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BV3/105/2025

Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2025

Beschlussvorlage 28.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 24.06.2025, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2621 Zeichen

BV3/105/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische 
Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2025 
Fachbereich: 
41 - Kulturamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Miriam Koch      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende 
Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um - und 
Erweiterungsbauten: 
 
 
Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 5241 5300 
Ansatz 2025: 464.640,00 EUR 
Derzeitige Restmittel: 375.883,10 EUR 
 
Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 
41 Fürstenplatz Abdichtung im Brunnenbecken des 
Industriebrunnens 
50.000,- EUR 
Beschlusssumme:  50.000,- EUR 
Restmittel nach Beschluss 325.883,10 EUR

Seite 2 
 
Sachdarstellung: 
 
Die Abdichtung im Brunnenbecken des Industriebrunnens am Fürstenplatz ist stark 
marode und erfordert dringend eine Erneuerung. Eine maschinelle Reinigung des 
Beckens ist aufgrund des Zustands der Beschichtung nicht mehr möglich, da dies zu 
weiteren Beschädigungen führen würde. Im Falle einer Undichtigkeit des Beckens 
besteht die Gefahr, dass Wasser in die darunterliegende Tiefgarage eindringt. Ohne 
die Erneuerung der Beschichtung kann der Brunnen nicht weiter betrieben werden. 
In den vergangenen Jahren sind mehrfach Anfragen zu diesem Brunnen in der 
Kulturverwaltung eingegangen, was darauf hindeutet, dass der Betrieb des Brunnens 
für die Bevölkerung von Bedeutung ist. Eine einfache Abdichtung mit Dichtschlämme 
ist kostengünstiger als die beantragten 50.000 EUR. Diese Lösung ist jedoch nur für 
einen Zeitraum von voraussichtlich etwa drei Jahren wirksam und wird daher als 
nicht empfehlenswert erachtet. Ein hochwertigeres Abdichtungssystem ist zwar mit 
höheren Kosten verbunden, bieten jedoch eine deutlich längere Haltbarkeit. Die 
genauen Kosten für eine solche Lösung sind derzeit noch nicht bekannt, eine 
entsprechende Angebotseinholung und Gespräche mit verschiedenen Firmen finden 
stehen noch aus. Darüber hinaus ist für die Abdichtungsmaßnahmen am Brunnen 
eine Abstimmung mit dem Denkmalschutz erforderlich, die die Klärung der geplanten 
Maßnahmen sowie die Einholung einer entsprechenden denkmalrechtlichen 
Genehmigung umfasst. 
 
Die zeitnahe, weitere Planung und Durchführung der Maßnahme ist nur mit Mitteln 
der Bezirksvertretung möglich, da der Bauunterhalt der Kulturverwaltung im 
laufenden Jahr verplant ist.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV3/105/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
28.05.2025
Erstellt
27.05.2025 12:08