2018/0124
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018; hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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anlage 1
30192 Zeichen
Regierungspräsidium Darmstadt HESSEN
a
jeus| EI
DL]
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
. Unser Zeichen: 116-33f02-11-
i B Ihre Berichte vom: 19.,26., 27. Februar; 23., 27. und 28.
MB: der März sowie 6., 9. 11. und 13. April 2018
Wissenschaftsstadt Darmstadt Ihr Ansprechpartner: Jörg Nehrbaß
Luisenplatz 5 Zimmernummer: 2.37
Telefon/ Fax: 06151/ 12-5309 / 4610
64283 Darmstadt E-Mail: joerg.nehrbass@rpda.hessen.de
Datum: 7. April 2018
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach
55 135 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
zweite Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017;
Beschlüsse zu den jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbetriebe
„Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt”, „Bürgerhäuser und Märkte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt”, „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt” sowie „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirtschafts-
jahr 2017;
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018;
Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen: „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt”,
„Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt”, „Eigenbetrieb für
Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen”, „Immobilienmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt”, „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” sowie
„Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen” für das Wirtschaftsjahr 2018
l.
Genehmigung zur zweiten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und zu den
Beschlüssen der jeweils ersten Nachtragswirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2017
Der zweite städtische Nachtragshaushalt 2017 sowie die jeweils ersten Nachtragswirtschafts-
pläne der Eigenbetriebe wurden am 19. Dezember 2017 beschlossen und mit Bericht vom
19. Februar 2018 am 21. Februar 2018 zur-Genehmigung vorgelegt. Ergänzende Unterlagen
bzw. Informationen sind zuletzt am 13. April 2018 eingegangen.
Regierungspräsidium Darmstadt Servicezeiten: Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Luisenplatz 2
64283 Darmstadt Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr 64283 Darmstadt
Internet: Telefon: 06151 120 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
www.rp-darmstadt.hessen.de Telefax: 06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz -2-
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in $ 2 der zweiten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr
2017 vorgesehenen Kredite in Höhe von 35.552.760 € - abzüglich der vorgesehenen
Kreditaufnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIPG) von
1.858.660 €, die gemäß 8 11 Absatz 2 KIPG als genehmigt gelten - in Höhe von
. 33.694.100 €
(i. W.: „Dreiunddreißig Millionen sechshundertvierundneunzigtausendeinhundert Euro”),
gemäß $ 103 Absatz 2 HGO; der Gesamtbetrag der Kredite wurde gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 123.236.226 € um den Betrag von 87.683.466 €
vermindert, .
2. den Gesamtbetrag der in $ 3 der zweiten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
36.137.110 €
(i. W.: „Sechsundfünfzig Millionen einhundertsiebenunddreißigtausendeinhundertzehn Euro”),
gemäß 8 102 Absatz 4 HGO; der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert,
3. den in $ 4 der zweiten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzten
Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von .
390.000.000 €
(i. W.: „Dreihundertneunzig Millionen Euro”),
. gemäß 8 105 Absatz 2 HGO; der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gegenüber der
bisherigen Festsetzung nicht verändert,
4. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirt-
schaftsjahr 2017 vorgesehenen Kredite in Höhe von
14.551.000 €
{i. W.: „Vierzehn Millionen fünfhunderteinundfünfzigtausend Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 103 Absatz 2 HGO; der
Gesamtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
15.605.000 € um den Betrag von 1.054.000 € vermindert,
5. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das
Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
16.500.000 €
(i. W.: „Sechzehn Millionen fünfhunderttausend Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 102 Absatz 4 HGO; der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen
Festsetzung nicht verändert,
den Gesamtbetrag der unter $ 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts-
plan des Eigenbetriebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt”
für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehenen Kredite in Höhe von
6.827.000 €
(i. W.: „Sechs Millionen achthundertsiebenundzwanzigtausend Euro),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 103 Absatz 2 HGO; der
Gesamtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
22.195.000 € um den Betrag von 15.368.000 € vermindert,
den Gesamtbetrag der unter $ 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts-
plan des Eigenbetriebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt”
für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
37.500.000 €
(i. W.: „Siebenunddreißig Millionen fünfhunderttausend Euro”),
gemäß $ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 8 102 Absatz 4 HGO; der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen Fest-
setzung in Höhe von 45.000.000 € um den Betrag von 7.500.000 € vermindert,
den unter $ 4 des Beschlusses über den ersten Nächtragswirtschaftsplan des Eigenbe-
triebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirtschafts-
jahr 2017 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
20.000.000 €
(i. W.: „Zwanzig Millionen Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 105 Absatz 2 HGO; der
Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht
verändert,
den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten’Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für
543
das Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.828.100 €
(i. W.: „Drei Millionen achthundertachtundzwanzigtausendeinhundert Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 103 Absatz 2 HGO; der
Gesamtbetrag der Kredite wurde gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
3.287.300 € um den Betrag von 540.800 € erhöht,
10. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für
das Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
4.800.000 €
(i. W.: „Vier Millionen achthunderttausend Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 102 Absatz 4 HGO; der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber der bisherigen
Festsetzung nicht verändert.
Bei den ersten Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Bäder der Wissenschaftsstadt
Darmstadt” und „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” sind keine Kassenkredite
vorgesehen. Der Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs
„Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirtschaftsjahr 2017
enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
ll.
Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 sowie zu den
Wirtschaftsplanbeschlüssen der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2018
Die Haushaltssatzung des städtischen Haushalts für 2018 sowie die Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe wurden am 19. Dezember 2017 beschlossen und mit Bericht vom 19. Februar
2018 am 21. Februar 2018 zur Genehmigung vorgelegt. Ergänzende Unterlagen bzw. Infor-
mationen sind zuletzt am 13. April 2018 eingegangen.
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in $ 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 vorgese-
henen Kredite in Höhe von 79.988.240 € - abzüglich der vorgesehenen Kreditaufnahmen
im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIPG) von 8.349.500 €, die ge-
mäß $ 11 Absatz 2 KIPG als genehmigt gelten - in Höhe von
71.638.740 €
(1. W.: „Einundsiebzig Millionen sechshundertachtunddreißigtausendsiebenhundertvierzig Euro”),
gemäß 8 103 Absatz'2 HGO,
-5-
den Gesamtbetrag der in $ 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 vor-
gesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
51.576.700 €
ti. W.: „Einundfünfzig Millionen fünfhundertsechsundsiebzigtausendsiebenhundert Euro”),
gemäß $ 102 Absatz 4 HGO,
den in $ 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzten Höchstbetrag
der Kassenkredite in Höhe von
390.000.000 €
{i. W.: „Dreihundertneunzig Millionen Euro“),
gemäß $ 105 Absatz 2 HGO,
den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirtschaftsjahr 2018
vorgesehenen Kredite in Höhe von
10.526.500 €
(i. W.: „Zehn Millionen fünfhundertsechsundzwanzigtausendfünfhundert Euro“),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 103 Absatz 2 HGO,
den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirtschaftsjahr 2018
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
15.000.000 €
{i. W.: „Fünfzehn Millionen Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 102 Absatz 4 HGO,
den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen” für das
Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.873.000 €
(i. W.: „Zwei Millionen achthundertdreiundsiebzigtausend Euro”),
gemäß $ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 103 Absatz 2 HGO,
den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen” für das
Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000 €
{i. W.: „Eine Million Euro”),
gemäß $ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 8 102 Absatz 4 HGO,
11.
12.
-6-
den unter Ziffer 5 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
„Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen” für das Wirtschaftsjahr
2018 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
1.000.000 €
(1. W.: „Eine Million Euro”),
gemäß $ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 105 Absatz 2 HGO,
den Gesamtbetrag der unter $ 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ für
das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von
50.350.000 €
{i. W.: „Fünfzig Millionen dreihundertfünfzigtausend Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 103 Absatz 2 HGO,
. den Gesamtbetrag der unter $ 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für
das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von
66.500.000 €
{i. W.: „Sechsundsechzig Millionen fünfhunderttausend Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 102 Absatz 4 HGO,
den unter $ 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
„Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirtschafts-
jahr 2018 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
20.000.000 €
(i. W.: „Zwanzig Millionen Euro),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 8 105 Absatz 2 HGO,
den Gesamtbetrag der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirtschafts-
jahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von
6.138.500 €
(i. W.: „Sechs Millionen einhundertachtunddreißigtausendfünfhundert Euro”),
gemäß'8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 103 Absatz 2 HGO,
78
13. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” für das Wirtschafts-
jahr 2018 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
5.305.000 €
{i. W.: „Fünf Millionen dreihundertfünftausend Euro”),
gemäß 8 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit $ 102 Absatz 4HGO.
Bei den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt” und
„Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” sind keine Kassenkredite vorgesehen. Die
Beschlüsse der Eigenbetriebswirtschaftspläne „Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschafts-
stadt Darmstadt” sowie „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen” für das Wirt-
schaftsjahr 2018 enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile.
Il.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als angespannt zu be-
werten. Diese Einschätzung ist besonders mit dem weiterhin hohen Stand der Verbindlich-
keiten aus investiven Schulden und den aktuell, d. h. vor dem Start der geplanten HESSEN-
KASSE-Entschuldung, noch bestehenden Kassenkrediten zu begründen. Diese Kassenkredite
resultieren aus immer wieder auftretenden Liquiditätslücken der laufenden Verwaltungstätig-
keit seit dem Jahr 2002 und der überwiegenden Fremdfinanzierung der Kredittilgungen, da
diese nicht immer selbst erwirtschaftet werden konnten.
Künftig soll die Entstehung von neuen Kassenkreditverbindlichkeiten über die gesetzeskon-
forme kurzfristige Liquiditätssicherung hinaus dauerhaft vermieden werden. Entsprechend
der neuen Regelung des $ 3.Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wird
von den Kommunen erwartet, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwal-
tungstätigkeit ab dem Jahre 2018 mindestens ausreicht, um die Auszahlungen für die or-
dentliche Tilgung sicherzustellen. Daher erkenne ich die Bemühungen der Stadt an, diese
wichtige Finanzierungskomponente bereits ab dem Jahr 2016 dauerhaft zu gewährleisten.
Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wurde die Stadt im Jahre 2012 - insbesondere vor
dem Hintergrund der erheblichen Kassenkreditverbindlichkeiten - als besonders konsolidie-
rungsbedürftig identifiziert. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18. Dezember 2012
die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm beschlossen. Nach dem Konsolidierungsver-
trag mit dem Land Hessen vom 20. Dezember 2012 musste die Stadt ab dem Haushaltsjahr
2017 den dauerhaften Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis darstellen.
Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses bereits in den Jahren
2015 und 2016 erreicht wurde. Das Hauptziel des Schutzschirmverfahrens für die Stadt
-8-
Darmstadt, d. h. der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2017, konnte
nach den vorliegenden Unterlagen ebenfalls erreicht werden. Dies ist umso erfreulicher, da
noch im ersten Nachtragshaushalt 2017 wegen dem - gegenüber der ursprünglichen Erwar-
tung - spürbaren Rückgang der Gewerbesteuer ein Defizit von rund 11,7 Mio. € erwartet
wurde.
Im zweiten Nachtragshaushalt für 2017 wird nun ein geringer Überschuss im ordentlichen Er-
gebnis des städtischen Haushalts von ca. 0,3 Mio. € ausgewiesen. Nach Auskunft der städti-
schen Finanzverwaltung wird auch im Rechnungsergebnis ein Überschuss erzielt werden.
Auch das geplante ordentliche Ergebnis im Haushaltsplan 2018 von ca. 0,9 Mio. € ist wegen
der rechtlichen Verpflichtung zum dauerhaften Haushaltsausgleich positiv zu bewerten.
Ursächlich für die positive Ergebnisentwicklung seit dem Jahre 2013 sind - neben den Maß-
nahmen zur Haushaltsverbesserung - vor allem die aufgrund der guten Konjunkturlage ge-
stiegenen Steuereinnahmen. Es ist aber weiterhin festzustellen, dass wegen dieser steuerli-
chen Erwartungen nachhaltig wirkende Konsolidierungspotentiale - wie beschlossen und im
Konsolidierungsvertrag festgeschrieben - nicht im vollem Umfang ausgeschöpft wurden. Die-
ses Versäumnis der Haushaltssicherung wurde durch die Problemlage im ersten Nachtrag
2017 nach einem Rückgang der Gewerbesteuererträge im besonderen Maße deutlich.
Vorbehaltlich der abschließenden gesetzlichen Ausgestaltung der HESSENKASSE kann die
Stadt Darmstadt durch eine Teilnahme am Entschuldungsprogramm nach meiner Einschät-
zung Kassenkredite im erheblichen Umfang ablösen lassen. Hierin sehe ich eine ergänzende
Möglichkeit die Haushaltsstruktur dauerhaft zu stabilisieren. Um eine erneute Fehlentwick-
lung nach der zu erwartenden Ablösung von Kassenkrediten durch die HESSENKASSE dauer-
haft zu vermeiden, stehen die verantwortlichen Gremien einmal mehr in der Verantwortung,
im Sinne von $ 92 Absatz 2 HGO das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushalts-
führung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nachhaltig zu beachten.
Hierzu bieten die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen, jedoch wegen der
guten Konjunkturentwicklung bislang nicht ausreichend umgesetzten Schutzschirmmaßnah-
men, geeignete Ansatzpunkte. Bisher noch nicht berücksichtigte disponible Aufwandspositi-
onen bzw. vorgehaltene Standards bei öffentlichen Angeboten sollten zusätzlich hinterfragt
werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Regelung des 8 19 Absatz 1 HGO.
Demnach können wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Einrichtungen nur im Rah-
men der finanziellen Leistungsfähigkeit bereitgestellt werden.
Nach 8 105 HGO dienen Kassenkredite der Sicherstellung der Liquidität und sind keine De-
ckungsmittel. Die Aufnahme von Kassenkrediten ist daher nur im Rahmen des Haushaltsvoll-
zugs bis zum Ende des Haushaltsjahres zulässig. Soweit ausnahmsweise, beispielsweise auf-
grund unvorhersehbarer Ereignisse, eine Inanspruchnahme über den 31. Dezember eines
Jahres hinaus erforderlich wird, ist der Aufsichtsbehörde künftig spätestens bis zum 1. Feb-
ruar des Folgejahres zu berichten, aus welchem Grund eine Rückführung nicht möglich war.
Durch die HESSENKASSE ggf. abgelöste Kassenkredite sind im laufenden Haushaltsjahr auf
den satzungsmäßigen Kassenkreditrahmen anzurechnen. Im Haushaltsjahr 2019 wäre der
Höchstbetrag entsprechend zu reduzieren. Die im Rahmen dieses Entschuldungsprogramms
mit dem Land Hessen ggf. noch zu treffenden Vereinbarungen sind zu beachten.
Nach der Systematik der HESSENKASSE verbleiben etwaige nicht abgelöste Kassenkredite,
d.h. solche für die eine Deckungsperspektive beispielsweise bei Forderungen gegenüber
dem Land, investiver Vorfinanzierung, vorhandener Liquidität o. ä besteht (sogenannte „un-
echte Kassenkredite”) in der Eigenverantwortung der Kommune. Diese wären grundsätzlich
bis zum Ende des Haushaltsjahres 2018 aus eigener Kraft zurückzuführen.
Für die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2019 sind sowohl die Entlastungen durch Entschul-
dung der sogenannten „echten” Kassenkredite, als auch die Belastungen durch die „HES-
SENKASSEN-Beiträge” entsprechend darzustellen. Der Liquiditätsbedarf ist weiterhin durch
eine belastbare Liquiditätsplanung zu belegen.
In diesem Zusammenhang begrüße ich den Umstand, dass nach der vorliegenden Finanz-
planung bis zum Jahr 2021 die jährlichen Zahlungen an die HESSENKASSE (voraussichtlich
3,9 Mio. € p. a.) geleistet werden können. ,
Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltssituation stand die investive Fremdfinanzie-
rung im Grunde über Jahre hinweg nicht im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit
der Stadt. Bereits zum Jahresende 2008 hatten die investiven Verbindlichkeiten einen Betrag
von ca. 404,8 Mio. € erreicht. Nur in Anbetracht der damaligen globalen Wirtschafts- und Fi-
nanzkrise wurde - insbesondere wegen der konjunkturellen Gegenmaßnahmen - damals in
den Haushaltsgenehmigungen der Jahre 2009 und 2010 auf eine aufsichtsbehördliche Be-
grenzung der Investitionskredite verzichtet. Jedoch wurde eine haushaltswirtschaftlich ver-
tretbare Fremdfinanzierungsquote spätestens im Jahr 2010 überschritten, als die Auszahlun-
gen für die ordentlichen Tilgungen dieser Schulden vollständig mit Kassenkrediten finanziert
werden mussten.
Zum Jahresende 2010 erreichten die investiven Schulden den Betrag von ca. 441,2 Mio. €.
Die städtische Haushaltswirtschaft hatte ab diesem Zeitpunkt gemäß Ziffer 5 Satz 1 der Kon-
solidierungsleitlinie - wie bei defizitären Kommunen rechtlich vorgesehen - eine Nettoneu-
verschuldung bei den Investitionskrediten grundsätzlich zu vermeiden.
Im Jahre 2012 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst, am
Schutzschirmverfahren teilzunehmen. Vor der ersten Zuweisung von Entschuldungshilfen
zum Jahresbeginn 2013 hatten sich die Verbindlichkeiten aus investiven Schulden auf einen
Wert von ca. 444,2 Mio. € ausgeweitet. Bei damals 144.402 Einwohnern (Daten nach dem Fi-
nanzausgleich - FAG) lag die Pro-Kopf-Verschuldung bei 3.076,23 €. Dem Grunde nach sollte
etwa in dieser Größenordnung die investive Fremdfinanzierung begrenzt werden.
-10-
Die im aktuellen Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Investitionen in die vorhandene
Infrastruktur und in Zuzugsprojekte der Stadtentwicklung werden zu einer erheblichen Aus-
weitung der investiven Schulden führen. Der Stand dieser Schulden soll zum Jahresende
2018 einen Betrag in Höhe von ca. 537,2 Mio. € erreichen. Zum Ende des Finanzplanungs-
zeitraums im Jahr 2021 soll dieser Wert dann auf ca. 688,2 Mio. € ansteigen. Zur teilweisen
Vermeidung investiver Schulden, sollten daher vorrangige Finanzierungsarten im Sinne der
Beschaffungsreihenfolge des $ 93 HGO, beispielsweise durch Überschüsse der laufenden
Verwaltungstätigkeit - ggf. mit zusätzlichen Haushaltsverbesserungen - oder Vermögens-
veräußerungen Verwendung finden.
Gemäß dem Finanzplanungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
vom 28. September 2017 kann im Haushaltsgenehmigungsverfahren 2018 die Aufsichtsbe-
hörde die Genehmigung nur erteilen, wenn die Kommune den Jahresabschluss 2016 aufge-
stellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt hat. Am 15. November 2017
hat der Magistrat den Aufstellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2016 gefasst. Dieser Jah-
resabschluss liegt dem Rechnungsprüfungsamt nach Mitteilung der städtischen Finanzver-
waltung vom 16. Januar 2018 vor. Die Haushaltsgenehmigung kann somit erteilt werden.
. IV.
Maßgaben und Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die
Wissenschaftsstadt Darmstadt sicherzustellen, dass die Kommune im Einklang mit den Geset-
zen verwaltet wird. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer ausgeglichenen Haus-
haltswirtschaft, die eine stetige Aufgabenerfüllung ermöglicht.
Der nach den vorliegenden Unterlagen bereits im Jahr 2015 erreichte Ausgleich des or-
dentlichen Ergebnisses ist dauerhaft sicherzustellen. Hierzu haben die politisch Verantwortli-
chen alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen.
Wegen dem oben aufgezeigten erheblichen investiven Fremdfinanzierungsbedärf empfehle
ich weiterhin, eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß $ 107 HGO auszu-
sprechen sowie eine eigenständige kritische Überprüfung der vorgehaltenen Leistungen und
Standards - konsumtiv wie investiv - vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang sind nach meiner Einschätzung insbesondere eine nachhaltig rest-
riktive Personalbewirtschaftung angezeigt. Wie schon in den Vorjahren hat die Haushaltsana-
Iyse auch für 2018 ergeben, dass bei der Stadt Darmstadt überdurchschnittlich hohe Perso-
nalaufwendungen festzustellen sind. Daneben zeigt ein Planablaufvergleich für die abge-
schlossenen Haushaltsjahre seit 2008 bis 2017 durchgehend einen geringeren Personalauf-
wand als in der Haushaltsplanung veranschlagt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die
-11-
von den Bewirtschaftungseinheiten angemeldeten Personalaufwendungen in der Summe re-
gelmäßig nicht dem faktischen Bedarf entsprechen. Daher bitte ich weiterhin, in dieser Auf-
wandspostion mögliches Konsolidierungspotential in eigener Verantwortung zu prüfen. Auch
rege ich im Hinblick auf den 2018 erneut ausgeweiteten Stellenplan an, vorhandene Stellen
nur bei tatsächlichem Bedarf zu besetzen.
Bei den zu gewährenden Zuweisungen und Zuschüssen sollte eine intensive Priorisierung er-
folgen. Auch erscheint es mir bei Betrachtung der bestehenden kommunalen Leistungsange-
bote - in beträchtlichem Umfang auch solche mit freiwilligem Charakter - nicht vertretbar,
neue vertragliche Verpflichtungen in disponiblen Bereichen einzugehen.
Darüber hinaus rege ich an, Entgelte, Gebühren und Beiträge laufend bezüglich des Kosten-
deckungsgrads zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Auf die Grundsätze der Er-
zielung von Erträgen und Einzahlungen nach der Vorschrift 8 93 HGO in Verbindung mit
88 8 ff. des Gesetzes über kommunale Abgaben weise ich ausdrücklich hin.
Vor dem Hintergrund der prognostizierten erheblichen Ausweitung der investiven Schulden
der Stadt und ihrer Eigenbetriebe sehe ich die verantwortlichen politischen Gremien in der
Pflicht, das Investitionsverhalten - unter Priorisierung von „pflichtigen” gegenüber ‚freiwilli-
gen” Projekten - nachhaltig auf ein tatsächlich vertretbares Maß zu begrenzen. Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen gemäß 8 27 GemHVO erst in Angriff genom-
men werden, wenn deren Finanzierung gesichert ist. Dies gilt in gleicher Weise auch für die
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen.
Bei einer Zwischenfinanzierung von investiven Maßnahmen mit Kassenkrediten im Sinne von
Ziffer 6 der Hinweise zur Anwendung der Vorschriften zu $ 105 HGO ist rechtzeitig zu prüfen,
ob und ggf. in welcher Höhe Darlehen zur Schlussfinanzierung notwendig werden und ob
deren Aufnahme gesichert ist.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei einer erneuten Verschlechterung der Haus-
haltssituation und einer damit einhergehenden Gefährdung der finanziellen Leistungsfähig-
keit vorgesehene Investitionskredite gemäß $ 103 Absatz 2 HGO nicht bzw. nicht im vollen
Umfang genehmigt werden können. Als wichtige Indizien für eine solche Entwicklung sind
insbesondere zu nennen:
® der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt wird verfehlt,
® die Finanzierung der ordentlichen Tilgung ist gefährdet,
* die Finanzierung möglicher HESSENKASSE-Beiträge kann nicht sichergestellt werden.
Zur Verwirklichung der Grundsätze des $ 93 HGO auch im investiven Bereich sollten Vermö-
gensgegenstände, welche die Stadt Darmstadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
-12-
-12-
Zeit nicht benötigt, auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit überprüft werden. Hier-
bei wären auch die wirtschaftlichen Beteiligungen zu hinterfragen. Auf meine Rundverfügung
vom 20. März 2003, Az.: Il 21.3- 33 f08, weise ich nochmals hin.
Neben dem städtischen Haushalt wird bei den Eigenbetrieben eine Unterdeckung im Um-
fang von insgesamt ca. 1,2 Mio. € für 2017 und ca. 2,9 Mio. € für 2018 ausgewiesen. Es wird
deshalb weiterhin empfohlen, die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben möglichst so zu
gestalten, dass Verluste vermieden werden. Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der
Finanzlage dieser Bewirtschaftungseinheiten sollten unvermeidbare Verluste kurzfristig über
den städtischen Haushalt ausgeglichen werden.
Erneut ist anzumerken, dass nach $ 16 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes die im Erfolgs-
plan veranschlagten Erträge, Aufwendungen und Zuweisungen zu den Rücklagen ausrei-
chend zu begründen sind. Insbesondere gilt dies, soweit sie von den Zahlen des Vorjahres
und des diesem vorangehenden Jahres erheblich abweichen. Trotz teils erheblicher Abwei-
chungen unterblieben entsprechende Erläuterungen. Dies bitte ich künftig zu berücksichti-
gen.
Aufgrund der Änderung der GemHVO wird ab dem Haushaltsjahr 2018 ein Finanzstatusbe-
richt gemäß $ 1 Absatz 4 Nr. 11 GemHVO als Pflichtanlage des Haushaltsplans vorgesehen.
Dieser Bericht und insbesondere der ermittelte Finanzstatus muss beim Feststellungsbe-
schluss des Magistrats zum Entwurf der Haushaltssatzung (8 97 Absatz 1 HGO) bereits vor-
liegen und das gesamte Auslegungs-, Beratungs- und Beschlussverfahren - ggf. mit notwen-
digen Anpassungen - durchlaufen. Die politisch Verantwortlichen sollen hierdurch den Fi-
nanzstatus ihrer Kommune auf der Basis landesweit geltender haushaltswirtschaftlicher Para-
meter unmittelbar erkennen können. Im Haushaltsverfahren 2018 war der Finanzstatusbericht
nicht als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt, dies bitte ich künftig sicherzustellen.
Abschließend weise ich auf die Verpflichtung hin, das Haushaltssicherungskonzept weiterzu-
entwickeln. Die mit dem Land Hessen im Schutzschirmverfahren ursprünglich vereinbarten
Konsolidierungsmaßnahmen bzw. inzwischen benannte Ersatz- oder Ergänzungsmaßnahmen
müssen hierin in vollem Umfang enthalten sein. Ergänzende Haushaltsverbesserungen zur
dauerhaften Sicherstellung der Finanzierung der ordentlichen Tilgung und der möglichen
HESSENKASSE-Beiträge sowie zur - zumindest teilweisen - Vermeidung investiver Fremdfi-
nanzierung sollten ebenfalls eingearbeitet werden:
V.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß 8'50 Absatz 3 HGO in geeig-
neter Weise bekanntzugeben.
-13-
VI.
Öffentliche Bekanntmachung
Um weitere Veranlassung gemäß 88 97 Absatz 5 und 98 Absatz 4 HGO wird gebeten. Hierbei
halte ich eine Veröffentlichung der jeweiligen Genehmigungstexte zu den genehmigungs-
pflichtigen Teilen der zweiten Nachtragssatzung für 2017 und der Haushaltssatzung für 2018
des städtischen Haushalts für ausreichend. Die Genehmigungen zu den (Nachtrags-) Wirt-
schaftsplänen der Eigenbetriebe bedürfen keiner öffentlichen Bekanntmachung.
v1.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben wer-
den beim:
Verwaltungsgericht Darmstadt
Julius-Reiber-Straße 37
64293 Darmstadt
BAR
Lindscheid
anlage 3
196 Zeichen
Punkt 37: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018; hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde (V-Nr. 2018/0124) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 4
233 Zeichen
Punkt 45: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018; hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0124) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 2
4448 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III IV
V 42 520
20 419 70
519
Stavo
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0124
Magistratsbeschluss-Nr.
170
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018;
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 23.04.2018
Beschlussvorschlag:
Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 19. April 2018 zum Haushalt 2018
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2018 der städtischen
Eigenbetriebe“ sowie zum Nachtragshaushalt 2017 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Nachtragswirtschaftsplänen 2017 der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen.
Anlagen: Haushaltsgenehmigung 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 09.05.2018
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. April 2018
Mit Verfügung vom 19. April 2018 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als
Aufsichtsbehörde den Haushalt 2018 und den Nachtragshaushalt 2017 der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Wirtschaftspläne 2018 und die
Nachtragswirtschaftspläne 2017 der Eigenbe triebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt ohne
Auflagen genehmigt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite und die vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen werden ohne Vorbehalt genehmigt. Die in den Vorjahren
vorgesehene Verpflichtung zur Einzelkreditg enehmigung durch die Kommunalaufsicht ist
somit weggefallen.
In der Genehmigungsverfügung stellt das Regierungspräsidium fest, dass die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt als angespannt zu bewerten ist. Bis
2016 wurde die finanzielle Leistungsfähigkeit noch als erheblich gefährdet, in 2017 als
gefährdet eingestuft. Die aktuelle Bewertung ergibt sich aufgrund des hohen Stand der
Verbindlichkeiten aus investiven Schulden und – vor einer evtl. Ablösung durch die
HESSENKASSE – noch bestehender Kassenkredite. Dabei begrüßt die Kommunalaufsicht
ausdrücklich, dass der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses bereits in den Jahren 2015
und 2016 erreicht wurde.
Mit dem Jahresabschluss 2017, für den ein Überschuss erwartet wird, legt die Stadt
Darmstadt den dritten ausgeglichenen Ergebnishaushalt in Planung und Vollzug vor und
kann den kommunalen Entschuldungsfond im Sommer 2018 zwei Jahre früher als vereinbart
verlassen.
Um den Abbau der bestehenden investiven Kreditverbindlichkeiten f ortzuführen und den
erheblichen Fremdfinanzierungsbedarf zumindest teilweise zu decken, empfiehlt die
Aufsichtsbehörde, eigenverantwortlich hauswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO
auszusprechen. Die weitere Überprüfung der vorgehaltenen Leistungen und Standards sollte
fortgeführt werden.
Auch die regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Gebühren, Beiträge und Entgelte
bezüglich des Kostendeckungsgrades wird erwartet.
Mit der Einführung der HESSENKASSE , treten neue Vorschriften der Hess. Gemeindeordnung
(HGO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in Kraft. Es wird erwartet, dass die
Tilgungsbeträge dauerhaft gewährleistet sind und Kassenkredite ausschließlich zur
Sicherstellung der Liquidität genutzt werden. Zum 31. Dezember eines jeden Jahres sind
diese zurückzuführen. Eine Inanspruchnahme über diesen Zeitpunkt hinaus ist zu erläutern
(z. B. Vorfinanzierung von Investitionen, Forderungen gg. öffentliche Träger).
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnisnahme beigefügt.
Eine gesonderte Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen und
Informationen über notwendige Haushaltssperren enthalten.
Darmstadt, 23. April 2018
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
2018/0124
4393 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0124
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2018;
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 23.04.2018
Beschlussvorschlag :
Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 19. April 2018 zum Haushalt 2018
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2018 der städtischen Eigenb e-
triebe“ sowie zum Nachtragshaushalt 2017 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Nachtrag s-
wirtschaftsplänen 2017 der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen.
Anlagen: Haushaltsgenehmigung 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23 . April 2018
Mit Verfügung vom 19. April 2018 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsb e-
hörde den Haushalt 2018 und den Nachtragshaushalt 2017 der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt sowie die Wirtschaftspläne 2018 und die Nachtragswirtschaftspläne 2017 der Eigenb e-
triebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt ohne Auflagen genehmigt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite und die v orgesehenen Verpflichtungsermächt i-
gungen werden ohne Vorbehalt genehmigt. Die in den Vorjahren vorgesehene Verpflichtung
zur Einzelkreditgenehmigung durch die Kommunalaufsicht ist somit weggefallen.
In der Genehmigungsverfügung stellt das Regierungspräsidium fest, dass die finanzielle Lei s-
tungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt als angespannt zu bewerten ist. Bis 2016
wurde die finanzielle Leistungsfähigkeit noch als erheblich gefährdet, in 2017 als gefährdet
eingestuft. Die aktuell e Bewertung ergibt sich aufgrund des hohen Stand der Verbindlichke i-
ten aus investiven Schulden und – vor einer evtl. Ablösung durch die HESSENKASSE – noch
bestehender Kassenkredite. Dabei begrüßt die Kommunalaufsicht ausdrücklich, dass der
Ausgleich des or dentlichen Ergebnisses bereits in den Jahren 2015 und 2016 erreicht wurde .
Mit dem Jahresabschluss 2017, für den ein Überschuss erwartet wird, legt die Stadt Dar m-
stadt den dritten ausgeglichenen Ergebnishaushalt in Planung und Vollzug vor und kann den
kommunalen Entschuldungsfond im Sommer 2018 zwei Jahre früher als vereinbart verla s-
sen.
Um den Abbau der bestehenden investiven Kreditverbindlichkeiten fortzuführen und den e r-
heblichen Fremdfinanzierungsbedarf zumindest teilweise zu decken, empfiehlt die A ufsichts-
behörde, eigenverantwortlich hauswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO auszusprechen.
Die weitere Überprüfung der vorgehaltenen Leistungen und Standards sollte fortgeführt we r-
den.
Auch die regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Gebühren, Beiträg e und Entgelte bezü g-
lich des Kostendeckungsgrades wird erwartet.
Mit der Einführung der HESSENKASSE , treten neue Vorschriften der Hess. Gemeindeordnung
(HGO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in Kraft. Es wird erwartet, dass die
Tilgungsbeträge dau erhaft gewährleistet sind und Kassenkredite ausschließlich zur Siche r-
stellung der Liquidität genutzt werden. Zum 31. Dezember eines jeden Jahres sind diese
zurückzuführen. Eine Inanspruchnahme über diesen Zeitpunkt hinaus ist zu erläutern (z. B.
Vorfinanzierung von Investitionen, Forderungen gg. öffentliche Träger).
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnisnahme beigefügt.
Eine gesonderte Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wir d die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen und
Informationen über notwendige Haushaltssperren enthalten.
Darmstadt, 23 . April 2018
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Luisenplatz 2
- Julius-Reiber-Straße 37
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0124
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00