V/0802/2006
Neugliederung der Dezernate, Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
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Anlage 2
2698 Zeichen
Anlage 2
Dezernatsverteilungsplan (In-Kraft-Treten mit Dienstantritt der/des Beigeordneten für das Dezernat V)
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Dr. Tillmann
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Schultheiß
Dezernat Obm Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Dezernat des
Oberbürgermeisters
Dezernat für Recht, Ordnung
Personal und Organisation
Dezernat für Finanzen,
Beteiligungs- und Vermögens-
management
Dezernat für Planung, Bau
und Marketing
Dezernat für Bildung, Familie,
Jugend, Kultur und Sport
Dezernat für Soziales, Integration,
Gesundheit, Umwelt- und Verbrau-
cherschutz
Oberbürgermeister
Dr. Tillmann
Vertreter:
Stadtdirektor Schultheiß
zugeordnet:
Obm/1 Dezernent Obm
Stadtrat
Dr. Heinrichs
Vertreterin:
Stadtkämmerin Bickeböller
Stadtkämmerin
Bickeböller
Vertreter:
Stadtrat Dr. Heinrichs
Stadtdirektor
Schultheiß
Vertreterin:
Stadtkämmerin Bickeböller
zugeordnet:
III/1 Dezernent für
Planungs- und
Baukoordination
Stadträtin
Dr. Hanke
Vertreterin:
NN
Stadträtin/Stadtrat
NN
Vertreterin:
Stadträtin Dr. Hanke
zugeordnet:
V/KF Dezernent
Koordination für
Flüchtlingsfragen
01 Amt des Rates
und des Ober-
bürgermeisters *
13 Presse- und
Informationsamt
14 Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung
und Revision 1
17 Frauenbüro
10 Personal- und
Organisationsamt
18 citeq
30 Rechtsamt
32 Ordnungsamt
33 Amt für Bürger-
angelegenheiten
34 Standesamt
2
37 Feuerwehr
20 Amt für Finanzen
und Beteiligungen
23 Amt für Liegenschaften
65 Amt für Gebäudema-
nagement
AWM Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster
61 Amt für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
62 Vermessungs- und
Katasteramt
63 Bauordnungsamt
66 Tiefbauamt
MM
Münster Marketing
40 Amt für Schule und
Weiterbildung
41 Kulturamt
42 Stadtbücherei
44 Westf. Schule für Musik
45 Stadtmuseum
46 Städtische Bühnen
47 Stadtarchiv
51 Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien
52 Sportamt
36 Amt für Ausländerange-
legenheiten
39 Veterinär- und
Lebensmittelüber-
wachungsamt
2
50 Sozialamt
53 Gesundheitsamt
2
55 Ausgleichsamt
64 Amt für Wohnungs-
wesen
67 Amt für Grünflächen und
Umweltschutz
nachrichtlich:
59 Arbeitsgemeinschaft Münster
(AMS)
1
In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW)
2
In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden
Beschlussvorlage
42730 Zeichen
V/0802/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernent Oberbürgemeister
Betrifft
Neugliederung der Dezernate, Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Beratungsfolge
08.11.2006 Hauptausschuss Vorberatung
08.11.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat stellt fest:
Auf Grund des Ausscheidens des früheren Beigeordneten des Dezernates VI, Herrn Stadt-
baurat Gerhard Joksch, zum 30.09.2006 und des Wechsels der Beigeordneten des Dezerna-
tes V, Frau Stadträtin Dr. Klein, zum 10.11.2006 nach Köln, ist eine Neugliederung der De-
zernatsstrukturen und der Geschäftsbereiche der Beigeordneten unter Berücksichtigung fol-
gender Zielsetzungen und Organisationsprinzipien angezeigt und notwendig:
- Eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Dezernatsstrukturen, um geänderten Anforderun-
gen Rechnung zu tragen.
- Weitere Straffung der Dezernatsgliederung, um mit möglichst geringem Personalaufwand
die Aufgaben der Verwaltungsführung (§ 70 GO NW) sachgerecht wahrnehmen zu kön-
nen.
- Die Berücksichtigung des Qualifikations- und Erfahrungsprofils der Beigeordneten bei der
Dezernatsverteilung.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
2.1 dass der Oberbürgermeister beabsichtigt, den mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmten
und von ihm mitgetragenen Strukturvorschlag für die Neugliederung der Dezernate und der
personellen Zuordnung der Beigeordneten zu den Dezernaten gemäß dem folgenden Be-
schlussvorschlag (Ziffer 2.2) und damit im Ergebnis die in der Anlage 2 beigefügte Dezer-
natsverteilung/Ämterzuordnung mit Dienstantritt der/des Beigeordneten für das Dezernat V
(Ziffer 3 des Beschlussvorschlages) in Kraft zu setzen.
Vorlagen-Nr.:
V/0802/2006
Auskunft erteilt:
Herr Uetz
Ruf:
492 60 20
E-Mail:
UetzR@stadt-muenster.de
Datum:
09.10.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0802/2006
2.2 dass sich damit im Einzelnen folgende Dezernatsgliederung und Ämterzuordnung (vgl. auch
Übersicht Anlage 1) ergibt:
Dezernat Obm
Bezeichnung: Dezernat des Oberbürgermeisters (wie bisher)
zugeordnet: Obm/1, Dezernent des Oberbürgermeisters
weggefallen: Obm/PR, Dezernent für Öffentlichkeitsarbeit
zugeordnete Ämter:
wie bisher: 01 - Amt des Rates und des Oberbürgermeisters
13 - Presse- und Informationsamt
14 - Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Revision
17 - Frauenbüro
Dezernat I
Bezeichnung: Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation (neu)
Beigeordneter: Herr Dr. Wolf Heinrichs
zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe:
wie bisher 10 – Personal- und Organisationsamt
18 – citeq
30 – Rechtsamt
32 – Ordnungsamt
33 – Amt für Bürgerangelegenheiten
34 – Standesamt
neu zugeordnet:
37 – Feuerwehr
Dezernat II
Bezeichnung: Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement (neu)
Beigeordnete: Frau Stadtkämmerin Helga Bickeböller
zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe:
wie bisher: 20 – Amt für Finanzen und Beteiligungen
23 – Amt für Liegenschaften
neu zugeordnet:
65 – Amt für Gebäudemanagement
AWM – Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Dezernat III
Bezeichnung: Dezernat für Planung, Bau und Marketing (neu)
Beigeordneter: Herr Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
zugeordnet: III/1 – Dezernent für Planungs- und Baukoordination
zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe:
wie bisher: 61 – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung
63 – Bauordnungsamt
MM – Münster-Marketing
neu zugeordnet:
62 – Vermessung- und Katasteramt
66 – Tiefbauamt
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Dezernat IV
Bezeichnung: Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport (neu)
Beigeordnete: Frau Stadträtin Dr. Andrea Hanke
zugeordnete Ämter:
wie bisher: 40 – Amt für Schule und Weiterbildung
41 – Kulturamt
42 – Stadtbücherei
44 – Westfälische Schule für Musik
45 – Stadtmuseum
46 – Städtische Bühnen
47 – Stadtarchiv
52 – Sportamt
neu zugeordnet:
51 – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Dezernat V
Bezeichnung: Dezernat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbrau-
cherschutz (neu)
Beigeordnete/r: NN
zugeordnet: V/KF – Dezernent Koordination für Flüchtlingsfragen
zugeordnete Ämter:
wie bisher: 39 – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
50 – Sozialamt
53 – Gesundheitsamt
55 – Ausgleichsamt
64 – Amt für Wohnungswesen
nachrichtlich: 59 – Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS)/Geschäftsbereich Leistung
Stiftungsangelegenheiten
neu zugeordnet
: 36 – Amt für Ausländerangelegenheiten
67 – Amt für Grünflächen und Umweltschutz
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunter-
nehmens die Stelle der bzw. des Beigeordneten für das neu strukturierte Dezernat V „Dezer-
nat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz“ gemäß § 71 Abs.
2 Satz 3 GO NW öffentlich auszuschreiben (Eckpunkte für die Ausschreibung – s. Anlage 3)
und dem Rat möglichst zeitnah geeignete Bewerberinnen und Bewerber für dieses Amt vor-
zuschlagen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem als Anlage beigefügten Dezernatsverteilungs-
plan (Anlage 2) der Oberbürgermeister weiterhin die Dezernentenstellen im Dezernat OBM,
im Dezernat III und im Dezernat V ausweist und diese Stellen damit weiterhin dem Oberbür-
germeister und den Beigeordneten III und V zugeordnet bleiben. Die bislang dem Oberbür-
germeister zugeordnete Stelle des Dezernenten für Öffentlichkeitsarbeit (s. Beschlussziffer
2.2 dieser Vorlage) wird eingespart.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung der Hauptsatzung, die gegenwärtig die Zahl
der Beigeordneten auf 6 festsetzt, vorzubereiten.
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Begründung:
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages:
1. Anlass
Mit Ablauf der Wahlzeit des früheren Beigeordneten des Dezernates VI „Dezernat für Bau-
wesen, Grünflächen, Umweltschutz und Abfallwirtschaft“ am 30.09.2006 ist diese Beigeord-
netenstelle weggefallen. Ein Antrag auf Wiederwahl von Herrn Joksch und Beibehaltung des
Dezernates hat der Rat in seiner Sitzung am 23.08.2006 mehrheitlich abgelehnt. Die Beige-
ordnete des derzeitigen Dezernates V „Dezernat für Jugend, Soziales, Gesundheit und
Wohnen“, Frau Stadträtin Dr. Agnes Klein, wechselt mit Ablauf des 10.11.2006 als Beigeord-
nete zur Stadt Köln.
Die weiterhin sehr angespannte Finanzlage und die damit einhergehenden Konsolidierungs-
notwendigkeiten im Personalbereich erfordern auch auf der Ebene der Verwaltungsführung
eine Beschränkung auf die personell unabdingbar zur Führung der Stadtverwaltung notwen-
digen Beigeordnetenfunktionen.
Ebenfalls soll mit diesem Vorschlag den sich aus der aktuellen und perspektivisch absehba-
ren Aufgabenentwicklung im kommunalen Bereich ergebenden Herausforderungen durch ei-
ne angepasste Dezernatverteilung noch besser Rechnung getragen werden. Letztlich geben
die vorgenannten Anlässe die Möglichkeit, zur Mitte der laufenden Wahlperiode des Rates
die Verwaltungsführung personell und aufgabenbezogen neu zu ordnen.
Die sich aus den genannten personellen und sachbezogenen Veränderungen ergebenden
strukturellen Regelungsfolgen geben auch Anlass, die Strukturen, die Aufgabenstellung und
die Zahl der Dezernate zu prüfen und zu optimieren.
Zuständig für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist der Oberbürgermeister im Rahmen
seines Geschäftsverteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NW), es sei denn, der Rat nimmt nach
§ 73 Abs. 1 GO NW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Beigeordne-
ten festzulegen (s. hiezu auch Ziffer 2.5 der Begründung).
Die Dezernate sind wesentlicher Bestandteil der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung
Münster. Dezernate werden von Beigeordneten geleitet, die den (Ober-)Bürgermeister in ih-
rem Arbeitsgebiet vertreten (§ 68 Abs. 2 GO NW). Die Beigeordneten bilden zusammen mit
dem (Ober-)Bürgermeister und dem Kämmerer den Verwaltungsvorstand (§ 70 Abs. 1 GO
NW). Damit kommt den Beigeordneten und der Dezernatsverteilung eine besondere Rolle
bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben und der Führung der Verwaltung zu.
Die Dezernatsverteilung soll u.a. dazu beitragen,
- die in der Zuordnung von Ämtern, Eigenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zu Dezer-
naten zum Ausdruck kommenden politischen Handlungsschwerpunkte (Bündelungsfunk-
tion) im Verwaltungsaufbau zu verankern,
- das Verwaltungshandeln auf Grund der Zusammenfassung von Ämtern und Einrichtun-
gen, deren Aufgabenstellung einen inneren, fachlichen Zusammenhang aufweist, trans-
parent und effektiv zu gestalten.
Die Gliederung in Dezernate und die Zuordnung von Ämtern und Einrichtungen ist dyna-
misch. Geänderte Aufgabenstellungen, neue Herausforderungen und gesellschaftliche und
politische Veränderungen bedingen, die Verwaltungsorganisation permanent zu überprüfen
und zielorientiert und sachgerecht anzupassen.
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V/0802/2006
2. Grundsätzliche organisatorische und inhaltliche Zielsetzungen
2.1 Vorbemerkung
Im Folgenden werden kurz die allgemeinen inhaltlichen und organisatorischen Erwägungen
und Zielsetzungen, die ausschlaggebend für den hier in Rede stehenden, perspektivischen
Vorschlag zur Neustrukturierung waren, benannt. Die Zuordnungsvorschläge im Detail wer-
den unter Ziffer 3 begründet.
2.2 Haushaltskonsolidierung
Der Rat der Stadt Münster hat zur Verwaltungsvorlage 1065/2005 „Haushaltskonsolidie-
rungsprogramm 2006“ und zur Verwaltungsvorlage 579/2006 „Haushaltskonsolidierungspro-
gramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl und Partner GbR - Beratung und
Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 ff“ un-
ter anderem das grundsätzliche Ziel bekräftigt, das noch bestehende strukturelle Defizit von
rd. 30 Mio. € bis spätestens zum Jahr 2010 durch geeignete, verbindliche, das heißt haus-
haltsrelevante Entscheidungen zu beseitigen.
Dieses Ziel soll vorrangig durch Einsparungen auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaus-
haltes erreicht werden. Die Personalkosten sind der größte Ausgabenblock im Verwaltungs-
haushalt. Die Personalkosten im öffentlichen Dienst sind wegen der besonderen Ausgestal-
tung der Arbeitsverhältnisse durch Beamtenrecht oder die gültigen Tarifverträge, nur be-
grenzt kurzfristig beeinflussbar. Daher ist es unerlässlich, bei personellen Handlungsmög-
lichkeiten, z. B. durch Ausscheiden von Stelleninhabern, zu prüfen, ob auf eine Funktion
dauerhaft verzichtet werden kann. Dies betrifft alle hierarchischen Ebenen der Organisati-
onsstruktur der Stadtverwaltung und alle Aufgabenbereiche. Von 2002 bis 2006 (Planung
2006) ist insgesamt ein Stellenabbau von annäh ernd 270 Stellen vorgeschlagen bzw. umge-
setzt worden (vgl. Vorlage 1065/2005, Seite 3).
Bei Umsetzung der Vorschläge aus dem Abschlussbericht der Firma Rödl und Partner GbR
ergibt sich ein weiteres Konsolidierungspotenzial (bis 2010) im Personalbereich, das rd. 90
Stellen umfasst. Die aufgabenkritische Prüfung umfasste und umfasst auch die Führung der
Stadtverwaltung im weiteren Sinne (Beigeordnete, Dezernenten, Amtsleitungen etc.). So ist
in den vergangenen Jahren die Zahl der Beigeordneten (ohne Oberstadtdirek-
tor/Oberbürgermeister) von ehemals 8 (1995 bis 2000) auf 7 (2000 bis 2003), dann 6 (2003
bis 2006) und bei der dauerhaften Nichtbesetzung der Funktion des Dezernates VI (bislang
Dezernat für Bauwesen, Grünflächen, Abfallwirtschaft) auf 5 Beigeordnete reduziert worden.
Mit dem Dezernat des Oberbürgermeisters ergeben sich im Ergebnis dann 6 Dezernate.
2.3 Veränderte Handlungsschwerpunkte und Konzentration der Verwaltungsführung
Die Aufgaben und Herausforderungen an die Verwaltung ändern sich ständig. Stichworte wie
„Demografische Entwicklung“ und „Integration“ mit ihren besonderen Herausforderungen an
Staat und Gesellschaft werden auf allen Ebenen staatlichen Handelns, sei es auf Bundes-
ebene, in den Bundesländer oder in den Städten und Gemeinden intensiv diskutiert.
Aktuelle Entwicklungen, wie das Auftreten der Vogelgrippe im vergangenen Jahr oder der
sogenannte „Gammelfleischskandal“ haben die Bedeutung der gesundheitlichen Prävention,
des Umweltschutzes und übergreifend des Verbraucherschutzes für das öffentliche Handeln
erneut gezeigt. Die Thematik „Verbraucherschutz“ hat sowohl auf Bundes- als auch Landes-
ebene seit einiger Zeit Eingang in die Aufgabenstellung der zuständigen Ministerien (Ministe-
rium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW
bzw. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gefunden.
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Dieser Dynamik in der Aufgabenentwicklung soll insofern für die Themenfelder „Integration“
und „Verbraucherschutz“ Rechnung getragen werden, als dass – auch unter den engen fi-
nanziellen Rahmenbedingungen für kommunales Handeln und der Notwendigkeit der Haus-
haltskonsolidierung – durch geeignete Bündelung der Aufgabenbereiche auf Dezernatsebe-
ne - diese wichtigen Aufgabenstellungen noch besser bearbeitet werden können. Ebenso
sollen wichtige und für die Stadt Münster prägende (hier sei auf die Ergebnisse und Leitori-
entierungen des ISM-Prozesses verwiesen) Aufgabenstellungen auch ihren Niederschlag in
der Aufgabenzuweisung der Dezernate und damit der Dezernatsverteilung, z.B. für den Be-
reich Umweltschutz, finden.
Aus den genannten Gründen wird deutlich, dass die im Einzelnen unter Ziffer 3 erläuterte
punktuelle Neuzuordnung von Ämtern und Einrichtungen sowohl aus Konsolidierungsüberle-
gungen – mit der Einsparung des Dezernates VI können im Saldo Personalkosten von rd.
130.000 € jährlich gespart werden - als auch aus inhaltlichen Überlegungen sinnvoll ist.
2.4 Weiterentwicklung der Verwaltungsorganisation
Die Zusammenfassung von Ämtern, Eigenbetrieben und Einrichtungen zu Dezernaten soll
die Geschäftsprozesse unterstützen, Kommunikation und Abstimmung erleichtern sowie
handlungs- und umsetzungsorientierte Arbeits- und Entscheidungsstrukturen gewährleisten.
Die Organisation ist daher dynamisch und soll und muss sich geänderten Aufgaben und
kommunalpolitischen Schwerpunkten anpassen. Insofern sind auch bereits in den vergange-
nen Jahren grundlegende und punktuelle Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
der Stadt Münster geprüft und umgesetzt worden. Für die Dezernatsverteilung und die Fest-
legung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten haben sowohl die seinerzeitigen Ober-
stadtdirektoren als auch nach In-Kraft-Treten der neuen Vorschriften der Gemeindeordnung
die verantwortlichen Oberbürgermeister dem Rat entsprechende Neugliederungsvorschläge
vorgelegt. Auch innerhalb der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung selbst, als auch bei
der Bildung eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften sind in der
Vergangenheit strukturelle, aufgabenbezogene Veränderungen vorgeschlagen und umge-
setzt worden.
Mit der hier in Rede stehenden Vorlage wird zunächst die auf Grund der genannten Anlässe
(Ausscheiden des früheren Beigeordneten VI, Herrn Stadtbaurat Joksch, Wechsel der Bei-
geordneten des Dezernates V, Frau Stadträtin Dr. Klein nach Köln) eine Neugliederung der
eigentlichen Dezernatsverteilung vorgeschlagen.
Weitere Entwicklungs- und Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Binnenorganisation
der Ämter und Eigenbetriebe, sei es durch Zusammenfassung von Ämtern, Überführung in
andere Rechts- und Organisationsformen (z. B. Anstalt des öffentlichen Rechts, Eigenbe-
trieb, GmbH), die Optimierung von Schnittstellen zwischen Ämtern sowie die interne Struktur
der Dezernatsführung werden im Rahmen der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungs-
programms 2007 bis 2010 unter Einschluss der Hinweise aus dem Abschlussbericht der
Firma Rödl und Partner GbR „Beratung und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie-
rung des städtischen Haushaltes 2007 ff“ geprüft, und – je nach Zuständigkeit – durch den
Oberbürgermeister oder die zuständigen Ratsgremien entschieden.
In diese Umsetzung werden (siehe Beschlussziffer 2.2 der Vorlage 0579/2006 „Haushalts-
konsolidierungsprogramm 2007 bis 2010“) natürlich auch die in unmittelbarem Sachzusam-
menhang stehenden Anträge der Ratsfraktionen, insbesondere der Ratsantrag der CDU-
Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. 49/2005 „Lebenswert und bezahlbar – Münster zukunfts-
fähig erhalten – städtische Ausgaben an die Einnahmen anpassen“, der Antrag der SPD-
Fraktion Nr. 0017/2006 „Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Stadtverwaltung
Münster“ und der Antrag Nr. 0041/2005 der SPD-Fraktion „Bürokratie abbauen – Service für
Bürgerinnen und Bürger verbessern: Ein Bildungsbüro für Münster“ einbezogen.
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Wegen des unmittelbaren Sachzusammenhangs zur Dezernatsgliederung (da die Dezernen-
ten, die den Beigeordneten zugeordnet werden, im Dezernatsverteilungsplan ausgewiesen
werden) wird die Antragsziffer 7 des Ratsantrages Nr. 0017/2006 „Optimierung von Struktu-
ren und Prozessen der Stadtverwaltung Münster“, mit der die SPD-Fraktion dem Rat vor-
schlägt die Dezernentenstelle für Planungs- und Baukoordination aus Gründen der Haus-
haltskonsolidierung mit Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers einzusparen, in dieser
Vorlage mit thematisiert (vgl. Beschlussziffer/Begründungsziffer 4 dieser Vorlage); allerdings
mit dem Vorschlag, die Stelle weiterhin beizubehalten.
2.5 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Dezernatsneugliederung
Der Oberbürgermeister entscheidet im Rahmen seines Geschäftsverteilungsrechts nach §
62 Abs. 1 GO NW grundsätzlich auch über die Aufgabenbereiche der Beigeordneten und
damit die Dezernatsgliederung. Gemäß § 73 Abs. 1 GO NW kann der Rat den Geschäfts-
kreis der Beigeordneten festlegen.
Das Recht des Rates hat Vorrang, wenn es vom Rat ausgeübt wird. Nur der Rat kann an
Stelle des Oberbürgermeisters den Geschäftskreis der Beigeordneten festlegen. Daher wird
dem Rat, wie auch in den bisherigen Vorlagen zur Änderung der Dezernatsverteilung, mit
dieser Vorlage zur Kenntnis gegeben, dass der Oberbürgermeister beabsichtigt, eine neue
Dezernatsverteilung unter Hinweis auf § 62 Abs. 1 GO NW in Kraft zu setzen.
Die Neugliederung der Dezernate und die damit verbundene Neuzuordnung einiger Ämter
und Einrichtungen sind vom Oberbürgermeister im Vorfeld mit den Beigeordneten erörtert
und abgestimmt worden. Der Personalrat ist über die beabsichtigten Maßnahmen informiert
worden, ebenso die Amtsleiterinnen und Amtsleiter. Der Vorschlag für die neue Dezernats-
gliederung wird von den Beteiligten mitgetragen.
Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages:
3. Ämterzuordnung
3.1 Dezernat Obm
Bestand:
Dem Dezernat Obm sollen wie bislang die Ämter 01 (Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters), 13 (Presse- und Informationsamt), 14 (Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Re-
vision) und 17 (Frauenbüro) zugewiesen werden. Diese Zuordnung hat sich bewährt. Sie
wird daher beibehalten.
Zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung waren bislang dem Oberbürgermeister zwei
Dezernenten
Obm/1 Dezernent Obm und
Obm/PR Dezernent für Öffentlichkeitsarbeit,
zugeordnet.
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Veränderungen:
Zur Funktion Obm/1 – Dezernent Oberbürgermeister, die dem Oberbürgermeister insbeson-
dere in administrativen Fragen unterstützt und gleichzeitig das Büro des Oberbürgermeisters
leitet, wird keine Änderung vorgeschlagen.
Die Funktion „Obm/PR – Dezernent für Öffentlichkeitsarbeit“ fällt weg. Mit dem Konsolidie-
rungsblatt lfd. Nr. 1 der Anlage 3 der Vorlage 1065/2005 „Haushaltskonsolidierungspro-
gramm 2006“ ist vorgeschlagen worden, diese Stelle mit einem kw-Vermerk zu versehen und
bei Ausscheiden des Stelleninhabers aus Gründen der Haushaltskonsolidierung einzuspa-
ren. Der bisherige Stelleninhaber, Herr Böckling, ist aus dem Dienst der Stadt Münster durch
Übertritt in den Ruhestand ausgeschieden. Die Stelle wird nicht wiederbesetzt und damit
eingespart.
Die Aufgaben, die Herr Böckling wahrgenommen hat, werden auf die wesentlichen Aufga-
beninhalte konzentriert und die Erledigung dieser Kernaufgaben durch eine Neuverteilung
der Aufgaben in der Verwaltung, im wesentlichen im Dezernat des Oberbürgermeisters, si-
chergestellt. Insbesondere werden die Aufgaben, die Herr Böckling im Hinblick auf die Initiie-
rung und Koordinierung von übergreifenden und überregionalen Pressekontakten wahrge-
nommen hat, Herrn Teuteberg, persönlicher Referent des Oberbürgermeisters, zugeordnet.
Dies ist sinnvoll, da Herr Teuteberg in seiner Funktion als „Pressesprecher“ des Oberbür-
germeisters bereits wesentliche Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wahrnimmt
(vgl. hierzu auch Seite 9 der Begründung zur Vorlage 31/2002 „Personalkostenkonsolidie-
rung – Zusammenlegung von Ämtern, Neugliederung von Dezernaten und Verbesserung der
Verwaltungsorganisation“).
3.2 Dezernat I – Recht, Ordnung, Personal und Organisation
Bestand:
Kern des Dezernates I sind weiterhin die Aufgabenbereiche „Recht und Ordnung“ sowie
„Personal und Organisation“, einschl. der Datenverarbeitung.
Organisatorisch nimmt das Dezernat neben den klassischen „Querschnittsaufgaben“ Perso-
nal, Organisation, Datenverarbeitung und Recht, insbesondere Aufgaben in den wichtigen
Bereichen Sicherheit und Ordnung sowie allgemeiner Bürgerservice (Amt für Bürgerangele-
genheiten, Standesamt) wahr.
Neu zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe:
Mit dem Einsparen des ehemaligen Dezernates VI ist bereits vertretungsweise Herrn Stadt-
rat Dr. Heinrichs der Aufgabenbereich Feuerwehr (Amt 37) zugeordnet worden. Die Feuer-
wehr gehört zu den pflichtigen Kernaufgaben der Kommune in den Aufgabenbereichen „Si-
cherheit und Ordnung“. Eine Zuordnung zum Dezernat I, in dem u.a. die Ordnungsverwal-
tung ressortiert, ist daher aufgabenbezogen sinnvoll.
Das bisher dem Dezernat I zugeordnete „Amt für Ausländerangelegenheiten (Amt 36)“ soll –
auch wegen des übergreifenden Integrationsanspruches - zukünftig dem Dezernat V zuge-
ordnet werden (vgl. hierzu Begründungsziffer 3.6).
3.3 Dezernat II – Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement
Bestand:
Die dem Dezernat II bisher zugewiesenen Ämter „20 – Amt für Finanzen und Beteiligungen“
und „23 – Amt für Liegenschaften“ sollen weiterhin dem Dezernat als Kernbereiche der städ-
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tischen Finanzangelegenheiten und des Beteiligungs- und Vermögensmanagements zuge-
ordnet bleiben.
Neu zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe:
Neu zugeordnet werden dem Dezernat II aus dem aufgelösten Dezernat VI das Amt 65 –
Amt für Gebäudemanagement und die AWM - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.
Die Zuordnung des Amtes 65, Amt für Gebäudemanagement, ist aus organisatorischer Sicht
sachgerecht, da das städtische (immobile) Vermögen sowohl von Amt 23, Amt für Liegen-
schaften, im Sinne der Wahrnehmung der Eigentümerfunktion als auch von Amt 65, im Sinne
von Vermögenserhaltung, bewirtschaftet und betreut wird. Eine weitergehende, organisatori-
sche Zusammenführung dieser Aufgabenbereiche einschl. der optimalen Betriebsform für ei-
ne zusammengefasste Organisationseinheit wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Ent-
sprechende Prüfungshinweise sind sowohl im Ratsantrag der CDU-FD-Fraktion Nr. 49/2005
„Lebenswert und bezahlbar – Münster zukunftsfähig erhalten – städtische Ausgaben an die
Einnahmen anpassen“ als auch im Antrag der SPD-Fraktion Nr. 0017/2006 „Optimierung von
Strukturen und Prozessen der Stadtverwaltung Münster“ enthalten. Auch vor dem Hinter-
grund dieses laufenden Organisationsentwicklungsprozesses ist es angezeigt, ohne eine
Aufgabenabgrenzung oder Aufgabenzuordnung im Detail vorweg zu nehmen, diesen Aufga-
benbereich dem Dezernat II zuzuweisen.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe sind als eigenbetriebsähnliche Einrichtung eine der (großen)
Beteiligungen im weiteren Sinne der Stadt Münster. Insofern werden die „Beteiligungsbelan-
ge“ der AWM bereits jetzt im Dezernat II wahrgenommen. Auch wegen der sich zukünftig
aus dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ergebenden noch bedeutsameren
Fragen der Kommunalwirtschaft, die jetzt und zukünftig federführend im Dezernat II wahrge-
nommen werden, ergibt sich eine aufgabenbezogene sachlich sinnvolle Zuordnung des Auf-
gabenbereichs „Abfallwirtschaftsbetriebe Münster“ zum Dezernat für Finanzen, Beteiligungs-
und Vermögensmanagement.
3.4 Dezernat III – Dezernat für Planung, Bau und Marketing
Bestand:
Die Zuordnung der Ämter 61 (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung)
und 63 (Bauordnungsamt) sowie MM (Münster-Marketing) zum Dezernat III, hat sich be-
währt und soll daher beibehalten werden.
Neu zugeordnete Ämter:
Aus dem weggefallenen Dezernat VI sollen die Ämter 62 – Vermessungs- und Katasteramt
und 66 – Tiefbauamt, dem Dezernat III, Herrn Stadtdirektor Schultheiß, zugeordnet werden.
Die Zuordnung begründet sich im Wesentlichen aus aufgabenbezogenen, organisatorischen
Erwägungen. Die Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes (Amt 62) umfassen u. a.
die Erarbeitung von geodätischen Grundlagen, die insbesondere für die Ämter, die mit den
Aufgaben aus dem Bereich „Planen und Bauen“ betraut sind, von Bedeutung sind. Insbe-
sondere zu den Aufgaben des Planungsamtes bestehen enge Aufgabenbezüge.
Das Tiefbauamt (Amt 66) mit dem ihm zugeordneten Aufgaben passt ebenfalls organisato-
risch sinnvoll in die Aufgabenstellung des Dezernates III. Aufgabenbezüge bestehen z. B.
zum Bereich Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes.
Aus den genannten Gründen ist die Zuordnung des Vermessungs- und Katasteramtes (Amt
62) und des Tiefbauamtes (Amt 66) zum Dezernat III unter der dann erweiterten Bezeich-
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nung „Dezernat für Planung, Bau und Marketing“ organisatorisch sinnvoll. Die derzeit laufen-
de Prüfung, ob es im Ergebnis vorteilhaft ist, das Tiefbauamtes in eine andere Rechtsform,
z.B. eine Anstalt des öffentlichen Rechts, zu überführen, wird davon nicht berührt.
3.5 Dezernat IV – Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport
Bestand:
Im Bestand des Dezernates IV wird keine Veränderung vorgenommen.
Neu zugeordnete Ämter:
Dem Dezernat IV soll das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) zugeordnet
werden, das bislang zum Dezernat V gehörte. Die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen,
dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in größerem Umfang Überlappungsbe-
reiche zu den Aufgabenstellungen der Ämter des Dezernates IV hat, insbesondere zum Amt
für Schule und Weiterbildung hat. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das
Amt für Schule und Weiterbildung haben vergleichbare Zielgruppen.
Auch die Firma Rödl und Partner weist in ihrem Abschlussbericht auf die Schnittstellen in der
Planung und Aufgabenerfüllung zwischen den beiden Ämtern hin. Der Ausbau der offenen
Ganztagsschule auf der einen Seite, Betreuungsangebote für Schulkinder in Horten auf der
anderen Seite, der Übergang Schule – Beruf und die Kooperation Jugendhilfe/kommunaler
Sozialdienst und Schulen belegen beispielhaft die intensiven Abstimmungs- und Kooperati-
onsnotwendigkeiten in den Aufgabenbereichen beider Ämter. Hinzuweisen ist in diesem Zu-
sammenhang auf die sich wandelnden Aufgaben im Bereich der Tageseinrichtungen für Kin-
der als Elementarbereich auch vorschulischer Erziehung, der eine weitergehende Abstim-
mung und Vernetzung dieses Aufgabenfeldes mit den schulischen Aufgaben erfordert.
Unabhängig von der noch zu prüfenden und umzusetzenden Optimierung der organisatori-
schen Schnittlinien und der Arbeitsabläufe im Detail, ist eine Zuordnung des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien zum Aufgabenbereich des Dezernates IV aufbauorganisato-
risch sinnvoll, um innerhalb des Dezernates mit den damit verbundenen einheitlicheren
Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen die Kooperation und Zusammenarbeit in die-
sem kommunalpolitisch besonders bedeutsamen Handlungsfeld weiter zu verbessern. Im
Übrigen sei darauf hingewiesen, dass früher (Dezernat des ehemaligen Stadtdirektors Her-
mann Janssen) lange Jahre das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dem Dezernat IV
zugeordnet war.
3.6 Dezernat V – Dezernat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt und Verbraucher-
schutz
Bestand
Wie bislang sollen dem Dezernat V das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Amt
39), das Sozialamt (Amt 50), das Gesundheitsamt (Amt 53), das Ausgleichsamt (Amt 55),
und das Amt für Wohnungswesen (Amt 64) zugeordnet werden; ebenso die Aufgaben auf
Dezernatsebene, die sich aus der Kooperation der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit
Münster (Arbeitsgemeinschaft Münster) ergeben.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien soll dem Dezernat IV (vgl. hierzu Begründung
unter Ziffer 3.5 der Vorlage) zugeordnet werden.
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Neu zugeordnete Ämter/Veränderungen in der Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung des Dezernates V soll sich neben den Kernbereichen der sozialen
Sicherung zukünftig insbesondere auch auf die wichtigen Themenfelder
- Umwelt- und Verbraucherschutz,
- Integration,
erstrecken. Eine hohe Lebensqualität ist ein „Markenzeichen“ der Stadt Münster. Dazu tra-
gen viele Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung bei. Kernbereiche, die diese hohe Lebens-
qualität definieren, sind z.B.
- soziale Balance,
- gesunde Lebensverhältnisse,
- intakte Umwelt.
Mit der Zuordnung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zum Dezernat V wird die-
ser Entwicklung Rechnung getragen und das wichtige kommunale Themenfeld Umwelt-
schutz auf Dezernatsebene angemessen repräsentiert. Mit der Aufnahme des „Verbraucher-
schutzes“ in die Dezernatsbezeichnung wird die Aufgabenentwicklung in diesem Bereich
auch begrifflich unterstrichen. Auch unter diesem Aspekt ist eine Zuordnung des Amtes für
Grünflächen und Umweltschutz zum neugefassten Aufgabenbereich des Dezernates V sinn-
voll. Die aufgabenbezogenen Schnittstellen, insbesondere im Bereich Sauberkeit und Pflege
privater und öffentlicher Flächen zwischen den Ämtern 66, 67, den AWM und dem Bereich
Planung werden im Rahmen der weiteren Organisationsentwicklung noch gesondert geprüft.
Neben dieser veränderten Aufgabenstellung soll das Dezernat V in noch stärkerem Maße als
bislang das übergreifende Themenfeld „Integration“ bearbeiten und bei Bedarf koordinieren.
Dem Dezernat V sind bereits jetzt mit der Zuordnung von V/KF, Dezernent Koordination für
Flüchtlingsfragen und den entsprechenden Aufgaben im Bereich des Sozialamtes Teilberei-
che dieser Querschnittsaufgabe zugeordnet worden. Mit der Zuordnung des Amtes für Aus-
länderangelegenheiten (Amt 36) und der damit verbundenen Schwerpunktsetzung im Aufga-
benbereich des Dezernates V soll dieses Aufgabenfeld noch stärker in einem Dezernat ge-
bündelt und die Aufgabenwahrnehmung optimiert werden. Das Thema „Integration“, insbe-
sondere von Menschen mit Migrationsvorgeschichte, hat auf Bundes- und Landesebene, wie
z.B. die Integrationsoffensive des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, große Bedeutung ge-
wonnen. Münster ist eine internationale Stadt, in der viele Menschen mit Migrationshin-
tergrund leben.
Mit der Verankerung dieser Aufgabenstellung im Dezernat V und der mit der Zuordnung des
Amtes für Ausländerangelegenheiten zum Dezernat wird der gewachsenen Bedeutung die-
ser Aufgaben (Migration/Integration) Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird
auch auf den Ratsantrag der SPD-Fraktion 0093/ 2006 „Münsteraner Integrationsoffensive –
Internationalität durch Integration stärken“ hingewiesen. Mit der vorgeschlagenen Neustruk-
turierung der Aufgaben des Dezernates V werden aus Sicht der Verwaltung die organisatori-
schen Voraussetzungen geschaffen, diese kommunale Querschnittsaufgabe auf Dezernats-
ebene koordinierend zu verankern.
3.6 Zusammenfassung
Die sich ergebenden Veränderungen in der Dezernatsgliederung sind unter Ziffer 2 des Be-
schlusstenors und Ziffer 3 der Begründung benannt. Um die Veränderungen übersichtlich
darzustellen, ist als Anlage 1 eine Übersicht über die beabsichtigten Veränderungen beige-
fügt. Die Anlage 2 gibt den – unter Einschluss der vorgeschlagenen Veränderungen - neuge-
fassten Dezernatsverteilungsplan wieder. Im Hinblick auf die Vertretung der Beigeordneten
untereinander ist durch den Wegfall des bisherigen Dezernates VI eine Neuregelung erfor-
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derlich, da bislang Herr Stadtbaurat Joksch Herrn Stadtdirektor Schultheiß vertreten hat. In
Abstimmung mit Herrn Stadtdirektor Schultheiß und Frau Stadtkämmerin Bickeböller wird
aus aufgabenbezogenen Gründen vorgeschlagen, dass zukünftig Frau Stadtkämmerin Bi-
ckeböller die Dezernatsvertretung für das Dezernat für Planung, Bau und Marketing wahr-
nimmt. Im Übrigen bleiben die bisherigen Vertretungsregelungen unverändert.
Im Übrigen gilt bis zur Wiederbesetzung der Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat
V die abgestimmte, interimsweise Vertretungsregelung. Die Fraktionen sind hierüber mit ge-
sondertem Schreiben informiert worden.
Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages:
Mit der Reduzierung von ehemals 8 auf nunmehr 5 (Fach-) Dezernate (ohne das frühere
Dezernat des Oberstadtdirektors bzw. des Oberbürgermeisters) ist eine erhebliche
„Verschlankung“ der Verwaltungsführung verbunden. Mit 5 Fachdezernaten ist nach Ein-
schätzung des Oberbürgermeisters allerdings auch die „organisatorische Untergrenze“ – un-
ter den gegenwärtigen aufgabenbezogenen Rahmenbedingungen – erreicht, mit der eine
Großstadtverwaltung sachgerecht geführt werden kann. Daher wird vorgeschlagen, die Stel-
le des Dezernates V mit dem neustrukturierten Aufgabenbereich „Soziales, Integration, Ge-
sundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz“ wieder zu besetzen und auszuschreiben.
Um die Vakanz in der Dezernatsleitung zeitlich möglichst gering zu halten, soll die Aus-
schreibung unmittelbar nach Beschluss des Rates zu dieser Vorlage vorgenommen werden.
Die Erfahrungen bei der Besetzung der Leitung des Dezernates IV, einen Personalberater zu
beauftragen, das Auswahlverfahren zu begleiten und zu unterstützen waren durchweg posi-
tiv. Daher soll, auch um ein zeitlich kompaktes Auswahl- und Wiederbesetzungsverfahren zu
ermöglichen, erneut ein geeignetes Personalberatungsunternehmen eingeschaltet werden.
Es wird daher vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, unter Hinzuziehung
eines geeigneten Personalberatungsunternehmens möglichst kurzfristig dem Rat geeignete
Bewerberinnen und Bewerber für das Dezernat V vorzuschlagen. Hierzu wird die Stelle gem.
§ 71 Abs. 2 Satz 3 GO NW auch unter Berücksichtigung der in Anlage 3 genannten Eck-
punkte öffentlich ausgeschrieben. Die genaue Formulierung der Ausschreibung wird in
Rückkopplung zum beauftragten Personalberatungsunternehmen abgestimmt. Der Rat und
die zuständigen Gremien werden im üblichen Verfahren über das Besetzungsverfahren und
die Ergebnisse informiert und auf dem Laufenden gehalten.
Zu Ziffer 4 des Beschlussvorschlages:
Im Dezernatsverteilungsplan werden (nachric htlich) die dem Oberbürgermeister und den Beige-
ordneten III und V zugeordneten Dezernenten mit aufgenommen. Mit der Ziffer 7 des Ratsantrages
Nr. 0017/2006 der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen, zukünftig die Dezernentenstelle für Pla-
nungs- und Baukoordination, die dem Dezernat III (Dezernat für Planung, Bau und Marketing) zu-
geordnet ist, mit Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers, einzusparen.
Nach der aktuellen Dienst-/Dezernatsverteilung sind bei derzeit noch 7 Dezernaten (einschl. De-
zernat Obm) 3 Positionen für (Hilfs-) Dezernenten ausgewiesen, die insbesondere übergreifende,
koordinierende Aufgaben wahrnehmen. Diese Funktionen sind wie folgt den Dezernaten zugeord-
net:
- Dezernat Obm: Dezernent des Oberbürgermeisters und Leiter des Büro´s Obm, Herr
Uetz
- Dezernat III (Dezernat des Stadtdirektors): Dezernent für Planungs- und Baukoordination,
Herr Bartmann
- Dezernat V: Dezernent Koordination für Flüchtlingsfragen, Herr Köhnke
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Weggefallen ist im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters die Stelle des Dezernenten für Öf-
fentlichkeitsarbeit. Diese Stelle wird eingespart (vgl. hierzu auch Ziffer 3.1 dieser Vorlage).
Die Zuordnung von Dezernenten zu wenigen Dezernaten begründet sich aus der Notwendigkeit für
bestimmte Bereiche, den jeweiligen Beigeordneten von umfangreichen projektbezogenen und/oder
koordinierenden Aufgabenstellungen, die häufig auch dezernatsübergreifend angelegt sind, zu
entlasten.
Bereits in der Vergangenheit waren – je nach Notwendigkeit und mit unterschiedlichen Aufgaben-
stellungen - Beigeordneten entsprechende Dezernentenpositionen zugeordnet. So ist, da die Fra-
gen der Verwaltungsreform und (neuen) Verwaltungssteuerung zum damaligen Zeitpunkt
von besonderer Aktualität und Bedeutung waren, auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 1995 eine Stelle für einen Dezernenten für die Koordinierung der
Verwaltungsreform eingerichtet und dem Dezernat I zugeordnet worden. Die Aufgaben dieser Stel-
le konnten, nachdem die wesentlichen koordinierenden und konzeptionellen Vorarbeiten zur sei-
nerzeitigen Verwaltungsreform abgeschlossen waren, in der Linienorganisation wahrgenommen
werden und die Stelle somit, wie jetzt die Stelle Obm/PR, im Ergebnis wegfallen.
Die Position Obm/1 ist als Konsequenz der Neuregelungen der Gemeindeordnung NRW, insbe-
sondere des Wegfall der „kommunalen Doppelspitze“ und der damit verbundenen neuen Aufga-
ben des Oberbürgermeisters von der seinerzeitigen Oberbürgermeisterin Marion Tüns eingerichtet
worden, um insbesondere die Verwaltungsarbeit in der Stadtverwaltung zu koordinieren und den
Oberbürgermeister bei der Erledigung seiner administrativen Aufgaben innerhalb der Stadtverwal-
tung zu unterstützen. Diese Struktur hat sich in vollem Umfang bewährt.
Die Stelle V/KF, Dezernent Koordination von Flüchtlingsfragen ist im Jahr 2000 (Vorlage 306/2000)
dem Dezernat V zugewiesen worden, um den besonderen Aufgaben - zunächst mit einem Aufga-
benschwerpunkt bei der Unterbringung von Zuwanderern und ausländischen Flüchtlingen, nun
zunehmend auch bei den übergreifenden Frage- und Problemstellungen im Themenfeld Migrati-
on/Integration – gerecht zu werden.
Für den Aufgabenbereich „Planen und Bauen“ ist bereits seit 1982 die Position eines Hilfs-
dezernenten bzw. eine vergleichbare Position im Dezernatsverteilungsplan ausdrücklich ausge-
wiesen.
Die derzeitigen Aufgaben dieser Funktion, insbesondere z.B.
- die Koordinierung wichtiger Projekte im Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung,
- die Koordinierung und Federführung für die Aufgaben, die sich durch Aufgabe bislang militä-
risch genutzter Grundstücke und Liegenschaften ergeben (Konversion),
- die federführende Koordination im Bereich Wohnbauentwicklung.
sind auch aktuell und perspektivisch weiterhin von großer Bedeutung für die Stadt Münster. Hin-
zuweisen ist z.B. auf den in der Sache feststehenden Abzug großer Teile der britischen Streitkräfte
aus Münster mit den damit verbundenen komplexen „Konversionsthemen“. Ebenfalls besteht, dies
hat die Diskussion in der letzten Sitzung des Rates am 27.09. gezeigt, weitgehende politische
Übereinstimmung darin, dass die städtischen Aktivitäten im Aufgabenfeld Wohnungs-
markt/Wohnraumversorgung, insbesondere im Marktsegment des preiswerteren (sozial geförder-
ten) Wohnraums, verstärkt werden sollen. Auch diese komplexe Aufgabenstellung, die eine Koor-
dination der unterschiedlichen Akteure nicht nur auf städtischer Ebene erfordert, erfordert eine
personelle (koordinierende) Unterstützung.
Diese stichwortartig genannten Aufgabenbereiche, die von großer Bedeutung für die Stadt Münster
sind, lassen nach Einschätzung des Oberbürgermeisters nicht zu, diese Funktion nach Ausschei-
den des Stelleninhabers einzusparen. Daher soll dem Vorschlag der SPD-Fraktion (Ziffer 7 des
Ratsantrages Nr. 17/2006 vom 29.03.2006 „Optimierung von Strukturen und Prozessen in der
Stadtverwaltung Münster“) in diesem Punkt nicht gefolgt werden und weiterhin bei zukünftig nur
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noch 6 Dezernaten (einschließlich Dezernat Obm) die 3 Stabstellen beibehalten werden. Anzu-
merken ist, dass auch zu Zeiten, als noch 8 Beigeordnete den Dezernaten vorstanden, im Regel-
fall 3 (Hilfs-) Dezernentenstellen im Dezernatsverteilungsplan ausgewiesen waren.
Zu Ziffer 5 des Beschlussvorschlages:
Gemäß § 71 Abs. 1 GO NW wird die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung festgelegt.
Nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung in der derzeit geltenden Fassung wird die Zahl der Beigeord-
neten in der Stadt Münster auf maximal 6 festgesetzt. Durch die Neustrukturierung der Dezernate
ergibt sich, dass zukünftig die Verwaltungsführung neben dem Oberbürgermeister nur noch fünf
Beigeordnete umfasst. Da § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung eine Obergrenze festlegt, muss er nicht
unmittelbar durch die Beschlussfassung zu dieser Vorlage verändert werden. Da die Verwaltung
gegenwärtig eine Aktualisierung der Hauptsatzung vorbereitet, soll der § 14 Abs. 1 bei dieser Ge-
legenheit angepasst werden.
In diesem Sachzusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung
die Beigeordneten die Amtsbezeichnung „Stadtrat/rätin“ bzw. „Stadtkämmerer/kämmerin“, „Stadt-
baurat/rätin“ führen. Nach dem Ausscheiden von Herrn Joksch und der Einsparung des bisherigen
Dezernates VI soll die Bezeichnung „Stadtbaurat/rätin“ zukünftig die/der jeweilige Beigeordnete
führen, der/dem im Schwerpunkt die Aufgaben des „Technischen Beigeordneten“ mit den zuge-
ordneten Ämtern/Einrichungen aus dem Bereich „Planen und Bauen“ zugewiesen werden. Dies ist
gegenwärtig das Dezernat III, Beigeordneter: Herr Stadtdirektor Schultheiß, dem u.a. das Amt für
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, das Bauordnungsamt, das Vermessungs- und
Katasteramt und das Tiefbauamt und damit di e wesentlichen Aufgabenbereiche und Ämter des
früheren „Planungs- und Baudezernates“ zugeordnet werden sollen.
gez. Dr. Tillmann
Anlage 1
3189 Zeichen
Dezernatsverteilungsplan – Übersicht über die beabsichtigten Veränderungen Anlage 1
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Dr. Tillmann
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Schultheiß
Dezernat Obm Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Dezernat des
Oberbürgermeisters
Dezernat für Recht, Ordnung
Personal und Organisation
Dezernat für Finanzen,
Beteiligungs- und Vermögens-
management
Dezernat für Planung, Bau
und Marketing
Dezernat für Bildung,Familie,
Jugend, Kultur und Sport
Dezernat für Soziales, Integration,
Gesundheit, Umwelt- und Verbrau-
cher-
schutz
Oberbürgermeister
Dr. Tillmann
Vertreter:
Stadtdirektor Schultheiß
zugeordnet:
Obm/1 Dezernent Obm
weggefallen
Obm/PR Dezernent für
Öffentlichkeitsarbeit
Stadtrat
Dr. Heinrichs
Vertreterin:
Stadtkämmerin Bickeböller
Stadtkämmerin
Bickeböller
Vertreter:
Stadtrat Dr. Heinrichs
Stadtdirektor
Schultheiß
Vertreterin:
Stadtkämmerin Bickeböller
zugeordnet:
III/1 Dezernent für
Planungs- und
Baukoordination
Stadträtin
Dr. Hanke
Vertreterin:
NN
Stadträtin/Stadtrat
NN
Vertreterin:
Stadträtin Dr. Hanke
zugeordnet:
V/KF Dezernent
Koordination für
Flüchtlingsfragen
wie bisher:
01 Amt des Rates
und des Ober-
bürgermeisters
13 Presse- und
Informationsamt
14 Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung
und Revision
1
17 Frauenbüro
Keine Veränderung
Ämterzuordnung
wie bisher:
10 Personal- und
Organisationsamt
18 citeq
30 Rechtsamt
32 Ordnungsamt
33 Amt für Bürger-
angelegenheiten
34 Standesamt
2
Neu zugeordnet:
37 Feuerwehr (von Dez.
VI )
verlagert zu Dez. V:
36 Amt für Ausländer-
angelegenheiten
wie bisher:
20 Amt für Finanzen
und Beteiligungen
23 Amt für Liegenschaften
Neu zugeordnet:
65 Amt für Gebäudema-
nagement (von Dez.
VI)
AWM Abfallwirtschafts-
betriebe Münster
(von Dez. VI)
wie bisher:
61 Amt für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
63 Bauordnungsamt
MM
Münster Marketing
Neu zugeordnet:
62 Vermessungs- und
Katasteramt (von Dez.
VI)
66 Tiefbauamt (von Dez.
VI)
wie bisher:
40 Amt für Schule und
Weiterbildung
41 Kulturamt
42 Stadtbücherei
44 Westf. Schule für Musik
45 Stadtmuseum
46 Städtische Bühnen
47 Stadtarchiv
52 Sportamt
Neu zugeordnet:
51 Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien (von
Dez. V)
wie bisher:
39 Veterinär- und
Lebensmittelüber-
wachungsamt
2
50 Sozialamt
53 Gesundheitsamt
2
55 Ausgleichsamt
64 Amt für Wohnungs-
wesen
Neu zugeordnet:
36 Amt für Ausländerange-
legenheiten (von Dez. I)
67 Amt für Grünflächen und
Umweltschutz (von Dez.
VI)
verlagert zu Dezernat IV:
51 Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien
1
In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW)
2
In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden
Anlage 3
1761 Zeichen
Anlage 3
Eckpunkte für eine Ausschreibung der Stelle des Beigeordneten für das Dezernat V
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Stadt Münster die Stelle des/der
Beigeordneten für das neu strukturierte Dezernat für Soziales,
Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz
zu besetzen.
Dem Dezernat zugeordnet sind
- das Amt für Ausländerangelegenheiten,
- das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,
- das Sozialamt,
- das Gesundheitsamt,
- das Ausgleichsamt,
- das Amt für Wohnungswesen,
- das Amt für Grünflächen und Umweltschutz.
Ebenfalls nehmen Sie die Trägerfunktion für die Sta dt Münster in der Arbeitsgemeinschaft Münster
(Kooperation der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit Münster) nach dem Sozialgesetzbuch II
wahr.
Eine Änderung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten.
Sie verfügen über ein geeignetes Hochschulstudium und entsprechende berufliche Praxiser-
fahrung. Sie bringen die Fähigkeit mit, die vielsch ichtigen Aufgabenfelder des Dezernates zielge-
richtet zu koordinieren und weiter zu entwickeln.
Neben der Ergebnis- und Leitungsverantwortung für d as Dezernat engagieren Sie sich aktiv im
Veränderungs- und Optimierungsprozess der Stadtverwaltung.
Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung wird na ch Besoldungsgruppe B 5 des Bundesbesol-
dungsgesetzes gezahlt.
Entsprechend de Frauenförderplan der Stadt Münster sind Frauen besonders aufgefordert, sich zu
bewerben.
Hinweis:
Es handelt sich hier um die Eckpunkte für eine öffe ntliche Ausschreibung. Wie bei der Einschal-
tung eines Beratungsunternehmens üblich, wird der A usschreibungstext im Detail mit dem noch zu
beauftragenden Beratungsunternehmen abgestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0802/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 09.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37