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Aussetzen der Parkgebühren

FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12 AN/1477/2020 vom 10.12.2020

Stand: Am 10.12.2020 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12

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    www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.12.2020 AN/1477/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.12.2020 Aussetzen der Parkgebühren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die kommende Sitzung des Rates am 10.12.2020 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Parkgebühren im gesamten Kölner Stadtgebiet in der Zeit vom 11.12.2020 bis zum 31.12.2020 auszusetzen. Begründung: Infolge der Entscheidung durch Bund und Länder, die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung bis zum 10. Januar 2021 fortzusetzen, hat die lokale Wirtschaft in Köln massive Probleme, ihre Existenz zu halten. Insbesondere der Handels- und Dienstleistungssektor ist hierbei stark betroffen. Mit der Aussetzung der Parkgebühren bis zum Jahresende können wir diesen etwas abfe- dern. Hauptaugenmerk für diesen Eingriff ist natürlich, dass weitere Insolvenzen und Leer- stände verhindert werden sollen, um den Geschäftsleuten und damit auch den Angestellten eine Perspektive zu bieten. Darüber hinaus bietet die Aussetzung der Parkgebühren den Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der Coronakrise den ÖPNV nicht nutzen wollen, eine Möglichkeit kostengünstig den PKW zu nutzen. Dies betrifft insbesondere Seniorinnen und Senioren sowie Personen der Risikogruppen. Ein entsprechender Antrag wurde beispielsweise in Duisburg einstimmig beschlossen. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2020

    Rat

    TOP 5.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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