BV3/105/2025
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2025
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Beschlussvorlage
2621 Zeichen
BV3/105/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2025 Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um - und Erweiterungsbauten: Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 5241 5300 Ansatz 2025: 464.640,00 EUR Derzeitige Restmittel: 375.883,10 EUR Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 41 Fürstenplatz Abdichtung im Brunnenbecken des Industriebrunnens 50.000,- EUR Beschlusssumme: 50.000,- EUR Restmittel nach Beschluss 325.883,10 EUR Seite 2 Sachdarstellung: Die Abdichtung im Brunnenbecken des Industriebrunnens am Fürstenplatz ist stark marode und erfordert dringend eine Erneuerung. Eine maschinelle Reinigung des Beckens ist aufgrund des Zustands der Beschichtung nicht mehr möglich, da dies zu weiteren Beschädigungen führen würde. Im Falle einer Undichtigkeit des Beckens besteht die Gefahr, dass Wasser in die darunterliegende Tiefgarage eindringt. Ohne die Erneuerung der Beschichtung kann der Brunnen nicht weiter betrieben werden. In den vergangenen Jahren sind mehrfach Anfragen zu diesem Brunnen in der Kulturverwaltung eingegangen, was darauf hindeutet, dass der Betrieb des Brunnens für die Bevölkerung von Bedeutung ist. Eine einfache Abdichtung mit Dichtschlämme ist kostengünstiger als die beantragten 50.000 EUR. Diese Lösung ist jedoch nur für einen Zeitraum von voraussichtlich etwa drei Jahren wirksam und wird daher als nicht empfehlenswert erachtet. Ein hochwertigeres Abdichtungssystem ist zwar mit höheren Kosten verbunden, bieten jedoch eine deutlich längere Haltbarkeit. Die genauen Kosten für eine solche Lösung sind derzeit noch nicht bekannt, eine entsprechende Angebotseinholung und Gespräche mit verschiedenen Firmen finden stehen noch aus. Darüber hinaus ist für die Abdichtungsmaßnahmen am Brunnen eine Abstimmung mit dem Denkmalschutz erforderlich, die die Klärung der geplanten Maßnahmen sowie die Einholung einer entsprechenden denkmalrechtlichen Genehmigung umfasst. Die zeitnahe, weitere Planung und Durchführung der Maßnahme ist nur mit Mitteln der Bezirksvertretung möglich, da der Bauunterhalt der Kulturverwaltung im laufenden Jahr verplant ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/105/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 28.05.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 12:08