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2378/2021

Bestellung einer (stellvertretenden) Schriftführung gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 07.07.2021

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Nächste Beratung: Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021, Sitzung am 30.07.2021, TOP 2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

1375 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 2378/2021 
Freigabedatum 
 07.07.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung einer (stellvertretenden) Schriftführung gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 
31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Bundestagswahl 2021 werden Marie Taschenma-
cher als Schriftführerin und Miriam Mezger als stellvertretende Schriftführerin bestellt. 
 
Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 30.07.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Be-
zirksvertretungen der Stadt Köln bestellt der Kreiswahlausschuss zur Bundestagswahl 2021 auf Vor-
schlag der Verwaltung eine*n städtische*n Bedienstete*n zur Schriftführung bzw. stellvertretenden 
Schriftführung. 
 
Aus dem Kreis der Mitarbeiter*innen des Wahlamts werden vorgeschlagen: 
 
Marie Taschenmacher als Schriftführerin und 
Miriam Mezger als stellvertretende Schriftführerin

Beratungsverlauf (1)

30.07.2021 Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2378/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.07.2021
Erstellt
22.06.2021 07:37