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V/0688/2015

Jahresabschluss 2014 der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH

Vorlagen 04.09.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 04.11.2015, TOP 4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3254 Zeichen

V/0688/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2014 der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.10.2015 Kulturausschuss Vorberatung 
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Bilanz, die Gewinn - und Verlustrechnung (GuV) sowie d er Lagebericht der G e-
schäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 (Anlagen 1 – 3) werden zur Kenntnis g e-
nommen. 
 
2. Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der Theaterhaus 
Pumpenhaus gGmbH für das Geschäftsjahr 2014 durch den beauftragten Wirt-
schaftsprüfer am 24.07.2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wu r-
de. 
 
3. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Theaterhaus 
Pumpenhaus gGmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
a) Der Jahresabsch luss der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH für das G e-
schäftsjahr 2014, abschließend 
 
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit   374.555,25 € 
 
sowie einem in der GuV ausgewiesenem 
Jahresfehlbetrag von         3.413,56 € 
 
wird festgestellt. 
 
b) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. 
 
c) Der Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 3.413,56 € wird auf neue Rechnung 
vorgetragen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0688/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0688/2015 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Theaterhaus P umpenhaus gGmbH ist eine 100% -ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. 
Wesentlicher Unternehmensgegenstand ist die Förderung der Kunst und Kultur. Gem. Nr. 16 
Buchstaben e und f des Gesellschaftsvertrages liegt die Zuständigkeit für die im Beschlusstext 
genannten Punkte bei der Gesellschafterversammlung. 
 
 
Die Eigenkapitalsituation der Gesellschaft hat sich durch die seitens der Stadt Münster im abgelau-
fenen Geschäftsjahr erfolgte Zuführung zur Kapital rücklage (32 T€) verbessert. Das bilanzielle 
Eigenkapital belief sich zum Abschlussstichtag auf 48 T€ (Vorjahr: 18 T€). 
 
Die GuV weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,4 T€ aus. Der Anstieg der „Sonstigen betrieb-
lichen Aufwendungen“ (+ 122 T€ auf 604 T €) konnte durch erhöhte „Sonstige betriebliche Erträge“ 
(das sind hauptsächlich die Zuschüsse der Stadt Münster und des Landes NRW) weitestgehend 
kompensiert werden. Die Umsatzerlöse (Einnahmen aus Eintrittsgeldern) in Höhe von 140 T€ s o-
wie der Personalaufwand (186 T€) blieben im Vorjahresvergleich konstant. Der Jahresfehlbetrag 
soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
 
Der Beirat der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH hat in seiner Sitzung am 03.09.2015 über den 
Jahresabschluss 2014 beraten  und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, en t-
sprechend dem o.a. Beschlussvorschlag 3. zu entscheiden. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 Bilanz zum 31.12.2014 
 GuV für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2014 
 Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014

- 3 - 
V/0688/2015

Beratungsverlauf (2)

01.10.2015 Kulturausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0688/2015
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37