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V/0802/2006

Neugliederung der Dezernate, Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle

Vorlage 09.10.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2006, TOP 8

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

2698 Zeichen

Anlage 2  
Dezernatsverteilungsplan            (In-Kraft-Treten mit Dienstantritt der/des Beigeordneten für das Dezernat V)  
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Dr. Tillmann  
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Schultheiß  
Dezernat Obm Dezernat I  Dezernat II  Dezernat III Dezernat IV Dezernat V 
 
Dezernat des 
Oberbürgermeisters  
Dezernat für Recht, Ordnung 
Personal und Organisation  
 
Dezernat für Finanzen, 
Beteiligungs- und Vermögens- 
management  
Dezernat für Planung, Bau 
und Marketing 
Dezernat für Bildung, Familie, 
Jugend, Kultur und Sport 
 
Dezernat für Soziales, Integration, 
Gesundheit, Umwelt- und Verbrau- 
cherschutz  
 
 
Oberbürgermeister 
Dr. Tillmann 
 
Vertreter: 
Stadtdirektor Schultheiß 
 
zugeordnet:  
Obm/1 Dezernent Obm 
 
 
Stadtrat 
Dr. Heinrichs 
 
Vertreterin: 
Stadtkämmerin Bickeböller 
 
 
Stadtkämmerin 
Bickeböller 
 
Vertreter: 
Stadtrat Dr. Heinrichs 
 
Stadtdirektor 
Schultheiß 
 
Vertreterin: 
Stadtkämmerin Bickeböller 
 
zugeordnet:  
III/1 Dezernent für 
Planungs- und  
Baukoordination 
 
Stadträtin 
Dr. Hanke 
 
Vertreterin: 
NN 
 
Stadträtin/Stadtrat 
NN 
 
Vertreterin: 
Stadträtin Dr. Hanke 
 
zugeordnet:  
V/KF Dezernent 
Koordination für  
Flüchtlingsfragen 
 
 
 
01 Amt des Rates 
 und des Ober- 
 bürgermeisters * 
 
13 Presse- und 
Informationsamt  
 
14 Amt für Wirtschaftlich- 
keitsprüfung 
 und Revision  1 
 
17 Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 Personal- und 
 Organisationsamt 
 
18 citeq 
 
30 Rechtsamt 
 
32 Ordnungsamt 
 
33 Amt für Bürger-
angelegenheiten 
 
34 Standesamt 
2 
 
37 Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
20 Amt für Finanzen 
und Beteiligungen 
 
23 Amt für Liegenschaften 
 
65 Amt für Gebäudema- 
     nagement 
 
 
AWM Abfallwirtschaftsbe- 
          triebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
61 Amt für Stadtentwick- 
 lung, Stadtplanung, 
 Verkehrsplanung 
 
62  Vermessungs- und 
       Katasteramt 
 
63 Bauordnungsamt 
 
66 Tiefbauamt  
 
MM 
 Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
40 Amt für Schule und 
 Weiterbildung 
 
41 Kulturamt 
 
42 Stadtbücherei 
 
44 Westf. Schule für Musik 
 
45 Stadtmuseum 
 
46 Städtische Bühnen 
 
47 Stadtarchiv 
 
51 Amt für Kinder, Jugendli- 
     che und Familien 
 
52 Sportamt 
 
  
 
 
36  Amt für Ausländerange- 
      legenheiten 
 
39 Veterinär- und  
 Lebensmittelüber-
wachungsamt 
2 
 
50 Sozialamt 
 
53 Gesundheitsamt 
2
 
 
55 Ausgleichsamt 
 
64 Amt für Wohnungs- 
 wesen 
 
67  Amt für Grünflächen und 
       Umweltschutz 
 
 
 
nachrichtlich: 
59 Arbeitsgemeinschaft Münster 
    (AMS) 
 
 
 
 
1
 In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW) 
2
 In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden

Beschlussvorlage

42730 Zeichen

V/0802/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent Oberbürgemeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neugliederung der Dezernate, Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.11.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
08.11.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1.      Der Rat stellt fest: 
 
Auf Grund des Ausscheidens des früheren Beigeordneten des Dezernates VI, Herrn Stadt-
baurat Gerhard Joksch, zum 30.09.2006 und des Wechsels der Beigeordneten des Dezerna-
tes V, Frau Stadträtin Dr. Klein, zum 10.11.2006 nach Köln, ist eine Neugliederung der De-
zernatsstrukturen und der Geschäftsbereiche der Beigeordneten unter Berücksichtigung fol-
gender Zielsetzungen und Organisationsprinzipien angezeigt und notwendig: 
 
          -  Eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Dezernatsstrukturen, um geänderten Anforderun-
gen Rechnung zu tragen. 
          
 - Weitere Straffung der Dezernatsgliederung, um mit möglichst geringem Personalaufwand 
die Aufgaben der Verwaltungsführung (§ 70 GO NW) sachgerecht wahrnehmen zu kön-
nen.  
  
 - Die Berücksichtigung des Qualifikations- und Erfahrungsprofils der Beigeordneten bei der 
Dezernatsverteilung. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
 
2.1 dass der Oberbürgermeister beabsichtigt, den mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmten 
und von ihm mitgetragenen Strukturvorschlag für die Neugliederung der Dezernate und der 
personellen Zuordnung der Beigeordneten zu den Dezernaten gemäß dem folgenden Be-
schlussvorschlag (Ziffer 2.2) und damit im Ergebnis die in der Anlage 2 beigefügte Dezer-
natsverteilung/Ämterzuordnung mit Dienstantritt der/des Beigeordneten für das Dezernat V 
(Ziffer 3 des Beschlussvorschlages) in Kraft zu setzen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0802/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Uetz 
Ruf: 
492 60 20 
E-Mail: 
UetzR@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0802/2006 
2.2 dass sich damit im Einzelnen folgende Dezernatsgliederung und Ämterzuordnung (vgl. auch 
Übersicht Anlage 1) ergibt: 
 
 Dezernat Obm  
 Bezeichnung: Dezernat des Oberbürgermeisters (wie bisher) 
 
 zugeordnet:  Obm/1, Dezernent des Oberbürgermeisters 
 weggefallen:  Obm/PR, Dezernent für Öffentlichkeitsarbeit 
  
 zugeordnete Ämter: 
 wie bisher:  01 - Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
    13 - Presse- und Informationsamt 
    14 - Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Revision 
    17 - Frauenbüro 
 
 Dezernat I 
 Bezeichnung: Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation (neu) 
 Beigeordneter: Herr Dr. Wolf Heinrichs 
 
 zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe:  
 wie bisher 10 – Personal- und Organisationsamt 
    18 – citeq 
    30 – Rechtsamt 
    32 – Ordnungsamt 
    33 – Amt für Bürgerangelegenheiten 
    34 – Standesamt 
 
 neu zugeordnet:
 37 – Feuerwehr 
 
 Dezernat II 
 Bezeichnung: Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement (neu) 
 Beigeordnete: Frau Stadtkämmerin Helga Bickeböller 
 
 zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe: 
 wie bisher:  20 – Amt für Finanzen und Beteiligungen 
     23 – Amt für Liegenschaften 
 
 neu zugeordnet:
 65 – Amt für Gebäudemanagement 
     AWM – Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 Dezernat III 
 Bezeichnung: Dezernat für Planung, Bau und Marketing (neu) 
 Beigeordneter: Herr Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
 zugeordnet: III/1 – Dezernent für Planungs- und Baukoordination 
 
 zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe:  
 wie bisher:  61 – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung  
     63 – Bauordnungsamt 
     MM – Münster-Marketing 
 
 neu zugeordnet:
 62 – Vermessung- und Katasteramt 
     66 – Tiefbauamt

- 3 - 
V/0802/2006 
 Dezernat IV 
 Bezeichnung: Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport (neu) 
 Beigeordnete: Frau Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
 
 zugeordnete Ämter: 
 wie bisher:  40 – Amt für Schule und Weiterbildung 
     41 – Kulturamt 
     42 – Stadtbücherei 
     44 – Westfälische Schule für Musik 
     45 – Stadtmuseum 
     46 – Städtische Bühnen 
     47 – Stadtarchiv 
     52 – Sportamt 
 
 neu zugeordnet:
 51 – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 Dezernat V 
 Bezeichnung: Dezernat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbrau-
cherschutz (neu) 
 Beigeordnete/r: NN 
 zugeordnet: V/KF – Dezernent Koordination für Flüchtlingsfragen 
 
 zugeordnete Ämter:  
 wie bisher:  39 – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 
     50 – Sozialamt  
     53 – Gesundheitsamt 
     55 – Ausgleichsamt                                      
     64 – Amt für Wohnungswesen 
 
         nachrichtlich:       59 – Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS)/Geschäftsbereich Leistung 
                                             Stiftungsangelegenheiten 
 
 neu zugeordnet
: 36 – Amt für Ausländerangelegenheiten 
     67 – Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunter-
nehmens die Stelle der bzw. des Beigeordneten für das neu strukturierte Dezernat V „Dezer-
nat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz“ gemäß § 71 Abs. 
2 Satz 3 GO NW öffentlich auszuschreiben (Eckpunkte für die Ausschreibung – s. Anlage 3) 
und dem Rat möglichst zeitnah geeignete Bewerberinnen und Bewerber für dieses Amt vor-
zuschlagen.  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem als Anlage beigefügten Dezernatsverteilungs-
plan (Anlage 2) der Oberbürgermeister weiterhin die Dezernentenstellen im Dezernat OBM, 
im Dezernat III und im Dezernat V ausweist und diese Stellen damit weiterhin dem Oberbür-
germeister und den Beigeordneten III und V zugeordnet bleiben. Die bislang dem Oberbür-
germeister zugeordnete Stelle des Dezernenten für Öffentlichkeitsarbeit (s. Beschlussziffer 
2.2 dieser Vorlage) wird eingespart. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung der Hauptsatzung, die gegenwärtig die Zahl 
der Beigeordneten auf 6 festsetzt, vorzubereiten.

- 4 - 
V/0802/2006 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages: 
 
1. Anlass
 
 
 Mit Ablauf der Wahlzeit des früheren Beigeordneten des Dezernates VI „Dezernat für Bau-
wesen, Grünflächen, Umweltschutz und Abfallwirtschaft“ am 30.09.2006 ist diese Beigeord-
netenstelle weggefallen. Ein Antrag auf Wiederwahl von Herrn Joksch und Beibehaltung des 
Dezernates hat der Rat in seiner Sitzung am 23.08.2006 mehrheitlich abgelehnt. Die Beige-
ordnete des derzeitigen Dezernates V „Dezernat für Jugend, Soziales, Gesundheit und 
Wohnen“, Frau Stadträtin Dr. Agnes Klein, wechselt mit Ablauf des 10.11.2006 als Beigeord-
nete zur Stadt Köln.  
          
         Die weiterhin sehr angespannte Finanzlage und die damit einhergehenden Konsolidierungs- 
         notwendigkeiten im Personalbereich erfordern auch auf der Ebene der Verwaltungsführung 
         eine Beschränkung auf die personell unabdingbar zur Führung der Stadtverwaltung notwen-
digen Beigeordnetenfunktionen.  
         
         Ebenfalls soll mit diesem Vorschlag den sich aus der aktuellen und perspektivisch absehba-
ren Aufgabenentwicklung im kommunalen Bereich ergebenden Herausforderungen durch ei-
ne angepasste Dezernatverteilung noch besser Rechnung getragen werden. Letztlich geben  
die vorgenannten Anlässe die Möglichkeit, zur Mitte der laufenden Wahlperiode des Rates 
die Verwaltungsführung personell und aufgabenbezogen neu zu ordnen.   
 
 Die sich aus den genannten personellen und sachbezogenen Veränderungen ergebenden 
strukturellen Regelungsfolgen geben auch Anlass, die Strukturen, die Aufgabenstellung und 
die Zahl der Dezernate zu prüfen und zu optimieren.  
 
         Zuständig für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist der Oberbürgermeister im Rahmen 
seines Geschäftsverteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NW), es sei denn, der Rat nimmt nach  
         § 73 Abs. 1 GO NW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Beigeordne-
ten festzulegen (s. hiezu auch Ziffer 2.5 der Begründung). 
 
 Die Dezernate sind wesentlicher Bestandteil der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung 
Münster. Dezernate werden von Beigeordneten geleitet, die den (Ober-)Bürgermeister in ih-
rem Arbeitsgebiet vertreten (§ 68 Abs. 2 GO NW). Die Beigeordneten bilden zusammen mit 
dem (Ober-)Bürgermeister und dem Kämmerer den Verwaltungsvorstand (§ 70 Abs. 1 GO 
NW). Damit kommt den Beigeordneten und der Dezernatsverteilung eine besondere Rolle 
bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben und der Führung der Verwaltung zu.  
 
 Die Dezernatsverteilung soll u.a. dazu beitragen,  
 
 - die in der Zuordnung von Ämtern, Eigenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zu Dezer-
naten zum Ausdruck kommenden politischen Handlungsschwerpunkte (Bündelungsfunk-
tion) im Verwaltungsaufbau zu verankern, 
 
- das Verwaltungshandeln auf Grund der Zusammenfassung von Ämtern und Einrichtun-
gen, deren Aufgabenstellung einen inneren, fachlichen Zusammenhang aufweist, trans-
parent und effektiv zu gestalten.        
 
 Die Gliederung in Dezernate und die Zuordnung von Ämtern und Einrichtungen ist dyna-
misch. Geänderte Aufgabenstellungen, neue Herausforderungen und gesellschaftliche und 
politische Veränderungen bedingen, die Verwaltungsorganisation permanent zu überprüfen 
und zielorientiert und sachgerecht anzupassen.

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V/0802/2006 
 
2. Grundsätzliche organisatorische und inhaltliche Zielsetzungen  
 
2.1 Vorbemerkung  
 
 Im Folgenden werden kurz die allgemeinen inhaltlichen und organisatorischen Erwägungen 
und Zielsetzungen, die ausschlaggebend für den hier in Rede stehenden, perspektivischen 
         Vorschlag zur Neustrukturierung waren, benannt. Die Zuordnungsvorschläge im Detail wer-
den unter Ziffer 3 begründet.  
 
2.2 Haushaltskonsolidierung  
 
 Der Rat der Stadt Münster hat zur Verwaltungsvorlage 1065/2005 „Haushaltskonsolidie-
rungsprogramm 2006“ und zur Verwaltungsvorlage 579/2006 „Haushaltskonsolidierungspro-
gramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl und Partner GbR - Beratung und 
Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 ff“ un-
ter anderem das grundsätzliche Ziel bekräftigt, das noch bestehende strukturelle Defizit von 
rd. 30 Mio. € bis spätestens zum Jahr 2010 durch geeignete, verbindliche, das heißt haus-
haltsrelevante Entscheidungen zu beseitigen.  
 
         Dieses Ziel soll vorrangig durch Einsparungen auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaus-
haltes erreicht werden. Die Personalkosten sind der größte Ausgabenblock im Verwaltungs-
haushalt. Die Personalkosten im öffentlichen Dienst sind wegen der besonderen Ausgestal-
tung der Arbeitsverhältnisse durch Beamtenrecht oder die gültigen Tarifverträge, nur be-
grenzt kurzfristig beeinflussbar. Daher ist es unerlässlich, bei personellen Handlungsmög-
lichkeiten, z. B. durch Ausscheiden von Stelleninhabern, zu prüfen, ob auf eine Funktion 
dauerhaft verzichtet werden kann. Dies betrifft alle hierarchischen Ebenen der Organisati-
onsstruktur der Stadtverwaltung und alle Aufgabenbereiche. Von 2002 bis 2006 (Planung 
2006) ist insgesamt ein Stellenabbau von annäh ernd 270 Stellen vorgeschlagen bzw. umge-
setzt worden (vgl. Vorlage 1065/2005, Seite 3). 
 
         Bei Umsetzung der Vorschläge aus dem Abschlussbericht der Firma Rödl und Partner GbR 
ergibt sich ein weiteres Konsolidierungspotenzial (bis 2010) im Personalbereich, das rd. 90 
Stellen umfasst. Die aufgabenkritische Prüfung umfasste und umfasst auch die Führung der 
Stadtverwaltung im weiteren Sinne (Beigeordnete, Dezernenten, Amtsleitungen etc.). So ist 
in den vergangenen Jahren die Zahl der Beigeordneten (ohne Oberstadtdirek-
tor/Oberbürgermeister) von ehemals 8 (1995 bis 2000) auf 7 (2000 bis 2003), dann 6 (2003 
bis 2006) und bei der dauerhaften Nichtbesetzung der Funktion des Dezernates VI (bislang 
Dezernat für Bauwesen, Grünflächen, Abfallwirtschaft) auf 5 Beigeordnete reduziert worden. 
Mit dem Dezernat des Oberbürgermeisters ergeben sich im Ergebnis dann 6 Dezernate.  
 
2.3 Veränderte Handlungsschwerpunkte und Konzentration der Verwaltungsführung
 
 
 Die Aufgaben und Herausforderungen an die Verwaltung ändern sich ständig. Stichworte wie 
„Demografische Entwicklung“ und „Integration“ mit ihren besonderen Herausforderungen an 
Staat und Gesellschaft werden auf allen Ebenen staatlichen Handelns, sei es auf Bundes-
ebene, in den Bundesländer oder in den Städten und Gemeinden intensiv diskutiert.  
 
 Aktuelle Entwicklungen, wie das Auftreten der Vogelgrippe im vergangenen Jahr oder der 
sogenannte „Gammelfleischskandal“ haben die Bedeutung der gesundheitlichen Prävention, 
des Umweltschutzes und übergreifend des Verbraucherschutzes für das öffentliche Handeln 
erneut gezeigt. Die Thematik „Verbraucherschutz“ hat sowohl auf Bundes- als auch Landes-
ebene seit einiger Zeit Eingang in die Aufgabenstellung der zuständigen Ministerien (Ministe-
rium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW 
bzw. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gefunden.

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V/0802/2006 
 Dieser Dynamik in der Aufgabenentwicklung soll insofern für die Themenfelder „Integration“ 
und „Verbraucherschutz“ Rechnung getragen werden, als dass – auch unter den engen fi-
nanziellen Rahmenbedingungen für kommunales Handeln und der Notwendigkeit der Haus-
haltskonsolidierung – durch geeignete Bündelung der Aufgabenbereiche auf Dezernatsebe-
ne - diese wichtigen Aufgabenstellungen noch besser bearbeitet werden können. Ebenso 
sollen wichtige und für die Stadt Münster prägende (hier sei auf die Ergebnisse und Leitori-
entierungen des ISM-Prozesses verwiesen) Aufgabenstellungen auch ihren Niederschlag in 
der Aufgabenzuweisung der Dezernate und damit der Dezernatsverteilung, z.B. für den Be-
reich Umweltschutz, finden. 
 
 Aus den genannten Gründen wird deutlich, dass die im Einzelnen unter Ziffer 3 erläuterte 
punktuelle Neuzuordnung von Ämtern und Einrichtungen sowohl aus Konsolidierungsüberle-
gungen – mit der Einsparung des Dezernates VI können im Saldo Personalkosten von rd. 
130.000 € jährlich gespart werden - als auch aus inhaltlichen Überlegungen sinnvoll ist. 
 
 
2.4 Weiterentwicklung der Verwaltungsorganisation
 
 
 Die Zusammenfassung von Ämtern, Eigenbetrieben und Einrichtungen zu Dezernaten soll 
die Geschäftsprozesse unterstützen, Kommunikation und Abstimmung erleichtern sowie 
handlungs- und umsetzungsorientierte Arbeits- und Entscheidungsstrukturen gewährleisten. 
Die Organisation ist daher dynamisch und soll und muss sich geänderten Aufgaben und 
kommunalpolitischen Schwerpunkten anpassen. Insofern sind auch bereits in den vergange-
nen Jahren grundlegende und punktuelle Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation 
der Stadt Münster geprüft und umgesetzt worden. Für die Dezernatsverteilung und die Fest-
legung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten haben sowohl die seinerzeitigen Ober-
stadtdirektoren als auch nach In-Kraft-Treten der neuen Vorschriften der Gemeindeordnung  
die verantwortlichen Oberbürgermeister dem Rat entsprechende Neugliederungsvorschläge 
vorgelegt. Auch innerhalb der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung selbst, als auch bei 
der Bildung eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften sind in der 
Vergangenheit strukturelle, aufgabenbezogene Veränderungen vorgeschlagen und umge-
setzt worden.  
 
 Mit der hier in Rede stehenden Vorlage wird zunächst die auf Grund der genannten Anlässe 
(Ausscheiden des früheren Beigeordneten VI, Herrn Stadtbaurat Joksch, Wechsel der Bei-
geordneten des Dezernates V, Frau Stadträtin Dr. Klein nach Köln) eine Neugliederung der 
eigentlichen Dezernatsverteilung vorgeschlagen.  
 
 Weitere Entwicklungs- und Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Binnenorganisation 
der Ämter und Eigenbetriebe, sei es durch Zusammenfassung von Ämtern, Überführung in 
andere Rechts- und Organisationsformen (z. B. Anstalt des öffentlichen Rechts, Eigenbe-
trieb, GmbH), die Optimierung von Schnittstellen zwischen Ämtern sowie die interne Struktur 
der Dezernatsführung werden im Rahmen der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungs-
programms 2007 bis 2010 unter Einschluss der Hinweise aus dem Abschlussbericht der 
Firma Rödl und Partner GbR „Beratung und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie-
rung des städtischen Haushaltes 2007 ff“ geprüft, und – je nach Zuständigkeit – durch den 
Oberbürgermeister oder die zuständigen Ratsgremien entschieden. 
 
 In diese Umsetzung werden (siehe Beschlussziffer 2.2 der Vorlage 0579/2006 „Haushalts-
konsolidierungsprogramm 2007 bis 2010“) natürlich auch die in unmittelbarem Sachzusam-
menhang stehenden Anträge der Ratsfraktionen, insbesondere der Ratsantrag der CDU-
Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. 49/2005 „Lebenswert und bezahlbar – Münster zukunfts-
fähig erhalten – städtische Ausgaben an die Einnahmen anpassen“, der Antrag der SPD-
Fraktion Nr. 0017/2006 „Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Stadtverwaltung 
Münster“ und der Antrag Nr. 0041/2005 der SPD-Fraktion „Bürokratie abbauen – Service für 
Bürgerinnen und Bürger verbessern: Ein Bildungsbüro für Münster“ einbezogen.

- 7 - 
V/0802/2006 
 Wegen des unmittelbaren Sachzusammenhangs zur Dezernatsgliederung (da die Dezernen-
ten, die den Beigeordneten zugeordnet werden, im Dezernatsverteilungsplan ausgewiesen 
werden) wird die Antragsziffer 7 des Ratsantrages Nr. 0017/2006 „Optimierung von Struktu-
ren und Prozessen der Stadtverwaltung Münster“, mit der die SPD-Fraktion dem Rat vor-
schlägt die Dezernentenstelle für Planungs- und Baukoordination aus Gründen der Haus-
haltskonsolidierung mit Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers einzusparen, in dieser 
Vorlage mit thematisiert (vgl. Beschlussziffer/Begründungsziffer 4 dieser Vorlage); allerdings 
mit dem Vorschlag, die Stelle weiterhin beizubehalten.  
 
 
2.5 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Dezernatsneugliederung
 
 
 Der Oberbürgermeister entscheidet im Rahmen seines Geschäftsverteilungsrechts nach § 
62 Abs. 1 GO NW grundsätzlich auch über die Aufgabenbereiche der Beigeordneten und 
damit die Dezernatsgliederung. Gemäß § 73 Abs. 1 GO NW kann der Rat den Geschäfts-
kreis der Beigeordneten festlegen.  
 
 Das Recht des Rates hat Vorrang, wenn es vom Rat ausgeübt wird. Nur der Rat kann an 
Stelle des Oberbürgermeisters den Geschäftskreis der Beigeordneten festlegen. Daher wird 
dem Rat, wie auch in den bisherigen Vorlagen zur Änderung der Dezernatsverteilung, mit 
dieser Vorlage zur Kenntnis gegeben, dass der Oberbürgermeister beabsichtigt, eine neue 
Dezernatsverteilung unter Hinweis auf § 62 Abs. 1 GO NW in Kraft zu setzen.  
 
 Die Neugliederung der Dezernate und die damit verbundene Neuzuordnung einiger Ämter 
und Einrichtungen sind vom Oberbürgermeister im Vorfeld mit den Beigeordneten erörtert 
und abgestimmt worden. Der Personalrat ist über die beabsichtigten Maßnahmen informiert 
worden, ebenso die Amtsleiterinnen und Amtsleiter. Der Vorschlag für die neue Dezernats-
gliederung wird von den Beteiligten mitgetragen.  
 
 
Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages:
 
 
 
3. Ämterzuordnung  
 
3.1 Dezernat Obm
 
 
 Bestand: 
  
 Dem Dezernat Obm sollen wie bislang die Ämter 01 (Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters), 13 (Presse- und Informationsamt), 14 (Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Re-
vision) und 17 (Frauenbüro) zugewiesen werden. Diese Zuordnung hat sich bewährt. Sie 
wird daher beibehalten.  
 
 Zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung waren bislang dem Oberbürgermeister zwei 
Dezernenten  
 
 Obm/1 Dezernent Obm und 
 Obm/PR Dezernent für Öffentlichkeitsarbeit, 
 
 zugeordnet.

- 8 - 
V/0802/2006 
 Veränderungen: 
 
 Zur Funktion Obm/1 – Dezernent Oberbürgermeister, die dem Oberbürgermeister insbeson-
dere in administrativen Fragen unterstützt und gleichzeitig das Büro des Oberbürgermeisters 
leitet, wird keine Änderung vorgeschlagen.  
 
 Die Funktion „Obm/PR – Dezernent für Öffentlichkeitsarbeit“ fällt weg. Mit dem Konsolidie-
rungsblatt lfd. Nr. 1 der Anlage 3 der Vorlage 1065/2005 „Haushaltskonsolidierungspro-
gramm 2006“ ist vorgeschlagen worden, diese Stelle mit einem kw-Vermerk zu versehen und 
bei Ausscheiden des Stelleninhabers aus Gründen der Haushaltskonsolidierung einzuspa-
ren. Der bisherige Stelleninhaber, Herr Böckling, ist aus dem Dienst der Stadt Münster durch 
Übertritt in den Ruhestand ausgeschieden. Die Stelle wird nicht wiederbesetzt und damit 
eingespart.  
 
 Die Aufgaben, die Herr Böckling wahrgenommen hat, werden auf die wesentlichen Aufga-
beninhalte konzentriert und die Erledigung dieser Kernaufgaben durch eine Neuverteilung 
der Aufgaben in der Verwaltung, im wesentlichen im Dezernat des Oberbürgermeisters, si-
chergestellt. Insbesondere werden die Aufgaben, die Herr Böckling im Hinblick auf die Initiie-
rung und Koordinierung von übergreifenden und überregionalen Pressekontakten wahrge-
nommen hat, Herrn Teuteberg, persönlicher Referent des Oberbürgermeisters, zugeordnet. 
Dies ist sinnvoll, da Herr Teuteberg in seiner Funktion als „Pressesprecher“ des Oberbür-
germeisters bereits wesentliche Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wahrnimmt 
(vgl. hierzu auch Seite 9 der Begründung zur Vorlage 31/2002 „Personalkostenkonsolidie-
rung – Zusammenlegung von Ämtern, Neugliederung von Dezernaten und Verbesserung der 
Verwaltungsorganisation“).  
 
3.2 Dezernat I – Recht, Ordnung, Personal und Organisation
 
 
 Bestand: 
  
 Kern des Dezernates I sind weiterhin die Aufgabenbereiche „Recht und Ordnung“ sowie 
„Personal und Organisation“, einschl. der Datenverarbeitung.  
 
 Organisatorisch nimmt das Dezernat neben den klassischen „Querschnittsaufgaben“ Perso-
nal, Organisation, Datenverarbeitung und Recht, insbesondere Aufgaben in den wichtigen 
Bereichen Sicherheit und Ordnung sowie allgemeiner Bürgerservice (Amt für Bürgerangele-
genheiten, Standesamt) wahr.  
  
 Neu zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe: 
 
 Mit dem Einsparen des ehemaligen Dezernates VI ist bereits vertretungsweise Herrn Stadt-
rat Dr. Heinrichs der Aufgabenbereich Feuerwehr (Amt 37) zugeordnet worden. Die Feuer-
wehr gehört zu den pflichtigen Kernaufgaben der Kommune in den Aufgabenbereichen „Si-
cherheit und Ordnung“. Eine Zuordnung zum Dezernat I, in dem u.a. die Ordnungsverwal-
tung ressortiert, ist daher aufgabenbezogen sinnvoll.  
 
 Das bisher dem Dezernat I zugeordnete „Amt für Ausländerangelegenheiten (Amt 36)“ soll – 
auch wegen des übergreifenden Integrationsanspruches - zukünftig dem Dezernat V zuge-
ordnet werden (vgl. hierzu Begründungsziffer 3.6).  
 
3.3 Dezernat II – Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement
 
 
 Bestand: 
 
 Die dem Dezernat II bisher zugewiesenen Ämter „20 – Amt für Finanzen und Beteiligungen“ 
und „23 – Amt für Liegenschaften“ sollen weiterhin dem Dezernat als Kernbereiche der städ-

- 9 - 
V/0802/2006 
tischen Finanzangelegenheiten und des Beteiligungs- und Vermögensmanagements zuge-
ordnet bleiben. 
  
 Neu zugeordnete Ämter/Eigenbetriebe: 
 
 Neu zugeordnet werden dem Dezernat II aus dem aufgelösten Dezernat VI das Amt 65 – 
Amt für Gebäudemanagement und  die AWM - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.  
 
 Die Zuordnung des Amtes 65, Amt für Gebäudemanagement, ist aus organisatorischer Sicht 
sachgerecht, da das städtische (immobile) Vermögen sowohl von Amt 23, Amt für Liegen-
schaften, im Sinne der Wahrnehmung der Eigentümerfunktion als auch von Amt 65, im Sinne 
von Vermögenserhaltung, bewirtschaftet und betreut wird. Eine weitergehende, organisatori-
sche Zusammenführung dieser Aufgabenbereiche einschl. der optimalen Betriebsform für ei-
ne zusammengefasste Organisationseinheit wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Ent-
sprechende Prüfungshinweise sind sowohl im Ratsantrag der CDU-FD-Fraktion Nr. 49/2005 
„Lebenswert und bezahlbar – Münster zukunftsfähig erhalten – städtische Ausgaben an die 
Einnahmen anpassen“ als auch im Antrag der SPD-Fraktion Nr. 0017/2006 „Optimierung von 
Strukturen und Prozessen der Stadtverwaltung Münster“ enthalten. Auch vor dem Hinter-
grund dieses laufenden Organisationsentwicklungsprozesses ist es angezeigt, ohne eine 
Aufgabenabgrenzung oder Aufgabenzuordnung im Detail vorweg zu nehmen, diesen Aufga-
benbereich dem Dezernat II zuzuweisen.  
 
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe sind als eigenbetriebsähnliche Einrichtung eine der (großen) 
Beteiligungen im weiteren Sinne der Stadt Münster. Insofern werden die „Beteiligungsbelan-
ge“ der AWM bereits jetzt im Dezernat II wahrgenommen. Auch wegen der sich zukünftig 
aus dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ergebenden noch bedeutsameren 
Fragen der Kommunalwirtschaft, die jetzt und zukünftig federführend im Dezernat II wahrge-
nommen werden, ergibt sich eine aufgabenbezogene sachlich sinnvolle Zuordnung des Auf-
gabenbereichs „Abfallwirtschaftsbetriebe Münster“ zum Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- 
und Vermögensmanagement.  
 
3.4 Dezernat III – Dezernat für Planung, Bau und Marketing
 
 
 Bestand: 
 
 Die Zuordnung der Ämter 61  (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung) 
und 63  (Bauordnungsamt) sowie MM  (Münster-Marketing) zum Dezernat III, hat sich be-
währt und soll daher beibehalten werden. 
 
 Neu zugeordnete Ämter: 
 
 Aus dem weggefallenen Dezernat VI sollen die Ämter 62 – Vermessungs- und Katasteramt 
und 66 – Tiefbauamt, dem Dezernat III, Herrn Stadtdirektor Schultheiß, zugeordnet werden.  
 
 Die Zuordnung begründet sich im Wesentlichen aus aufgabenbezogenen, organisatorischen 
Erwägungen. Die Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes (Amt 62) umfassen u. a. 
die Erarbeitung von geodätischen Grundlagen, die insbesondere für die Ämter, die mit den 
Aufgaben aus dem Bereich „Planen und Bauen“ betraut sind, von Bedeutung sind. Insbe-
sondere zu den Aufgaben des Planungsamtes  bestehen enge Aufgabenbezüge. 
 
 Das Tiefbauamt (Amt 66) mit dem ihm zugeordneten Aufgaben passt ebenfalls organisato-
risch sinnvoll in die Aufgabenstellung des Dezernates III. Aufgabenbezüge bestehen z. B. 
zum Bereich Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes.  
 
 Aus den genannten Gründen ist die Zuordnung des Vermessungs- und Katasteramtes (Amt 
62) und des Tiefbauamtes (Amt 66) zum Dezernat III unter der dann erweiterten Bezeich-

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V/0802/2006 
nung „Dezernat für Planung, Bau und Marketing“ organisatorisch sinnvoll. Die derzeit laufen-
de Prüfung, ob es im Ergebnis vorteilhaft ist, das Tiefbauamtes in eine andere Rechtsform, 
z.B. eine Anstalt des öffentlichen Rechts, zu überführen, wird davon nicht berührt. 
 
3.5 Dezernat IV – Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport  
 
 Bestand: 
 
 Im Bestand des Dezernates IV wird keine Veränderung vorgenommen.  
 
 Neu zugeordnete Ämter: 
 
 Dem Dezernat IV soll das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) zugeordnet 
werden, das bislang zum Dezernat V gehörte. Die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen, 
dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in größerem Umfang Überlappungsbe-
reiche zu den Aufgabenstellungen der Ämter des Dezernates IV hat, insbesondere zum Amt 
für Schule und Weiterbildung hat. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das 
Amt für Schule und Weiterbildung haben vergleichbare Zielgruppen. 
 
 Auch die Firma Rödl und Partner weist in ihrem Abschlussbericht auf die Schnittstellen in der 
Planung und Aufgabenerfüllung zwischen den beiden Ämtern hin. Der Ausbau der offenen 
Ganztagsschule auf der einen Seite, Betreuungsangebote für Schulkinder in Horten auf der 
anderen Seite, der Übergang Schule – Beruf und die Kooperation Jugendhilfe/kommunaler 
Sozialdienst und Schulen belegen beispielhaft die intensiven Abstimmungs- und Kooperati-
onsnotwendigkeiten in den Aufgabenbereichen beider Ämter. Hinzuweisen ist in diesem Zu-
sammenhang auf die sich wandelnden Aufgaben im Bereich der Tageseinrichtungen für Kin-
der als Elementarbereich auch vorschulischer Erziehung, der eine weitergehende Abstim-
mung und Vernetzung dieses Aufgabenfeldes mit den schulischen Aufgaben erfordert.  
 
 Unabhängig von der noch zu prüfenden und umzusetzenden Optimierung der organisatori-
schen Schnittlinien und der Arbeitsabläufe im Detail, ist eine Zuordnung des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien zum Aufgabenbereich des Dezernates IV aufbauorganisato-
risch sinnvoll, um innerhalb des Dezernates mit den damit verbundenen einheitlicheren 
Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen die Kooperation und Zusammenarbeit in die-
sem kommunalpolitisch besonders bedeutsamen Handlungsfeld weiter zu verbessern. Im 
Übrigen sei darauf hingewiesen, dass früher (Dezernat des ehemaligen Stadtdirektors Her-
mann Janssen) lange Jahre das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dem Dezernat IV 
zugeordnet war.  
  
3.6 Dezernat V – Dezernat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt und Verbraucher-
schutz 
 
 Bestand 
 
 Wie bislang sollen dem Dezernat V das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Amt 
39), das Sozialamt (Amt 50), das Gesundheitsamt (Amt 53), das Ausgleichsamt (Amt 55), 
und das Amt für Wohnungswesen (Amt 64) zugeordnet werden; ebenso die Aufgaben auf 
Dezernatsebene, die sich aus der Kooperation der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit 
Münster (Arbeitsgemeinschaft Münster) ergeben. 
         
 Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien soll dem Dezernat IV (vgl. hierzu Begründung 
unter Ziffer 3.5 der Vorlage) zugeordnet werden.

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 Neu zugeordnete Ämter/Veränderungen in der Aufgabenstellung 
 
 Die Aufgabenstellung des Dezernates V soll sich neben den Kernbereichen der sozialen 
Sicherung zukünftig insbesondere auch auf die wichtigen Themenfelder 
 
 - Umwelt- und Verbraucherschutz, 
 - Integration, 
 
 erstrecken. Eine hohe Lebensqualität ist ein „Markenzeichen“ der Stadt Münster. Dazu tra-
gen viele Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung bei. Kernbereiche, die diese hohe Lebens-
qualität definieren, sind z.B.  
 
 - soziale Balance, 
 - gesunde Lebensverhältnisse, 
 - intakte Umwelt.    
 
 Mit der Zuordnung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zum Dezernat V wird die-
ser Entwicklung Rechnung getragen und das wichtige kommunale Themenfeld Umwelt-
schutz auf Dezernatsebene angemessen repräsentiert. Mit der Aufnahme des „Verbraucher-
schutzes“ in die Dezernatsbezeichnung wird die Aufgabenentwicklung in diesem Bereich 
auch begrifflich unterstrichen. Auch unter diesem Aspekt ist eine Zuordnung des Amtes für 
Grünflächen und Umweltschutz zum neugefassten Aufgabenbereich des Dezernates V sinn-
voll. Die aufgabenbezogenen Schnittstellen, insbesondere im Bereich Sauberkeit und Pflege 
privater und öffentlicher Flächen zwischen den Ämtern 66, 67, den AWM und dem Bereich 
Planung werden im Rahmen der weiteren Organisationsentwicklung noch gesondert geprüft. 
 
 Neben dieser veränderten Aufgabenstellung soll das Dezernat V in noch stärkerem Maße als 
bislang das übergreifende Themenfeld „Integration“ bearbeiten und bei Bedarf koordinieren. 
Dem Dezernat V sind bereits jetzt mit der Zuordnung von V/KF, Dezernent Koordination für 
Flüchtlingsfragen und den entsprechenden Aufgaben im Bereich des Sozialamtes Teilberei-
che dieser Querschnittsaufgabe zugeordnet worden. Mit der Zuordnung des Amtes für Aus-
länderangelegenheiten (Amt 36) und der damit verbundenen Schwerpunktsetzung im Aufga-
benbereich des Dezernates V soll dieses Aufgabenfeld noch stärker in einem Dezernat ge-
bündelt und die Aufgabenwahrnehmung optimiert werden. Das Thema „Integration“, insbe-
sondere von Menschen mit Migrationsvorgeschichte, hat auf Bundes- und Landesebene, wie 
z.B. die Integrationsoffensive des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, große Bedeutung ge-
wonnen. Münster ist eine internationale Stadt, in der viele Menschen mit Migrationshin-
tergrund leben.  
 
 Mit der Verankerung dieser Aufgabenstellung im Dezernat V und der mit der Zuordnung des 
Amtes für Ausländerangelegenheiten zum Dezernat wird der gewachsenen Bedeutung die-
ser Aufgaben (Migration/Integration) Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird 
auch auf den Ratsantrag der SPD-Fraktion 0093/ 2006 „Münsteraner Integrationsoffensive – 
Internationalität durch Integration stärken“ hingewiesen. Mit der vorgeschlagenen Neustruk-
turierung der Aufgaben des Dezernates V werden aus Sicht der Verwaltung die organisatori-
schen Voraussetzungen geschaffen, diese kommunale Querschnittsaufgabe auf Dezernats-
ebene koordinierend zu verankern.  
 
3.6 Zusammenfassung
 
 
 Die sich ergebenden Veränderungen in der Dezernatsgliederung sind unter Ziffer 2 des Be-
schlusstenors und Ziffer 3 der Begründung benannt. Um die Veränderungen übersichtlich 
darzustellen, ist als Anlage 1 eine Übersicht über die beabsichtigten Veränderungen beige-
fügt. Die Anlage 2 gibt den – unter Einschluss der vorgeschlagenen Veränderungen - neuge-
fassten Dezernatsverteilungsplan wieder. Im Hinblick auf die Vertretung der Beigeordneten 
untereinander ist durch den Wegfall des bisherigen Dezernates VI eine Neuregelung erfor-

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V/0802/2006 
derlich, da bislang Herr Stadtbaurat Joksch Herrn Stadtdirektor Schultheiß vertreten hat. In 
Abstimmung mit Herrn Stadtdirektor Schultheiß und Frau Stadtkämmerin Bickeböller wird 
aus aufgabenbezogenen Gründen vorgeschlagen, dass zukünftig Frau Stadtkämmerin Bi-
ckeböller die Dezernatsvertretung für das Dezernat für Planung, Bau und Marketing wahr-
nimmt. Im Übrigen bleiben die bisherigen Vertretungsregelungen unverändert.  
 
 Im Übrigen gilt bis zur Wiederbesetzung der Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat 
V die abgestimmte, interimsweise Vertretungsregelung. Die Fraktionen sind hierüber mit ge-
sondertem Schreiben informiert worden. 
 
 Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages:
 
 
 Mit der Reduzierung von ehemals 8 auf nunmehr 5 (Fach-) Dezernate (ohne das frühere 
Dezernat des Oberstadtdirektors bzw. des Oberbürgermeisters) ist eine erhebliche 
„Verschlankung“ der Verwaltungsführung verbunden. Mit 5 Fachdezernaten ist nach Ein-
schätzung des Oberbürgermeisters allerdings auch die „organisatorische Untergrenze“ – un-
ter den gegenwärtigen aufgabenbezogenen Rahmenbedingungen – erreicht, mit der eine 
Großstadtverwaltung sachgerecht geführt werden kann. Daher wird vorgeschlagen, die Stel-
le des Dezernates V mit dem neustrukturierten Aufgabenbereich „Soziales, Integration, Ge-
sundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz“ wieder zu besetzen und auszuschreiben.  
 
 Um die Vakanz in der Dezernatsleitung zeitlich möglichst gering zu halten, soll die Aus-
schreibung unmittelbar nach Beschluss des Rates zu dieser Vorlage vorgenommen werden. 
Die Erfahrungen bei der Besetzung der Leitung des Dezernates IV, einen Personalberater zu 
beauftragen, das Auswahlverfahren zu begleiten und zu unterstützen waren durchweg posi-
tiv. Daher soll, auch um ein zeitlich kompaktes Auswahl- und Wiederbesetzungsverfahren zu 
ermöglichen, erneut ein geeignetes Personalberatungsunternehmen eingeschaltet werden. 
 
 Es wird daher vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, unter Hinzuziehung 
eines geeigneten Personalberatungsunternehmens möglichst kurzfristig dem Rat geeignete 
Bewerberinnen und Bewerber für das Dezernat V vorzuschlagen. Hierzu wird die Stelle gem. 
§ 71 Abs. 2 Satz 3 GO NW auch unter Berücksichtigung der in Anlage 3 genannten Eck-
punkte öffentlich ausgeschrieben. Die genaue Formulierung der Ausschreibung wird in 
Rückkopplung zum beauftragten Personalberatungsunternehmen abgestimmt. Der Rat und 
die zuständigen Gremien werden im üblichen Verfahren über das Besetzungsverfahren und 
die Ergebnisse informiert und auf dem Laufenden gehalten.  
 
Zu Ziffer 4 des Beschlussvorschlages:
 
 
Im Dezernatsverteilungsplan werden (nachric htlich) die dem Oberbürgermeister und den Beige-
ordneten III und V zugeordneten Dezernenten mit aufgenommen. Mit der Ziffer 7 des Ratsantrages 
Nr. 0017/2006 der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen, zukünftig die Dezernentenstelle für Pla-
nungs- und Baukoordination, die dem Dezernat III (Dezernat für Planung, Bau und Marketing) zu-
geordnet ist, mit Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers, einzusparen.  
 
Nach der aktuellen Dienst-/Dezernatsverteilung sind bei derzeit noch 7 Dezernaten (einschl. De-
zernat Obm) 3 Positionen für (Hilfs-) Dezernenten  ausgewiesen, die insbesondere übergreifende, 
koordinierende Aufgaben wahrnehmen. Diese Funktionen sind wie folgt den Dezernaten zugeord-
net: 
 
- Dezernat Obm: Dezernent des Oberbürgermeisters und Leiter des Büro´s  Obm, Herr 
              Uetz 
- Dezernat III (Dezernat des Stadtdirektors): Dezernent für Planungs- und Baukoordination, 
Herr Bartmann 
 
- Dezernat V: Dezernent Koordination für Flüchtlingsfragen, Herr Köhnke

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V/0802/2006 
Weggefallen ist im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters die Stelle des Dezernenten für Öf-
fentlichkeitsarbeit. Diese Stelle wird eingespart (vgl. hierzu auch Ziffer 3.1 dieser Vorlage).  
 
Die Zuordnung von Dezernenten zu wenigen Dezernaten begründet sich aus der Notwendigkeit für 
bestimmte Bereiche, den jeweiligen Beigeordneten von umfangreichen projektbezogenen und/oder 
koordinierenden Aufgabenstellungen, die häufig auch dezernatsübergreifend angelegt sind, zu 
entlasten. 
 
Bereits in der Vergangenheit waren – je nach Notwendigkeit und mit unterschiedlichen Aufgaben-
stellungen - Beigeordneten entsprechende Dezernentenpositionen zugeordnet. So ist, da die Fra-
gen der Verwaltungsreform und (neuen) Verwaltungssteuerung  zum damaligen Zeitpunkt 
von besonderer Aktualität und Bedeutung waren, auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 1995 eine Stelle für einen Dezernenten für die Koordinierung der 
Verwaltungsreform eingerichtet und dem Dezernat I zugeordnet worden. Die Aufgaben dieser Stel-
le konnten, nachdem die wesentlichen koordinierenden und konzeptionellen Vorarbeiten zur sei-
nerzeitigen Verwaltungsreform abgeschlossen waren, in der Linienorganisation wahrgenommen 
werden und die Stelle somit, wie jetzt die Stelle Obm/PR,  im Ergebnis wegfallen. 
 
Die Position Obm/1 ist als Konsequenz der Neuregelungen der Gemeindeordnung NRW, insbe-
sondere des  Wegfall der „kommunalen Doppelspitze“ und der damit verbundenen neuen Aufga-
ben des Oberbürgermeisters von der seinerzeitigen Oberbürgermeisterin Marion Tüns eingerichtet 
worden, um insbesondere die Verwaltungsarbeit in der Stadtverwaltung zu koordinieren und den 
Oberbürgermeister bei der Erledigung seiner administrativen Aufgaben innerhalb der Stadtverwal-
tung zu unterstützen. Diese Struktur hat sich in vollem Umfang bewährt. 
 
Die Stelle V/KF, Dezernent Koordination von Flüchtlingsfragen ist im Jahr 2000 (Vorlage 306/2000) 
dem Dezernat V zugewiesen worden, um den besonderen Aufgaben - zunächst mit einem Aufga-
benschwerpunkt bei der Unterbringung von Zuwanderern und ausländischen Flüchtlingen, nun 
zunehmend auch bei den übergreifenden Frage- und Problemstellungen im Themenfeld Migrati-
on/Integration – gerecht zu werden. 
 
Für den Aufgabenbereich „Planen und Bauen“ ist bereits seit 1982 die Position eines Hilfs-
dezernenten bzw. eine vergleichbare Position im Dezernatsverteilungsplan ausdrücklich ausge-
wiesen.  
 
Die derzeitigen Aufgaben dieser Funktion, insbesondere z.B.   
 
- die Koordinierung wichtiger Projekte im Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung, 
- die Koordinierung und Federführung für die Aufgaben, die sich durch Aufgabe bislang militä-
risch genutzter Grundstücke und Liegenschaften ergeben (Konversion), 
- die federführende Koordination im Bereich Wohnbauentwicklung. 
 
sind auch aktuell und perspektivisch weiterhin von großer Bedeutung für die Stadt Münster. Hin-
zuweisen ist z.B. auf den in der Sache feststehenden Abzug großer Teile der britischen Streitkräfte 
aus Münster mit den damit verbundenen komplexen „Konversionsthemen“. Ebenfalls besteht, dies 
hat die Diskussion in der letzten Sitzung des Rates am 27.09. gezeigt, weitgehende politische  
Übereinstimmung darin, dass die städtischen Aktivitäten im Aufgabenfeld Wohnungs-
markt/Wohnraumversorgung, insbesondere im Marktsegment des preiswerteren (sozial geförder-
ten) Wohnraums, verstärkt werden sollen. Auch diese komplexe Aufgabenstellung, die eine Koor-
dination der unterschiedlichen Akteure nicht nur auf städtischer Ebene erfordert, erfordert eine 
personelle (koordinierende) Unterstützung.  
Diese stichwortartig genannten Aufgabenbereiche, die von großer Bedeutung für die Stadt Münster 
sind, lassen nach Einschätzung des Oberbürgermeisters nicht zu, diese Funktion nach Ausschei-
den des Stelleninhabers einzusparen. Daher soll dem Vorschlag der SPD-Fraktion (Ziffer 7 des 
Ratsantrages Nr. 17/2006 vom 29.03.2006 „Optimierung von Strukturen und Prozessen in der 
Stadtverwaltung Münster“) in diesem Punkt nicht gefolgt werden und weiterhin bei zukünftig nur

- 14 - 
V/0802/2006 
noch 6 Dezernaten (einschließlich Dezernat Obm) die 3 Stabstellen beibehalten werden. Anzu-
merken ist, dass auch zu Zeiten, als noch 8 Beigeordnete den Dezernaten vorstanden, im Regel-
fall 3 (Hilfs-) Dezernentenstellen im Dezernatsverteilungsplan ausgewiesen waren. 
 
Zu Ziffer 5 des Beschlussvorschlages:
 
 
Gemäß § 71 Abs. 1 GO NW wird die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung festgelegt. 
Nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung in der derzeit geltenden Fassung wird die Zahl der Beigeord-
neten in der Stadt Münster auf maximal 6 festgesetzt. Durch die Neustrukturierung der Dezernate 
ergibt sich, dass zukünftig die Verwaltungsführung neben dem Oberbürgermeister nur noch fünf 
Beigeordnete umfasst. Da § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung eine Obergrenze festlegt, muss er nicht 
unmittelbar durch die Beschlussfassung zu dieser Vorlage verändert werden. Da die Verwaltung 
gegenwärtig eine Aktualisierung der Hauptsatzung vorbereitet, soll der § 14 Abs. 1 bei dieser  Ge-
legenheit angepasst werden.  
 
In diesem Sachzusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung 
die Beigeordneten die Amtsbezeichnung „Stadtrat/rätin“ bzw. „Stadtkämmerer/kämmerin“, „Stadt-
baurat/rätin“ führen. Nach dem Ausscheiden von Herrn Joksch und der Einsparung des bisherigen 
Dezernates VI soll die Bezeichnung „Stadtbaurat/rätin“ zukünftig die/der jeweilige Beigeordnete 
führen, der/dem im Schwerpunkt die Aufgaben des „Technischen Beigeordneten“ mit den zuge-
ordneten Ämtern/Einrichungen aus dem Bereich „Planen und Bauen“ zugewiesen werden. Dies ist 
gegenwärtig das Dezernat III, Beigeordneter: Herr Stadtdirektor Schultheiß, dem u.a. das Amt für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, das Bauordnungsamt, das Vermessungs- und 
Katasteramt und das Tiefbauamt und damit di e wesentlichen Aufgabenbereiche und Ämter des 
früheren „Planungs- und Baudezernates“ zugeordnet werden sollen. 
 
 
 
gez. Dr. Tillmann

Anlage 1

3189 Zeichen

Dezernatsverteilungsplan – Übersicht über die beabsichtigten Veränderungen      Anlage 1       
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Dr. Tillmann  
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Schultheiß  
Dezernat Obm Dezernat I  Dezernat II  Dezernat III Dezernat IV Dezernat V 
 
Dezernat des 
Oberbürgermeisters  
 
Dezernat für Recht, Ordnung 
Personal und Organisation  
 
 
Dezernat für Finanzen, 
Beteiligungs- und Vermögens- 
management  
 
Dezernat für Planung, Bau 
und Marketing 
 
Dezernat für Bildung,Familie,   
Jugend, Kultur und Sport 
 
Dezernat für Soziales, Integration, 
Gesundheit, Umwelt- und Verbrau- 
cher- 
schutz  
 
 
Oberbürgermeister 
Dr. Tillmann 
 
Vertreter: 
Stadtdirektor Schultheiß 
 
zugeordnet: 
 
Obm/1 Dezernent Obm 
weggefallen 
Obm/PR Dezernent für 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
 
Stadtrat 
Dr. Heinrichs 
 
Vertreterin: 
Stadtkämmerin Bickeböller 
 
 
Stadtkämmerin 
Bickeböller 
 
Vertreter: 
Stadtrat Dr. Heinrichs 
 
Stadtdirektor 
Schultheiß 
 
Vertreterin: 
Stadtkämmerin Bickeböller 
 
zugeordnet: 
 
III/1 Dezernent für 
Planungs- und  
Baukoordination 
 
Stadträtin 
Dr. Hanke 
 
Vertreterin: 
NN 
 
Stadträtin/Stadtrat 
NN 
 
Vertreterin: 
Stadträtin Dr. Hanke 
 
zugeordnet: 
 
V/KF Dezernent 
Koordination für  
Flüchtlingsfragen 
 
wie bisher:  
01 Amt des Rates 
 und des Ober- 
 bürgermeisters  
 
13 Presse- und 
Informationsamt  
 
14 Amt für Wirtschaftlich- 
keitsprüfung 
 und Revision 
 1 
 
17 Frauenbüro 
 
 
 
 
Keine Veränderung  
Ämterzuordnung 
 
 
 
 
wie bisher: 
10 Personal- und 
 Organisationsamt 
 
18 citeq 
 
30 Rechtsamt 
 
32 Ordnungsamt 
 
33 Amt für Bürger-
angelegenheiten 
 
34 Standesamt 
2 
 
 
 
 
Neu zugeordnet: 
37 Feuerwehr  (von Dez.  
       VI ) 
 
verlagert  zu Dez. V: 
36 Amt für Ausländer- 
    angelegenheiten 
 
 
wie bisher: 
20 Amt für Finanzen 
und Beteiligungen 
 
23 Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neu zugeordnet: 
65 Amt für Gebäudema- 
     nagement (von Dez. 
      VI) 
 
AWM Abfallwirtschafts- 
            betriebe Münster 
(von Dez.  VI)  
 
 
wie bisher: 
61 Amt für Stadtentwick- 
 lung, Stadtplanung, 
 Verkehrsplanung 
 
63 Bauordnungsamt 
 
MM 
 Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neu zugeordnet: 
62  Vermessungs- und 
       Katasteramt (von Dez.  
       VI)  
 
66 Tiefbauamt (von Dez.  
      VI)  
 
 
wie bisher: 
40 Amt für Schule und 
 Weiterbildung 
 
41 Kulturamt 
 
42 Stadtbücherei 
 
44 Westf. Schule für Musik 
 
45 Stadtmuseum 
 
46 Städtische Bühnen 
 
47 Stadtarchiv 
 
52 Sportamt 
 
Neu zugeordnet: 
51 Amt für Kinder, Jugendli- 
     che und Familien (von 
     Dez. V)  
wie bisher: 
39 Veterinär- und  
 Lebensmittelüber-
wachungsamt 
2 
 
50 Sozialamt 
 
53 Gesundheitsamt 
2
 
 
55 Ausgleichsamt 
 
64 Amt für Wohnungs- 
 wesen 
 
 
 
 
 
Neu zugeordnet: 
36  Amt für Ausländerange- 
      legenheiten (von Dez. I) 
 
67  Amt für Grünflächen und 
       Umweltschutz (von Dez.  
       VI)  
 
verlagert zu Dezernat IV:  
51 Amt für Kinder, Jugendli- 
     che und Familien 
 
 
 
 
 
1
 In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW) 
2
 In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden

Anlage 3

1761 Zeichen

Anlage 3  
 
 
Eckpunkte für eine Ausschreibung der Stelle des Beigeordneten für das Dezernat V 
 
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Stadt Münster die Stelle des/der  
 
Beigeordneten für das neu strukturierte Dezernat für Soziales,  
                          Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz 
 
zu besetzen.  
 
Dem Dezernat zugeordnet sind 
 
- das Amt für Ausländerangelegenheiten, 
- das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, 
- das Sozialamt, 
- das Gesundheitsamt, 
- das Ausgleichsamt, 
- das Amt für Wohnungswesen, 
- das Amt für Grünflächen und Umweltschutz. 
 
Ebenfalls nehmen Sie die Trägerfunktion für die Sta dt Münster in der Arbeitsgemeinschaft Münster 
(Kooperation der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit Münster) nach dem Sozialgesetzbuch II 
wahr. 
 
Eine Änderung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten. 
 
Sie verfügen über ein geeignetes Hochschulstudium und entsprechende berufliche Praxiser- 
fahrung. Sie bringen die Fähigkeit mit, die vielsch ichtigen Aufgabenfelder des Dezernates zielge- 
richtet zu koordinieren und weiter zu entwickeln.  
 
Neben der Ergebnis- und Leitungsverantwortung für d as Dezernat engagieren Sie sich aktiv im 
Veränderungs- und Optimierungsprozess der Stadtverwaltung.  
 
Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung wird na ch Besoldungsgruppe B 5 des Bundesbesol- 
dungsgesetzes gezahlt.  
 
Entsprechend de Frauenförderplan der Stadt Münster sind Frauen besonders aufgefordert, sich zu 
bewerben.  
 
 
 
Hinweis: 
 
Es handelt sich hier um die Eckpunkte für eine öffe ntliche Ausschreibung. Wie bei der Einschal- 
tung eines Beratungsunternehmens üblich, wird der A usschreibungstext im Detail mit dem noch zu 
beauftragenden Beratungsunternehmen abgestimmt.

Beratungsverlauf (2)

08.11.2006 Hauptausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.11.2006 Rat
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0802/2006
Typ
Vorlage
Datum
09.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37