikuÁ
Halteverbot nach StVo
Feuerwehrzufahrt
Halteverbot nach StVo
Feuerwehrzufahrt
30
Z-274-30
1.10
Z-306
KlinikuÁ
Z-314-50Z-1000-21
ʕAÁ KlinikuÁʕ
Z-267
mit Parkscheinoder
Mo-Saɾ-ɸ0
 h
Z-314-20
Anlieger
frei
Z-1020-30
KlinikuÁ
KlinikuÁ
Z-205
Z-209-10
Linien-verkehr
frei
Z-1026-32
5.00
ʕAÁ KlinikuÁʕ
ʕKlinikuÁʕBleichstraßeFZ ʘ MtZ
ɷɺ0 Pl†tze
ɸɼ0 Pl†tze
0.85
1.00
Z-214-10
Z-224
Z-301
Z-283-10
Z-224
FahrradstraßeZ-244.1-40(Rückseite Z-244.2)
ʕAÁ KlinikuÁʕ
FZ ʘ MtZ
ʕKlinikuÁʕBleichstraße
BUS
BUSBUSBUS
KlinikuÁ Bleichstr.
AT
BUS
BUS
Feuerwehrzufahrt:
Schranke
Rückbau Schildmast
Rückbau Parkscheinautomat
Rückbau SchildmastRückbau Schildmast
Neubau Schildmast
Lüft-Inselkopf 1x1,5m
+ Schildmast
Lüft-Inselkopf  1x1,5m
+ Schildmast
Nullabsenkung
Bestand
7x Betonpoller in Absprache
mit Klinikum entfernen
Rückbau Sperrpfosten
Schildmast setzen
beidseitig
beidseitig
Feuerwehrzufahrt
beidseitig
1x Betonpoller
neu
1x Betonpoller neu
5x Betonpoller
versetzen
Z-205
Z-306
Z-220-10
Z-205
Z-220-20
Z-220-20
Z-267Z-267
Z-220-10
Z-283-20
Z-283-10
Einsatz-
fahrzeuge
Polizei
frei
Z-283-10
Einsatz-
fahrzeuge
Polizei
frei
Z-283-30
Halteverbot nach StVo
Feuerwehrzufahrt
Halteverbot nach StVo
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrt
KlinikuÁ
*rafen-
straße
7 Parkhäuser
Z-521-30
2.40
Mit Ausleger Richtung
Fahrbahn UK Schild
min. 2,30 m
2.701.50
frei
Z-1026-30
3.15
Z-605-10
Z-605-20
Z 605 in Größe
250x750mm. Gesamthöhe
Beschilderung ca. 1,00 m
0.25
Z-605-10
Fahrradstraße
Z-244.1-40(Rückseite Z-244.2)
2.00
Z-314-10
mit Parkscheinoder
Mo-Saɾ-ɸ0
 h
Fahrradstraße
Z-244.2
Anliegerfrei
Z-1020-30
Linien-verkehrfrei
Z-1026-32
Z-214-10
und
Anlieger
frei
Z-1020-12Z-205
Z-306
Z-306
Z-214
Z-214-30
und
Anlieger
frei
Z-1020-12
und
Anlieger
frei
Z-1020-12
Feuerwehrzufahrt
6x Sperrpfosten
setzen
Z-283
Linien-
verkehr
frei
Z-1026-32
Linien-
verkehr
frei
Z-1026-32
frei
Fahrradstraße
Z-244.1
Fahrradstraße
Z-244.1
7.00
Sperrpfosten entfernen
5.50
1.15 3.003.00
3.25 2.40
3.25
12x Poller Z-600-60 auf
Mittelstreifen
Weißeinfärbung
 und TAxI
frei
Fahrradstraße
2x Lüft-Beruhigungs-
insel 0,8 x 2 m +
westl. 1x Ralentilor
Verkehrsleitsäule
Rundform
3.50
Lüft-Inselkopf 1x1,5m
+ Schildmast
1.70
3x Betonpoller
versetzen
1.60 Rückbau Gehwegnase auf ca.
1,60 m + Rückbau Schildmast
Z-222
Linienverkehr
und
Einsatzfahrzeuge
frei
nur
nur
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Grafenstraße\Grafenstraße Nord\CAD Vorzugsvariante\260217_Grafenstraße Vorzugsvariante_ZL_gez.dwg
Legende
Markierung Bestand/ Planung
Rotmarkierung
Verkehrszeichen Planung
Verkehrszeichen Bestand
GeprüftArt Nr. Datum Bearbeitet
Änderungen
Zur Ausführung freigegeben
Planung abgeschlossen
Darmstadt.........................
Datum: 
M.  =  
Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Kenntnis
Anlage
Planart
SB SGL ABL.
Darmstadt, Mobilitäts- und Tiefbauamt
Frank, Wiborny
19.09.2025
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Der Magistrat
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Amtsleitung
Prof. Robert Karnes
N
Februar 2026
Markierungs- und
Beschilderungsplan
1 : 250
VI-66.1.3
Radwegführung Grafenstraße
zwischen Rheinstraße und Bismarckstraße
1 von 2
Demarkieren
Rückbau Verkehrszeichen
66.2 66.3 66.3.4
gez. Wiborny gez. Grön gez. Edelmann
gez. R. Kutschera
gez. i.V. Kostial
gez. Völkel
gez. i.V. R. Kutschera
24.02.2026
Fahrradpiktogramm Bestand/ Planung

anlage 2

2681 Zeichen

2
4 6 8
10
13
15 17 19 21
12A
12B12C
14
19
Linienverkehr
und
Einsatzfahrzeuge
frei
nur
Grafenstraße
Rheinstraße
Grafenstraße
Bleichstraße
G
G
G
GG
G GG
G
G
G
G
G
G
G GG
P
P
W
W
W
W
W
W
W
W
WWW W
W
W W
W
W
W
W
W
W
WW W W
W W
W
W
WW
W
WW
 d
Bleichstraße
Z-267
Z-206
Z-220-20
Z-626-20
Z-283
Z-206Z-214-10
Z-237
Z-220-10
Z-205
Z-214
Z-314-10
mit Parkschein
oder
BÈ-]a
ɾ-ɸ0 h
ɻ daõen
Z-1050-31
Z-286-10
Z-283
30
Z-274-30
Z-306
Z-214-10
3.25
2.10
S 1/1
S 3/1,5
S 1/1
Z-229-20
Z-286-20
Z-229-20
nur
Z-286-10
Z-286-20
ɾ-ɷɾ
30
h Z-1040-30
Z-283-10 Z-283-20
ɾ-ɷɾ
30
hZ-1040-30
Z-283-20
0.75
:ranken-fahrzeugefrei
Z-1026-34
Z-283-10
Z-283-20
:ranken-fahrzeuge
frei
Z-1026-34
1.50
0.80
2.10
Z-283-30
Z-442-11
:linikuÁ
:linikuÁ
5.00
Fahrradstraße
Z-244.1-40(Rückseite Z-244.2)
Fahrradstraße
Z-244.1-40(Rückseite Z-244.2)
Fahrradstraße
Fahrradstraße
Z-214
Z-214
2.902.753.75
0.60
0.60
Z-214-10
FahrradstraßeZ-244.1-40(Rückseite Z-244.2)
ʕÁ :linikuÁʕ
F} ʘ Bt}
ʕ:linikuÁʕBleihstraße
Neubau Schildmast
Neubau Schildmast
Nullabsenkung
Bestand
frei
frei
Rückbau Sperrpfosten
Neubau Schildmast
Rückbau Sperrpfosten
Neubau Schildmast
Z-214Z-214 Z-205
30
Z-274.1-40
Rückseite Z 274.2
30
Z-274.1-40Rückseite Z 274.2
Z-283-20
Z-205
Z-239
Z-283-10
Z-283
Z-206
Z-214
Z-206
3.00
2.80
3.75
3.00
0.752.00
Mit Ausleger Richtung
Fahrbahn UK Schild
min. 2,30 m
2.701.50
Linien-verkehr
frei
Z-1026-32
frei
Z-1026-30
3.00
frei
6.00
5.50
Z-286-10
Fahrradstraße
Z-244.2
 und dx0
frei
Fahrradstraße
Z-209
0.50
frei
Linien-verkehrfrei
Linienverkehrund Be- undEntlader frei
Linienverkehrund Be- undEntlader frei
Neubau Schildmast
ɾ-ɷɾ
30hZ-1040-30
Z-286-20
ɾ-ɷɾ
30
h
Z-1040-30
Linienverkehr
und
Einsatzfahrzeuge
frei
 und dx0
frei
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Grafenstraße\Grafenstraße Nord\CAD Vorzugsvariante\260217_Grafenstraße Vorzugsvariante_ZL_gez.dwg
Legende
Markierung Bestand/ Planung
Fahrradpiktogramm Bestand/ Planung
Rotmarkierung
Verkehrszeichen Planung
Verkehrszeichen Bestand
GeprüftArt Nr. Datum Bearbeitet
Änderungen
Zur Ausführung freigegeben
Planung abgeschlossen
Darmstadt.........................
Datum: 
M.  =  
Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Kenntnis
Anlage
Planart
SB SGL ABL.
Februar 2026Darmstadt, Mobilitäts- und Tiefbauamt
Frank, Wiborny
19.09.2025
Markierungs- und
Beschilderungsplan
1 : 250
VI-66.1.3
Radwegführung Grafenstraße
zwischen Rheinstraße und Bismarckstraße
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Der Magistrat
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Amtsleitung
Prof. Robert Karnes
N
2 von 2
Demarkieren
Rückbau Verkehrszeichen 
66.2 66.3 66.3.4
gez. Wiborny gez. Grön gez. Edelmann
gez. R. Kutschera
gez. i.V. Kostial
gez. Völkel
gez. i.V. R. Kutschera
24.02.2026

anlage 5

9137 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV  
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0168 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
189 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-000-0530 Investitionsnummer:  25066-6127 
Kostenträger:  5410-10 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Antrag SV-2025/0013 der Stadtverordnetenversammlung - Radwegführung 
Grafenstraße 
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025  
 
Vorlage vom: 13.05.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Neuordnung des Verkehrs in der Grafenstraße wird gemäß der Anlagen 1 -4 
beschlossen. 
2. Die benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 4 stehen unter der 
Investitionsnummer 25066 -6127 „Verbesserung Infrastruktur Nahmobilität“, Kostenstelle 
066-000-0530 zur Verfügung.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Radwegführung Grafenstraße - zwischen Rheinstraße und 
Bismarckstraße 1v2  
Anlage 2 Radwegführung Grafenstraße - zwischen Rheinstraße und 
Bismarckstraße 2v2  
Anlage 3 Radwegführung Grafenstraße - Skizze Verkehrsführung  
Anlage 4 Kostenkalk ulation - Radwegführung Grafenstraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026  
 
Der Magistrat wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 
(SV-2025/0013) beauftragt, die Maßnahme 14 aus dem Sonderinvestitionsprogramm 
Radmobilität 4x4 (Radwegführung Grafenstraße zwischen Bismarck- und Rheinstraße) 
vorrangig zu bearbeiten. Seit dem Frühjahr 2025 kommt es in der nördlichen Grafenstraße zu 
erheblichen Rückstausituationen. Grund hierfür ist das voll ausgelastete Parkhaus des 
Fachärztezentrums („Am Klinikum“) in der Grafenstraße 13. Der Rückstau baut sich nicht ab, 
weil Parkplatzsuchende vor dem Parkhaus auf wieder freiwerdende Stellplätze warten, anstatt 
weiter zu fahren und z. B. im Parkhaus des Klinikums in der Bleichstraße zu parken. Vor allem 
vormittags kommt es daher zwischen ca. 09:00 und 12:00 Uhr zu erheblichen 
Verkehrsbehinderungen in beide Fahrtrichtungen. Der Fahrbahnquerschnitt lässt in solchen 
Fällen keinen Fahrverkehr mehr zu. Linienverkehr, Taxen und Radfahrende können die 
Grafenstraße nicht passieren.  
Gleichzeitig ist die Grafenstraße wichtige Radverbindung vom Johannesviertel in die Innenstadt 
und Teil der nord-südlich verlaufenden Radroute über die Wilhelminen-, Zimmer-, Grafen-, 
Wilhelm-Leuschner- und Liebigstraße.  
 
Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen 
Die Maßnahme umfasst die Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Bismarckstraße und 
Rheinstraße und die verbesserte Steuerung des Kfz-Verkehrs insbesondere im nördlichen 
Abschnitt. Die Anpassungen sollen mit Hilfe von Markierungs- und Beschilderungsarbeiten 
sowie einzelnen baulichen Elementen wie Sperrpfosten und mobilen Inselelementen umgesetzt 
werden. Prägendes Element des Straßenraums ist hierbei ein überwiegend baulich gesicherter 
Mittelstreifen, der Überholvorgänge, paralleles Aufstellen von wartenden Fahrzeugen, das 
Links-Abbiegen ins Parkhaus sowie überhöhte Geschwindigkeiten unterbinden soll. Auf  
ca. 300 m Länge entfallen hierfür ca. 25 Parkstände. 
 
Abschnitt 1 – Bismarckstraße bis Bleichstraße 
Um die Leistungsfähigkeit der Grafenstraße wiederherzustellen, soll die Einfahrt in die 
Grafenstraße von Norden und Süden eingeschränkt werden. Künftig sollen aus der 
Bismarckstraße nur noch Lieferverkehre bzw. Krankenfahrzeuge, Parkhausbesuchende, Taxen 
und Linienverkehr einfahren dürfen. Durchgangsverkehr, der bisher auf die Bleichstraße 
einbiegt, muss künftig auf den Mathildenplatz ausweichen. Um den Längsverkehr nicht zu 
beeinträchtigen, soll ein Rechtsabbieger zum Parkhaus und für den Rückstaufall eine  
Hinweistafel auf das Klinikumparkhaus in der Bleichstraße 23 eingerichtet werden. 
Krankenfahrzeuge mit dem Ziel Fachärztezentrum erhalten Parkstände südlich des Taxistands 
unmittelbar am Zugang des Fachärztezentrums. Krankenfahrzeuge mit dem Ziel Klinikum 
nutzen weiterhin den Betriebshof über die Bleichstraße (Liegendanfahrt in Bismarckstraße).  
 
In Fahrtrichtung Nord wird die Einfahrt in die Grafenstraße vom City-Ring nur noch für den 
Radverkehr, Linienverkehr sowie für Taxen und Einsatzfahrzeuge bspw. der Polizei oder 
Rettungsdienste erlaubt sein. Die Zufahrt zum Parkhaus „Am Klinikum“ wird somit nur noch 
über die Bismarckstraße möglich sein. Es ist aber davon auszugehen, dass sich bei einer 
Anfahrt aus Osten über den City-Ring bereits Parksuchverkehr auf das Klinikumparkhaus in der 
Bleichstraße verlagern wird, welches vormittags noch Kapazitäten aufweist. 
Der Taxistand ist mit fünf Parkständen bisher nicht ausreichend dimensioniert und soll daher 
erweitert werden. Um dies möglich zu machen, sollen 17 Senkrechtparkstände entfallen. Die 
beiden Busüberliegerplätze (Pausenzeiten) sollen in die Gustav-Lorenz-Straße verlagert 
werden.

Abschnitt 2 – Bleichstraße bis Rheinstraße 
Die Fahrradstraße zwischen Bleichstraße und Rheinstraße muss für den Kfz-Verkehr 
freigegeben werden, da sowohl Lieferverkehr die obere Rheinstraße, als auch aus der 
Mollerstadt ausfahrender Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Nord die Bleichstraße erreichen sollen. 
Dieser Abschnitt der Grafenstraße wird in Fahrtrichtung Süd stark von Durchgangsver kehr in 
die Elisabethenstraße belastet. Eine stichprobenartige Zählung der bis zur Elisabethenstraße 
durchfahrenden Fahrzeuge ergab einen Anteil von ca. 80 - 85 %. Das bedeutet, dass die 
südliche Grafenstraße im Bestand überwiegend als Durchgangsstraße zur Erschließung der 
Elisabethenstraße genutzt wird (Tempo-30-Zone).  
 
Um für die Fahrradstraße verträgliche Verkehrsmengen zu erreichen und die südliche 
Grafenstraße von Durchgangsverkehr zu entlasten, sollen gezielte Abbiegegebote eingerichtet 
werden. Künftig soll Richtung Süden Radverkehr, Be- und Entlader sowie Taxen über die 
Kreuzung Grafenstraße/ Rheinstraße zugelassen werden. Linienverkehr kann weiterhin links 
auf den Luisenplatz abbiegen und wird vsl. nicht mehr im Rückstau wartend Grünphasen 
verpassen. Für den Kfz-Verkehr aus Osten bzw. Norden mit dem Ziel Parkhaus (Best Western 
Hotel) bedeutet dies eine Alternativroute über die Kasinostraße und Rheinstraße. Alternativ 
liegen aus Fahrtrichtung Ost weitere Parkhäuser am City-Ring zum Erreichen der Innenstadt 
zur Verfügung. Für Kfz-Verkehr aus Osten mit dem Ziel Elisabethenstraße bietet sich die im 
Vergleich zur Bestandsroute (Grafenstraße) tatsächlich schnellere Alternativroute über den 
City-Tunnel und Hügelstraße an.  
 
Im Bestand sind die Einbahnstraßen in der Mollerstadt so angelegt, dass die Erreichbarkeit 
des gesamten Quartiers über die Grafenstraße eingeschränkt ist. So können generell nur die 
Elisabethenstraße und der südlichste Teil der Saalbaustraße über die Grafenstraße erreicht 
werden. Die Maßnahme des Abbiegegebots in der mittleren Grafenstraße reiht sich in dieses 
Konzept ein und forciert die Erschließung über die äußeren Hauptverkehrsstraßen Rheinstraße, 
Neckarstraße und Hügelstraße.  
 
An der Kreuzung Grafenstraße/ Bleichstraße in Fahrtrichtung Nord wird der Geradeaus-
Fahrstreifen analog zur südlichen Kreuzung Grafenstraße/ Rheinstraße umgestaltet. In 
Fahrtrichtung Nord sollen künftig kongruent zur Fahrradstraßenregelung nur noch Radverkehr, 
Linienverkehr und Taxen zugelassen werden. Lediglich der Quellverkehr aus den Parkhäusern 
Q-Park Grafenstraße sowie Luisencenter ist davon betroffen und wird auf die Bleichst raße 
verlagert. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist für 2027 geplant. 
 
Finanzierung 
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage 4 beigefügt.  
 
Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die anfallenden Kosten aus dem 
Finanzhaushalt zu zahlen. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer 25066-6127 
„Verbesserung Infrastruktur Nahmobilität“, Kostenstelle 066-000-0530, Mittel zur Verfügung.  
 
 
Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
André Schellenberg   Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer   Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 15
TOP 189
TOP 8
TOP 10

Orte (13)

  • Grafenstraße 13
  • Rheinstraße
  • Bismarckstraße 1v
  • Bleichstraße 23
  • Liebigstraße
  • Gustav-Lorenz-Straße
  • Elisabethenstraße
  • Mathildenplatz 15
  • Luisenplatz
  • Kasinostraße
  • Hügelstraße
  • Saalbaustraße
  • Neckarstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0168
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.05.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00