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AN/1074/2025

Gewaltschutzeinrichtung für queere Menschen, Schwerpunkt TIN

Parteilos Antrag nach § 3 14.07.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 28.08.2025, TOP 2.3

Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift StadtAG Queerpolitik 23.05.2025

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Parteilos Antrag nach § 3

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Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift StadtAG Queerpolitik 23.05.2025

1636 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik 
Jesse Hilverling 
Telefon:  (0221) 221 21087 
E-Mail: jesse.hilverling@stadt-koeln.de 
Datum: 17.06.2025 
Auszug 
aus der Niederschrift der 18. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik vom 23.05.2025 
öffentlich 
3.4 Gewaltschutzeinrichtung für queere Menschen, Schwerpunkt TIN  
hier: Antrag verschiedener Mitgliedsorganisationen 
 
Mike Nienhaus stellt den Antrag vor. 
 
Beschluss 
Die StadtAG Queerpolitik beschließt den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 
zu beauftragen, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Stadt Köln erkennt an, dass Maßnahmen zum Schutz von queeren Menschen, 
insbesondere TINPersonen (Trans, Inter, Nicht-binäre Menschen), in der Stadt Köln 
zu ergreifen sind. Dies geschieht vor dem Hintergrund der lückenhaften Bundesge-
setzgebung und der steigenden Anzahl queerfeindlicher Straftaten. Mit diesem Be-
schluss kommt die Stadt Köln dem Prüfauftrag aus dem Jahre 2021 aus dem „Aktions-
plan der Stadt Köln zur Akzeptanz von Geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“, S. 63, 
Nr. 10.11 nach. 
 
Bis 31.12.2025 wird ein Konzept vorgelegt: 
 
-das die Bedarfslage der queeren Communities beschreibt 
 
-Maßnahmen aufzeigt wie Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clea-
ring-Stellen in der Stadt Köln sich für diesen Personenkreis öffnen und / oder Spezial-
einrichtungen neu einzurichten sind. 
 
-darlegt, wo und wie eine solche Einrichtung neu geschaffen werden könnte indem 
mögl. Träger, Ausstattung, Standort und Kosten beziffert werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt 
 
Anlage 2 zu AN/1074/2025

Parteilos Antrag nach § 3

4403 Zeichen

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin  
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren  
z.Hd. Thomas Krämer  
Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Senio-
rinnen und Senioren  
Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen  
Kalk Karree  
Ottmar-Pohl-Platz 1  
51013 Köln 
 
 
 
 Inge Linne  
Sachkundige Einwohner*in,  
Stadt AG Queerpolitik  
Im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.07.2025  
 
AN/1074/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 
 
Gewaltschutzeinrichtung für queere Menschen, Schwerpunkt TIN 
Als Sachkundige Einwohner*in der Stadt AG Queerpolitik übernehme ich den Antrag der Organisati-
onen rubicon e.V., Aidshilfe Köln e. V., anyway e.V., LSVD e.V.,Cologne Pride e.V., SCHLAU Köln 
e.V. und beantrage im Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren der Stadt Köln am 28. Au-
gust 2025, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Beschluss: 
Die Stadt Köln erkennt an, dass Maßnahmen zum Schutz von queeren Menschen, insbesondere 
TIN-Personen (Trans, Inter, Nicht-binäre Menschen), in der Stadt Köln zu ergreifen sind. Dies ge-
schieht vor dem Hintergrund der lückenhaften Bundesgesetzgebung und der steigenden Anzahl 
queerfeindlicher Straftaten. Mit diesem Beschluss kommt die Stadt Köln dem Prüfauftrag aus dem 
Jahre 2021 aus dem „Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von Geschlechtlicher und sexueller 
Vielfalt“, S. 63, Nr. 10.11 nach.  
 
Bis 31.12.2025 wird ein Konzept vorgelegt:  
 
- dass die Bedarfslage der queeren Communities beschreibt  
 
- Maßnahmen aufzeigt wie Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clearing-Stellen in 
der Stadt Köln sich für diesen Personenkreis öffnen und / oder Spezialeinrichtungen neu einzurich-
ten sind.  
 
- darlegt, wo und wie eine solche Einrichtung neu geschaffen werden könnte, indem mögl. Träger, 
Ausstattung, Standort und Kosten beziffert werden. 
 
Begründung: 
 
Am 31.01.2025 wurde das Gewalthilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz ergreift drin-
gend erforderliche Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. 
Es führt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz vor Gewalt ein und stärkt mit einem Etat

- 2 - 
 
von 2,6 Milliarden Euro bis 2036 bundesweit Frauenhäuser und Beratungsstellen. Selbstverständ-
lich begrüßen wir die längt überfällige Maßnahme zur Prävention und Eindämmung

- 3 - 
 
von häuslicher Gewalt sowie die zusätzliche Hilfeleistung für die Opfer. Angesichts einer unverän-
dert hohen Zahl an Femiziden und antifeministischer Straftaten ist ein solcher Schritt richtig und 
längst überfällig. Das nun verabschiedete Gesetz benennt lediglich Frauen und Kinder explizit als 
schutzbedürftig.  
Anti-Gewalt-Strukturen stehen schon lange vor dem Problem, TIN*-Personen keine geeigneten An-
laufstellen und Hilfe bieten zu können. Dabei ist der gesellschaftliche Rechtsruck unübersehbar und 
er führt u.a. zu einem Anstieg an trans*feindlichen Narrativen und Anfeindungen. TIN*-Personen 
sind in der teils polarisierten gesellschaftlichen Stimmung besonders akut gefährdet und werden 
vermehrt Opfer von Hasskriminalität und Gewalt. Gerade jetzt ist diese vulnerable Gruppe daher be-
sonders auf Schutzmaßnahmen des demokratischen Staates angewiesen.  
Der Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von Geschlechtlicher und sexueller Vielfalt hat mit 
seiner Verabschiedung im Jahr 2021 einen Prüfauftrag zur Einrichtung einer Gewaltschutzeinrich-
tung für FLINTA verabschiedet, s. S. 63:  
„Nr. 10.11 Gewaltschutzeinrichtungen für FLINT (Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binär, Trans, Anm. 
der Antragstellenden)  
Die Stadt Köln prüft, inwieweit Gewaltschutzeinrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen (z.B.  
Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clearing-Stellen) für FLINT (Frauen,  
Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre und transgeschlechtliche Menschen) insbesondere für  
Trans*Frauen, die nicht als cis-geschlechtlich gelesen werden, bedarfsgerecht aufgebaut werden  
können. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar.“  
Mit dem vorliegenden Beschluss wird auf die dringend nötige Umsetzung des Aktionsplans „Selbst-
verständlich unterschiedlich. Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von Geschlechtlicher und 
sexueller Vielfalt“ in Punkt 10.11 hingewirkt.  
Inge Linne

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1074/2025
Typ
Parteilos Antrag nach § 3
Datum
14.07.2025
Erstellt
14.07.2025 14:01