2025/0134
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Kranichsteiner Straße 33-37 in 64289 Darmstadt
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anlage 1
7006 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.04.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 64
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0134
Magistratsbeschluss -Nr.
166
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Kranichsteiner Straße 33 -37 in
64289 Darmstadt
Vorlage vom: 28.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Kranichsteiner Straße 33-37 in
64289 Darmstadt mit 4 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringen
Einkommen und 3 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen
durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
217.000,00 Euro
- 3 -
Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und unter
der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 07.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist die
Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und Mietpreisbindungen
pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Projekt in Darmstadt in der Kranichsteiner
Straße 33-37 mit insgesamt 13 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 4 Wohnungen für
Haushalte mit geringen Einkommen und 3 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen
im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert. Für die Haushalte von Studierenden und
Auszubildenden werden 6 Wohneinheiten mit 12 Wohnplätzen geschaffen.
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt:
1 mal Zwei-Zimmer-Wohnung mit 41,50 qm
1 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 72,90 qm
4 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 354,70 qm
1 mal Fünf-Zimmer-Wohnung mit 119,30 qm
Im sozial geförderten Wohnungsbau werden insgesamt 7 Wohneinheiten mit insgesamt 588,40
qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen 41,50 qm
und 119,30 qm. 1 Wohneinheit übersteigt teilweise die förderfähige Wohnfläche aus
bautechnischen Gründen und ist in diesem Fall entsprechend der „Richtlinie des Landes
Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ durch die bauverein AG nicht herunter zu
rechnen, da es sich hier um eine Baulückenschließung handelt, somit kann die Wohnungsgröße
voll angerechnet werden. Das Bauvorhaben entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard
40. Demnach kann die Einstiegsmiete nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen
Mietraumförderung“ um bis zu 0,30 Euro je qm Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle 7
Wohnungen werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von rund 10.450.000,00 Euro werden finanziert über ein
Landesbaudarlehen einschließlich „Großer Frankfurter Bogen“ in Höhe von 1.445 .200,00 Euro,
ein Kapitalmarktdarlehen in Höhe von 3.890.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des
Landes Hessen in Höhe von rund 510.530,00 Euro, einem Landesbaudarlehen für Studenten in
Höhe von 780.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss für Studenten in Höhe von
312.000,00 Euro, Bargeld und Guthaben im Wert von 1.428.570,00, den Wert des
Baugrundstücks in Höhe von 1.866.700,00 Euro, sowie einer Beteiligung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 217.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt
des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, werden 58.000,00 Euro in Form eines
Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen
Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und direkt an die bauverein AG als
Darlehen ausgezahlt, welche die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst
275.000,00 Euro zu zahlen wären.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 05.11.2024 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Die städtische Förderung in Höhe von 217.000,00 Euro errechnet sich nach der Richtlinie zur
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 29.05.2024 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der
Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr. 2024/0120) beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 6,91 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,29 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.
Darmstadt, 28.04.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
2025/0134
6937 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.04.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0134
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Kranichsteiner Straße 33 -37 in
64289 Darmstadt
Vorlage vom: 28.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Kranichsteiner Straße 33-37 in
64289 Darmstadt mit 4 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringen
Einkommen und 3 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen
durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
217.000,00 Euro
- 2 -
Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und unter
der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist die
Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und Mietpreisbindungen
pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Projekt in Darmstadt in der Kranichsteiner
Straße 33-37 mit insgesamt 13 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 4 Wohnungen für
Haushalte mit geringen Einkommen und 3 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen
im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert. Für die Haushalte von Studierenden und
Auszubildenden werden 6 Wohneinheiten mit 12 Wohnplätzen geschaffen.
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt:
1 mal Zwei-Zimmer-Wohnung mit 41,50 qm
1 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 72,90 qm
4 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 354,70 qm
1 mal Fünf-Zimmer-Wohnung mit 119,30 qm
Im sozial geförderten Wohnungsbau werden insgesamt 7 Wohneinheiten mit insgesamt 588,40
qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen 41,50 qm
und 119,30 qm. 1 Wohneinheit übersteigt teilweise die förderfähige Wohnfläche aus
bautechnischen Gründen und ist in diesem Fall entsprechend der „Richtlinie des Landes
Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ durch die bauverein AG nicht herunter zu
rechnen, da es sich hier um eine Baulückenschließung handelt, somit kann die Wohnungsgröße
voll angerechnet werden. Das Bauvorhaben entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard
40. Demnach kann die Einstiegsmiete nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen
Mietraumförderung“ um bis zu 0,30 Euro je qm Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle 7
Wohnungen werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von rund 10.450.000,00 Euro werden finanziert über ein
Landesbaudarlehen einschließlich „Großer Frankfurter Bogen“ in Höhe von 1.445.200, 00 Euro,
ein Kapitalmarktdarlehen in Höhe von 3.890.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des
Landes Hessen in Höhe von rund 510.530,00 Euro, einem Landesbaudarlehen für Studenten in
Höhe von 780.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss für Studenten in Höhe von
312.000,00 Euro, Bargeld und Guthaben im Wert von 1.428.570,00, den Wert des
Baugrundstücks in Höhe von 1.866.700,00 Euro, sowie einer Beteiligung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 217.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt
des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, werden 58.000,00 Euro in Form eines
Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen
Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und direkt an die bauverein AG als
Darlehen ausgezahlt, welche die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst
275.000,00 Euro zu zahlen wären.
- 4 -
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 05.11.2024 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Die städtische Förderung in Höhe von 217.000,00 Euro errechnet sich nach der Richtlinie zur
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 29.05.2024 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der
Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr. 2024/0120) beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 6,91 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,29 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.
Darmstadt, 28.04.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
259 Zeichen
Punkt 8: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Kranichsteiner Straße 33-37 in 64289 Darmstadt (V-Nr. 2025/0134) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 2
318 Zeichen
Punkt 15: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Kranichsteiner Straße 33 - 37 in 64289 Darmstadt (V-Nr. 2025/0134) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Kranichsteiner Straße 33
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0134
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00