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Öffnung der Einbahnstraßen Beckmannshof, Kleine Flurstraße, Emil-Rittershaus-Straße und ein Teilstück der Rudolf-Herzog-Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung

Beschlussvorlage BV VO/0288/14 vom 22.05.2014

Stand: Am 21.06.2016 im Gremium „BV Barmen“ beraten. Ergebnis: Nichtbefassung beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 09.09.2014

    BV Barmen

    TOP 5, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 21.06.2016 zuletzt

    BV Barmen

    TOP 6, Entscheidung. Ergebnis: Nichtbefassung beschlossen

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