AN/1074/2025
Gewaltschutzeinrichtung für queere Menschen, Schwerpunkt TIN
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Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift StadtAG Queerpolitik 23.05.2025
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik Jesse Hilverling Telefon: (0221) 221 21087 E-Mail: jesse.hilverling@stadt-koeln.de Datum: 17.06.2025 Auszug aus der Niederschrift der 18. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 23.05.2025 öffentlich 3.4 Gewaltschutzeinrichtung für queere Menschen, Schwerpunkt TIN hier: Antrag verschiedener Mitgliedsorganisationen Mike Nienhaus stellt den Antrag vor. Beschluss Die StadtAG Queerpolitik beschließt den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zu beauftragen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadt Köln erkennt an, dass Maßnahmen zum Schutz von queeren Menschen, insbesondere TINPersonen (Trans, Inter, Nicht-binäre Menschen), in der Stadt Köln zu ergreifen sind. Dies geschieht vor dem Hintergrund der lückenhaften Bundesge- setzgebung und der steigenden Anzahl queerfeindlicher Straftaten. Mit diesem Be- schluss kommt die Stadt Köln dem Prüfauftrag aus dem Jahre 2021 aus dem „Aktions- plan der Stadt Köln zur Akzeptanz von Geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“, S. 63, Nr. 10.11 nach. Bis 31.12.2025 wird ein Konzept vorgelegt: -das die Bedarfslage der queeren Communities beschreibt -Maßnahmen aufzeigt wie Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clea- ring-Stellen in der Stadt Köln sich für diesen Personenkreis öffnen und / oder Spezial- einrichtungen neu einzurichten sind. -darlegt, wo und wie eine solche Einrichtung neu geschaffen werden könnte indem mögl. Träger, Ausstattung, Standort und Kosten beziffert werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Anlage 2 zu AN/1074/2025
Parteilos Antrag nach § 3
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Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales, Arbeit und Senioren z.Hd. Thomas Krämer Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Senio- rinnen und Senioren Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen Kalk Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51013 Köln Inge Linne Sachkundige Einwohner*in, Stadt AG Queerpolitik Im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.07.2025 AN/1074/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Gewaltschutzeinrichtung für queere Menschen, Schwerpunkt TIN Als Sachkundige Einwohner*in der Stadt AG Queerpolitik übernehme ich den Antrag der Organisati- onen rubicon e.V., Aidshilfe Köln e. V., anyway e.V., LSVD e.V.,Cologne Pride e.V., SCHLAU Köln e.V. und beantrage im Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren der Stadt Köln am 28. Au- gust 2025, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Die Stadt Köln erkennt an, dass Maßnahmen zum Schutz von queeren Menschen, insbesondere TIN-Personen (Trans, Inter, Nicht-binäre Menschen), in der Stadt Köln zu ergreifen sind. Dies ge- schieht vor dem Hintergrund der lückenhaften Bundesgesetzgebung und der steigenden Anzahl queerfeindlicher Straftaten. Mit diesem Beschluss kommt die Stadt Köln dem Prüfauftrag aus dem Jahre 2021 aus dem „Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von Geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“, S. 63, Nr. 10.11 nach. Bis 31.12.2025 wird ein Konzept vorgelegt: - dass die Bedarfslage der queeren Communities beschreibt - Maßnahmen aufzeigt wie Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clearing-Stellen in der Stadt Köln sich für diesen Personenkreis öffnen und / oder Spezialeinrichtungen neu einzurich- ten sind. - darlegt, wo und wie eine solche Einrichtung neu geschaffen werden könnte, indem mögl. Träger, Ausstattung, Standort und Kosten beziffert werden. Begründung: Am 31.01.2025 wurde das Gewalthilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz ergreift drin- gend erforderliche Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Es führt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz vor Gewalt ein und stärkt mit einem Etat - 2 - von 2,6 Milliarden Euro bis 2036 bundesweit Frauenhäuser und Beratungsstellen. Selbstverständ- lich begrüßen wir die längt überfällige Maßnahme zur Prävention und Eindämmung - 3 - von häuslicher Gewalt sowie die zusätzliche Hilfeleistung für die Opfer. Angesichts einer unverän- dert hohen Zahl an Femiziden und antifeministischer Straftaten ist ein solcher Schritt richtig und längst überfällig. Das nun verabschiedete Gesetz benennt lediglich Frauen und Kinder explizit als schutzbedürftig. Anti-Gewalt-Strukturen stehen schon lange vor dem Problem, TIN*-Personen keine geeigneten An- laufstellen und Hilfe bieten zu können. Dabei ist der gesellschaftliche Rechtsruck unübersehbar und er führt u.a. zu einem Anstieg an trans*feindlichen Narrativen und Anfeindungen. TIN*-Personen sind in der teils polarisierten gesellschaftlichen Stimmung besonders akut gefährdet und werden vermehrt Opfer von Hasskriminalität und Gewalt. Gerade jetzt ist diese vulnerable Gruppe daher be- sonders auf Schutzmaßnahmen des demokratischen Staates angewiesen. Der Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von Geschlechtlicher und sexueller Vielfalt hat mit seiner Verabschiedung im Jahr 2021 einen Prüfauftrag zur Einrichtung einer Gewaltschutzeinrich- tung für FLINTA verabschiedet, s. S. 63: „Nr. 10.11 Gewaltschutzeinrichtungen für FLINT (Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binär, Trans, Anm. der Antragstellenden) Die Stadt Köln prüft, inwieweit Gewaltschutzeinrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen (z.B. Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clearing-Stellen) für FLINT (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre und transgeschlechtliche Menschen) insbesondere für Trans*Frauen, die nicht als cis-geschlechtlich gelesen werden, bedarfsgerecht aufgebaut werden können. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar.“ Mit dem vorliegenden Beschluss wird auf die dringend nötige Umsetzung des Aktionsplans „Selbst- verständlich unterschiedlich. Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von Geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ in Punkt 10.11 hingewirkt. Inge Linne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1074/2025
- Typ
- Parteilos Antrag nach § 3
- Datum
- 14.07.2025
- Erstellt
- 14.07.2025 14:01